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Untersucht wird der Zusammenhang zwischen einem Heimaufenthalt in der Kindheit und dem aktuellen Rückfallrisiko für erneute Sexualstraftaten sowie ob der Zusammenhang durch potenziell traumatisierende Kindheitserfahrungen (sexueller Missbrauch, körperliche Misshandlung, emotionale Vernachlässigung) vermittelt wird. Die Stichprobe setzt sich aus N = 159 männlichen Sexualstraftätern zusammen, die zwischen 2010 und 2018 in der Sozialtherapeutischen Anstalt Hamburg inhaftiert waren. Die verwendeten Daten basieren auf Akteninformationen (u. a. Urteil, Bundeszentralregisterauszüge, Gutachten) und semistrukturierten Interviews. Die Gruppe mit einem Heimaufenthalt in der Kindheit wies einen niedrigeren sozioökonomischen Status, mehr familiäre Risikofaktoren sowie eine frühere und stärker delinquente Entwicklung auf. Zudem erzielte sie ein höheres Rückfallrisiko. Für das stabil-dynamische, nicht jedoch für das statische Rückfallrisiko wurde dieser Zusammenhang durch den kumulativen Effekt der Anzahl unterschiedlicher potenziell traumatisierender Kindheitserfahrungen vermittelt. Dies deutet darauf hin, dass ein erheblicher Anteil von inhaftierten Sexualstraftätern, die negativen Kindheitserfahrungen ausgesetzt und im Kinderheim untergebracht waren, ein höheres Rückfallrisiko aufweisen und im Erwachsenenalter einer besonderen Betreuung und Kontrolle bedürfen.
Die vorgestellten Empfehlungen für die Erstellung von Prognosegutachten sind eine ausführliche Überarbeitung und Aktualisierung der "Mindeststandards für Prognosegutachten" auf dem heutigen Stand gutachterlicher Erfahrung und erfahrungswissenschaftlicher Forschung. Sie befassen sich auf erfahrungswissenschaftlicher Grundlage mit Vorgehensweise und Methodik der individuellen Prognose im Hinblick auf künftige Straffälligkeit. Es geht darum, bei einem einzelnen Probanden die in seinen Taten zutage getretene Gefährlichkeit in ihrer Besonderheit zu erfassen und in dem durch wissenschaftliche Forschung gesicherten empirischen Erfahrungsraum zu verorten. Das forensische Gutachten hat dafür die jeweiligen Besonderheiten anhand Biographie, Delinquenzgeschichte, psychischer und persönlichkeitsdiagnostischer Sachverhalte, Tatsituation und Tatmotivation in eine Theorie der individuellen Delinquenz zu überführen und diese vor dem Hintergrund des gesicherten Erfahrungswissens zu überprüfen. Aus dieser individuellen Delinquenzhypothese ist eine Einschätzung des künftigen Sozialverhaltens unter definierten Rahmenbedingungen abzuleiten.