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Im Jahr 2006 wurden von einer Arbeitsgruppe (nicht verbindliche) Mindestanforderungen für Prognosegutachten formuliert, die bereits im Gutachtenauftrag Berücksichtigung finden sollen. Insbesondere sollen die Sachverständigen sich an folgenden vier prognostischen Fragestellungen orientieren: (1) der Wahrscheinlichkeit erneuter Straftaten, (2) der Art, Häufigkeit und des Schweregrades erneuter Straftaten, (3) möglicher risikoreduzierender Maßnahmen und (4) möglicher risikoerhöhender Umstände. In einer empirischen Studie werden N = 787 Prognosegutachten von Gewalt- und Sexualstraftätern, die zwischen 1999 und 2016 erstellt worden sind, hinsichtlich der richterlichen Auftragsstellung und deren Beantwortung analysiert. Einen Teil der Stichprobe bilden n = 412 externe Prognosegutachten der JVA Freiburg und n = 375 Prognosegutachten der Abteilung für Forensische Psychiatrie der Klinik und Poliklinik für Psychiatrie und Psychotherapie der Ludwig-Maximilians-Universität München. Es wurden n = 407 (Freiburg: 253, München: 154) vor 2006 erstellt und n = 380 (Freiburg: 159, München: 221) nach 2006. Es zeigt sich, dass ab 2006 die Münchner Abteilung eine statistisch signifikant häufigere Beantwortung der Fragestellungen (1), (2) und (4) verzeichnet, wohingegen keine Veränderung bei den externen Prognosegutachten der JVA Freiburg festzustellen ist. Es wird argumentiert, dass in universitären Einrichtungen eher wissenschaftliche Empfehlungen aufgegriffen werden als in der allgemeinen Gutachterpraxis. Zudem wird die Bedeutung der Bezugnahme auf die prognostischen Fragestellungen bereits im richterlichen Gutachtenauftrag betont, da statistisch gezeigt werden kann, dass diese zu einer konkreteren Beantwortung durch die Sachverständigen führt.
Vor dem Hintergrund der Frage nach Möglichkeiten zur Qualitätssicherung in der strafrechtsrelevanten Begutachtungspraxis werden diverse Forschungsprojekte vorgestellt, die die Einhaltung der 2006/2007 publizierten "Mindestanforderungen" an Prognose- und Schuldfähigkeitsgutachten untersuchen. Der Fokus liegt hierbei auf einem 2023 abgeschlossenen iterativem Forschungsprojekt, in dem N = 1000 Prognose- und Schuldfähigkeitsgutachten über Sexual- und Gewaltstraftäter von 150 verschiedenen Sachverständigen retrospektiv analysiert werden. Der Erstellungszeitraum erstreckt sich von 1999 bis 2016. Es wird konstatiert, dass Gutachten nach dem Erscheinen der Mindestanforderungen stärker auf relevante prognostische Fragen eingehen und, dass die Mindestanforderungen auch bei Schuldfähigkeitsgutachten umgesetzt werden. Darüber hinaus bestätigen die Ergebnisse eine ausgeprägte Heterogenität von angewendeten testpsychologischen Verfahren in der Begutachtungspraxis. Nichtsdestoweniger scheint nach aktuellem Stand eine intuitive Vorgehensweise in der Praxis weiterhin verbreitet zu sein und das Fehlen einer (methodischen) Kontrolle bei der Urteilsbildung an der heterogenen Gutachtenqualität mitverantwortlich zu sein. Weitere Ergebnisse werden diskutiert. Abschließend werden Möglichkeiten der wissenschaftlichen Qualitätssicherung der Begutachtungspraxis erörtert, darunter postgraduale Ausbildungscurricula und interdisziplinär konzipierte Fragenkataloge.
Im deutschen Strafrecht haben kriminalprognostische Beurteilungen eine große Bedeutung und stellen einen wesentlichen Bestandteil der Aufgabenbereiche im Justiz- und Maßregelvollzug dar. In der Forschungsliteratur werden unterschiedliche methodische Zugänge zur Erstellung von Kriminalprognosen diskutiert, die sich in klinisch-intuitive, statistisch-aktuarische, klinisch-strukturierte sowie klinisch-idiographische Methoden gliedern lassen. Bisherige Studienergebnisse verdeutlichen die Vorzüge standardisierter Kriminalprognosen gegenüber der intuitiven unstrukturierten Urteilsbildung und verweisen auf die signifikant höhere Vorhersageleistung durch standardisierte Kriminalprognoseinstrumente. Der Einsatz aktuarischer sowie klinisch-strukturierter Prognoseinstrumente wird anhand 605 Prognosegutachten aus dem Zeitraum zwischen 1999 und 2016 in Abhängigkeit von Merkmalen des Gutachtens (Erstellungszeitpunkt, Institutionen, Profession Sachverständige/-r) sowie probandenbezogener Merkmale (Anlassdelinquenz, Diagnose, Inhaftierung bzw. Unterbringung) analysiert. Es zeigt sich trotz eines zunehmenden Einsatzes aktuarischer und klinisch-strukturierter Prognoseinstrumente im Zeitverlauf eine heterogene Anwendung in der kriminalprognostischen Begutachtungspraxis. Die Ergebnisse sprechen einerseits für eine zunehmende Standardisierung von Kriminalprognosen, andererseits für weiteren Handlungsbedarf im Hinblick auf die Qualitätssicherung klinischer Urteilsbildung in der Kriminalprognostik.
Vor dem Hintergrund der Veröffentlichung von "Mindestanforderungen an Prognosegutachten" in 2006 wird untersucht, inwieweit diese in der Praxis bei der Erstellung prognostischer Gutachten über Gewalt- und Sexualstraftäter umgesetzt werden und sich seither die Gutachtenqualität gemessen an der Trefferquote der prognostischen Entscheidungen verbessert hat. Dazu werden Prognosegutachten über Gewalt- und Sexualstraftäter aus der JVA Freiburg und der Abteilung für Forensische Psychiatrie der Klinik und Poliklinik für Psychiatrie und Psychotherapie der LMU München (N = 502) aus 1999 bis 2002 und 2008 bis 2011 analysiert und günstig gerichtete Prognosegutachten mit Ergebnissen aus dem Bundeszentralregisterauszug (Stand Juni 2016) validiert. Es zeigt sich, dass die Mindestanforderungen im Gegensatz zur universitären Institution in der externen gutachterlichen Praxis nur teilweise berücksichtigt werden. Die Einhaltung der Mindestanforderungen steht in positivem Zusammenhang mit der prognostischen Trefferquote günstig gerichteter Prognosegutachten. Die Ergebnisse werden diskutiert, auf weiteren Handlungsbedarf bei der gutachterlichen Qualitätssicherung verwiesen und Einschränkungen der Studie angeführt.
Schuldfähigkeitsgutachten dienen als Grundlage für die Beurteilung der Voraussetzungen einer freiheitsentziehenden Maßregel. Die Forschungsliteratur verweist auf eine heterogene Gutachtenqualität in der Praxis. Seit der Veröffentlichung von Mindestanforderungen für Schuldfähigkeitsgutachten einer interdisziplinären Arbeitsgruppe im Jahr 2007 liegen bislang nur wenige empirische Belege darüber vor, ob und in welcher Form diese auch in der Praxis umgesetzt werden. Analysiert wurde die Umsetzung der Mindestanforderungen und Gefährlichkeitsprognose in N = 230 Schuldfähigkeitsgutachten in Abhängigkeit des Erstellungszeitpunktes (vor bzw. nach der Publikation der Mindestanforderungen). Für eine Teilstichprobe (n = 136) lagen Auskünfte über die Verfahrensausgänge vor und konnten hinsichtlich der Berücksichtigung der sachverständigen Befunde im Urteil untersucht werden. Es zeigt sich eine zunehmende Umsetzung der Mindestanforderungen in der gutachterlichen Praxis im Zeitverlauf. Die Gefährlichkeitsprognose zur Frage der Unterbringung im Maßregelvollzug sowie die Berücksichtigung gutachterlicher Befunde im Urteil stellen sich hingegen nach wie vor äußerst heterogen dar. Die Ergebnisse sprechen einerseits für einen (Teil-)Erfolg, andererseits verdeutlichen sie weiteren Handlungsbedarf im Hinblick auf die Qualitätssicherung bei der Erstellung von Schuldfähigkeitsgutachten.
Es wird vergleichend betrachtet, welche Merkmale Jugendstrafgefangene (JSG), die innerhalb von 3 Jahren nach Haftentlassung wieder im sächsischen Justizvollzug inhaftiert wurden (WI), von den JSG unterscheiden, die im gleichen Zeitraum nicht wieder inhaftiert wurden (NWI). Die Auswertungen basieren auf Daten über JSG, die seit dem 01.01.2011 in der Jugendstrafanstalt Regis-Breitingen inhaftiert waren. Einbezogen wurden nur JSG, die bis Ende 2016 aus der Bezugshaft entlassen wurden. Anhand allgemeiner Merkmale wie Alter, Staatsangehörigkeit und Bildungsabschluss werden die Gruppen WI und NWI vergleichend betrachtet. Analysiert werden zudem die Delikte der JSG nach Deliktart und Deliktschwere. Die Ergebnisse zeigen u.a., dass JSG ohne Schulabschluss und ohne berufliche Qualifikation mit höherer Wahrscheinlichkeit erneut inhaftiert werden als solche, die einen Schul- oder beruflichen Abschluss vorweisen können. Ein Großteil der WI wird in den ersten 2 Jahren nach der Entlassung rückfällig, überwiegend im ersten Jahr. Bei Diebstahls-, Betrugs- und Körperverletzungsdelikten werden über die Hälfte der JSG einschlägig rückfällig. Ausgewertet wurden darüber hinaus die in den Zugangsbögen erfassten subjektiven Einschätzungen der JSG zu den Gründen für eine erneute Inhaftierung. Am häufigsten genannt wurden: Verletzung der Bewährungsauflagen, Drogen und Einfluss des Freundeskreises. Probleme bereiten den JSG insbesondere das Einhalten von Auflagen wie das Wahrnehmen von Terminen oder das Leisten von Arbeitsstunden. Auf Implikationen der Ergebnisse für die Praxis wird hingewiesen.
Die Vorhersage von Rückfall bei Jugendstrafgefangenen: Vergleich dreier statistischer Verfahren
(2020)
In der vorliegenden Zusammenfassung der Masterarbeit der Erstautorin werden drei mögliche statistische Verfahren zur Vorhersage von Rückfall anhand verschiedener Prädiktoren bei jugendlichen Strafgefangenen analysiert: (1) Logistische Regression (LR), (2) "Random Forest" (RF) und (3) "Boosted Classification Trees" (BCT). Grundlage der Analyse sind die Daten männlicher Jugendstrafgefangener, die mehr als ein halbes Jahr in der Jugendstrafvollzugsanstalt Regis-Breitingen eine Haftstrafe verbüßten und zwischen den Jahren 2013 und 2016 entlassen wurden. Die drei genannten statistischen Methoden wurden an einem Datenpool mit Daten über 643 Jugendstrafgefangene und 138 Variablen angewandt. Die Ergebnisse werden diskutiert. Festgestellt wird, dass Vor- und Nachteile der Methoden zur Bestimmung des Rückfallrisikos abhängig von der Zieldefinition der Rückfalluntersuchung sind. Zur Bestimmung der Vorhersagekraft einzelner Variablen wird auf LR verwiesen. Für die Vorhersagegenauigkeit werden Vorteile bei RF und besonders BCT gesehen.
Die vorliegende Studie untersucht, inwiefern kriminalprognostische Verfahren sich auch zur Vorhersage von Lockerungsmissbräuchen und intramuralen Regelverstößen in Justizvollzugsanstalten eignen. Es werden die Validität der dritten Version der Offender Group Reconviction Scale (ORGS 3) und des Screeninginstruments des Gewaltrisikos (SVG-5) und weiterer Prädiktoren, darunter Suchtproblematik, stabile Lebenssituation und Verstöße gegen Bewährungsauflagen, untersucht. Die analysierte Gesamtstichprobe (N = 200) besteht aus männlichen Insassen der Justizvollzugsanstalt (JVA) Frankenthal im Durchschnittsalter von M = 37,98 Jahren zum Untersuchungszeitpunkt im Sommer des Jahres 2019. Die Auswahl der Gesamtstichprobe erfolgte zweistufig: (1) es wurden n = 100 Gefangenenpersonalakten von Straftätern mit genehmigten Vollzugslockerungen und (2) n = 100 Gefangenenpersonalakten ohne gewährte Lockerungen ausgewählt. Für die Prognoseinstrumente ergeben sich überwiegend geringe bis maximal moderate Effektstärken: für die ORGS 3: AUC = 0,522 bis 0,556 und für das SVG-5: AUC = 0,561 bis 0,653. Es wird geschlussfolgert, dass beide Instrumente bezüglich der Vorhersage von Lockerungsmissbräuchen und intramuralen Verstößen im Regelvollzug als nicht prädiktiv einzustufen sind. Abschließend wird konstatiert, dass die Untersuchung trotz methodischer Einschränkungen das Potenzial aktuarischer Prognoseinstrumente für die Prädiktion von Lockerungsmissbräuchen und intramuralem Fehlverhalten aufzeigen konnte.
Vorgestellt wird eine Evaluation des sog. Neuköllner Modells (NKM), welche von der Hochschule für Wirtschaft und Recht 2013 im Auftrag der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz durchgeführt worden ist. Das NKM wurde von einigen Jugendrichter/-innen 2008 initiiert und zielt darauf ab, die Verfahrensdauer von Jugendstrafverfahren zu verkürzen, um eine schnelle strafrechtliche Reaktion auf bestimmte Jugendstraftaten (u. a. Taten mit Wiederholungsgefahr, Taten jugendlicher Intensivtäter/-innen) zu erreichen. Für die Evaluation wurden N = 20 Experteninterviews mit Vertreter/-innen der Polizei, Staatsanwaltschaft, Jugendgerichtshilfe, Richterschaft sowie einem betroffenen Jugendlichen durchgeführt. Ergänzend wurden 86 Polizeiakten ausgewertet. Die Analyse konzentriert sich dabei auf folgende Aspekte: (1) Implementierung, (2) Beschleunigung, (3) Zielgruppe, (4) Wirkung, (5) Kooperationsstrukturen, (6) Sanktionen bzw. Auswirkungen auf das Rechtspflegesystem. Es zeigt sich, dass das NKM vor allem bei Täter/-innen mit einer beginnenden kriminellen Karriere angewendet wird, die als renitent gegenüber den Strafverfolgungsbehörden eingeschätzt werden, deren Straftaten aber eher der leichten Kriminalität zugeordnet werden. Für Straftäter/-innen, die eher Reue zeigen, werden Diversionsmaßnahmen ergriffen, für Straftäter/-innen mit schwererer Kriminalität wird eher ein normales Jugendstrafverfahren eröffnet. Abschließend wird prognostiziert, dass das NKM sich zu einer spezialisierten Jugendsachbearbeitung weiterentwickeln könnte. Empfohlen wird, den Beschleunigungsgrundsatz noch konsequenter umzusetzen.
Vorgelegt wird eine empirische Untersuchung zur Verurteilungspraxis bei Delikten im Zusammenhang mit Schleusungskriminalität. Die strafrechtliche Seite dieses Phänomens wird in §§ 96 und 97 des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (früher§§ 92a und 92b des Ausländergesetzes) als Beihilfe oder Anstiftung zur unerlaubten Einreise beziehungsweise zum unerlaubten Aufenthalt umschrieben. Diese abstrakte gesetzliche Umschreibung der Schleuserkriminalität wird durch die vorliegende Untersuchung veranschaulicht, indem dargestellt wird, welche Lebenssachverhalte in der Vergangenheit vor deutschen Gerichten zu einer rechtskräftigen Entscheidung wegen des Einschleusens von Ausländern führten. Hierzu wurden die Akten von rund 200 Strafverfahren aus Bayern, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Sachsen ausgewertet. Die Ergebnisse werden nach Fallgruppen unterteilt dargestellt. Daneben finden sich Ausführungen zu einzelnen Rechtsproblemen, die das Phänomen der Schleuserkriminalität mit sich bringt, sowie eine kritische Würdigung der untersuchten Entscheidungen im Lichte der ober- und höchstrichterlichen Rechtsprechung. Ferner wird untersucht, ob sich statistische Zusammenhänge zwischen bestimmten Umständen der Taten oder der Strafverfahren (z. B. Anzahl der Geschleusten, Dauer der Untersuchungshaft) und dem Strafmaß ausmachen lassen.
Die Kriminologische Zentralstelle führt seit 1997 im Auftrag ihrer Mitglieder eine regelmäßige Stichtagserhebung in sozialtherapeutischen Anstalten und Abteilungen des Justizvollzugs durch, um Stand und Entwicklung der Sozialtherapie im Justizvollzug zu dokumentieren. Die Stichtagserhebung basiert auf einem Fragebogen, der in enger Zusammenarbeit mit den sozialtherapeutischen Einrichtungen sowie mit dem Arbeitskreis „Sozialtherapeutische Anstalten im Justizvollzug“ erstellt wurde. Der vorliegende Bericht wertet die elfte derartige Grunddatenerhebung aus. An der diesjährigen Befragung nahmen alle 47 am Stichtag existierenden sozialtherapeutischen Einrichtungen Deutschlands teil. Neben den vorhandenen Haftplätzen und der Belegung wurden diverse Angaben zu den Gefangenen (u.a. Alter, Haftdauer, Straftaten), spezielle institutionelle Vorgänge (Zu- und Abgänge, Nachbetreuungsformen, Lockerungen) sowie Angaben zum Personal der Einrichtungen erfasst. Wie bereits in den Vorjahren wurden bei einzelnen Fragebereichen auch Zeitreihen ermittelt. In Ergänzung zu der Grunddatenerhebung wurde zum Stichtag am 31.03.2007 eine Umfrage zu den vom Arbeitskreis „Sozialtherapeutische Anstalten im Justizvollzug“ formulierten Mindestanforderungen an sozialtherapeutische Einrichtungen durchgeführt.
Untersucht wird der Einfluss von tragfähigen sozialen Beziehungen auf die Reintegration von Jugendstrafgefangenen in der sächsischen Jugendstrafvollzugsanstalt Regis-Breitingen. Dafür werden Auskünfte aus dem Bundeszentralregister sowie im Jugendstrafvollzug ausgefüllte Behandler- und Klienten-Fragebögen ausgewertet. Einbezogen werden N = 572 Jugendstrafgefangene, die 2011 in die Jugendstrafvollzugsanstalt gekommen sind, mindestens sechs Monate inhaftiert waren und zwischen 2013 und 2016 entlassen worden sind. Es zeigt sich, dass die Bereitschaft an der Mitwirkung am Vollzugsziel bereits ein Indikator für die spätere Rückfälligkeit darstellt. Signifikante Korrelationen zur Mitwirkung lassen sich bei sozialen Außenkontakten feststellen. Analog korrelieren förderliche Familien-, Freunde- und Partnerbeziehungen mit einer eventuellen späteren Rückfälligkeit. Keine signifikanten Korrelationen mit der Rückfälligkeit zeigen eine vorhandene Drogenproblematik, frühere Inhaftierungen und deviantes Verhalten in der Kindheit. Es wird empfohlen, die Familie bereits während der Behandlung im Jugendstrafvollzug mit Hilfe familienorientierter Angebote einzubeziehen und im Vollzug Angebote für die Jugendstrafgefangenen zur Stärkung von Beziehungs- und Bindungsfähigkeiten bereitzustellen.
Für die Vollzugsplanung benötigt jede Landesjustizverwaltung Kenntnisse über zukünftige Entwicklungen der Belegungszahlen im Strafvollzug. Im Rahmen einer kriminologischen und statistischen Zeitreihenanalyse von Einflussgrößen der Gefangenenentwicklung werden fünf ausgewählte Reihen der Strafverfolgungsstatistik für das Bundesland Hessen modelliert. Die Entwicklung der Strafgefangenen im Vollzug der Freiheitsstrafe kann über längere Zeiträume ex post prognostiziert werden. So zeigt sich, dass die Vollzugsbelegung weitgehend dem Trend der registrierten Kriminalität folgt, von demographischen Entwicklungen abhängig ist und von ökonomischen Prozessen beeinflusst wird. Ebenso zeigt sich, dass bei einer Zeitverzögerung von etwa 4 Jahren die adjustierte Reihe der Tatverdächtigen ein zuverlässiger Prädiktor für die Trendentwicklung der hessischen Strafgefangenen darstellt. Langfristige Schwankungen im Strafvollzug hängen nach hier vertretener Auffassung mit der sanktionierten schweren Kriminalität zusammen.
Es werden einschlägige Rückfalluntersuchungen und Sekundäranalysen aus den angloamerikanischen Ländern ausgewertet. Im Vordergrund stehen Arbeiten zu Sexualdelikten, die mit (physischer) Gewalt verbunden sind. Es zeigt sich, dass nur nach einer Klärung maßgeblicher Variablen wie Delikte, Tat- und Tätereigenschaften, Maßstab der erneuten Straffälligkeit, Dauer des Beobachtungszeitraumes sowie Behandlungs- bzw. Kontrolldaten sinnvolle Aussagen über Rückfallquoten möglich sind. Folgende Ergebnisse lassen sich u.a. hervorheben: Sexualstraftäter treten in geringerem Maße als andere Straftäter erneut strafrechtlich in Erscheinung. Die einschlägige Rückfälligkeit von Sexualstraftätern ist im Allgemeinen geringer als ihre sonstige erneute strafrechtliche Auffälligkeit. Die Wahrscheinlichkeit einer erneuten Straftat steigt durch eine (schwere) strafrechtliche Vorbelastung erheblich. Junge (gewalttätige) Sexualstraftäter rezidivieren häufiger als ältere, insbesondere wenn spezielle Persönlichkeitsmerkmale vorliegen. Die Persönlichkeitsmerkmale von Vergewaltigern, die Mehrfach- oder Rückfalltäter sind, weichen von denen durchschnittlicher Männer häufig gravierend ab. In der Behandlung von Sexualstraftätern werden in den letzten Jahren zunehmend Erfolge bei der Rückfallvermeidung berichtet. Für die Gruppe der Vergewaltiger sind solche Effekte vergleichsweise bescheidener oder nicht vorhanden. Eine generelle Intensivierung ambulanter Kontrollmaßnahmen für Sexualstraftäter - als Ergänzung oder Alternative zum Strafvollzug oder in Verbindung mit therapeutischen bzw. sozialintegrativen Programmen - findet vor allem in den USA statt; die hierauf bezogene Rückfallforschung steckt noch in den Anfängen.
In einer 2002 bis Anfang 2003 durchgeführten Befragung wurde der Sachstand zu Maßnahmen der Landesjustizverwaltungen zur Bekämpfung und Prävention von Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Gewalt erhoben. Die Auswertung berücksichtigt alle bis Ende Juli 2003 eingegangenen Fragebögen und Materialien aus 15 von 16 Bundesländern. Ziel der Befragung ist es, eine Bestandsaufnahme zu erstellen, wie die Justiz der gesellschaftlichen Herausforderung des Rechtsextremismus begegnet. Sie dient dem Informationsaustausch und der Verständigung der Landesjustizverwaltungen.
Ein durch die Kriminologische Zentralstelle e.V. im Auftrag des Bundesjustizministeriums erstelltes Gutachten zur kurzen Freiheitsstrafe (KFS; hier: Freiheitsstrafe bis zwei Jahre) wird zusammenfassend dargestellt. Eine ergänzende Beschreibung und Bewertung von Zeitreihen basiert auf einer Sonderauswertung des Statistischen Bundesamtes von Datenbeständen der Strafverfolgungsstatistik und Strafvollzugsstatistik. Unter Hinweis auf zum Teil starke regionale Unterschiede wird ein allgemeiner Zuwachs in den 1990er Jahren festgehalten, vor allem beruhend auf der entsprechenden Entwicklung bei den zur Bewährung ausgesetzten KFS. Einem Rückgang bei den KFS unter sechs Monaten steht ein Anstieg bei den (ausgesetzten) KFS von 6 bis 24 Monaten gegenüber. Hingewiesen wird auch auf Erkenntnisse zu Straftatengruppen und zur Vorstrafenbelastung. Das korrespondierende Bild im Strafvollzug zeigt zwischen 1992 und 1999 einen erheblichen Anstieg der mit einer voraussichtlichen Vollzugsdauer von bis zu zwei Jahren Einsitzenden um 43,5 %, ebenso wie eine stark gewachsene Belastung der Klientel mit Vorstrafen.
Anhand einer Online-Befragung wurde die Prävalenz sexueller und physischer Viktimisierung in der Studienzeit differenziert nach den Kategorien feste Beziehung, Date und One-Night-Stand an einer Stichprobe 167 männlicher und weiblicher Studierender der Universität Mainz (Befragungszeitraum: Juli 2014). Die Gewalterfahrungen wurden in zwei Schweregraden erfasst. Von den Befragten berichteten 41,1 % minderschwere und 8,9 % schwere Gewalterfahrungen. Während die Prävalenz sexueller Viktimisierung für Studentinnen signifikant höher war, gab für beide Schweregrade ein höherer Prozentsatz männlicher Teilnehmer an, körperliche Gewalt erfahren zu haben. Minderschwere Gewalterfahrungen kamen generell am häufigsten in festen Beziehungen, schwere sexuelle Gewalterfahrungen am häufigsten bei Dates vor. Der Zusammenhang zwischen Viktimisierungserfahrungen in verschiedenen Beziehungstypen war moderat bis hoch. Am stärksten war die Assoziation sexueller Viktimisierung zwischen Dates und One-Night-Stands. Obwohl durch den geringen Stichprobenumfang nur bedingt von generalisierbaren Ergebnissen ausgegangen werden kann, ähneln die Prävalenzen denen anderer Studien. Die Ergebnisse legen demnach u. a. nahe, Dates als Risikosituationen sexueller Viktimisierung zu untersuchen.
Berichtet wird über die erste Kreuzvalidierung des "Ontario Domestic Assault Risk Assessment" (ODARA) in Deutschland. Als Datenbasis dienen Akten der Staatsanwaltschaft Landau zu den 2009 registrierten Fällen, in denen Beschuldigte aufgrund eines häuslichen Gewaltdelikts gegenüber dem Partner bzw. der Partnerin polizeilich in Erscheinung getreten sind (n = 283). Die Prognoseleistung des ODARA wurde über einen Nachbeobachtungszeitraum von fünf Jahren (bis 2014) überprüft. Je nach Subgruppe, Rückfallkriterium und Instrumentenversion erzielt der ODARA eine Vorhersageleistung, die sich nicht signifikant von einer Zufallsprognose unterscheidet, bis hin zu als moderat einzustufenden Effektstärken. Weitere Analysen zeigen, dass nur wenige Items tatsächlich mit häuslicher Gewaltrückfälligkeit zusammenhängen, woraus mögliche Verbesserungen des Instruments abgeleitet werden.
Nach § 67a II StGB kann eine zu Sicherungsverwahrung verurteilte Person in den Vollzug einer anderen Maßregel überwiesen werden, sofern das Gericht der Auffassung ist, dass ihre Resozialisierung dort besser gefördert werden kann. Seit der Reform der Sicherungsverwahrung ist dies sowohl aus dem Vollzug der vorgelagerten Freiheitsstrafe als auch nach Antritt der Sicherungsverwahrung möglich.
Der vorliegende Forschungsbericht liefert grundlegende personen- und verfahrensbezogene Informationen dazu, in welchen Fällen § 67a II StGB zur Anwendung kommt. Die Datenbasis lieferte eine bundesweite Abfrage der Einrichtungen des forensisch-psychiatrischen Maßregelvollzugs zu einschlägigen Unterbringungen nach dem 01.01.2014 und eine daran anschließende Aktenanalyse.
Die Kriminologische Zentralstelle führt seit 1997 im Auftrag ihrer Mitglieder eine regelmäßige Stichtagserhebung in sozialtherapeutischen Anstalten und Abteilungen des Justizvollzugs durch, um Stand und Entwicklung der Sozialtherapie im Justizvollzug zu dokumentieren. Die Stichtagserhebung basiert auf einem Fragebogen, der in enger Zusammenarbeit mit den sozialtherapeutischen Einrichtungen sowie mit dem Arbeitskreis „Sozialtherapeutische Anstalten im Justizvollzug“ erstellt wurde. Der vorliegende Bericht wertet die neunte derartige Grunddatenerhebung aus. An der diesjährigen Befragung nahmen alle 45 am Stichtag existierenden sozialtherapeutischen Einrichtungen Deutschlands teil. Neben den vorhandenen Haftplätzen und der Belegung wurden diverse Angaben zu den Gefangenen (u.a. Alter, Haftdauer, Straftaten), spezielle institutionelle Vorgänge (Zu- und Abgänge, Nachbetreuungsformen, Lockerungen) sowie Angaben zum Personal der Einrichtungen erfasst. In Ergänzung zu der Grunddatenerhebung wurde zum Stichtag am 31.03.2005 eine Umfrage zu den vom Arbeitskreis „Sozialtherapeutische Anstalten im Justizvollzug“ formulierten Mindestanforderungen an sozialtherapeutische Einrichtungen durchgeführt.