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Kriminalpolitik und Strafrecht haben in den letzten Jahren eine Gruppe von Straftätern wieder entdeckt: die der so genannten „gefährlichen Straftäter". Auf diese Gruppe zielen einige neuere Gesetzesänderungen im Sexualstrafrecht, aber auch bei den kriminalrechtlichen Maßregeln und im Strafvollzugsrecht. Einzelne Kriminalfälle scheinen Anlässe für immer neue Vorschläge zu bieten, das Strafrecht umzugestalten. Es stellt sich die Frage, ob diese relativ kleine Gruppe der „gefährlichen Straftäter" tatsächlich eine besondere Problemgruppe für Kriminalpolitik und Strafrechtspraxis ist oder ob ihre Bedeutung eher überschätzt wird. Die Kriminologische Zentralstelle (KrimZ) veranstaltete am 15. und 16. November 2004 in Wiesbaden eine interdisziplinäre Fachtagung, in deren Rahmen das komplexe Thema aus der Sichtweise und Erfahrung mehrerer Expertinnen und Experten aus Praxis und Wissenschaft erörtert wurde. Die Ergebnisse der Veranstaltung sind im vorliegenden Band dokumentiert.
Abschlussbericht der Expertenkommission zur Verbesserung der Aufklärung komplexer Unglücksereignisse
(2022)
Zehn Jahre nach dem Loveparade-Unglück in Duisburg (24.06.2010) hat der Landtag Nordrhein-Westfalen die Einsetzung einer Expertenkommission beschlossen, um zukünftig die Aufklärung komplexer Unglücksereignisse zu verbessern. Der Beschluss erfolgte als Reaktion auf die Kritik an der (rechtlichen) Aufarbeitung des Loveparade-Unglücks (u. a. zu späte Anklageerhebung, lange Prozessdauer). Analysiert wird anhand des Beispiels des Gerichtsverfahrens zum Loveparade-Unglück, auf welche Art und Weise multikausale Unglücksereignisse bestmöglich aufgeklärt werden können. Dafür werden die verfahrensbestimmenden Dokumente (u. a. Anklageschrift, Beschlüsse) ausgewertet sowie am Verfahren maßgeblich beteiligte Personen interviewt. Im ersten Teil des Berichts stellt die Expertenkommission zwanzig Vorschläge zur Verbesserung der Aufklärung komplexer Unglücksereignisse vor und erörtert diese detailliert (u. a. Modifizierung der Verjährungregelungen, Einsatz von Opferstaatsanwälten bzw. Opferstaatsanwältinnen, Überarbeitung des Adhäsionsverfahren, Einrichtung einer Sachverständigendatenbank, Bau geeigneter Sitzungssäle etc.). Zudem wird auf Einrichtungen der Schadensaufklärung im europäischen Ausland verwiesen. Im zweiten Teil des Berichts stellt die Kriminologische Zentralstelle (KrimZ) die Ergebnisse der Interviews vor (u. a. Verzögerungen bei Großverfahren, Personalausstattung, Öffentlichkeitsarbeit, Sachverständige etc.), welche sie im Auftrag der Expertenkommission ausgewertet hat.
Es wird eine Studie präsentiert, in der die psychodynamisch begründete Perversionstheorie von Robert D. Stoller (1979) empirisch überprüft wird. Nach Stoller können nach (früheren) traumatischen Erfahrungen aggressive Impulse in sexuell deviante Fantasien transformiert werden. Geprüft werden einzelne Aspekte dieser Theorie anhand einer umfangreichen Stichprobe von N = 954 Personen, die aufgrund sexuell motivierter Straftaten verurteilt und zwischen 2002 und 2018 an der Begutachtungs- und Evaluationsstelle für Gewalt- und Sexualstraftäter (BEST) im österreichischen Strafvollzug zu Vollzugszwecken ausführlich begutachtet worden sind. Dabei wurden u. a. der Fragebogen zur Erfassung von Aggressivitätsfaktoren (FAF) sowie der Grazer Assertivitätstest (GAT) verwendet. Die Ergebnisse zeigen, dass als paraphil diagnostizierte Probanden signifikant weniger spontane Aggression und weniger soziale Kompetenz als die Vergleichsgruppe ohne Paraphiliediagnose berichten. Die Ergebnisse lassen sich insofern mit der zentralen Annahme der Stoller’schen Perversionstheorie in Einklang bringen, als dass zwischen einer Paraphilie-Diagnose und selbstberichteter Aggression eine inverse Beziehung festgestellt wird.
Fragen der Struktur und Organisation der Sozialen Dienste der Justiz sind ebenso facettenreich wie umstritten. Dies liegt einerseits an den vielfältigen, zum Teil neuartigen und sich verändernden Aufgaben, die diese Dienste zu bewältigen haben, andererseits an den unterschiedlichen Konzepten und Regelungen, die in den vergangenen Jahrzehnten in den Bundesländern entstanden sind. Die Kriminologische Zentralstelle (KrimZ) befasst sich mit diesem Themengebiet im Rahmen eines mehrstufig angelegten Forschungsprojektes, bei desssen Realisierung bereits zwei Bände der Reihe "Kriminologie und Praxis" erarbeitet wurden (KUP 11, KUP 14). Der vorliegende Band knüpft an eine Fachtagung an, die im Dezember 1995 in Bonn als gemeinschaftliche Veranstaltung der KrimZ und des DBH-Bildungswerkes stattfand und umfasst u.a. folgende Themenbereiche: (1) Hauptergebnisse einer bundesweiten Befragung der KrimZ zur Tätigkeit der Sozialen Dienste in der Justiz, (2) Statements zur Spezialisierung sozialer Arbeit aus der Sicht verschiedener Arbeitsfelder, (3) Praxis und Ergebnisse des Qualifizierungsprogramms der DBH in den neuen Ländern, (4) Strukturen Sozialer Dienste in den europäischen Nachbarländern, (5) Thesen zu Entwicklungsperspektiven der Sozialarbeit in der Justiz.
Im forensisch-psychologischen Begutachtungsbereich haben kriminalprognostische Gutachten und Stellungnahmen einen hohen Stellenwert. Die Entwicklung der methodischen Zugänge zu kriminalprognostischen Einschätzungen wird beschrieben: vom (1) intuitiven Vorgehen zur (2) ersten statistisch-aktuarischen Prognose und (3) deren Weiterentwicklung um dynamische Risikofaktoren. Mit (4) der zusätzlichen Bereitstellung eines individuellen (idiografischen) Erklärungsmodells erfolgt eine Erweiterung von (3). Aktuelle Studienergebnisse mit Relevanz für die rechtspsychologische und forensisch-klinische Praxis werden referiert. Auf die Anwendung von Kriminalprognoseinstrumenten bei besonderen Gruppen (Sicherungsverwahrte, Patienten im Maßregelvollzug) wird ebenso eingegangen wie auf die kriminalprognostische Relevanz des Alters und klinischer Diagnosen wie sexuelle Präferenzstörungen oder Psychopathie. Abschließend wird auf die Bedeutung der Art und Weise der Risikokommunikation kriminalprognostischer Ergebnisse an den bzw. die Auftraggeber im Rahmen von Entscheidungen zur Verhängung, Aufrechterhaltung oder Beendigung freiheitsentziehender Maßnahmen eingegangen.
Der Beitrag betrachtet das Problemfeld Alkohol(missbrauch) und Kriminalität unter drei verschiedenen Gesichtspunkten. Nach einem kurzen historischen Rückblick zu Gustav Aschaffenburg (1900) werden in einem ersten empirischen Teil auf der Grundlage der Polizeilichen Kriminalstatistik und anderer Datenquellen Angaben zu Umfang und Qualität der alkoholbeeinflussten Straffälligkeit in Deutschland vorgestellt. Der nächste Abschnitt behandelt fünf verschiedene Hauptbereiche der alkoholbezogenen Kriminalität, z.B. die Straffälligkeit Alkoholkranker sowie den Alkoholismus von Rückfalltätern. Den unterschiedlichen Möglichkeiten der Verknüpfung von Alkohol und Kriminalität ist ein weiterer Abschnitt gewidmet, wobei vier verschiedene Verbindungsarten, u.a. auch Scheinzusammenhänge, diskutiert werden. Bezüglich der Frage, welche präventiven Schritte gegen Alkoholmissbrauch unternommen werden können, werden abschließend drei Modelle (Beschränkung des Verkaufs, Information und Aufklärung, soziokulturelles Entwicklungsmodell) vorgestellt. Angesichts des Umfangs der alkoholbezogenen Kriminalität betont der Verfasser die Notwendigkeit, bei kriminalpräventiven Maßnahmen im Suchtbereich neben der Drogenkriminalität verstärkt auch dieses Gebiet zu berücksichtigen.
In Kriminologie und Strafrecht sind die Zusammenhänge zwischen Alkohol und Kriminalität ungewöhnlich komplex und vielfältig. Das Thema berührt sowohl Grundfragen des Rechts als auch zahlreiche praktische Einzelaspekte der Strafverfolgung, des Strafprozesses, der Strafvollstreckung sowie des Straf- und Maßregelvollzuges. In kaum einem anderen Gebiet gibt es überdies so viele Verknüpfungen zwischen Medizin, Psycho- und Sozialwissenschaften und Jurisprudenz. Dabei ist das Generalthema „Alkohol, Strafrecht und Kriminalität“ gerade in den letzten Jahren wieder zu besonderer Aktualität avanciert, sei es, weil alte Probleme nicht zufriedenstellend gelöst wurden, sei es, weil neue Probleme hinzugekommen sind. Vor diesem Hintergrund veranstaltete die Kriminologische Zentralstelle vom 27. bis 29. Oktober 1999 im Hessischen Ministerium der Justiz in Wiesbaden zu diesem Fragenkreis eine Fachtagung. Ziel der Veranstaltung war es, aus unterschiedlichen Perspektiven Einblicke in das Thema zu gewähren, besonders problematische Bereiche näher zu beleuchten und ein kritisches Forum für eine fachübergreifende Diskussion zu bieten. Der vorliegende Band enthält die überarbeiteten Beiträge zur Fachtagung sowie einen ausführlichen Diskussionsbericht.
Seit 1982 gelten Bestimmungen des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG), die es drogenabhängigen Tätern ermöglichen, sich anstelle von Strafhaft einer Drogentherapie zu unterziehen. Die vorliegende Studie widmet sich der Frage, ob auch für alkoholabhängige Straftäter eine vergleichbare Regelung in Betracht zu ziehen ist. Ziel der Untersuchung, die im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz durchgeführt wurde, war es, durch eigene empirische Erhebungen Lücken des aktuellen Erkenntnisstandes zu füllen, um Perspektiven aufzuzeigen und empirisch gesichertes Material für kriminalpolitische Entscheidungen zur Verfügung zu stellen. In einer Erhebung im Erwachsenen- und Jugendstrafvollzug stellte sich heraus, dass 14 - 22 % der Gefangenen als alkoholabhängig bezeichnet werden können. Dennoch werden alkoholbezogene Störungen im Strafverfahren nur selten thematisiert, wie eine Aktenanalyse zeigte. In Befragungen von Vertretern der Strafrechtspraxis und des Strafvollzugs hielten etwa zwei Drittel der Befragten eine gesetzliche Therapieregelung für alkoholabhängige Straftäter für geeignet, Rückfälle zu vermeiden. Therapieeinrichtungen sind auch an einer Behandlung alkoholabhängiger Straftäter interessiert.
Das Durchschnittsalter der in der Sicherungsverwahrung untergebrachten Personen steigt aufgrund der allgemeinen demographischen Entwicklung sowie der restriktiven Entlassungspraxis kontinuierlich an. In der von der Kriminologischen Zentralstelle durchgeführten Stichtagserhebung "Vollzug der Sicherungsverwahrung und der vorgelagerten Freiheits- und Jugendstrafe" von 2019 wurden N = 511 Sicherungsverwahrte mit einem Durchschnittsalter von 54,6 Jahren erfasst, das Alter der Gefangenen mit vorbehaltener oder angeordneter Sicherungsverwahrung (N = 454) lag bei 49,0 Jahren. Die Vollzugsanstalten und insbesondere das Anstaltspersonal werden dadurch mit unterschiedlichen altersbedingten Einschränkungen der älteren Klientel (z. B. physische und kognitive Funktionseinschränkungen, chronische Krankheiten) konfrontiert, die zum einen bauliche (Umbau-)Maßnahmen erfordern und zum anderen personelle Qualifikationen. Abschließend werden die Vor- und Nachteile einer separierten bzw. einer integrativen Unterbringung diskutiert und Verlegungs- bzw. Entlassungsmöglichkeiten für lebensältere Untergebrachte erörtert. Empfohlen wird die wissenschaftliche Erforschung der bereits bestehenden spezifischen Maßnahmen und Unterstützungsangebote für ältere Strafgefangene und Sicherungsverwahrte in den föderal organisierten Justizvollzugsanstalten.
Der Übergang vom Strafvollzug bzw. von der Unterbringung im psychiatrischen Maßregelvollzug in die Entlassung zur Bewährung ist für die Resozialisierung von Gefangenen bzw. Untergebrachten und damit nicht zuletzt auch für die Sicherheit der Bevölkerung von entscheidender Bedeutung. Die ambulante Nachsorge im Anschluss an den stationären Aufenthalt stellt hierbei ein wichtiges Bindeglied dar. Schließlich sind die Ursachen der (erneuten) Straffälligkeit in aller Regel nicht eng umgrenzte Störungen, die nach intramuraler Behandlung beseitigt sind, vielmehr bedürfen stationäre Maßnahmen der Ergänzung und Fortsetzung durch nachgehende, extramurale Betreuung und Hilfsangebote, namentlich bei Straftätern mit erhöhtem Rückfallrisiko. Der Band dokumentiert die Ergebnisse einer 2003 von der KrimZ in Wiesbaden veranstalteten Fachtagung, in deren Rahmen das komplexe Thema aus der Sichtweise und Erfahrung mehrerer Experten aus Praxis und Wissenschaft vorgestellt und diskutiert wurde.
Es werden einschlägige Rückfalluntersuchungen und Sekundäranalysen aus den angloamerikanischen Ländern ausgewertet. Im Vordergrund stehen Arbeiten zu Sexualdelikten, die mit (physischer) Gewalt verbunden sind. Es zeigt sich, dass nur nach einer Klärung maßgeblicher Variablen wie Delikte, Tat- und Tätereigenschaften, Maßstab der erneuten Straffälligkeit, Dauer des Beobachtungszeitraumes sowie Behandlungs- bzw. Kontrolldaten sinnvolle Aussagen über Rückfallquoten möglich sind. Folgende Ergebnisse lassen sich u.a. hervorheben: Sexualstraftäter treten in geringerem Maße als andere Straftäter erneut strafrechtlich in Erscheinung. Die einschlägige Rückfälligkeit von Sexualstraftätern ist im Allgemeinen geringer als ihre sonstige erneute strafrechtliche Auffälligkeit. Die Wahrscheinlichkeit einer erneuten Straftat steigt durch eine (schwere) strafrechtliche Vorbelastung erheblich. Junge (gewalttätige) Sexualstraftäter rezidivieren häufiger als ältere, insbesondere wenn spezielle Persönlichkeitsmerkmale vorliegen. Die Persönlichkeitsmerkmale von Vergewaltigern, die Mehrfach- oder Rückfalltäter sind, weichen von denen durchschnittlicher Männer häufig gravierend ab. In der Behandlung von Sexualstraftätern werden in den letzten Jahren zunehmend Erfolge bei der Rückfallvermeidung berichtet. Für die Gruppe der Vergewaltiger sind solche Effekte vergleichsweise bescheidener oder nicht vorhanden. Eine generelle Intensivierung ambulanter Kontrollmaßnahmen für Sexualstraftäter - als Ergänzung oder Alternative zum Strafvollzug oder in Verbindung mit therapeutischen bzw. sozialintegrativen Programmen - findet vor allem in den USA statt; die hierauf bezogene Rückfallforschung steckt noch in den Anfängen.
Mittels einer Retrospektivbefragung im Zeitraum vom 02. Mai bis zum 21. August 2021 (16 Wochen) untersucht die vorliegende Studie Angriffsprävalenzen in Arbeitsbereichen mit normdurchsetzenden und helfenden Tätigkeiten. Zu diesem Zweck wurden wöchentlich Daten über Angriffe bzw. Gewalterfahrungen im Arbeitsalltag erhoben und hinsichtlich einer einwöchigen bzw. vierwöchigen Prävalenz untersucht. Diese umfassen: (1) verbale Angriffe, (2) körperliche Angriffe, (3) Gewalt gegen Sachgegenstände, (4) Diebstahl von Material oder Ausrüstung und (5) bewusstes Behindern bzw. Stören der Maßnahme. Die Stichprobe setzt sich zu 85,8 % (n = 609) aus Teilnehmenden normdurchsetzender Arbeitsbereiche (z. B. Polizei und kommunaler Ordnungsdienst) und zu 14,6 % (n = 104) aus Teilnehmenden helfender Arbeitsbereiche (z. B. Feuerwehr und Rettungsdienst) zusammen. Bei Betrachtung der Teilnehmenden, die mindestens eine Woche an der Befragung teilgenommen haben, ergibt sich eine Zusammensetzung aus 72,7 % männlichen und 27,3 % weiblichen Befragten. In allen Berufsgruppen zeigt sich, dass verbale Angriffe den größten Teil der gemeldeten Angriffe darstellen. Trotz der unterschiedlichen Aufgabenbereiche ist die Gruppe der helfenden Funktionsträger/-innen (bei einer Prävalenz von einer Woche) nur geringfügig seltener von Angriffen betroffen als die Gruppe der normdurchsetzenden. Der größte Unterschied ist bei körperlichen Angriffen mit 3,5 Prozentpunkten zu verzeichnen. Abschließend werden methodische Vorzüge und Einschränkungen der Studie diskutiert.
Am 13. Juni 1986 fand in Wiesbaden die Eröffnungsveranstaltung der Kriminologischen Zentralstelle (KrimZ) statt. Der Band enthält Reden und Diskussionbeiträge dieser Veranstaltung. Zunächst wird die neu eingerichtete Institution "Kriminologische Zentralstelle" vorgestellt, anschließend werden die Möglichkeiten einer anwendungsbezogenen Kriminologie unter verschiedenen Aspekten diskutiert. Neben der Erörterung grundsätzlicher Fragen werden unterschiedliche Erwartungen, Forderungen und Grenzziehungen seitens der empirischen und dogmatischen Wissenschaften und seitens der verschiedenen Praxisfelder formuliert. Das wissenschaftliche Kolloquium diente zugleich einer ersten Standortbestimmung der zukünftigen Arbeit der KrimZ.
Sozialtherapeutische Einrichtungen des Justizvollzugs (SothEn) dienen der Behandlung von jugendlichen und erwachsenen Straftätern bzw. Straftäterinnen aus dem Deliktsbereich der Gewalt- und Sexualstraftaten, um das Rückfallrisiko nachhaltig zu reduzieren. Die Kriminologische Zentralstelle führt seit 1997 jährlich eine Stichtagserhebung zur Sozialtherapie durch, wobei 2021 der Standardfragebogen durch einen Zusatzfragebogen ergänzt wurde. Dieser erfasste unterschiedliche Merkmale zur Aufnahme, Verbleib und Beendigung einer sozialtherapeutischen Behandlung in allen 71 SothEn in Deutschland. Aufnahmen erfolgten im gleichen Maße nach aktuell geltenden gesetzlichen Regelungen für Sexual- und Gewaltstraftäter/-innen sowie durch Einzelfallentscheidungen. Eine Diagnostik der Gefangenen bei der Aufnahme war die Regel und erfolgte meist in der eigenen Einrichtung. Darüber hinaus fanden in drei Viertel der Einrichtungen vorab vereinbarte Probephasen zur Aufnahme statt. In der Regel fanden Behandlungsabbrüche meist in den ersten zwölf Monaten statt. Eine Nachbetreuung in Form von Bewährung oder Führungsaufsicht war im Großteil der Fälle gegeben. Obwohl Probephasen mit Motivationsmaßnahmen bei der Aufnahme in die SothEn vorhanden waren, war die Zahl der Abbrüche aufgrund unzureichender Behandlungsmotivation unverändert hoch, weshalb insbesondere die Motivationsförderung der Hochrisikoklientel weiterhin empfohlen wird.
Nach § 67a II StGB kann eine zu Sicherungsverwahrung verurteilte Person in den Vollzug einer anderen Maßregel überwiesen werden, sofern das Gericht der Auffassung ist, dass ihre Resozialisierung dort besser gefördert werden kann. Seit der Reform der Sicherungsverwahrung ist dies sowohl aus dem Vollzug der vorgelagerten Freiheitsstrafe als auch nach Antritt der Sicherungsverwahrung möglich.
Der vorliegende Forschungsbericht liefert grundlegende personen- und verfahrensbezogene Informationen dazu, in welchen Fällen § 67a II StGB zur Anwendung kommt. Die Datenbasis lieferte eine bundesweite Abfrage der Einrichtungen des forensisch-psychiatrischen Maßregelvollzugs zu einschlägigen Unterbringungen nach dem 01.01.2014 und eine daran anschließende Aktenanalyse.
In der jüngeren Vergangenheit wird medial und politisch über die Frage eines Anstiegs der sog. Messerkriminalität sowie über einen mutmaßlichen Zusammenhang mit der Staatsangehörigkeit der Täter/-innen diskutiert. Anhand von Daten aus Rheinland-Pfalz werden aktuelle empirische Ergebnisse über das Phänomen der Messerkriminalität berichtet. Ausgehend von einer Erhebung des rheinland-pfälzischen Ministeriums der Justiz wurden zu diesem Zweck Urteilstexte von insgesamt N = 519 rechtskräftig wegen schwerer Gewaltkriminalität abgeurteilten Personen ausgewertet, die sich auf Aburteilungen des Jahres 2013 (n = 253) und des Jahres 2018 (n = 266) beziehen. Die Ergebnisse zeigen, dass es keinen statistisch signifikanten Unterschied zwischen Messerkriminalität und schwerer Gewaltkriminalität insgesamt hinsichtlich der untersuchten Variablen, insbesondere der Staatsangehörigkeit, gibt. Auch ein massiver Anstieg der Messergewalt von 2013 auf 2018 konnte nicht nachgewiesen werden. Lediglich der Unterschied zwischen Messerkriminalität und genereller schwerer Gewaltkriminalität hinsichtlich der Schuldfähigkeitsbeurteilung war für beide Jahrgänge hochsignifikant. Es wird geschlussfolgert, dass auf Grundlage der vorliegenden Ergebnisse kein unmittelbarer kriminalpolitischer Handlungsbedarf abgeleitet werden kann.
Anschließend an die Studie zur Untersuchung der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf die Sozialtherapeutischen Einrichtungen (SothEn) im Jahr 2020 hat der Arbeitskreis für Sozialtherapeutische Einrichtungen im Justizvollzug e. V. für das Jahr 2021 eine Folgestudie initiiert und gemeinsam mit der Kriminologischen Zentralstelle e. V. realisiert. Die Leiter/-innen der 71 SothEn in Deutschland wurden schriftlich befragt. Die Rücklaufquote lag bei 67,6 % (N = 48). Der Fragebogen erfasst folgende Themenfelder: (1) Corona-Erkrankungen des Personals sowie der Inhaftierten, (2) Einführung der Maskenpflicht, (3) Einschränkungen der therapeutischen Arbeit und des Tagesgeschäfts, (4) Innovationen, (5) strukturelle Veränderungen im Organisationsaufbau bzw. Personalstruktur, (6) Auswirkungen auf das Beziehungsverhältnis Behandlungsteam vs. Patient/-in, (7) Auswirkungen auf die Behandlungsbereitschaft der Patienten bzw. Patientinnen, (8) Auswirkungen auf das Behandlungsteam bzgl. Motivation und Optimismus, (9) Auswirkungen auf Risikofaktoren und Kriminalprognose, (10) Gesamteinschätzung. Die Auswertung der Ergebnisse zeigt ein heterogenes Bild zwischen den verschiedenen SothEn. Es werden sowohl geringe als auch starke Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf therapeutische Maßnahmen, Gefangenenarbeit, Sportangebote, Beziehungsverhältnis, Behandlungscompliance sowie Berufsmotivation berichtet. Hinsichtlich der Realisierung von Gefangenenbesuch und vollzugsöffnenden Maßnahmen haben alle SothEn Einschränkungen verhängt. Zudem wird die Vorbereitung auf die Haftentlassung von allen SothEn als ungenügend bezeichnet. Eine Folgestudie wird als sinnvoll erachtet.
Ausgehend von einem kurzen Rückblick auf die Entwicklung der Sozialtherapeutischen Anstalten im Justizvollzug werden in diesem Beitrag aktuelle Problembereiche der Sozialtherapie diskutiert. Langjährige praktische Erfahrungen wie auch wissenschaftliche Evaluationsstudien sprechen für eine Konsolidierung und hinreichende Bewährung dieses Behandlungsansatzes. Dennoch verweist eine aktuelle Umfrage unter den bestehenden Einrichtungen auf zahlreiche Probleme und Mängel konzeptioneller und struktureller Art. Es wird die Ausarbeitung eines verbindlichen Rahmenkonzepts empfohlen.
Das "Gesetz zur Bekämpfung von Sexualdelikten und anderen gefährlichen Straftaten" vom 26. Januar 1998 stellt die Landesjustizverwaltungen und die Justizpraxis vor neue Herausforderungen im Umgang mit Sexualstraftätern. Dies betrifft vor allem die Verlegung von Gefangenen in sozialtherapeutische Anstalten und Abteilungen des Justizvollzuges. Während diese bisher ausschließlich freiwillig und mit Zustimmung des Anstaltsleiters erfolgte, sieht der geänderte § 9 StVollzG eine solche Verlegung für Sexualstraftäter mit mehr als zwei Jahren Freiheitsstrafe nunmehr als Regelfall vor. Diese und weitere neue Bestimmungen führten bundesweit zu zahlreichen Diskussionen und Planungen, aber auch zu vielen offenen Fragen. Vor diesem Hintergrund veranstaltete die Kriminologische Zentralstelle (KrimZ) in Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis Sozialtherapeutische Anstalten im Justizvollzug e.V. im Juni 1999 in Wiesbaden eine Fachtagung, deren Ergebnisse in diesem Band dokumentiert werden. In Referaten einschlägiger Experten werden zentrale Problemfelder des Tagungsthemas aus juristischer, medizinischer und sozialwissenschaftlicher Perspektive diskutiert. Dargestellt werden auch die Ergebnisse einer KrimZ-Umfrage zur Umsetzung des Gesetzes in der Praxis sowie die Berichte mehrerer Landesjustizverwaltungen über ihre aktuellen Planungen. Im Anhang findet sich eine Auswahlbibliographie zum Tagungsthema.
Das Bekanntwerden von Missbrauchsvorfällen in pädagogischen Institutionen, auch der katholischen Kirche, löste 2010 eine bundesweite öffentliche Debatte über die Gefahren sexualisierter Gewalt und körperlicher Misshandlungen im institutionellen Kontext aus. Vor diesem Hintergrund befasst sich der vorliegende Beitrag mit der psychologischen Betrachtung von Belastungserleben und dem Prozess der sekundären Viktimisierung bei Fällen des Missbrauchs im institutionellen Kontext. In einer November 2015 bis Januar 2016 durchgeführten Befragung von N = 21 betroffenen ehemaligen Internatsschülern der Regensburger Domspatzen wurden die Schwere der traumatischen Kindheitserfahrung, der Zusammenhang mit akuten psychischen Belastungen von Betroffenen und der Einfluss des Umgangs der katholischen Kirche mit der Thematik erhoben. Die Erlebnisse der Vergangenheit sowie das aktuelle Erleben der Studienteilnehmer, insbesondere im Hinblick auf den Umgang der Kirche mit den Missbrauchsvorwürfen, wurden anhand standardisierter und psychometrisch geprüfter Verfahren erfasst und die Ergebnisse mit denen anderer Stichproben verglichen und umfassend diskutiert.