Refine
Year of publication
Document Type
- Article (129)
- Book (114)
- Report (90)
- Conference Proceeding (45)
- Part of a Book (3)
- Other (2)
- Working Paper (1)
Language
- German (376)
- English (7)
- Multiple languages (1)
Is part of the Bibliography
- no (384)
Keywords
- Empirische Untersuchung (170)
- Strafvollzug (68)
- Kriminalprognose (39)
- Sozialtherapie (37)
- Kriminologie (34)
- Sexualtäter (34)
- Rückfall (32)
- Maßregelvollzug (29)
- Opferschutz (28)
- Bewährungshilfe (26)
Institute
- Kriminologische Zentralstelle (KrimZ) (285)
- Bundesministerium der Justiz (23)
- Sachsen / Kriminologischer Dienst (21)
- Nordrhein-Westfalen / Ministerium der Justiz (18)
- Rheinland-Pfalz / Ministerium der Justiz (11)
- Berlin / Ministerium der Justiz (4)
- Niedersachsen / Ministerium der Justiz (4)
- Schleswig-Holstein / Ministerium der Justiz (4)
- Bremen / Ministerium der Justiz (1)
Tätigkeitsbericht 2013
(2014)
Der vorliegende Bericht dokumentiert das 28. Jahr der Tätigkeit der Kriminologischen Zentralstelle (KrimZ) seit der Aufnahme ihrer Arbeit im Jahre 1986. Wie in jedem Jahr werden Entwicklung, Organisation und Aufgabenstellung der KrimZ zusammenfassend dargestellt sowie die im Berichtsjahr durchgeführten Projekte und Aktivitäten in knapper Form erläutert. Für internationale Kooperationspartner und Kontaktpersonen wurde am Ende des Berichts eine Zusammenfassung in englischer Sprache angefügt.
Tätigkeitsbericht 2014
(2015)
Der vorliegende Bericht dokumentiert das 29. Jahr der Tätigkeit der Kriminologischen Zentralstelle (KrimZ) seit der Aufnahme ihrer Arbeit im Jahre 1986. Wie in jedem Jahr werden Entwicklung, Organisation und Aufgabenstellung der KrimZ zusammenfassend dargestellt sowie die im Berichtsjahr durchgeführten Projekte und Aktivitäten in knapper Form erläutert. Für internationale Kooperationspartner und Kontaktpersonen wurde am Ende des Berichts eine Zusammenfassung in englischer Sprache angefügt.
Im Februar 2015 wurde vom Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz eine
Reformkommission mit Experten aus Wissenschaft und Praxis eingesetzt, um Vorschläge zur Überarbeitung und Neusortierung der Vorschriften des 13. Abschnitts des Besonderen Teils des Strafgesetzbuches zu erarbeiten. Ziel war es, die Empfehlungen der Reformkommission in die Erstellung eines Referentenentwurfs zur Reform des Sexualstrafrechts im Herbst 2016 einfließen zu lassen. Im vorliegenden Bericht werden die Empfehlungen der Reformkommission zu einzelnen Themenkomplexen des Sexualstrafrechts wiedergegeben. In der Anlage enthalten sind darüber hinaus die Sitzungsprotokolle der Kommission sowie die themenbezogenen Impulsreferate der Experten.
Tätigkeitsbericht 2019
(2020)
Der vorliegende Bericht dokumentiert das 34. Jahr der Tätigkeit der Kriminologischen Zentralstelle (KrimZ) seit der Aufnahme ihrer Arbeit im Jahre 1986. Wie in jedem Jahr werden Entwicklung, Organisation und Aufgabenstellung der KrimZ zusammenfassend dargestellt sowie die im Berichtsjahr durchgeführten Projekte und Aktivitäten in knapper Form erläutert. Für internationale Kooperationspartner und Kontaktpersonen wurde am Ende des Berichts eine Zusammenfassung in englischer Sprache angefügt.
Untersucht werden Behandlungsmaßnahmen bei Jugendstrafgefangenen (JSG) der Jugendstrafanstalt Regis-Breitingen (JSA). Gefragt wird danach, welche Behandlungsbedarfe bestehen, wie diese Bedarfe durch Behandlungsmaßnahmen gedeckt werden und wie erfolgreich diese Maßnahmen nach fachdienstlicher Einschätzung sind. Die Analyse bezieht sich hierbei auf eine bundesländerübergreifend entwickelte Systematik. Zur Beantwortung der Fragen wird seit Anfang 2011 für alle Zugänge in die JSA ein Datenbogen angelegt, der bei Vollzugsplanungen und nach dem Verlassen der JSA von MitarbeiterInnen des Sozialdienstes ausgefüllt, aktualisiert bzw. vervollständigt wird. Der vorliegenden Auswertung liegen Daten aus 382 Erhebungsbögen von JSG, welche die JSA bereits verlassen haben, zugrunde. Zunächst wird für einzelne Maßnahmekategorien jeweils erhoben, für welchen Anteil der JSG ein Bedarf festgestellt wurde, bei welchem Anteil der JSG eine Maßnahme (a) mit und (b) ohne Bedarf begonnen wurde und welcher Anteil derjenigen JSG, die eine Maßnahme begonnen haben, diese abgebrochen haben. Weiter wird differenziert, aus welchen Gründen Maßnahmen nicht begonnen wurden. Einzelne ausgewählte Ergebnisse werden erläutert. Es zeigt sich, dass zahlreiche Maßnahmen durchgeführt werden und dies in hohem Maße bedarfsorientiert erfolgt. Für einige Bereiche wird Verbesserungsbedarf festgestellt. Dies gilt auch für den Grad der Zielerreichung, der von den Fachdiensten unterschiedlich eingeschätzt wird, sowie für die teilweise hohen Abbruchquoten.
Die Untersuchung analysiert Einschätzungen von Jugendstrafgefangenen zur Wirksamkeit der Zeit der eigenen Inhaftierung und ihrer Vollzugserfahrung vor dem Hintergrund des Vollzugsziels, zukünftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen. Grundlage der Auswertung sind Daten aus einem Abgangsfragebogen von männlichen Jugendstrafgefangenen (JSG), die seit dem 1.1.2011 in die Jugendstrafvollzugsanstalt Regis-Breitingen (JSA) gekommen sind, diese vor April 2014 wieder verlassen haben und mindestens 60 Tage in der JSA inhaftiert waren. Zu verschiedenen Aussagen wurden die JSG gefragt, wie sehr sie diesen zustimmen, z. B. "Ich bin gut mit meinen Mithäftlingen ausgekommen", "den Bediensteten habe ich vertraut", "Man muss sich in Haft jeden Tag aufs neue behaupten". Abgefragt wurden auch Gewalterfahrungen in Haft sowie die Einschätzung und Bewertung einzelner Angebote und Maßnahmen. Ergänzend konnten in Freitext Angaben zur Einschätzung von Unterstützung, zur Veränderung des Selbst sowie zur Nennung von Verbesserungs- oder Änderungsvorschlägen gemacht werden.
Das Verhältnis von Gericht, Staatsanwaltschaft und Polizei wird sowohl historisch als auch gegenwartsbezogen dargestellt, wobei insbesondere der Status der Staatsanwaltschaft diskutiert wird. Ein europäischer Überblick wird gegeben. Das Verhältnis von Justiz und Polizei wird hinsichtlich ausgewählter Kriminalitätsfelder, verschiedener beruflicher Kooperationsfelder und ausgewählter Alltagssituationen dargestellt. Strukturelle Probleme bei der Zusammenarbeit wie die Verlagerung des Schwerpunktes der Ermittlung auf die Polizei und Defizite bei einer effektiven richterlichen Kontrolle staatlicher Eingriffsbefugnisse (Richtervorbehalte) werden benannt. Ursachen werden v. a. in einer ungleichen Ressourcenverteilung (u. a. Personal, IT-Standard) von Justiz und Polizei zum Nachteil der Justiz gesehen. Die Einsetzung eines Untersuchungsrichters wird diskutiert, aber von der Kommission abgelehnt. Konkurrenzkonflikte werden hinsichtlich der Zusammenarbeit mit den Medien benannt und in diesem Zusammenhang ein Professionalitätsgefälle zwischen Polizei und Justiz zum Nachteil der Justiz festgestellt. Es wird u. a. eine stärkere Einbindung der Staatsanwaltschaft in das Ermittlungsverfahren, eine bessere Ressourcenausstattung der Justiz und die Sachherrschaft im Hinblick auf die Medieninformation gefordert.
Zur Diskussion stehen Beweisverbote, die im deutschen Strafprozessrecht nach hier vertretener Meinung nur singulär und wenig systematisch gesetzlich geregelt sind und auf einer unübersichtlichen obersten und obergerichtlichen Rechtsprechung basieren. Beweisverbote im europäischen Ausland und völkerrechtliche Auslegungen werden bei der Diskussion berücksichtigt. Empfohlen wird die Einführung einer gesetzlich verankerten Generalklausel zur Verwertbarkeit von unter Rechtsverstößen erlangten Beweisen durch den Gesetzgeber. Kontrovers diskutiert wird die sogenannte Widerspruchserfordernis beim Beweisverwertungsverbot. Es wird für eine gesetzliche Regelung des Verwertungswiderspruchs plädiert.
Eine im Mai 2014 vom Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz eingesetzte Expertengruppe befasste sich mit dem Reformbedarf im Bereich der Tötungsdelikte nach §§ 211 und 212 StGB und erarbeitete Lösungsvorschläge für eine entsprechende Reform des Strafrechts. Diskutiert wird u.a. das systematische Verhältnis zwischen § 211 und § 212 StGB, die verwendete Terminologie sowie die Rechtsfolge der Lebenslangen Freiheitsstrafe. Die Expertengruppe setzt sich aus Vertretern der Wissenschaft, der Justiz, der Rechtsanwaltschaft, der strafrechtlichen Praxis sowie der Landesjustizverwaltungen zusammen. Der vorliegende Bericht fasst die Beratungsergebnisse der Expertengruppe zusammen. Enthalten sind die der Diskussion zugrundeliegenden Referate der Experten sowie von Kommissionsmitgliedern erarbeitete Konzepte zur Gesamtreform der Tötungsdelikte. Der Verlauf der Beratungen lässt sich anhand von Protokollen der einzelnen Sitzungen nachvollziehen. Wesentliche Argumente und Empfehlungen der Expertengruppe werden zusammengefasst dargestellt.
Children who become victims of sex offenses are entitled to protection and assistance, not only from children and youth services but from police, public prosecution and court – therefore from a large number of institutions with different (legal) contracts, organisational structures, self-conceptions, interests and terminologies. Despite the common target, the cooperation of several institutions and different professions is not always easy. From 2008 to 2010, a research project, partially funded by the European Commission, was conducted by researchers from the Centre for Criminology, Lucerne University and the Institute of Conflict Research in Vienna to study current approaches to interdisciplinary cooperations on sex offenses against children in the three participating countries – Germany, Switzerland and Austria. The overall goal was to develop a model concept for interdisciplinary cooperations on sex offences against children with the participation of public children and youth services and criminal justice. This final report presents the findings of the study. An extended version, only issued in German, is published as volume 60 in the series of Kriminologie und Praxis (KUP). It is characterised primarily by much larger country reports and to a much broader representation of the data collected.
Tätigkeitsbericht 2020
(2021)
Dieser Bericht dokumentiert das 35. Jahr der Arbeit der Kriminologischen Zentralstelle (KrimZ) seit dem Jahr 1986. Die KrimZ wird als Institution vorgestellt, ihre bisherige Entwicklung wird zusammenfassend geschildert. Der Bericht liefert weiter einen Überblick über alle im Berichtsjahr durchgeführten Forschungsprojekte und weiteren Aktivitäten. Für internationale Kooperationspartner und Kontaktpersonen wurde am Ende des Berichts eine Zusammenfassung in englischer Sprache angefügt.
Untersucht wird die Suchtmittelproblematik bei jugendlichen Strafgefangenen der Jugendstrafanstalt Regis-Breitingen. Die vorgestellten Ergebnisse basieren auf Daten von Jugendstrafgefangenen (JSG), die seit Anfang 2011 in die Jugendstrafanstalt gekommen sind. Bei über zwei Dritteln der JSG liegt laut Einschätzung der Fachdienste mindestens eine Alkohol- oder eine Drogenproblematik vor. Auch in der Selbsteinschätzung der Jugendstrafgefangenen geben viele problematischen Suchtmittelkonsum an und schreiben Suchtmitteln eine hohe Verantwortung für die eigene Straffälligkeit zu. Für über 80 % der JSG wird ein Bedarf an Suchtberatung festgestellt, wobei nur ein Drittel der JSG mit Bedarf laut Einschätzung der Fachdienste die Ziele der Maßnahme erreicht. Die Suchtberatung wird von den meisten JSG als hilfreich bewertet. Nach eigenen Angaben der JSG werden auch in der Haft Suchtmittel illegal konsumiert. Nach den Ergebnissen ist für einen Großteil der Jugendstrafgefangenen eine Behandlung der Suchtproblematik angezeigt. Um den verschiedenen konsumierten Substanzen sowie individuellen Konsummustern und Zusammenhängen mit Delinquenz gerecht zu werden, wird eine Typisierung vorgeschlagen, die sechs typische Zusammenhänge abbildet und als Grundlage differenzierter Angebote der Sucht- wie der Kriminaltherapie dienen kann.
Zur Messung des "Erfolgs" in der Behandlung von Straftätern hat die bundesländer-übergreifende Arbeitsgruppe zur Evaluation des Jugendstrafvollzugs ein Erhebungsinstrument entwickelt, durch das (unter anderem) fachdienstliche Einschätzungen bestimmter Aspekte vollzuglicher Leistungsziele erfragt werden (z. B. ”Der Gefangene ist in der Lage, nach der Entlassung einer geregelten Ausbildung oder Beschäftigung nachzugehen.“, ”Der Gefangene verfügt ̈uber förderliche familiäre Beziehungen.“, ”Der Gefangene verfügt ̈über realistische Zukunftspläne.“). Diese Einschätzungen werden für die Jugendstrafvollzugsanstalt Regis-Breitingen (JSA) zu zwei Zeitpunkten erhoben, um Veränderungen während der Haft zu erfassen: (1) in den ersten Wochen nach Zugang in die JSA sowie (2) beim Verlassen der JSA. Der Untersuchung liegen Daten von männlichen Jugendstrafgefangenen zugrunde, die seit dem 1.1.2011 zugegangen, die JSA vor Juni 2014 wieder verlassen haben und mindestens 6 Monate in der JSA inhaftiert waren. Für den Vergleich von Zeitpunkt 1 zu Zeitpunkt 2 konnten nach Datenbereinigung für die meisten Antworten die Daten von 443 JSG ausgewertet werden. Im Vorher-Nachher-Vergleich werden für die verschiedenen fachdienstlichen Einschätzungen Veränderungen in unterschiedlicher Häufigkeit festgestellt. Zu einigen Fragen lässt sich kein oder nur ein geringer statistischer Zusammenhang mit Maßnahmen und anderen Merkmalen nachweisen.
Im Rahmen der Zugangs- und Abgangsdiagnostik der Jugendstrafanstalt Regis-Breitingen (JSA) wird unter anderem das diagnostische Verfahren "Leistungsmotivationstest" (LMT) eingesetzt. Untersucht wird, ob Leistungsmotivation eine wichtige Eigenschaft in Haft ist: Beginnen motiviertere Jugendstrafgefangene (JSG) eher Behandlungsmaßnahmen als weniger motivierte? Erreichen sie eher Abschlüsse? Verändern sie sich eher in Merkmalen, die wichtig für ihre Legalbewährung sind? Nach den Ergebnissen verändern sich JSG während ihrer Haft im Mittel kaum in ihrer Leistungsmotivation. Ein Zusammenhang zwischen Aufenthaltsdauer in der JSA und Stärke der Veränderung konnte nicht gefunden werden. Es gibt keine Anzeichen dafür, dass Jugendstrafvollzug die Leistungsmotivation in eine Richtung verändert. Lediglich die leistungshemmende Prüfungsangst verringert sich leicht. Beim LMT handelt es sich um ein Selbstauskunftsverfahren. Die Ergebnisse werden als nicht repräsentativ für die Gesamtheit der JSG angesehen, da sie auf einer Datenselektion beruhen.
Untersucht werden schulische Bildung und berufliche Qualifizierung von Jugendstrafgefangenen (JSG) der Jugendstrafanstalt Regis-Breitingen (JSA), die seit Anfang 2011 in die JSA gekommen sind, diese vor 2015 wieder verlassen haben und mindestens 90 Tage in der JSA waren (N = 783). Die große Mehrzahl der JSG hat bei Haftantritt keinen Schulabschluss, nur ca. jeder zwanzigste verfügt über eine abgeschlossene Berufsausbildung. Die meisten JSG sind vor dem Haftantritt arbeitslos. Ca. 15 % sind erwerbstätig oder in Ausbildung. Insgesamt zeigt sich ein hoher Bedarf an Ausbildung bzw. Qualifizierung. Etwa die Hälfte der JSG, die mindestens 90 Tage in der JSA sind, verlässt die Anstalt mit einer erworbenen Qualifizierung – von einem Modul oder Computerführerschein bis hin zu einem Schulabschluss oder, in einzelnen Fällen, einer abgeschlossenen Lehre. Nach den Ergebnissen ermöglichen die Bedingungen des Jugendstrafvollzugs vielen JSG das Nachholen eines Abschlusses. Andererseits lassen die Ergebnisse weiteres Potential zur Steigerung der Ausbildungsleistung erkennen: die Einsätze in den Ausbildungsbetrieben sind oft sehr kurz; nicht wenige JSG verbringen ihre ersten zwei Monate in der JSA oder sogar länger, ohne in Arbeit oder Ausbildung eingesetzt zu sein; jeder vierte JSG, der mindestens ein Jahr in der JSA war, verlässt sie, ohne einen Abschluss erreicht zu haben. Auch eine Vermittlung in Ausbildung oder Arbeit nach der Entlassung erfolgt oder gelingt für viele JSG nicht.
Die Landesregierung von Rheinland-Pfalz geht in ihrem ersten Opferschutzbericht insbesonders auf folgende Punkte ein: (1) geltende Rechtslage hinsichtlich der unterschiedlichen Bereiche des Opferschutzes, (2) Maßnahmen zur Verbesserung des geltenden Opferentschädigungsgesetzes, (3) Entwicklung der Opferzahlen in den Jahren 1998 bis 2007, (4) Projekte und Maßnahmen sowohl im vorsorgenden als auch im nachsorgenden Opferschutzbereich und (5) beabsichtigte Bundesratsinitiativen im Bereich Opferschutz.
Die Landesregierung von Rheinland-Pfalz geht in ihrem vierten Opferschutzbericht insbesonders auf folgende Punkte ein: (1) Veränderungen hinsichtlich der Rechtslage zur Rechtsstellung des Opfers in den vergangenen zwei Jahren, u. a. Umsetzungen europäischer Vorgaben im Berichtzeitraum, (2) Entwicklung der Opferzahlen der Jahre 2004 bis 2013, inklusive einer statistischen Erfassung und Auswertung der Opferspezifik, (3) neu hinzugekommene Projekte und Maßnahmen bzw. Weiterentwicklung bestehender Programme sowohl im vorsorgenden als auch im nachsorgenden Opferschutzbereich und (4) ressortübergreifende und interdisziplinäre Vernetzung im Bereich Opferschutz.
Nach dem rheinland-pfälzischen Landesjustizvollzugsgesetz vom 1.6.2013 sind Behandlungsmaßnahmen für Strafgefangene und Jugendstrafgefangene "auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse zu konzipieren, zu standardisieren und auf ihre Wirksamkeit hin zu überprüfen". Der vorliegende Bericht zur Evaluation der Behandlungsmaßnahmen hat zum Ziel, die jeweilige Vollzugspopulation näher zu beschreiben, die im Vollzug vorgehaltenen Behandlungsprogramme zu strukturieren und zu analysieren sowie auf weitere Möglichkeiten der Evaluation hinzuweisen. Nach einem Überblick über die Grundlagen der Evaluationsforschung sowie der Besonderheiten der Evaluation von Behandlungsmaßnahmen im Vollzug werden die Bereiche Strafvollzug und Jugendstrafvollzug in eigenen Abschnitten dargestellt (Teil I: Strafvollzug, Teil II: Jugendstrafvollzug). Die Abschnitte behandeln jeweils methodische Hinweise und Datenquellen, Ergebnisse der Erhebungen und Auswertungen sowie Schlussfolgerungen. Zum Teil konnte hierbei auf Erfahrungen und Erhebungsinstrumente der länderübergreifend durch die Kriminologischen Dienste seit 2009 entwickelten Instrumente zur Evaluation des Jugendstrafvollzugs zurückgegriffen werden. Teil I (Strafvollzug) stellt die Ergebnisse der Strukturdatenanalyse sowie der Erhebung der Behandlungsmaßnahmenverläufe dar und geht auf besondere Vorkommnisse im Vollzug wie Gewalt unter Strafgefangenen und Suizid ein. Für Teil II (Jugendstrafvollzug) werden zusätzlich zu den Strukturdaten und Behandlungsmaßnahmen die Ergebnisse der durchgeführten Falldatenerhebung dargestellt.
Die Landesregierung von Rheinland-Pfalz geht in ihrem dritten Opferschutzbericht insbesonders auf folgende Punkte ein: (1) Veränderungen hinsichtlich der Rechtslage zur Rechtsstellung des Opfers in den vergangenen zwei Jahren, u. a. Umsetzungen europäischer Vorgaben im Berichtzeitraum, (2) Entwicklung der Opferzahlen der Jahre 2002 bis 2011, (3) neu hinzugekommene Projekte und Maßnahmen bzw. Weiterentwicklung bestehender Programme sowohl im vorsorgenden als auch im nachsorgenden Opferschutzbereich und (4) ressortübergreifende und interdisziplinäre Vernetzung im Bereich Opferschutz.
Die Landesregierung von Rheinland-Pfalz geht in ihrem zweiten Opferschutzbericht insbesonders auf folgende Punkte ein: (1) Veränderungen hinsichtlich der Rechtslage zur Rechtsstellung des Opfers in den vergangenen zwei Jahren, (2) Entwicklung der Opferzahlen der Jahre 2000 bis 2009, (3) neu hinzugekommene Projekte und Maßnahmen bzw. Weiterentwicklung bestehender Programme sowohl im vorsorgenden als auch im nachsorgenden Opferschutzbereich und (4) Bundesratsinitiativen zur Verbesserung des Opferschutzes.
Die Landesregierung von Rheinland-Pfalz geht in ihrem sechsten Opferschutzbericht insbesonders auf folgende Punkte ein: (1) Veränderungen hinsichtlich der Rechtslage zur Rechtsstellung des Opfers in den vergangenen zwei Jahren, u. a. Umsetzungen europäischer Vorgaben im Berichtzeitraum, (2) Entwicklung der Opferzahlen der Jahre 2008 bis 2017, inklusive einer statistischen Erfassung und Auswertung der Opferspezifik, (3) neu hinzugekommene Projekte und Maßnahmen bzw. Weiterentwicklung bestehender Programme sowohl im vorsorgenden als auch im nachsorgenden Opferschutzbereich, z. B. Bestellung eines Opferbeauftragten auf Landesebene und Anspruch auf psychosoziale Prozessbegleitung besonders schutzbedürftiger Verletzter bestimmter Straftaten und (4) ressortübergreifende und interdisziplinäre Vernetzung im Bereich Opferschutz.
Auf Grundlage eines länderübergreifenden Evaluationskonzepts werden Behandlungsprogramme für Jugendstrafgefangene vom Kriminologischen Dienst Rheinland-Pfalz wissenschaftlich evaluiert. Nach Landesjugendstrafvollzugsgesetz ist dem Landtag Rheinland-Pfalz über die Ergebnisse der Evaluation alle fünf Jahre Bericht zu erstatten. Grundlage des vorliegenden Berichts sind Datenerhebungen aus den Jahren 2010, 2011 und 2012. Ziel ist es, einen Überblick über die Struktur des rheinland-pfälzischen Jugendstrafvollzugs und die dort vorgehaltenen Behandlungs-, Erziehungs- und Fördermaßnahmen zu geben. In die Untersuchung einbezogen werden die Jugendstrafvollzugsstandorte Schifferstadt, Wittlich und teilweise Zweibrücken. Nach einer Erörterung des Untersuchungsdesigns und der Vorgehensweise bei der Evaluation werden die Strukturdaten des Jugendstrafvollzugs in Rheinland-Pfalz anhand unterschiedlicher statistischer Daten dargestellt. Anschließend werden kategorisierte Maßnahmenverläufe (Gruppenmaßnahmen) untersucht. Die Zusammenstellung erlaubt Aussagen zur Konzipierung von Maßnahmen im Jugendstrafvollzug anhand standardisierter Strukturierungsmerkmale sowie zur Wirksamkeit der Maßnahmen bei den Teilnehmenden nach der Leitfrage: welche Maßnahmen zeigen bei welchen Gefangenen welche, bereits im Vollzug messbaren Ergebnisse. Darüber hinaus wurde die Bedarfssituation der Jugendstrafgefangenen bezogen auf einzelne Maßnahmetypen erfasst und untersucht, inwieweit dieser Bedarf erfüllt wird.
MOTRA-Monitor 2020
(2021)
Im ersten, künftig im Jahresrhythmus erscheinenden Bericht über die Tätigkeit des Forschungsverbundes MOTRA wird über die Anfangsphase berichtet, vom Dezember 2019 bis Anfang 2021. Der Forschungsverbund besteht aus universitären, behördlichen und zivilgesellschaftlichen Forschungseinrichtungen, die sich auf Initiative der Forschungsstelle Terrorismus/Extremismus im Bundeskriminalamt (FTE) unter direkter kooperativer Mitwirkung des Lehrstuhls für Kriminologie an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Hamburg (UHH) zusammengeschlossen haben. Das Akronym MOTRA steht dabei für „Monitoring und Transferplattform Radikalisierung". Die Forschungsvorhaben und wissenschaftlichen Analysen nehmen aus verschiedenen Perspektiven (Prävention, Repression, Bekämpfung) unterschiedliche Formen gewaltaffiner Radikalisierungen und politischer Extremismen in den Blick. Mit dem Aufbau eines Monitoringsystems soll das Radikalisierungsgeschehen in Deutschland fortlaufend, über regelmäßig wiederholte methodisch gleichartige Untersuchungen, in seinen verschiedenen Facetten beobachtet und analysiert werden. Gleichzeitig soll mit der Etablierung einer Austauschplattform zur Gestaltung eines direkteren, wechselseitigen Wissenstransfers zwischen Wissenschaft, Praxis und Politik beigetragen werden. Angestrebt wird eine vergleichende phänomen- sowie ideologieübergreifende
Analyse im Zeitverlauf. Dargestellt werden Zielsetzungen und Forschungsdesigns einzelner (Teil-)Module von MOTRA sowie Ergebnisse eines ersten Monitorings bereits existierender empirischer Forschungsaktivitäten zu Radikalisierungsfragen.
Das am 10.03.2017 in Kraft getretene Gesetz zur Verbesserung des Schutzes gegen Nachstellungen hat das Ziel, den Opfern von Stalking eine bessere Strafverfolgung zu ermöglichen, indem der bislang geltende Tatbestand der schwerwiegenden Beeinträchtigung der Lebensgestaltung des Opfers nicht mehr erforderlich ist. Mit dem neuen Gesetz ist es ausreichend, wenn das Täterverhalten dazu geeignet ist, die Lebensgestaltung des Opfers schwerwiegend zu beeinträchtigen. Zur Evaluation der geänderten Gesetzgebung werden drei Jahre nach Einführung der Gesetzesänderung die Justizverwaltungen der Länder sowie acht Opferschutzverbände postalisch befragt, wobei n = 15 Landesjustizverwaltungen und n = 5 Opferschutzverbände geantwortet haben. Die Ergebnisse weisen darauf hin, dass die Gerichte und Staatsanwaltschaften mehrheitlich aufgrund der gesetzgeberischen Änderungen eine erleichterte Beweisführung bei der Anwendung des § 238 StGB und die Möglichkeit eines frühzeitigen strafrechtlichen Einschreitens feststellen. Die weiterhin bestehende Problematik der unbestimmten Rechtsbegriffe (z. B. schwerwiegend, beharrlich) wird hervorgehoben. Zudem wird auf erhebliche praktische Probleme bei der strafrechtlichen Verfolgung von Stalking hingewiesen (z. B. fehlende Dokumentation von Seiten der Opfer, Verschleierung der Tathandlungen im Internet von Seiten der Täter/-innen, Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen). Einstellungsgründe bei Verfahrenserledigung werden diskutiert. Die Opferschutzverbände kritisieren Ermittlungsbehörden dahingehend, dass sie die betroffenen Personen nicht ernst nehmen. Zudem wird die hohe Einstellungszahl bei Ermittlungsverfahren, die lange Ermittlungsdauer und die Strafhöhe moniert. Weitere Verbesserungsvorschläge werden abschließend diskutiert.
Vorgestellt wird ein Bericht der Landesregierung von Schleswig-Holstein, in dem Maßnahmen zur Verbesserung des Opferschutzes und zur Umsetzung des geltenden Opferentschädigungsgesetzes durch die zuständigen Landesbehörden darlegt werden. In diesem Zusammenhang wird die Opferentwicklung im Land Schleswig-Holstein für die letzten zehn Jahre differenziert nach Straftatengruppe und Alter überblicksartig dargestellt. Strafprozessuale Rechtsgrundlagen zum Opferschutz (z. B. Mitwirkung am Strafverfahren, Nebenklage) werden erörtert und Gesetzesinitiativen der SPD und des Bundesrates zum Opferschutz diskutiert. Das Opferentschädigungsgesetz wird detailliert (u. a. Anspruchsvoraussetzungen, Umfang der Leistungen) besprochen und in diesem Zusammenhang die Kritik der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten berücksichtigt. Der Täter-Opfer-Ausgleich wird gesondert dargestellt. Zudem werden weitere Maßnahmen zur Gewährleistung und Verbesserung des Opferschutzes (z. B. Opfer- und Zeugenbetreuung, Prozessbegleitung) angeführt, wobei auch polizeiliche und justizielle Maßnahmen diskutiert sowie verschiedene Pilotprojekte u. a. an Gerichten vorgestellt werden. Abschließend werden Konzepte, die vom Rat für Kriminalitätsverhütung in Schleswig-Holstein in mehreren Arbeitsgruppen erarbeitet worden sind, erörtert.
Tätigkeitsbericht 2021
(2022)
Dieser Bericht dokumentiert das 36. Jahr der Arbeit der Kriminologischen Zentralstelle (KrimZ) seit dem Jahr 1986. Die KrimZ wird als Institution vorgestellt, ihre bisherige Entwicklung wird zusammenfassend geschildert. Der Bericht liefert weiter einen Überblick über alle im Berichtsjahr durchgeführten Forschungsprojekte und weiteren Aktivitäten. Für internationale Kooperationspartner und Kontaktpersonen wurde am Ende des Berichts eine Zusammenfassung in englischer Sprache angefügt.
Im 3. Opferschutzbericht der Landesregierung von Schleswig-Holstein wird die Opferentwicklung in den letzten zehn Jahren (2001 – 2010) überblicksartig dargestellt. Vorgestellt werden bestehende und neu hinzugekommene rechtliche Regelungen zum Opferschutz im Strafprozessrecht (z. B. Gewaltschutzgesetz). Möglichkeiten der außergerichtlichen Konfliktschlichtung (z. B. Täter-Opfer-Ausgleich) und Rechtsgrundlagen zur Durchsetzung der wirtschaftlichen Interessen der Opfer (u. a. Opferentschädigungsgesetz, Opferanspruchssicherungsgesetz) werden diskutiert und die Verbreitung von Informationen für die betroffene Zielgruppe dargelegt. Verschiedene Fach- und Beratungsstellen werden vorgestellt und die Bedeutung der Zeugenschutzberatung und -betreuung sowie die psychosoziale Prozessbegleitung betont, wobei auch auf bauliche Maßnahmen und zeugengerechte Vernehmungsmethoden eingegangen wird. Hinsichtlich der Jugendkriminalität werden verschiedene Maßnahmen, die auch dem Opferschutz dienen (u. a. Diversion, vorrangiges Jugendverfahren, Fallkonferenzen), diskutiert.
Opferschutz ist auch das Ziel von Kriminalprävention. Erläutert werden Organisation und Arbeit des Rates für Kriminalitätsverhütung Schleswig-Holstein und es werden verschiedene Präventionsprojekte zum Schutz von Jugendlichen vorgestellt. Die Staatsanwaltschaften haben verschiedene Sonderdezernate (z. B. Kinderschutzdezernat) eingerichtet, zudem existiert die „Zentrale Stelle Korruption“ und die Zentralstelle „Informations- und Kommunikationskriminalität“ des Generalstaatsanwalts des Landes Schleswig-Holstein. Opferschutzorientierte Aus- und Fortbildungen der Polizei und Justiz, die Landesstiftung Opferschutz Schleswig-Holstein sowie der „Runde Tisch“ der Opferhilfeorganisationen in Schleswig-Holstein werden vorgestellt. Abschließend wird die Arbeit der ambulanten soziale Dienste der Justiz, die freie Straffälligenhilfe, die Möglichkeiten des Strafvollzugs und des Maßregelvollzugs hinsichtlich des präventiven Opferschutzes diskutiert und dabei ein Fokus auf Vorsorgemaßnahmen im Umgang mit rückfallgefährdeten Tätern und Täterinnen gelegt.
Die Qualitätsstandards der Stiftung Opferhilfe Niedersachsen zum Angebot der Beratung und Begleitung für Opfer von Straftaten und deren Angehörigen werden beschrieben. Ziel der Stiftung ist es, die Folgen von Straftaten gegen die verletzten Personen anzuerkennen und u. a. finanzielle Unterstützung bzw. Ausgleich zu geben. Der Ablauf der von der Stiftung Opferhilfe Niedersachsen geleisteten praktischen Einzelfallhilfe gliedert sich dabei in vier Schritte: (1) Kontaktaufnahme, (2) Erstgespräch/Clearing, (3) Vereinbarung von Handlungsschritten, (4) Weitervermittlung/Kontaktabbruch/Beendung der Beratung und Begleitung. Die Rahmenbedingungen für eine wirkungsvolle Einzelfallhilfe (z. B. Erreichbarkeit, Netzwerkarbeit) werden dargestellt. Zudem werden Maßnahmen, die die Stiftung Opferhilfe Niedersachsen durch einen Qualitätszirkel zur Weiterentwicklung und Überprüfung von Qualitätsstandards ergreift, sowie die interne Qualitätskontrolle vorgestellt. Abschließend werden Arbeitshilfen zu den verschiedenen Aufgabenbereichen der Opferhilfe (z. B. Zeugenbegleitung, finanzielle Hilfen, Auskunftsgesuche) formuliert.
Qualitätsstandards für die Durchführung der psychosozialen Prozessbegleitung in Niedersachsen
(2017)
Verletzte einer Straftat können in bestimmten Fällen eine psychosoziale Prozessbegleitung beantragen. Dargelegt werden die Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um eine psychosoziale Prozessbegleitung in Anspruch nehmen zu können und Möglichkeiten zur Beantragung einer psychosozialen Prozessbegleitung. Der Ablauf der psychosozialen Prozessbegleitung wird vor, während und nach dem gerichtlichen Prozess beschrieben und die wichtigsten Aufgaben des bzw. der psychosozialen Prozessbegleiter/-in erläutert. Die Anforderungen an die Qualifikation bzw. Kompetenzen, die eine in der psychosozialen Prozessbegleitung tätige Person bzw. Institution in Niedersachsen erfüllen muss, werden erörtert und dabei die überregionale Vernetzung gesondert beschrieben. Abschließend werden Kriterien zur Gewährleistung der Qualität des Angebots besprochen, wobei sowohl qualitative als auch quantitative Erhebungen zur Qualitätssicherung vorgeschrieben sind.
Leitfaden für ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im niedersächsischen Justizvollzug
(2018)
In den 14 niedersächsischen Justizvollzugseinrichtungen mit rund 5000 Gefangenen sind fast 600 Personen ehrenamtlich tätig und ergänzen die Arbeit der hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Der vorliegende Leitfaden informiert rund um die ehrenamtliche Mitarbeit im niedersächsischen Justizvollzug. Aufgezeigt werden mögliche Tätigkeitsfelder und der Weg, wie man ehrenamtliche Mitarbeiterin oder ehrenamtlicher Mitarbeiter werden kann. Weitere Themen sind Fragen zur Eigenmotivation des ehrenamtlichen Engagements, Wissenswertes zum Justizvollzug und zu Inhaftierten sowie mögliche Anfangsschwierigkeiten bei der Aufnahme einer ehrenamtlichen Tätigkeit. Auf einschlägige gesetzliche Bestimmungen wird hingewiesen.
Seit 2009 ist die Abteilung Ambulanter Justizsozialdienst Niedersachsen bei dem Oberlandesgericht Oldenburg verantwortlich für die landesweite Organisation und fachliche Ausrichtung der Aufgabenfelder (1) Bewährungshilfe, (2) Führungsaufsicht, (3) Gerichtshilfe und (4) Täter-Opfer-Ausgleich. Die aktuell gültigen Qualitätsstandards wurden 2015 von einer Expertengruppe vorgelegt, die diese auf Grundlage eines Feedbackverfahrens unter Beteiligung aller Justizsozialarbeitern und Justizsozialarbeiterinnen überarbeitet haben. Im Handbuch werden festgelegte Standards für die Leistungen des Ambulanten Justizsozialdienstes Niedersachsen in den vier Aufgabenfeldern unter Berücksichtigung der Struktur-, Prozess-, und Ergebnisqualität vorgestellt und Ansätze zur Qualitätssicherung (z. B. Supervision, Dokumentation und Berichtswesen) diskutiert.
Die strafrechtliche Unterbringung psychisch gestörter sowie alkohol- oder drogenabhängiger Straffälliger in Einrichtungen des Maßregelvollzuges ist immer wieder Gegenstand kontroverser Diskussionen. Während es dabei in den Massenmedien meist um spektakuäre Einzelfälle, z. B. Entweichungen und neue Straftaten von Maßregelvollzugspatienten geht, sind für die Fachöffentlichkeit vor allem Fragen der rechtlichen und praktischen Ausgestaltung der Unterbringung von Interesse. Besonders bedeutsam ist diese Thematik für die neuen Bundesländer, in denen die Versordung forensisch-psychiatrischer Patienten seit 1990 neu zu gestalten war. Die am 19./20.06.1995 in Berlin stattgefundene Fachtagung widmete sich dem Thema des Neuaufbaus des Maßregelvollzugs in den neuen Bundesländern. Der vorliegende Band enthält die Beiträge dieser Fachtagung. In einem ersten Teil werden empirische Ergebnisse zum Maßregelvollzug in den neuen Bundesländer referiert, die aus einer von der Kriminologischen Zentralstelle (KrimZ) in Wiesbaden in Kooperation mit dem Institut für Forensische Psychiatrie der Freien Universität Berlin in den Jahren 1993 und 1994 durchgeführten Studie zur Versorgungssituation forensisch-psychiatrischer Patienten in den neuen Bundesländern resultieren. Präsentiert werden darüberhinaus empirische Ergebnisse einer Umfrage über die Praxis des Maßregelvollzuges in den alten Bundesländern. In vier inhaltlich gegliederten Themenblöcken werden anschließend aktuelle Fragen des Maßregelvollzuges (rechtliche Rahmenbedingungen, allgemeine und übergreifende Konzepte, therapeutische Konzepte und erforderliche Ressourcen, Überleitung und Nachsorge zu entlassender Patienten) erörtert. Den Abschluß der Tagung bildete eine Expertenrunde zu den weiteren Perspektiven der Versorgung forensisch-psychiatrischer Patienten. Der Band enthält die Eingangsstatements der Experten und zeichnet die sich anschließende Diskussion nach.
Ausgehend von der Feststellung, dass die reine Reaktion auf und die Repression von Straftaten durch Polizei und Strafjustiz nicht mehr ausreichen, gewinnt die Prävention von Kriminalität zunehmend an Bedeutung. Dabei geht es darum, möglichst frühzeitig Fehlentwicklungen und Risiken erkennen und ggf. intervenieren zu können, bevor sie sich in Form von Kriminalität realisiert haben, wobei die verschiedensten Lebensbereiche, Arbeitsfelder und Institutionen angesprochen sind. Kriminalprävention betrifft dabei nicht nur die Zuständigkeit des Staates, vielmehr sind andere gesellschaftliche Kräfte und Bereiche mit einzubeziehen. In diesem konzeptionellen Zusammenhang ist neu nach der präventiven Bedeutung und Kraft des Strafrechts zu fragen. Dabei erweist sich, dasss einerseits der Stellenwert strafrechtlicher Institutionen deutlich relativiert wird, jedoch andererseits strafrechtliche Aspekte auf allen Ebenen der Kriminalprävention wirksam werden. Der vorliegende Band vereinigt Beiträge einer Tagung an der Deutschen Richterakademie, die im Oktober 1995 in Trier stattgefunden hat und vom Justizministerium Baden-Württemberg und der Kriminologischen Zentralstelle vorbereitet worden war. Behandelt werden die wesentliche Elemente des Gesamtzusammenhangs und die spezielle Verbindung von Kriminalprävention und Strafjustiz.
Grundlage für den vorliegenden Band bildet die Fachtagung "Datenschutzrechtliche Probleme kriminologischer Forschung, die vom 4. bis 6. März 1987 von der Kriminologischen Zentralstelle in Wiesbaden durchgeführt wurde. Ziel der Tagung war es, eingebettet in das grundsätzliche Verhältnis von Wissenschaft und Datenschutz, die besondere Problemlage der kriminologischen Forschung aufzugreifen. Angesprochen waren nicht nur die unmittelbar betroffenen Forscherinnen und Forscher einerseits und Datenschutzbeauftragten andererseits, sondern gleichermaßen die "datenbesitzenden" Stellen im Bereich der Strafrechtspflege, der Polizei und der statistischen Ämter. Neben den überarbeiteten und zum Teil erheblich erweiterten Referaten der Tagung sind drei zusätzliche Beiträge zum Thema enthalten sowie eine Zusammenfassung der auf der Tagung durchgeführten Fachdiskussion. Im Anhang findet sich eine Erklärung zum Verhältnis von Datenschutz und kriminologischer Forschung vom 21. September 1987, unterzeichnet von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern der Kriminologie.
Am 13. Juni 1986 fand in Wiesbaden die Eröffnungsveranstaltung der Kriminologischen Zentralstelle (KrimZ) statt. Der Band enthält Reden und Diskussionbeiträge dieser Veranstaltung. Zunächst wird die neu eingerichtete Institution "Kriminologische Zentralstelle" vorgestellt, anschließend werden die Möglichkeiten einer anwendungsbezogenen Kriminologie unter verschiedenen Aspekten diskutiert. Neben der Erörterung grundsätzlicher Fragen werden unterschiedliche Erwartungen, Forderungen und Grenzziehungen seitens der empirischen und dogmatischen Wissenschaften und seitens der verschiedenen Praxisfelder formuliert. Das wissenschaftliche Kolloquium diente zugleich einer ersten Standortbestimmung der zukünftigen Arbeit der KrimZ.
Der sexuelle Mißbrauch von Kindern zählt zu jenen Straftaten, denen weite Teile der Bevölkerung mit besonders großem Unverständnis und offener Ablehnung gegenüberstehen. Diese Grundhaltung verstärkt sich regelmäßig bei Bekanntwerden neuer, spektakulärer Vorfälle, insbesondere dann, wenn bereits einschlägig vorbestrafte Personen als Täter ermittelt werden. Auch in der offiziellen Kriminalpolitik wird dem Schutz potentieller Opfer des sexuellen Kindesmißbrauchs ein zunehmend hoher Stellenwert eingeräumt. Angesichts der hohen Aktualität dieses Problemfeldes liegt zwar eine Vielzahl entsprechender Publikationen vor, es zeigen sich jedoch Erkenntislücken zur Rückfälligkeit von Sexualstraftätern oder zur Therapie von Mißbrauchsopfern. Vor diesem Hintergrund führte die Kriminologische Zentralstelle im November 1998 eine Fachtagung in Wiesbaden durch, deren Ergebnisse in diesem Band dokumentiert werden. Die Beiträge behandeln u.a. folgende Themen: (1) KrimZ-Projekt "Legalbewährung und kriminelle Karrieren von Sexualstraftätern", (2) Studie zur Rückfälligkeit von entlassenen Patienten des Maßregelvollzuges gem. § 63 StGB, (3) Ermittlungsverfahren bei sexuellem Kindesmißbrauch und Probleme der Strafverteidigung, (4) Begutachtung und Prognose bei Sexualstraftätern, (5) Ambulante Behandlung von Sexualstraftätern sowie Therapie im Straf- und Maßregelvollzug, (6) Viktimologische Aspekte des sexuellen Kindesmißbrauchs, (7) Beurteilung des Realitätsgehalts von Kinderaussagen über sexuellen Mißbrauch, (8) Symptome und Auffälligkeiten nach Sexualdelikten sowie Therapieformen für Mißbrauchsopfer.
Fragen der Struktur und Organisation der Sozialen Dienste der Justiz sind ebenso facettenreich wie umstritten. Dies liegt einerseits an den vielfältigen, zum Teil neuartigen und sich verändernden Aufgaben, die diese Dienste zu bewältigen haben, andererseits an den unterschiedlichen Konzepten und Regelungen, die in den vergangenen Jahrzehnten in den Bundesländern entstanden sind. Die Kriminologische Zentralstelle (KrimZ) befasst sich mit diesem Themengebiet im Rahmen eines mehrstufig angelegten Forschungsprojektes, bei desssen Realisierung bereits zwei Bände der Reihe "Kriminologie und Praxis" erarbeitet wurden (KUP 11, KUP 14). Der vorliegende Band knüpft an eine Fachtagung an, die im Dezember 1995 in Bonn als gemeinschaftliche Veranstaltung der KrimZ und des DBH-Bildungswerkes stattfand und umfasst u.a. folgende Themenbereiche: (1) Hauptergebnisse einer bundesweiten Befragung der KrimZ zur Tätigkeit der Sozialen Dienste in der Justiz, (2) Statements zur Spezialisierung sozialer Arbeit aus der Sicht verschiedener Arbeitsfelder, (3) Praxis und Ergebnisse des Qualifizierungsprogramms der DBH in den neuen Ländern, (4) Strukturen Sozialer Dienste in den europäischen Nachbarländern, (5) Thesen zu Entwicklungsperspektiven der Sozialarbeit in der Justiz.
Das "Gesetz zur Bekämpfung von Sexualdelikten und anderen gefährlichen Straftaten" vom 26. Januar 1998 stellt die Landesjustizverwaltungen und die Justizpraxis vor neue Herausforderungen im Umgang mit Sexualstraftätern. Dies betrifft vor allem die Verlegung von Gefangenen in sozialtherapeutische Anstalten und Abteilungen des Justizvollzuges. Während diese bisher ausschließlich freiwillig und mit Zustimmung des Anstaltsleiters erfolgte, sieht der geänderte § 9 StVollzG eine solche Verlegung für Sexualstraftäter mit mehr als zwei Jahren Freiheitsstrafe nunmehr als Regelfall vor. Diese und weitere neue Bestimmungen führten bundesweit zu zahlreichen Diskussionen und Planungen, aber auch zu vielen offenen Fragen. Vor diesem Hintergrund veranstaltete die Kriminologische Zentralstelle (KrimZ) in Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis Sozialtherapeutische Anstalten im Justizvollzug e.V. im Juni 1999 in Wiesbaden eine Fachtagung, deren Ergebnisse in diesem Band dokumentiert werden. In Referaten einschlägiger Experten werden zentrale Problemfelder des Tagungsthemas aus juristischer, medizinischer und sozialwissenschaftlicher Perspektive diskutiert. Dargestellt werden auch die Ergebnisse einer KrimZ-Umfrage zur Umsetzung des Gesetzes in der Praxis sowie die Berichte mehrerer Landesjustizverwaltungen über ihre aktuellen Planungen. Im Anhang findet sich eine Auswahlbibliographie zum Tagungsthema.
Die Umgestaltung des Strafvollzuges in den neuen Bundesländern brachte in den vergangenen Jahren zahlreiche Probleme mit sich. Dabei konnte nicht einfach völlig neu begonnen werden, vielmehr mußte ein bereits bestehendes System, das in den Strukturen des sozialistischen Staates fest verankert war, durch ein in vieler Hinsicht anderes, rechtsstaatliches Konzept ersetzt werden; und dies - zunächst - bei weitgehender Übernahme des bisherigen Personals und unter Nutzung der vorhandenen Baulichkeiten. Die wissenschaftliche Dokumentation und Analyse dieser schwierigen Entwicklungsarbeit steckt noch in den Anfängen, auch eine rechtshistorische Aufarbeitung des DDR-Strafvollzuges steht bislang, sieht man von Einzelbeiträgen ab, weitgehend aus. Vor diesem Hintergrund führte die Kriminologische Zentralstelle vom 3. - 5. November 1997 in Dresden in Zusammenarbeit mit dem Sächsischen Staatsministerium der Justiz eine Fachtagung durch, deren Referate und Diskus¬sionsbeiträge der vorliegende Band dokumentiert. Nach einem Rückblick auf den Strafvollzug in der DDR folgt eine Bestandsaufnahme der seit der Wiedervereinigung geleisteten Arbeit sowie eine Darstellung aktueller Probleme des Strafvollzuges in den neuen Ländern. Des weiteren werden Aspekte von Statistik und Vollzugsforschung angesprochen sowie Entwicklungsperspektiven des Strafvollzuges diskutiert.
Oberlandesgerichtliche Kontrolle langer Untersuchungshaft : Erfahrungen, Probleme, Perspektiven
(1998)
Der vorliegende Band enthält Beiträge einer Expertentagung im Dezember 1996 in Wiesbaden zur Problematik lang andauernder Untersuchungshaft und ihrer Begrenzung. Vor dem Hintergrund einer Zahl von aktuell ca. 7.000 Fällen, bei denen die Haftdauer von 6 Monaten überschritten wird (20 % aller Verhafteten) wird der Versuch unternommen, die Problemfelder zu bezeichnen, die Schwierigkeiten in der Praxis zu untersuchen und gleichzeitig Lösungsansätze für eine Verfahrensbeschleunigung und Haftverkürzung aufzuzeigen. Der Band gliedert sich in folgende Abschnitte: (1) Übergreifende Betrachtung der Kontrolle langer Untersuchungshaft aus rechtlicher und empirischer Sicht, (2) Die oberlandesgerichtliche Kontrolle langer Untersuchunghaft - Erfahrungen aus der Praxis, (3) Ursachen für Verfahrensverzögerungen, (4) Möglichkeiten der Verfahrensbeschleunigung und Vermeidung von Haftbefehlsaufhebungen, (5) Praktische Bedeutung der Haftkontrolle nach §§ 121ff StPO, (6) Rechtsprechungsanalyse zu §§ 121ff StPO insbesondere im Hinblick auf die Gründe für Haftfortdauer bzw. Haftaufhebung. Im Anhang finden sich die Richtlinien der Generalstaatsanwaltschaften zur Bearbeitung von Haftsachen.
Die Beantwortung der Frage nach Anspruch und Wirklichkeit des Legalitätsprinzips rührt am Grundverhältnis von Effizienz und Gerechtigkeit der Strafrechtspflege und ist damit von hoher kriminalpolitischer Relevanz. Die Kriminologische Zentralstelle veranstaltete vom 15. bis 16. März 1999 im großen Sitzungssaal des Hessischen Justizministeriums ein Expertengespräch zum Thema „Das Ermittlungsverhalten der Polizei und die Einstellungspraxis der Staatsanwaltschaften“. Ziel der Veranstaltung war es, aus verschiedenen Perspektiven einen vertieften Einblick in die komplexe Rechtswirklichkeit des Legalitätsprinzips und in die reale Aufgabenwahrnehmung von Polizei und Staatsanwaltschaften zu ermöglichen. Darüber hinaus sollte ein Forum für eine kritische Diskussion geboten und zugleich die weitere wissenschaftliche Behandlung des Themas erörtert werden. Der vorliegende Band enthält die überarbeiteten Beiträge zu diesem Expertengespräch sowie einen ausführlichen Diskussionsbericht.
Strafrechtspraxis und Kriminologie im Dialog: Was können wir voneinander lernen? Unter diesem Thema fand vom 11. bis 16. März 1991 an der Deutschen Richterakademie in Trier eine Tagung statt, deren zentrale Idee unmittelbar mit dem Begriff des Dialoges ausgedrückt ist: Es sollte keine Veranstaltung werden, bei der die Wissenschaft im Sinne einer Einbahnstraße die Praxis mit ihren Ergebnissen (über die Praxis) konfrontiert, vielmehr war ein Austausch aufgrund eigener Berufs- bzw. Forschungserfahrung angestrebt. Das inhaltliche Gebiet, auf dem dieser Austausch am ehesten möglich erschien, war die Strafzumessungspraxis im weitesten Sinne. Ein Wechsel zwischen Plenumsveranstaltungen und Arbeitsgruppen sowie die Herkunft der Referenten, Arbeitsgruppenleiter und Teilnehmer aus Praxis und Wissenschaft schufen die äußeren Bedingungen für das Gelingen dieses Dialogs. Der vorliegende Band enthält die überarbeiteten und zum Teil erheblich erweiterten Vorträge sowie Berichte aus den Arbeitgruppen der o. g. Tagung. Die Beiträge befassen sich schwerpunktmäßig mit Fragen der Strafzumessung und der individualpräventiv geprägten Sanktionen. Zugleich ist mit der Sanktionsforschung ein Kerngebiet gegenwärtiger kriminologischer Bemühungen angesprochen. Daneben gibt es Kurzbeiträge zu einzelnen Feldern: Kriminologische Einzelfallbeurteilung, Täter-Opfer-Ausgleich, Diversion, Gemeinnützige Arbeit, Strafvollzug und Wiedereingliederung sowie Untersuchungshaft und Haftalternativen. Abschließend wird die auf der Tagung geführte Diskussion zusammenfassend wiedergegeben.
Die kriminologische Aus- und Fortbildung, die sonst meist getrennt in den verschiedenen Fächern und Ausbildungsbereichen behandelt wird und dort eher randständigen Charakter hat, stellt den gemeinsamen zentralen Gegenstand des vorliegenden Bandes dar. Ihm liegt die Fachtagung "Kriminologische Aus- und Fortbildung" zugrunde, welche die Kriminologische Zentralstelle vom 30.9. bis 2.10. 1991 in Wiesbaden veranstaltet hat. Enthalten sind die überarbeiteten und zum Teil erheblich erweiterten Beiträge zur Fachtagung. Neben einer gründlichen Bestandsaufnahme und einem Informationsaustausch sollte diese zu einer stärkeren bereichsübergreifenden Zusammenarbeit anregen, Impulse zur Sicherung und zum Ausbau bisheriger Angebote geben und schließlich die Bemühungen um eigenständige kriminologische Curricula stärken. In verschiedenen Abschnitten werden behandelt: (1) Überblick über die kriminologische Ausbildung in Deutschland und Europa, (2) die künftige Rolle der Kriminologie in der Juristenausbildung, (3) kriminologische Aus- und Weiterbildung in den Bezugswissenschaften Psychiatrie, Psychologie, Soziologie, Sozialpädagogik, (4) übergreifende und schwerpunktmäßige kriminologische Ausbildung sowie (5) kriminologische Aus- und Fortbildung für die Praxisfelder Polizei, Gerichts- und Bewährungshilfe, Strafvollzug und Strafjustiz. Der Band schließt mit einer Zusammenfassung der auf der Tagung geführten Diskussion. Als Extrakt der Tagung findet sich im Anhang ein Thesenpapier zur Ausbildung sowie Fort- und Weiterbildung in Kriminologie, das von einigen der Autoren erarbeitet worden ist.
In Kriminologie und Strafrecht sind die Zusammenhänge zwischen Alkohol und Kriminalität ungewöhnlich komplex und vielfältig. Das Thema berührt sowohl Grundfragen des Rechts als auch zahlreiche praktische Einzelaspekte der Strafverfolgung, des Strafprozesses, der Strafvollstreckung sowie des Straf- und Maßregelvollzuges. In kaum einem anderen Gebiet gibt es überdies so viele Verknüpfungen zwischen Medizin, Psycho- und Sozialwissenschaften und Jurisprudenz. Dabei ist das Generalthema „Alkohol, Strafrecht und Kriminalität“ gerade in den letzten Jahren wieder zu besonderer Aktualität avanciert, sei es, weil alte Probleme nicht zufriedenstellend gelöst wurden, sei es, weil neue Probleme hinzugekommen sind. Vor diesem Hintergrund veranstaltete die Kriminologische Zentralstelle vom 27. bis 29. Oktober 1999 im Hessischen Ministerium der Justiz in Wiesbaden zu diesem Fragenkreis eine Fachtagung. Ziel der Veranstaltung war es, aus unterschiedlichen Perspektiven Einblicke in das Thema zu gewähren, besonders problematische Bereiche näher zu beleuchten und ein kritisches Forum für eine fachübergreifende Diskussion zu bieten. Der vorliegende Band enthält die überarbeiteten Beiträge zur Fachtagung sowie einen ausführlichen Diskussionsbericht.
Die Personenstatistiken der Strafrechtspflege müssen auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt werden. Diese Situation eröffnet die Chance, das bestehende System grundsätzlich zu überarbeiten, damit die bisherigen Unzulänglichkeiten überwunden und die Aussagekraft verbessert werden können. Das Expertengespräch über die Gestaltung der Personenstatistiken der Strafrechtspflege am 23. und 24. März 1992 in Bonn, das vom Bundesministerium der Justiz und der Kriminologischen Zentralstelle e.V. veranstaltet wurde, sollte Kriterien für eine Verbesserung vor allem der Personenstatistiken der Strafrechtspflege erarbeiten. Der vorliegende Band vereinigt die anläßlich dieses Expertengesprächs gehaltenen Beiträge. Als ausländische Modelle werden zunächst die unterschiedlichen Formen der Strafrechtspflegestatistiken in den Niederlanden, in Österreich und der Schweiz referiert. Anschließend wird auf die Situation in der Bundesrepublik Deutschland eingangen, das bisherige System der verschiedenen Strafrechtspflegestatistiken vorgestellt und Möglichkeiten der Neugestaltung aufgezeigt. Anhand einer empirischen Analyse werden die bisherigen Schwächen der Strafverfolgungsstatistik verdeutlicht. Den Abschluß bildet ein ausführlicher Bericht über die Diskussion der Expertenrunde.
Drogentherapie und Strafe
(1988)
Im März 1988 fand in Wiesbaden eine überregionale Fachtagung zum Thema "Drogentherapie und Strafe statt". Der vorliegende Band basiert auf dieser Tagung und enthält sämtliche Referate von Experten unterschiedlicher Professionen, die für diesen Zweck überarbeitet und teilweise ergänzt wurden sowie eine Zusammenfassung der Diskussion. Die Beiträge befassen sich mit praktischen Erfahrungen und wissenschaftlichen Erkenntnissen, die im Zusammenhang mit der Bereitstellung bzw. Berücksichtigung therapeutischer Maßnahmen bei Drogenstraftätern gemacht wurden. Im Mittelpunkt stehen die Bestimmungen zur Zurückstellung der Strafvollstreckung gemäß §§ 35 ff. BtMG, daneben kommen auch Möglichkeiten und Formen der Behandlung und Beratung Abhängiger im Rahmen des Straf- und Maßregelvollzuges sowie der Bewährungshilfe zur Sprache. Ein Schwerpunkt ist hierbei die Frage der möglichen Kooperation, aber auch der notwendigen Abgrenzung zwischen Instanzen der Strafrechtspflege einerseits und den Vertretern und Institutionen von Therapie und Beratung andererseits.
Since the beginnings of criminal statistics in the early 19th century their use as instruments for measuring the true amount of crime has been controversial. Nevertheless, they are still important up to the present day. These data are used to justify policies, to decide on measures of crime prevention and crime control and to make statements about the working of the criminal justice system. With the world closing up and Europe growing together, not only economic or social comparisons are needed, but there also exists a demand to compare the developments of criminality as well as the criminal policies and the criminal justice systems of different countries. A workshop organized by the editors and titled "Improving Crime and Criminal Justice Statistics - National and International Perspectives", which took place on the 11th International Congress on Criminology in Budapest in August 1993, brought together international experts to discuss the topic. The editors asked the contributors to answer the following questions in regard to their respective national situation: (1) Are there any statistics covering the whole area of police and criminal justice in the respective countries? (2) Are there any partial statistics, and if so, how are they connected? Are they compatible?(3) What can be said about reliability and value of data of statistics? (4) What will be the future developments regarding survey modes and computerization of data collection and evaluation? How can the availability of the data be improved? (5) How far can official statistics in future be replaced or complemented by victim surveys and microcensus? (6) Is it possible to establish international comparability/compatability of national statistics? This volume contains most of the papers presented at the conference and revised for this publication as well as some complementary contributions by other authors. After an introductory chapter, which describes the initial position and the present difficulties of the national criminal statistics and of their international comparability, the situation in several West and East European countries is shown. This is supplemented by reports from Africa as an example of developing countries and from Canada as an example of a non-European developed country. A concluding chapter discusses problems of international comparability and of concrete initiatives to carry out such comparisons.
Der Kriminologische Dienst in der Bundesrepublik Deutschland : eine Bestandsaufnahme im Jahre 1987
(1988)
Satzungsgemäße Aufgabe der Kriminologischen Zentralstelle (KrimZ) ist es, "mit dem Kriminologischen Dienst im Strafvollzug [...] zusammen[zu]arbeiten". Dementsprechend wurde die KrimZ vom Strafvollzugsausschuss der Länder beauftragt, einen "Erfahrungsaustausch zwischen den Mitarbeitern des Kriminologischen Dienstes" zu organisieren, der im Rahmen einer Arbeitstagung vom 3. bis 4. November 1987 in Wiesbaden stattfand. Die Arbeitstagung ermöglichte ein erstes umfassendes Gespräch der in unterschiedlichen Funktionen mit Vollzugsforschung befassten Mitarbeiter der einzelnen Landesjustizverwaltungen. Neben aktuellen Einzelthemen standen grundsätzliche Fragen, insbesondere der Forschungsorganisation, im Vordergrund. Den Landesjustizverwaltungen ist es nach § 166 StVollzG a.F. überlassen, ob und wie die Vollzugsforschung im eigenen Land organisiert ist. Entsprechend vielfältig stellen sich Organisationsformen und Ausgestaltungen in den einzelnen Bundesländern dar. In Teil I des vorliegenden Heftes wird das Ergebnis einer systematischen Bestandsaufnahme in den einzelnen Bundesländern abgebildet, die auf einer von der KrimZ an die Landesjustizverwaltungen im November 1987 gestellten Abfrage beruht. Teil II enthält die für die Tagung verfaßten Referate zur allgemeinen Forschungslage und zu spezifischen Themen der Vollzugsforschung wie prognostische Überlegungen zur Vollzugsbelegung, Messung der Legalbewährung nach Freiheitsstrafe mithilfe einer Rückfallstatistik sowie Fragen des Datenzugang und des Datenschutzes.
Die Sozialen Dienste in der Justiz (Gerichtshilfe, Bewährungshilfe, Führungsaufsicht, Sozialdienst des Vollzugs) stehen aktuell in der Diskussion. Insbesondere durch die Notwendigkeit, eine soziale Strafrechtspflege in den neuen Bundesländern aufzubauen, aber auch durch neuere Entwicklungen in den alten Bundesländern treten Aspekte der effizienten Ausgestaltung von Organisation und Kooperation der einzelnen Dienste in den Vordergrund. Im Rahmen der Durchführung eines Forschungsprojekts zu den Sozialen Diensten in der Justiz hat die Kriminologische Zentralstelle vom 6. - 8. Juni 1993 in Wiesbaden ein Kolloquium veranstaltet, das Experten der verschiedenen beteiligten Berufsgruppen zusammenführte. Zunächst nach Gerichtshilfe, Bewährungshilfe, Vollzug, Führungsaufsicht, Projektarbeit und freier Straffälligenhilfe getrennt und dann unter übergreifenden Gesichtspunkten wurden vor dem Hintergrund der jeweiligen Aufgaben Praxis und Erfordernisse der Zusammenarbeit sowie die Auswirkungen organisatorischer Strukturen erörtert. Die Beiträge zu den einzelnen Themen und zur Abschlußdiskussion sind in überarbeiteter Form wiedergegeben. Darüber hinaus enthält der Band Teilberichte des KrimZ-eigenen Forschungsprojektes: eine umfassende Sekundäranalyse empirischer Untersuchungen zu Gerichtshilfe, Bewährungshilfe und Führungsaufsicht sowie eine Analyse der Ländervorschriften zu den Sozialen Diensten in der Justiz.
Die strafrechtliche Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus : Probleme und Perspektiven
(1993)
Die strafrechtliche Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus findet - nicht zuletzt wegen steigender Belegungszahlen und spektakulärer Einzelfälle - zunehmendes Interesse. Der vorliegende Band geht auf ein Expertenkolloquium zurück, das die Kriminologische Zentralstelle vom 30.11. bis 1.12.1992 in Wiesbaden zum Thema "Probleme der strafrechtlichen Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus" veranstaltete. Experten aus unterschiedlichen Disziplinen und Berufsgruppen, die mit Unterbringungsfragen befasst sind, thematisierten die justitiellen Weichenstellungen im Verfahrensverlauf von der Anordnung einer einstweiligen Unterbringung über den Vollzug der Maßregel, Vollzugslockerungen und Überprüfung der Fortdauer, Fragen der Aussetzung, der Nachsorge, der Führungsaufsicht bis hin zur Legalbewährung und Aussetzungwiderruf. Ein besonderes Interesse lag auf dem Zusammenspiel von Strafjustiz und Psychiatrie. Die Beiträge zu den einzelnen Themenkomplexen sowie zur Abschlussdiskussion sind in überarbeiteter Form im vorliegenden Band enthalten. Ergänzend werden erste Erkenntnisse aus einer umfangreichen Aktenuntersuchung berichtet, die zu diesen Fragestellungen von der Kriminologischen Zentralstelle durchgeführt wird.