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Oberlandesgerichtliche Kontrolle langer Untersuchungshaft : Erfahrungen, Probleme, Perspektiven
(1998)
Der vorliegende Band enthält Beiträge einer Expertentagung im Dezember 1996 in Wiesbaden zur Problematik lang andauernder Untersuchungshaft und ihrer Begrenzung. Vor dem Hintergrund einer Zahl von aktuell ca. 7.000 Fällen, bei denen die Haftdauer von 6 Monaten überschritten wird (20 % aller Verhafteten) wird der Versuch unternommen, die Problemfelder zu bezeichnen, die Schwierigkeiten in der Praxis zu untersuchen und gleichzeitig Lösungsansätze für eine Verfahrensbeschleunigung und Haftverkürzung aufzuzeigen. Der Band gliedert sich in folgende Abschnitte: (1) Übergreifende Betrachtung der Kontrolle langer Untersuchungshaft aus rechtlicher und empirischer Sicht, (2) Die oberlandesgerichtliche Kontrolle langer Untersuchunghaft - Erfahrungen aus der Praxis, (3) Ursachen für Verfahrensverzögerungen, (4) Möglichkeiten der Verfahrensbeschleunigung und Vermeidung von Haftbefehlsaufhebungen, (5) Praktische Bedeutung der Haftkontrolle nach §§ 121ff StPO, (6) Rechtsprechungsanalyse zu §§ 121ff StPO insbesondere im Hinblick auf die Gründe für Haftfortdauer bzw. Haftaufhebung. Im Anhang finden sich die Richtlinien der Generalstaatsanwaltschaften zur Bearbeitung von Haftsachen.
Das "Gesetz zur Bekämpfung von Sexualdelikten und anderen gefährlichen Straftaten" vom 26. Januar 1998 stellt die Landesjustizverwaltungen und die Justizpraxis vor neue Herausforderungen im Umgang mit Sexualstraftätern. Dies betrifft vor allem die Verlegung von Gefangenen in sozialtherapeutische Anstalten und Abteilungen des Justizvollzuges. Während diese bisher ausschließlich freiwillig und mit Zustimmung des Anstaltsleiters erfolgte, sieht der geänderte § 9 StVollzG eine solche Verlegung für Sexualstraftäter mit mehr als zwei Jahren Freiheitsstrafe nunmehr als Regelfall vor. Diese und weitere neue Bestimmungen führten bundesweit zu zahlreichen Diskussionen und Planungen, aber auch zu vielen offenen Fragen. Vor diesem Hintergrund veranstaltete die Kriminologische Zentralstelle (KrimZ) in Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis Sozialtherapeutische Anstalten im Justizvollzug e.V. im Juni 1999 in Wiesbaden eine Fachtagung, deren Ergebnisse in diesem Band dokumentiert werden. In Referaten einschlägiger Experten werden zentrale Problemfelder des Tagungsthemas aus juristischer, medizinischer und sozialwissenschaftlicher Perspektive diskutiert. Dargestellt werden auch die Ergebnisse einer KrimZ-Umfrage zur Umsetzung des Gesetzes in der Praxis sowie die Berichte mehrerer Landesjustizverwaltungen über ihre aktuellen Planungen. Im Anhang findet sich eine Auswahlbibliographie zum Tagungsthema.
Der vorliegende Forschungsbericht liefert eine breite und für die westlichen Bundesländer repräsentative Darstellung zur Praxis der Anordnung und Vollstreckung der strafrechtlichen Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus. Daten über Unterbringungen nach § 64 StGB und über sanktionslose Verfahren gegen schuldunfähige Personen werden zu Vergleichen herangezogen. Zunächst wird die Maßregel nach § 63 in den Zusammenhang des Sanktionenrechts gestellt. Auf dieser Grundlage werden unter Einbeziehung amtlicher statistischer Daten und bisheriger empirischer Ergebnisse Forschungsfragen und -methoden der Untersuchung entwickelt. Für die Beschreibung der Untersuchungsgruppe werden allgemeine soziodemographische Daten sowie Daten zu psychischen Störungen und der strafrechtlichen Vorbelastung der untersuchten Personen erhoben. Modalitäten der Anordnung und Vollstreckung der Maßregel nach § 63 StGB stellen den zentralen Teil des Projektes dar. Bezogen auf die Anordnung der Maßregel werden verfahrensbezogene Aspekte wie vorläufige Freiheitsentziehungen sowie Begutachtung, Verteidigung und erkennende Gerichte untersucht. Im einzelnen werden weiter die Anlaßdelikte für die Anordnung der Maßregel sowie wesentliche Aspekte der Sanktionsentscheidung selbst betrachtet. Schließlich wird auf regionale Unterschiede der Unterbringungshäufigkeit hingewiesen. Anschließend wird der Verlauf der Vollstreckung von der Rechtskraft der Unterbringungsentscheidung bis zur Erledigung der Maßregel beschrieben. Dabei stehen die justitiellen Weichenstellungen sowie die Unterbringungsdauer im Vordergrund. Es folgt eine Untersuchung der Effektivität der Maßregel anhand der Legalbewährung nach den Daten des Bundeszentralregisters sowie der Widerrufe der Aussetzung zur Bewährung. Den Abschluss bildet ein kriminalpolitischer Ausblick.
Die strafrechtliche Unterbringung psychisch gestörter sowie alkohol- oder drogenabhängiger Straffälliger in Einrichtungen des Maßregelvollzuges ist immer wieder Gegenstand kontroverser Diskussionen. Während es dabei in den Massenmedien meist um spektakuäre Einzelfälle, z. B. Entweichungen und neue Straftaten von Maßregelvollzugspatienten geht, sind für die Fachöffentlichkeit vor allem Fragen der rechtlichen und praktischen Ausgestaltung der Unterbringung von Interesse. Besonders bedeutsam ist diese Thematik für die neuen Bundesländer, in denen die Versordung forensisch-psychiatrischer Patienten seit 1990 neu zu gestalten war. Die am 19./20.06.1995 in Berlin stattgefundene Fachtagung widmete sich dem Thema des Neuaufbaus des Maßregelvollzugs in den neuen Bundesländern. Der vorliegende Band enthält die Beiträge dieser Fachtagung. In einem ersten Teil werden empirische Ergebnisse zum Maßregelvollzug in den neuen Bundesländer referiert, die aus einer von der Kriminologischen Zentralstelle (KrimZ) in Wiesbaden in Kooperation mit dem Institut für Forensische Psychiatrie der Freien Universität Berlin in den Jahren 1993 und 1994 durchgeführten Studie zur Versorgungssituation forensisch-psychiatrischer Patienten in den neuen Bundesländern resultieren. Präsentiert werden darüberhinaus empirische Ergebnisse einer Umfrage über die Praxis des Maßregelvollzuges in den alten Bundesländern. In vier inhaltlich gegliederten Themenblöcken werden anschließend aktuelle Fragen des Maßregelvollzuges (rechtliche Rahmenbedingungen, allgemeine und übergreifende Konzepte, therapeutische Konzepte und erforderliche Ressourcen, Überleitung und Nachsorge zu entlassender Patienten) erörtert. Den Abschluß der Tagung bildete eine Expertenrunde zu den weiteren Perspektiven der Versorgung forensisch-psychiatrischer Patienten. Der Band enthält die Eingangsstatements der Experten und zeichnet die sich anschließende Diskussion nach.
Der vorliegende Forschungsbericht stellt den Abschluss einer Teiluntersuchung zu dem Forschungsprojekt der Kriminologischen Zentralstelle (KrimZ) "Anordnung und Vollstreckung der Maßregeln gemäß §§ 63 und 64 StGB" dar. Er enthält eine breite und für die westlichen Bundesländer repräsentative Darstellung der Anordnungs- und Vollstreckungspraxis der strafrechtlichen Unterbringung in einer Entziehungsanstalt. Zunächst wird die Maßregel nach § 64 StGB in den Zusammenhang des Sanktionenrechts gestellt. Auf der Grundlage amtlicher statistischer Daten und des Stands der empirischen Forschung werden anschließend Forschungsfragen und -methoden der Untersuchung entwickelt. Für die Beschreibung der Untersuchungsgruppe werden allgemeine soziodemographische Daten sowie Daten zur Suchtproblematik und der strafrechtlichen Vorbelastung der untersuchten Personen erhoben. Modalitäten der Anordnung und Vollstreckung der Maßregel nach § 64 StGB stellen den zentralen Teil des Projektes dar. Bezogen auf die Anordnung der Maßregel werden prozessuale Aspekte, vor allem Verfahren im Vorfeld der Maßregel sowie Begutachtung, Verteidigung und anordnende Gerichte, näher untersucht; es wird nach Anlaßdelikten und unterschiedlichen Personengruppen differenziert; vor allem werden die wesentlichen Elemente der Sanktionsentscheidung dargelegt und auf bedeutsame regionale Unterschiede der Unterbringungshäufigkeit hingewiesen. Für die Untersuchung der Vollstreckung der Maßregel werden Vollstreckungsverläufe im Längsschnitt bis hin zur Erledigung der Maßregel abgebildet. Dabei stehen die justitiellen Weichenstellungen, die Dauer und Beendigung des Vollzugs sowie Vollzugslockerungen im Vordergrund. Abschließend werden Fragen der Effektivität der Maßregel erörtert und kriminalpolitische Folgerungen aus den Ergebnissen diskutiert.
Ein breit angelegtes Forschungsprojekt der Kriminologischen Zentralstelle (KrimZ) beschäftigte sich mit der Anordnung und Vollstreckung der stationären Maßregeln nach § 63 und § 64 StGB (Projektlaufzeit 1993 bis 1996). Während im bereits erschienenen Band über "Die strafrechtliche Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus" (Kriminologie und Praxis ; Band 13) die Unterbringung nach § 63 StGB in den Blick genommen wurde, widmet sich der vorliegende Band der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nach § 64 StGB. Hierzu veranstaltete die KrimZ am 5. und 6. Dezember 1994 in Wiesbaden ein Expertenkolloquium, dessen Ergebnisse zusammen mit weiteren Beiträgen in diesem Band veröffentlicht sind. An der Tagung beteiligten sich Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus den Bereichen der psychiatrischen und psychologischen Forschung, der Maßregelvollzugspraxis, der Strafrechtswissenschaft, der Kriminologie und der Strafjustiz, den sozialen Diensten der Justiz sowie der Justiz- und Gesundheitsverwaltung. Im Vordergrund der Erörterungen standen zunächst die verschiedenen Unterbringungsmöglichkeiten für alkohol- und drogenabhängige Straftäter im Maßregelvollzug sowie Alternativen. Darüber hinaus wurden die justitellen Weichenstellungen bei Anordnung und Vollstreckung der Maßregel nach § 64 StGB thematisiert. Zugleich wurden auch Fragen der inhaltlichen Vollzugsgestaltung und der organisatorischen Struktur des Maßregelvollzugs angesprochen. Der Band gliedert sich in folgende Teile: (1) Erste Ergebnisse aus der empirischen Untersuchung der KrimZ, (2) Problemfelder der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt und alternative Sanktionsformen, (3) Kriminalpolitischer Ausblick mit Beiträgen der Teilnehmer einer abschließenden Podiumsdiskussion sowie (4) Zusammenfassung der Diskussionen.
Leitfaden für ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im niedersächsischen Justizvollzug
(2018)
In den 14 niedersächsischen Justizvollzugseinrichtungen mit rund 5000 Gefangenen sind fast 600 Personen ehrenamtlich tätig und ergänzen die Arbeit der hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Der vorliegende Leitfaden informiert rund um die ehrenamtliche Mitarbeit im niedersächsischen Justizvollzug. Aufgezeigt werden mögliche Tätigkeitsfelder und der Weg, wie man ehrenamtliche Mitarbeiterin oder ehrenamtlicher Mitarbeiter werden kann. Weitere Themen sind Fragen zur Eigenmotivation des ehrenamtlichen Engagements, Wissenswertes zum Justizvollzug und zu Inhaftierten sowie mögliche Anfangsschwierigkeiten bei der Aufnahme einer ehrenamtlichen Tätigkeit. Auf einschlägige gesetzliche Bestimmungen wird hingewiesen.
Qualitätsstandards für die Durchführung der psychosozialen Prozessbegleitung in Niedersachsen
(2017)
Verletzte einer Straftat können in bestimmten Fällen eine psychosoziale Prozessbegleitung beantragen. Dargelegt werden die Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um eine psychosoziale Prozessbegleitung in Anspruch nehmen zu können und Möglichkeiten zur Beantragung einer psychosozialen Prozessbegleitung. Der Ablauf der psychosozialen Prozessbegleitung wird vor, während und nach dem gerichtlichen Prozess beschrieben und die wichtigsten Aufgaben des bzw. der psychosozialen Prozessbegleiter/-in erläutert. Die Anforderungen an die Qualifikation bzw. Kompetenzen, die eine in der psychosozialen Prozessbegleitung tätige Person bzw. Institution in Niedersachsen erfüllen muss, werden erörtert und dabei die überregionale Vernetzung gesondert beschrieben. Abschließend werden Kriterien zur Gewährleistung der Qualität des Angebots besprochen, wobei sowohl qualitative als auch quantitative Erhebungen zur Qualitätssicherung vorgeschrieben sind.
Seit 2009 ist die Abteilung Ambulanter Justizsozialdienst Niedersachsen bei dem Oberlandesgericht Oldenburg verantwortlich für die landesweite Organisation und fachliche Ausrichtung der Aufgabenfelder (1) Bewährungshilfe, (2) Führungsaufsicht, (3) Gerichtshilfe und (4) Täter-Opfer-Ausgleich. Die aktuell gültigen Qualitätsstandards wurden 2015 von einer Expertengruppe vorgelegt, die diese auf Grundlage eines Feedbackverfahrens unter Beteiligung aller Justizsozialarbeitern und Justizsozialarbeiterinnen überarbeitet haben. Im Handbuch werden festgelegte Standards für die Leistungen des Ambulanten Justizsozialdienstes Niedersachsen in den vier Aufgabenfeldern unter Berücksichtigung der Struktur-, Prozess-, und Ergebnisqualität vorgestellt und Ansätze zur Qualitätssicherung (z. B. Supervision, Dokumentation und Berichtswesen) diskutiert.
Die Qualitätsstandards der Stiftung Opferhilfe Niedersachsen zum Angebot der Beratung und Begleitung für Opfer von Straftaten und deren Angehörigen werden beschrieben. Ziel der Stiftung ist es, die Folgen von Straftaten gegen die verletzten Personen anzuerkennen und u. a. finanzielle Unterstützung bzw. Ausgleich zu geben. Der Ablauf der von der Stiftung Opferhilfe Niedersachsen geleisteten praktischen Einzelfallhilfe gliedert sich dabei in vier Schritte: (1) Kontaktaufnahme, (2) Erstgespräch/Clearing, (3) Vereinbarung von Handlungsschritten, (4) Weitervermittlung/Kontaktabbruch/Beendung der Beratung und Begleitung. Die Rahmenbedingungen für eine wirkungsvolle Einzelfallhilfe (z. B. Erreichbarkeit, Netzwerkarbeit) werden dargestellt. Zudem werden Maßnahmen, die die Stiftung Opferhilfe Niedersachsen durch einen Qualitätszirkel zur Weiterentwicklung und Überprüfung von Qualitätsstandards ergreift, sowie die interne Qualitätskontrolle vorgestellt. Abschließend werden Arbeitshilfen zu den verschiedenen Aufgabenbereichen der Opferhilfe (z. B. Zeugenbegleitung, finanzielle Hilfen, Auskunftsgesuche) formuliert.