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Im Rahmen des Projektes AMBOSafe ("Angriffe auf Mitarbeiter/-innen und Bedienstete von Organisationen mit Sicherheitsaufgaben") wurden konfliktreiche Einsatzsituationen von Polizei- und Rettungskräften untersucht. Vorgestellt werden Ergebnisse, die durch Befragungen von N = 1.763 Polizeibedienstete erhoben wurden. Zusätzlich haben N = 538 Polizeikräfte bis zu 16 Wochen ihren Arbeitsalltag standardisiert dokumentiert sowie Ereignisprotokolle für besondere Vorkommnisse verfasst. Neben der Häufigkeit und der Art der Angriffe werden die angreifende(n) Person(en) beschrieben und eruiert, ob die problematische Einsatzlage von den betroffenen Polizeikräften bereits im Vorfeld erkannt wurde, oder sich für diese überraschend ereignet hat. In diesem Zusammenhang werden auch persönliche Stressfaktoren der Einsatzkräfte als mögliche Risikofaktoren für eine Viktimisierung im Dienst diskutiert und potentielle Strategien zur Entschärfung von konfliktreichen Einsatzsituationen besprochen. Abschließend wird darauf hingewiesen, dass die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Berufsgruppen der Einsatzkräfte gefördert werden sollte, z. B. in Form von gemeinsamen Einsatznachbesprechungen und gemeinsamen Fortbildungen. Im Rahmen des Projekts AMBOSafe wurden bereits berufsgruppenübergreifende Übungen (z. B. Einsatzszenario "Häusliche Gewalt") realisiert, die von den verschiedenen Berufsgruppen als positiv eingeschätzt wurden.
Children who become victims of sex offenses are entitled to protection and assistance, not only from children and youth services but from police, public prosecution and court – therefore from a large number of institutions with different (legal) contracts, organisational structures, self-conceptions, interests and terminologies. Despite the common target, the cooperation of several institutions and different professions is not always easy. From 2008 to 2010, a research project, partially funded by the European Commission, was conducted by researchers from the Centre for Criminology, Lucerne University and the Institute of Conflict Research in Vienna to study current approaches to interdisciplinary cooperations on sex offenses against children in the three participating countries – Germany, Switzerland and Austria. The overall goal was to develop a model concept for interdisciplinary cooperations on sex offences against children with the participation of public children and youth services and criminal justice. This final report presents the findings of the study. An extended version, only issued in German, is published as volume 60 in the series of Kriminologie und Praxis (KUP). It is characterised primarily by much larger country reports and to a much broader representation of the data collected.
In recent years a general need for policy-oriented criminology has become quite obvious. The existence and the new foundations of corresponding institutions in supranational organizations and in a great number of countries give proof of this development. This need concerns legal measures as well as practical actions of the administration of criminal justice and the police. How this need is taken into account differs widely. There is criminological research on government behalf done by public authorities or research units within office administration, there is the establilshment of separate research centers and research under government contract executed by independen scientist. There are bodies consulting official authorities and initiating criminological research on government behalf. All these different forms of criminological research and councelling were represented within a special workshop at the 10th International Congress on Criminology which was held in Hamburg from September 4-10, 1988. The workshop was organized and chaired by the editor, the director of the Kriminologische Zentralstelle (Central Institute of Criminology). In this volume are represented contributions to the workshop on institutions of the United Nations, the Council of Europe, the United States of America, Australia, Japan and China and various countries of Europe with a special focus on the Federal Republic of Germany. An introduction gives an overview of the organizations and functions of theses institutions. The volume ist complemented by an index of the authores and their institutions.
Die Etablierung des Internets als sozialer Raum stellt die größte Umwälzung menschlicher Kommunikations- und Interaktionsformen der letzten Jahrzehnte dar. Bekannte Delinquenzformen wurden an die digitale Welt angepasst, entstanden sind aber auch neue, strafrechtlich relevante Äußerungsformen in der digitalen Kommunikation. Im Überblick werden kriminologische und forensische Erkenntnisse aus dem deutschsprachigen Raum zu Formen der Cyberkriminalität dargestellt, die im Kontext von Partnerschaft, Sexualität und Peerbeziehungen auftreten: Neben dem Cyberstalking und Cybergrooming wird auf Cyberbullying (oder -mobbing) sowie das (Love- oder Romance‑)Scamming eingegangen und es werden zentrale Forschungsergebnisse referiert. Die Darstellung dieser cyberkriminellen Ausdrucksformen verdeutlicht den stetigen Zuwachs an Bedeutung, den dieser Delinquenzbereich in den letzten Jahren verzeichnet, und unterstreicht gleichzeitig die Notwendigkeit einer spezifischen Cyberkriminologie dieser und anderer digitalen Delinquenzformen.
Der Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, mit welchen Maßstäben Bewährungshelfer den Erfolg ihrer Bemühungen um den Probanden einschätzen. Auf der Basis der Angaben von 1120 Bewährungshelfern lässt sich erkennen, dass Kriterien der Legalbewährung nur einen Teil der Ziele darstellen, die die Bewährungshelfer in der Probandenarbeit verfolgen. Freilich zeigt die Vielzahl der Antworten auch, dass es derzeit eher einen Kanon unterschiedlicher Zielvorstellungen gibt, und es an einer übergreifenden, die Angaben von möglichst vielen Bewährungshelfern berücksichtigenden Erfolgsbestimmung justitieller Sozialarbeit noch fehlt.
Einleitend wird zunächst ein Überblick über das bundesweite Forschungsprojekt "Soziale Dienste" gegeben, das die Kriminologische Zentralstelle zwischen 1991 und 1998 beschäftigt hat. Auf der Grundlage von Befragungsergebnissen von Bewährungshelfern, ihren Dienstaufsichten und von Strafrichtern werden Fragen des beruflichen Selbstverständnisses der Bewährungshilfe thematisiert. In jeweils eigenständigen Kapiteln werden die Interpretation des Hilfeaspektes und Betreuungsaspektes, die Doppelfunktion der Bewährungshilfe von Hilfe und Aufsicht, die Strategien im Umgang mit einer hohen Fallbelastung, die im Umgang mit den Probanden einzusetzenden Methoden und Vorgehensweisen und die Frage fachlicher Kontrolle aus der Sicht der Beteiligten behandelt. Abschließend werden die Ergebnisse im Hinblick auf die Konsequenzen für die Projektfragestellungen zusammengefasst und der erforderliche Handlungsbedarf zur Fortentwicklung der Bewährungshilfe aus der persönlichen Sicht des Verfassers benannt.
Der Beitrag behandelt die unterschiedlichen Schwerpunktsetzungen in der Arbeit der Bewährungshelfer mit ihren Probanden im Hinblick auf den Hilfeaspekt und Betreuungsaspekt. Nach Einschätzung der weitaus meisten Bewährungshelfer ist diese Arbeit derzeit stark durch die Vermittlung sozio-ökonomischer Hilfen zur Verbesserung der Lebenssituation geprägt. Der psychosozialen Beratung und Betreuung sollte ihrer Meinung nach ein höherer Stellenwert als bisher eingeräumt werden. Diese Sichtweise wird tendenziell auch von den Dienstaufsichten mit der Einschränkung geteilt, daß ein ungefähres Gleichgewicht beider Aufgabenbereiche anzustreben ist.
Bewährungshelfer haben einerseits dem Verurteilten helfend und betreuend zur Seite zu stehen, andererseits den Verurteilten zu überwachen und dem Gericht Bericht zu erstatten. Diese Doppelfunktion der Bewährungshilfe von Hilfe und Aufsicht wird von bundesweit etwa 460 befragten Strafrichtern und Dienstaufsichten deutlich zugunsten des Hilfeaspektes interpretiert. Eine weitere Verselbständigung und Fortentwicklung des beruflichen Selbstverständnisses der Bewährungshilfe wird allerdings dadurch eingeschränkt, dass die befragten Strafrichter ihre Anweisungsbefugnis gemäß § 56d Abs 4 StGB auch auf die betreuende und helfende Tätigkeit des Bewährungshelfers beziehen.
Eine intensive Auseinandersetzung mit der Problematik der zu betreuenden Klientel ist der Bewährungshilfe angesichts der hohen Fallzahlen nur eingeschränkt möglich. Der Beitrag diskutiert Strategien im Umgang mit einer hohen Fallbelastung aus Sicht der Bewährungshelfer, ihrer Dienstaufsichten und der unterstellenden Strafrichter. Dabei wird deutlich, daß insbesondere Anregungen vorzeitiger Beendigungen einer Unterstellung vergleichsweise selten praktiziert werden. Die prinzipiell positive Resonanz derartiger Vorschläge bei den Strafrichtern sollte für die Bewährungshelfer Anlass sein, Anregungen zur Verkürzung der Unterstellungszeiten auch im Hinblick auf eine gewisse Fallentlastung künftig häufiger vorzuschlagen.
Im Umgang des Bewährungshelfers mit seinen Probanden sind eine Vielfalt von Vorgehensweisen und Methoden vorstellbar. Der Beitrag beschäftigt sich mit der Bedeutung einzelner Vorgehensweisen für die Arbeit des Bewährungshelfers. Bei der Gegenüberstellung dieser Befunde mit den Vorstellungen von Dienstaufsichten und Strafrichtern zur Arbeitsweise der Bewährungshilfe wird deutlich, dass die Zielsetzungen der Bewährungshelfer auch den Erwartungen der Strafjustiz entsprechen. Hervorhebenswert ist dabei, dass von justitieller Seite der Bewährungshilfe keine Orientierung an Repressionsaspekten abverlangt wird.
Der Beitrag beschäftigt sich mit der Handhabung der Dienstaufsicht und Fachaufsicht für das Tätigkeitsgebiet der Bewährungshilfe aus Sicht der befragten Bewährungshelfer und ihrer Dienstaufsichten. Die Befragungsergebnisse zeigen, dass Dienstaufsicht und Fachaufsicht unter Beteiligung von Sozialarbeitern anders ausgeübt wird. Die allerdings nur tendenziell erkennbaren Unterschiede sprechen dafür, dass fachliche Aspekte beruflichen Handelns durch die Beteiligung von Sozialarbeitern an Aufsichtsbelangen stärkere Berücksichtigung finden. Freilich ist auch darauf zu verweisen, daß eine konsequente Verknüpfung fachlicher und dienstrechtlicher Weisungsbefugnisse nicht den Vorstellungen der befragten Bewährungshelfer entspricht.
Die Beantwortung der Frage nach Anspruch und Wirklichkeit des Legalitätsprinzips rührt am Grundverhältnis von Effizienz und Gerechtigkeit der Strafrechtspflege und ist damit von hoher kriminalpolitischer Relevanz. Die Kriminologische Zentralstelle veranstaltete vom 15. bis 16. März 1999 im großen Sitzungssaal des Hessischen Justizministeriums ein Expertengespräch zum Thema „Das Ermittlungsverhalten der Polizei und die Einstellungspraxis der Staatsanwaltschaften“. Ziel der Veranstaltung war es, aus verschiedenen Perspektiven einen vertieften Einblick in die komplexe Rechtswirklichkeit des Legalitätsprinzips und in die reale Aufgabenwahrnehmung von Polizei und Staatsanwaltschaften zu ermöglichen. Darüber hinaus sollte ein Forum für eine kritische Diskussion geboten und zugleich die weitere wissenschaftliche Behandlung des Themas erörtert werden. Der vorliegende Band enthält die überarbeiteten Beiträge zu diesem Expertengespräch sowie einen ausführlichen Diskussionsbericht.
Unter Heranziehung verschiedener Forschungsberichte werden Resozialisierungsoptionen und niedrigere Gefangenenraten in Ländern mit Behandlungsmaßnahmen als mögliche Gründe für das neue Interesse an behandlungsorientierten Sanktionen diskutiert. Vollzugsrechtliche Ansätze der Europäischen Union werden anhand von Völkerrechtsnormen, Strafvollzugsgrundsätzen und Rechtsprechungsbeispielen erläutert. Unter dem Aspekt vollzugsrechtlicher Ansprüche auf Behandlung in Deutschland werden Verlegungen in sozialtherapeutische Einrichtungen, Behandlungsangebote in Zusammenhang mit Sicherungsverwahrung und individuelle Vollzugsplangestaltungen infolge von Behandlungsuntersuchungen erörtert. Als Fazit wird festgehalten, dass Behandlungsmaßnahmen grundsätzlich nützlich sind und nur in Ausnahmefällen nicht angeboten werden dürfen.
Die neuen gesetzlichen Regelungen zur Verwirklichung des Abstandsgebotes in der Sicherungsverwahrung werden erläutert und bewertet. Dabei wird ein Überblick über die Ländergesetze und deren Reichweite gegeben sowie der Einfluss des StGB § 66, der die bundesrechtlichen Rahmenregelungen zur Sicherungsverwahrung enthält, beschrieben. Im Einzelnen erfolgt ein Vergleich der Länderfassungen hinsichtlich: (1) Behandlung und Vollzugsplan, (2) Wohnen und Essen, (3) Umgang mit Arbeit, (4) vollzugsöffnende Maßnahmen, (5) Kontakte nach außen und (6) Disziplinarmaßnahmen. Auf Veränderungen gegenüber der bundesrechtlichen Vorlage wird hingewiesen.
Die Verfasser berichten über ein Modellprojekt zur Reorganisation der Sozialen Dienste in der Strafrechtspflege in Schleswig-Holstein. Dabei wurden im Landgerichtsbezirk Flensburg die Gerichtshilfe und die Bewährungshilfe für die Dauer von zwei Jahren (1997 bis 1998) zusammengelegt. Die wesentlichen Ergebnisse werden anhand der wissenschaftlichen Begleitforschung der Kriminologischen Zentralstelle dargelegt. Vor dem Hintergrund der in Flensburg gemachten Erfahrungen werden Perspektiven für die Entwicklung der Sozialen Dienste in der Justiz entwickelt. So befürworten die Autoren grundsätzlich die Zusammenlegung der Dienste, weisen jedoch auf die Nachteile hin, die entstehen könnten, falls die Gerichtshilfe ihre Anbindung an die örtliche Staatsanwaltschaft verlieren würde. Voraussetzung für den Erfolg einer solchen Maßnahme sei auch ein Umdenken bei den Fachkräften. Diese müssten erkennen, dass sie gemeinsam berufen seien, die anfallenden Aufgaben zu erledigen.
Vom 20. - 22. Februar 1989 fand an der Dienststelle Bundeszentralregister in Berlin die Fachtagung "Datensammlungen und Akten in der Strafrechtspflege als Basis für die kriminologische Forschung und Kriminalpolitik" statt. Sie wurde gemeinsam vom Generalbundesanwalt - Dienststelle Bundeszentralregister - und der Kriminologischen Zentralstelle ausgerichtet. Teilnehmer waren Fachleute aus den Statistischen Ämtern und dem Bundeszentralregister, den Justizministerien und dem Bundeskriminalamt, aus dem Kreis der Datenschutzbeauftragten sowie aus der kriminologischen Forschung. Der vorliegende Band beruht auf dieser Fachtagung und enthält die überarbeiteten und zum Teil erheblich erweiterten Referate sowie ausführliche Diskussionsberichte. In einer Übersicht werden die Datensammlungen der Strafrechtpflege in der Bundesrepublik Deutschland, in Österreich und der Schweiz mit Blick auf ihre wissenschaftliche Aussagekraft vorgestellt. Aus der Perspektive der "Datenanbieter", des Bundeszentralregisters und der Statistischen Ämter, wird die Praxis beleuchtet; und aus der Sicht der "Datennutzer", der Strafrechtspolitik und -praxis sowie der Forschung, geht es um die Nutzbarkeit und Aussagekraft dieser Daten für wissenschaftliche und kriminalpolitische Zwecke. Ein besonderer Abschnitt ist den Fragen einer Rückfallstatistik auf der Basis von BZR-Daten gewidmet. Schließlich werden die vorgesehenen gesetzgeberischen Regelungen der Akteneinsicht für wissenschaftliche Zwecke behandelt.
Grundlage für den vorliegenden Band bildet die Fachtagung "Datenschutzrechtliche Probleme kriminologischer Forschung, die vom 4. bis 6. März 1987 von der Kriminologischen Zentralstelle in Wiesbaden durchgeführt wurde. Ziel der Tagung war es, eingebettet in das grundsätzliche Verhältnis von Wissenschaft und Datenschutz, die besondere Problemlage der kriminologischen Forschung aufzugreifen. Angesprochen waren nicht nur die unmittelbar betroffenen Forscherinnen und Forscher einerseits und Datenschutzbeauftragten andererseits, sondern gleichermaßen die "datenbesitzenden" Stellen im Bereich der Strafrechtspflege, der Polizei und der statistischen Ämter. Neben den überarbeiteten und zum Teil erheblich erweiterten Referaten der Tagung sind drei zusätzliche Beiträge zum Thema enthalten sowie eine Zusammenfassung der auf der Tagung durchgeführten Fachdiskussion. Im Anhang findet sich eine Erklärung zum Verhältnis von Datenschutz und kriminologischer Forschung vom 21. September 1987, unterzeichnet von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern der Kriminologie.
Die strafrechtliche Unterbringung psychisch gestörter sowie alkohol- oder drogenabhängiger Straffälliger in Einrichtungen des Maßregelvollzuges ist immer wieder Gegenstand kontroverser Diskussionen. Während es dabei in den Massenmedien meist um spektakuäre Einzelfälle, z. B. Entweichungen und neue Straftaten von Maßregelvollzugspatienten geht, sind für die Fachöffentlichkeit vor allem Fragen der rechtlichen und praktischen Ausgestaltung der Unterbringung von Interesse. Besonders bedeutsam ist diese Thematik für die neuen Bundesländer, in denen die Versordung forensisch-psychiatrischer Patienten seit 1990 neu zu gestalten war. Die am 19./20.06.1995 in Berlin stattgefundene Fachtagung widmete sich dem Thema des Neuaufbaus des Maßregelvollzugs in den neuen Bundesländern. Der vorliegende Band enthält die Beiträge dieser Fachtagung. In einem ersten Teil werden empirische Ergebnisse zum Maßregelvollzug in den neuen Bundesländer referiert, die aus einer von der Kriminologischen Zentralstelle (KrimZ) in Wiesbaden in Kooperation mit dem Institut für Forensische Psychiatrie der Freien Universität Berlin in den Jahren 1993 und 1994 durchgeführten Studie zur Versorgungssituation forensisch-psychiatrischer Patienten in den neuen Bundesländern resultieren. Präsentiert werden darüberhinaus empirische Ergebnisse einer Umfrage über die Praxis des Maßregelvollzuges in den alten Bundesländern. In vier inhaltlich gegliederten Themenblöcken werden anschließend aktuelle Fragen des Maßregelvollzuges (rechtliche Rahmenbedingungen, allgemeine und übergreifende Konzepte, therapeutische Konzepte und erforderliche Ressourcen, Überleitung und Nachsorge zu entlassender Patienten) erörtert. Den Abschluß der Tagung bildete eine Expertenrunde zu den weiteren Perspektiven der Versorgung forensisch-psychiatrischer Patienten. Der Band enthält die Eingangsstatements der Experten und zeichnet die sich anschließende Diskussion nach.
Im Jahr 2006 wurden von einer Arbeitsgruppe (nicht verbindliche) Mindestanforderungen für Prognosegutachten formuliert, die bereits im Gutachtenauftrag Berücksichtigung finden sollen. Insbesondere sollen die Sachverständigen sich an folgenden vier prognostischen Fragestellungen orientieren: (1) der Wahrscheinlichkeit erneuter Straftaten, (2) der Art, Häufigkeit und des Schweregrades erneuter Straftaten, (3) möglicher risikoreduzierender Maßnahmen und (4) möglicher risikoerhöhender Umstände. In einer empirischen Studie werden N = 787 Prognosegutachten von Gewalt- und Sexualstraftätern, die zwischen 1999 und 2016 erstellt worden sind, hinsichtlich der richterlichen Auftragsstellung und deren Beantwortung analysiert. Einen Teil der Stichprobe bilden n = 412 externe Prognosegutachten der JVA Freiburg und n = 375 Prognosegutachten der Abteilung für Forensische Psychiatrie der Klinik und Poliklinik für Psychiatrie und Psychotherapie der Ludwig-Maximilians-Universität München. Es wurden n = 407 (Freiburg: 253, München: 154) vor 2006 erstellt und n = 380 (Freiburg: 159, München: 221) nach 2006. Es zeigt sich, dass ab 2006 die Münchner Abteilung eine statistisch signifikant häufigere Beantwortung der Fragestellungen (1), (2) und (4) verzeichnet, wohingegen keine Veränderung bei den externen Prognosegutachten der JVA Freiburg festzustellen ist. Es wird argumentiert, dass in universitären Einrichtungen eher wissenschaftliche Empfehlungen aufgegriffen werden als in der allgemeinen Gutachterpraxis. Zudem wird die Bedeutung der Bezugnahme auf die prognostischen Fragestellungen bereits im richterlichen Gutachtenauftrag betont, da statistisch gezeigt werden kann, dass diese zu einer konkreteren Beantwortung durch die Sachverständigen führt.
Der Kriminologische Dienst in der Bundesrepublik Deutschland : eine Bestandsaufnahme im Jahre 1987
(1988)
Satzungsgemäße Aufgabe der Kriminologischen Zentralstelle (KrimZ) ist es, "mit dem Kriminologischen Dienst im Strafvollzug [...] zusammen[zu]arbeiten". Dementsprechend wurde die KrimZ vom Strafvollzugsausschuss der Länder beauftragt, einen "Erfahrungsaustausch zwischen den Mitarbeitern des Kriminologischen Dienstes" zu organisieren, der im Rahmen einer Arbeitstagung vom 3. bis 4. November 1987 in Wiesbaden stattfand. Die Arbeitstagung ermöglichte ein erstes umfassendes Gespräch der in unterschiedlichen Funktionen mit Vollzugsforschung befassten Mitarbeiter der einzelnen Landesjustizverwaltungen. Neben aktuellen Einzelthemen standen grundsätzliche Fragen, insbesondere der Forschungsorganisation, im Vordergrund. Den Landesjustizverwaltungen ist es nach § 166 StVollzG a.F. überlassen, ob und wie die Vollzugsforschung im eigenen Land organisiert ist. Entsprechend vielfältig stellen sich Organisationsformen und Ausgestaltungen in den einzelnen Bundesländern dar. In Teil I des vorliegenden Heftes wird das Ergebnis einer systematischen Bestandsaufnahme in den einzelnen Bundesländern abgebildet, die auf einer von der KrimZ an die Landesjustizverwaltungen im November 1987 gestellten Abfrage beruht. Teil II enthält die für die Tagung verfaßten Referate zur allgemeinen Forschungslage und zu spezifischen Themen der Vollzugsforschung wie prognostische Überlegungen zur Vollzugsbelegung, Messung der Legalbewährung nach Freiheitsstrafe mithilfe einer Rückfallstatistik sowie Fragen des Datenzugang und des Datenschutzes.