Refine
Year of publication
Document Type
- Article (114)
- Book (98)
- Conference Proceeding (41)
- Report (20)
- Part of a Book (3)
- Other (1)
Language
- German (277) (remove)
Is part of the Bibliography
- no (277)
Keywords
- Empirische Untersuchung (132)
- Strafvollzug (51)
- Kriminologie (33)
- Sozialtherapie (32)
- Kriminalprognose (31)
- Sexualtäter (27)
- Maßregelvollzug (26)
- Sozialtherapeutische Einrichtung (25)
- Bewährungshilfe (23)
- Sicherungsverwahrung (23)
Institute
- Kriminologische Zentralstelle (KrimZ) (277) (remove)
Ausgehend von zwei eigenen Studien, die 2014 und 2015 durchgeführt wurden, werden die Wirksamkeit sowie Verbesserungsoptionen der dezentralen Versorgungsstruktur der psychotherapeutischen Nachsorge entlassener Sexualstraftäter in Hessen diskutiert. Zur Evaluation der Wirksamkeit wurden anhand von Daten aus MESTA und dem BZR die Rückfallraten aus dem Strafvollzug entlassener Sexualstraftäter, die psychotherapeutische Nachsorge erhalten haben (n = 134), mit den Rückfallraten unbehandelter Sexualstraftäter verglichen (n = 134). In einem Nachbeobachtungszeitraum von mindestens zwei Jahren zeigt sich eine Reduktion des Rückfallrisikos durch psychotherapeutische Versorgung - dieser Effekt ist umso stärker, wenn bereits intramurale Therapien vorausgegangen sind. Ansatzpunkte für eine zusätzliche Qualitätssicherung des psychotherapeutischen Angebots werden aus einer Befragung von Therapeuten (n = 35) gewonnen.
Der vorliegende Band enthält die deutsche Übersetzung der revidierten Version des Violence Risk Appraisal Guide (VRAG-R). Mehr als 20 Jahre nach der Veröffentlichung der ersten Version des Violence Risk Appraisal Guide (VRAG) publizierten Grant T. Harris, Marnie E. Rice, Vernon L. Quinsey und weitere Kolleginnen und Kollegen im Jahr 2013 die revidierte Version des VRAG-R. In der Zwischenzeit wurde der VRAG das wohl am meisten genutzte und am besten wissenschaftlich untersuchte aktuarisch-statistische Prognoseinstrument für die Vorhersage gewalttätigen Verhaltens weltweit.
Einschätzungen über das Risiko zukünftiger Gewalttätigkeit sind ein fester Bestandteil der Arbeit von Psychologinnen und Psychologen, wobei bis heute wenig darüber bekannt ist, in welcher Form kriminalprognostische Einschätzungen in der alltäglichen Berufspraxis vorgenommen werden. Ziel der vorliegenden Studie ist es, einen Überblick über die kriminalprognostische Praxis in Deutschland zu geben. Dafür werden die Ergebnisse des International Risk Surveys ausgewertet, an dem weltweit N = 2.135 Personen aus 44 Ländern teilgenommen haben. Aus Deutschland wurden M = 97 Psychologinnen und Psychologen sowie Angehörige anderer Berufsgruppen über ihre kriminalprognostischen Tätigkeiten befragt. Die Daten zeigen, dass mittlerweile in der Praxis mehrheitlich auf standardisierte Prognoseinstrumente (z. B. PCL-R, HCR-20, FOTRES, VRAG) zurückgegriffen wird. Die Instrumente werden nicht nur für die prognostische Einschätzung über das zukünftige Gewaltrisiko als nützlich eingestuft, sondern auch im Hinblick auf die Therapieindikation sowie die verlaufsdiagnostische Untersuchung von Behandlungs- und Betreuungsfällen als hilfreich beurteilt.
Bei der Erstellung von kriminalprognostischen Einschätzungen steht den Sachverständigen heute eine Vielzahl erfahrungswissenschaftlich fundierter Methoden zur Verfügung. In der Praxis ist ein Vorgehen mithilfe von Erfahrung und Intuition nach wie vor weit verbreitet, obwohl diese Vorgehensweise eine vergleichsweise schlechte Vorhersagegenauigkeit aufweist. Der Rückschaufehler als mitverantwortlicher Mechanismus für diese "Kompetenzillusion" wird dargestellt. Es wird ein Überblick über potenzielle Fehlerquellen und Verzerrungsmechanismen im kriminalprognostischen Begutachtungsprozess gegeben, die Grenzen und Defizite der menschlichen Urteilsbildung bestimmen. Auf wirksame Lösungsansätze zur Verbesserung der Begutachtungspraxis wird hingewiesen.
Untersucht wird, ob aus methodologischer Sicht in den forensischen Wissenschaften eine Fortführung der Diskussion um Mindestanforderungen für Prognosegutachten angezeigt ist oder die aktuell vorliegenden Maßnahmen zur Qualitätssicherung als (immer noch) ausreichend eingestuft werden können. Dafür wird zunächst auf den Begriff der wissenschaftlichen Methode und dessen Umsetzung in der forensischen Praxis eingegangen. Anschließend werden (inter-)nationale Methodendiskurse beispielhaft dargestellt, die verdeutlichen, wie dynamisch die Methodenentwicklung im Bereich kriminalprognostischen Wissens seit geraumer Zeit ist. Vor diesem Hintergrund und in Anbetracht berufsethischer Standards wird geschlussfolgert, dass eine Überarbeitung der Mindestanforderungen angezeigt ist. Nach hier vertretener Meinung sollte im Zuge dieses Prozesses eine grundsätzliche Diskussion über Qualitätsstandards bei Prognosegutachten geführt werden.
Im Jahre 2006 bzw. 2007 wurden erstmals "Mindestanforderungen für Prognosegutachten" veröffentlicht, die wesentlich zur Qualitätssicherung in der forensischen Sachverständigentätigkeit beigetragen haben. Ende 2019 wurde nach einem mehr als dreijährigen Arbeits- und Diskussionsprozess eine aktualisierte Version, nunmehr unter dem Titel "Empfehlungen für Prognosegutachten", veröffentlicht, wobei - anders als in der Erstfassung - erfahrungswissenschaftliche und juristische Empfehlungen in separaten Aufsätzen bearbeitet und vorgestellt wurden. Im vorliegenden Beitrag werden der Arbeitsprozess zur Aktualisierung skizziert sowie wesentliche Neuerungen in beiden Bereichen - Erfahrungs- und Rechtswissenschaften - vorgestellt.
Berichtet wird über neue Instrumente zur
Gefährlichkeitseinschätzung. Die Entwicklung valider statistischer
Prognoseinstrumente für Terrorismus und extremistische Gewalt ist
aufgrund der kleinen Basisgruppen extrem aufwendig und deshalb kaum
fortgeschritten. Prognosen mithilfe persönlicher Erfahrungen haben
demgegenüber nur geringe Vorhersagekraft. Das Instrument VERA-2 wurde
auf Grundlage einer Analyse von Fachliteratur und Experteninterviews in
Kanada entwickelt: 28 Faktoren, darunter auch protektive und
demographische Faktoren, werden in drei bzw. zwei Ausprägungen
bewertet, woraus sich eine Einschätzung des Gesamtrisikos ergibt.
Ergänzend wird die Erstellung einer individuellen Fallbeschreibung
empfohlen. Das von einem amerikanischen Psychologen entwickelte
Verfahren TRAP-18 unterscheidet zwei Gruppen von Indikatoren, deren
Vorliegen Warnhinweise sind und eine genauere Untersuchung des Falls
erfordern, ohne aus Zahlenwerten einen bestimmten Risikograd zu bilden.
Beide Instrumente fordern vom Anwender großes Fachwissen. Erläutert
wird zudem der Zusammenhang zwischen falsch-positiven und falsch-
negativen Prognosen.
Der intuitive, statistische und klinisch-idiographische Ansatz bei der Erstellung kriminalprognostischer Gutachten und Stellungnahmen werden gegenübergestellt. Zunächst wird die Überlegenheit statistischer Vorhersagen im Vergleich zu intuitiven Urteilen thematisiert, die als das am häufigsten replizierte Ergebnis der humanwissenschaftlichen Prognoseforschung gelten. Zentrale Ergebnisse dieses Forschungsfeldes werden dargestellt, um ihre Relevanz für die Kontroverse um die Qualität von Prognosegutachten (und anderen kriminalprognostischen Expertisen) zu diskutieren. Die bisher vorliegenden Ergebnisse sprechen für die Stärken statistisch-aktuarischer Erkenntnisse bei der Erstellung kriminalprognostischer Gutachten und machen sie zu einem unverzichtbaren Werkzeug für eine wissenschaftlich fundierte methodische Vorgehensweise im Rahmen kriminalprognostischer Einschätzungen. Auf Begrenzungen der statistisch-aktuarischen Methode wird eingegangen und daher ein klinisch-idiographisches Vorgehen unter Anwendung wissenschaftlicher Standards als unabdingbar erachtet.
Im forensisch-psychologischen Begutachtungsbereich haben kriminalprognostische Gutachten und Stellungnahmen einen hohen Stellenwert. Die Entwicklung der methodischen Zugänge zu kriminalprognostischen Einschätzungen wird beschrieben: vom (1) intuitiven Vorgehen zur (2) ersten statistisch-aktuarischen Prognose und (3) deren Weiterentwicklung um dynamische Risikofaktoren. Mit (4) der zusätzlichen Bereitstellung eines individuellen (idiografischen) Erklärungsmodells erfolgt eine Erweiterung von (3). Aktuelle Studienergebnisse mit Relevanz für die rechtspsychologische und forensisch-klinische Praxis werden referiert. Auf die Anwendung von Kriminalprognoseinstrumenten bei besonderen Gruppen (Sicherungsverwahrte, Patienten im Maßregelvollzug) wird ebenso eingegangen wie auf die kriminalprognostische Relevanz des Alters und klinischer Diagnosen wie sexuelle Präferenzstörungen oder Psychopathie. Abschließend wird auf die Bedeutung der Art und Weise der Risikokommunikation kriminalprognostischer Ergebnisse an den bzw. die Auftraggeber im Rahmen von Entscheidungen zur Verhängung, Aufrechterhaltung oder Beendigung freiheitsentziehender Maßnahmen eingegangen.
Jedes Land steht vor der Herausforderung, wie es seine Bevölkerung vor höchstgefährlichen Straftätern schützen und gleichzeitig die Würde der Straftäter/-innen wahren kann. Deutschland stellt sich dieser Herausforderung mit einem zweispurigen Strafrechtssystem: Neben Freiheitsstrafen existiert die Maßregel der Sicherungsverwahrung, welche im Anschluss an die zeitige Freiheitsstrafe vollstreckt wird und zeitlich unbegrenzt andauern kann.
Die vorliegende Arbeit untersucht den politischen Aushandlungsprozess, der im Deutschen Bundestag über fünf Legislaturperioden hinweg unter wechselnden Regierungskoalitionen intensiv und teilweise hitzig geführt worden ist. Im Diskurs zur Ausgestaltung der Sicherungsverwahrung werden Grundwerte verhandelt, die die Freiheit von uns allen tangieren. Was ist uns die individuelle Freiheit wert? Welche Bedeutung soll der Sicherheit der Allgemeinheit zugemessen werden? Wie sehr können und wollen wir uns auf prognostizierte Gefährlichkeitswerte verlassen?
Der Entscheidungsdiskurs zur Maßregel der Sicherungsverwahrung wird dabei aus sicherheitskultureller Sicht analysiert. Die dem Diskurs zugrunde liegenden Wissensordnungen bzw. Wertesysteme der politischen Parteien werden mit Hilfe der artikulierten Überzeugungen rekonstruiert. Ein besonderes Augenmerk wird dabei auf die im Zeitverlauf differierenden Konstellationen Regierungs- vs. Oppositionspartei gelegt.
In der jüngeren Vergangenheit wird medial und politisch über die Frage eines Anstiegs der sog. Messerkriminalität sowie über einen mutmaßlichen Zusammenhang mit der Staatsangehörigkeit der Täter/-innen diskutiert. Anhand von Daten aus Rheinland-Pfalz werden aktuelle empirische Ergebnisse über das Phänomen der Messerkriminalität berichtet. Ausgehend von einer Erhebung des rheinland-pfälzischen Ministeriums der Justiz wurden zu diesem Zweck Urteilstexte von insgesamt N = 519 rechtskräftig wegen schwerer Gewaltkriminalität abgeurteilten Personen ausgewertet, die sich auf Aburteilungen des Jahres 2013 (n = 253) und des Jahres 2018 (n = 266) beziehen. Die Ergebnisse zeigen, dass es keinen statistisch signifikanten Unterschied zwischen Messerkriminalität und schwerer Gewaltkriminalität insgesamt hinsichtlich der untersuchten Variablen, insbesondere der Staatsangehörigkeit, gibt. Auch ein massiver Anstieg der Messergewalt von 2013 auf 2018 konnte nicht nachgewiesen werden. Lediglich der Unterschied zwischen Messerkriminalität und genereller schwerer Gewaltkriminalität hinsichtlich der Schuldfähigkeitsbeurteilung war für beide Jahrgänge hochsignifikant. Es wird geschlussfolgert, dass auf Grundlage der vorliegenden Ergebnisse kein unmittelbarer kriminalpolitischer Handlungsbedarf abgeleitet werden kann.
Auf Grundlage von Daten des Ministeriums der Justiz Rheinland-Pfalz werden Risikofaktoren, Täter- und Tatcharakteristika von Messergewalt empirisch untersucht. Die Stichprobe umfasst N = 452 Personen (n = 37 Frauen, n = 415 Männer), die in Rheinland-Pfalz wegen mindestens eines Falles schwerer Gewaltkriminalität abgeurteilt wurden und deren Aburteilung entweder 2013 oder 2018 Rechtskraft erlangte. Insgesamt 13,9 % der Gewalttaten (n = 63) stellen Fälle von Messergewalt dar. Die beiden Subgruppen (Messergewalt und schwere Gewalt ohne Messereinsatz) werden hinsichtlich Sozialdaten, psychischer Gesundheit, Gewaltverhalten und Viktimisierungserfahrungen verglichen. Aus den Ergebnissen geht hervor, dass sich Täter/-innen von Messergewalt hinsichtlich sozioökonomischer Aspekte (Bildungsgrad und Arbeitsverhältnis) nicht wesentlich von Täter/-innen schwerwiegender Gewaltdelikte ohne Messereinwirkung unterscheiden. Erstere sind durchschnittlich älter, weisen überproportional häufiger eine Beeinträchtigung der Einsichts- und Steuerungsfähigkeit sowie Erfahrungen elterlicher Gewalt auf. Von besonderer Auffälligkeit ist, dass Täter/-innen von Messergewalt häufig bis zum 18. Lebensjahr mit den Eltern zusammenleben. Nach hier vertretener Ansicht kann dies sowohl als Schutzfaktor im Sinne einer intakten elterlichen Beziehung als auch Risikofaktor im Sinne einer erhöhten Wahrscheinlichkeit für das Erleben elterlicher Gewalt interpretiert werden. Abschließend wird auf die Limitationen der Untersuchung hingewiesen.
Nach einem Überblick über die Entwicklung von Gewalt gegen Bedienstete der Polizei, des Rettungswesens und gegen Hilfeleistende der Feuerwehr anhand von Hellfelddaten der Polizeilichen Kriminalstatistik wird der Stand der wissenschaftlichen Aufarbeitung der Gewalt gegen Rettungskräfte in Deutschland untersucht. Die Befunde aus den vorgestellten empirischen Studien werden hinsichtlich folgender Merkmale dargestellt: (1) Art und Umfang der Gewalt, (2) Situative Merkmale der Angriffssituation, (3) Merkmale der angreifenden Personen, (4) Merkmale der von Gewalt Betroffenen und Folgen des Angriffs, (5) Meldehäufigkeit und Dunkelzifferrelation, (6) Vorbereitung auf Konfliktsituationen und Nachbereitung von Gewalterfahrungen. Im Anschluss werden diskutierte Handlungsempfehlungen und Präventionsansätze dargestellt. Die Sekundäranalyse zeigt Forschungsdesiderata auf, die im Einzelnen benannt werden.
Ziele der Regensburger Aufarbeitungsstudie waren die Dokumentation und analytische Aufbereitung der Gewalt in den Einrichtungen der Regensburger Domspatzen zwischen 1945 und 1995 aus soziologischer und kriminologischer Perspektive. Methodisch wurden hierzu verschiedene Quellen auf Basis eines qualitativen Forschungsansatzes kombiniert. Eine zentrale Grundlage waren ausführliche Erhebungen zu Biografien, Erfahrungen und Wahrnehmungen von 26 ehemaligen Schülern, die alle Jahrzehnte des Untersuchungszeitraums repräsentierten. Untersucht werden die berichteten Erfahrungen und Formen erlittener Gewalt und ihrer Folgen. Auf strukturelle Ursachen der Gewalt wird eingegangen und das Gewaltverhalten von Funktionsträgern analysiert. Anschließend werden Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Gewalt und zur Prävention gegeben.
Das Bekanntwerden von Missbrauchsvorfällen in pädagogischen Institutionen, auch der katholischen Kirche, löste 2010 eine bundesweite öffentliche Debatte über die Gefahren sexualisierter Gewalt und körperlicher Misshandlungen im institutionellen Kontext aus. Vor diesem Hintergrund befasst sich der vorliegende Beitrag mit der psychologischen Betrachtung von Belastungserleben und dem Prozess der sekundären Viktimisierung bei Fällen des Missbrauchs im institutionellen Kontext. In einer November 2015 bis Januar 2016 durchgeführten Befragung von N = 21 betroffenen ehemaligen Internatsschülern der Regensburger Domspatzen wurden die Schwere der traumatischen Kindheitserfahrung, der Zusammenhang mit akuten psychischen Belastungen von Betroffenen und der Einfluss des Umgangs der katholischen Kirche mit der Thematik erhoben. Die Erlebnisse der Vergangenheit sowie das aktuelle Erleben der Studienteilnehmer, insbesondere im Hinblick auf den Umgang der Kirche mit den Missbrauchsvorwürfen, wurden anhand standardisierter und psychometrisch geprüfter Verfahren erfasst und die Ergebnisse mit denen anderer Stichproben verglichen und umfassend diskutiert.
Das am 4. August 2009 in Kraft getretene Gesetz zur Verfolgung der Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten (GVVG) hat drei neue Straftatbestände eingeführt: die „Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat“, § 89a StGB, die „Aufnahme von Beziehungen zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat“, § 89b StGB, und die „Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat“, § 91 StGB n. F. Der Gesetzgeber verfolgte damit die Ziele, eine möglichst effektive strafrechtliche Verfolgung auch von organisatorisch nicht gebundenen Tätern, die schwere staatsgefährdende Gewalttaten vorbereiten, zu ermöglichen und das Übereinkommen des Europarates zur Verhütung des Terrorismus vom 16. Mai 2005 und den Rahmenbeschluss 2008/919/JI des Rates zur Änderung des Rahmenbeschlusses 2002/475/JI des Rates zur Terrorismusbekämpfung umzusetzen. Im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz führten die KrimZ und die Ruhr-Universität Bochum gemeinschaftlich eine erste Evaluation des GVVG durch, die den Zeitraum vom Inkrafttreten des Gesetzes bis zum 31. Oktober 2011 umfasst. Zum Zeitpunkt der Erhebung lagen aufgrund der geringen Anzahl der Fälle nur wenig Informationen über Verfahren nach den §§ 89a, 89b und 91 StGB vor. Es wurden zwar über 50 Ermittlungsverfahren geführt, in denen die Vorschriften zumindest am Rande eine Rolle spielten, zu einer Verurteilung war es aber noch nicht gekommen. Im Hinblick auf die Akzeptanz der neu eingeführten Vorschriften bei den mit ihnen befassten Praktikern kommt die Untersuchung zu dem Ergebnis, dass das GVVG aus der Perspektive der Strafverfolgungsbehörden (Polizei und Staatsanwaltschaft) als gewinnbringend und die neu gewonnenen Ermittlungsmöglichkeiten zur „Erkenntnisverdichtung“ als hilfreich empfunden werden. Schwierigkeiten ergeben sich insbesondere für die ermittelnden Polizeibeamten in der Anwendung der zum Teil noch wenig konkretisierten Tatbestände und damit einhergehende Nachweisprobleme; insoweit erhoffen sich die Befragten eine Klarstellung durch die künftige Rechtsprechung.
Dargestellt wird der Einfluss der globalen Furcht vor Terrorismus auf gesetzgeberische Maßnahmen in Europa anhand strafprozessualer Entwicklungen im Recht der Europäischen Union (EU) sowie im Nationalen Recht auswählter europäischer Staaten (Vereinigtes Königreich, Spanien, Deutschland und Frankreich). So hat die EU die europäische Zusammenarbeit gegen den Terrorismus intensiviert u.a. mit Rahmenbeschlüssen über einen Europäischen Haftbefehls, zur Vorratsdatenspeicherung oder zu gemeinsamen Ermittlungsgruppen. Als problematisch eingestuft wird die Einführung sog. Terrorlisten. Anhand zweier Fälle eines Einspruchs von Personen gegen ihre Auflistung vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg wird die Problematik illustriert und die Rechtsprechung hierzu nachgezeichnet. Kritisiert wird die Ausweitung der Strafbarkeit durch eine Erweiterung der Straftatbestände auf Verdachtsfälle, auf Vorbereitungshandlungen oder öffentliche Aufforderungen zu terroristischen Straftaten. Insgesamt zeigen die Trends eine Ausweitung polizeilicher Ermittlungsbefugnisse, Einschränkungen von Bürgerrechten sowie eine Intensivierung der nationalen und internationalen Zusammenarbeit von Polizei und Geheimdiensten. In einem Fazit werden die dargestellten Trends und Entwicklungen kritisch bewertet.
Auf Grundlage verschiedener Statistiken aus dem Bereich der Strafverfolgung und Strafvollzug (u. a. Polizeiliche Kriminalstatistik, Strafverfolgungsstatistik, Strafvollzugsstatistik) wird dargestellt, dass Männer öfter als Frauen von der Polizei als Tatverdächtige geführt werden und im Strafprozess öfter als Frauen abgeurteilt, verurteilt und inhaftiert werden. Zur Diskussion gestellt wird, ob Frauen aufgrund ihres Geschlechts bei der Strafverfolgung bevorzugt behandelt werden. Dies wird verneint und dafür folgende Argumente angeführt: Frauen begehen im Gegensatz zu Männern eher minder schwere Delikte (z. B. Ladendiebstahl, Vermögensdelikte, leichte Körperverletzung), was dazu führt, dass Strafverfahren mit weiblichen Tatverdächtigen eher eingestellt werden, öfter eine Geldstrafe angeordnet wird und verhängte Freiheitsstrafen eher aussetzungsfähig sind und dementsprechend nicht im Strafvollzug vollzogen werden. Dafür spricht auch, dass Frauen seltener als Männer mehrfach straffällig werden, seltener strafrechtlich vorbelastet sind, seltener rückfällig werden und dadurch z. B. eine Strafe auf Bewährung widerrufen wird und seltener eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen. Abschließend wird darauf hingewiesen, dass obschon das Risiko Opfer zu werden für Frauen niedriger ist als für Männer, Frauen eine höhere subjektive Kriminalitätsfurcht haben. Eine Kurzumfrage unter Studierenden (n = 110 Frauen, n = 131 Männer) bestätigt diesen Befund. Zudem zeigt sich, dass sowohl Männer als auch Frauen das Viktimisierungsrisiko für Frauen überschätzen.
Im Rahmen des mehrstufigen Forschungsvorhabens "Legalbewährung und kriminelle Karrieren von Sexualstraftätern" werden für ausgewählte Teilgruppen von Personen, die im Jahre 1987 wegen eines Sexualdelikts verurteilt wurden, insbesondere Fragen der Vorbelastung, des Rückfalls und der sonstigen Entwicklung untersucht. Grundlage der Untersuchung sind neben Bundeszentralregister-Auskünften vor allem die jeweiligen Strafakten der Bezugsentscheidung. Ein Schwerpunkt der Studie gilt jenen Sexualstraftätern, die als besonders gefährlich anzusehen sind. Dies betrifft - definitionsgemäß - vor allem Personen mit Anordnung einer Maßregel der Besserung und Sicherung gem. §§ 63, 64 StGB. Der vorliegende Band dokumentiert die Ergebnisse des Teilprojekts zu dieser Gruppe. Neben den biographischen Merkmalen der "Maßregelgruppe" und den Angaben zum Bezugsdelikt werden Fragen der Begutachtung und der Sanktionierung erläutert. Es folgt ein Abschnitt über Vollzug und Aussetzung der Maßregel und dem Verlauf der anschließenden Führungsaufsicht. In einem Extremgruppenvergleich werden unterschiedliche Karriereverläufe der Sexualdelinquenz und verschiedene Risikofaktoren der Rückfälligkeit vorgestellt, teilweise im Vergleich zu weiteren Gruppen des Gesamtprojektes. Den Abschluss bilden Ergebnisse einer qualitativen Auswertung der Krankengeschichten und die Darstellung von Patienteninterviews.
Aufgrund entscheidender Vorteile von (onlinebasierten) Selbstbeschreibungsverfahren im Kontext der Rückfallrisikoprognostik sowie vielversprechenden Studienergebnissen zur Bedeutung testpsychologischer Verfahren im Rahmen der Diagnostik und Prognose bei straffälligen Personen wurden im Rahmen eines mehrjährigen Forschungsprojektes als Teil des größeren Verbundprojektes „@myTabu – Online-Intervention für entlassene Kindesmissbrauchstäter während der Bewährungs- oder Führungsaufsicht“ drei Verfahren zur Erfassung von akut- und stabil-dynamischen Rückfallrisikofaktoren und deviantem sowie delinquentem Verhalten entwickelt: der Acute-SR, der Stable-SR und die Checklist of Behavioral Misconduct (CMC). Alle drei Verfahren wurden innerhalb einer multimethodalen Längsschnittstudie an einer repräsentativen Stichprobe von n = 175 Personen, die wegen einer pädosexuellen Straftat verurteilt wurden, validiert. Die Entwicklung und Anwendung der Verfahren werden im vorliegenden Manual ausführlich dargestellt und Forschungsergebnisse zu den Gütekriterien der drei Verfahren berichtet.