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Die 2016 in Kraft getretene Novellierung des § 63 StGB hat zu einem Anstieg von kriminalprognostischen Gutachten geführt, so dass sich die Wartezeiten bzgl. der Erstellung von Gutachten verlängert haben. Dies wird auch auf die geringe Anzahl an Sachverständigen zurückgeführt, die aktuell für die Erstellung von Gutachten beauftragt werden. Es wird konstatiert, dass in einigen Regionen in Deutschland derzeit vorrangig oder sogar ausschließlich Fachärzte bzw. Fachärztinnen für Psychiatrie oder Ärzte bzw. Ärztinnen ohne Fachausbildung und teilweise ohne forensische Sachkunde und Erfahrung als Sachverständige bestellt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass dem Mangel an Sachverständigen durch die Bestellung approbierter Psychologischer Psychotherapeuten bzw. Psychotherapeutinnen und Fachpsychologen bzw. Fachpsychologinnen für Rechtspsychologie begegnet werden kann. Die Ausbildung von Psychiatern bzw. Psychiaterinnen und Psychologen bzw. Psychologinnen im Bereich der forensischen Begutachtung wird vergleichend gegenübergestellt und rechtliche Aspekte der Gutachtenbeauftragung erörtert.
Anschließend an die Studie zur Untersuchung der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf die Sozialtherapeutischen Einrichtungen (SothEn) im Jahr 2020 hat der Arbeitskreis für Sozialtherapeutische Einrichtungen im Justizvollzug e. V. für das Jahr 2021 eine Folgestudie initiiert und gemeinsam mit der Kriminologischen Zentralstelle e. V. realisiert. Die Leiter/-innen der 71 SothEn in Deutschland wurden schriftlich befragt. Die Rücklaufquote lag bei 67,6 % (N = 48). Der Fragebogen erfasst folgende Themenfelder: (1) Corona-Erkrankungen des Personals sowie der Inhaftierten, (2) Einführung der Maskenpflicht, (3) Einschränkungen der therapeutischen Arbeit und des Tagesgeschäfts, (4) Innovationen, (5) strukturelle Veränderungen im Organisationsaufbau bzw. Personalstruktur, (6) Auswirkungen auf das Beziehungsverhältnis Behandlungsteam vs. Patient/-in, (7) Auswirkungen auf die Behandlungsbereitschaft der Patienten bzw. Patientinnen, (8) Auswirkungen auf das Behandlungsteam bzgl. Motivation und Optimismus, (9) Auswirkungen auf Risikofaktoren und Kriminalprognose, (10) Gesamteinschätzung. Die Auswertung der Ergebnisse zeigt ein heterogenes Bild zwischen den verschiedenen SothEn. Es werden sowohl geringe als auch starke Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf therapeutische Maßnahmen, Gefangenenarbeit, Sportangebote, Beziehungsverhältnis, Behandlungscompliance sowie Berufsmotivation berichtet. Hinsichtlich der Realisierung von Gefangenenbesuch und vollzugsöffnenden Maßnahmen haben alle SothEn Einschränkungen verhängt. Zudem wird die Vorbereitung auf die Haftentlassung von allen SothEn als ungenügend bezeichnet. Eine Folgestudie wird als sinnvoll erachtet.
Vor dem Hintergrund der Veröffentlichung von "Mindestanforderungen an Prognosegutachten" in 2006 wird untersucht, inwieweit diese in der Praxis bei der Erstellung prognostischer Gutachten über Gewalt- und Sexualstraftäter umgesetzt werden und sich seither die Gutachtenqualität gemessen an der Trefferquote der prognostischen Entscheidungen verbessert hat. Dazu werden Prognosegutachten über Gewalt- und Sexualstraftäter aus der JVA Freiburg und der Abteilung für Forensische Psychiatrie der Klinik und Poliklinik für Psychiatrie und Psychotherapie der LMU München (N = 502) aus 1999 bis 2002 und 2008 bis 2011 analysiert und günstig gerichtete Prognosegutachten mit Ergebnissen aus dem Bundeszentralregisterauszug (Stand Juni 2016) validiert. Es zeigt sich, dass die Mindestanforderungen im Gegensatz zur universitären Institution in der externen gutachterlichen Praxis nur teilweise berücksichtigt werden. Die Einhaltung der Mindestanforderungen steht in positivem Zusammenhang mit der prognostischen Trefferquote günstig gerichteter Prognosegutachten. Die Ergebnisse werden diskutiert, auf weiteren Handlungsbedarf bei der gutachterlichen Qualitätssicherung verwiesen und Einschränkungen der Studie angeführt.
Der intuitive, statistische und klinisch-idiographische Ansatz bei der Erstellung kriminalprognostischer Gutachten und Stellungnahmen werden gegenübergestellt. Zunächst wird die Überlegenheit statistischer Vorhersagen im Vergleich zu intuitiven Urteilen thematisiert, die als das am häufigsten replizierte Ergebnis der humanwissenschaftlichen Prognoseforschung gelten. Zentrale Ergebnisse dieses Forschungsfeldes werden dargestellt, um ihre Relevanz für die Kontroverse um die Qualität von Prognosegutachten (und anderen kriminalprognostischen Expertisen) zu diskutieren. Die bisher vorliegenden Ergebnisse sprechen für die Stärken statistisch-aktuarischer Erkenntnisse bei der Erstellung kriminalprognostischer Gutachten und machen sie zu einem unverzichtbaren Werkzeug für eine wissenschaftlich fundierte methodische Vorgehensweise im Rahmen kriminalprognostischer Einschätzungen. Auf Begrenzungen der statistisch-aktuarischen Methode wird eingegangen und daher ein klinisch-idiographisches Vorgehen unter Anwendung wissenschaftlicher Standards als unabdingbar erachtet.
Diskutiert wird der aktuelle Forschungsstand über die Risikoeinschätzung und das Risikomanagement bei Sexualstraftätern bzw. Sexualstraftäterinnen in Deutschland. Es wird konstatiert, dass der überwiegende Teil der in Deutschland angewendeten Methoden empirisch fundiert ist. Nach hier vertretener Ansicht sind sogenannte aktuarische Risikobewertungsinstrumente (ARIs) und Instrumente der strukturierten professionellen Risikobeurteilung (SPJs) die bedeutsamsten methodischen Ansätze im aktuellen forensisch-psychologischen Diskurs. Die wichtigsten Instrumente beider Ansätze wurden für den deutschsprachigen Raum bereits übersetzt und kreuzvalidiert. Da das standardisierte Verfahren von ARIs keine Erfassung von idiografischen Merkmalen zulässt, die für die Einschätzung des Risikos sowie für das Risikomanagement im Einzelfall essenziell sind, haben sich in Deutschland vor allem SPJ-Verfahren durchsetzen können. Es wird konstatiert, dass in der letzten Dekade ein Zuwachs an (verpflichtenden) Behandlungsangeboten für entlassene Sexualstraftäter/-innen zu verzeichnen ist, was zu einem erheblichen Rückgang der Rückfälle geführt hat. Abschließend wird das Präventionsprojekt Dunkelfeld (PPK) vorgestellt, das Personen, die sich selbst als pädophil identifizieren, präventive Behandlungsmaßnahmen ermöglicht.
Einschätzungen über das Risiko zukünftiger Gewalttätigkeit sind ein fester Bestandteil der Arbeit von Psychologinnen und Psychologen, wobei bis heute wenig darüber bekannt ist, in welcher Form kriminalprognostische Einschätzungen in der alltäglichen Berufspraxis vorgenommen werden. Ziel der vorliegenden Studie ist es, einen Überblick über die kriminalprognostische Praxis in Deutschland zu geben. Dafür werden die Ergebnisse des International Risk Surveys ausgewertet, an dem weltweit N = 2.135 Personen aus 44 Ländern teilgenommen haben. Aus Deutschland wurden M = 97 Psychologinnen und Psychologen sowie Angehörige anderer Berufsgruppen über ihre kriminalprognostischen Tätigkeiten befragt. Die Daten zeigen, dass mittlerweile in der Praxis mehrheitlich auf standardisierte Prognoseinstrumente (z. B. PCL-R, HCR-20, FOTRES, VRAG) zurückgegriffen wird. Die Instrumente werden nicht nur für die prognostische Einschätzung über das zukünftige Gewaltrisiko als nützlich eingestuft, sondern auch im Hinblick auf die Therapieindikation sowie die verlaufsdiagnostische Untersuchung von Behandlungs- und Betreuungsfällen als hilfreich beurteilt.
Vor dem Hintergrund der Frage nach Möglichkeiten zur Qualitätssicherung in der strafrechtsrelevanten Begutachtungspraxis werden diverse Forschungsprojekte vorgestellt, die die Einhaltung der 2006/2007 publizierten "Mindestanforderungen" an Prognose- und Schuldfähigkeitsgutachten untersuchen. Der Fokus liegt hierbei auf einem 2023 abgeschlossenen iterativem Forschungsprojekt, in dem N = 1000 Prognose- und Schuldfähigkeitsgutachten über Sexual- und Gewaltstraftäter von 150 verschiedenen Sachverständigen retrospektiv analysiert werden. Der Erstellungszeitraum erstreckt sich von 1999 bis 2016. Es wird konstatiert, dass Gutachten nach dem Erscheinen der Mindestanforderungen stärker auf relevante prognostische Fragen eingehen und, dass die Mindestanforderungen auch bei Schuldfähigkeitsgutachten umgesetzt werden. Darüber hinaus bestätigen die Ergebnisse eine ausgeprägte Heterogenität von angewendeten testpsychologischen Verfahren in der Begutachtungspraxis. Nichtsdestoweniger scheint nach aktuellem Stand eine intuitive Vorgehensweise in der Praxis weiterhin verbreitet zu sein und das Fehlen einer (methodischen) Kontrolle bei der Urteilsbildung an der heterogenen Gutachtenqualität mitverantwortlich zu sein. Weitere Ergebnisse werden diskutiert. Abschließend werden Möglichkeiten der wissenschaftlichen Qualitätssicherung der Begutachtungspraxis erörtert, darunter postgraduale Ausbildungscurricula und interdisziplinär konzipierte Fragenkataloge.
Die vorliegende Studie untersucht, inwiefern kriminalprognostische Verfahren sich auch zur Vorhersage von Lockerungsmissbräuchen und intramuralen Regelverstößen in Justizvollzugsanstalten eignen. Es werden die Validität der dritten Version der Offender Group Reconviction Scale (ORGS 3) und des Screeninginstruments des Gewaltrisikos (SVG-5) und weiterer Prädiktoren, darunter Suchtproblematik, stabile Lebenssituation und Verstöße gegen Bewährungsauflagen, untersucht. Die analysierte Gesamtstichprobe (N = 200) besteht aus männlichen Insassen der Justizvollzugsanstalt (JVA) Frankenthal im Durchschnittsalter von M = 37,98 Jahren zum Untersuchungszeitpunkt im Sommer des Jahres 2019. Die Auswahl der Gesamtstichprobe erfolgte zweistufig: (1) es wurden n = 100 Gefangenenpersonalakten von Straftätern mit genehmigten Vollzugslockerungen und (2) n = 100 Gefangenenpersonalakten ohne gewährte Lockerungen ausgewählt. Für die Prognoseinstrumente ergeben sich überwiegend geringe bis maximal moderate Effektstärken: für die ORGS 3: AUC = 0,522 bis 0,556 und für das SVG-5: AUC = 0,561 bis 0,653. Es wird geschlussfolgert, dass beide Instrumente bezüglich der Vorhersage von Lockerungsmissbräuchen und intramuralen Verstößen im Regelvollzug als nicht prädiktiv einzustufen sind. Abschließend wird konstatiert, dass die Untersuchung trotz methodischer Einschränkungen das Potenzial aktuarischer Prognoseinstrumente für die Prädiktion von Lockerungsmissbräuchen und intramuralem Fehlverhalten aufzeigen konnte.
Aufgrund entscheidender Vorteile von (onlinebasierten) Selbstbeschreibungsverfahren im Kontext der Rückfallrisikoprognostik sowie vielversprechenden Studienergebnissen zur Bedeutung testpsychologischer Verfahren im Rahmen der Diagnostik und Prognose bei straffälligen Personen wurden im Rahmen eines mehrjährigen Forschungsprojektes als Teil des größeren Verbundprojektes „@myTabu – Online-Intervention für entlassene Kindesmissbrauchstäter während der Bewährungs- oder Führungsaufsicht“ drei Verfahren zur Erfassung von akut- und stabil-dynamischen Rückfallrisikofaktoren und deviantem sowie delinquentem Verhalten entwickelt: der Acute-SR, der Stable-SR und die Checklist of Behavioral Misconduct (CMC). Alle drei Verfahren wurden innerhalb einer multimethodalen Längsschnittstudie an einer repräsentativen Stichprobe von n = 175 Personen, die wegen einer pädosexuellen Straftat verurteilt wurden, validiert. Die Entwicklung und Anwendung der Verfahren werden im vorliegenden Manual ausführlich dargestellt und Forschungsergebnisse zu den Gütekriterien der drei Verfahren berichtet.
Obwohl nur ein kleiner Teil der Straftäter als „gefährlich" anzusehen ist, handelt es sich dabei doch um eine Gruppe, die als äußerst schwierig und problematisch gilt, nicht zuletzt deshalb, weil die von ihnen verübten Delikte häufig mit besonders schweren Folgen für die Opfer verbunden sind. Die Öffentlichkeit reagiert darum bereits auf einzelne derartige Kriminalfälle ausgesprochen sensibel und fordert bezüglich solcher Täter nachhaltig ein hohes Maß an Sicherheit und Opferschutz ein. Immer wieder zielen deshalb auch rechtspolitische Diskussionen und Gesetzesänderungen im Straf- und Strafvollzugsrecht auf diese Problemgruppe der Kriminalpolitik. Die vorgelegte Studie geht der Frage nach, ob es eine statistisch nicht zu vernachlässigende und damit kriminalpolitisch bedeutsame Tätergruppe gibt, die nach der bis zum 28.7.2004 geltenden bundesgesetzlichen Rechtslage trotz fortbestehender Gefährlichkeit in Freiheit entlassen werden musste und damit ein erhöhtes Risiko für die Allgemeinheit darstellt. Vor dem Hintergrund einer differenzierten strafrechtlichen Analyse werden die Resultate einer empirischen Untersuchung von Gewalttätern im hessischen Justizvollzug vorgestellt. In die Untersuchung einbezogen wurden 414 in den hessischen Justizvollzugsanstalten der Sicherheitsstufe I einsitzende Gewalttäter, die zu zeitiger Freiheitsstrafe verurteilt wurden und bei denen weder eine Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus noch eine Unterbringung in der Sicherungsverwahrung angeordnet wurde. Ziel der Untersuchung war es dabei nicht, für die einzelnen Gewalttäter anhand der erhobenen Daten eine individuelle Gefährlichkeitsprognose zu erstellen, sondern eine gruppenstatistische Aussage über das Ausmaß des vorhandenen Gefährlichkeitspotentials zu ermöglichen. Zwei Falldarstellungen ergänzen die quantitativ angelegte Analyse. Diskutiert werden anschließend Fragen des rechtlich und praktisch angemessenen und erforderlichen Umgangs mit gefährlichen Gewalttätern. Einen Schwerpunkt bildet dabei die Frage der nachträglichen Anordnung der Sicherungsverwahrung, der alternative Lösungsansätze gegenübergestellt werden.