360 Soziale Probleme, Sozialdienste, Versicherungen
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Der Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, mit welchen Maßstäben Bewährungshelfer den Erfolg ihrer Bemühungen um den Probanden einschätzen. Auf der Basis der Angaben von 1120 Bewährungshelfern lässt sich erkennen, dass Kriterien der Legalbewährung nur einen Teil der Ziele darstellen, die die Bewährungshelfer in der Probandenarbeit verfolgen. Freilich zeigt die Vielzahl der Antworten auch, dass es derzeit eher einen Kanon unterschiedlicher Zielvorstellungen gibt, und es an einer übergreifenden, die Angaben von möglichst vielen Bewährungshelfern berücksichtigenden Erfolgsbestimmung justitieller Sozialarbeit noch fehlt.
Es werden Ausgangslage, Entstehungsgeschichte und Konzeption eines bundesweit angelegten Forschungsprojektes der Kriminologischen Zentralstelle in Wiesbaden zu den sozialen Diensten in der Justiz beschrieben. Die einzelnen vorgesehenen Projektteile werden kurz vorgestellt und die zentralen Fragestellungen und Themenbereiche skizziert. Es wird zugleich einem im Zuge der schriftlichen Befragung vielfach geäußerten Wunsch der Teilnehmer entsprochen, in ausführlicherer als bisher geschehener Form über die Anlage der Untersuchung und die Forschungsinteressen informiert zu werden.
Die Verfasser berichten über ein Modellprojekt zur Reorganisation der Sozialen Dienste in der Strafrechtspflege in Schleswig-Holstein. Dabei wurden im Landgerichtsbezirk Flensburg die Gerichtshilfe und die Bewährungshilfe für die Dauer von zwei Jahren (1997 bis 1998) zusammengelegt. Die wesentlichen Ergebnisse werden anhand der wissenschaftlichen Begleitforschung der Kriminologischen Zentralstelle dargelegt. Vor dem Hintergrund der in Flensburg gemachten Erfahrungen werden Perspektiven für die Entwicklung der Sozialen Dienste in der Justiz entwickelt. So befürworten die Autoren grundsätzlich die Zusammenlegung der Dienste, weisen jedoch auf die Nachteile hin, die entstehen könnten, falls die Gerichtshilfe ihre Anbindung an die örtliche Staatsanwaltschaft verlieren würde. Voraussetzung für den Erfolg einer solchen Maßnahme sei auch ein Umdenken bei den Fachkräften. Diese müssten erkennen, dass sie gemeinsam berufen seien, die anfallenden Aufgaben zu erledigen.
Aufbauend auf den KrimZ-Forschungsergebnissen zu den Sozialen Diensten der Justiz wird der Versuch unternommen, den bestehenden Handlungsbedarf zu skizzieren und in ein handlungsorientiertes Modell zur fachlichen Fortentwicklung justitieller Sozialarbeit zu fassen. In einem mehrstufigen Vorhaben wird die Förderung und Umsetzung effektiver und effizienter Arbeitsformen unter dem Aspekt einer bundesweit einheitlichen Qualitätssicherung angestrebt. Zu diesem Zweck sollen unter Mitwirkung der Landesjustizverwaltungen, der Fachkräfte, ihrer Verbände und Gremien Qualitätsschleifen dauerhaft eingerichtet werden. Sie sollen dafür Sorge tragen, dass auch mittelfristig und langfristig fachliche Innovationen in systematischer Weise in die Arbeitsfelder Gerichtshilfe, Bewährungshilfe und vollzugliche Sozialarbeit gelangen können. Der Schwerpunkt der Ausführungen liegt dabei auf dem Arbeitsfeld der Bewährungshilfe.