364 Kriminologie
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Nach hier vertretener Auffassung stellen die hohe Zahl fehlender Werte bei biografischen Daten und die dadurch eingeschränkte Validität der darauf basierenden Studien ein Defizit der Terrorismusforschung dar. Vor diesem Hintergrund werden biografische Daten von N = 53 Straftätern bzw. Straftäterinnen, die wegen einer islamistisch-terroristisch motivierten Straftat verurteilten wurden, analysiert. Mittels eines Matchingverfahrens werden Daten, die aus frei zugänglichen Quellen (u. a. aus Zeitungsartikeln, Büchern, Magazinen und Podcasts) erhoben wurden, mit solchen verglichen, die mittels einer Analyse von Strafverfahrensakten erhoben wurden. Anschließend werden die Daten einem Fall zugeordnet. Es wird konstatiert, dass in Bezug auf demografische Variablen nur geringfügige Unterschiede zwischen den Datensätzen vorliegen. Größere Unterschiede liegen hingegen bei den sozioökonomischen Variablen vor. Aus dem frei zugänglichen Datenmaterial geht infolge fehlender Werte ein erhöhter Anteil von Straftätern bzw. Straftäterinnen ohne Schulabschluss hervor. Weiterhin wird festgestellt, dass Daten zum Kontext der Radikalisierung (z. B. durch Freunde und Familie, Internet oder Soziale Medien) für 28 Fälle im Datensatz aus frei zugänglichen Datenquellen und für 15 Fälle im Datensatz der Strafverfahrensakten fehlen. Weitere Ergebnisse werden diskutiert.
Mittels eines systematischen Literaturreviews wird der aktuelle Forschungs- und Entwicklungsstand von Instrumenten der Risiko- und Gefahrenbewertung für gewalttätige Extremisten und Extremistinnen vorgestellt. Insgesamt wurden n = 22 wissenschaftliche Untersuchungen aus einer anfänglichen Stichprobe von N = 2.295.414 Fachaufsätzen in das Review aufgenommen. Untersucht werden: (1) das Violent Extremism Risk Assessment, Version 2–Revised (VERA-2R), (2) das Terrorist Radicalization Assessment Protocol (TRAP-18), (3) die Extremism Risk Guidelines 22+ (ERG 22+), (4) die Multi-Level Guidelines Version 2 (MLG), (5) die Islamic Radicalization (IR-46), (6) das Structured Assessment of Violent Extremism (SAVE), (7) das Radicalization Awareness Network Center of Excellence Returnee 45 (RAN CoE Returnee 45), (8) die regelbasierte Analyse potentiell destruktiver Täter zur Einschätzung des akuten Risikos—islamistischer Terrorismus (RADAR-iTE) und (9) die Investigative Search for Graph-Trajectories (INSiGHT). Es wird festgestellt, dass alle Instrumente für den Einsatz in Sicherheitsbehörden, der Bewährungshilfe und dem Strafvollzug entwickelt wurden. Bei den meisten Instrumenten, die für ein spezifisches Extremismus-Phänomen konzipierten wurden, liegt der Fokus auf islamistische Bedrohungslagen. Kritisiert wird, dass in den untersuchten Publikationen Information zu den psychometrischen Eigenschaften der Instrumente entweder nur unzureichend vorliegen oder gänzlich fehlen. Weitere Ergebnisse werden vorgestellt sowie Limitationen der Studie diskutiert.
Vorgestellt wird die Evaluation des Hamburgischen Resozialisierungs- und Opferhilfegesetzes (HmbResOg). Kernelement des HmbResOg ist das „integrierte Übergangsmanagement“. Das Übergangsmanagement umfasst u. a. intensivierte entlassungsvorbereitende Maßnahmen für Straffällige und das Angebot einer kontinuierlichen Begleitung für die Phase des Übergangs. Neben der Überprüfung, ob die Ziele des HmbResOg (Wiedereingliederung von Straffälligen, Wiedergutmachung des durch die Straftat entstandenen Schadens und Wiederherstellung des sozialen Friedens) erreicht werden konnten, sollen Verbesserungsbedarfe ermittelt und rechtspolitische Schlussfolgerung ermöglicht werden. Zu diesem Zweck wird auf ein Mixed-Methods-Design zurückgegriffen, dass rechtsdogmatische Analysen, Interviews, standardisierte Befragungen und Aktenanalysen umfasst. Es wird konstatiert, dass die Angebote des HmbResOG sich vor allem bei weiblichen sowie jugendlichen und heranwachsenden Klienten bzw. Klientinnen positiv auf den Resozialisierungsprozess auswirken. Akteure der Opferhilfe und der Prävention geben hingegen an, dass das Inkrafttreten des HmbResOG sich nicht auf ihre Arbeit auswirkt, wobei sie das Inkrafttreten prinzipiell als positiv erachten. Verbesserungsbedarfe werden u. a. in der Kooperation zwischen den beteiligten Akteuren bzw. Akteurinnen und bei den Wohn- und Unterkunftsmöglichkeiten für Haftentlassene gesehen. Darüber hinaus wird z. B. empfohlen, die Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen im geschlossenen Vollzug zu vermeiden und die Möglichkeiten haftvermeidender Maßnahmen verstärkt zu prüfen.
Tätigkeitsbericht 2023
(2024)
Dieser Bericht dokumentiert das 38. Jahr der Arbeit der Kriminologischen Zentralstelle (KrimZ) seit dem Jahr 1986. Die KrimZ wird als Institution vorgestellt und ihre bisherige Entwicklung dargestellt. Der Bericht liefert weiter einen Überblick über alle im Berichtsjahr durchgeführten Forschungsprojekte. Es wurden drei Projekte neu begonnen: (1) Evaluation der Elektronischen Präsenzkontrolle in Hessen, (2) Cybergrooming - Erforschung von Risikofaktoren, Ermittlungspraxis und Schutzmaßnahmen, (3) Audiovisuelle Vernehmungen von Zeuginnen und Zeugen in Ermittlungsverfahren. Zudem wird der Aufgabenbereich der Bibliothek und der Literaturdokumentation beschrieben sowie die Arbeit der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter erörtert. Abschließend werden alle im Berichtsjahr erschienen Veröffentlichungen sowie Vorträge der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der KrimZ gelistet sowie ein Überblick über die Mitglieder, den Beirat und die Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter der KrimZ sowie der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter gegeben
Für internationale Kooperationspartner und Kontaktpersonen wurde am Ende des Berichts eine Zusammenfassung in englischer Sprache angefügt.
Starting with page 51, there is an English short version attached.
Im Rahmen des Projektes AMBOSafe ("Angriffe auf Mitarbeiter/-innen und Bedienstete von Organisationen mit Sicherheitsaufgaben") wurden konfliktreiche Einsatzsituationen von Polizei- und Rettungskräften untersucht. Vorgestellt werden Ergebnisse, die durch Befragungen von N = 1.763 Polizeibedienstete erhoben wurden. Zusätzlich haben N = 538 Polizeikräfte bis zu 16 Wochen ihren Arbeitsalltag standardisiert dokumentiert sowie Ereignisprotokolle für besondere Vorkommnisse verfasst. Neben der Häufigkeit und der Art der Angriffe werden die angreifende(n) Person(en) beschrieben und eruiert, ob die problematische Einsatzlage von den betroffenen Polizeikräften bereits im Vorfeld erkannt wurde, oder sich für diese überraschend ereignet hat. In diesem Zusammenhang werden auch persönliche Stressfaktoren der Einsatzkräfte als mögliche Risikofaktoren für eine Viktimisierung im Dienst diskutiert und potentielle Strategien zur Entschärfung von konfliktreichen Einsatzsituationen besprochen. Abschließend wird darauf hingewiesen, dass die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Berufsgruppen der Einsatzkräfte gefördert werden sollte, z. B. in Form von gemeinsamen Einsatznachbesprechungen und gemeinsamen Fortbildungen. Im Rahmen des Projekts AMBOSafe wurden bereits berufsgruppenübergreifende Übungen (z. B. Einsatzszenario "Häusliche Gewalt") realisiert, die von den verschiedenen Berufsgruppen als positiv eingeschätzt wurden.
Forschungsprojekt AMBOSafe: Angriffe auf Rettungsdienstpersonal : Charakteristika und Prävention
(2022)
Im Rahmen des Projektes AMBOSafe ("Angriffe auf Mitarbeiter/-innen und Bedienstete von Organisationen mit Sicherheitsaufgaben") wurden konfliktreiche Einsatzsituationen von Polizei- und Rettungskräften untersucht. Vorgestellt werden Ergebnisse, die durch Befragungen von N = 1.144 Rettungskräften erhoben wurden. Zusätzlich haben N = 60 Rettungskräfte bis zu 16 Wochen ihren Arbeitsalltag standardisiert dokumentiert sowie Ereignisprotokolle für besondere Vorkommnisse verfasst. Es werden Häufigkeiten zu verbalen und körperlichen Angriffen berichtet und Tätermerkmale beschrieben. Zudem werden die Begleitumstände der Konfliktsituation (z. B. Stressmerkmale) untersucht sowie die Konsequenzen erfragt. Aus der Untersuchung geht hervor, dass eine Anzeige durch Rettungskräfte in den seltensten Fällen erfolgt. Bedeutsam ist auch, dass in den meisten Fällen die Rettungskräfte von der Eskalation der Einsatzsituation überrascht wurden und die wenigsten Rettungskräfte Maßnahmen zur Eigensicherung (z. B. Absprachen mit Kollegen bzw. Kolleginnen, Festlegung von Codewörtern oder eines Notfallplans) vorgenommen hatten. Empfohlen wird, Aspekte der Eigensicherung und Selbstverteidigung sowie Deeskalationsstrategien in Aus- und Fortbildungen aufzugreifen.
Eigentums- und Vermögensdelikte : ein Beispiel aus der kriminologischen Geschlechterforschung
(2017)
Es wird eine Studie vorgestellt, in der 2.053 Strafverfahren zu einfachen Eigentums- und Vermögensdelikten, die 2013 von der Amtsanwaltschaft Frankfurt am Main bearbeitet worden sind, hinsichtlich der Anlassdelikte und Geschlechtsunterschiedene der tatverdächtigen Personen analysiert werden. Ausgeschlossen wurden Jugendstrafverfahren sowie in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht besondere Verfahren. Erhoben wurden personenbezogene Daten der Tatverdächtigen (u. a. Vorstrafen, soziodemografische Daten) sowie Daten zu Anlasstaten, Ermittlungsverläufen und verfahrensabschließenden Entscheidungen. Die Ergebnisse zeigen, dass sich die Verfahren hinsichtlich der Anlasstat (Betrugsdelikt vs. Diebstahlsdelikt) unterscheiden. Zudem werden bei den Tatverdächtigen Geschlechtsunterschiede festgestellt: Diese sind überwiegend männlich und verursachen eine höhere Schadenshöhe. Sowohl weibliche als auch männliche Tatverdächtige sind häufig finanziell bedürftig und zu großen Teilen erwerbslos. Bei der Fallbearbeitung zeigt sich, dass weibliche Tatverdächtige eher kooperieren und höhere Geldstrafen (in Bezug auf die verursachte Schadenssumme) akzeptieren.
Auf Grundlage verschiedener Statistiken aus dem Bereich der Strafverfolgung und Strafvollzug (u. a. Polizeiliche Kriminalstatistik, Strafverfolgungsstatistik, Strafvollzugsstatistik) wird dargestellt, dass Männer öfter als Frauen von der Polizei als Tatverdächtige geführt werden und im Strafprozess öfter als Frauen abgeurteilt, verurteilt und inhaftiert werden. Zur Diskussion gestellt wird, ob Frauen aufgrund ihres Geschlechts bei der Strafverfolgung bevorzugt behandelt werden. Dies wird verneint und dafür folgende Argumente angeführt: Frauen begehen im Gegensatz zu Männern eher minder schwere Delikte (z. B. Ladendiebstahl, Vermögensdelikte, leichte Körperverletzung), was dazu führt, dass Strafverfahren mit weiblichen Tatverdächtigen eher eingestellt werden, öfter eine Geldstrafe angeordnet wird und verhängte Freiheitsstrafen eher aussetzungsfähig sind und dementsprechend nicht im Strafvollzug vollzogen werden. Dafür spricht auch, dass Frauen seltener als Männer mehrfach straffällig werden, seltener strafrechtlich vorbelastet sind, seltener rückfällig werden und dadurch z. B. eine Strafe auf Bewährung widerrufen wird und seltener eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen. Abschließend wird darauf hingewiesen, dass obschon das Risiko Opfer zu werden für Frauen niedriger ist als für Männer, Frauen eine höhere subjektive Kriminalitätsfurcht haben. Eine Kurzumfrage unter Studierenden (n = 110 Frauen, n = 131 Männer) bestätigt diesen Befund. Zudem zeigt sich, dass sowohl Männer als auch Frauen das Viktimisierungsrisiko für Frauen überschätzen.
Die 2016 in Kraft getretene Novellierung des § 63 StGB hat zu einem Anstieg von kriminalprognostischen Gutachten geführt, so dass sich die Wartezeiten bzgl. der Erstellung von Gutachten verlängert haben. Dies wird auch auf die geringe Anzahl an Sachverständigen zurückgeführt, die aktuell für die Erstellung von Gutachten beauftragt werden. Es wird konstatiert, dass in einigen Regionen in Deutschland derzeit vorrangig oder sogar ausschließlich Fachärzte bzw. Fachärztinnen für Psychiatrie oder Ärzte bzw. Ärztinnen ohne Fachausbildung und teilweise ohne forensische Sachkunde und Erfahrung als Sachverständige bestellt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass dem Mangel an Sachverständigen durch die Bestellung approbierter Psychologischer Psychotherapeuten bzw. Psychotherapeutinnen und Fachpsychologen bzw. Fachpsychologinnen für Rechtspsychologie begegnet werden kann. Die Ausbildung von Psychiatern bzw. Psychiaterinnen und Psychologen bzw. Psychologinnen im Bereich der forensischen Begutachtung wird vergleichend gegenübergestellt und rechtliche Aspekte der Gutachtenbeauftragung erörtert.
Anschließend an die Studie zur Untersuchung der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf die Sozialtherapeutischen Einrichtungen (SothEn) im Jahr 2020 hat der Arbeitskreis für Sozialtherapeutische Einrichtungen im Justizvollzug e. V. für das Jahr 2021 eine Folgestudie initiiert und gemeinsam mit der Kriminologischen Zentralstelle e. V. realisiert. Die Leiter/-innen der 71 SothEn in Deutschland wurden schriftlich befragt. Die Rücklaufquote lag bei 67,6 % (N = 48). Der Fragebogen erfasst folgende Themenfelder: (1) Corona-Erkrankungen des Personals sowie der Inhaftierten, (2) Einführung der Maskenpflicht, (3) Einschränkungen der therapeutischen Arbeit und des Tagesgeschäfts, (4) Innovationen, (5) strukturelle Veränderungen im Organisationsaufbau bzw. Personalstruktur, (6) Auswirkungen auf das Beziehungsverhältnis Behandlungsteam vs. Patient/-in, (7) Auswirkungen auf die Behandlungsbereitschaft der Patienten bzw. Patientinnen, (8) Auswirkungen auf das Behandlungsteam bzgl. Motivation und Optimismus, (9) Auswirkungen auf Risikofaktoren und Kriminalprognose, (10) Gesamteinschätzung. Die Auswertung der Ergebnisse zeigt ein heterogenes Bild zwischen den verschiedenen SothEn. Es werden sowohl geringe als auch starke Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf therapeutische Maßnahmen, Gefangenenarbeit, Sportangebote, Beziehungsverhältnis, Behandlungscompliance sowie Berufsmotivation berichtet. Hinsichtlich der Realisierung von Gefangenenbesuch und vollzugsöffnenden Maßnahmen haben alle SothEn Einschränkungen verhängt. Zudem wird die Vorbereitung auf die Haftentlassung von allen SothEn als ungenügend bezeichnet. Eine Folgestudie wird als sinnvoll erachtet.