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Die vorgestellten Empfehlungen für die Erstellung von Prognosegutachten sind eine ausführliche Überarbeitung und Aktualisierung der "Mindeststandards für Prognosegutachten" auf dem heutigen Stand gutachterlicher Erfahrung und erfahrungswissenschaftlicher Forschung. Sie befassen sich auf erfahrungswissenschaftlicher Grundlage mit Vorgehensweise und Methodik der individuellen Prognose im Hinblick auf künftige Straffälligkeit. Es geht darum, bei einem einzelnen Probanden die in seinen Taten zutage getretene Gefährlichkeit in ihrer Besonderheit zu erfassen und in dem durch wissenschaftliche Forschung gesicherten empirischen Erfahrungsraum zu verorten. Das forensische Gutachten hat dafür die jeweiligen Besonderheiten anhand Biographie, Delinquenzgeschichte, psychischer und persönlichkeitsdiagnostischer Sachverhalte, Tatsituation und Tatmotivation in eine Theorie der individuellen Delinquenz zu überführen und diese vor dem Hintergrund des gesicherten Erfahrungswissens zu überprüfen. Aus dieser individuellen Delinquenzhypothese ist eine Einschätzung des künftigen Sozialverhaltens unter definierten Rahmenbedingungen abzuleiten.