Strafvollzug. Sicherungsverwahrung. Maßregelvollzug
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Der Übergang vom Strafvollzug bzw. von der Unterbringung im psychiatrischen Maßregelvollzug in die Entlassung zur Bewährung ist für die Resozialisierung von Gefangenen bzw. Untergebrachten und damit nicht zuletzt auch für die Sicherheit der Bevölkerung von entscheidender Bedeutung. Die ambulante Nachsorge im Anschluss an den stationären Aufenthalt stellt hierbei ein wichtiges Bindeglied dar. Schließlich sind die Ursachen der (erneuten) Straffälligkeit in aller Regel nicht eng umgrenzte Störungen, die nach intramuraler Behandlung beseitigt sind, vielmehr bedürfen stationäre Maßnahmen der Ergänzung und Fortsetzung durch nachgehende, extramurale Betreuung und Hilfsangebote, namentlich bei Straftätern mit erhöhtem Rückfallrisiko. Der Band dokumentiert die Ergebnisse einer 2003 von der KrimZ in Wiesbaden veranstalteten Fachtagung, in deren Rahmen das komplexe Thema aus der Sichtweise und Erfahrung mehrerer Experten aus Praxis und Wissenschaft vorgestellt und diskutiert wurde.
Im Rahmen des mehrstufigen Forschungsvorhabens "Legalbewährung und kriminelle Karrieren von Sexualstraftätern" werden für ausgewählte Teilgruppen von Personen, die im Jahre 1987 wegen eines Sexualdelikts verurteilt wurden, insbesondere Fragen der Vorbelastung, des Rückfalls und der sonstigen Entwicklung untersucht. Grundlage der Untersuchung sind neben Bundeszentralregister-Auskünften vor allem die jeweiligen Strafakten der Bezugsentscheidung. Ein Schwerpunkt der Studie gilt jenen Sexualstraftätern, die als besonders gefährlich anzusehen sind. Dies betrifft - definitionsgemäß - vor allem Personen mit Anordnung einer Maßregel der Besserung und Sicherung gem. §§ 63, 64 StGB. Der vorliegende Band dokumentiert die Ergebnisse des Teilprojekts zu dieser Gruppe. Neben den biographischen Merkmalen der "Maßregelgruppe" und den Angaben zum Bezugsdelikt werden Fragen der Begutachtung und der Sanktionierung erläutert. Es folgt ein Abschnitt über Vollzug und Aussetzung der Maßregel und dem Verlauf der anschließenden Führungsaufsicht. In einem Extremgruppenvergleich werden unterschiedliche Karriereverläufe der Sexualdelinquenz und verschiedene Risikofaktoren der Rückfälligkeit vorgestellt, teilweise im Vergleich zu weiteren Gruppen des Gesamtprojektes. Den Abschluss bilden Ergebnisse einer qualitativen Auswertung der Krankengeschichten und die Darstellung von Patienteninterviews.
Es wird die Frage erörtert, inwieweit die aktuelle Einweisungspraxis in den Maßregelvollzug nach StGB § 63 unter forensischen, methodischen und kriminalpolitischen Aspekten als sicher bewertet werden kann. Dazu werden die Entwicklung der Belegungszahlen sowie die Situation im Maßregelvollzug dargestellt. Im Hinblick auf einen Diskussionsentwurf zur Reform des StGB § 63 werden vier Bestandteile der (juristischen) Prüfung bei einer möglichen Einweisung untersucht: (1) das Vorliegen eines Eingangskriteriums des § 20 StGB, (2) die Einschätzung der Einsichts- und Steuerungsfähigkeit, (3) das Überdauern der psychischen Störung sowie (4) die Frage der zukünftigen Gefährlichkeit. Aufgrund der Analyse dieser Prüfungspunkte sowie Studien zur Qualität von Sachverständigengutachten wird gefolgert, dass die aktuelle Begutachtungs- und Einweisungspraxis bezüglich des Maßregelvollzugs als wenig fundiert eingeschätzt werden muss.
Untersucht wird die Arbeitszufriedenheit von Beschäftigten in Einrichtungen des Maßregelvollzugs. Die "Person-Job-Fit"-Theorie, die sich auf die Passung zwischen den Eigenschaften einer Person und den Bedingungen und Anforderungen einer bestimmten Arbeit bezieht, bildet die theoretische Grundlage der Studie. Anhand eines Online-Fragebogens, den deutschlandweit 347 im Maßregelvollzug Beschäftigte bearbeiteten, wurden verschiedene Variablen (allgemeine Merkmale wie z. B. Geschlecht, Alter oder Berufsgruppe; Persönlichkeitseigenschaften; Stationsklima) hinsichtlich ihres Zusammenhangs mit der Arbeitszufriedenheit und dem Person-Job-Fit untersucht. Weiter wurde geprüft, welchen relativen Beitrag die einzelnen Variablen für die Aufklärung von Arbeitszufriedenheit und Person-Job-Fit leisten. Im Ergebnis zeigen sich auf personaler Ebene positive Zusammenhänge von Arbeitszufriedenheit bzw. Person-Job-Fit mit bestimmten Persönlichkeitseigenschaften wie Extraversion, Verträglichkeit, Gewissenhaftigkeit oder niedrige Ausprägung von Neurotizismus. Auch hinsichtlich der untersuchten Altersgruppen, Berufsgruppen und Geschlecht konnten signifikante Unterschiede festgestellt werden, z. B. zeigen Frauen eine höhere Arbeitszufriedenheit als Männer und unter den Berufsgruppen ist die Arbeitszufriedenheit im Pflege- und Erziehungsdienst am geringsten. Auf Limitationen der Studie wird hingewiesen.
Die Strafvollzugsstatistik der zum 31.3. eines Jahres erhobenen Daten zeigt, dass sich die Stichtagszahlen der nach § 63 StGB im psychiatrischen Maßregelvollzug untergebrachten Personen seit Mitte der 1990er-Jahre mehr als verdoppelt hat. Einen nahezu linearen Anstieg seit Mitte der 1970er-Jahre prägt die Belegung in den Entziehungsanstalten (StGB § 64). Damit ist mittlerweile jeder sechste Inhaftierte ein Maßregelpatient. Mögliche Einflüsse durch die Kriminalpolitik sowie zunehmende gesellschaftliche Bedeutung der Psychiatrie werden diskutiert. Rückfallstudien stimmen darin überein, dass innerhalb der üblichen Beobachtungsintervalle eine Minderheit der Entlassenen strafrechtlich in Erscheinung tritt, wobei schwere Delikte Ausnahmen sind.
Die strafrechtliche Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus : Probleme und Perspektiven
(1993)
Die strafrechtliche Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus findet - nicht zuletzt wegen steigender Belegungszahlen und spektakulärer Einzelfälle - zunehmendes Interesse. Der vorliegende Band geht auf ein Expertenkolloquium zurück, das die Kriminologische Zentralstelle vom 30.11. bis 1.12.1992 in Wiesbaden zum Thema "Probleme der strafrechtlichen Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus" veranstaltete. Experten aus unterschiedlichen Disziplinen und Berufsgruppen, die mit Unterbringungsfragen befasst sind, thematisierten die justitiellen Weichenstellungen im Verfahrensverlauf von der Anordnung einer einstweiligen Unterbringung über den Vollzug der Maßregel, Vollzugslockerungen und Überprüfung der Fortdauer, Fragen der Aussetzung, der Nachsorge, der Führungsaufsicht bis hin zur Legalbewährung und Aussetzungwiderruf. Ein besonderes Interesse lag auf dem Zusammenspiel von Strafjustiz und Psychiatrie. Die Beiträge zu den einzelnen Themenkomplexen sowie zur Abschlussdiskussion sind in überarbeiteter Form im vorliegenden Band enthalten. Ergänzend werden erste Erkenntnisse aus einer umfangreichen Aktenuntersuchung berichtet, die zu diesen Fragestellungen von der Kriminologischen Zentralstelle durchgeführt wird.
Die strafrechtliche Unterbringung psychisch gestörter sowie alkohol- oder drogenabhängiger Straffälliger in Einrichtungen des Maßregelvollzuges ist immer wieder Gegenstand kontroverser Diskussionen. Während es dabei in den Massenmedien meist um spektakuäre Einzelfälle, z. B. Entweichungen und neue Straftaten von Maßregelvollzugspatienten geht, sind für die Fachöffentlichkeit vor allem Fragen der rechtlichen und praktischen Ausgestaltung der Unterbringung von Interesse. Besonders bedeutsam ist diese Thematik für die neuen Bundesländer, in denen die Versordung forensisch-psychiatrischer Patienten seit 1990 neu zu gestalten war. Die am 19./20.06.1995 in Berlin stattgefundene Fachtagung widmete sich dem Thema des Neuaufbaus des Maßregelvollzugs in den neuen Bundesländern. Der vorliegende Band enthält die Beiträge dieser Fachtagung. In einem ersten Teil werden empirische Ergebnisse zum Maßregelvollzug in den neuen Bundesländer referiert, die aus einer von der Kriminologischen Zentralstelle (KrimZ) in Wiesbaden in Kooperation mit dem Institut für Forensische Psychiatrie der Freien Universität Berlin in den Jahren 1993 und 1994 durchgeführten Studie zur Versorgungssituation forensisch-psychiatrischer Patienten in den neuen Bundesländern resultieren. Präsentiert werden darüberhinaus empirische Ergebnisse einer Umfrage über die Praxis des Maßregelvollzuges in den alten Bundesländern. In vier inhaltlich gegliederten Themenblöcken werden anschließend aktuelle Fragen des Maßregelvollzuges (rechtliche Rahmenbedingungen, allgemeine und übergreifende Konzepte, therapeutische Konzepte und erforderliche Ressourcen, Überleitung und Nachsorge zu entlassender Patienten) erörtert. Den Abschluß der Tagung bildete eine Expertenrunde zu den weiteren Perspektiven der Versorgung forensisch-psychiatrischer Patienten. Der Band enthält die Eingangsstatements der Experten und zeichnet die sich anschließende Diskussion nach.
Ein breit angelegtes Forschungsprojekt der Kriminologischen Zentralstelle (KrimZ) beschäftigte sich mit der Anordnung und Vollstreckung der stationären Maßregeln nach § 63 und § 64 StGB (Projektlaufzeit 1993 bis 1996). Während im bereits erschienenen Band über "Die strafrechtliche Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus" (Kriminologie und Praxis ; Band 13) die Unterbringung nach § 63 StGB in den Blick genommen wurde, widmet sich der vorliegende Band der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nach § 64 StGB. Hierzu veranstaltete die KrimZ am 5. und 6. Dezember 1994 in Wiesbaden ein Expertenkolloquium, dessen Ergebnisse zusammen mit weiteren Beiträgen in diesem Band veröffentlicht sind. An der Tagung beteiligten sich Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus den Bereichen der psychiatrischen und psychologischen Forschung, der Maßregelvollzugspraxis, der Strafrechtswissenschaft, der Kriminologie und der Strafjustiz, den sozialen Diensten der Justiz sowie der Justiz- und Gesundheitsverwaltung. Im Vordergrund der Erörterungen standen zunächst die verschiedenen Unterbringungsmöglichkeiten für alkohol- und drogenabhängige Straftäter im Maßregelvollzug sowie Alternativen. Darüber hinaus wurden die justitellen Weichenstellungen bei Anordnung und Vollstreckung der Maßregel nach § 64 StGB thematisiert. Zugleich wurden auch Fragen der inhaltlichen Vollzugsgestaltung und der organisatorischen Struktur des Maßregelvollzugs angesprochen. Der Band gliedert sich in folgende Teile: (1) Erste Ergebnisse aus der empirischen Untersuchung der KrimZ, (2) Problemfelder der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt und alternative Sanktionsformen, (3) Kriminalpolitischer Ausblick mit Beiträgen der Teilnehmer einer abschließenden Podiumsdiskussion sowie (4) Zusammenfassung der Diskussionen.
Nach § 67a II StGB kann eine zu Sicherungsverwahrung verurteilte Person in den Vollzug einer anderen Maßregel überwiesen werden, sofern das Gericht der Auffassung ist, dass ihre Resozialisierung dort besser gefördert werden kann. Seit der Reform der Sicherungsverwahrung ist dies sowohl aus dem Vollzug der vorgelagerten Freiheitsstrafe als auch nach Antritt der Sicherungsverwahrung möglich.
Der vorliegende Forschungsbericht liefert grundlegende personen- und verfahrensbezogene Informationen dazu, in welchen Fällen § 67a II StGB zur Anwendung kommt. Die Datenbasis lieferte eine bundesweite Abfrage der Einrichtungen des forensisch-psychiatrischen Maßregelvollzugs zu einschlägigen Unterbringungen nach dem 01.01.2014 und eine daran anschließende Aktenanalyse.
Teilergebnisse einer seit 2002 jährlich durchgeführten bundesweiten Umfrage der Kriminologischen Zentralstelle unter den Landesministerien für Gesundheit und Soziales werden präsentiert. Die Daten beziehen sich vorwiegend auf Personen, bei denen im Jahr 2003 die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus beendet worden ist. Von den 418 Patienten (alle Bundesländer außer Bayern und Hessen) wurden 312 Patienten (74,6%) entlassen. Dies entspricht einem Verhältnis von 1 Entlassenen zu 14,9 zum 2003-03-31 einsitzenden Maßregelpatienten nach StGB § 63. Bei den durchschnittlich 41,3 Jahre alten entlassenen Maßregelpatienten handelt es sich überwiegend um deutsche Männer. Hauptsächlich waren für die Anordnung dieser Maßregel bei den Entlassenen Körperverletzungsdelikte (24,4%), Tötungsdelikte (16,7%) sowie Brandstiftung (14,7) ausschlaggebend. Bei den entlassenen Maßregelpatienten beträgt die Unterbringungsdauer im Mittel 4,96 Jahre (Median).