Refine
Year of publication
Document Type
- Article (129)
- Book (114)
- Report (90)
- Conference Proceeding (45)
- Part of a Book (3)
- Other (2)
- Working Paper (1)
Language
- German (376)
- English (7)
- Multiple languages (1)
Is part of the Bibliography
- no (384)
Keywords
- Empirische Untersuchung (170)
- Strafvollzug (68)
- Kriminalprognose (39)
- Sozialtherapie (37)
- Kriminologie (34)
- Sexualtäter (34)
- Rückfall (32)
- Maßregelvollzug (29)
- Opferschutz (28)
- Bewährungshilfe (26)
Institute
- Kriminologische Zentralstelle (KrimZ) (285)
- Bundesministerium der Justiz (23)
- Sachsen / Kriminologischer Dienst (21)
- Nordrhein-Westfalen / Ministerium der Justiz (18)
- Rheinland-Pfalz / Ministerium der Justiz (11)
- Berlin / Ministerium der Justiz (4)
- Niedersachsen / Ministerium der Justiz (4)
- Schleswig-Holstein / Ministerium der Justiz (4)
- Bremen / Ministerium der Justiz (1)
1987 hat die Kriminologische Zentralstelle (KrimZ) mit ihrer dokumentarischen Arbeit im Bereich der Kriminologie begonnen. Kooperationspartner der im Aufbau befindlichen Literaturdokumentation ist die juris GmbH. Der vorliegende Referatedienst enthält alle für den Jahrgang 1990 von der KrimZ für die JURIS-Literaturdatenbank ausgewerteten Zeitschriftennachweise sowie weitere Datensätze, die von anderen JURIS-Dokumentationsstellen stammen. Alle dokumentarischen Nachweise sind mit Kurzreferaten (Abstracts) versehen. Die Anordnung im Band folgt einer Sachgruppengliederung, die eine erste thematische Orientierung ermöglicht. Darüber hinaus gibt ein differenziertes Sachregister die Möglichkeit, gezielternach Dokumenten zu suchen. Eine weitere Hilfestellung bietet ein Autorenregister.
Sozialtherapie in den 90er Jahren : gegenwärtiger Stand und aktuelle
Entwicklung im Justizvollzug
(1993)
Der vorliegende Band gliedert sich in zwei Hauptteile: In einem ersten Teil werden einzelne Aufsätze aus Wissenschaft und Praxis zur Sozialtherapie im Justizvollzug verzeichnet, so zur Entwicklung und Zukunft der Sozialtherapeutischen Anstalten (einschließlich "Mindestanforderungen an Sozialtherapeutische Einrichtungen"), zum aktuellen Stand der deutschen und internationalen Forschung zur Evaluation der Straftäterbehandlung, zur Praxis im sozialtherapeutischen Vollzug (Entscheidungen, Regeln, Anstaltsorganisation) sowie zur sozialtherapeutischen Behandlung von Frauen und Männern. Ein Fall aus der Behandlungspraxis sowie eine Abhandlung zum sexuell abweichenden Verhalten schließen den ersten Teil ab. Der zweite Teil widmet sich in einer synoptischen Darstellung zahlreichen formalen und inhaltlichen Aspekten der Sozialtherapie, die nach den Ergebnissen einer im Sommer 1992 durchgeführten Umfrage unter allen 14 derzeit existierenden sozialtherapeutischen Anstalten und Abteilungen erstellt wurde. Ergänzt wird die Synopse durch die Auswertung einer zeitgleich durchgeführten Anfrage bei den Landesjustizverwaltungen aller 16 Bundesländer zu ihrer Praxis und Bewertung der Sozialtherapie im Justizvollzug. Im Anhang findet sich eine Literaturübersicht zur Sozialtherapie aus den Jahren 1980 bis 1992.
Der Band enthält in achter Folge alle für den Jahrgang 1997 von der KrimZ für die JURIS-Literaturdatenbank ausgewerteten Zeitschriftennachweise sowie Auswertungen anderer JURIS-Dokumentationstellen. Berücksichtigt wurden auch ausgewählte Monographien und Sammelwerksbeiträge. Das Bundeskriminalamt stellte weitere kriminalistisch und kriminalpräventiv bedeutsame Datensätze aus der COD-Literaturdokumentation zur Verfügung. Mit Unterstützung mehrerer Kooperationspartner konnte der Schwerpunkt Prävention fortgeführt werden. Alle dokumentarischen Nachweise sind mit Kurzreferaten (Abstracts) versehen. Die Anordnung im Band folgt einer Sachgruppengliederung, die eine thematische Orientierung ermöglicht. Darüber hinaus gibt ein differenziertes Sachregister die Möglichkeit, gezielt nach Dokumenten zu suchen. Eine weitere Hilfestellung bietet ein Autorenregister.
Der Band enthält in sechster Folge alle für den Jahrgang 1995 von der KrimZ für die JURIS-Literaturdatenbank ausgewerteten Zeitschriftennachweise sowie darüber hinaus Datensätze, die von anderen JURIS-Dokumentationsstellen stammen. Das Bundeskriminalamt stellte weitere kriminalistisch-kriminologisch relevante Dokumente aus der COD-Literaturdokumentation zur Verfügung. Darüber hinaus wurde mit Unterstützung mehrerer Kooperationspartner der Schwerpunkt Prävention fortgeführt. Alle dokumentarischen Nachweise sind mit Kurzreferaten (Abstracts) versehen. Die Anordnung im Band folgt einer Sachgruppengliederung, die eine thematische Orientierung ermöglicht. Darüber hinaus gibt ein differenziertes Sachregister die Möglichkeit, gezielt nach Dokumenten zu suchen. Eine weitere Hilfestellung bietet ein Autorenregister.
Der Band enthält in fünfter Folge alle im Jahr 1994 von der KrimZ für die JURIS-Literaturdatenbank ausgewerteten Zeitschriftennachweise sowie darüber hinaus Datensätze, die von anderen JURIS-Dokumentationsstellen stammen. Das Bundeskriminalamt stellte weitere kriminalistisch-kriminologisch relevante Dokumente aus der COD-Literaturdokumentation zur Verfügung. Darüber hinaus konnte für diesen Band erstmals ein Schwerpunkt Prävention konzipiert und durch die Unterstützung mehrerer Kooperationspartner realisiert werden. Alle dokumentarischen Nachweise sind mit Kurzreferaten (Abstracts) versehen. Die Anordnung im Band folgt einer Sachgruppengliederung, die eine thematische Orientierung ermöglicht. Darüber hinaus gibt ein differenziertes Sachregister die Möglichkeit, gezielt nach Dokumenten zu suchen. Eine weitere Hilfestellung bietet ein Autorenregister.
Der Band enthält in siebter Folge alle für den Jahrgang 1996 von der KrimZ für die JURIS-Literaturdatenbank ausgewerteten Zeitschriftennachweise sowie Auswertungen anderer JURIS-Dokumentationstellen. Darüber hinaus wurden auch ausgewählte Monographien und Sammelwerksbeiträge berücksichtigt. Mit Unterstützung mehrerer Kooperationspartner konnte der Schwerpunkt Prävention fortgeführt werden. Alle dokumentarischen Nachweise sind mit Kurzreferaten (Abstracts) versehen. Die Anordnung im Band folgt einer Sachgruppengliederung, die eine thematische Orientierung ermöglicht. Darüber hinaus gibt ein differenziertes Sachregister die Möglichkeit, gezielt nach Dokumenten zu suchen. Eine weitere Hilfestellung bietet ein Autorenregister.
Der Band enthält in vierter Folge alle für den Jahrgang 1993 von der KrimZ für die JURIS-Literaturdatenbank ausgewerteten Zeitschriftennachweise sowie weitere Datensätze, die von anderen JURIS-Dokumentationsstellen stammen. Das Bundeskriminalamt stellte darüber hinaus kriminalistisch-kriminologisch relevante Dokumente aus der COD-Literaturdokumentation zur Verfügung. Alle dokumentarischen Nachweise sind mit Kurzreferaten (Abstracts) versehen. Die Anordnung im Band folgt einer Sachgruppengliederung, die eine thematische Orientierung ermöglicht. Darüber hinaus gibt ein differenziertes Sachregister die Möglichkeit, gezielt nach Dokumenten zu suchen. Eine weitere Hilfestellung bietet ein Autorenregister.
Der Band enthält in zweiter Folge alle für den Jahrgang 1991 von der KrimZ für die JURIS-Literaturdatenbank ausgewerteten Zeitschriftennachweise sowie weitere Datensätze, die von anderen JURIS-Dokumentationsstellen stammen. Weitere kriminalistisch-kriminologisch relevante Datensätze stellte das Bundeskriminalamt aus der COD-Literaturdokumentation zur Verfügung. Alle dokumentarischen Nachweise sind mit Kurzreferaten (Abstracts) versehen. Die Anordnung im Band folgt einer Sachgruppengliederung, die eine thematische Orientierung ermöglicht. Darüber hinaus gibt ein differenziertes Sachregister die Möglichkeit, gezielt nach Dokumenten zu suchen. Eine weitere Hilfestellung bietet ein Autorenregister.
Der Band enthält in dritter Folge alle für den Jahrgang 1992 von der KrimZ für die JURIS-Literaturdatenbank ausgewerteten Zeitschriftennachweise sowie weitere Datensätze, die von anderen JURIS-Dokumentationsstellen stammen. Weitere kriminalistisch-kriminologisch relevante Datensätze stellte das Bundeskriminalamt aus der COD-Literaturdokumentation zur Verfügung. Alle dokumentarischen Nachweise sind mit Kurzreferaten (Abstracts) versehen. Die Anordnung im Band folgt einer Sachgruppengliederung, die eine thematische Orientierung ermöglicht. Darüber hinaus gibt ein differenziertes Sachregister die Möglichkeit, gezielt nach Dokumenten zu suchen. Eine weitere Hilfestellung bietet ein Autorenregister.
Der Band enthält in neunter Folge alle für den Jahrgang 1998 von der KrimZ für die JURIS-Literaturdatenbank ausgewerteten Zeitschriftennachweise sowie Auswertungen anderer JURIS-Dokumentationstellen. Berücksichtigt wurden auch ausgewählte Monographien und Sammelwerksbeiträge. Das Bundeskriminalamt stellte weitere kriminalistisch und kriminalpräventiv bedeutsame Datensätze aus der COD-Literaturdokumentation zur Verfügung. Mit Unterstützung mehrerer Kooperationspartner konnte der Schwerpunkt Prävention fortgeführt werden. Alle dokumentarischen Nachweise sind mit Kurzreferaten (Abstracts) versehen. Die Anordnung im Band folgt einer Sachgruppengliederung, die eine thematische Orientierung ermöglicht. Darüber hinaus gibt ein differenziertes Sachregister die Möglichkeit, gezielt nach Dokumenten zu suchen. Eine weitere Hilfestellung bietet ein Autorenregister.
Der vorliegende Band dokumentiert den Inhalt zweier Fortbildungsveranstaltungen in Bonn und Wittenberg, die im September und Dezember 1998 von der Kriminologischen Zentralstelle (KrimZ) organisiert wurden. Er enthält die überarbeiteten Schriftfassungen der gehaltenen Referate ergänzt durch die Kurzfassung einer vergleichenden Literaturanalyse, die von der KrimZ im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit im Jahr 1997 zum Thema "Drogenmissbrauch und Kriminalität" erstellt wurde. Die Ergebnisse dieser Expertise gaben den Anstoß zur Durchführung der hier dokumentierten Fortbildungsveranstaltungen. Im Fokus stand die Rolle devianter und delinquenter Erfahrungen in Kindheit und Jugend im Sinne eines Risikofaktors für die Entwicklung eines Drogenkonsums und damit verbundener Kriminalität. Die Ergebnisse der Veranstaltungen und der Expertise deuten darauf hin, dass der Risikofaktor "frühe Devianz- und Delinquenzerfahrungen" für Prävention und Therapie bei Drogenmissbrauch stärker als bisher beachtet werden sollte.
Vorgestellt werden Arbeitsergebnisse eines vom Europarat eingesetzten Expertengremiums zur partnerschaftlich orientierten Kriminalprävention in deutscher Sprache. Nach einer Einführung in die Grundlagen des Partnerschaftsmodells und seiner möglichen Übertragbarkeit für Deutschland, werden - in gekürzten und überarbeiteten Fassungen - ausgewählte Länderberichte dargelegt: die Beiträge aus Finnland, Norwegen, Frankreich und Kanada zeigen, wie unterschiedlich die Ausgestaltungen des Partnerschaftsmodells in den jeweiligen Ländern sind und welche Impulse die verschiedenen Programme, Projekte und Konzepte Deutschland vermitteln können. Abschließend werden ausgewählte Aspekte des Mandats für das Expertenkomitee „Partnerschaft in der Kriminalprävention" und Erkenntnisse aus den Länderberichten (Schlüsselpartner, Rolle von Polizei und Justiz, Zusammensetzung der Partnerschaften, Rolle der Gemeinden, lokalen Verwaltungen und Bürgergemeinschaften) erörtert.
In der kriminalpolitischen Diskussion, in der Praxis der Strafrechtspflege und nicht zuletzt auch in der medialen Darstellung von Kriminalität nehmen Tötungsdelikte schon immer eine besondere Rolle ein, obwohl lediglich 0, 1 % aller polizeilich registrierten Straftaten Mord und Totschlag betreffen. Der Hauptgrund dafür ist wohl darin zu sehen, dass die vorsätzliche Tötung eines Menschen keine bloße Normverletzung ist, sondern den Bruch eines zentralen gesellschaftlichen Tabus bedeutet. Wer einen anderen Menschen tötet, überschreitet damit eine letzte Grenze transkulturell geltender Regeln. Die Unwiederbringlichkeit eines ausgelöschten Lebens konstituiert eine Tatschwere, die sich nicht nur in ihrem Ausmaß, sondern auch in ihrer Qualität von anderen Delikten deutlich abhebt. Diese Sonderstellung der Tötungskriminalität gebietet eine außergewöhnliche Sensibilität im Umgang mit Tätern und Opfern - fernab von pauschalen Bewertungen und Handlungskonzepten. Der vorliegende Band dokumentiert die Ergebnisse einer vom 25. bis 27. April 2001 in Wiesbaden durchgeführten Fachtagung der Kriminologischen Zentralstelle (KrimZ), in deren Rahmen das komplexe Thema „Tötungsdelikte" aus der Perspektive von Expertinnen und Experten verschiedener Fachrichtungen betrachtet wurde.
Neue Wege des (offenen) Vollzuges sowie die damit verbundenen Erfahrungen in Ost- und Westdeutschland standen im Mittelpunkt einer bundesweiten Fachtagung, die vom 5. bis 8. September 2000 in der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege Güstrow, Mecklenburg-Vorpommern, durchgeführt wurde und deren Ergebnisse dieser Band dokumentiert. Die Veranstaltung wurde organisiert von der Friedrich-Ebert-Stiftung in Kooperation mit der Kriminologischen Zentralstelle (KrimZ) und dem Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern. Die Beiträge vermitteln zum einen wesentliche kriminalpolitische Grundpositionen zur Öffnung des Vollzuges und zu Fragen der Resozialisierung sowie aktuelle kriminologische Erkenntnisse bezüglich der Praxis und Entwicklung des Strafvollzuges in Ost und West und zu punitiven Einstellungen der Bevölkerung. Den Schwerpunkt des Bandes bilden Berichte aus verschiedenen Bundesländern über praktische Erfahrungen bei der Gestaltung des Strafvollzuges, namentlich hinsichtlich des offenen Vollzuges sowie von Vollzugslockerungen.
Das Problem der illegalen Zuwanderung gewinnt seine besondere Brisanz maßgeblich aus den Aktivitäten professioneller Schleuser. Tragödien wie die von Dover im Juni 2000, als englische Zollbeamte in einem Container die Leichen von 58 erstickten Chinesen entdeckten, stellen dramatisch unter Beweis, dass geschleuste Migranten teilweise unter erbärmlichen Transportbedingungen wie Frachtgut behandelt werden. Das Geschäft mit der Ware Mensch ist äußerst lukrativ: Mittlerweile gilt die organisierte Schleuserkriminalität als ähnlich einträglich wie der organisierte Drogenhandel. Deutschland hat sich dabei zu einem Zentrum für die Aktivitäten gewerbsmäßiger Schleuser entwickelt. Vor diesem Hintergrund herrscht in der kriminalpolitischen Diskussion ein sehr weitgehender Konsens darüber, dass der effektiven Bekämpfung dieser besonderen Form kriminellen Verhaltens hohe Priorität einzuräumen ist. Die Kriminologische Zentralstelle (KrimZ) veranstaltete am 22. und 23. November 2001 in Dresden eine Fachtagung zu dem Thema „Illegale Migration und Schleusungskriminalität". Anlass für die KrimZ, diese Tagung durchzuführen, bildete ihr seit 1997 durchgeführtes Forschungsprojekt zur Verurteilungspraxis der deutschen Gerichte auf dem Gebiet der Schleuserkriminalität, das auf eine Initiative des Bundesministeriums des Innern zurückgeht. Der vorliegende Band dokumentiert die Ergebnisse der Veranstaltung, in deren Rahmen das komplexe Thema aus der Perspektive von Expertinnen und Experten verschiedener Fachrichtungen betrachtet wurde.
Seit mehreren Jahren richtet sich die öffentliche Aufmerksamkeit verstärkt auf Formen der Kriminalität, die durch Ideologien oder Vorurteile bestimmt sind. Dies gilt z. B. für „Hasskriminalität" gegen (vermeintliche) Angehörige von Minderheiten, für „politisch motivierte Kriminalität" gegen Repräsentanten oder Symbole eines Staates, der von den Tätern gewaltsam bekämpft wird, aber auch - spätestens seit dem 11. September 2001 - für Straftaten militanter Islamisten. Die Motive für solche Straftaten werden häufig unter dem Begriff des „Extremismus" zusammengefasst, der damit in einem weiteren Sinne als dem polizeilichen Verständnis verwendet wird. In Kooperation mit der Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention (DFK) veranstaltete die Kriminologische Zentralstelle (KrimZ) am 24. und 25. November 2005 in Wiesbaden eine interdisziplinäre Fachtagung zu dem Thema „Extremistische Kriminalität - Kriminologie und Prävention". Der vorliegende Band dokumentiert die Ergebnisse dieser Veranstaltung. Die Schriftfassungen der Referate werden dabei ergänzt durch eine „Bibliographie zur extremistischen Kriminalität", die das Ergebnis einer Gemeinschaftsarbeit der Bibliotheken des Bundeskriminalamtes und der KrimZ ist. Ziel der Tagung war es, den aktuellen Erkenntnisstand zu Kernpunkten der Thematik aus unterschiedlicher Perspektive zu betrachten und zu diskutieren sowie Perspektiven für die Zukunft, namentlich Möglichkeiten der Prävention, aufzuzeigen.
Rückfallforschung
(2004)
Rückfall gehört zu den zentralen Kategorien der Kriminologie, Strafrechtspraxis und Kriminalpolitik. Gerade in den letzten Jahren hat sich die Fachöffentlichkeit, aber auch die breite Öffentlichkeit, wieder verstärkt mit Rückfallfragen befasst. So waren rückfällige Sexualstraftäter Auslöser für eine Kriminalpolitik, die den Sicherungsgedanken verstärkt zur Geltung bringt. Automatische Strafschärfungen bei Wiederholungstaten führen in den USA zu überfüllten Gefängnissen (nach dem Motto: "three strikes and you are out"). Auch die Kriminologie beschäftigt sich wieder zunehmend mit Mehrfachauffälligen oder Intensivtätern bzw. ganz generell mit kriminellen Karrieren. Der vorliegende Band geht zurück auf eine Fachtagung zur Rückfallforschung, die im Frühjahr 2001 am Bundesministerium der Justiz in Bonn stattfand. Die Expertinnen und Experten befassen sich in den teils aktualisierten Beiträgen aus unterschiedlichen Perspektiven mit Ansätzen, Methoden und Erkenntnismöglichkeiten der Rückfallforschung. Im Zentrum steht die Auseinandersetzung mit der neuen Rückfallstatistik, die erstmals Aussagen über alle strafrechtlich Sanktionierten in Deutschland trifft. Abschließend wird ein internationaler Vergleich rückfallstatistischer Untersuchungen vorgenommen, wobei Länder einbezogen sind, die in Datenlage und Methodik Besonderheiten gegenüber Deutschland aufweisen: Schweden, Österreich und die Schweiz.
Gewalt gilt in unserer Gesellschaft als unannehmbare Form persönlicher Auseinandersetzung, der durch möglichst lückenlos angelegte Tatbestände des Strafrechts zu begegnen ist. Dabei geht es nicht nur um Gewaltkriminalität auf öffentlichen Straßen und Plätzen. Seit einigen Jahren werden in Gesetzgebung, Polizei und Strafrechtspraxis, aber auch durch Frauenhäuser, Einrichtungen der Jugendhilfe, Beratungsstellen und nichtstaatliche Organisationen vielfältige Anstrengungen gegen Gewalt im privaten Raum unternommen. Dabei werden strafrechtliche Verbote zunehmend durch flankierende Regelungen wie das Recht auf gewaltfreie Erziehung und das Gewaltschutzgesetz ergänzt. Der vorliegende Band geht zurück auf eine 2006 von der KrimZ veranstaltete Fachtagung und bietet einen praxisbezogenen Überblick über aktuell bedeutsame Formen von Gewalt in Partnerbeziehungen und in der Familie. In diesem Zusammenhang greift er die neuesten Entwicklungen in der Rechts- und Kriminalpolitik ebenso auf wie praktische Präventionsansätze und -modelle.
Kooperation findet nur statt, wenn sie sich für die Beteiligten lohnt. Scheint der persönliche Einsatz unverhältnismäßig, die eigene Souveränität gefährdet, das gemeinsame Ziel doch mehr das des Anderen zu sein, bleibt es häufig bei halbherzigen Versuchen. Unterschiede in den Aufgaben und Befugnissen, Handlungsformen und Rahmenbedingungen von Jugendhilfe sowie Justiz stellen zusätzliche Hindernisse dar, die durch Informationsmängel und Vorurteile verstärkt werden. Die Problematik kann sich weiter verschärfen, wenn es um von Sexualdelikten betroffene Kinder geht, da den Beteiligten der vermeintlich beste Weg dann besonders wichtig, dieser aber mit speziellen Schwierigkeiten gepflastert ist. Um die Kooperation von Jugendhilfe und Justiz bei Sexualdelikten gegen Kinder näher zu beleuchten, veranstaltete die Kriminologische Zentralstelle (KrimZ) im März 2006 in Wiesbaden eine interdisziplinäre Fachtagung. Der vorliegende Band enthält die Schriftfassungen der dort gehaltenen Vorträge. Die Autorinnen und Autoren widmen sich relevanten Fragen aus dem Straf- und Familien- sowie Kinder- und Jugendhilferecht, stellen Forschungsergebnisse zur Zusammenarbeit vor und berichten aus langjährigen erfolgreichen Kooperationen. Hinzu kommen Informationen über die Sozialpädagogische Prozessbegleitung und das Gerichtswissen von Kindern sowie Aufforderungen, bestimmte Fehler bei der Verdachtsbegründung zu vermeiden und bei alledem immer das Kind im Blick zu behalten.
Die im Band enthaltenen Beiträge gehen auf eine von der KrimZ 2007 in Wiesbaden veranstaltete Fachtagung zurück. Sie geben einen praxisbezogenen Überblick mit kritischen Stellungnahmen zu aktuellen Entwicklungen in der Strafrechtspflege, die man mit dem Stichwort „Privatisierung" zusammenfassen kann. Dabei geht es auch um Vergleichsmöglichkeiten zwischen verschiedenen Praxisfeldern, gehen Überlegungen zur Modernisierung und Optimierung öffentlicher Aufgaben doch weit über den Strafvollzug hinaus. Zwar werden Privatisierungen auch im sensiblen Bereich des Strafrechts in einigen Ländern eher als selbstverständlich angesehen als in Deutschland. Dennoch werden für die Sozialen Dienste der Justiz je nach Bundesland gegenwärtig recht unterschiedliche Reformen angestrebt. Im Strafvollzug erproben die Länder verschiedene Modelle der Kooperation mit privaten Unternehmen. Am weitesten gediehen sind die Privatisierungsbestrebungen im Bereich psychiatrischer Krankenhäuser einschließlich des Maßregelvollzugs.
Kriminalpolitik und Strafrecht haben in den letzten Jahren eine Gruppe von Straftätern wieder entdeckt: die der so genannten „gefährlichen Straftäter". Auf diese Gruppe zielen einige neuere Gesetzesänderungen im Sexualstrafrecht, aber auch bei den kriminalrechtlichen Maßregeln und im Strafvollzugsrecht. Einzelne Kriminalfälle scheinen Anlässe für immer neue Vorschläge zu bieten, das Strafrecht umzugestalten. Es stellt sich die Frage, ob diese relativ kleine Gruppe der „gefährlichen Straftäter" tatsächlich eine besondere Problemgruppe für Kriminalpolitik und Strafrechtspraxis ist oder ob ihre Bedeutung eher überschätzt wird. Die Kriminologische Zentralstelle (KrimZ) veranstaltete am 15. und 16. November 2004 in Wiesbaden eine interdisziplinäre Fachtagung, in deren Rahmen das komplexe Thema aus der Sichtweise und Erfahrung mehrerer Expertinnen und Experten aus Praxis und Wissenschaft erörtert wurde. Die Ergebnisse der Veranstaltung sind im vorliegenden Band dokumentiert.
Aktuelle und verlässliche statistische Nachweise über Struktur und Entwicklung der registrierten Kriminalität, über die Tätigkeit der Instanzen der Strafverfolgung, über die verhängten Rechtsfolgen und über deren Auswirkungen im Sinne der Legalbewährung sind unerlässliche Grundlage für staatliche Planung, Entscheidung, Organisation und Kontrolle. Neben der Aufgabe, statistisches Zahlenmaterial für Parlament, Regierung und Verwaltung zur Verfügung zu stellen, dienen amtliche Datensammlungen auf dem Gebiet der Strafrechtspflege auch dazu, für Öffentlichkeit und Wissenschaft relevantes Informationsmaterial zu liefern. In diesem Band werden die Defizite des bestehenden kriminalstatistischen Systems in Deutschland anschaulich dargestellt. Expertinnen und Experten aus England und Wales, Schweden und der Schweiz berichten über Lösungen im Bereich der Kriminalstatistik, welche in gewisser Weise auch als Vorbilder für eine Reform des Systems der Kriminalstatistik in Deutschland in Betracht kommen. Schließlich werden Möglichkeiten der Verschlüsselung von Personendaten für Forschungszwecke erläutert. Die Beiträge sind aus einer Fachtagung der Kriminologischen Zentralstelle (KrimZ) und des Rates für Sozial- und Wirtschaftsdaten (RatSWD) hervorgegangen, die im April 2008 in Berlin stattfand.
Das Opfer im Strafprozess ist in der jüngsten Zeit mehr denn je in den Brennpunkt kriminalpolitischer und kriminologischer Diskussion gerückt. Merkmale dieser "Repersonalisierung des strafrechtlichen Denkens" waren neben den letzten gesetzgeberischen Initiativen, welche die Rechtsstellung des Verletzten im Strafprozess beständig aufwerteten, nicht zuletzt eine - auch im deutschsprachigen Raum längst etablierte - lebhafte viktimologische Forschung. Kaum ein anderer strafprozessualer Bereich wird dabei so sehr von unterschiedlichen Disziplinen und Berufsständen, mit denen schließlich auch das Opfer in den verschiedenen Phasen des Strafprozesses konfrontiert wird, geprägt. Vor diesem Hintergrund veranstaltete die Kriminologische Zentralstelle (KrimZ) vom 13. bis 15. November 2002 in Wiesbaden eine Fachtagung zu dem Thema "Opfer von Straftaten - Kriminologische, rechtliche und praktische Aspekte". Der vorliegende Band dokumentiert die Ergebnisse dieser Veranstaltung, in deren Rahmen das komplexe Thema aus der Perspektive namhafter Expertinnen und Experten verschiedener Fachrichtungen betrachtet wurde. Der Band schließt mit einem Diskussionsbericht zur Fachtagung.
Abschlussbericht der Expertenkommission zur Verbesserung der Aufklärung komplexer Unglücksereignisse
(2022)
Zehn Jahre nach dem Loveparade-Unglück in Duisburg (24.06.2010) hat der Landtag Nordrhein-Westfalen die Einsetzung einer Expertenkommission beschlossen, um zukünftig die Aufklärung komplexer Unglücksereignisse zu verbessern. Der Beschluss erfolgte als Reaktion auf die Kritik an der (rechtlichen) Aufarbeitung des Loveparade-Unglücks (u. a. zu späte Anklageerhebung, lange Prozessdauer). Analysiert wird anhand des Beispiels des Gerichtsverfahrens zum Loveparade-Unglück, auf welche Art und Weise multikausale Unglücksereignisse bestmöglich aufgeklärt werden können. Dafür werden die verfahrensbestimmenden Dokumente (u. a. Anklageschrift, Beschlüsse) ausgewertet sowie am Verfahren maßgeblich beteiligte Personen interviewt. Im ersten Teil des Berichts stellt die Expertenkommission zwanzig Vorschläge zur Verbesserung der Aufklärung komplexer Unglücksereignisse vor und erörtert diese detailliert (u. a. Modifizierung der Verjährungregelungen, Einsatz von Opferstaatsanwälten bzw. Opferstaatsanwältinnen, Überarbeitung des Adhäsionsverfahren, Einrichtung einer Sachverständigendatenbank, Bau geeigneter Sitzungssäle etc.). Zudem wird auf Einrichtungen der Schadensaufklärung im europäischen Ausland verwiesen. Im zweiten Teil des Berichts stellt die Kriminologische Zentralstelle (KrimZ) die Ergebnisse der Interviews vor (u. a. Verzögerungen bei Großverfahren, Personalausstattung, Öffentlichkeitsarbeit, Sachverständige etc.), welche sie im Auftrag der Expertenkommission ausgewertet hat.
Der vorliegende Bericht zur Evaluation der Behandlungsmaßnahmen hat zum Ziel, die jeweilige Vollzugspopulation näher zu beschreiben, die im Vollzug vorgehaltenen Behandlungsprogramme zu strukturieren und zu analysieren sowie auf weitere Möglichkeiten der Evaluation hinzuweisen. Nach einem Überblick über die Grundlagen der Evaluationsforschung sowie der Besonderheiten der Evaluation von Behandlungsmaßnahmen im Vollzug werden die Bereiche Strafvollzug und Jugendstrafvollzug in eigenen Abschnitten dargestellt (Teil I: Strafvollzug, Teil II: Jugendstrafvollzug). Die Abschnitte behandeln jeweils methodische Hinweise und Datenquellen, Ergebnisse der Erhebungen und Auswertungen sowie Schlussfolgerungen. Teil I (Strafvollzug) stellt die Ergebnisse der Strukturdatenanalyse sowie der Erhebung der Behandlungsmaßnahmenverläufe dar und geht auf besondere Vorkommnisse im Vollzug wie Gewalt unter Strafgefangenen und Suizid ein. Für Teil II (Jugendstrafvollzug) werden zusätzlich zu den Strukturdaten und Behandlungsmaßnahmen die Ergebnisse der durchgeführten Falldatenerhebung dargestellt. Die Ergebnisse werden unter Berücksichtigung der Auswirkungen der Covid-19 Pandemie auf den (Jugend-)Strafvollzug diskutiert.
Die psychosoziale Prozessbegleitung wurde mit dem Gesetz zur Stärkung der Opferrechte im Strafverfahren vom 21.12.2015 (3. Opferrechtsreformgesetz) im deutschen Strafverfahrensrecht verankert. In § 406g Strafprozessordnung (StPO) werden die im engeren Sinne strafverfahrensrechtlichen Aspekte der psychosozialen Prozessbegleitung geregelt, wohingegen das Gesetz über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren (PsychPbG) die Grundsätze der psychosozialen Prozessbegleitung (§ 2 PsychPbG), die grundlegenden Anforderungen an die Qualifikation psychosozialer Prozessbegleiter/-innen (§ 3 PsychPbG) sowie deren Vergütung (§§ 5-9 PsychPbG) bundesweit einheitlich regelt. Vorgestellt wird die Evaluation des Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren vom 16.10.2016 und die AGPsychPbG-Ausführungsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen. Dafür wurden die Rechtsverordnungen der anderen 15 Bundesländer vergleichend analysiert sowie der Bericht des Bundesministeriums der Justiz und des Verbraucherschutzes an den Nationalen Normenkontrollrat ausgewertet. Zusätzlich wurden folgende Institutionen zu ihrer Einschätzung der psychosozialen Prozessbegleitung befragt: Richter/-innen (Amtsgerichte: n = 51, Landgerichte n = 28) und Generalstaatsanwälte bzw. Generalstaatsanwältinnen (n = 46), ausgewählte Kreispolizeibehörden, die nordrhein-westfälische Beauftragte für den Opferschutz sowie in der Beratung tätige Einrichtungen. Es wird festgestellt, dass die Ausgestaltung der psychosozialen Prozessbegleitung in Nordrhein-Westfalen als duales Modell aus Beratungsangeboten des ambulanten Sozialen Dienstes der Justiz und von freien Anbietern positiv bewertet wird. Als verbesserungswürdig werden die pauschalen Vergütungssätze gesehen. Einige freie Anbieter haben aus diesem Grund ihr Angebot bereits eingestellt. Zudem werden Verbesserungsmöglichkeiten für die vom Ministerium der Justiz betriebene Datenbank erörtert.
Immer rasanter werden im Nachgang zu medial entsprechend aufbereiteten Kriminalfällen Verschärfungen im Straf-, Strafprozess- und Sanktionenrecht gefordert. Gleichzeitig zeigt die aktuelle kriminalpolitische Landschaft eine Vielzahl neuer Vorhaben und Modelle auf, um auf die heutigen Erscheinungsformen von Kriminalität sachgerecht und im Sinne einer "rationalen Kriminalpolitik" zu reagieren. Vor diesem Hintergrund veranstaltete die Kriminologische Zentralstelle vom 7. bis 9. Mai 2003 in Wiesbaden eine Fachtagung, in der neben der Betrachtung grundsätzlicher Fragen neue Konzepte, Modelle und Evaluationen vorgestellt und diskutiert wurden. Präsentiert wurden u.a. auch drei empirische (Kooperations-)Evaluationen der KrimZ aus dem Forschungsprojekt zu der Einstellungspraxis der Staatsanwaltschaften und dem Ermittlungsverhalten der Polizei. Der vorliegende Band enthält die Beiträge der Fachtagung, ergänzt durch einen Diskussionsbericht.
Der vorliegende Opferschutzbericht der Landesregierung Nordrhein-Westfalen (NRW) wurde unter Federführung des nordrhein-westfälischen Justizministeriums erstellt und geht auf den Beschluss der Landesregierung vom 21. September 2010 zurück. Der Bericht dient u. a. der Informierung von Bürgerinnen und Bürgern, Einrichtungen und Institutionen. Die Bedeutung des Opferschutzes als zentrales kriminalpolitisches Thema der Gegenwart wird betont. Der Bericht behandelt folgende Aspekte des Opferschutzes: (1) Rechtsgrundlagen des Opferschutzes, (2) opferschützende Maßnahmen und Projekte der Landesregierung sowie (3) Statistiken zur Opferentwicklung. Unter ersterem werden diverse Opferrechte – darunter Strafantrags- und Informationsrechte des Opfers – sowie materiell-strafrechtliche Regelungen und weitere Aspekte der Rechtslage erörtert. Der Fokus der aktuellen Maßnahmen und Projekte liegt vor allem auf der Kriminalprävention, der Aufklärung sowie auf vorhandenen Opferberatungs- und Opferbetreuungsstellen. Die Statistiken zur Opferentwicklung beruhen auf Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) des Landes NRW im Zeitraum von 2001 bis 2010. Dabei ist zu beachten, dass sich im Untersuchungszeitraum Veränderungen ergeben haben (z. B. das Inkrafttreten neuer Straftatbestände), die die Erfassung und Vergleichbarkeit der Daten beeinflussen.
Mit der ersten Stufe der Föderalismusreform ist 2006 die Gesetzgebungszuständigkeit für den Strafvollzug vom Bund auf die Länder übergegangen. Mittlerweile gelten in allen Ländern eigene Gesetze für den Jugendstrafvollzug. Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen haben auch für den Justizvollzug an Erwachsenen neue Landesgesetze eingeführt. Anderswo wird neues Landesrecht vorbereitet. Das gilt auch für den Vollzug der Untersuchungshaft und der Sicherungsverwahrung. Aber auch sonst spielen die Länder im Strafrecht keine Nebenrolle. Die Justiz ist in Deutschland traditionell weitgehend Ländersache, und wichtige Gesetzesänderungen der letzten Jahre gehen auf Entwürfe des Bundesrates zurück. In diesem Zusammenhang werden Strafrechtsreformen im Bundesstaat auch von außen zu betrachtet und damit auf einer allgemeineren Ebene thematisiert. Die Beiträge des Bandes gehen auf eine Tagung der KrimZ im Oktober 2010 in Wiesbaden zurück.
Der vorliegende Achte Opferschutzbericht der Landesregierung geht - wie schon die bisherigen Berichte - auf den Beschluss des Landtages Rheinland-Pfalz aus dem Jahr 2007 zurück (zu LT-Drs. 15/1107), mit dem der Landtag die besondere Schutzbedürftigkeit der Opfer von Straftaten betont und zugleich die Landesregierung aufgefordert hatte, im Abstand von zwei Jahren einen Bericht über die zur Verbesserung des Opferschutzes ergriffenen Maßnahmen vorzulegen. In Fortschreibung der ersten sieben Berichte werden im vorliegenden achten Opferschutzbericht im Wesentlichen die seit dem Vorbericht im Jahr 2020 eingetretenen Änderungen und Entwicklungen dargestellt. Der Aufbau des Berichtes orientiert sich an den Vorgaben des Landtags und geht auf folgende Punkte ein: (1) Veränderungen hinsichtlich der Rechtslage zur Rechtsstellung des Opfers seit dem letzten Opferschutzbericht, (2) Entwicklung der Opferzahlen in den Jahren 2012 bis 2021, einschließlich einer statistischen Erfassung und Auswertung der Opferspezifik, (3) Projekte und Maßnahmen bzw. Weiterentwicklung bestehender Programme sowohl in den Bereichen des vorsorgenden als auch des nachsorgenden Opferschutzes sowie ergänzend (4) zur ressortübergreifenden und interdisziplinären Vernetzung im Bereich des Opferschutzes.
Tätigkeitsbericht 2022
(2023)
Dieser Bericht dokumentiert das 37. Jahr der Arbeit der Kriminologischen Zentralstelle (KrimZ) seit dem Jahr 1986. Die KrimZ wird als Institution vorgestellt und ihre bisherige Entwicklung dargestellt. Der Bericht liefert weiter einen Überblick über alle im Berichtsjahr durchgeführten Forschungsprojekte. Es wurden vier Projekte beendet, die jeweiligen Abschlussberichte sind u. a. als BM-Online Bände 32-34 erschienen. Zwei Projekte wurden neu begonnen. Zudem wird der Aufgabenbereich der Bibliothek und der Literaturdokumentation beschrieben. Darüber hinaus wird die Arbeit der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter erörtert. Abschließend werden alle im Berichtsjahr erschienen Veröffentlichungen sowie Vorträge der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der KrimZ gelistet sowie ein Überblick über die Mitglieder, den Beirat und die Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter der KrimZ sowie der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter gegeben
Für internationale Kooperationspartner und Kontaktpersonen wurde am Ende des Berichts eine Zusammenfassung in englischer Sprache angefügt.
Starting with page 48, there is an English short version attached.
Die vorliegende Forschungsdokumentation zu vollzugsbezogenen Projekten ist in Zusammenarbeit mit GESIS - Leibniz Institut für Sozialwissenschaften entstanden. Dokumentiert werden Studien aus den Jahren 1987 bis 2010, die in den einschlägigen Fachdatenbanken der Kriminologischen Zentralstelle (KrimZ) und des GESIS - Leibniz-Instituts für Sozialwissenschaften nachgewiesen sind. Die Dokumentation enthält u.a. Forschungsarbeiten zu den Gefangenen (psychosoziale Lage, Drogen, Gewalt und Suizid, junge Männer, Frauen, Ausländer, Sexualstraftäter, Rückfällige), zu Aspekten von Planung und Gestaltung (Soziales Training, Behandlung, Bildung und Arbeit, Sport, Entlassungsvorbereitung und Vollzugslockerungen), Vollzugspersonal und externen
Helfern sowie Gefängnisarchitektur und historischen Fragen.
Im Rahmen des Projektes AMBOSafe ("Angriffe auf Mitarbeiter/-innen und Bedienstete von Organisationen mit Sicherheitsaufgaben") wurden konfliktreiche Einsatzsituationen von Polizei- und Rettungskräften untersucht. Vorgestellt werden Ergebnisse, die durch Befragungen von N = 1.763 Polizeibedienstete erhoben wurden. Zusätzlich haben N = 538 Polizeikräfte bis zu 16 Wochen ihren Arbeitsalltag standardisiert dokumentiert sowie Ereignisprotokolle für besondere Vorkommnisse verfasst. Neben der Häufigkeit und der Art der Angriffe werden die angreifende(n) Person(en) beschrieben und eruiert, ob die problematische Einsatzlage von den betroffenen Polizeikräften bereits im Vorfeld erkannt wurde, oder sich für diese überraschend ereignet hat. In diesem Zusammenhang werden auch persönliche Stressfaktoren der Einsatzkräfte als mögliche Risikofaktoren für eine Viktimisierung im Dienst diskutiert und potentielle Strategien zur Entschärfung von konfliktreichen Einsatzsituationen besprochen. Abschließend wird darauf hingewiesen, dass die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Berufsgruppen der Einsatzkräfte gefördert werden sollte, z. B. in Form von gemeinsamen Einsatznachbesprechungen und gemeinsamen Fortbildungen. Im Rahmen des Projekts AMBOSafe wurden bereits berufsgruppenübergreifende Übungen (z. B. Einsatzszenario "Häusliche Gewalt") realisiert, die von den verschiedenen Berufsgruppen als positiv eingeschätzt wurden.
MOTRA-Monitor 2021
(2022)
Es wird ein Überblick über die einzelnen MOTRA-Module gegeben und erste empirische Ergebnisse für das Monitoring 2021 berichtet. Es wird konstatiert, dass das Jahr 2021 unter dem Einfluss der Corona-Pandemie und die damit einhergehende Radikalisierung des Corona-Protestgeschehens steht. Das Monitoring des Forschungsverbundes erstreckt sich dabei über Internetmonitoring, Einstellungsmonitoring, Protestmonitoring, kommunales Monitoring und PMK-Monitoring, ergänzend wird eine bundesweite Expertenbefragung zum aktuellen Radikalisierungsgeschehen durchgeführt. Am Beispiel des Gaza-Krieges 2021 werden Ereignisse, die außerhalb Deutschlands stattfinden, und deren Auswirkungen auf das Radikalisierungsgeschehen in Deutschland mit dem im MOTRA-Verbund zur Verfügung stehenden Instrumentarium analysiert. Zudem wird ein Technologie-Monitoring durchgeführt, das die Relevanz von Technologien im Problemfeld Radikalisierung und Extremismus beobachtet. In einer Auswertung von Strafverfahrensakten wird ein Fokus auf die Anwendungspraxis und die Wirkungsweisen des Terrorismusstrafrechts gelegt und die biografischen Verläufe terroristischer Akteure und Akteurinnen analysiert. Es wird zusammengefasst, dass sich 2021 im Kontext der Coronapandemie ein ideologisch diffuses politisch motiviertes Radikalisierungsgeschehen entfaltet hat, wobei rechtsaffine, populistische bzw. verschwörungstheoretische sowie systemkritisch-demokratiedistante Weltanschauungen dominieren.