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Im 27. Jahr der Erhebungsreihe zur Situation in den sozialtherapeutischen Einrichtungen zeigt sich eine weitere Stabilisierung der strukturellen Gegebenheiten. In diesem Berichtsjahr wurde eine sozialtherapeutische Einrichtung geöffnet und eine geschlossen, sodass weiterhin 71 Einrichtungen vorhanden sind, die geringfügig mehr Haftplätze zur Verfügung stellen konnten als im Vorjahr. Es wird weiterhin die Tendenz einer Versorgungssättigung gesehen, obwohl die Zahl der Gefangenen in sozialtherapeutischen Einrichtungen zum Stichtag 2023 geringfügig anstieg. Insgesamt lässt sich eine leicht sinkende Belegungsquote im Vergleich zum Vorjahr beobachten, ein Trend, der sich seit einigen Jahren fortsetzt. In diesem Berichtsjahr stieg der Anteil der Gefangenen, die älter als 50 Jahre alt sind im Gegensatz zum Vorjahr wieder leicht an, während der Anteil der Jugendlichen und Heranwachsenden sich, sowie bereits in den vergangenen zwei Erhebungsjahren, auch zum Stichtag 2023 weiter verringerte. Sexualstraftäter*innen stellten etwas mehr als die Hälfte der Inhaftierten in der Sozialtherapie. Der Anteil der Gefangenen, die keine Zulassung zu vollzugsöffnenden Maßnahmen innehatten oder höchstens zu Ausführungen zugelassen waren, betrug in diesem Jahr etwas mehr als 81%. Die Fachdienstausstattung blieb auf gleichbleibend günstigem Niveau mit lediglich 5,6 Haftplätzen auf einer Fachdienststelle. Weitere Ergebnisse und Entwicklungen werden im Bericht dargestellt.
Im Rahmen des Projektes AMBOSafe ("Angriffe auf Mitarbeiter/-innen und Bedienstete von Organisationen mit Sicherheitsaufgaben") wurden konfliktreiche Einsatzsituationen von Polizei- und Rettungskräften untersucht. Vorgestellt werden Ergebnisse, die durch Befragungen von N = 1.763 Polizeibedienstete erhoben wurden. Zusätzlich haben N = 538 Polizeikräfte bis zu 16 Wochen ihren Arbeitsalltag standardisiert dokumentiert sowie Ereignisprotokolle für besondere Vorkommnisse verfasst. Neben der Häufigkeit und der Art der Angriffe werden die angreifende(n) Person(en) beschrieben und eruiert, ob die problematische Einsatzlage von den betroffenen Polizeikräften bereits im Vorfeld erkannt wurde, oder sich für diese überraschend ereignet hat. In diesem Zusammenhang werden auch persönliche Stressfaktoren der Einsatzkräfte als mögliche Risikofaktoren für eine Viktimisierung im Dienst diskutiert und potentielle Strategien zur Entschärfung von konfliktreichen Einsatzsituationen besprochen. Abschließend wird darauf hingewiesen, dass die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Berufsgruppen der Einsatzkräfte gefördert werden sollte, z. B. in Form von gemeinsamen Einsatznachbesprechungen und gemeinsamen Fortbildungen. Im Rahmen des Projekts AMBOSafe wurden bereits berufsgruppenübergreifende Übungen (z. B. Einsatzszenario "Häusliche Gewalt") realisiert, die von den verschiedenen Berufsgruppen als positiv eingeschätzt wurden.
Forschungsprojekt AMBOSafe: Angriffe auf Rettungsdienstpersonal : Charakteristika und Prävention
(2022)
Im Rahmen des Projektes AMBOSafe ("Angriffe auf Mitarbeiter/-innen und Bedienstete von Organisationen mit Sicherheitsaufgaben") wurden konfliktreiche Einsatzsituationen von Polizei- und Rettungskräften untersucht. Vorgestellt werden Ergebnisse, die durch Befragungen von N = 1.144 Rettungskräften erhoben wurden. Zusätzlich haben N = 60 Rettungskräfte bis zu 16 Wochen ihren Arbeitsalltag standardisiert dokumentiert sowie Ereignisprotokolle für besondere Vorkommnisse verfasst. Es werden Häufigkeiten zu verbalen und körperlichen Angriffen berichtet und Tätermerkmale beschrieben. Zudem werden die Begleitumstände der Konfliktsituation (z. B. Stressmerkmale) untersucht sowie die Konsequenzen erfragt. Aus der Untersuchung geht hervor, dass eine Anzeige durch Rettungskräfte in den seltensten Fällen erfolgt. Bedeutsam ist auch, dass in den meisten Fällen die Rettungskräfte von der Eskalation der Einsatzsituation überrascht wurden und die wenigsten Rettungskräfte Maßnahmen zur Eigensicherung (z. B. Absprachen mit Kollegen bzw. Kolleginnen, Festlegung von Codewörtern oder eines Notfallplans) vorgenommen hatten. Empfohlen wird, Aspekte der Eigensicherung und Selbstverteidigung sowie Deeskalationsstrategien in Aus- und Fortbildungen aufzugreifen.
Eigentums- und Vermögensdelikte : ein Beispiel aus der kriminologischen Geschlechterforschung
(2017)
Es wird eine Studie vorgestellt, in der 2.053 Strafverfahren zu einfachen Eigentums- und Vermögensdelikten, die 2013 von der Amtsanwaltschaft Frankfurt am Main bearbeitet worden sind, hinsichtlich der Anlassdelikte und Geschlechtsunterschiedene der tatverdächtigen Personen analysiert werden. Ausgeschlossen wurden Jugendstrafverfahren sowie in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht besondere Verfahren. Erhoben wurden personenbezogene Daten der Tatverdächtigen (u. a. Vorstrafen, soziodemografische Daten) sowie Daten zu Anlasstaten, Ermittlungsverläufen und verfahrensabschließenden Entscheidungen. Die Ergebnisse zeigen, dass sich die Verfahren hinsichtlich der Anlasstat (Betrugsdelikt vs. Diebstahlsdelikt) unterscheiden. Zudem werden bei den Tatverdächtigen Geschlechtsunterschiede festgestellt: Diese sind überwiegend männlich und verursachen eine höhere Schadenshöhe. Sowohl weibliche als auch männliche Tatverdächtige sind häufig finanziell bedürftig und zu großen Teilen erwerbslos. Bei der Fallbearbeitung zeigt sich, dass weibliche Tatverdächtige eher kooperieren und höhere Geldstrafen (in Bezug auf die verursachte Schadenssumme) akzeptieren.
Auf Grundlage verschiedener Statistiken aus dem Bereich der Strafverfolgung und Strafvollzug (u. a. Polizeiliche Kriminalstatistik, Strafverfolgungsstatistik, Strafvollzugsstatistik) wird dargestellt, dass Männer öfter als Frauen von der Polizei als Tatverdächtige geführt werden und im Strafprozess öfter als Frauen abgeurteilt, verurteilt und inhaftiert werden. Zur Diskussion gestellt wird, ob Frauen aufgrund ihres Geschlechts bei der Strafverfolgung bevorzugt behandelt werden. Dies wird verneint und dafür folgende Argumente angeführt: Frauen begehen im Gegensatz zu Männern eher minder schwere Delikte (z. B. Ladendiebstahl, Vermögensdelikte, leichte Körperverletzung), was dazu führt, dass Strafverfahren mit weiblichen Tatverdächtigen eher eingestellt werden, öfter eine Geldstrafe angeordnet wird und verhängte Freiheitsstrafen eher aussetzungsfähig sind und dementsprechend nicht im Strafvollzug vollzogen werden. Dafür spricht auch, dass Frauen seltener als Männer mehrfach straffällig werden, seltener strafrechtlich vorbelastet sind, seltener rückfällig werden und dadurch z. B. eine Strafe auf Bewährung widerrufen wird und seltener eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen. Abschließend wird darauf hingewiesen, dass obschon das Risiko Opfer zu werden für Frauen niedriger ist als für Männer, Frauen eine höhere subjektive Kriminalitätsfurcht haben. Eine Kurzumfrage unter Studierenden (n = 110 Frauen, n = 131 Männer) bestätigt diesen Befund. Zudem zeigt sich, dass sowohl Männer als auch Frauen das Viktimisierungsrisiko für Frauen überschätzen.
Die 2016 in Kraft getretene Novellierung des § 63 StGB hat zu einem Anstieg von kriminalprognostischen Gutachten geführt, so dass sich die Wartezeiten bzgl. der Erstellung von Gutachten verlängert haben. Dies wird auch auf die geringe Anzahl an Sachverständigen zurückgeführt, die aktuell für die Erstellung von Gutachten beauftragt werden. Es wird konstatiert, dass in einigen Regionen in Deutschland derzeit vorrangig oder sogar ausschließlich Fachärzte bzw. Fachärztinnen für Psychiatrie oder Ärzte bzw. Ärztinnen ohne Fachausbildung und teilweise ohne forensische Sachkunde und Erfahrung als Sachverständige bestellt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass dem Mangel an Sachverständigen durch die Bestellung approbierter Psychologischer Psychotherapeuten bzw. Psychotherapeutinnen und Fachpsychologen bzw. Fachpsychologinnen für Rechtspsychologie begegnet werden kann. Die Ausbildung von Psychiatern bzw. Psychiaterinnen und Psychologen bzw. Psychologinnen im Bereich der forensischen Begutachtung wird vergleichend gegenübergestellt und rechtliche Aspekte der Gutachtenbeauftragung erörtert.
Anschließend an die Studie zur Untersuchung der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf die Sozialtherapeutischen Einrichtungen (SothEn) im Jahr 2020 hat der Arbeitskreis für Sozialtherapeutische Einrichtungen im Justizvollzug e. V. für das Jahr 2021 eine Folgestudie initiiert und gemeinsam mit der Kriminologischen Zentralstelle e. V. realisiert. Die Leiter/-innen der 71 SothEn in Deutschland wurden schriftlich befragt. Die Rücklaufquote lag bei 67,6 % (N = 48). Der Fragebogen erfasst folgende Themenfelder: (1) Corona-Erkrankungen des Personals sowie der Inhaftierten, (2) Einführung der Maskenpflicht, (3) Einschränkungen der therapeutischen Arbeit und des Tagesgeschäfts, (4) Innovationen, (5) strukturelle Veränderungen im Organisationsaufbau bzw. Personalstruktur, (6) Auswirkungen auf das Beziehungsverhältnis Behandlungsteam vs. Patient/-in, (7) Auswirkungen auf die Behandlungsbereitschaft der Patienten bzw. Patientinnen, (8) Auswirkungen auf das Behandlungsteam bzgl. Motivation und Optimismus, (9) Auswirkungen auf Risikofaktoren und Kriminalprognose, (10) Gesamteinschätzung. Die Auswertung der Ergebnisse zeigt ein heterogenes Bild zwischen den verschiedenen SothEn. Es werden sowohl geringe als auch starke Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf therapeutische Maßnahmen, Gefangenenarbeit, Sportangebote, Beziehungsverhältnis, Behandlungscompliance sowie Berufsmotivation berichtet. Hinsichtlich der Realisierung von Gefangenenbesuch und vollzugsöffnenden Maßnahmen haben alle SothEn Einschränkungen verhängt. Zudem wird die Vorbereitung auf die Haftentlassung von allen SothEn als ungenügend bezeichnet. Eine Folgestudie wird als sinnvoll erachtet.
In einem kurzen Überblick werden ausgewählte Ergebnisse des bundesweiten Forschungsprojekts AMBOSafe ("Angriffe auf Mitarbeiter/-innen von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben") vorgestellt. Dafür wurden N = 1.763 Polizeikräfte online befragt und N = 538 Polizeikräfte haben ein wöchentliches Ereignisprotokoll geführt. Berichtet werden Zahlen zur Häufigkeit körperlicher Angriffe bzw. zum Erleben bedrohlicher Situationen sowie deskriptive Zahlen zur angreifenden Person (u. a. Geschlecht, Alkohol-/Drogenkonsum) und zur Art der Angriffe (z. B. Beleidigung, Bedrohung, Schlagen). Abschließend werden erfolgreiche Deeskalationsstrategien der Polizeikräfte vorgestellt sowie ihre Einschätzung der Situation beschrieben.
Vorgestellt wird der 2020 veröffentlichte achte Bericht des Justizvollzugsbeauftragten des Landes Nordrhein-Westfalen für das Jahr 2019. Die Anzahl der Eingaben bzw. vorgebrachter Anliegen ist im Vergleich zum Vorjahr um 6,6 % gesunken (2018: 364; 2019: 340). Die von Bediensteten ausgehenden Anliegen sind hingegen geringfügig gestiegen (2018: 5; 2019: 13). Diese betreffen vor allem das Beförderungs- und Beurteilungswesen, thematisieren aber auch Mängel an der medizinischen Versorgung von Gefangenen. Auch die Eingaben der Gefangenen beanstanden die medizinische Versorgung. Hierbei rückt die JVA Hagen in den Fokus, für die aktuell kein Anstaltsarzt zur Verfügung steht. Ähnlich wie im Vorjahr sind Anliegen bezüglich nicht gewährter vollzugsöffnender Maßnahmen in den Eingaben stark vertreten. Eine Verbesserung wird hingegen bei der Aushändigung schriftlicher Bescheide für negative Entscheidungen konstatiert. Ein Großteil der von ausländischen Gefangenen vorgebrachten Anliegen bezieht sich auf Alltagsfragen, medizinische und psychologische Anliegen sowie Kontakte zur Familie. Weitere Themengebiete wie Radikalisierungsprävention im Strafvollzug, Jugendarrest, Umgang mit psychisch auffälligen Gefangenen sowie Vollzug und Öffentlichkeit werden erörtert.
Vorgestellt wird der am 17. Juni 2019 veröffentlichte siebte Tätigkeitsbericht des Justizvollzugsbeauftragten des Landes NRW für das Jahr 2018. Die Anzahl der Eingaben bzw. vorgebrachter Anliegen ist 2018 im Vergleich zum Vorjahr um 11 % gestiegen (insgesamt 328 für das Jahr 2017, 364 für das Jahr 2018). Bei den Eingaben der Gefangenen fällt vor allem die Unzufriedenheit hinsichtlich der medizinischen Versorgung auf. Die unterbliebene Gewährung von vollzugsöffnenden Maßnahmen und die untersagte Verlegung in eine Einrichtung des offenen Vollzugs stellen ebenfalls häufige Beschwerdegründe dar. Weiterhin wird konstatiert, dass aufgrund fehlender Fachkräfte und geeigneter Behandlungsmaßnahmen die adäquate Vorbereitung auf den offenen Vollzug nicht gewährleistet werden kann. Ungefähr 30 % der Gefangenenanliegen wurde von ausländischen Gefangenen vorgebracht. Diese beziehen sich u. a. auf Alltagsfragen, medizinische und psychische Versorgung sowie Kontakt zu Familie und Freunden. 2018 wurden sechs Eingaben vonseiten der Bediensteten registriert. Diese betreffen primär das Beförderungs- und Beurteilungswesen. Weitere Themengebiete wie der offene Vollzug und der Jugendarrest werden erörtert. Abschließend wird die Planung für das Jahr 2019 kurz umrissen. Diese umfasst u. a. die Wiederaufnahme der Tätigkeit der Arbeitsgruppe „Umgang mit psychisch-auffälligen Gefangenen“.
Vorgestellt wird der 2016 veröffentlichte sechste Tätigkeitsbericht des Justizvollzugsbeauftragten des Landes NRW für das Jahr 2015. Die Anzahl der Eingaben bzw. vorgebrachter Anliegen hat sich leicht erhöht (460 für das Jahr 2014 und 470 für das Jahr 2015). Ähnlich wie im Vorjahr liegt der Fokus der Eingaben auf der Ausgestaltung von Außenkontakten, vollzugsöffnenden Maßnahmen, Verlegungen, Beschwerden im Umgang mit Gefangenen und der medizinischen Versorgung. Als neue Tätigkeitsschwerpunkte kommen hinzu: (1) Der Umgang mit Lebensälteren, (2) Frauen im Strafvollzug und (3) Jugendarrest. Für die Gewährleistung einer altersbezogenen Vollzugsgestaltung wurde z. B. in der JVA Rheinbach eine Abteilung für Lebensältere eingerichtet. Es wird konstatiert, dass für schwangere Frauen im Strafvollzug der Zugang zur Gesundheitsfürsorge erheblich erschwert ist. Vor diesem Hintergrund wird empfohlen, den Zeitpunkt für den Strafantritt bei schwangeren Frauen genauer zu bedenken. Die im vorigen Bericht empfohlene Einrichtung einer ärztlichen Schlichtungsstelle hat sich nach eingehender Prüfung als untauglich erwiesen. Aus der Beurteilung des Jugendarrests wird u. a. geschlussfolgert, dass pädagogische Gestaltungsgrundsätze im Vollzug besser in die anschließende Bewährungssituation übergeleitet werden müssen. Weitere Themen wie die Nutzung neuer Medien durch Gefangene, Migranten im Vollzug und familiensensible Gestaltung des Strafvollzugs werden erörtert.
Vorgestellt wird der 2015 veröffentlichte fünfte Tätigkeitsbericht des Justizvollzugsbeauftragten des Landes Nordrhein-Westfalen für die Jahre 2013 und 2014. Es wird konstatiert, dass 75 % der Eingaben bzw. vorgebrachten Anliegen während des Bearbeitungszeitraums (389 im Jahr 2013 und 349 im Jahr 2014) von Gefangenen aus dem geschlossenen Vollzug stammen. Der Schwerpunkt liegt hierbei auf Aspekten des Umgangs mit den Gefangenen, der Ausgestaltung von Außenkontakten und der medizinischen Versorgung von Gefangenen. Es werden u. a. Defizite im transparenten Umgang mit den Gefangenen festgestellt. Hiernach erhalten Gefangenen regelmäßig keine Belege bezüglich der Abgabe von Anträgen. Empfohlen wird die Aushändigung einer Eingangsbestätigung zur Gewährleistung von Zufriedenheit und allgemeiner Zugänglichkeit bei den Untergebrachten. Um den schädlichen Folgen des Freiheitsentzuges entgegenzuwirken wird z. B. dafür plädiert, familiäre Besuchskontakte vorrangig zu gewähren und Außenkontakte durch Telefonate und Ausgänge zu fördern. Beanstandet wird zudem die unzureichende Anzahl von Behandlungsplätzen für psychisch auffällige Gefangene. Eine Erweiterung des Angebots sowie die Kooperation mit auswärtigen Kliniken wird angeregt. Die Einrichtung einer ärztlichen Schlichtungsstelle für den Justizvollzug zur Gewährleistung einer transparenten Gesundheitsfürsorge wird empfohlen. Weitere Aufgaben- und Themenschwerpunkte werden besprochen.
Vorgestellt wird der am 12.11.2015 vorgelegte Abschlussbericht der Untersuchung über die Verfahrensverläufe und Verurteilungsquoten bei Sexualstraftaten in Bremen. Im Fokus stand dabei die Evaluation des 1984 in Bremen eingeführte sog. "Bremer Modell", welches zur Bearbeitung von Sexualstraftaten ein Sonderdezernat der Staatsanwaltschaft sowie ein auf Sexualstraftaten spezialisiertes Fachkommissariat bei der Kriminalpolizei Bremen vorsieht. Das Institut für Polizei- und Sicherheitsforschung der Hochschule für öffentliche Verwaltung Bremen hat in diesem Zusammenhang 94 Akten zu Verfahren nach § 177 StGB (Sexueller Übergriff; sexuelle Nötigung; Vergewaltigung) aus dem Jahr 2012 ausgewertet. Es werden u. a. deskriptive Daten zu Opfern, Beschuldigten und Tatbeständen sowie die Sachbearbeitung von Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten dargestellt. Die quantitativen Ergebnisse werden mittels drei qualitativer Gruppeninterviews mit Experten bzw. Expertinnen aus Polizei (N = 4) und Staatsanwaltschaft (N = 3) sowie der Vizepräsidentin des Amtsgerichts Bremen und dem Vorsitzenden des Schwurgerichts am Landgericht Bremen validiert. In einem weiteren Schritt werden die Daten aus der Aktenanalyse mit Daten aus den Verfahrensregistern der Polizei und der Staatsanwaltschaft Bremen abgeglichen. Die Tätigkeit von Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht wird daraufhin bewertet. Abschließend werden die Empfehlungen der Forschungsgruppe sowie die gemeinsamen Verbesserungsvorschläge der Beteiligten erörtert.
Theorien und Erklärungsmodelle von Radikalisierungsprozessen im Kontext des Rechtsextremismus
(2021)
Es werden Theorien und Erklärungsmodelle von Radikalisierungsprozessen im Bereich des Rechtsextremismus vorgestellt. Die rechtsextremistische Ideologie wird dabei in drei thematische Schwerpunkte differenziert: (1) Kulturnationalismus, (2) Ethnonationalismus, (3) rassistischer Nationalismus. Der Radikalisierungsprozess stellt ein komplexes und multimodal bedingtes Phänomen dar, welches sowohl die Verstärkung bereits vorhandener Einstellungen als auch die steigende Bereitschaft für extreme Verhaltensweisen umfasst. Auslösende Faktoren für die An- bzw. Übernahme von rechtsextremistischen Einstellungen stellen das soziale Umfeld, empfundene oder erlebte Ungerechtigkeit und Unsicherheit, spezielle (Lebens-)Ereignisse und kognitive Geschlossenheit in einer ideologischen Gruppe dar. Zudem werden Faktoren, die eine Einstellungsradikalisierung begünstigen (z. B. Diskriminierungserfahrungen, mobilisierendes soziales Netzwerk) und Faktoren, die eine Verhaltensradikalisierung fördern (z. B. Verlust eines geliebten Menschen, Gruppenkonflikte, Idealisierung des Märtyrertums), vorgestellt. Es wird empfohlen, Radikalisierungsprozesse hinsichtlich ihrer jeweiligen Bezugsideologie zu differenzieren, um konkretere Erkenntnisse für zukünftige Forschungsarbeiten, aber auch für die Konzeption von Präventionsprogrammen und der Verbesserung des sicherheitsbehördlichen Bedrohungsmanagements zu generieren.
Islamistische Radikalisierung erkennen und vermeiden : Präventionsmöglichkeiten im Justizvollzug
(2021)
Das von 2018 bis 2020 an der Kriminologischen Zentralstelle durchgeführte Projekt "Islamistische Radikalisierung erkennen und vermeiden - Prävention im Justizvollzug" und das daraus resultierende "Praxishandbuch Extremismus und Justizvollzug - Islamistischer Radikalisierung begegnen" werden vorgestellt. Das Praxishandbuch unterstützt die Mitarbeitenden des Allgemeinen Vollzugsdienstes darin, im Rahmen der Ressourcen der eigenen Justizvollzugsanstalt einen speziell auf den Einzelfall ausgerichteten individuellen Handlungsplan zur deradikalisierenden Intervention zu erstellen. Das Vorgehen erstreckt sich über vier Schritte: (1) Konkretisierung des Anfangsverdachts, (2) Bildung eines Interventionsteams und Durchführung einer Bestands- und Bedarfsanalyse der Anstalt, (3) Auswahl von Deradikalisierungsmaßnahmen, (4) Berücksichtigung von Qualitätsmerkmalen. Deradikalisierungsmaßnahmen können dabei bei den Inhaftierten (Mikroebene), bei den Bediensteten (Mesoebene) und auf Anstaltsebene (Makroebene) ansetzen. Auf Mikroebene nehmen neben Einzelmaßnahmen vor allem ein strukturierter Vollzugsalltag mit ausreichender Freizeitgestaltung sowie die originäre Resozialisierungsarbeit eine wichtige Rolle ein. Auf Mesoebene rücken insbesondere die Wissensvermittlung, das Kompetenztraining und die Anerkennung der geleisteten Arbeit in den Fokus und auf Makroebene ein positives Anstaltsklima. Abschließend wird konstatiert, dass der multifaktoriell bedingte Phänomenbereich Extremismus einen komplexen Präventionsansatz erfordert.
Untersucht wird der Zusammenhang zwischen einem Heimaufenthalt in der Kindheit und dem aktuellen Rückfallrisiko für erneute Sexualstraftaten sowie ob der Zusammenhang durch potenziell traumatisierende Kindheitserfahrungen (sexueller Missbrauch, körperliche Misshandlung, emotionale Vernachlässigung) vermittelt wird. Die Stichprobe setzt sich aus N = 159 männlichen Sexualstraftätern zusammen, die zwischen 2010 und 2018 in der Sozialtherapeutischen Anstalt Hamburg inhaftiert waren. Die verwendeten Daten basieren auf Akteninformationen (u. a. Urteil, Bundeszentralregisterauszüge, Gutachten) und semistrukturierten Interviews. Die Gruppe mit einem Heimaufenthalt in der Kindheit wies einen niedrigeren sozioökonomischen Status, mehr familiäre Risikofaktoren sowie eine frühere und stärker delinquente Entwicklung auf. Zudem erzielte sie ein höheres Rückfallrisiko. Für das stabil-dynamische, nicht jedoch für das statische Rückfallrisiko wurde dieser Zusammenhang durch den kumulativen Effekt der Anzahl unterschiedlicher potenziell traumatisierender Kindheitserfahrungen vermittelt. Dies deutet darauf hin, dass ein erheblicher Anteil von inhaftierten Sexualstraftätern, die negativen Kindheitserfahrungen ausgesetzt und im Kinderheim untergebracht waren, ein höheres Rückfallrisiko aufweisen und im Erwachsenenalter einer besonderen Betreuung und Kontrolle bedürfen.
Vor dem Hintergrund der Veröffentlichung von "Mindestanforderungen an Prognosegutachten" in 2006 wird untersucht, inwieweit diese in der Praxis bei der Erstellung prognostischer Gutachten über Gewalt- und Sexualstraftäter umgesetzt werden und sich seither die Gutachtenqualität gemessen an der Trefferquote der prognostischen Entscheidungen verbessert hat. Dazu werden Prognosegutachten über Gewalt- und Sexualstraftäter aus der JVA Freiburg und der Abteilung für Forensische Psychiatrie der Klinik und Poliklinik für Psychiatrie und Psychotherapie der LMU München (N = 502) aus 1999 bis 2002 und 2008 bis 2011 analysiert und günstig gerichtete Prognosegutachten mit Ergebnissen aus dem Bundeszentralregisterauszug (Stand Juni 2016) validiert. Es zeigt sich, dass die Mindestanforderungen im Gegensatz zur universitären Institution in der externen gutachterlichen Praxis nur teilweise berücksichtigt werden. Die Einhaltung der Mindestanforderungen steht in positivem Zusammenhang mit der prognostischen Trefferquote günstig gerichteter Prognosegutachten. Die Ergebnisse werden diskutiert, auf weiteren Handlungsbedarf bei der gutachterlichen Qualitätssicherung verwiesen und Einschränkungen der Studie angeführt.
Der intuitive, statistische und klinisch-idiographische Ansatz bei der Erstellung kriminalprognostischer Gutachten und Stellungnahmen werden gegenübergestellt. Zunächst wird die Überlegenheit statistischer Vorhersagen im Vergleich zu intuitiven Urteilen thematisiert, die als das am häufigsten replizierte Ergebnis der humanwissenschaftlichen Prognoseforschung gelten. Zentrale Ergebnisse dieses Forschungsfeldes werden dargestellt, um ihre Relevanz für die Kontroverse um die Qualität von Prognosegutachten (und anderen kriminalprognostischen Expertisen) zu diskutieren. Die bisher vorliegenden Ergebnisse sprechen für die Stärken statistisch-aktuarischer Erkenntnisse bei der Erstellung kriminalprognostischer Gutachten und machen sie zu einem unverzichtbaren Werkzeug für eine wissenschaftlich fundierte methodische Vorgehensweise im Rahmen kriminalprognostischer Einschätzungen. Auf Begrenzungen der statistisch-aktuarischen Methode wird eingegangen und daher ein klinisch-idiographisches Vorgehen unter Anwendung wissenschaftlicher Standards als unabdingbar erachtet.
Diskutiert wird der aktuelle Forschungsstand über die Risikoeinschätzung und das Risikomanagement bei Sexualstraftätern bzw. Sexualstraftäterinnen in Deutschland. Es wird konstatiert, dass der überwiegende Teil der in Deutschland angewendeten Methoden empirisch fundiert ist. Nach hier vertretener Ansicht sind sogenannte aktuarische Risikobewertungsinstrumente (ARIs) und Instrumente der strukturierten professionellen Risikobeurteilung (SPJs) die bedeutsamsten methodischen Ansätze im aktuellen forensisch-psychologischen Diskurs. Die wichtigsten Instrumente beider Ansätze wurden für den deutschsprachigen Raum bereits übersetzt und kreuzvalidiert. Da das standardisierte Verfahren von ARIs keine Erfassung von idiografischen Merkmalen zulässt, die für die Einschätzung des Risikos sowie für das Risikomanagement im Einzelfall essenziell sind, haben sich in Deutschland vor allem SPJ-Verfahren durchsetzen können. Es wird konstatiert, dass in der letzten Dekade ein Zuwachs an (verpflichtenden) Behandlungsangeboten für entlassene Sexualstraftäter/-innen zu verzeichnen ist, was zu einem erheblichen Rückgang der Rückfälle geführt hat. Abschließend wird das Präventionsprojekt Dunkelfeld (PPK) vorgestellt, das Personen, die sich selbst als pädophil identifizieren, präventive Behandlungsmaßnahmen ermöglicht.
Ziel der Studie ist es zu überprüfen, ob Viktimisierungserfahrungen von sexuellem Missbrauch in der Kindheit (unter 16 Jahren) und frühe, nicht missbräuchliche sexuelle Erfahrungen und Verhaltensweisen (z. B. Masturbationsverhalten) mit der Entstehung pädosexueller Neigungen bei Männern zusammenhängen. Zu diesem Zweck werden biografische Daten von N = 223 aus Österreich stammenden Sexualstraftätern untersucht, die aufgrund sexueller Übergriffe gegen Kinder zwischen 2000 und 2008 zu einer Haftstrafe verurteilt wurden. Es wird konstatiert, dass eigene Viktimisierungserfahrungen mit der Entstehung pädosexueller Neigungen im späteren Lebensverlauf korrelieren. Nach hier vertretener Ansicht kann dies in einigen Fällen damit erklärt werden, dass im Zuge der Verarbeitung eigener Opfererfahrungen sich Sex mit Kindern zu einer für das Individuum akzeptablen Fantasie entwickelt. Bezüglich eigener Viktimisierungserfahrungen ist die Rate bei Männern, die von einer ausschließlich pädophilen Paraphilie betroffen sind, dreimal höher als bei Männern ohne pädophile Paraphilie. Darüber hinaus geht aus der Untersuchung hervor, dass die wöchentliche Masturbationsrate während der Pubertät und nicht missbräuchliches Sexualverhalten Indikatoren für pädosexuelle Paraphilien und für Rückfälligkeit darstellen. Männer, bei denen eine ausschließlich pädophile Paraphilie vorliegt, zeigen die höchste Rate an frühen sexuellen Erfahrungen und Verhaltensweisen. Abschließend werden Limitationen der Studie diskutiert.