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Im Rahmen des Projektes AMBOSafe ("Angriffe auf Mitarbeiter/-innen und Bedienstete von Organisationen mit Sicherheitsaufgaben") wurden konfliktreiche Einsatzsituationen von Polizei- und Rettungskräften untersucht. Vorgestellt werden Ergebnisse, die durch Befragungen von N = 1.763 Polizeibedienstete erhoben wurden. Zusätzlich haben N = 538 Polizeikräfte bis zu 16 Wochen ihren Arbeitsalltag standardisiert dokumentiert sowie Ereignisprotokolle für besondere Vorkommnisse verfasst. Neben der Häufigkeit und der Art der Angriffe werden die angreifende(n) Person(en) beschrieben und eruiert, ob die problematische Einsatzlage von den betroffenen Polizeikräften bereits im Vorfeld erkannt wurde, oder sich für diese überraschend ereignet hat. In diesem Zusammenhang werden auch persönliche Stressfaktoren der Einsatzkräfte als mögliche Risikofaktoren für eine Viktimisierung im Dienst diskutiert und potentielle Strategien zur Entschärfung von konfliktreichen Einsatzsituationen besprochen. Abschließend wird darauf hingewiesen, dass die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Berufsgruppen der Einsatzkräfte gefördert werden sollte, z. B. in Form von gemeinsamen Einsatznachbesprechungen und gemeinsamen Fortbildungen. Im Rahmen des Projekts AMBOSafe wurden bereits berufsgruppenübergreifende Übungen (z. B. Einsatzszenario "Häusliche Gewalt") realisiert, die von den verschiedenen Berufsgruppen als positiv eingeschätzt wurden.
Die 2016 in Kraft getretene Novellierung des § 63 StGB hat zu einem Anstieg von kriminalprognostischen Gutachten geführt, so dass sich die Wartezeiten bzgl. der Erstellung von Gutachten verlängert haben. Dies wird auch auf die geringe Anzahl an Sachverständigen zurückgeführt, die aktuell für die Erstellung von Gutachten beauftragt werden. Es wird konstatiert, dass in einigen Regionen in Deutschland derzeit vorrangig oder sogar ausschließlich Fachärzte bzw. Fachärztinnen für Psychiatrie oder Ärzte bzw. Ärztinnen ohne Fachausbildung und teilweise ohne forensische Sachkunde und Erfahrung als Sachverständige bestellt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass dem Mangel an Sachverständigen durch die Bestellung approbierter Psychologischer Psychotherapeuten bzw. Psychotherapeutinnen und Fachpsychologen bzw. Fachpsychologinnen für Rechtspsychologie begegnet werden kann. Die Ausbildung von Psychiatern bzw. Psychiaterinnen und Psychologen bzw. Psychologinnen im Bereich der forensischen Begutachtung wird vergleichend gegenübergestellt und rechtliche Aspekte der Gutachtenbeauftragung erörtert.
Ziel der Studie ist es zu überprüfen, ob Viktimisierungserfahrungen von sexuellem Missbrauch in der Kindheit (unter 16 Jahren) und frühe, nicht missbräuchliche sexuelle Erfahrungen und Verhaltensweisen (z. B. Masturbationsverhalten) mit der Entstehung pädosexueller Neigungen bei Männern zusammenhängen. Zu diesem Zweck werden biografische Daten von N = 223 aus Österreich stammenden Sexualstraftätern untersucht, die aufgrund sexueller Übergriffe gegen Kinder zwischen 2000 und 2008 zu einer Haftstrafe verurteilt wurden. Es wird konstatiert, dass eigene Viktimisierungserfahrungen mit der Entstehung pädosexueller Neigungen im späteren Lebensverlauf korrelieren. Nach hier vertretener Ansicht kann dies in einigen Fällen damit erklärt werden, dass im Zuge der Verarbeitung eigener Opfererfahrungen sich Sex mit Kindern zu einer für das Individuum akzeptablen Fantasie entwickelt. Bezüglich eigener Viktimisierungserfahrungen ist die Rate bei Männern, die von einer ausschließlich pädophilen Paraphilie betroffen sind, dreimal höher als bei Männern ohne pädophile Paraphilie. Darüber hinaus geht aus der Untersuchung hervor, dass die wöchentliche Masturbationsrate während der Pubertät und nicht missbräuchliches Sexualverhalten Indikatoren für pädosexuelle Paraphilien und für Rückfälligkeit darstellen. Männer, bei denen eine ausschließlich pädophile Paraphilie vorliegt, zeigen die höchste Rate an frühen sexuellen Erfahrungen und Verhaltensweisen. Abschließend werden Limitationen der Studie diskutiert.
Im Jahr 2006 wurden von einer Arbeitsgruppe (nicht verbindliche) Mindestanforderungen für Prognosegutachten formuliert, die bereits im Gutachtenauftrag Berücksichtigung finden sollen. Insbesondere sollen die Sachverständigen sich an folgenden vier prognostischen Fragestellungen orientieren: (1) der Wahrscheinlichkeit erneuter Straftaten, (2) der Art, Häufigkeit und des Schweregrades erneuter Straftaten, (3) möglicher risikoreduzierender Maßnahmen und (4) möglicher risikoerhöhender Umstände. In einer empirischen Studie werden N = 787 Prognosegutachten von Gewalt- und Sexualstraftätern, die zwischen 1999 und 2016 erstellt worden sind, hinsichtlich der richterlichen Auftragsstellung und deren Beantwortung analysiert. Einen Teil der Stichprobe bilden n = 412 externe Prognosegutachten der JVA Freiburg und n = 375 Prognosegutachten der Abteilung für Forensische Psychiatrie der Klinik und Poliklinik für Psychiatrie und Psychotherapie der Ludwig-Maximilians-Universität München. Es wurden n = 407 (Freiburg: 253, München: 154) vor 2006 erstellt und n = 380 (Freiburg: 159, München: 221) nach 2006. Es zeigt sich, dass ab 2006 die Münchner Abteilung eine statistisch signifikant häufigere Beantwortung der Fragestellungen (1), (2) und (4) verzeichnet, wohingegen keine Veränderung bei den externen Prognosegutachten der JVA Freiburg festzustellen ist. Es wird argumentiert, dass in universitären Einrichtungen eher wissenschaftliche Empfehlungen aufgegriffen werden als in der allgemeinen Gutachterpraxis. Zudem wird die Bedeutung der Bezugnahme auf die prognostischen Fragestellungen bereits im richterlichen Gutachtenauftrag betont, da statistisch gezeigt werden kann, dass diese zu einer konkreteren Beantwortung durch die Sachverständigen führt.
Untersucht wird die Arbeitszufriedenheit von Beschäftigten in Einrichtungen des Maßregelvollzugs. Die "Person-Job-Fit"-Theorie, die sich auf die Passung zwischen den Eigenschaften einer Person und den Bedingungen und Anforderungen einer bestimmten Arbeit bezieht, bildet die theoretische Grundlage der Studie. Anhand eines Online-Fragebogens, den deutschlandweit 347 im Maßregelvollzug Beschäftigte bearbeiteten, wurden verschiedene Variablen (allgemeine Merkmale wie z. B. Geschlecht, Alter oder Berufsgruppe; Persönlichkeitseigenschaften; Stationsklima) hinsichtlich ihres Zusammenhangs mit der Arbeitszufriedenheit und dem Person-Job-Fit untersucht. Weiter wurde geprüft, welchen relativen Beitrag die einzelnen Variablen für die Aufklärung von Arbeitszufriedenheit und Person-Job-Fit leisten. Im Ergebnis zeigen sich auf personaler Ebene positive Zusammenhänge von Arbeitszufriedenheit bzw. Person-Job-Fit mit bestimmten Persönlichkeitseigenschaften wie Extraversion, Verträglichkeit, Gewissenhaftigkeit oder niedrige Ausprägung von Neurotizismus. Auch hinsichtlich der untersuchten Altersgruppen, Berufsgruppen und Geschlecht konnten signifikante Unterschiede festgestellt werden, z. B. zeigen Frauen eine höhere Arbeitszufriedenheit als Männer und unter den Berufsgruppen ist die Arbeitszufriedenheit im Pflege- und Erziehungsdienst am geringsten. Auf Limitationen der Studie wird hingewiesen.
Im Jahre 2006 bzw. 2007 wurden erstmals "Mindestanforderungen für Prognosegutachten" veröffentlicht, die wesentlich zur Qualitätssicherung in der forensischen Sachverständigentätigkeit beigetragen haben. Ende 2019 wurde nach einem mehr als dreijährigen Arbeits- und Diskussionsprozess eine aktualisierte Version, nunmehr unter dem Titel "Empfehlungen für Prognosegutachten", veröffentlicht, wobei - anders als in der Erstfassung - erfahrungswissenschaftliche und juristische Empfehlungen in separaten Aufsätzen bearbeitet und vorgestellt wurden. Im vorliegenden Beitrag werden der Arbeitsprozess zur Aktualisierung skizziert sowie wesentliche Neuerungen in beiden Bereichen - Erfahrungs- und Rechtswissenschaften - vorgestellt.
Bislang existieren insbesondere in Deutschland nur wenige empirische Forschungsarbeiten zu religiöser Radikalisierung in Haft. Anknüpfend an Erkenntnisse internationaler qualitativer Forschung werden eigene Überlegungen dargestellt und Implikationen für die intramurale Präventionsarbeit abgeleitet. Unter soziologischen Gesichtspunkten wird zunächst die Institution Gefängnis analysiert, wobei bereits strukturelle Unterschiede verschiedener Haftformen einer einheitlichen Betrachtungsweise und einfachen Übertragbarkeit von Forschungsergebnissen entgegenstehen. Da Radikalisierungsprozesse eine Interaktion von Individuum und Umwelt umfassen, muss auch Präventionsarbeit Aspekte des Haftkontextes berücksichtigen. Hierzu gehören u.a. psychische Anpassungsprozesse, die eine Inhaftierung als einschneidendes Lebensereignis erfordert, sowie das jeweilige Gefängnisklima. Weiterhin werden Interaktionsfreiheit als Resozialisierungsmöglichkeit einerseits und Gefahr der Anwerbung andererseits sowie die Bedeutung religiöser und sozialer Verbundenheit diskutiert. Ein Ausblick auf weitere Fragen bspw. zu methodischen oder theoretischen Ansätzen der Gefängnisforschung sowie grundsätzlichen Spannungsfeldern des Freiheitsentzugs wird gegeben.
In einer retrospektiven Studie wird die Anwendbarkeit verschiedener Rückfallprognoseinstrumente zur Vorhersage intramuralen Fehlverhaltens und Lockerungsmissbrauchs in der Sozialtherapie untersucht. Hierzu werden Akten von n = 129 zwischen 2013 und 2018 aus der Sozialtherapeutischen Anstalt Ludwigshafen entlassenen männlichen Straftätern analysiert. Betrachtet werden die statistisch-aktuarischen Vorhersagetools Static-99, SVG-5 und OGRS 3 sowie zwei anstaltsinterne Checklisten. Lockerungen werden in der Untersuchungsstichprobe größtenteils gewährt (84,5 %), wobei in ca. 12 % der Fälle ein Lockerungsmissbrauch festgestellt wird. Anhand von Disziplinarmaßnahmen operationalisiertes Fehlverhalten zeigt knapp die Hälfte der untersuchten Straftäter. Valide Vorhersagen von Lockerungsmissbräuchen erzielt neben SVG-5 insbesondere OGRS 3 (AUC = 0.77). Eine moderate bis hohe Prognosegüte für intramurales Fehlverhalten besitzen alle untersuchten Instrumente sowie eine Anstaltscheckliste zur Fluchtgefahr, wobei OGRS 3 auch hier die besten Werte zeigt. Weiterhin werden Korrelationen auf Einzelitem-Ebene betrachtet. Abschließend werden Grenzen der Verfahren diskutiert und weitere Forschung angeregt.
Das Selbstregulationsmodell sexueller Rückfälligkeit („self-regulation model of the relapse process“, SRM) stellt eine Theorie zur Ätiologie sexueller Delinquenz und Rückfälligkeit dar, bei der sexuell motivierte Straftaten und Täter unterschiedlichen Rückfallpfaden und Entscheidungswegen zugeordnet werden, von denen aus wiederum auf individuelle Motive, Defizite und Ressourcen geschlossen werden kann. In der vorliegenden Studie wurde eine Stichprobe von N = 68 Männern, die mindestens eine sexuell motivierte Straftat gegen Kinder begangen haben, in Bezug auf die SRM-Typologisierung beurteilt und hinsichtlich verschiedener klinischer, demografischer und kriminologischer Merkmale verglichen. Unter Verwendung des SRM konnten 25 % (n = 17) dem annähernd-expliziten, 25 % (n = 17) dem vermeidend-passiven, 22,1 % (n = 15) dem annähernd-automatischen und 13,2 % (n = 9) dem vermeidend-aktiven Rückfallpfad zugeordnet werden. Männer mit Annäherungszielen wiesen im Vergleich zu denen mit Vermeidungszielen höhere Werte im Static-99 und ein entsprechend höheres Rückfallrisiko auf. Außerdem wurde bei Männern mit Annäherungszielen häufiger die Diagnose einer Pädophilie gestellt. Die Ergebnisse liefern erste Hinweise dafür, dass das SRM ein nützliches theoretisches Modell sein kann, um Gemeinsamkeiten zwischen Männern, die aufgrund eines Kindesmissbrauchsdelikt verurteilt wurden, aufzudecken.
Die Etablierung des Internets als sozialer Raum stellt die größte Umwälzung menschlicher Kommunikations- und Interaktionsformen der letzten Jahrzehnte dar. Bekannte Delinquenzformen wurden an die digitale Welt angepasst, entstanden sind aber auch neue, strafrechtlich relevante Äußerungsformen in der digitalen Kommunikation. Im Überblick werden kriminologische und forensische Erkenntnisse aus dem deutschsprachigen Raum zu Formen der Cyberkriminalität dargestellt, die im Kontext von Partnerschaft, Sexualität und Peerbeziehungen auftreten: Neben dem Cyberstalking und Cybergrooming wird auf Cyberbullying (oder -mobbing) sowie das (Love- oder Romance‑)Scamming eingegangen und es werden zentrale Forschungsergebnisse referiert. Die Darstellung dieser cyberkriminellen Ausdrucksformen verdeutlicht den stetigen Zuwachs an Bedeutung, den dieser Delinquenzbereich in den letzten Jahren verzeichnet, und unterstreicht gleichzeitig die Notwendigkeit einer spezifischen Cyberkriminologie dieser und anderer digitalen Delinquenzformen.