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Das "Gesetz zur Bekämpfung von Sexualdelikten und anderen gefährlichen Straftaten" vom 26. Januar 1998 stellt die Landesjustizverwaltungen und die Justizpraxis vor neue Herausforderungen im Umgang mit Sexualstraftätern. Dies betrifft vor allem die Verlegung von Gefangenen in sozialtherapeutische Anstalten und Abteilungen des Justizvollzuges. Während diese bisher ausschließlich freiwillig und mit Zustimmung des Anstaltsleiters erfolgte, sieht der geänderte § 9 StVollzG eine solche Verlegung für Sexualstraftäter mit mehr als zwei Jahren Freiheitsstrafe nunmehr als Regelfall vor. Diese und weitere neue Bestimmungen führten bundesweit zu zahlreichen Diskussionen und Planungen, aber auch zu vielen offenen Fragen. Vor diesem Hintergrund veranstaltete die Kriminologische Zentralstelle (KrimZ) in Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis Sozialtherapeutische Anstalten im Justizvollzug e.V. im Juni 1999 in Wiesbaden eine Fachtagung, deren Ergebnisse in diesem Band dokumentiert werden. In Referaten einschlägiger Experten werden zentrale Problemfelder des Tagungsthemas aus juristischer, medizinischer und sozialwissenschaftlicher Perspektive diskutiert. Dargestellt werden auch die Ergebnisse einer KrimZ-Umfrage zur Umsetzung des Gesetzes in der Praxis sowie die Berichte mehrerer Landesjustizverwaltungen über ihre aktuellen Planungen. Im Anhang findet sich eine Auswahlbibliographie zum Tagungsthema.
Die Umgestaltung des Strafvollzuges in den neuen Bundesländern brachte in den vergangenen Jahren zahlreiche Probleme mit sich. Dabei konnte nicht einfach völlig neu begonnen werden, vielmehr mußte ein bereits bestehendes System, das in den Strukturen des sozialistischen Staates fest verankert war, durch ein in vieler Hinsicht anderes, rechtsstaatliches Konzept ersetzt werden; und dies - zunächst - bei weitgehender Übernahme des bisherigen Personals und unter Nutzung der vorhandenen Baulichkeiten. Die wissenschaftliche Dokumentation und Analyse dieser schwierigen Entwicklungsarbeit steckt noch in den Anfängen, auch eine rechtshistorische Aufarbeitung des DDR-Strafvollzuges steht bislang, sieht man von Einzelbeiträgen ab, weitgehend aus. Vor diesem Hintergrund führte die Kriminologische Zentralstelle vom 3. - 5. November 1997 in Dresden in Zusammenarbeit mit dem Sächsischen Staatsministerium der Justiz eine Fachtagung durch, deren Referate und Diskus¬sionsbeiträge der vorliegende Band dokumentiert. Nach einem Rückblick auf den Strafvollzug in der DDR folgt eine Bestandsaufnahme der seit der Wiedervereinigung geleisteten Arbeit sowie eine Darstellung aktueller Probleme des Strafvollzuges in den neuen Ländern. Des weiteren werden Aspekte von Statistik und Vollzugsforschung angesprochen sowie Entwicklungsperspektiven des Strafvollzuges diskutiert.
Oberlandesgerichtliche Kontrolle langer Untersuchungshaft : Erfahrungen, Probleme, Perspektiven
(1998)
Der vorliegende Band enthält Beiträge einer Expertentagung im Dezember 1996 in Wiesbaden zur Problematik lang andauernder Untersuchungshaft und ihrer Begrenzung. Vor dem Hintergrund einer Zahl von aktuell ca. 7.000 Fällen, bei denen die Haftdauer von 6 Monaten überschritten wird (20 % aller Verhafteten) wird der Versuch unternommen, die Problemfelder zu bezeichnen, die Schwierigkeiten in der Praxis zu untersuchen und gleichzeitig Lösungsansätze für eine Verfahrensbeschleunigung und Haftverkürzung aufzuzeigen. Der Band gliedert sich in folgende Abschnitte: (1) Übergreifende Betrachtung der Kontrolle langer Untersuchungshaft aus rechtlicher und empirischer Sicht, (2) Die oberlandesgerichtliche Kontrolle langer Untersuchunghaft - Erfahrungen aus der Praxis, (3) Ursachen für Verfahrensverzögerungen, (4) Möglichkeiten der Verfahrensbeschleunigung und Vermeidung von Haftbefehlsaufhebungen, (5) Praktische Bedeutung der Haftkontrolle nach §§ 121ff StPO, (6) Rechtsprechungsanalyse zu §§ 121ff StPO insbesondere im Hinblick auf die Gründe für Haftfortdauer bzw. Haftaufhebung. Im Anhang finden sich die Richtlinien der Generalstaatsanwaltschaften zur Bearbeitung von Haftsachen.
Die Beantwortung der Frage nach Anspruch und Wirklichkeit des Legalitätsprinzips rührt am Grundverhältnis von Effizienz und Gerechtigkeit der Strafrechtspflege und ist damit von hoher kriminalpolitischer Relevanz. Die Kriminologische Zentralstelle veranstaltete vom 15. bis 16. März 1999 im großen Sitzungssaal des Hessischen Justizministeriums ein Expertengespräch zum Thema „Das Ermittlungsverhalten der Polizei und die Einstellungspraxis der Staatsanwaltschaften“. Ziel der Veranstaltung war es, aus verschiedenen Perspektiven einen vertieften Einblick in die komplexe Rechtswirklichkeit des Legalitätsprinzips und in die reale Aufgabenwahrnehmung von Polizei und Staatsanwaltschaften zu ermöglichen. Darüber hinaus sollte ein Forum für eine kritische Diskussion geboten und zugleich die weitere wissenschaftliche Behandlung des Themas erörtert werden. Der vorliegende Band enthält die überarbeiteten Beiträge zu diesem Expertengespräch sowie einen ausführlichen Diskussionsbericht.
Strafrechtspraxis und Kriminologie im Dialog: Was können wir voneinander lernen? Unter diesem Thema fand vom 11. bis 16. März 1991 an der Deutschen Richterakademie in Trier eine Tagung statt, deren zentrale Idee unmittelbar mit dem Begriff des Dialoges ausgedrückt ist: Es sollte keine Veranstaltung werden, bei der die Wissenschaft im Sinne einer Einbahnstraße die Praxis mit ihren Ergebnissen (über die Praxis) konfrontiert, vielmehr war ein Austausch aufgrund eigener Berufs- bzw. Forschungserfahrung angestrebt. Das inhaltliche Gebiet, auf dem dieser Austausch am ehesten möglich erschien, war die Strafzumessungspraxis im weitesten Sinne. Ein Wechsel zwischen Plenumsveranstaltungen und Arbeitsgruppen sowie die Herkunft der Referenten, Arbeitsgruppenleiter und Teilnehmer aus Praxis und Wissenschaft schufen die äußeren Bedingungen für das Gelingen dieses Dialogs. Der vorliegende Band enthält die überarbeiteten und zum Teil erheblich erweiterten Vorträge sowie Berichte aus den Arbeitgruppen der o. g. Tagung. Die Beiträge befassen sich schwerpunktmäßig mit Fragen der Strafzumessung und der individualpräventiv geprägten Sanktionen. Zugleich ist mit der Sanktionsforschung ein Kerngebiet gegenwärtiger kriminologischer Bemühungen angesprochen. Daneben gibt es Kurzbeiträge zu einzelnen Feldern: Kriminologische Einzelfallbeurteilung, Täter-Opfer-Ausgleich, Diversion, Gemeinnützige Arbeit, Strafvollzug und Wiedereingliederung sowie Untersuchungshaft und Haftalternativen. Abschließend wird die auf der Tagung geführte Diskussion zusammenfassend wiedergegeben.
Die kriminologische Aus- und Fortbildung, die sonst meist getrennt in den verschiedenen Fächern und Ausbildungsbereichen behandelt wird und dort eher randständigen Charakter hat, stellt den gemeinsamen zentralen Gegenstand des vorliegenden Bandes dar. Ihm liegt die Fachtagung "Kriminologische Aus- und Fortbildung" zugrunde, welche die Kriminologische Zentralstelle vom 30.9. bis 2.10. 1991 in Wiesbaden veranstaltet hat. Enthalten sind die überarbeiteten und zum Teil erheblich erweiterten Beiträge zur Fachtagung. Neben einer gründlichen Bestandsaufnahme und einem Informationsaustausch sollte diese zu einer stärkeren bereichsübergreifenden Zusammenarbeit anregen, Impulse zur Sicherung und zum Ausbau bisheriger Angebote geben und schließlich die Bemühungen um eigenständige kriminologische Curricula stärken. In verschiedenen Abschnitten werden behandelt: (1) Überblick über die kriminologische Ausbildung in Deutschland und Europa, (2) die künftige Rolle der Kriminologie in der Juristenausbildung, (3) kriminologische Aus- und Weiterbildung in den Bezugswissenschaften Psychiatrie, Psychologie, Soziologie, Sozialpädagogik, (4) übergreifende und schwerpunktmäßige kriminologische Ausbildung sowie (5) kriminologische Aus- und Fortbildung für die Praxisfelder Polizei, Gerichts- und Bewährungshilfe, Strafvollzug und Strafjustiz. Der Band schließt mit einer Zusammenfassung der auf der Tagung geführten Diskussion. Als Extrakt der Tagung findet sich im Anhang ein Thesenpapier zur Ausbildung sowie Fort- und Weiterbildung in Kriminologie, das von einigen der Autoren erarbeitet worden ist.
In Kriminologie und Strafrecht sind die Zusammenhänge zwischen Alkohol und Kriminalität ungewöhnlich komplex und vielfältig. Das Thema berührt sowohl Grundfragen des Rechts als auch zahlreiche praktische Einzelaspekte der Strafverfolgung, des Strafprozesses, der Strafvollstreckung sowie des Straf- und Maßregelvollzuges. In kaum einem anderen Gebiet gibt es überdies so viele Verknüpfungen zwischen Medizin, Psycho- und Sozialwissenschaften und Jurisprudenz. Dabei ist das Generalthema „Alkohol, Strafrecht und Kriminalität“ gerade in den letzten Jahren wieder zu besonderer Aktualität avanciert, sei es, weil alte Probleme nicht zufriedenstellend gelöst wurden, sei es, weil neue Probleme hinzugekommen sind. Vor diesem Hintergrund veranstaltete die Kriminologische Zentralstelle vom 27. bis 29. Oktober 1999 im Hessischen Ministerium der Justiz in Wiesbaden zu diesem Fragenkreis eine Fachtagung. Ziel der Veranstaltung war es, aus unterschiedlichen Perspektiven Einblicke in das Thema zu gewähren, besonders problematische Bereiche näher zu beleuchten und ein kritisches Forum für eine fachübergreifende Diskussion zu bieten. Der vorliegende Band enthält die überarbeiteten Beiträge zur Fachtagung sowie einen ausführlichen Diskussionsbericht.
Die Personenstatistiken der Strafrechtspflege müssen auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt werden. Diese Situation eröffnet die Chance, das bestehende System grundsätzlich zu überarbeiten, damit die bisherigen Unzulänglichkeiten überwunden und die Aussagekraft verbessert werden können. Das Expertengespräch über die Gestaltung der Personenstatistiken der Strafrechtspflege am 23. und 24. März 1992 in Bonn, das vom Bundesministerium der Justiz und der Kriminologischen Zentralstelle e.V. veranstaltet wurde, sollte Kriterien für eine Verbesserung vor allem der Personenstatistiken der Strafrechtspflege erarbeiten. Der vorliegende Band vereinigt die anläßlich dieses Expertengesprächs gehaltenen Beiträge. Als ausländische Modelle werden zunächst die unterschiedlichen Formen der Strafrechtspflegestatistiken in den Niederlanden, in Österreich und der Schweiz referiert. Anschließend wird auf die Situation in der Bundesrepublik Deutschland eingangen, das bisherige System der verschiedenen Strafrechtspflegestatistiken vorgestellt und Möglichkeiten der Neugestaltung aufgezeigt. Anhand einer empirischen Analyse werden die bisherigen Schwächen der Strafverfolgungsstatistik verdeutlicht. Den Abschluß bildet ein ausführlicher Bericht über die Diskussion der Expertenrunde.
Drogentherapie und Strafe
(1988)
Im März 1988 fand in Wiesbaden eine überregionale Fachtagung zum Thema "Drogentherapie und Strafe statt". Der vorliegende Band basiert auf dieser Tagung und enthält sämtliche Referate von Experten unterschiedlicher Professionen, die für diesen Zweck überarbeitet und teilweise ergänzt wurden sowie eine Zusammenfassung der Diskussion. Die Beiträge befassen sich mit praktischen Erfahrungen und wissenschaftlichen Erkenntnissen, die im Zusammenhang mit der Bereitstellung bzw. Berücksichtigung therapeutischer Maßnahmen bei Drogenstraftätern gemacht wurden. Im Mittelpunkt stehen die Bestimmungen zur Zurückstellung der Strafvollstreckung gemäß §§ 35 ff. BtMG, daneben kommen auch Möglichkeiten und Formen der Behandlung und Beratung Abhängiger im Rahmen des Straf- und Maßregelvollzuges sowie der Bewährungshilfe zur Sprache. Ein Schwerpunkt ist hierbei die Frage der möglichen Kooperation, aber auch der notwendigen Abgrenzung zwischen Instanzen der Strafrechtspflege einerseits und den Vertretern und Institutionen von Therapie und Beratung andererseits.
Since the beginnings of criminal statistics in the early 19th century their use as instruments for measuring the true amount of crime has been controversial. Nevertheless, they are still important up to the present day. These data are used to justify policies, to decide on measures of crime prevention and crime control and to make statements about the working of the criminal justice system. With the world closing up and Europe growing together, not only economic or social comparisons are needed, but there also exists a demand to compare the developments of criminality as well as the criminal policies and the criminal justice systems of different countries. A workshop organized by the editors and titled "Improving Crime and Criminal Justice Statistics - National and International Perspectives", which took place on the 11th International Congress on Criminology in Budapest in August 1993, brought together international experts to discuss the topic. The editors asked the contributors to answer the following questions in regard to their respective national situation: (1) Are there any statistics covering the whole area of police and criminal justice in the respective countries? (2) Are there any partial statistics, and if so, how are they connected? Are they compatible?(3) What can be said about reliability and value of data of statistics? (4) What will be the future developments regarding survey modes and computerization of data collection and evaluation? How can the availability of the data be improved? (5) How far can official statistics in future be replaced or complemented by victim surveys and microcensus? (6) Is it possible to establish international comparability/compatability of national statistics? This volume contains most of the papers presented at the conference and revised for this publication as well as some complementary contributions by other authors. After an introductory chapter, which describes the initial position and the present difficulties of the national criminal statistics and of their international comparability, the situation in several West and East European countries is shown. This is supplemented by reports from Africa as an example of developing countries and from Canada as an example of a non-European developed country. A concluding chapter discusses problems of international comparability and of concrete initiatives to carry out such comparisons.
Die Sozialen Dienste in der Justiz (Gerichtshilfe, Bewährungshilfe, Führungsaufsicht, Sozialdienst des Vollzugs) stehen aktuell in der Diskussion. Insbesondere durch die Notwendigkeit, eine soziale Strafrechtspflege in den neuen Bundesländern aufzubauen, aber auch durch neuere Entwicklungen in den alten Bundesländern treten Aspekte der effizienten Ausgestaltung von Organisation und Kooperation der einzelnen Dienste in den Vordergrund. Im Rahmen der Durchführung eines Forschungsprojekts zu den Sozialen Diensten in der Justiz hat die Kriminologische Zentralstelle vom 6. - 8. Juni 1993 in Wiesbaden ein Kolloquium veranstaltet, das Experten der verschiedenen beteiligten Berufsgruppen zusammenführte. Zunächst nach Gerichtshilfe, Bewährungshilfe, Vollzug, Führungsaufsicht, Projektarbeit und freier Straffälligenhilfe getrennt und dann unter übergreifenden Gesichtspunkten wurden vor dem Hintergrund der jeweiligen Aufgaben Praxis und Erfordernisse der Zusammenarbeit sowie die Auswirkungen organisatorischer Strukturen erörtert. Die Beiträge zu den einzelnen Themen und zur Abschlußdiskussion sind in überarbeiteter Form wiedergegeben. Darüber hinaus enthält der Band Teilberichte des KrimZ-eigenen Forschungsprojektes: eine umfassende Sekundäranalyse empirischer Untersuchungen zu Gerichtshilfe, Bewährungshilfe und Führungsaufsicht sowie eine Analyse der Ländervorschriften zu den Sozialen Diensten in der Justiz.
Die strafrechtliche Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus : Probleme und Perspektiven
(1993)
Die strafrechtliche Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus findet - nicht zuletzt wegen steigender Belegungszahlen und spektakulärer Einzelfälle - zunehmendes Interesse. Der vorliegende Band geht auf ein Expertenkolloquium zurück, das die Kriminologische Zentralstelle vom 30.11. bis 1.12.1992 in Wiesbaden zum Thema "Probleme der strafrechtlichen Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus" veranstaltete. Experten aus unterschiedlichen Disziplinen und Berufsgruppen, die mit Unterbringungsfragen befasst sind, thematisierten die justitiellen Weichenstellungen im Verfahrensverlauf von der Anordnung einer einstweiligen Unterbringung über den Vollzug der Maßregel, Vollzugslockerungen und Überprüfung der Fortdauer, Fragen der Aussetzung, der Nachsorge, der Führungsaufsicht bis hin zur Legalbewährung und Aussetzungwiderruf. Ein besonderes Interesse lag auf dem Zusammenspiel von Strafjustiz und Psychiatrie. Die Beiträge zu den einzelnen Themenkomplexen sowie zur Abschlussdiskussion sind in überarbeiteter Form im vorliegenden Band enthalten. Ergänzend werden erste Erkenntnisse aus einer umfangreichen Aktenuntersuchung berichtet, die zu diesen Fragestellungen von der Kriminologischen Zentralstelle durchgeführt wird.
In der kriminalpolitischen Diskussion, in der Praxis der Strafrechtspflege und nicht zuletzt auch in der medialen Darstellung von Kriminalität nehmen Tötungsdelikte schon immer eine besondere Rolle ein, obwohl lediglich 0, 1 % aller polizeilich registrierten Straftaten Mord und Totschlag betreffen. Der Hauptgrund dafür ist wohl darin zu sehen, dass die vorsätzliche Tötung eines Menschen keine bloße Normverletzung ist, sondern den Bruch eines zentralen gesellschaftlichen Tabus bedeutet. Wer einen anderen Menschen tötet, überschreitet damit eine letzte Grenze transkulturell geltender Regeln. Die Unwiederbringlichkeit eines ausgelöschten Lebens konstituiert eine Tatschwere, die sich nicht nur in ihrem Ausmaß, sondern auch in ihrer Qualität von anderen Delikten deutlich abhebt. Diese Sonderstellung der Tötungskriminalität gebietet eine außergewöhnliche Sensibilität im Umgang mit Tätern und Opfern - fernab von pauschalen Bewertungen und Handlungskonzepten. Der vorliegende Band dokumentiert die Ergebnisse einer vom 25. bis 27. April 2001 in Wiesbaden durchgeführten Fachtagung der Kriminologischen Zentralstelle (KrimZ), in deren Rahmen das komplexe Thema „Tötungsdelikte" aus der Perspektive von Expertinnen und Experten verschiedener Fachrichtungen betrachtet wurde.
Neue Wege des (offenen) Vollzuges sowie die damit verbundenen Erfahrungen in Ost- und Westdeutschland standen im Mittelpunkt einer bundesweiten Fachtagung, die vom 5. bis 8. September 2000 in der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege Güstrow, Mecklenburg-Vorpommern, durchgeführt wurde und deren Ergebnisse dieser Band dokumentiert. Die Veranstaltung wurde organisiert von der Friedrich-Ebert-Stiftung in Kooperation mit der Kriminologischen Zentralstelle (KrimZ) und dem Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern. Die Beiträge vermitteln zum einen wesentliche kriminalpolitische Grundpositionen zur Öffnung des Vollzuges und zu Fragen der Resozialisierung sowie aktuelle kriminologische Erkenntnisse bezüglich der Praxis und Entwicklung des Strafvollzuges in Ost und West und zu punitiven Einstellungen der Bevölkerung. Den Schwerpunkt des Bandes bilden Berichte aus verschiedenen Bundesländern über praktische Erfahrungen bei der Gestaltung des Strafvollzuges, namentlich hinsichtlich des offenen Vollzuges sowie von Vollzugslockerungen.
Das Problem der illegalen Zuwanderung gewinnt seine besondere Brisanz maßgeblich aus den Aktivitäten professioneller Schleuser. Tragödien wie die von Dover im Juni 2000, als englische Zollbeamte in einem Container die Leichen von 58 erstickten Chinesen entdeckten, stellen dramatisch unter Beweis, dass geschleuste Migranten teilweise unter erbärmlichen Transportbedingungen wie Frachtgut behandelt werden. Das Geschäft mit der Ware Mensch ist äußerst lukrativ: Mittlerweile gilt die organisierte Schleuserkriminalität als ähnlich einträglich wie der organisierte Drogenhandel. Deutschland hat sich dabei zu einem Zentrum für die Aktivitäten gewerbsmäßiger Schleuser entwickelt. Vor diesem Hintergrund herrscht in der kriminalpolitischen Diskussion ein sehr weitgehender Konsens darüber, dass der effektiven Bekämpfung dieser besonderen Form kriminellen Verhaltens hohe Priorität einzuräumen ist. Die Kriminologische Zentralstelle (KrimZ) veranstaltete am 22. und 23. November 2001 in Dresden eine Fachtagung zu dem Thema „Illegale Migration und Schleusungskriminalität". Anlass für die KrimZ, diese Tagung durchzuführen, bildete ihr seit 1997 durchgeführtes Forschungsprojekt zur Verurteilungspraxis der deutschen Gerichte auf dem Gebiet der Schleuserkriminalität, das auf eine Initiative des Bundesministeriums des Innern zurückgeht. Der vorliegende Band dokumentiert die Ergebnisse der Veranstaltung, in deren Rahmen das komplexe Thema aus der Perspektive von Expertinnen und Experten verschiedener Fachrichtungen betrachtet wurde.
Seit mehreren Jahren richtet sich die öffentliche Aufmerksamkeit verstärkt auf Formen der Kriminalität, die durch Ideologien oder Vorurteile bestimmt sind. Dies gilt z. B. für „Hasskriminalität" gegen (vermeintliche) Angehörige von Minderheiten, für „politisch motivierte Kriminalität" gegen Repräsentanten oder Symbole eines Staates, der von den Tätern gewaltsam bekämpft wird, aber auch - spätestens seit dem 11. September 2001 - für Straftaten militanter Islamisten. Die Motive für solche Straftaten werden häufig unter dem Begriff des „Extremismus" zusammengefasst, der damit in einem weiteren Sinne als dem polizeilichen Verständnis verwendet wird. In Kooperation mit der Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention (DFK) veranstaltete die Kriminologische Zentralstelle (KrimZ) am 24. und 25. November 2005 in Wiesbaden eine interdisziplinäre Fachtagung zu dem Thema „Extremistische Kriminalität - Kriminologie und Prävention". Der vorliegende Band dokumentiert die Ergebnisse dieser Veranstaltung. Die Schriftfassungen der Referate werden dabei ergänzt durch eine „Bibliographie zur extremistischen Kriminalität", die das Ergebnis einer Gemeinschaftsarbeit der Bibliotheken des Bundeskriminalamtes und der KrimZ ist. Ziel der Tagung war es, den aktuellen Erkenntnisstand zu Kernpunkten der Thematik aus unterschiedlicher Perspektive zu betrachten und zu diskutieren sowie Perspektiven für die Zukunft, namentlich Möglichkeiten der Prävention, aufzuzeigen.
Rückfallforschung
(2004)
Rückfall gehört zu den zentralen Kategorien der Kriminologie, Strafrechtspraxis und Kriminalpolitik. Gerade in den letzten Jahren hat sich die Fachöffentlichkeit, aber auch die breite Öffentlichkeit, wieder verstärkt mit Rückfallfragen befasst. So waren rückfällige Sexualstraftäter Auslöser für eine Kriminalpolitik, die den Sicherungsgedanken verstärkt zur Geltung bringt. Automatische Strafschärfungen bei Wiederholungstaten führen in den USA zu überfüllten Gefängnissen (nach dem Motto: "three strikes and you are out"). Auch die Kriminologie beschäftigt sich wieder zunehmend mit Mehrfachauffälligen oder Intensivtätern bzw. ganz generell mit kriminellen Karrieren. Der vorliegende Band geht zurück auf eine Fachtagung zur Rückfallforschung, die im Frühjahr 2001 am Bundesministerium der Justiz in Bonn stattfand. Die Expertinnen und Experten befassen sich in den teils aktualisierten Beiträgen aus unterschiedlichen Perspektiven mit Ansätzen, Methoden und Erkenntnismöglichkeiten der Rückfallforschung. Im Zentrum steht die Auseinandersetzung mit der neuen Rückfallstatistik, die erstmals Aussagen über alle strafrechtlich Sanktionierten in Deutschland trifft. Abschließend wird ein internationaler Vergleich rückfallstatistischer Untersuchungen vorgenommen, wobei Länder einbezogen sind, die in Datenlage und Methodik Besonderheiten gegenüber Deutschland aufweisen: Schweden, Österreich und die Schweiz.
Gewalt gilt in unserer Gesellschaft als unannehmbare Form persönlicher Auseinandersetzung, der durch möglichst lückenlos angelegte Tatbestände des Strafrechts zu begegnen ist. Dabei geht es nicht nur um Gewaltkriminalität auf öffentlichen Straßen und Plätzen. Seit einigen Jahren werden in Gesetzgebung, Polizei und Strafrechtspraxis, aber auch durch Frauenhäuser, Einrichtungen der Jugendhilfe, Beratungsstellen und nichtstaatliche Organisationen vielfältige Anstrengungen gegen Gewalt im privaten Raum unternommen. Dabei werden strafrechtliche Verbote zunehmend durch flankierende Regelungen wie das Recht auf gewaltfreie Erziehung und das Gewaltschutzgesetz ergänzt. Der vorliegende Band geht zurück auf eine 2006 von der KrimZ veranstaltete Fachtagung und bietet einen praxisbezogenen Überblick über aktuell bedeutsame Formen von Gewalt in Partnerbeziehungen und in der Familie. In diesem Zusammenhang greift er die neuesten Entwicklungen in der Rechts- und Kriminalpolitik ebenso auf wie praktische Präventionsansätze und -modelle.
Kooperation findet nur statt, wenn sie sich für die Beteiligten lohnt. Scheint der persönliche Einsatz unverhältnismäßig, die eigene Souveränität gefährdet, das gemeinsame Ziel doch mehr das des Anderen zu sein, bleibt es häufig bei halbherzigen Versuchen. Unterschiede in den Aufgaben und Befugnissen, Handlungsformen und Rahmenbedingungen von Jugendhilfe sowie Justiz stellen zusätzliche Hindernisse dar, die durch Informationsmängel und Vorurteile verstärkt werden. Die Problematik kann sich weiter verschärfen, wenn es um von Sexualdelikten betroffene Kinder geht, da den Beteiligten der vermeintlich beste Weg dann besonders wichtig, dieser aber mit speziellen Schwierigkeiten gepflastert ist. Um die Kooperation von Jugendhilfe und Justiz bei Sexualdelikten gegen Kinder näher zu beleuchten, veranstaltete die Kriminologische Zentralstelle (KrimZ) im März 2006 in Wiesbaden eine interdisziplinäre Fachtagung. Der vorliegende Band enthält die Schriftfassungen der dort gehaltenen Vorträge. Die Autorinnen und Autoren widmen sich relevanten Fragen aus dem Straf- und Familien- sowie Kinder- und Jugendhilferecht, stellen Forschungsergebnisse zur Zusammenarbeit vor und berichten aus langjährigen erfolgreichen Kooperationen. Hinzu kommen Informationen über die Sozialpädagogische Prozessbegleitung und das Gerichtswissen von Kindern sowie Aufforderungen, bestimmte Fehler bei der Verdachtsbegründung zu vermeiden und bei alledem immer das Kind im Blick zu behalten.
Die im Band enthaltenen Beiträge gehen auf eine von der KrimZ 2007 in Wiesbaden veranstaltete Fachtagung zurück. Sie geben einen praxisbezogenen Überblick mit kritischen Stellungnahmen zu aktuellen Entwicklungen in der Strafrechtspflege, die man mit dem Stichwort „Privatisierung" zusammenfassen kann. Dabei geht es auch um Vergleichsmöglichkeiten zwischen verschiedenen Praxisfeldern, gehen Überlegungen zur Modernisierung und Optimierung öffentlicher Aufgaben doch weit über den Strafvollzug hinaus. Zwar werden Privatisierungen auch im sensiblen Bereich des Strafrechts in einigen Ländern eher als selbstverständlich angesehen als in Deutschland. Dennoch werden für die Sozialen Dienste der Justiz je nach Bundesland gegenwärtig recht unterschiedliche Reformen angestrebt. Im Strafvollzug erproben die Länder verschiedene Modelle der Kooperation mit privaten Unternehmen. Am weitesten gediehen sind die Privatisierungsbestrebungen im Bereich psychiatrischer Krankenhäuser einschließlich des Maßregelvollzugs.