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Im Rahmen des Projektes AMBOSafe ("Angriffe auf Mitarbeiter/-innen und Bedienstete von Organisationen mit Sicherheitsaufgaben") wurden konfliktreiche Einsatzsituationen von Polizei- und Rettungskräften untersucht. Vorgestellt werden Ergebnisse, die durch Befragungen von N = 1.763 Polizeibedienstete erhoben wurden. Zusätzlich haben N = 538 Polizeikräfte bis zu 16 Wochen ihren Arbeitsalltag standardisiert dokumentiert sowie Ereignisprotokolle für besondere Vorkommnisse verfasst. Neben der Häufigkeit und der Art der Angriffe werden die angreifende(n) Person(en) beschrieben und eruiert, ob die problematische Einsatzlage von den betroffenen Polizeikräften bereits im Vorfeld erkannt wurde, oder sich für diese überraschend ereignet hat. In diesem Zusammenhang werden auch persönliche Stressfaktoren der Einsatzkräfte als mögliche Risikofaktoren für eine Viktimisierung im Dienst diskutiert und potentielle Strategien zur Entschärfung von konfliktreichen Einsatzsituationen besprochen. Abschließend wird darauf hingewiesen, dass die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Berufsgruppen der Einsatzkräfte gefördert werden sollte, z. B. in Form von gemeinsamen Einsatznachbesprechungen und gemeinsamen Fortbildungen. Im Rahmen des Projekts AMBOSafe wurden bereits berufsgruppenübergreifende Übungen (z. B. Einsatzszenario "Häusliche Gewalt") realisiert, die von den verschiedenen Berufsgruppen als positiv eingeschätzt wurden.
Forschungsprojekt AMBOSafe: Angriffe auf Rettungsdienstpersonal : Charakteristika und Prävention
(2022)
Im Rahmen des Projektes AMBOSafe ("Angriffe auf Mitarbeiter/-innen und Bedienstete von Organisationen mit Sicherheitsaufgaben") wurden konfliktreiche Einsatzsituationen von Polizei- und Rettungskräften untersucht. Vorgestellt werden Ergebnisse, die durch Befragungen von N = 1.144 Rettungskräften erhoben wurden. Zusätzlich haben N = 60 Rettungskräfte bis zu 16 Wochen ihren Arbeitsalltag standardisiert dokumentiert sowie Ereignisprotokolle für besondere Vorkommnisse verfasst. Es werden Häufigkeiten zu verbalen und körperlichen Angriffen berichtet und Tätermerkmale beschrieben. Zudem werden die Begleitumstände der Konfliktsituation (z. B. Stressmerkmale) untersucht sowie die Konsequenzen erfragt. Aus der Untersuchung geht hervor, dass eine Anzeige durch Rettungskräfte in den seltensten Fällen erfolgt. Bedeutsam ist auch, dass in den meisten Fällen die Rettungskräfte von der Eskalation der Einsatzsituation überrascht wurden und die wenigsten Rettungskräfte Maßnahmen zur Eigensicherung (z. B. Absprachen mit Kollegen bzw. Kolleginnen, Festlegung von Codewörtern oder eines Notfallplans) vorgenommen hatten. Empfohlen wird, Aspekte der Eigensicherung und Selbstverteidigung sowie Deeskalationsstrategien in Aus- und Fortbildungen aufzugreifen.
Eigentums- und Vermögensdelikte : ein Beispiel aus der kriminologischen Geschlechterforschung
(2017)
Es wird eine Studie vorgestellt, in der 2.053 Strafverfahren zu einfachen Eigentums- und Vermögensdelikten, die 2013 von der Amtsanwaltschaft Frankfurt am Main bearbeitet worden sind, hinsichtlich der Anlassdelikte und Geschlechtsunterschiedene der tatverdächtigen Personen analysiert werden. Ausgeschlossen wurden Jugendstrafverfahren sowie in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht besondere Verfahren. Erhoben wurden personenbezogene Daten der Tatverdächtigen (u. a. Vorstrafen, soziodemografische Daten) sowie Daten zu Anlasstaten, Ermittlungsverläufen und verfahrensabschließenden Entscheidungen. Die Ergebnisse zeigen, dass sich die Verfahren hinsichtlich der Anlasstat (Betrugsdelikt vs. Diebstahlsdelikt) unterscheiden. Zudem werden bei den Tatverdächtigen Geschlechtsunterschiede festgestellt: Diese sind überwiegend männlich und verursachen eine höhere Schadenshöhe. Sowohl weibliche als auch männliche Tatverdächtige sind häufig finanziell bedürftig und zu großen Teilen erwerbslos. Bei der Fallbearbeitung zeigt sich, dass weibliche Tatverdächtige eher kooperieren und höhere Geldstrafen (in Bezug auf die verursachte Schadenssumme) akzeptieren.
Auf Grundlage verschiedener Statistiken aus dem Bereich der Strafverfolgung und Strafvollzug (u. a. Polizeiliche Kriminalstatistik, Strafverfolgungsstatistik, Strafvollzugsstatistik) wird dargestellt, dass Männer öfter als Frauen von der Polizei als Tatverdächtige geführt werden und im Strafprozess öfter als Frauen abgeurteilt, verurteilt und inhaftiert werden. Zur Diskussion gestellt wird, ob Frauen aufgrund ihres Geschlechts bei der Strafverfolgung bevorzugt behandelt werden. Dies wird verneint und dafür folgende Argumente angeführt: Frauen begehen im Gegensatz zu Männern eher minder schwere Delikte (z. B. Ladendiebstahl, Vermögensdelikte, leichte Körperverletzung), was dazu führt, dass Strafverfahren mit weiblichen Tatverdächtigen eher eingestellt werden, öfter eine Geldstrafe angeordnet wird und verhängte Freiheitsstrafen eher aussetzungsfähig sind und dementsprechend nicht im Strafvollzug vollzogen werden. Dafür spricht auch, dass Frauen seltener als Männer mehrfach straffällig werden, seltener strafrechtlich vorbelastet sind, seltener rückfällig werden und dadurch z. B. eine Strafe auf Bewährung widerrufen wird und seltener eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen. Abschließend wird darauf hingewiesen, dass obschon das Risiko Opfer zu werden für Frauen niedriger ist als für Männer, Frauen eine höhere subjektive Kriminalitätsfurcht haben. Eine Kurzumfrage unter Studierenden (n = 110 Frauen, n = 131 Männer) bestätigt diesen Befund. Zudem zeigt sich, dass sowohl Männer als auch Frauen das Viktimisierungsrisiko für Frauen überschätzen.
Die 2016 in Kraft getretene Novellierung des § 63 StGB hat zu einem Anstieg von kriminalprognostischen Gutachten geführt, so dass sich die Wartezeiten bzgl. der Erstellung von Gutachten verlängert haben. Dies wird auch auf die geringe Anzahl an Sachverständigen zurückgeführt, die aktuell für die Erstellung von Gutachten beauftragt werden. Es wird konstatiert, dass in einigen Regionen in Deutschland derzeit vorrangig oder sogar ausschließlich Fachärzte bzw. Fachärztinnen für Psychiatrie oder Ärzte bzw. Ärztinnen ohne Fachausbildung und teilweise ohne forensische Sachkunde und Erfahrung als Sachverständige bestellt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass dem Mangel an Sachverständigen durch die Bestellung approbierter Psychologischer Psychotherapeuten bzw. Psychotherapeutinnen und Fachpsychologen bzw. Fachpsychologinnen für Rechtspsychologie begegnet werden kann. Die Ausbildung von Psychiatern bzw. Psychiaterinnen und Psychologen bzw. Psychologinnen im Bereich der forensischen Begutachtung wird vergleichend gegenübergestellt und rechtliche Aspekte der Gutachtenbeauftragung erörtert.
Anschließend an die Studie zur Untersuchung der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf die Sozialtherapeutischen Einrichtungen (SothEn) im Jahr 2020 hat der Arbeitskreis für Sozialtherapeutische Einrichtungen im Justizvollzug e. V. für das Jahr 2021 eine Folgestudie initiiert und gemeinsam mit der Kriminologischen Zentralstelle e. V. realisiert. Die Leiter/-innen der 71 SothEn in Deutschland wurden schriftlich befragt. Die Rücklaufquote lag bei 67,6 % (N = 48). Der Fragebogen erfasst folgende Themenfelder: (1) Corona-Erkrankungen des Personals sowie der Inhaftierten, (2) Einführung der Maskenpflicht, (3) Einschränkungen der therapeutischen Arbeit und des Tagesgeschäfts, (4) Innovationen, (5) strukturelle Veränderungen im Organisationsaufbau bzw. Personalstruktur, (6) Auswirkungen auf das Beziehungsverhältnis Behandlungsteam vs. Patient/-in, (7) Auswirkungen auf die Behandlungsbereitschaft der Patienten bzw. Patientinnen, (8) Auswirkungen auf das Behandlungsteam bzgl. Motivation und Optimismus, (9) Auswirkungen auf Risikofaktoren und Kriminalprognose, (10) Gesamteinschätzung. Die Auswertung der Ergebnisse zeigt ein heterogenes Bild zwischen den verschiedenen SothEn. Es werden sowohl geringe als auch starke Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf therapeutische Maßnahmen, Gefangenenarbeit, Sportangebote, Beziehungsverhältnis, Behandlungscompliance sowie Berufsmotivation berichtet. Hinsichtlich der Realisierung von Gefangenenbesuch und vollzugsöffnenden Maßnahmen haben alle SothEn Einschränkungen verhängt. Zudem wird die Vorbereitung auf die Haftentlassung von allen SothEn als ungenügend bezeichnet. Eine Folgestudie wird als sinnvoll erachtet.
In einem kurzen Überblick werden ausgewählte Ergebnisse des bundesweiten Forschungsprojekts AMBOSafe ("Angriffe auf Mitarbeiter/-innen von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben") vorgestellt. Dafür wurden N = 1.763 Polizeikräfte online befragt und N = 538 Polizeikräfte haben ein wöchentliches Ereignisprotokoll geführt. Berichtet werden Zahlen zur Häufigkeit körperlicher Angriffe bzw. zum Erleben bedrohlicher Situationen sowie deskriptive Zahlen zur angreifenden Person (u. a. Geschlecht, Alkohol-/Drogenkonsum) und zur Art der Angriffe (z. B. Beleidigung, Bedrohung, Schlagen). Abschließend werden erfolgreiche Deeskalationsstrategien der Polizeikräfte vorgestellt sowie ihre Einschätzung der Situation beschrieben.
Einschätzungen über das Risiko zukünftiger Gewalttätigkeit sind ein fester Bestandteil der Arbeit von Psychologinnen und Psychologen, wobei bis heute wenig darüber bekannt ist, in welcher Form kriminalprognostische Einschätzungen in der alltäglichen Berufspraxis vorgenommen werden. Ziel der vorliegenden Studie ist es, einen Überblick über die kriminalprognostische Praxis in Deutschland zu geben. Dafür werden die Ergebnisse des International Risk Surveys ausgewertet, an dem weltweit N = 2.135 Personen aus 44 Ländern teilgenommen haben. Aus Deutschland wurden M = 97 Psychologinnen und Psychologen sowie Angehörige anderer Berufsgruppen über ihre kriminalprognostischen Tätigkeiten befragt. Die Daten zeigen, dass mittlerweile in der Praxis mehrheitlich auf standardisierte Prognoseinstrumente (z. B. PCL-R, HCR-20, FOTRES, VRAG) zurückgegriffen wird. Die Instrumente werden nicht nur für die prognostische Einschätzung über das zukünftige Gewaltrisiko als nützlich eingestuft, sondern auch im Hinblick auf die Therapieindikation sowie die verlaufsdiagnostische Untersuchung von Behandlungs- und Betreuungsfällen als hilfreich beurteilt.
Es wird eine Studie präsentiert, in der die psychodynamisch begründete Perversionstheorie von Robert D. Stoller (1979) empirisch überprüft wird. Nach Stoller können nach (früheren) traumatischen Erfahrungen aggressive Impulse in sexuell deviante Fantasien transformiert werden. Geprüft werden einzelne Aspekte dieser Theorie anhand einer umfangreichen Stichprobe von N = 954 Personen, die aufgrund sexuell motivierter Straftaten verurteilt und zwischen 2002 und 2018 an der Begutachtungs- und Evaluationsstelle für Gewalt- und Sexualstraftäter (BEST) im österreichischen Strafvollzug zu Vollzugszwecken ausführlich begutachtet worden sind. Dabei wurden u. a. der Fragebogen zur Erfassung von Aggressivitätsfaktoren (FAF) sowie der Grazer Assertivitätstest (GAT) verwendet. Die Ergebnisse zeigen, dass als paraphil diagnostizierte Probanden signifikant weniger spontane Aggression und weniger soziale Kompetenz als die Vergleichsgruppe ohne Paraphiliediagnose berichten. Die Ergebnisse lassen sich insofern mit der zentralen Annahme der Stoller’schen Perversionstheorie in Einklang bringen, als dass zwischen einer Paraphilie-Diagnose und selbstberichteter Aggression eine inverse Beziehung festgestellt wird.
Vorgestellt wird eine Studie zur Paralleljustiz in Berlin, welche von der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz in Auftrag gegeben und vom Erlanger Zentrum für Islam und Recht in Europa sowie der Friedrich-Alexander Universität Erlangen-Nürnberg durchgeführt worden ist. Dafür wurden N = 35 Imame und Vertreter/-innen religiöser Einrichtungen, N = 18 Clanführer bzw. Clanmitglieder, N = 22 Mitglieder säkularer Nichtregierungsorganisationen, N = 11 Experten bzw. Expertinnen aus dem Bereich Justiz, Polizei, Verwaltung, Rechtsanwaltschaft, N = 4 Personen mit Einblick in das Drogenhandelmilieu sowie N = 3 Wissenschaftler/-innen interviewt. Ergänzend wurden zwölf Gruppentreffen organisiert. Der Fokus lag dabei auf den muslimischen Gemeinschaften unterschiedlicher ethnischer Herkunft in Berlin und hierbei auf Konfliktsituationen im strafrechtlichen und familienrechtlichen Bereich. Konstatiert wird, dass – mit Ausnahme des islamistisch/neosalafistischen Milieus – grundsätzlich keine institutionelle Ausprägung von Paralleljustiz besteht, jedoch Konfliktlösungen auf Grundlage von kulturellem, religiösem und sozialem Gewohnheitsrecht angewandt werden. Als problematische Strukturen werden Einschüchterungsversuche von Opfern und Zeugen bzw. Zeuginnen (z. B. im Rahmen von häuslicher Gewalt) genannt, sowie ein teilweise kulturell verankerter Scham- und Ehrbegriff. Zudem ist der Zugang zum deutschen Rechtssystem durch Unkenntnis für einige Personengruppen – insbesondere bei mangelhaft integrierten Personen mit Sprachbarrieren – erschwert.
Vor dem Hintergrund der Frage nach Möglichkeiten zur Qualitätssicherung in der strafrechtsrelevanten Begutachtungspraxis werden diverse Forschungsprojekte vorgestellt, die die Einhaltung der 2006/2007 publizierten "Mindestanforderungen" an Prognose- und Schuldfähigkeitsgutachten untersuchen. Der Fokus liegt hierbei auf einem 2023 abgeschlossenen iterativem Forschungsprojekt, in dem N = 1000 Prognose- und Schuldfähigkeitsgutachten über Sexual- und Gewaltstraftäter von 150 verschiedenen Sachverständigen retrospektiv analysiert werden. Der Erstellungszeitraum erstreckt sich von 1999 bis 2016. Es wird konstatiert, dass Gutachten nach dem Erscheinen der Mindestanforderungen stärker auf relevante prognostische Fragen eingehen und, dass die Mindestanforderungen auch bei Schuldfähigkeitsgutachten umgesetzt werden. Darüber hinaus bestätigen die Ergebnisse eine ausgeprägte Heterogenität von angewendeten testpsychologischen Verfahren in der Begutachtungspraxis. Nichtsdestoweniger scheint nach aktuellem Stand eine intuitive Vorgehensweise in der Praxis weiterhin verbreitet zu sein und das Fehlen einer (methodischen) Kontrolle bei der Urteilsbildung an der heterogenen Gutachtenqualität mitverantwortlich zu sein. Weitere Ergebnisse werden diskutiert. Abschließend werden Möglichkeiten der wissenschaftlichen Qualitätssicherung der Begutachtungspraxis erörtert, darunter postgraduale Ausbildungscurricula und interdisziplinär konzipierte Fragenkataloge.
Auf Grundlage von Daten des Ministeriums der Justiz Rheinland-Pfalz werden Risikofaktoren, Täter- und Tatcharakteristika von Messergewalt empirisch untersucht. Die Stichprobe umfasst N = 452 Personen (n = 37 Frauen, n = 415 Männer), die in Rheinland-Pfalz wegen mindestens eines Falles schwerer Gewaltkriminalität abgeurteilt wurden und deren Aburteilung entweder 2013 oder 2018 Rechtskraft erlangte. Insgesamt 13,9 % der Gewalttaten (n = 63) stellen Fälle von Messergewalt dar. Die beiden Subgruppen (Messergewalt und schwere Gewalt ohne Messereinsatz) werden hinsichtlich Sozialdaten, psychischer Gesundheit, Gewaltverhalten und Viktimisierungserfahrungen verglichen. Aus den Ergebnissen geht hervor, dass sich Täter/-innen von Messergewalt hinsichtlich sozioökonomischer Aspekte (Bildungsgrad und Arbeitsverhältnis) nicht wesentlich von Täter/-innen schwerwiegender Gewaltdelikte ohne Messereinwirkung unterscheiden. Erstere sind durchschnittlich älter, weisen überproportional häufiger eine Beeinträchtigung der Einsichts- und Steuerungsfähigkeit sowie Erfahrungen elterlicher Gewalt auf. Von besonderer Auffälligkeit ist, dass Täter/-innen von Messergewalt häufig bis zum 18. Lebensjahr mit den Eltern zusammenleben. Nach hier vertretener Ansicht kann dies sowohl als Schutzfaktor im Sinne einer intakten elterlichen Beziehung als auch Risikofaktor im Sinne einer erhöhten Wahrscheinlichkeit für das Erleben elterlicher Gewalt interpretiert werden. Abschließend wird auf die Limitationen der Untersuchung hingewiesen.
Sozialtherapeutische Einrichtungen des Justizvollzugs (SothEn) dienen der Behandlung von jugendlichen und erwachsenen Straftätern bzw. Straftäterinnen aus dem Deliktsbereich der Gewalt- und Sexualstraftaten, um das Rückfallrisiko nachhaltig zu reduzieren. Die Kriminologische Zentralstelle führt seit 1997 jährlich eine Stichtagserhebung zur Sozialtherapie durch, wobei 2021 der Standardfragebogen durch einen Zusatzfragebogen ergänzt wurde. Dieser erfasste unterschiedliche Merkmale zur Aufnahme, Verbleib und Beendigung einer sozialtherapeutischen Behandlung in allen 71 SothEn in Deutschland. Aufnahmen erfolgten im gleichen Maße nach aktuell geltenden gesetzlichen Regelungen für Sexual- und Gewaltstraftäter/-innen sowie durch Einzelfallentscheidungen. Eine Diagnostik der Gefangenen bei der Aufnahme war die Regel und erfolgte meist in der eigenen Einrichtung. Darüber hinaus fanden in drei Viertel der Einrichtungen vorab vereinbarte Probephasen zur Aufnahme statt. In der Regel fanden Behandlungsabbrüche meist in den ersten zwölf Monaten statt. Eine Nachbetreuung in Form von Bewährung oder Führungsaufsicht war im Großteil der Fälle gegeben. Obwohl Probephasen mit Motivationsmaßnahmen bei der Aufnahme in die SothEn vorhanden waren, war die Zahl der Abbrüche aufgrund unzureichender Behandlungsmotivation unverändert hoch, weshalb insbesondere die Motivationsförderung der Hochrisikoklientel weiterhin empfohlen wird.
Die vorliegende Studie untersucht, inwiefern kriminalprognostische Verfahren sich auch zur Vorhersage von Lockerungsmissbräuchen und intramuralen Regelverstößen in Justizvollzugsanstalten eignen. Es werden die Validität der dritten Version der Offender Group Reconviction Scale (ORGS 3) und des Screeninginstruments des Gewaltrisikos (SVG-5) und weiterer Prädiktoren, darunter Suchtproblematik, stabile Lebenssituation und Verstöße gegen Bewährungsauflagen, untersucht. Die analysierte Gesamtstichprobe (N = 200) besteht aus männlichen Insassen der Justizvollzugsanstalt (JVA) Frankenthal im Durchschnittsalter von M = 37,98 Jahren zum Untersuchungszeitpunkt im Sommer des Jahres 2019. Die Auswahl der Gesamtstichprobe erfolgte zweistufig: (1) es wurden n = 100 Gefangenenpersonalakten von Straftätern mit genehmigten Vollzugslockerungen und (2) n = 100 Gefangenenpersonalakten ohne gewährte Lockerungen ausgewählt. Für die Prognoseinstrumente ergeben sich überwiegend geringe bis maximal moderate Effektstärken: für die ORGS 3: AUC = 0,522 bis 0,556 und für das SVG-5: AUC = 0,561 bis 0,653. Es wird geschlussfolgert, dass beide Instrumente bezüglich der Vorhersage von Lockerungsmissbräuchen und intramuralen Verstößen im Regelvollzug als nicht prädiktiv einzustufen sind. Abschließend wird konstatiert, dass die Untersuchung trotz methodischer Einschränkungen das Potenzial aktuarischer Prognoseinstrumente für die Prädiktion von Lockerungsmissbräuchen und intramuralem Fehlverhalten aufzeigen konnte.
Mittels einer Retrospektivbefragung im Zeitraum vom 02. Mai bis zum 21. August 2021 (16 Wochen) untersucht die vorliegende Studie Angriffsprävalenzen in Arbeitsbereichen mit normdurchsetzenden und helfenden Tätigkeiten. Zu diesem Zweck wurden wöchentlich Daten über Angriffe bzw. Gewalterfahrungen im Arbeitsalltag erhoben und hinsichtlich einer einwöchigen bzw. vierwöchigen Prävalenz untersucht. Diese umfassen: (1) verbale Angriffe, (2) körperliche Angriffe, (3) Gewalt gegen Sachgegenstände, (4) Diebstahl von Material oder Ausrüstung und (5) bewusstes Behindern bzw. Stören der Maßnahme. Die Stichprobe setzt sich zu 85,8 % (n = 609) aus Teilnehmenden normdurchsetzender Arbeitsbereiche (z. B. Polizei und kommunaler Ordnungsdienst) und zu 14,6 % (n = 104) aus Teilnehmenden helfender Arbeitsbereiche (z. B. Feuerwehr und Rettungsdienst) zusammen. Bei Betrachtung der Teilnehmenden, die mindestens eine Woche an der Befragung teilgenommen haben, ergibt sich eine Zusammensetzung aus 72,7 % männlichen und 27,3 % weiblichen Befragten. In allen Berufsgruppen zeigt sich, dass verbale Angriffe den größten Teil der gemeldeten Angriffe darstellen. Trotz der unterschiedlichen Aufgabenbereiche ist die Gruppe der helfenden Funktionsträger/-innen (bei einer Prävalenz von einer Woche) nur geringfügig seltener von Angriffen betroffen als die Gruppe der normdurchsetzenden. Der größte Unterschied ist bei körperlichen Angriffen mit 3,5 Prozentpunkten zu verzeichnen. Abschließend werden methodische Vorzüge und Einschränkungen der Studie diskutiert.
Für den Umgang mit sog. "gefährlichen Straftätern" sieht das zweispurige deutsche Kriminalrecht als Alternative zu Strafen die "Maßregeln der Besserung und Sicherung" vor. Diese umfassen als freiheitsentziehende Maßnahmen die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus, einer Entziehungsanstalt oder in der Sicherungsverwahrung. In der langfristigen Entwicklung der gerichtlichen Anordnungen zur Unterbringung nach § 63 StGB und Sicherungsverwahrung (im Vergleich auch der Lebenslangen Freiheitsstrafe) zeigen sich mehr oder weniger deutliche Anstiege. Ergebnisse neuerer Studien zur Legalbewährung nach Sicherungsverwahrung oder Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus weisen jedoch auf eher niedrige Rückfallraten hin. Nach hier vertretener Ansicht zeigt sich anhand dieser Zahlen und Analysen, dass die Gefährlichkeit der untersuchten Personen häufig überschätzt wird.
Es wird die Frage erörtert, inwieweit die aktuelle Einweisungspraxis in den Maßregelvollzug nach StGB § 63 unter forensischen, methodischen und kriminalpolitischen Aspekten als sicher bewertet werden kann. Dazu werden die Entwicklung der Belegungszahlen sowie die Situation im Maßregelvollzug dargestellt. Im Hinblick auf einen Diskussionsentwurf zur Reform des StGB § 63 werden vier Bestandteile der (juristischen) Prüfung bei einer möglichen Einweisung untersucht: (1) das Vorliegen eines Eingangskriteriums des § 20 StGB, (2) die Einschätzung der Einsichts- und Steuerungsfähigkeit, (3) das Überdauern der psychischen Störung sowie (4) die Frage der zukünftigen Gefährlichkeit. Aufgrund der Analyse dieser Prüfungspunkte sowie Studien zur Qualität von Sachverständigengutachten wird gefolgert, dass die aktuelle Begutachtungs- und Einweisungspraxis bezüglich des Maßregelvollzugs als wenig fundiert eingeschätzt werden muss.
Die Nachsorge entlassener Sexualstraftäter erfolgt in Hessen durch einen Verein, der bis 2015 dezentral ambulante Behandlungen vermittelte und finanzierte. Zur Evaluation dieses Modells wurden 47 beteiligte Therapeuten schriftlich befragt, wovon 35 antworteten. Sie wandten zur Therapie von Kindesmissbrauchstätern und Konsumenten von Kinderpornographie vor allem kognitiv-behaviorale und gesprächspsychotherapeutische Ansätze an, nur selten speziell für Sexualstraftäter entwickelte Therapien. Kritisiert wird, dass sich bei der Auswahl einer Therapie nur 30 % der Befragten am sog. RNR-Modell (Risk - Need - Responsivity) nach Andrews und Bonta orientierten, dessen Bedeutung für die effektive Behandlung betont wird. 63 % gaben an, zu Therapiebeginn immer eine diagnostische Abklärung durchzuführen, 51 % mittels ICD-10. Andere angewandte standardisierte testpsychologische Untersuchungen bringen nicht zwingend kriminologisch relevante Erkenntnisse. 91 % der Therapeuten formulierten Weiterbildungsbedarf, vor allem in der kriminologischen Prognose und Diagnose. Vor- und Nachteile der dezentralen Behandlungsorganisation werden diskutiert, wobei die Wichtigkeit professioneller Standards für den Behandlungserfolg betont wird. Seit 2015 ist mit der Einrichtung einer Fachambulanz auch eine flächendeckende Orientierung am RNR-Modell vorgesehen.
Es wird ein Gutachten des Kriminologen Rudolf Egg vorgestellt, welches für den parlamentarischen Untersuchungsausschuss IV des Landtags Nordrhein-Westfalens im Hinblick auf die Geschehnisse in der Kölner Silvesternacht 2015/2016 erstattet wurde. Ziel des Gutachtens ist es, insbesondere die damals verübten Straftaten zu typisieren sowie einer allfälligen Organisationsstruktur der Täter nachzugehen. Hierfür wurden 1022 anonymisierte Strafanzeigen ausgewertet. Im Rahmen der Analyse der Strafanzeigen kommen nicht nur die verübten Delikte und deren statistische Verteilung zur Sprache, sondern unter anderem auch Ort sowie Zeit der Tatbegehung. Es wird gezeigt, dass die Opfer nur wenig zu einer hinreichenden Täterbeschreibung beitragen konnten. Vereinzelt wurden in den Strafanzeigen die Tätigkeit der Polizei sowie die Anzahl der anwesenden Beamten bzw. Beamtinnen thematisiert. Eine Absprache zur Tatbegehung unter allen Tätern wird allein schon ob ihrer Vielzahl als kaum wahrscheinlich eingeschätzt. Es wird vermutet, dass die massive Begehung von Eigentums- sowie Sexualdelikten in dem Gefühl der Täter, sie könnten in der Menschenmasse anonym agieren und man befinde sich in einem rechtsfreien Raum, ihre Grundlage hatte. Es wird darauf hingewiesen, dass für eine hinreichende Betrachtung der Vorfälle die Auswertung weiterer Datenquellen erforderlich ist, vor allem um darauf basierend präventive Maßnahmen zu ergreifen.
Die aktuelle Situation im psychiatrischen Maßregelvollzug nach § 63 StGB und die aktuell gültigen gesetzlichen Bestimmungen werden vorgestellt. Es werden die Zwecke, die der Gesetzgeber mit der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus verfolgt, erörtert. Zudem wird die momentane Auslastung sowie die zahlenmäßige Bedeutung der Unterbringung beschrieben und konstatiert, dass ein beträchtlicher Anstieg der Anzahl der Maßregelpatienten und -patientinnen zu verzeichnen ist. Anschließend wird auf das Zustandekommen der Unterbringungsentscheidungen in der Praxis eingegangen und es werden Möglichkeiten aufgezeigt, wie die Betroffenen aus einer unbefristeten Unterbringung im psychiatrischen Maßregelvollzug wieder entlassen werden können. Abschließend wird die Verweildauer im psychiatrischen Maßregelvollzug und die Legalbewährung im Anschluss an die Maßnahme thematisiert und zusammengefasst, dass die Belegung im psychiatrischen Maßregelvollzug derzeit so hoch ist wie nie zuvor und dass erst langfristig mit einer Veränderung zu rechnen ist.