Strafvollzug. Sicherungsverwahrung. Maßregelvollzug
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Inhalt und Ablauf des Behandlungsprogramms "Kurzintervention zur Motivationsförderung" im Bayerischen Justizvollzug werden vorgestellt. Nach den Prinzipien der motivierenden Gesprächführung soll durch fünf freiwillige Einzelgespräche die Veränderungsbereitschaft der Inhaftierten gefördert werden. Die Vorteile des Programms werden hervorgehoben und eine künftige Evaluation der - möglicherweise rückfallpräventiven - Wirkung empfohlen.
Dass die Menschenrechte auch für Gefangene und andere Personen gewahrt werden müssen, denen die Freiheit aufgrund einer staatlichen Entscheidung entzogen wird, gilt heute als selbstverständlich. Dabei geht es nicht nur um den Schutz vor Folter oder Misshandlungen, sondern allgemein um die Gewährleistung eines menschenwürdigen Umgangs. Wie etwa Gefängnisskandale, Medienberichte über Gewalt unter Gefangenen und empirische Forschungen zeigen, werden die Menschenrechte im Alltag von Freiheitsentziehungen gleichwohl nicht immer und überall verwirklicht. Auf internationaler Ebene wurde mit dem Zusatzprotokoll zur UN-Antifolterkonvention (OPCAT) nach langen Vorbereitungen ein präventives Besuchssystem etabliert. Im Gegensatz zu sonstigen internationalen Überwachungsmechanismen legt das OPCAT die Verantwortung für die Besuchstätigkeit in erster Linie in die Hände der Staaten. Die Unterzeichnerstaaten haben eigene nationale Präventionsmechanismen eingerichtet, deren Stellung und Organisation sich in das jeweilige nationale System des Menschenrechtsschutzes einfügt. In Deutschland wird diese Funktion durch die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter wahrgenommen. Der vorliegende Band, der zu wesentlichen Teilen auf eine von der KrimZ und der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter gemeinsam veranstaltete Tagung zurückgeht, beschäftigt sich mit wichtigen Aspekten der Menschenrechte von inhaftierten Personen. Weitere Themenschwerpunkte sind nationale Präventionsmaßnahmen und europäischer Menschrechtsschutz.
Seit April 2013 wird das neu entwickelte Erhebungsinstrument
"Behandlungsbedarf bei jungen Straftätern" (BB-JuST) im bayerischen
Jugendstrafvollzug eingesetzt. Es dient der Erfassung des Behandlungs-
und Förderungsbedarfs junger Straftäter und der Dokumentation der
Ergebnisse der Behandlungsuntersuchung. Das Erhebungsinstrument enthält
23 Merkmale, die behandlungsbedürftige Defizite darstellen. Die sieben
Bereichen zugeordneten Merkmale werden einzeln beschrieben. Sie
beziehen sich auf (1) schulische Kenntnisse und berufliche
Qualifikationen, (2) Suchtproblematiken, (3) kriminalitätsbegünstigende
Dispositionen, (4) psychische Fehlentwicklungen und Störungen, (5)
Einstellung zur Straftat, (6) den Lebensstil und (7) das soziale
Umfeld. Zur Untersuchung der Reliabilität (Beurteilerübereinstimmung)
wurden 42 junge Straftäter sowohl regulär von den Fachdiensten der
jeweiligen Anstalten als auch von 2 externen Forschern mit diesem
Instrument untersucht. Der Vergleich der Beurteilungen zeigt hohe
Übereinstimmungen bei den externen Forschern, aber nur mäßige
Übereinstimmungen mit den Fachdiensten. Nach hier vertretener Ansicht
stellt BB-JuSt damit ein zuverlässiges Untersuchungsinstrument dar, das
gleichermaßen für die Vollzugsplanung wie für Forschungszwecke geeignet
ist, jedoch intensiven Trainings bedarf.
Thematisiert wird das Konzept der Deliktorientierung in der
Behandlung von Straftätern. Dabei werden die Aufarbeitung der Straftat
und die damit verbundenen Variablen (Tatleugnung,
Verantwortungsübernahme und Opferempathie) unter dem Gesichtspunkt des
Zusammenhanges mit der Legalprognose betrachtet. Bezüge zur aktuellen
Straftäterbehandlung werden analysiert und Lösungsmöglichkeiten für die
Praxis diskutiert. Nach hier vertretener Auffassung sollte sich die
Rechtspsychologie in Forschung und Praxis nicht ohne empirisch
abgesicherte Befunde auf sog. "state of the art" Konzepte wie die
deliktorientierte Vorgehensweise einlassen. Kritisiert werden u.a.
mögliche demotivierende oder stigmatisierende Wirkungen. Auch könnte
das Gruppensetting, in dem die Straftataufarbeitung üblicherweise
erfolgt, schädliche Effekte haben.
Zunächst wird die aktuelle Dokumentationspraxis in den sozialtherapeutischen Einrichtungen Bayerns skizziert, wobei festgestellt wird, dass in der Mehrzahl der Einrichtungen keine standardisierte Dokumentation der Behandlung stattfindet. Dies ist für weitergehende Forschungsarbeiten oder Evaluationsstudien ineffektiv, da eigentlich vorhandene Daten nochmals mit standardisierten Instrumenten erhoben werden müssen, um eine Vergleichbarkeit zu gewährleisten. Weiter werden die Anforderungen an eine Basisdokumentation im Allgemeinen genannt und dann die Grundsätze sowie Aufbau, Gliederung und Anwendungsbereich des bayerischen Dokumentationssystems dargestellt.
Im Anschluss an einen Beitrag in Forum Strafvollzug 2/2018 werden Ergebnisse einer empirischen Untersuchung des Kriminologischen Dienstes des bayerischen Justizvollzugs zu Gewalt von Gefangenen gegen Vollzugsbedienstete referiert. Hierzu werden n = 109 Berichte zu besonderen Vorfällen der Aufsichtsbehörde aus den Jahren 2015 bis 2016 ausgewertet und um im Jahr 2017 geführte Interviews mit n = 13 Bediensteten sowie n = 3 Gefangenen nordbayerischer Justizvollzugsanstalten ergänzt. Die Mehrheit der Übergriffe erfolgte einmalig infolge eines Eskalationsprozesses durch einen Alleintäter und richtete sich gegen einzelne Bedienstete. Reaktive Aggression wird daher als häufiges Motiv vermutet. Ein auffälliges Täterprofil ist jedoch nicht erkennbar. Bei der Betrachtung der zeitlichen und institutionellen Verteilung der Vorfälle wird u.a. ein Anstieg von 2015 auf 2016 festgestellt. In der zusätzlichen Befragung werden verschiedene kritische Situationen im Vollzug, geeignete Präventionsmaßnahmen sowie die wahrgenommene Entwicklung der Vorfälle erfragt und bewertet. Daraus abgeleitet werden Überlegungen zur Gewaltprävention im Vollzug skizziert.
In einem ersten Teil einer Beitragsreihe zu Gewalt von Gefangenen gegen Gefängnispersonal werden zunächst empirische Befunde der deutschen und internationalen Forschung angeführt und theoretisch eingeordnet. Die meisten körperlichen Übergriffe auf deutsches Justizvollzugspersonal gehen mit keinen oder leichten Verletzungen einher. Verbale Aggression wird wesentlich häufiger erlebt. Auch Untersuchungen aus den USA, Kanada und Großbritannien werden referiert. Ausgehend von einer theoretischen Einteilung in expressive und instrumentelle Gewalt werden verschiedene Strategien zur Reduktion von Gelegenheiten und begünstigenden Bedingungen für Gewalt in Gefängnissen dargestellt. Klare Wirksamkeitsnachweise situativer Kriminalpräventionsmaßnahmen stehen jedoch weiterhin aus.
Seit einigen Jahren ist die Gefangenenrate in Deutschland rückläufig. Dies gilt auch für den Jugendstrafvollzug, der einen Rückgang in der Belegung für das gesamte Bundesgebiet in den Jahren 2000 bis 2014 um etwa ein Drittel verzeichnet. Es werden mögliche Faktoren, die diese Entwicklung beeinflussen, benannt und auf Ergebnisse bisheriger Prognoseforschung hingewiesen. Gründe für den festgestellten Rückgang der Gefangenenrate im Jugendstrafvollzug sind hiernach neben der Bevölkerungsentwicklung (Abnahme des Anteils der kriminalitätsbelasteten Gruppe junger Männer an der Gesamtbevölkerung) ein allgemeiner Trend zum Kriminalitätsrückgang. Vor dem Hintergrund der Flüchtlings- und Migrationswelle wird sich dieser Trend nach hier vertretener Ansicht abschwächen und mit einem Anstieg der Kriminalitätsbelastungszahl junger Tatverdächtiger sowie der Zahl der Jugendstrafgefangenen zu rechnen sein. Die Aussagen werden anhand von Zahlenbeispielen aus den Kriminal- und Vollzugsstatistiken belegt.
Im 28. Jahr der Erhebungsreihe zur Situation in den sozialtherapeutischen Einrichtungen zeigt sich eine weitere Stabilisierung der strukturellen Gegebenheiten, da weiterhin 71 Einrichtungen vorhanden sind, die geringfügig weniger Haftplätze zur Verfügung stellen konnten als im Vorjahr. Es wird weiterhin die Tendenz einer Versorgungssättigung gesehen. Die Zahl der Gefangenen in sozialtherapeutischen Einrichtungen stieg im Berichtsjahr geringfügig. Folglich lässt sich auch eine leicht steigende Belegungsquote beobachten, womit der sinkende Trend der letzten Jahre unterbrochen wurde. In diesem Jahr sank der Anteil der Gefangenen, die älter als 50 Jahre alt sind leicht, wobei der Anteil der Jugendlichen und Heranwachsenden zum ersten Mal seit 2020 wieder leicht anstieg. Sexualstraftäter*innen stellten wieder gut die Hälfte der Inhaftierten in der Sozialtherapie. Der Anteil der Gefangenen, die keine Zulassung zu vollzugsöffnenden Maßnahmen innehatten oder höchstens zu Ausführungen zugelassen waren, betrug in diesem Jahr etwas weniger als 78%. Die Fachdienstausstattung blieb auf gleichbleibend günstigem Niveau mit lediglich 5,5 Haftplätzen auf einer Fachdienststelle. Weitere Ergebnisse und Entwicklungen werden im Bericht dargestellt.
Behandlung im Justizvollzug
(2016)
Seit rund 40 Jahren ist der Strafvollzug in Deutschland auf das Ziel der Resozialisierung ausgerichtet. Das Strafvollzugsgesetz fordert einen "Behandlungsvollzug", und alle Länder, die seit der Föderalismusreform eigene Gesetze eingeführt haben, halten daran fest. Damit entsprechen sie nicht zuletzt den Anforderungen des Grundgesetzes, die das Bundesverfassungsgericht bereits in den 1970er-Jahren herausgearbeitet hat, bevor das Strafvollzugsgesetz des Bundes in Kraft getreten ist.
Doch wie weit reichen die Möglichkeiten der Behandlung? Wie wirksam ist Behandlung bei unterschiedlichen Gruppen von Gefangenen? Welche Erfahrungen können verallgemeinert werden? Welche neuen Anforderungen sind zu berücksichtigen? Das sind einige der Fragen, die bei einer Tagung der KrimZ im November 2015 in Wiesbaden aufgegriffen wurden. Der vorliegende Band enthält alle Beiträge zu dieser Veranstaltung.