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Vorgestellt wird eine Evaluation des sog. Neuköllner Modells (NKM), welche von der Hochschule für Wirtschaft und Recht 2013 im Auftrag der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz durchgeführt worden ist. Das NKM wurde von einigen Jugendrichter/-innen 2008 initiiert und zielt darauf ab, die Verfahrensdauer von Jugendstrafverfahren zu verkürzen, um eine schnelle strafrechtliche Reaktion auf bestimmte Jugendstraftaten (u. a. Taten mit Wiederholungsgefahr, Taten jugendlicher Intensivtäter/-innen) zu erreichen. Für die Evaluation wurden N = 20 Experteninterviews mit Vertreter/-innen der Polizei, Staatsanwaltschaft, Jugendgerichtshilfe, Richterschaft sowie einem betroffenen Jugendlichen durchgeführt. Ergänzend wurden 86 Polizeiakten ausgewertet. Die Analyse konzentriert sich dabei auf folgende Aspekte: (1) Implementierung, (2) Beschleunigung, (3) Zielgruppe, (4) Wirkung, (5) Kooperationsstrukturen, (6) Sanktionen bzw. Auswirkungen auf das Rechtspflegesystem. Es zeigt sich, dass das NKM vor allem bei Täter/-innen mit einer beginnenden kriminellen Karriere angewendet wird, die als renitent gegenüber den Strafverfolgungsbehörden eingeschätzt werden, deren Straftaten aber eher der leichten Kriminalität zugeordnet werden. Für Straftäter/-innen, die eher Reue zeigen, werden Diversionsmaßnahmen ergriffen, für Straftäter/-innen mit schwererer Kriminalität wird eher ein normales Jugendstrafverfahren eröffnet. Abschließend wird prognostiziert, dass das NKM sich zu einer spezialisierten Jugendsachbearbeitung weiterentwickeln könnte. Empfohlen wird, den Beschleunigungsgrundsatz noch konsequenter umzusetzen.
Vorgestellt wird eine Studie zur Paralleljustiz in Berlin, welche von der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz in Auftrag gegeben und vom Erlanger Zentrum für Islam und Recht in Europa sowie der Friedrich-Alexander Universität Erlangen-Nürnberg durchgeführt worden ist. Dafür wurden N = 35 Imame und Vertreter/-innen religiöser Einrichtungen, N = 18 Clanführer bzw. Clanmitglieder, N = 22 Mitglieder säkularer Nichtregierungsorganisationen, N = 11 Experten bzw. Expertinnen aus dem Bereich Justiz, Polizei, Verwaltung, Rechtsanwaltschaft, N = 4 Personen mit Einblick in das Drogenhandelmilieu sowie N = 3 Wissenschaftler/-innen interviewt. Ergänzend wurden zwölf Gruppentreffen organisiert. Der Fokus lag dabei auf den muslimischen Gemeinschaften unterschiedlicher ethnischer Herkunft in Berlin und hierbei auf Konfliktsituationen im strafrechtlichen und familienrechtlichen Bereich. Konstatiert wird, dass – mit Ausnahme des islamistisch/neosalafistischen Milieus – grundsätzlich keine institutionelle Ausprägung von Paralleljustiz besteht, jedoch Konfliktlösungen auf Grundlage von kulturellem, religiösem und sozialem Gewohnheitsrecht angewandt werden. Als problematische Strukturen werden Einschüchterungsversuche von Opfern und Zeugen bzw. Zeuginnen (z. B. im Rahmen von häuslicher Gewalt) genannt, sowie ein teilweise kulturell verankerter Scham- und Ehrbegriff. Zudem ist der Zugang zum deutschen Rechtssystem durch Unkenntnis für einige Personengruppen – insbesondere bei mangelhaft integrierten Personen mit Sprachbarrieren – erschwert.
Vorgestellt wird der Bericht der Kommission zur Untersuchung der baulich-technischen und administrativen Sicherheitseinrichtungen der Justizvollzugsanstalt Plötzensee, welcher vom Justizsenator in Berlin nach einer Entweichung von vier Strafgefangenen Ende 2017 in Auftrag gegeben worden ist. Ziel war es, Schwächen des bestehenden Systems zu identifizieren und Vorschläge zur Verbesserung der baulich-technischen und administrativen Sicherheitsvorkehrungen zu formulieren. Im Fokus steht dabei die Kfz-Werkstatt der Justizvollzugsanstalt, von welcher die Entweichung gelang. Empfohlen wird insbesondere, ausbruchsrelevantes Werkzeug unter Verschluss zu halten und die Aus-/Rückgabe zu dokumentieren. Zudem wird angeregt, nicht genutzte Räumlichkeiten abzuschließen und die Werkstatträume so zu gestalten, dass eine Kontrolle der Strafgefangenen dauerhaft möglich ist. Bei niedrigem Personalstand wird empfohlen die Nutzung der Werkstatt zu untersagen. Im Rahmen der Untersuchung werden auch Empfehlungen zu weiteren Bereichen der Justizvollzugsanstalt (z. B. Sicherung des Justizvollzugskrankenhauses und einzelner Teilanstalten) gegeben.
Es wird ein Bericht vorgestellt, der im Nachgang an eine Entweichung eines Strafgefangenen aus der Justizvollzugsanstalt Tegel im Februar 2018 von der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung in Auftrag gegeben worden ist. Gegenstand des Berichts sind die Überprüfung der Sicherheitsarchitektur, die Analyse von Schwachstellen und die Formulierung von Verbesserungsvorschlägen. Im Zusammenhang mit der Sicherheitsarchitektur werden die baulich-technischen Sicherheitsvorkehrungen (u. a. Sicherheitslinien, Alarmzentrale, Fahrzeugschleuse) sowie die Sicherung durch das Anstaltspersonal (u. a. Aufgaben des AVD, Personalsituation) beschrieben und dabei insbesondere auf die Umstände der Entweichung eingegangen. Als Schwachstellen werden insbesondere die veraltete Fahrzeugschleuse, bei der eine Kontrolle des Fahrzeugunterbodens nur mangelhaft möglich ist, identifiziert, als auch die niedrige Personaldecke in der Justizvollzugsanstalt, die die Entweichung erleichtert hat. Abschließend werden Empfehlungen zur Verbesserung der Sicherheitsvorkehrungen in der Justizvollzugsanstalt gegeben, u. a. wird die Modernisierung der Fahrzeugschleuse angemahnt. Grundsätzlich wird die Aufstockung der Personaldecke als äußerst bedeutsam für die Sicherheit in der Justizvollzugsanstalt eingeschätzt.
MOTRA-Monitor 2022
(2023)
Im vorliegenden dritten MOTRA-Monitor-Bericht werden die Module des Forschungsverbundes erörtert und empirische Befunde für das Jahr 2022 vorgestellt. Das Monitoring umfasst Internetmonitoring, Einstellungsmonitoring, Protestmonitoring, PMK-Monitoring und Kommunales Monitoring. Ziel ist u. a. die Erfassung bzw. Untersuchung von individuellen und kollektiven Radikalisierungsprozessen. Aus dem Internetmonitoring geht hervor, dass die Prävalenz Covid-19-spezifischer Verschwörungsnarrative gesunken ist, dafür bei anderen radikalisierenden Diskursen, insbesondere bei mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine assoziierten Konfliktthemen, ein Anstieg zu verzeichnen ist. Das Einstellungsmonitoring konstatiert u. a., dass etwa 4 % der erwachsenen Wohnbevölkerung klar rechtsextreme Einstellungen teilen und ca. 8 % der in Deutschland lebenden Muslime bzw. Musliminnen islamistische Einstellungen aufweisen. Die Ergebnisse des Protestmonitorings zeigen, dass im Gegensatz zum Vorjahr Covid-19-Demonstrationen nicht mehr die Protestlandschaft dominieren, sondern vermehrt Themen wie Klimaschutz und Solidarität mit der Ukraine Gegenstand von Demonstrationen sind. Aus dem PMK-Monitoring geht hervor, dass 2022 mit ca. 59.000 Taten ein Anstieg von 7 % zum Vorjahr und ein Allzeithoch in der PKS zu verzeichnen ist. Das Kommunale Monitoring erfasst Anfeidungen von Amtsträgerinnen bzw. Amtsträgern. Im Zuge der Covid-19-Pandemie (Stand 2021) wurde mit 47 % die höchste Betroffenheitsrate gemessen. Zum Stichtag der Herbstbefragung 2022 waren 39 % der Amtsträgerinnen bzw. Amtsträger betroffen.
Vorgestellt wird der am 18. Januar 2013 vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen veröffentlichte Controllingbericht für das Programm „Förderung der Täterarbeit als Mittel der Gewaltprävention und Haftvermeidung“ für das Jahr 2011. Seit 2011 werden Maßnahmen freier Träger, die auf eine Verhaltensänderung von Tätern häuslicher Gewalt abzielen, aus Mitteln des Justizministeriums gefördert. Ziel dabei ist, den Opferschutz zu verbessern und einen Haftaufenthalt der Täter zu vermeiden. Bereits im ersten Förderjahr wurden insgesamt 12 Projekte finanziert und 450 Personen mit 2934 Maßnahmen erfasst. Das Fördervolumen lag bei 349.600 €, wobei infolge des späten Projektbeginns nur ca. 150.000 € in Anspruch genommen werden konnten. Prognostiziert wird, dass durch das Programm die Angebote der Täterarbeit verbessert werden und dass auf lange Sicht eine Entlastung der Strafjustiz und des Strafvollzugs erreicht wird. Abschließend werden die Bewirtschaftungsgrundsätze des Projekts diskutiert, darunter Verwendungszweck, Rechtsgrundlage, Zuwendungsvoraussetzungen sowie Art und Höhe der Förderung.
Vorgestellt wird der am 24. Oktober 2022 vom Ministerium der Justiz Nordrhein-Westfalen veröffentlichte Bericht über die Einsatzmöglichkeiten und Grenzen Künstlicher Intelligenz (KI) in der nordrhein-westfälischen Justiz. Es wird konstatiert, dass der Einsatz von KI positiv einzuschätzen ist, wenn dieser zu spürbaren Arbeitserleichterungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Justiz führt, oder den Zugang für Rechtssuchende erleichtert. Die konkreten Einsatzmöglichkeiten umfassen: (1) KI-gestützte Metadatenerkennung, (2) Anonymisierung von Entscheidungen, (3) Einsatz von Automatisierungssoftware, (4) Unterstützung bei der Aktenbearbeitung, (5) vereinfachte Kommunikation mit dem Gericht oder der Staatsanwaltschaft, (6) Sichtung großer Datenmengen und (7) Transkription von Verhandlungen. Unzulässig ist der Einsatz von KI hingegen, wenn dieser mit einem Eingriff in die richterliche Entscheidungsfindung einhergeht oder sie gänzlich ersetzt. Darüber hinaus sind nach aktuellem Stand keine weiteren Haftungsrisiken für Richterinnen und Richter zu identifizieren, solange es sich bei der eingesetzten KI lediglich um eine unterstützende Anwendung handelt. Abschließend wird konstatiert, dass die derzeitige Erarbeitung eines KI-Rechtsrahmens durch die Europäische Union begrüßt wird.
Vorgestellt werden der am 7. Januar 2020 veröffentlichte Evaluationsbericht der Landesregierung Nordrhein-Westfalen (NRW) über das nordrhein-westfälische Strafvollzugsgesetz sowie die zentralen Forschungsergebnisse des vom Kriminologischen Dienst NRW durchgeführten Forschungsprojektes EVALiS (Evaluation im Strafvollzug des Landes Nordrhein-Westfalen). Gegenstand der Untersuchung sind: (1) Belegungsentwicklung im Strafvollzug, (2) Motivierungsgebot und Behandlungsauftrag im Strafvollzug, (3) Behandlungsmaßnahmen im Strafvollzug, und (4) weitere Behandlungsmaßnahmen und Übergangsmanagement. Es wird konstatiert, dass seit der Jahrtausendwende bis zum Jahr 2015 ein Rückgang in der Vollzugsbelegung zu verzeichnen ist, von 2015 bis 2018 wird hingegen ein leichter Anstieg registriert. Darüber hinaus wird u. a. dargelegt, dass mit einer wachsenden Zahl weiblicher Gefangener zu rechnen sein wird und weniger junge, aber mehr ältere Strafgefangene untergebracht werden müssen. Nach aktueller Datenlage besteht kein Bedarf zur Änderung des Strafvollzugsgesetzes hinsichtlich der Umsetzung des Motivationsgebotes, damit einhergehend steht aber auch die Forderung nach beispielsweise personellen und finanziellen Ressourcen. Bezüglich des Behandlungsangebots der Vollzugsanstalten wird konstatiert, dass therapeutischen und deliktorientierten Angeboten nur ein geringer Wert zukommt und diese in einzelnen Justizvollzugsanstalten gänzlich fehlen. Für die Angebote zum Übergangsmanagement werden im Bereich „Arbeit und Ausbildung“ gute Ergebnisse ermittelt, während für die Bereiche „Sucht“ und „Schulden“ noch Erweiterungsbedarf festgestellt wird.
Vorgestellt werden der am 28. November 2018 veröffentlichte Evaluationsbericht der Landesregierung Nordrhein-Westfalen (NRW) über das nordrhein-westfälische Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz sowie empirische Befunde des Kriminologischen Dienstes NRW. Es wird konstatiert, dass der Behandlungsbedarf von Sicherungsverwahrten im Zeitraum vom 1.4.2017 bis zum 31.3.2018 durchschnittlich bei 6,0 Behandlungserfordernissen lag, während 2014 ein Wert von 4,3 ermittelt wurde. Darüber hinaus wurde eine sinkende Mitwirkungsbereitschaft bei Untergebrachten sowohl hinsichtlich der Verfolgung des Vollzugsziels als auch der Behandlungsangebote festgestellt. Nach Auffassung des Kriminologischen Dienstes NRW ist dies vor allem auf die Motivation der untergebrachten und weniger auf die Ausstattungsmängel in der Sicherungsverwahrung zurückzuführen. Auch vor diesem Hintergrund wurde ein dreistufiger Ausbau des Behandlungsprogramms vorgenommen. Das Programm umfasst eine Motivations- und Basisbehandlung, eine deliktorientierte Behandlungswohngruppe sowie eine intensive Förderung behandlungsgeeigneter und behandlungsmotivierter Untergebrachter. Darüber wurde festgestellt, dass die Gewährung von Langzeitausgängen sich positiv auf die Vorbereitung eines geeigneten sozialen Empfangsraums nach der Entlassung auswirkt. Auch für die nachgehende Betreuung nach § 60 SVVollzG NRW und die Möglichkeit einer Aufnahme auf freiwilliger Grundlage gemäß § 61 SVVollzG NRW werden positive Auswirkungen auf die Legalbewährung ehemaliger Untergebrachter konstatiert. Abschließend wird geschlussfolgert, dass sich das Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz allgemein bewährt hat und kein Bedarf für eine generelle Änderung vorliegt.
Vorgestellt wird der am 18. Dezember 2012 veröffentlichte Evaluationsbericht der Landesregierung Nordrhein-Westfalen (NRW) über das Gesetz zur Regelung des Jugendstrafvollzugs. Es wird konstatiert, dass der nordrhein-westfälische Jugendstrafvollzug bezüglich der Implementierung von Förderungs- und Erziehungsmaßnahmen positive Entwicklungen vorweist. Die Auslastungsquoten von schulischen und beruflichen Bildungsangeboten liegen zwischen 70 % und knapp 90 %, allerdings werden in diesem Zusammenhang auch hohe Abbruchquoten verzeichnet. Da die Haftzeit der Gefangenen oftmals nicht ausreicht, um begonnene Maßnahmen zu beenden, wird eine Unterstützung der Jugendlichen auch nach der Entlassung empfohlen. Darüber hinaus geht aus Einschätzungen der Fachdienste der Justizvollzugsanstalten hervor, dass eine erzieherische Ausgestaltung des Vollzugs sich positiv auf die für die Legalbewährung essenziellen Bereiche auswirkt. Weiterhin wird konstatiert, dass hinsichtlich der gesetzlich vorgeschriebene Einzelunterbringung jugendlicher Gefangener nachhaltige Verbesserung vorliegen. Zum Stichtag (31.12.2012) lag die Einzelunterbringungsquote zwischen 86 % und 97 %. Kritisiert wird allerdings, dass trotz der gesetzlichen Vorschrift die Gefangenen bei entsprechender Eignung in den offenen Vollzug zu verlegen, die Auslastungsquote der Plätze im offenen Vollzug im Vergleich zu 2010 um ca. 20 Prozentpunkte gesunken ist. Eine wissenschaftliche Untersuchung dieser Entwicklung findet bereits statt. Abschließend wird geschlussfolgert, dass keine Bedenken gegen eine Entfristung des Jugendstrafvollzugsgesetzes vorliegen und kein Bedarf für eine generelle Änderung des Gesetzes besteht.
Vor dem Hintergrund der Frage nach Möglichkeiten zur Qualitätssicherung in der strafrechtsrelevanten Begutachtungspraxis werden diverse Forschungsprojekte vorgestellt, die die Einhaltung der 2006/2007 publizierten "Mindestanforderungen" an Prognose- und Schuldfähigkeitsgutachten untersuchen. Der Fokus liegt hierbei auf einem 2023 abgeschlossenen iterativem Forschungsprojekt, in dem N = 1000 Prognose- und Schuldfähigkeitsgutachten über Sexual- und Gewaltstraftäter von 150 verschiedenen Sachverständigen retrospektiv analysiert werden. Der Erstellungszeitraum erstreckt sich von 1999 bis 2016. Es wird konstatiert, dass Gutachten nach dem Erscheinen der Mindestanforderungen stärker auf relevante prognostische Fragen eingehen und, dass die Mindestanforderungen auch bei Schuldfähigkeitsgutachten umgesetzt werden. Darüber hinaus bestätigen die Ergebnisse eine ausgeprägte Heterogenität von angewendeten testpsychologischen Verfahren in der Begutachtungspraxis. Nichtsdestoweniger scheint nach aktuellem Stand eine intuitive Vorgehensweise in der Praxis weiterhin verbreitet zu sein und das Fehlen einer (methodischen) Kontrolle bei der Urteilsbildung an der heterogenen Gutachtenqualität mitverantwortlich zu sein. Weitere Ergebnisse werden diskutiert. Abschließend werden Möglichkeiten der wissenschaftlichen Qualitätssicherung der Begutachtungspraxis erörtert, darunter postgraduale Ausbildungscurricula und interdisziplinär konzipierte Fragenkataloge.
Auf Grundlage von Daten des Ministeriums der Justiz Rheinland-Pfalz werden Risikofaktoren, Täter- und Tatcharakteristika von Messergewalt empirisch untersucht. Die Stichprobe umfasst N = 452 Personen (n = 37 Frauen, n = 415 Männer), die in Rheinland-Pfalz wegen mindestens eines Falles schwerer Gewaltkriminalität abgeurteilt wurden und deren Aburteilung entweder 2013 oder 2018 Rechtskraft erlangte. Insgesamt 13,9 % der Gewalttaten (n = 63) stellen Fälle von Messergewalt dar. Die beiden Subgruppen (Messergewalt und schwere Gewalt ohne Messereinsatz) werden hinsichtlich Sozialdaten, psychischer Gesundheit, Gewaltverhalten und Viktimisierungserfahrungen verglichen. Aus den Ergebnissen geht hervor, dass sich Täter/-innen von Messergewalt hinsichtlich sozioökonomischer Aspekte (Bildungsgrad und Arbeitsverhältnis) nicht wesentlich von Täter/-innen schwerwiegender Gewaltdelikte ohne Messereinwirkung unterscheiden. Erstere sind durchschnittlich älter, weisen überproportional häufiger eine Beeinträchtigung der Einsichts- und Steuerungsfähigkeit sowie Erfahrungen elterlicher Gewalt auf. Von besonderer Auffälligkeit ist, dass Täter/-innen von Messergewalt häufig bis zum 18. Lebensjahr mit den Eltern zusammenleben. Nach hier vertretener Ansicht kann dies sowohl als Schutzfaktor im Sinne einer intakten elterlichen Beziehung als auch Risikofaktor im Sinne einer erhöhten Wahrscheinlichkeit für das Erleben elterlicher Gewalt interpretiert werden. Abschließend wird auf die Limitationen der Untersuchung hingewiesen.
Sozialtherapeutische Einrichtungen des Justizvollzugs (SothEn) dienen der Behandlung von jugendlichen und erwachsenen Straftätern bzw. Straftäterinnen aus dem Deliktsbereich der Gewalt- und Sexualstraftaten, um das Rückfallrisiko nachhaltig zu reduzieren. Die Kriminologische Zentralstelle führt seit 1997 jährlich eine Stichtagserhebung zur Sozialtherapie durch, wobei 2021 der Standardfragebogen durch einen Zusatzfragebogen ergänzt wurde. Dieser erfasste unterschiedliche Merkmale zur Aufnahme, Verbleib und Beendigung einer sozialtherapeutischen Behandlung in allen 71 SothEn in Deutschland. Aufnahmen erfolgten im gleichen Maße nach aktuell geltenden gesetzlichen Regelungen für Sexual- und Gewaltstraftäter/-innen sowie durch Einzelfallentscheidungen. Eine Diagnostik der Gefangenen bei der Aufnahme war die Regel und erfolgte meist in der eigenen Einrichtung. Darüber hinaus fanden in drei Viertel der Einrichtungen vorab vereinbarte Probephasen zur Aufnahme statt. In der Regel fanden Behandlungsabbrüche meist in den ersten zwölf Monaten statt. Eine Nachbetreuung in Form von Bewährung oder Führungsaufsicht war im Großteil der Fälle gegeben. Obwohl Probephasen mit Motivationsmaßnahmen bei der Aufnahme in die SothEn vorhanden waren, war die Zahl der Abbrüche aufgrund unzureichender Behandlungsmotivation unverändert hoch, weshalb insbesondere die Motivationsförderung der Hochrisikoklientel weiterhin empfohlen wird.
Der vorliegende Bericht zur Evaluation der Behandlungsmaßnahmen hat zum Ziel, die jeweilige Vollzugspopulation näher zu beschreiben, die im Vollzug vorgehaltenen Behandlungsprogramme zu strukturieren und zu analysieren sowie auf weitere Möglichkeiten der Evaluation hinzuweisen. Nach einem Überblick über die Grundlagen der Evaluationsforschung sowie der Besonderheiten der Evaluation von Behandlungsmaßnahmen im Vollzug werden die Bereiche Strafvollzug und Jugendstrafvollzug in eigenen Abschnitten dargestellt (Teil I: Strafvollzug, Teil II: Jugendstrafvollzug). Die Abschnitte behandeln jeweils methodische Hinweise und Datenquellen, Ergebnisse der Erhebungen und Auswertungen sowie Schlussfolgerungen. Teil I (Strafvollzug) stellt die Ergebnisse der Strukturdatenanalyse sowie der Erhebung der Behandlungsmaßnahmenverläufe dar und geht auf besondere Vorkommnisse im Vollzug wie Gewalt unter Strafgefangenen und Suizid ein. Für Teil II (Jugendstrafvollzug) werden zusätzlich zu den Strukturdaten und Behandlungsmaßnahmen die Ergebnisse der durchgeführten Falldatenerhebung dargestellt. Die Ergebnisse werden unter Berücksichtigung der Auswirkungen der Covid-19 Pandemie auf den (Jugend-)Strafvollzug diskutiert.
Die vorliegende Studie untersucht, inwiefern kriminalprognostische Verfahren sich auch zur Vorhersage von Lockerungsmissbräuchen und intramuralen Regelverstößen in Justizvollzugsanstalten eignen. Es werden die Validität der dritten Version der Offender Group Reconviction Scale (ORGS 3) und des Screeninginstruments des Gewaltrisikos (SVG-5) und weiterer Prädiktoren, darunter Suchtproblematik, stabile Lebenssituation und Verstöße gegen Bewährungsauflagen, untersucht. Die analysierte Gesamtstichprobe (N = 200) besteht aus männlichen Insassen der Justizvollzugsanstalt (JVA) Frankenthal im Durchschnittsalter von M = 37,98 Jahren zum Untersuchungszeitpunkt im Sommer des Jahres 2019. Die Auswahl der Gesamtstichprobe erfolgte zweistufig: (1) es wurden n = 100 Gefangenenpersonalakten von Straftätern mit genehmigten Vollzugslockerungen und (2) n = 100 Gefangenenpersonalakten ohne gewährte Lockerungen ausgewählt. Für die Prognoseinstrumente ergeben sich überwiegend geringe bis maximal moderate Effektstärken: für die ORGS 3: AUC = 0,522 bis 0,556 und für das SVG-5: AUC = 0,561 bis 0,653. Es wird geschlussfolgert, dass beide Instrumente bezüglich der Vorhersage von Lockerungsmissbräuchen und intramuralen Verstößen im Regelvollzug als nicht prädiktiv einzustufen sind. Abschließend wird konstatiert, dass die Untersuchung trotz methodischer Einschränkungen das Potenzial aktuarischer Prognoseinstrumente für die Prädiktion von Lockerungsmissbräuchen und intramuralem Fehlverhalten aufzeigen konnte.
Tätigkeitsbericht 2022
(2023)
Dieser Bericht dokumentiert das 37. Jahr der Arbeit der Kriminologischen Zentralstelle (KrimZ) seit dem Jahr 1986. Die KrimZ wird als Institution vorgestellt und ihre bisherige Entwicklung dargestellt. Der Bericht liefert weiter einen Überblick über alle im Berichtsjahr durchgeführten Forschungsprojekte. Es wurden vier Projekte beendet, die jeweiligen Abschlussberichte sind u. a. als BM-Online Bände 32-34 erschienen. Zwei Projekte wurden neu begonnen. Zudem wird der Aufgabenbereich der Bibliothek und der Literaturdokumentation beschrieben. Darüber hinaus wird die Arbeit der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter erörtert. Abschließend werden alle im Berichtsjahr erschienen Veröffentlichungen sowie Vorträge der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der KrimZ gelistet sowie ein Überblick über die Mitglieder, den Beirat und die Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter der KrimZ sowie der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter gegeben
Für internationale Kooperationspartner und Kontaktpersonen wurde am Ende des Berichts eine Zusammenfassung in englischer Sprache angefügt.
Starting with page 48, there is an English short version attached.
Zwischen 2019 und 2021 hat das Max-Planck-Institut für ethnologische Forschung und das Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht das Projekt „Konfliktregulierung in Deutschlands pluraler Gesellschaft“ verantwortet und in diesem Rahmen auf Initiative und mit Unterstützung des Ministeriums der Justiz und des Ministeriums des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen ein Lagebild zur Paralleljustiz in Nordrhein-Westfalen aus strafrechtlicher Sicht erstellt. Untersucht werden Konfliktregulierungsprocederes, die außerhalb der rechtsstaatlichen Ordnung verortet werden. Dafür wurden leitfadengestützte Interviews mit N = 39 Praktikern bzw. Praktikerinnen der Justiz geführt, N = 29 Personen nahmen am Mapping Exercise teil, es wurden Fokusgruppendiskussionen in Form von Runden Tischen mit N = 44 Experten bzw. Expertinnen organisiert und eine Aktenanalyse (N = 26) durchgeführt. Dargestellt wird die Innenperspektiven staatlicher Akteure zum Begriff Paralleljustiz sowie Konfliktregulierung. Es zeigt sich, dass außergerichtliche Konfliktregulierungsprocederes insbesondere im Bereich der Organisierten Kriminalität bzw. Rauschgift-Kriminalität in Kombination mit bestimmten Sozialstrukturen (u. a. verwandtschaftliche Zugehörigkeit, nationale Identität, gemeinsame Interessen) entstehen. Zudem wird eruiert, dass die in Nordrhein-Westfalen seit 2011 gültige Berichtspflicht zu Verdachtsfällen im Bereich der Paralleljustiz wenig bekannt ist. Abschließend werden Handlungsempfehlungen angeführt.
Im nordrhein-westfälischen Koalitionsvertrag für die Legislaturperiode 2017-2021 haben die Regierungsparteien CDU und FDP die Erstellung eines landesweiten Lagebilds zur Paralleljustiz festgeschrieben. Im Lagebild wird zuerst der Begriff der Paralleljustiz definiert und anschließend die aktuelle Lage für Nordrhein-Westfalen beschrieben sowie Ursachen benannt, wobei im Wesentlichen auf zwei empirische Studien Bezug genommen wird. Des Weiteren werden sowohl präventive als auch repressive Maßnahmen zur Eindämmung von Paralleljustiz allgemein als auch speziell auf Nordrhein-Westfalen bezogen erörtert. Dabei wird die Bedeutung der Bereiche Bildung, Inneres, Soziales und Justiz betont.
Vierter Bericht der Beauftragten für den Opferschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (2017 - 2022)
(2022)
Im vorliegenden vierten Opferschutzbericht der Beauftragten für den Opferschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) werden – von der bisherigen Form abweichend – nicht nur aktuelle Entwicklungen im Opferschutz und Tätigkeiten der Beauftragten und des Teams erörtert, sondern u. a. auch ein Rückblick auf die Entwicklung der Stelle, den aktuellen Stand der Netzwerkarbeit, den Arbeitsalltag und die in NRW erfolgten Verbesserungen im Opferschutz gegeben. Der Aufgabenbereich der Beauftragten und des Teams ist seit der Einrichtung der Stelle (2017) unverändert. Dieser umfasst: (1) die Fortführung der Ansprechstelle für Opfer von Straf- und Gewalttaten, (2) Netzwerkarbeit und (3) die Mitarbeit an der Weiterentwicklung des justiziellen Opferschutzes. Vom Zeitpunkt der Einrichtung bis zum Berichtsjahr (2022) bearbeitete die Ansprechstelle insgesamt 2274 Anfragen von Einzelpersonen. Berücksichtigt man zusätzlich Kontaktanfragen der täglichen Arbeit (z. B. rechtliche Anfragen und Veranstaltungsplanungen) liegt die Anzahl der seit Dezember 2017 erfolgten Kontakte bei über 20 000. Das Netzwerk der Beauftragten und des Teams umfasst Vertreterinnen und Vertreter von Behörden, Organisationen und Vereinen mit Berührungspunkten zum Opferschutz. Exemplarisch können hierfür Beauftragte des polizeilichen Opferschutzes und die Landeskoordinierungsstelle zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Männer genannt werden. Bezüglich des justiziellen Opferschutzes werden positive Entwicklungen konstatiert. Besonderen Stellenwert erfahren hierbei die Einrichtung eines Opferschutzportals durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW (2020) und eines Opferschutzfonds durch den nordrhein-westfälischen Landtag (2022).
Abschlussbericht der Expertenkommission zur Verbesserung der Aufklärung komplexer Unglücksereignisse
(2022)
Zehn Jahre nach dem Loveparade-Unglück in Duisburg (24.06.2010) hat der Landtag Nordrhein-Westfalen die Einsetzung einer Expertenkommission beschlossen, um zukünftig die Aufklärung komplexer Unglücksereignisse zu verbessern. Der Beschluss erfolgte als Reaktion auf die Kritik an der (rechtlichen) Aufarbeitung des Loveparade-Unglücks (u. a. zu späte Anklageerhebung, lange Prozessdauer). Analysiert wird anhand des Beispiels des Gerichtsverfahrens zum Loveparade-Unglück, auf welche Art und Weise multikausale Unglücksereignisse bestmöglich aufgeklärt werden können. Dafür werden die verfahrensbestimmenden Dokumente (u. a. Anklageschrift, Beschlüsse) ausgewertet sowie am Verfahren maßgeblich beteiligte Personen interviewt. Im ersten Teil des Berichts stellt die Expertenkommission zwanzig Vorschläge zur Verbesserung der Aufklärung komplexer Unglücksereignisse vor und erörtert diese detailliert (u. a. Modifizierung der Verjährungregelungen, Einsatz von Opferstaatsanwälten bzw. Opferstaatsanwältinnen, Überarbeitung des Adhäsionsverfahren, Einrichtung einer Sachverständigendatenbank, Bau geeigneter Sitzungssäle etc.). Zudem wird auf Einrichtungen der Schadensaufklärung im europäischen Ausland verwiesen. Im zweiten Teil des Berichts stellt die Kriminologische Zentralstelle (KrimZ) die Ergebnisse der Interviews vor (u. a. Verzögerungen bei Großverfahren, Personalausstattung, Öffentlichkeitsarbeit, Sachverständige etc.), welche sie im Auftrag der Expertenkommission ausgewertet hat.