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Vorgestellt werden Arbeitsergebnisse eines vom Europarat eingesetzten Expertengremiums zur partnerschaftlich orientierten Kriminalprävention in deutscher Sprache. Nach einer Einführung in die Grundlagen des Partnerschaftsmodells und seiner möglichen Übertragbarkeit für Deutschland, werden - in gekürzten und überarbeiteten Fassungen - ausgewählte Länderberichte dargelegt: die Beiträge aus Finnland, Norwegen, Frankreich und Kanada zeigen, wie unterschiedlich die Ausgestaltungen des Partnerschaftsmodells in den jeweiligen Ländern sind und welche Impulse die verschiedenen Programme, Projekte und Konzepte Deutschland vermitteln können. Abschließend werden ausgewählte Aspekte des Mandats für das Expertenkomitee „Partnerschaft in der Kriminalprävention" und Erkenntnisse aus den Länderberichten (Schlüsselpartner, Rolle von Polizei und Justiz, Zusammensetzung der Partnerschaften, Rolle der Gemeinden, lokalen Verwaltungen und Bürgergemeinschaften) erörtert.
In der kriminalpolitischen Diskussion, in der Praxis der Strafrechtspflege und nicht zuletzt auch in der medialen Darstellung von Kriminalität nehmen Tötungsdelikte schon immer eine besondere Rolle ein, obwohl lediglich 0, 1 % aller polizeilich registrierten Straftaten Mord und Totschlag betreffen. Der Hauptgrund dafür ist wohl darin zu sehen, dass die vorsätzliche Tötung eines Menschen keine bloße Normverletzung ist, sondern den Bruch eines zentralen gesellschaftlichen Tabus bedeutet. Wer einen anderen Menschen tötet, überschreitet damit eine letzte Grenze transkulturell geltender Regeln. Die Unwiederbringlichkeit eines ausgelöschten Lebens konstituiert eine Tatschwere, die sich nicht nur in ihrem Ausmaß, sondern auch in ihrer Qualität von anderen Delikten deutlich abhebt. Diese Sonderstellung der Tötungskriminalität gebietet eine außergewöhnliche Sensibilität im Umgang mit Tätern und Opfern - fernab von pauschalen Bewertungen und Handlungskonzepten. Der vorliegende Band dokumentiert die Ergebnisse einer vom 25. bis 27. April 2001 in Wiesbaden durchgeführten Fachtagung der Kriminologischen Zentralstelle (KrimZ), in deren Rahmen das komplexe Thema „Tötungsdelikte" aus der Perspektive von Expertinnen und Experten verschiedener Fachrichtungen betrachtet wurde.
Neue Wege des (offenen) Vollzuges sowie die damit verbundenen Erfahrungen in Ost- und Westdeutschland standen im Mittelpunkt einer bundesweiten Fachtagung, die vom 5. bis 8. September 2000 in der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege Güstrow, Mecklenburg-Vorpommern, durchgeführt wurde und deren Ergebnisse dieser Band dokumentiert. Die Veranstaltung wurde organisiert von der Friedrich-Ebert-Stiftung in Kooperation mit der Kriminologischen Zentralstelle (KrimZ) und dem Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern. Die Beiträge vermitteln zum einen wesentliche kriminalpolitische Grundpositionen zur Öffnung des Vollzuges und zu Fragen der Resozialisierung sowie aktuelle kriminologische Erkenntnisse bezüglich der Praxis und Entwicklung des Strafvollzuges in Ost und West und zu punitiven Einstellungen der Bevölkerung. Den Schwerpunkt des Bandes bilden Berichte aus verschiedenen Bundesländern über praktische Erfahrungen bei der Gestaltung des Strafvollzuges, namentlich hinsichtlich des offenen Vollzuges sowie von Vollzugslockerungen.
Das Problem der illegalen Zuwanderung gewinnt seine besondere Brisanz maßgeblich aus den Aktivitäten professioneller Schleuser. Tragödien wie die von Dover im Juni 2000, als englische Zollbeamte in einem Container die Leichen von 58 erstickten Chinesen entdeckten, stellen dramatisch unter Beweis, dass geschleuste Migranten teilweise unter erbärmlichen Transportbedingungen wie Frachtgut behandelt werden. Das Geschäft mit der Ware Mensch ist äußerst lukrativ: Mittlerweile gilt die organisierte Schleuserkriminalität als ähnlich einträglich wie der organisierte Drogenhandel. Deutschland hat sich dabei zu einem Zentrum für die Aktivitäten gewerbsmäßiger Schleuser entwickelt. Vor diesem Hintergrund herrscht in der kriminalpolitischen Diskussion ein sehr weitgehender Konsens darüber, dass der effektiven Bekämpfung dieser besonderen Form kriminellen Verhaltens hohe Priorität einzuräumen ist. Die Kriminologische Zentralstelle (KrimZ) veranstaltete am 22. und 23. November 2001 in Dresden eine Fachtagung zu dem Thema „Illegale Migration und Schleusungskriminalität". Anlass für die KrimZ, diese Tagung durchzuführen, bildete ihr seit 1997 durchgeführtes Forschungsprojekt zur Verurteilungspraxis der deutschen Gerichte auf dem Gebiet der Schleuserkriminalität, das auf eine Initiative des Bundesministeriums des Innern zurückgeht. Der vorliegende Band dokumentiert die Ergebnisse der Veranstaltung, in deren Rahmen das komplexe Thema aus der Perspektive von Expertinnen und Experten verschiedener Fachrichtungen betrachtet wurde.
Seit mehreren Jahren richtet sich die öffentliche Aufmerksamkeit verstärkt auf Formen der Kriminalität, die durch Ideologien oder Vorurteile bestimmt sind. Dies gilt z. B. für „Hasskriminalität" gegen (vermeintliche) Angehörige von Minderheiten, für „politisch motivierte Kriminalität" gegen Repräsentanten oder Symbole eines Staates, der von den Tätern gewaltsam bekämpft wird, aber auch - spätestens seit dem 11. September 2001 - für Straftaten militanter Islamisten. Die Motive für solche Straftaten werden häufig unter dem Begriff des „Extremismus" zusammengefasst, der damit in einem weiteren Sinne als dem polizeilichen Verständnis verwendet wird. In Kooperation mit der Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention (DFK) veranstaltete die Kriminologische Zentralstelle (KrimZ) am 24. und 25. November 2005 in Wiesbaden eine interdisziplinäre Fachtagung zu dem Thema „Extremistische Kriminalität - Kriminologie und Prävention". Der vorliegende Band dokumentiert die Ergebnisse dieser Veranstaltung. Die Schriftfassungen der Referate werden dabei ergänzt durch eine „Bibliographie zur extremistischen Kriminalität", die das Ergebnis einer Gemeinschaftsarbeit der Bibliotheken des Bundeskriminalamtes und der KrimZ ist. Ziel der Tagung war es, den aktuellen Erkenntnisstand zu Kernpunkten der Thematik aus unterschiedlicher Perspektive zu betrachten und zu diskutieren sowie Perspektiven für die Zukunft, namentlich Möglichkeiten der Prävention, aufzuzeigen.
Rückfallforschung
(2004)
Rückfall gehört zu den zentralen Kategorien der Kriminologie, Strafrechtspraxis und Kriminalpolitik. Gerade in den letzten Jahren hat sich die Fachöffentlichkeit, aber auch die breite Öffentlichkeit, wieder verstärkt mit Rückfallfragen befasst. So waren rückfällige Sexualstraftäter Auslöser für eine Kriminalpolitik, die den Sicherungsgedanken verstärkt zur Geltung bringt. Automatische Strafschärfungen bei Wiederholungstaten führen in den USA zu überfüllten Gefängnissen (nach dem Motto: "three strikes and you are out"). Auch die Kriminologie beschäftigt sich wieder zunehmend mit Mehrfachauffälligen oder Intensivtätern bzw. ganz generell mit kriminellen Karrieren. Der vorliegende Band geht zurück auf eine Fachtagung zur Rückfallforschung, die im Frühjahr 2001 am Bundesministerium der Justiz in Bonn stattfand. Die Expertinnen und Experten befassen sich in den teils aktualisierten Beiträgen aus unterschiedlichen Perspektiven mit Ansätzen, Methoden und Erkenntnismöglichkeiten der Rückfallforschung. Im Zentrum steht die Auseinandersetzung mit der neuen Rückfallstatistik, die erstmals Aussagen über alle strafrechtlich Sanktionierten in Deutschland trifft. Abschließend wird ein internationaler Vergleich rückfallstatistischer Untersuchungen vorgenommen, wobei Länder einbezogen sind, die in Datenlage und Methodik Besonderheiten gegenüber Deutschland aufweisen: Schweden, Österreich und die Schweiz.
Gewalt gilt in unserer Gesellschaft als unannehmbare Form persönlicher Auseinandersetzung, der durch möglichst lückenlos angelegte Tatbestände des Strafrechts zu begegnen ist. Dabei geht es nicht nur um Gewaltkriminalität auf öffentlichen Straßen und Plätzen. Seit einigen Jahren werden in Gesetzgebung, Polizei und Strafrechtspraxis, aber auch durch Frauenhäuser, Einrichtungen der Jugendhilfe, Beratungsstellen und nichtstaatliche Organisationen vielfältige Anstrengungen gegen Gewalt im privaten Raum unternommen. Dabei werden strafrechtliche Verbote zunehmend durch flankierende Regelungen wie das Recht auf gewaltfreie Erziehung und das Gewaltschutzgesetz ergänzt. Der vorliegende Band geht zurück auf eine 2006 von der KrimZ veranstaltete Fachtagung und bietet einen praxisbezogenen Überblick über aktuell bedeutsame Formen von Gewalt in Partnerbeziehungen und in der Familie. In diesem Zusammenhang greift er die neuesten Entwicklungen in der Rechts- und Kriminalpolitik ebenso auf wie praktische Präventionsansätze und -modelle.
Kooperation findet nur statt, wenn sie sich für die Beteiligten lohnt. Scheint der persönliche Einsatz unverhältnismäßig, die eigene Souveränität gefährdet, das gemeinsame Ziel doch mehr das des Anderen zu sein, bleibt es häufig bei halbherzigen Versuchen. Unterschiede in den Aufgaben und Befugnissen, Handlungsformen und Rahmenbedingungen von Jugendhilfe sowie Justiz stellen zusätzliche Hindernisse dar, die durch Informationsmängel und Vorurteile verstärkt werden. Die Problematik kann sich weiter verschärfen, wenn es um von Sexualdelikten betroffene Kinder geht, da den Beteiligten der vermeintlich beste Weg dann besonders wichtig, dieser aber mit speziellen Schwierigkeiten gepflastert ist. Um die Kooperation von Jugendhilfe und Justiz bei Sexualdelikten gegen Kinder näher zu beleuchten, veranstaltete die Kriminologische Zentralstelle (KrimZ) im März 2006 in Wiesbaden eine interdisziplinäre Fachtagung. Der vorliegende Band enthält die Schriftfassungen der dort gehaltenen Vorträge. Die Autorinnen und Autoren widmen sich relevanten Fragen aus dem Straf- und Familien- sowie Kinder- und Jugendhilferecht, stellen Forschungsergebnisse zur Zusammenarbeit vor und berichten aus langjährigen erfolgreichen Kooperationen. Hinzu kommen Informationen über die Sozialpädagogische Prozessbegleitung und das Gerichtswissen von Kindern sowie Aufforderungen, bestimmte Fehler bei der Verdachtsbegründung zu vermeiden und bei alledem immer das Kind im Blick zu behalten.
Die im Band enthaltenen Beiträge gehen auf eine von der KrimZ 2007 in Wiesbaden veranstaltete Fachtagung zurück. Sie geben einen praxisbezogenen Überblick mit kritischen Stellungnahmen zu aktuellen Entwicklungen in der Strafrechtspflege, die man mit dem Stichwort „Privatisierung" zusammenfassen kann. Dabei geht es auch um Vergleichsmöglichkeiten zwischen verschiedenen Praxisfeldern, gehen Überlegungen zur Modernisierung und Optimierung öffentlicher Aufgaben doch weit über den Strafvollzug hinaus. Zwar werden Privatisierungen auch im sensiblen Bereich des Strafrechts in einigen Ländern eher als selbstverständlich angesehen als in Deutschland. Dennoch werden für die Sozialen Dienste der Justiz je nach Bundesland gegenwärtig recht unterschiedliche Reformen angestrebt. Im Strafvollzug erproben die Länder verschiedene Modelle der Kooperation mit privaten Unternehmen. Am weitesten gediehen sind die Privatisierungsbestrebungen im Bereich psychiatrischer Krankenhäuser einschließlich des Maßregelvollzugs.
Kriminalpolitik und Strafrecht haben in den letzten Jahren eine Gruppe von Straftätern wieder entdeckt: die der so genannten „gefährlichen Straftäter". Auf diese Gruppe zielen einige neuere Gesetzesänderungen im Sexualstrafrecht, aber auch bei den kriminalrechtlichen Maßregeln und im Strafvollzugsrecht. Einzelne Kriminalfälle scheinen Anlässe für immer neue Vorschläge zu bieten, das Strafrecht umzugestalten. Es stellt sich die Frage, ob diese relativ kleine Gruppe der „gefährlichen Straftäter" tatsächlich eine besondere Problemgruppe für Kriminalpolitik und Strafrechtspraxis ist oder ob ihre Bedeutung eher überschätzt wird. Die Kriminologische Zentralstelle (KrimZ) veranstaltete am 15. und 16. November 2004 in Wiesbaden eine interdisziplinäre Fachtagung, in deren Rahmen das komplexe Thema aus der Sichtweise und Erfahrung mehrerer Expertinnen und Experten aus Praxis und Wissenschaft erörtert wurde. Die Ergebnisse der Veranstaltung sind im vorliegenden Band dokumentiert.
Das Opfer im Strafprozess ist in der jüngsten Zeit mehr denn je in den Brennpunkt kriminalpolitischer und kriminologischer Diskussion gerückt. Merkmale dieser "Repersonalisierung des strafrechtlichen Denkens" waren neben den letzten gesetzgeberischen Initiativen, welche die Rechtsstellung des Verletzten im Strafprozess beständig aufwerteten, nicht zuletzt eine - auch im deutschsprachigen Raum längst etablierte - lebhafte viktimologische Forschung. Kaum ein anderer strafprozessualer Bereich wird dabei so sehr von unterschiedlichen Disziplinen und Berufsständen, mit denen schließlich auch das Opfer in den verschiedenen Phasen des Strafprozesses konfrontiert wird, geprägt. Vor diesem Hintergrund veranstaltete die Kriminologische Zentralstelle (KrimZ) vom 13. bis 15. November 2002 in Wiesbaden eine Fachtagung zu dem Thema "Opfer von Straftaten - Kriminologische, rechtliche und praktische Aspekte". Der vorliegende Band dokumentiert die Ergebnisse dieser Veranstaltung, in deren Rahmen das komplexe Thema aus der Perspektive namhafter Expertinnen und Experten verschiedener Fachrichtungen betrachtet wurde. Der Band schließt mit einem Diskussionsbericht zur Fachtagung.
Abschlussbericht der Expertenkommission zur Verbesserung der Aufklärung komplexer Unglücksereignisse
(2022)
Zehn Jahre nach dem Loveparade-Unglück in Duisburg (24.06.2010) hat der Landtag Nordrhein-Westfalen die Einsetzung einer Expertenkommission beschlossen, um zukünftig die Aufklärung komplexer Unglücksereignisse zu verbessern. Der Beschluss erfolgte als Reaktion auf die Kritik an der (rechtlichen) Aufarbeitung des Loveparade-Unglücks (u. a. zu späte Anklageerhebung, lange Prozessdauer). Analysiert wird anhand des Beispiels des Gerichtsverfahrens zum Loveparade-Unglück, auf welche Art und Weise multikausale Unglücksereignisse bestmöglich aufgeklärt werden können. Dafür werden die verfahrensbestimmenden Dokumente (u. a. Anklageschrift, Beschlüsse) ausgewertet sowie am Verfahren maßgeblich beteiligte Personen interviewt. Im ersten Teil des Berichts stellt die Expertenkommission zwanzig Vorschläge zur Verbesserung der Aufklärung komplexer Unglücksereignisse vor und erörtert diese detailliert (u. a. Modifizierung der Verjährungregelungen, Einsatz von Opferstaatsanwälten bzw. Opferstaatsanwältinnen, Überarbeitung des Adhäsionsverfahren, Einrichtung einer Sachverständigendatenbank, Bau geeigneter Sitzungssäle etc.). Zudem wird auf Einrichtungen der Schadensaufklärung im europäischen Ausland verwiesen. Im zweiten Teil des Berichts stellt die Kriminologische Zentralstelle (KrimZ) die Ergebnisse der Interviews vor (u. a. Verzögerungen bei Großverfahren, Personalausstattung, Öffentlichkeitsarbeit, Sachverständige etc.), welche sie im Auftrag der Expertenkommission ausgewertet hat.
Immer rasanter werden im Nachgang zu medial entsprechend aufbereiteten Kriminalfällen Verschärfungen im Straf-, Strafprozess- und Sanktionenrecht gefordert. Gleichzeitig zeigt die aktuelle kriminalpolitische Landschaft eine Vielzahl neuer Vorhaben und Modelle auf, um auf die heutigen Erscheinungsformen von Kriminalität sachgerecht und im Sinne einer "rationalen Kriminalpolitik" zu reagieren. Vor diesem Hintergrund veranstaltete die Kriminologische Zentralstelle vom 7. bis 9. Mai 2003 in Wiesbaden eine Fachtagung, in der neben der Betrachtung grundsätzlicher Fragen neue Konzepte, Modelle und Evaluationen vorgestellt und diskutiert wurden. Präsentiert wurden u.a. auch drei empirische (Kooperations-)Evaluationen der KrimZ aus dem Forschungsprojekt zu der Einstellungspraxis der Staatsanwaltschaften und dem Ermittlungsverhalten der Polizei. Der vorliegende Band enthält die Beiträge der Fachtagung, ergänzt durch einen Diskussionsbericht.
Mit der ersten Stufe der Föderalismusreform ist 2006 die Gesetzgebungszuständigkeit für den Strafvollzug vom Bund auf die Länder übergegangen. Mittlerweile gelten in allen Ländern eigene Gesetze für den Jugendstrafvollzug. Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen haben auch für den Justizvollzug an Erwachsenen neue Landesgesetze eingeführt. Anderswo wird neues Landesrecht vorbereitet. Das gilt auch für den Vollzug der Untersuchungshaft und der Sicherungsverwahrung. Aber auch sonst spielen die Länder im Strafrecht keine Nebenrolle. Die Justiz ist in Deutschland traditionell weitgehend Ländersache, und wichtige Gesetzesänderungen der letzten Jahre gehen auf Entwürfe des Bundesrates zurück. In diesem Zusammenhang werden Strafrechtsreformen im Bundesstaat auch von außen zu betrachtet und damit auf einer allgemeineren Ebene thematisiert. Die Beiträge des Bandes gehen auf eine Tagung der KrimZ im Oktober 2010 in Wiesbaden zurück.
Tätigkeitsbericht 2022
(2023)
Dieser Bericht dokumentiert das 37. Jahr der Arbeit der Kriminologischen Zentralstelle (KrimZ) seit dem Jahr 1986. Die KrimZ wird als Institution vorgestellt und ihre bisherige Entwicklung dargestellt. Der Bericht liefert weiter einen Überblick über alle im Berichtsjahr durchgeführten Forschungsprojekte. Es wurden vier Projekte beendet, die jeweiligen Abschlussberichte sind u. a. als BM-Online Bände 32-34 erschienen. Zwei Projekte wurden neu begonnen. Zudem wird der Aufgabenbereich der Bibliothek und der Literaturdokumentation beschrieben. Darüber hinaus wird die Arbeit der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter erörtert. Abschließend werden alle im Berichtsjahr erschienen Veröffentlichungen sowie Vorträge der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der KrimZ gelistet sowie ein Überblick über die Mitglieder, den Beirat und die Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter der KrimZ sowie der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter gegeben
Für internationale Kooperationspartner und Kontaktpersonen wurde am Ende des Berichts eine Zusammenfassung in englischer Sprache angefügt.
Starting with page 48, there is an English short version attached.
Die vorliegende Forschungsdokumentation zu vollzugsbezogenen Projekten ist in Zusammenarbeit mit GESIS - Leibniz Institut für Sozialwissenschaften entstanden. Dokumentiert werden Studien aus den Jahren 1987 bis 2010, die in den einschlägigen Fachdatenbanken der Kriminologischen Zentralstelle (KrimZ) und des GESIS - Leibniz-Instituts für Sozialwissenschaften nachgewiesen sind. Die Dokumentation enthält u.a. Forschungsarbeiten zu den Gefangenen (psychosoziale Lage, Drogen, Gewalt und Suizid, junge Männer, Frauen, Ausländer, Sexualstraftäter, Rückfällige), zu Aspekten von Planung und Gestaltung (Soziales Training, Behandlung, Bildung und Arbeit, Sport, Entlassungsvorbereitung und Vollzugslockerungen), Vollzugspersonal und externen
Helfern sowie Gefängnisarchitektur und historischen Fragen.
Im Rahmen des Projektes AMBOSafe ("Angriffe auf Mitarbeiter/-innen und Bedienstete von Organisationen mit Sicherheitsaufgaben") wurden konfliktreiche Einsatzsituationen von Polizei- und Rettungskräften untersucht. Vorgestellt werden Ergebnisse, die durch Befragungen von N = 1.763 Polizeibedienstete erhoben wurden. Zusätzlich haben N = 538 Polizeikräfte bis zu 16 Wochen ihren Arbeitsalltag standardisiert dokumentiert sowie Ereignisprotokolle für besondere Vorkommnisse verfasst. Neben der Häufigkeit und der Art der Angriffe werden die angreifende(n) Person(en) beschrieben und eruiert, ob die problematische Einsatzlage von den betroffenen Polizeikräften bereits im Vorfeld erkannt wurde, oder sich für diese überraschend ereignet hat. In diesem Zusammenhang werden auch persönliche Stressfaktoren der Einsatzkräfte als mögliche Risikofaktoren für eine Viktimisierung im Dienst diskutiert und potentielle Strategien zur Entschärfung von konfliktreichen Einsatzsituationen besprochen. Abschließend wird darauf hingewiesen, dass die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Berufsgruppen der Einsatzkräfte gefördert werden sollte, z. B. in Form von gemeinsamen Einsatznachbesprechungen und gemeinsamen Fortbildungen. Im Rahmen des Projekts AMBOSafe wurden bereits berufsgruppenübergreifende Übungen (z. B. Einsatzszenario "Häusliche Gewalt") realisiert, die von den verschiedenen Berufsgruppen als positiv eingeschätzt wurden.