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In einer retrospektiven Studie wird die Anwendbarkeit verschiedener Rückfallprognoseinstrumente zur Vorhersage intramuralen Fehlverhaltens und Lockerungsmissbrauchs in der Sozialtherapie untersucht. Hierzu werden Akten von n = 129 zwischen 2013 und 2018 aus der Sozialtherapeutischen Anstalt Ludwigshafen entlassenen männlichen Straftätern analysiert. Betrachtet werden die statistisch-aktuarischen Vorhersagetools Static-99, SVG-5 und OGRS 3 sowie zwei anstaltsinterne Checklisten. Lockerungen werden in der Untersuchungsstichprobe größtenteils gewährt (84,5 %), wobei in ca. 12 % der Fälle ein Lockerungsmissbrauch festgestellt wird. Anhand von Disziplinarmaßnahmen operationalisiertes Fehlverhalten zeigt knapp die Hälfte der untersuchten Straftäter. Valide Vorhersagen von Lockerungsmissbräuchen erzielt neben SVG-5 insbesondere OGRS 3 (AUC = 0.77). Eine moderate bis hohe Prognosegüte für intramurales Fehlverhalten besitzen alle untersuchten Instrumente sowie eine Anstaltscheckliste zur Fluchtgefahr, wobei OGRS 3 auch hier die besten Werte zeigt. Weiterhin werden Korrelationen auf Einzelitem-Ebene betrachtet. Abschließend werden Grenzen der Verfahren diskutiert und weitere Forschung angeregt.
Das "Gesetz zur Bekämpfung von Sexualdelikten und anderen gefährlichen Straftaten" vom 26. Januar 1998 stellt die Landesjustizverwaltungen und die Justizpraxis vor neue Herausforderungen im Umgang mit Sexualstraftätern. Dies betrifft vor allem die Verlegung von Gefangenen in sozialtherapeutische Anstalten und Abteilungen des Justizvollzuges. Während diese bisher ausschließlich freiwillig und mit Zustimmung des Anstaltsleiters erfolgte, sieht der geänderte § 9 StVollzG eine solche Verlegung für Sexualstraftäter mit mehr als zwei Jahren Freiheitsstrafe nunmehr als Regelfall vor. Diese und weitere neue Bestimmungen führten bundesweit zu zahlreichen Diskussionen und Planungen, aber auch zu vielen offenen Fragen. Vor diesem Hintergrund veranstaltete die Kriminologische Zentralstelle (KrimZ) in Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis Sozialtherapeutische Anstalten im Justizvollzug e.V. im Juni 1999 in Wiesbaden eine Fachtagung, deren Ergebnisse in diesem Band dokumentiert werden. In Referaten einschlägiger Experten werden zentrale Problemfelder des Tagungsthemas aus juristischer, medizinischer und sozialwissenschaftlicher Perspektive diskutiert. Dargestellt werden auch die Ergebnisse einer KrimZ-Umfrage zur Umsetzung des Gesetzes in der Praxis sowie die Berichte mehrerer Landesjustizverwaltungen über ihre aktuellen Planungen. Im Anhang findet sich eine Auswahlbibliographie zum Tagungsthema.
Einführend werden die durch die Föderalismusreform veränderten Rechtsgrundlagen für die Sozialtherapie erläutert und die Situation der Haftplatzkapazitäten und der tatsächlichen Belegung tabellarisch dargestellt. Anschließend werden die Ergebnisse einer Evaluation der Sozialtherapie im Justizvollzug referiert. Es zeigt sich, dass es sowohl beim Einweisungsverfahren als auch bei den Therapiephasen und der Therapievorbereitung verschiedene Vorgehensweisen gib. Zudem wird festgestellt, dass die Einrichtungen überwiegend den kognitiv-behavioralen Ansatz verfolgen, die Behandlungsvielfalt aber rückläufig ist. In allen Einrichtungen werden neben Einzel- auch Gruppenmaßnahmen angeboten, wobei bei letzteren eine Heterogenität zu verzeichnen ist. Aufgrund der Spezialisierung auf eine bestimmte Behandlungsrichtung oder eine bestimmte Klientel kommt es auch innerhalb eines Bundeslandes zu einer großen Spannbreite.
Im 25. Jahr der Erhebungsreihe zur Situation in den sozialtherapeutischen Einrichtungen zeigt sich eine weitere Stabilisierung der strukturellen Gegebenheiten. In diesem Berichtsjahr wurden zwei sozialtherapeutische Einrichtungen zusammengelegt, so dass nun wieder 71 Einrichtungen vorhanden sind, die geringfügig weniger Haftplätze zur Verfügung stellen konnten als im Vorjahr. Dennoch wird weiterhin die Tendenz einer Versorgungssättigung gesehen, obwohl die Zahl der Gefangenen in sozialtherapeutischen Einrichtungen geringfügig sank. Folglich lässt sich auch eine sinkende Belegungsquote beobachten, ein Trend, der sich seit einigen Jahren fortsetzt. Auch in diesem Jahr wuchs der Anteil der Gefangenen, die älter als 50 Jahre alt sind, wobei der Anteil der Jugendlichen und Heranwachsenden leicht abgesunken war. Sexualstraftäter stellten wieder knapp die Hälfte der Inhaftierten in der Sozialtherapie. Zum ersten Mal stellten die Sonstigen Delikte einen leicht größeren Anteil als die Eigentums- und Vermögensdelikte. Der Anteil der Gefangenen, die keine Zulassung zu vollzugsöffnenden Maßnahmen innehatten oder höchstens zu Ausführungen zugelassen waren, betrug in diesem Jahr etwas mehr als 81%, was einem neuen Höchststand entspricht. Die Fachdienstausstattung blieb auf gleichbleibend günstigem Niveau mit lediglich 5,6 Haftplätzen auf einer Fachdienststelle. Weitere Ergebnisse und Entwicklungen werden im Bericht dargestellt.
Im 24. Jahr der Erhebungsreihe zur Situation in den sozialtherapeutischen Einrichtungen zeigt sich eine weitere Stabilisierung der strukturellen Gegebenheiten. In diesem Berichtsjahr eröffnete eine weitere sozialtherapeutische Einrichtung, so dass 72 Einrichtungen geringfügig mehr Haftplätze zur Verfügung stellen konnten als im Vorjahr. Dennoch wird weiterhin die Tendenz einer Versorgungssättigung gesehen, denn die Zahl der Gefangenen in sozialtherapeutischen Einrichtungen blieb auf konstantem Niveau. Dies hatte eine sinkende Belegungsquote zur Folge, ein Trend, der sich seit einigen Jahren fortsetzt. Auch in diesem Jahr wuchs der Anteil der Gefangenen, die älter als 50 Jahre alt sind, wobei ebenso der Anteil der Jugendlichen und Heranwachsenden leicht angestiegen war. Sexualstraftäter/innen stellten wieder knapp die Hälfte der Inhaftierten in der Sozialtherapie. Der Anteil der Gefangenen, die keine Zulassung zu vollzugsöffnenden Maßnahmen innehatten oder höchstens zu Ausführungen zugelassen waren, betrug in diesem Jahr knapp 81%, was einem neuen Höchststand entspricht. Die Fachdienstausstattung blieb auf gleichbleibend günstigem Niveau mit lediglich 5,7 Haftplätzen auf einer Fachdienststelle. Weitere Ergebnisse und Entwicklungen werden im Bericht dargestellt.
Die Stichtagserhebung der Kriminologischen Zentralstelle (KrimZ) fragt jedes Jahr zum Stichtag am 31. März die Gegebenheiten in allen sozialtherapeutischen Einrichtungen des Justizvollzuges deutschlandweit ab. Inzwischen liegen Daten aus 23 Erhebungsjahren vor und geben Aufschluss über die Entwicklungen in der Versorgungslage (Anzahl der Einrichtungen bzw. Haftplätze), zu demographischen Variablen der Gefangenen (Alter, Staatsbürgerschaft, Dauer der Haftstrafe, schwerste Straftat, Vorstrafen), über institutionelle Vorgänge (Aufnahmen, Abgänge, Nachbetreuung) sowie hinsichtlich von Daten zum Personal (Anzahl der Personalstellen und Frauenanteil). Die Auswertungen verdeutlichen die Entwicklungstrends in der Sozialtherapie zwischen 1997 und 2019 und legen nahe, dass nach einem starken Ausbau der sozialtherapeutischen Einrichtungen ab 1969 mit nunmehr 71 Einrichtungen eine Sättigungsgrenze erreicht zu sein scheint. Die inhaftierten Personen werden zunehmend älter, sodass 2019 die über 50-Jährigen die größte Altersgruppe stellen. Schon seit 2003 liegt der Anteil derjenigen, die aufgrund eines Sexualdelikts inhaftiert sind, bei ca. 50 %, was gegenüber anderen Deliktgruppen eine deutliche Mehrheit darstellt. Ein Großteil der Gefangenen hat keine Haftlockerungen, wobei hier eine zunehmend restriktivere Praxis zu erkennen ist. Die Personalausstattung hat sich über die letzten 23 Jahre insofern verändert, als dass mehr Fachdienste und tendenziell weniger Stellen im allgemeinen Vollzugsdienst (AVD) eingerichtet wurden.
Der Beitrag befasst sich mit der Lage in den sozialtherapeutischen Anstalten und Abteilungen des Justizvollzuges; dazu werden die Ergebnisse einer im Frühjahr 1996 durchgeführten Umfrage für alle 19 sozialtherapeutischen Einrichtungen referiert. Zunächst werden die verfügbaren Haftplätze für Männer (N=840) und Frauen (N=35) sowie die tatsächliche Belegung am 31.3.1996 (89%) für die einzelnen Häuser dargestellt. Danach folgen - in alphabetischer Reihenfolge der einzelnen Bundesländer - Situationsberichte aus den Einrichtungen. Die Ausführungen machen trotz einiger positiver Entwicklungen die Finanzknappheit der Justizhaushalte deutlich. Auf der Seite der Klientel ist eine Zunahme an Sexual- und Gewalttätern in der Sozialtherapie zu beobachten.
Sozialtherapie in Erlangen : Methoden und erste Auswirkungen einer Versuchs- und Erprobungsanstalt
(1975)
Im Rahmen eines 1973 durchgeführten Forschungsprojektes werden angewandte Therapiemaßnahmen der ein Jahr zuvor eröffneten sozialtherapeutischen Anstalt (STA) Erlangen und deren Einschätzung durch Insassen untersucht. Eingangs werden räumliche und personelle Organisation der Einrichtung, das Aufnahmeverfahren sowie Beschäftigungsmöglichkeiten für Gefangene geschildert. Therapeutische Maßnahmen der STA folgen einem (nach-)erzieherischen Gedanken und umfassen (1) Einzeltherapie, (2) gruppentherapeutische Verfahren und (3) Milieutherapie. Das subjektive Erleben der Anstalt und dortiger Maßnahmen wird durch halbstandardisierte Interviews mit n = 30 Insassen erfasst. Dabei zeigen sich u.a. veränderte soziale Beziehungen zwischen Gefangenen und neue Formen der Freizeitbeschäftigung im Vergleich zu herkömmlichen Vollzugsformen. Während bestehende Arbeitsmöglichkeiten innerhalb der Anstalt kritisiert werden, wird das Verhältnis zu Vollzugsbeamten und Therapeuten als positiv beschrieben. Eine deutliche Mehrheit der Befragten empfindet die Therapie als gewinnbringend. Die Ergebnisse der Untersuchung werden diskutiert.
Verfasser berichtet über eine schriftliche Umfrage, bei der ehemalige Probanden aus der Justizvollzugsanstalt Erlangen angesprochen wurden, um sie nach ihren gemachten Erfahrungen sowie ihrer jetzigen Beurteilung der Erlangener Anstalt zu befragen. Verfasser zieht sodann einen Vergleich zwischen den rückfälligen Probanden (36%) mit denjenigen Probanden, die nach zum Teil über zwei Jahren nach wie vor in Freiheit leben und zeigt die Möglichkeiten und Grenzen der Sozialtherapie auf. Ein Ergebnis des Vergleiches sei, dass für eine erfolgreiche Wiedereingliederung nach der Entlassung die Bewältigung der Probleme in den zentralen Bereichen Arbeit, Partnerschaft und bei sonstigen sozialen Kontakten wie z.B. Bekanntschaften Voraussetzung sei. Eine wichtige Hilfe dafür seien die in der Anstalt angebotene Einzeltherapie sowie die Möglichkeiten zu Außenkontakten (Besuch, Resozialisationskreis). Verfasser kommt zu dem Schluss, dass Sozialtherapie eine erneute Rückfälligkeit verhindern helfen könne, jedoch nur dann, wenn die angebotenen Maßnahmen von den Betroffenen in aktiver Mitarbeit aufgenommen würden, und vor allem, wenn der Erfolg dieser Maßnahmen später durch mangelnde oder für eine Resozialisierung ungeeignete soziale Kontakte nicht wieder in Frage gestellt würde.
Ausgehend von einem kurzen Rückblick auf die Entwicklung der Sozialtherapeutischen Anstalten im Justizvollzug werden in diesem Beitrag aktuelle Problembereiche der Sozialtherapie diskutiert. Langjährige praktische Erfahrungen wie auch wissenschaftliche Evaluationsstudien sprechen für eine Konsolidierung und hinreichende Bewährung dieses Behandlungsansatzes. Dennoch verweist eine aktuelle Umfrage unter den bestehenden Einrichtungen auf zahlreiche Probleme und Mängel konzeptioneller und struktureller Art. Es wird die Ausarbeitung eines verbindlichen Rahmenkonzepts empfohlen.