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Vor dem Hintergrund der Veröffentlichung von "Mindestanforderungen an Prognosegutachten" in 2006 wird untersucht, inwieweit diese in der Praxis bei der Erstellung prognostischer Gutachten über Gewalt- und Sexualstraftäter umgesetzt werden und sich seither die Gutachtenqualität gemessen an der Trefferquote der prognostischen Entscheidungen verbessert hat. Dazu werden Prognosegutachten über Gewalt- und Sexualstraftäter aus der JVA Freiburg und der Abteilung für Forensische Psychiatrie der Klinik und Poliklinik für Psychiatrie und Psychotherapie der LMU München (N = 502) aus 1999 bis 2002 und 2008 bis 2011 analysiert und günstig gerichtete Prognosegutachten mit Ergebnissen aus dem Bundeszentralregisterauszug (Stand Juni 2016) validiert. Es zeigt sich, dass die Mindestanforderungen im Gegensatz zur universitären Institution in der externen gutachterlichen Praxis nur teilweise berücksichtigt werden. Die Einhaltung der Mindestanforderungen steht in positivem Zusammenhang mit der prognostischen Trefferquote günstig gerichteter Prognosegutachten. Die Ergebnisse werden diskutiert, auf weiteren Handlungsbedarf bei der gutachterlichen Qualitätssicherung verwiesen und Einschränkungen der Studie angeführt.
Der intuitive, statistische und klinisch-idiographische Ansatz bei der Erstellung kriminalprognostischer Gutachten und Stellungnahmen werden gegenübergestellt. Zunächst wird die Überlegenheit statistischer Vorhersagen im Vergleich zu intuitiven Urteilen thematisiert, die als das am häufigsten replizierte Ergebnis der humanwissenschaftlichen Prognoseforschung gelten. Zentrale Ergebnisse dieses Forschungsfeldes werden dargestellt, um ihre Relevanz für die Kontroverse um die Qualität von Prognosegutachten (und anderen kriminalprognostischen Expertisen) zu diskutieren. Die bisher vorliegenden Ergebnisse sprechen für die Stärken statistisch-aktuarischer Erkenntnisse bei der Erstellung kriminalprognostischer Gutachten und machen sie zu einem unverzichtbaren Werkzeug für eine wissenschaftlich fundierte methodische Vorgehensweise im Rahmen kriminalprognostischer Einschätzungen. Auf Begrenzungen der statistisch-aktuarischen Methode wird eingegangen und daher ein klinisch-idiographisches Vorgehen unter Anwendung wissenschaftlicher Standards als unabdingbar erachtet.
Nach einem Überblick über die Entwicklung von Gewalt gegen Bedienstete der Polizei, des Rettungswesens und gegen Hilfeleistende der Feuerwehr anhand von Hellfelddaten der Polizeilichen Kriminalstatistik wird der Stand der wissenschaftlichen Aufarbeitung der Gewalt gegen Rettungskräfte in Deutschland untersucht. Die Befunde aus den vorgestellten empirischen Studien werden hinsichtlich folgender Merkmale dargestellt: (1) Art und Umfang der Gewalt, (2) Situative Merkmale der Angriffssituation, (3) Merkmale der angreifenden Personen, (4) Merkmale der von Gewalt Betroffenen und Folgen des Angriffs, (5) Meldehäufigkeit und Dunkelzifferrelation, (6) Vorbereitung auf Konfliktsituationen und Nachbereitung von Gewalterfahrungen. Im Anschluss werden diskutierte Handlungsempfehlungen und Präventionsansätze dargestellt. Die Sekundäranalyse zeigt Forschungsdesiderata auf, die im Einzelnen benannt werden.