Entwicklung eines Screeninginstruments zur Vorhersage der einschlägigen Rückfälligkeit von Gewaltstraftätern
- Auf Basis eines aktuarischen Forschungsparadigmas wird ein Screeninginstrument zur Vorhersage gewalttätiger Rückfälle von Gewalttätern, die nach einschlägigen Delikten aus einer Strafhaft entlassen wurden, entwickelt und diskutiert. Unter Verwendung einer in den Jahren 2002 und 2003 aus dem österreichischen Strafvollzug entlassenen Stichprobe (N = 207) wird das aus zehn Items (Alter zum Zeitpunkt der Entlassung, Anzahl aller Vorstrafen, Anzahl früherer gravierender Gewaltdelikte, Deliktfrequenz, Weisungsverstöße, Täter-Opfer-Beziehung, Geschlecht des Opfer, Tötung eines Opfers, psychische Auffälligkeiten, Probleme im Arbeitsbereich) bestehende Screeninginstrument zur Vorhersage des Gewaltrisikos (SVG-10) konstruiert. Es zeigt sich eine zufriedenstellende Beurteilerübereinstimmung wie auch eine als gut einzustufende Vorhersagegüte. Unter Verwendung von vier Risikokategorien (niedriges, moderates, hohes, sehr hohes Risiko) erlauben empirisch ermittelte Rückfallraten eine Schätzung der Rückfallwahrscheinlichkeit. Auf die Notwendigkeit einer unabhängigen Kreuzvalidierung vor Nutzung des Instruments in der Prognosepraxis wird hingewiesen.
Author: | Martin RettenbergerORCiDGND, Michael Mönichweger, Elvira Buchelle, Frank SchillingGND, Reinhard EherORCiDGND |
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DOI: | https://doi.org/10.1515/mks-2010-930503 |
Parent Title (German): | Monatsschrift für Kriminologie und Strafrechtsreform |
Publisher: | Carl Heymanns Verlag |
Place of publication: | Köln |
Document Type: | Article |
Language: | German |
Year of first Publication: | 2010 |
Release Date: | 2022/07/11 |
GND Keyword: | Gewalttäter; Kriminalprognose; Rückfall |
Volume: | 93.2010 |
Issue: | 5 |
First Page: | 346 |
Last Page: | 360 |
DDC classes: | 300 Sozialwissenschaften / 360 Soziale Probleme, Sozialdienste, Versicherungen / 364 Kriminologie |
KrimZ Classification: | Forensische Psychologie, Psychiatrie. Kriminalprognose |
Licence (German): | Urheberrechtlich geschützt |