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Vorgestellt wird der 2020 veröffentlichte achte Bericht des Justizvollzugsbeauftragten des Landes Nordrhein-Westfalen für das Jahr 2019. Die Anzahl der Eingaben bzw. vorgebrachter Anliegen ist im Vergleich zum Vorjahr um 6,6 % gesunken (2018: 364; 2019: 340). Die von Bediensteten ausgehenden Anliegen sind hingegen geringfügig gestiegen (2018: 5; 2019: 13). Diese betreffen vor allem das Beförderungs- und Beurteilungswesen, thematisieren aber auch Mängel an der medizinischen Versorgung von Gefangenen. Auch die Eingaben der Gefangenen beanstanden die medizinische Versorgung. Hierbei rückt die JVA Hagen in den Fokus, für die aktuell kein Anstaltsarzt zur Verfügung steht. Ähnlich wie im Vorjahr sind Anliegen bezüglich nicht gewährter vollzugsöffnender Maßnahmen in den Eingaben stark vertreten. Eine Verbesserung wird hingegen bei der Aushändigung schriftlicher Bescheide für negative Entscheidungen konstatiert. Ein Großteil der von ausländischen Gefangenen vorgebrachten Anliegen bezieht sich auf Alltagsfragen, medizinische und psychologische Anliegen sowie Kontakte zur Familie. Weitere Themengebiete wie Radikalisierungsprävention im Strafvollzug, Jugendarrest, Umgang mit psychisch auffälligen Gefangenen sowie Vollzug und Öffentlichkeit werden erörtert.
Vorgestellt wird der am 17. Juni 2019 veröffentlichte siebte Tätigkeitsbericht des Justizvollzugsbeauftragten des Landes NRW für das Jahr 2018. Die Anzahl der Eingaben bzw. vorgebrachter Anliegen ist 2018 im Vergleich zum Vorjahr um 11 % gestiegen (insgesamt 328 für das Jahr 2017, 364 für das Jahr 2018). Bei den Eingaben der Gefangenen fällt vor allem die Unzufriedenheit hinsichtlich der medizinischen Versorgung auf. Die unterbliebene Gewährung von vollzugsöffnenden Maßnahmen und die untersagte Verlegung in eine Einrichtung des offenen Vollzugs stellen ebenfalls häufige Beschwerdegründe dar. Weiterhin wird konstatiert, dass aufgrund fehlender Fachkräfte und geeigneter Behandlungsmaßnahmen die adäquate Vorbereitung auf den offenen Vollzug nicht gewährleistet werden kann. Ungefähr 30 % der Gefangenenanliegen wurde von ausländischen Gefangenen vorgebracht. Diese beziehen sich u. a. auf Alltagsfragen, medizinische und psychische Versorgung sowie Kontakt zu Familie und Freunden. 2018 wurden sechs Eingaben vonseiten der Bediensteten registriert. Diese betreffen primär das Beförderungs- und Beurteilungswesen. Weitere Themengebiete wie der offene Vollzug und der Jugendarrest werden erörtert. Abschließend wird die Planung für das Jahr 2019 kurz umrissen. Diese umfasst u. a. die Wiederaufnahme der Tätigkeit der Arbeitsgruppe „Umgang mit psychisch-auffälligen Gefangenen“.
Vorgestellt wird der 2016 veröffentlichte sechste Tätigkeitsbericht des Justizvollzugsbeauftragten des Landes NRW für das Jahr 2015. Die Anzahl der Eingaben bzw. vorgebrachter Anliegen hat sich leicht erhöht (460 für das Jahr 2014 und 470 für das Jahr 2015). Ähnlich wie im Vorjahr liegt der Fokus der Eingaben auf der Ausgestaltung von Außenkontakten, vollzugsöffnenden Maßnahmen, Verlegungen, Beschwerden im Umgang mit Gefangenen und der medizinischen Versorgung. Als neue Tätigkeitsschwerpunkte kommen hinzu: (1) Der Umgang mit Lebensälteren, (2) Frauen im Strafvollzug und (3) Jugendarrest. Für die Gewährleistung einer altersbezogenen Vollzugsgestaltung wurde z. B. in der JVA Rheinbach eine Abteilung für Lebensältere eingerichtet. Es wird konstatiert, dass für schwangere Frauen im Strafvollzug der Zugang zur Gesundheitsfürsorge erheblich erschwert ist. Vor diesem Hintergrund wird empfohlen, den Zeitpunkt für den Strafantritt bei schwangeren Frauen genauer zu bedenken. Die im vorigen Bericht empfohlene Einrichtung einer ärztlichen Schlichtungsstelle hat sich nach eingehender Prüfung als untauglich erwiesen. Aus der Beurteilung des Jugendarrests wird u. a. geschlussfolgert, dass pädagogische Gestaltungsgrundsätze im Vollzug besser in die anschließende Bewährungssituation übergeleitet werden müssen. Weitere Themen wie die Nutzung neuer Medien durch Gefangene, Migranten im Vollzug und familiensensible Gestaltung des Strafvollzugs werden erörtert.
Vorgestellt wird der 2015 veröffentlichte fünfte Tätigkeitsbericht des Justizvollzugsbeauftragten des Landes Nordrhein-Westfalen für die Jahre 2013 und 2014. Es wird konstatiert, dass 75 % der Eingaben bzw. vorgebrachten Anliegen während des Bearbeitungszeitraums (389 im Jahr 2013 und 349 im Jahr 2014) von Gefangenen aus dem geschlossenen Vollzug stammen. Der Schwerpunkt liegt hierbei auf Aspekten des Umgangs mit den Gefangenen, der Ausgestaltung von Außenkontakten und der medizinischen Versorgung von Gefangenen. Es werden u. a. Defizite im transparenten Umgang mit den Gefangenen festgestellt. Hiernach erhalten Gefangenen regelmäßig keine Belege bezüglich der Abgabe von Anträgen. Empfohlen wird die Aushändigung einer Eingangsbestätigung zur Gewährleistung von Zufriedenheit und allgemeiner Zugänglichkeit bei den Untergebrachten. Um den schädlichen Folgen des Freiheitsentzuges entgegenzuwirken wird z. B. dafür plädiert, familiäre Besuchskontakte vorrangig zu gewähren und Außenkontakte durch Telefonate und Ausgänge zu fördern. Beanstandet wird zudem die unzureichende Anzahl von Behandlungsplätzen für psychisch auffällige Gefangene. Eine Erweiterung des Angebots sowie die Kooperation mit auswärtigen Kliniken wird angeregt. Die Einrichtung einer ärztlichen Schlichtungsstelle für den Justizvollzug zur Gewährleistung einer transparenten Gesundheitsfürsorge wird empfohlen. Weitere Aufgaben- und Themenschwerpunkte werden besprochen.
Es wird konstatiert, dass die Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörung (ADHS) eine zentrale Rolle bei der Entstehung von Jugendkriminalität spielt und somit auch für die Risikobeurteilung von Relevanz ist. Vor diesem Hintergrund wird die Vorhersagkraft des Prognoseinstruments VRAG-R (Violence Risk Appraisal Guide-Revised) bei jugendlichen Straftätern untersucht. Die Stichprobe setzt sich aus N = 106 männlichen Straftätern aus der Justizvollzugsanstalt Ottweiler im Saarland zusammen. Das Durchschnittsalter beträgt M = 18,3 Jahre. Die Daten wurden den Eintragungen des Bundeszentralregisters zwischen 2001 und 2002 entnommen. Während einer durchschnittlichen Nachbeobachtungszeit von M = 13 Jahren ist bei 62,5 % der Jugendlichen ein Rückfall zu beobachten. Nach hier vertretener Ansicht besitzt der VRAG-R eine gute Vorhersagekraft sowohl bezüglich der allgemeinen Rückfallwahrscheinlichkeit (AUC = 0.861) als auch bezüglich des Rückfalls in Zusammenhang mit Gewalt (AUC = 0.733). Starke Effekte werden auch für die Vorhersage einer erneuten Inhaftierung (AUC = 0.874) gemessen. Es wird geschlussfolgert, dass sich der VRAG-R unter bestimmten Bedingungen dazu eignet, Vorhersagen bei straffälligen Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu treffen, allerdings werden eine zielgruppengerechte Anpassung sowie weiterführende Untersuchungen empfohlen. Abschließend wird dafür plädiert, ADHS-Symptome im Kontext des Jugendstrafvollzugs für ein langfristiges Risikomanagement in den Fokus zu nehmen.
Vorgestellt wird der am 18. Dezember 2012 veröffentlichte Evaluationsbericht der Landesregierung Nordrhein-Westfalen (NRW) über das Gesetz zur Regelung des Jugendstrafvollzugs. Es wird konstatiert, dass der nordrhein-westfälische Jugendstrafvollzug bezüglich der Implementierung von Förderungs- und Erziehungsmaßnahmen positive Entwicklungen vorweist. Die Auslastungsquoten von schulischen und beruflichen Bildungsangeboten liegen zwischen 70 % und knapp 90 %, allerdings werden in diesem Zusammenhang auch hohe Abbruchquoten verzeichnet. Da die Haftzeit der Gefangenen oftmals nicht ausreicht, um begonnene Maßnahmen zu beenden, wird eine Unterstützung der Jugendlichen auch nach der Entlassung empfohlen. Darüber hinaus geht aus Einschätzungen der Fachdienste der Justizvollzugsanstalten hervor, dass eine erzieherische Ausgestaltung des Vollzugs sich positiv auf die für die Legalbewährung essenziellen Bereiche auswirkt. Weiterhin wird konstatiert, dass hinsichtlich der gesetzlich vorgeschriebene Einzelunterbringung jugendlicher Gefangener nachhaltige Verbesserung vorliegen. Zum Stichtag (31.12.2012) lag die Einzelunterbringungsquote zwischen 86 % und 97 %. Kritisiert wird allerdings, dass trotz der gesetzlichen Vorschrift die Gefangenen bei entsprechender Eignung in den offenen Vollzug zu verlegen, die Auslastungsquote der Plätze im offenen Vollzug im Vergleich zu 2010 um ca. 20 Prozentpunkte gesunken ist. Eine wissenschaftliche Untersuchung dieser Entwicklung findet bereits statt. Abschließend wird geschlussfolgert, dass keine Bedenken gegen eine Entfristung des Jugendstrafvollzugsgesetzes vorliegen und kein Bedarf für eine generelle Änderung des Gesetzes besteht.
Der vorliegende Bericht zur Evaluation der Behandlungsmaßnahmen hat zum Ziel, die jeweilige Vollzugspopulation näher zu beschreiben, die im Vollzug vorgehaltenen Behandlungsprogramme zu strukturieren und zu analysieren sowie auf weitere Möglichkeiten der Evaluation hinzuweisen. Nach einem Überblick über die Grundlagen der Evaluationsforschung sowie der Besonderheiten der Evaluation von Behandlungsmaßnahmen im Vollzug werden die Bereiche Strafvollzug und Jugendstrafvollzug in eigenen Abschnitten dargestellt (Teil I: Strafvollzug, Teil II: Jugendstrafvollzug). Die Abschnitte behandeln jeweils methodische Hinweise und Datenquellen, Ergebnisse der Erhebungen und Auswertungen sowie Schlussfolgerungen. Teil I (Strafvollzug) stellt die Ergebnisse der Strukturdatenanalyse sowie der Erhebung der Behandlungsmaßnahmenverläufe dar und geht auf besondere Vorkommnisse im Vollzug wie Gewalt unter Strafgefangenen und Suizid ein. Für Teil II (Jugendstrafvollzug) werden zusätzlich zu den Strukturdaten und Behandlungsmaßnahmen die Ergebnisse der durchgeführten Falldatenerhebung dargestellt. Die Ergebnisse werden unter Berücksichtigung der Auswirkungen der Covid-19 Pandemie auf den (Jugend-)Strafvollzug diskutiert.
Mit der ersten Stufe der Föderalismusreform ist 2006 die Gesetzgebungszuständigkeit für den Strafvollzug vom Bund auf die Länder übergegangen. Mittlerweile gelten in allen Ländern eigene Gesetze für den Jugendstrafvollzug. Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen haben auch für den Justizvollzug an Erwachsenen neue Landesgesetze eingeführt. Anderswo wird neues Landesrecht vorbereitet. Das gilt auch für den Vollzug der Untersuchungshaft und der Sicherungsverwahrung. Aber auch sonst spielen die Länder im Strafrecht keine Nebenrolle. Die Justiz ist in Deutschland traditionell weitgehend Ländersache, und wichtige Gesetzesänderungen der letzten Jahre gehen auf Entwürfe des Bundesrates zurück. In diesem Zusammenhang werden Strafrechtsreformen im Bundesstaat auch von außen zu betrachtet und damit auf einer allgemeineren Ebene thematisiert. Die Beiträge des Bandes gehen auf eine Tagung der KrimZ im Oktober 2010 in Wiesbaden zurück.
Berichtet wird über Ergebnisse einer schriftlichen Befragung von Jugendstrafanstalten zum Vorkommen von und dem Umgang mit Extremismus für das Jahr 2015, an der n=32 der insgesamt 36 deutschen Anstalten aus 15 Bundesländern teilgenommen haben. Es zeigt sich, dass es in 24 der teilnehmenden Anstalten zu verschiedenen Anlässen konkrete Fälle von Extremismus gab, die zahlenmäßig je Anstalt im niedrigen einstelligen Bereich liegen. 29 Einrichtungen geben an, über Maßnahmen zur Feststellung von Extremismus zu verfügen (Beobachtung, Gespräche, Checklisten, Risikoprognoseinstrumente oder Zuständigkeit einzelner Bediensteter). 30 Anstalten bestätigen die Teilnahme von Personal an spezifischen Weiterbildungsveranstaltungen, die Hälfte verfügt über spezielle Beratungsangebote oder psychosoziale Maßnahmen für extremistische Inhaftierte, ansonsten wird auf die Wirksamkeit bereits bestehender, nicht spezifischer Angebote verwiesen. Es wird angenommen, dass der explizit auf politischen und religiösen Extremismus bezogene Fragebogen von vielen Anstalten nur mit Blick auf islamistischen Extremismus ausgefüllt wurde. Auf Unterschiede in den Vollzugsanstalten für männliche und für weibliche Strafgefangene wird hingewiesen.
Seit 2011 wird die Jugendstrafvollzugsanstalt (JSA) Regis-Breitingen vom Kriminologischen Dienst Sachsen evaluativ begleitet. Vorgestellt werden Veränderungen der letzten zehn Jahre hinsichtlich (1) der Klientel der Jugendstrafgefangenen (JSG), (2) der Bediensteten und (3) der COVID-19-Pandemie. Der demographische Wandel unter den JSG führte zu sinkenden Inhaftiertenzahlen, was die Zuständigkeit der JSA auf junge Verurteilte nach Erwachsenenstrafrecht und Personen in Untersuchungshaft ausweitete. Zudem steigt der Anteil der JSG mit Migrationshintergrund an. Weiter lässt sich feststellen, dass mehr JSG Drogenproblematiken haben, Heim- oder Psychiatrieerfahrungen gemacht haben und mehr Disziplinarmaßnahmen während der Haftzeit erhalten. Hinsichtlich der Bediensteten wird ein Personalabbau in fast allen Bereich (z. B. Allgemeiner Vollzugsdienst, Psychologischer Dienst) konstatiert. Die COVID-19-Pandemie führte einerseits zu Aussetzungen von Strafantritten, andererseits wurden u. a. Besuche, externe Beratungs- und Behandlungsangebote, Arbeit- und Ausbildungsmaßnahmen und stationsübergreifende Angebote eingeschränkt.
In der vorliegenden Zusammenfassung der Bachelorarbeit der Erstautorin Franziska Oette wird am Beispiel der Anti-Gewalt- bzw. Anti-Aggressivitätsmaßnahmen (AGAA-Maßnahmen) der Frage nachgegangen, ob durch die Einführung der Modularen Behandlung in der sächsischen Jugendstrafvollzugsanstalt (JSA) Regis-Breitingen im Jahr 2015 eine höhere Quote der Teilnahme an den Behandlungsmaßnahmen erreicht werden konnte. Gefragt wurde, ob ein Jugendstrafgefangener (JSG), bei dem ein Bedarf festgestellt wird, die entsprechende Behandlung bekommt. Weiterhin wurde untersucht, ob die Behandlung dem eingeschätzten Rückfallrisiko angepasst wird und ob die Umstellung auf die Modulare Behandlung geeignet ist, die Behandlungsmotivation der JSG zu erhöhen. Die Untersuchung beruht auf Falldaten von JSG, die im Rahmen eines bundesländerübergreifenden Evaluationsprojekts seit 2011 in der JSA Regis-Breitingen erhoben wurden, sowie auf Daten aus dem Dokumentationssystem für die 2015 eingeführte Modulare Behandlung. Die Ergebnisse weisen darauf hin, dass der Bedarf der JSG tendenziell passend zum Rückfallrisiko erhoben wird und dass diese Passung seit Einführung der Modularen Behandlung verbessert wurde. Ein Einfluss der Umstellung auf die Abbrecherquote oder die Behandlungsmotivation der JSG konnte anhand der vorliegenden Daten (geringe Fallzahlen) nicht nachgewiesen werden.
Nach dem rheinland-pfälzischen Landesjustizvollzugsgesetz vom 1.6.2013 sind Behandlungsmaßnahmen für Strafgefangene und Jugendstrafgefangene "auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse zu konzipieren, zu standardisieren und auf ihre Wirksamkeit hin zu überprüfen". Der vorliegende Bericht zur Evaluation der Behandlungsmaßnahmen hat zum Ziel, die jeweilige Vollzugspopulation näher zu beschreiben, die im Vollzug vorgehaltenen Behandlungsprogramme zu strukturieren und zu analysieren sowie auf weitere Möglichkeiten der Evaluation hinzuweisen. Nach einem Überblick über die Grundlagen der Evaluationsforschung sowie der Besonderheiten der Evaluation von Behandlungsmaßnahmen im Vollzug werden die Bereiche Strafvollzug und Jugendstrafvollzug in eigenen Abschnitten dargestellt (Teil I: Strafvollzug, Teil II: Jugendstrafvollzug). Die Abschnitte behandeln jeweils methodische Hinweise und Datenquellen, Ergebnisse der Erhebungen und Auswertungen sowie Schlussfolgerungen. Zum Teil konnte hierbei auf Erfahrungen und Erhebungsinstrumente der länderübergreifend durch die Kriminologischen Dienste seit 2009 entwickelten Instrumente zur Evaluation des Jugendstrafvollzugs zurückgegriffen werden. Teil I (Strafvollzug) stellt die Ergebnisse der Strukturdatenanalyse sowie der Erhebung der Behandlungsmaßnahmenverläufe dar und geht auf besondere Vorkommnisse im Vollzug wie Gewalt unter Strafgefangenen und Suizid ein. Für Teil II (Jugendstrafvollzug) werden zusätzlich zu den Strukturdaten und Behandlungsmaßnahmen die Ergebnisse der durchgeführten Falldatenerhebung dargestellt.
Auf Grundlage eines länderübergreifenden Evaluationskonzepts werden Behandlungsprogramme für Jugendstrafgefangene vom Kriminologischen Dienst Rheinland-Pfalz wissenschaftlich evaluiert. Nach Landesjugendstrafvollzugsgesetz ist dem Landtag Rheinland-Pfalz über die Ergebnisse der Evaluation alle fünf Jahre Bericht zu erstatten. Grundlage des vorliegenden Berichts sind Datenerhebungen aus den Jahren 2010, 2011 und 2012. Ziel ist es, einen Überblick über die Struktur des rheinland-pfälzischen Jugendstrafvollzugs und die dort vorgehaltenen Behandlungs-, Erziehungs- und Fördermaßnahmen zu geben. In die Untersuchung einbezogen werden die Jugendstrafvollzugsstandorte Schifferstadt, Wittlich und teilweise Zweibrücken. Nach einer Erörterung des Untersuchungsdesigns und der Vorgehensweise bei der Evaluation werden die Strukturdaten des Jugendstrafvollzugs in Rheinland-Pfalz anhand unterschiedlicher statistischer Daten dargestellt. Anschließend werden kategorisierte Maßnahmenverläufe (Gruppenmaßnahmen) untersucht. Die Zusammenstellung erlaubt Aussagen zur Konzipierung von Maßnahmen im Jugendstrafvollzug anhand standardisierter Strukturierungsmerkmale sowie zur Wirksamkeit der Maßnahmen bei den Teilnehmenden nach der Leitfrage: welche Maßnahmen zeigen bei welchen Gefangenen welche, bereits im Vollzug messbaren Ergebnisse. Darüber hinaus wurde die Bedarfssituation der Jugendstrafgefangenen bezogen auf einzelne Maßnahmetypen erfasst und untersucht, inwieweit dieser Bedarf erfüllt wird.
Untersucht werden Behandlungsmaßnahmen bei Jugendstrafgefangenen (JSG) der Jugendstrafanstalt Regis-Breitingen (JSA). Gefragt wird danach, welche Behandlungsbedarfe bestehen, wie diese Bedarfe durch Behandlungsmaßnahmen gedeckt werden und wie erfolgreich diese Maßnahmen nach fachdienstlicher Einschätzung sind. Die Analyse bezieht sich hierbei auf eine bundesländerübergreifend entwickelte Systematik. Zur Beantwortung der Fragen wird seit Anfang 2011 für alle Zugänge in die JSA ein Datenbogen angelegt, der bei Vollzugsplanungen und nach dem Verlassen der JSA von MitarbeiterInnen des Sozialdienstes ausgefüllt, aktualisiert bzw. vervollständigt wird. Der vorliegenden Auswertung liegen Daten aus 382 Erhebungsbögen von JSG, welche die JSA bereits verlassen haben, zugrunde. Zunächst wird für einzelne Maßnahmekategorien jeweils erhoben, für welchen Anteil der JSG ein Bedarf festgestellt wurde, bei welchem Anteil der JSG eine Maßnahme (a) mit und (b) ohne Bedarf begonnen wurde und welcher Anteil derjenigen JSG, die eine Maßnahme begonnen haben, diese abgebrochen haben. Weiter wird differenziert, aus welchen Gründen Maßnahmen nicht begonnen wurden. Einzelne ausgewählte Ergebnisse werden erläutert. Es zeigt sich, dass zahlreiche Maßnahmen durchgeführt werden und dies in hohem Maße bedarfsorientiert erfolgt. Für einige Bereiche wird Verbesserungsbedarf festgestellt. Dies gilt auch für den Grad der Zielerreichung, der von den Fachdiensten unterschiedlich eingeschätzt wird, sowie für die teilweise hohen Abbruchquoten.
Die Untersuchung analysiert Einschätzungen von Jugendstrafgefangenen zur Wirksamkeit der Zeit der eigenen Inhaftierung und ihrer Vollzugserfahrung vor dem Hintergrund des Vollzugsziels, zukünftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen. Grundlage der Auswertung sind Daten aus einem Abgangsfragebogen von männlichen Jugendstrafgefangenen (JSG), die seit dem 1.1.2011 in die Jugendstrafvollzugsanstalt Regis-Breitingen (JSA) gekommen sind, diese vor April 2014 wieder verlassen haben und mindestens 60 Tage in der JSA inhaftiert waren. Zu verschiedenen Aussagen wurden die JSG gefragt, wie sehr sie diesen zustimmen, z. B. "Ich bin gut mit meinen Mithäftlingen ausgekommen", "den Bediensteten habe ich vertraut", "Man muss sich in Haft jeden Tag aufs neue behaupten". Abgefragt wurden auch Gewalterfahrungen in Haft sowie die Einschätzung und Bewertung einzelner Angebote und Maßnahmen. Ergänzend konnten in Freitext Angaben zur Einschätzung von Unterstützung, zur Veränderung des Selbst sowie zur Nennung von Verbesserungs- oder Änderungsvorschlägen gemacht werden.
Zur Messung des "Erfolgs" in der Behandlung von Straftätern hat die bundesländer-übergreifende Arbeitsgruppe zur Evaluation des Jugendstrafvollzugs ein Erhebungsinstrument entwickelt, durch das (unter anderem) fachdienstliche Einschätzungen bestimmter Aspekte vollzuglicher Leistungsziele erfragt werden (z. B. ”Der Gefangene ist in der Lage, nach der Entlassung einer geregelten Ausbildung oder Beschäftigung nachzugehen.“, ”Der Gefangene verfügt ̈uber förderliche familiäre Beziehungen.“, ”Der Gefangene verfügt ̈über realistische Zukunftspläne.“). Diese Einschätzungen werden für die Jugendstrafvollzugsanstalt Regis-Breitingen (JSA) zu zwei Zeitpunkten erhoben, um Veränderungen während der Haft zu erfassen: (1) in den ersten Wochen nach Zugang in die JSA sowie (2) beim Verlassen der JSA. Der Untersuchung liegen Daten von männlichen Jugendstrafgefangenen zugrunde, die seit dem 1.1.2011 zugegangen, die JSA vor Juni 2014 wieder verlassen haben und mindestens 6 Monate in der JSA inhaftiert waren. Für den Vergleich von Zeitpunkt 1 zu Zeitpunkt 2 konnten nach Datenbereinigung für die meisten Antworten die Daten von 443 JSG ausgewertet werden. Im Vorher-Nachher-Vergleich werden für die verschiedenen fachdienstlichen Einschätzungen Veränderungen in unterschiedlicher Häufigkeit festgestellt. Zu einigen Fragen lässt sich kein oder nur ein geringer statistischer Zusammenhang mit Maßnahmen und anderen Merkmalen nachweisen.
Im Rahmen der Zugangs- und Abgangsdiagnostik der Jugendstrafanstalt Regis-Breitingen (JSA) wird unter anderem das diagnostische Verfahren "Leistungsmotivationstest" (LMT) eingesetzt. Untersucht wird, ob Leistungsmotivation eine wichtige Eigenschaft in Haft ist: Beginnen motiviertere Jugendstrafgefangene (JSG) eher Behandlungsmaßnahmen als weniger motivierte? Erreichen sie eher Abschlüsse? Verändern sie sich eher in Merkmalen, die wichtig für ihre Legalbewährung sind? Nach den Ergebnissen verändern sich JSG während ihrer Haft im Mittel kaum in ihrer Leistungsmotivation. Ein Zusammenhang zwischen Aufenthaltsdauer in der JSA und Stärke der Veränderung konnte nicht gefunden werden. Es gibt keine Anzeichen dafür, dass Jugendstrafvollzug die Leistungsmotivation in eine Richtung verändert. Lediglich die leistungshemmende Prüfungsangst verringert sich leicht. Beim LMT handelt es sich um ein Selbstauskunftsverfahren. Die Ergebnisse werden als nicht repräsentativ für die Gesamtheit der JSG angesehen, da sie auf einer Datenselektion beruhen.
Untersucht werden schulische Bildung und berufliche Qualifizierung von Jugendstrafgefangenen (JSG) der Jugendstrafanstalt Regis-Breitingen (JSA), die seit Anfang 2011 in die JSA gekommen sind, diese vor 2015 wieder verlassen haben und mindestens 90 Tage in der JSA waren (N = 783). Die große Mehrzahl der JSG hat bei Haftantritt keinen Schulabschluss, nur ca. jeder zwanzigste verfügt über eine abgeschlossene Berufsausbildung. Die meisten JSG sind vor dem Haftantritt arbeitslos. Ca. 15 % sind erwerbstätig oder in Ausbildung. Insgesamt zeigt sich ein hoher Bedarf an Ausbildung bzw. Qualifizierung. Etwa die Hälfte der JSG, die mindestens 90 Tage in der JSA sind, verlässt die Anstalt mit einer erworbenen Qualifizierung – von einem Modul oder Computerführerschein bis hin zu einem Schulabschluss oder, in einzelnen Fällen, einer abgeschlossenen Lehre. Nach den Ergebnissen ermöglichen die Bedingungen des Jugendstrafvollzugs vielen JSG das Nachholen eines Abschlusses. Andererseits lassen die Ergebnisse weiteres Potential zur Steigerung der Ausbildungsleistung erkennen: die Einsätze in den Ausbildungsbetrieben sind oft sehr kurz; nicht wenige JSG verbringen ihre ersten zwei Monate in der JSA oder sogar länger, ohne in Arbeit oder Ausbildung eingesetzt zu sein; jeder vierte JSG, der mindestens ein Jahr in der JSA war, verlässt sie, ohne einen Abschluss erreicht zu haben. Auch eine Vermittlung in Ausbildung oder Arbeit nach der Entlassung erfolgt oder gelingt für viele JSG nicht.
Untersucht wird die Suchtmittelproblematik bei jugendlichen Strafgefangenen der Jugendstrafanstalt Regis-Breitingen. Die vorgestellten Ergebnisse basieren auf Daten von Jugendstrafgefangenen (JSG), die seit Anfang 2011 in die Jugendstrafanstalt gekommen sind. Bei über zwei Dritteln der JSG liegt laut Einschätzung der Fachdienste mindestens eine Alkohol- oder eine Drogenproblematik vor. Auch in der Selbsteinschätzung der Jugendstrafgefangenen geben viele problematischen Suchtmittelkonsum an und schreiben Suchtmitteln eine hohe Verantwortung für die eigene Straffälligkeit zu. Für über 80 % der JSG wird ein Bedarf an Suchtberatung festgestellt, wobei nur ein Drittel der JSG mit Bedarf laut Einschätzung der Fachdienste die Ziele der Maßnahme erreicht. Die Suchtberatung wird von den meisten JSG als hilfreich bewertet. Nach eigenen Angaben der JSG werden auch in der Haft Suchtmittel illegal konsumiert. Nach den Ergebnissen ist für einen Großteil der Jugendstrafgefangenen eine Behandlung der Suchtproblematik angezeigt. Um den verschiedenen konsumierten Substanzen sowie individuellen Konsummustern und Zusammenhängen mit Delinquenz gerecht zu werden, wird eine Typisierung vorgeschlagen, die sechs typische Zusammenhänge abbildet und als Grundlage differenzierter Angebote der Sucht- wie der Kriminaltherapie dienen kann.
Suizidalität und Suizidgefahr bei Inhaftierung werden seit Anfang 2011 in der Jugendstrafanstalt Regis-Breitlingen im Rahmen der Zugangsdiagnostik über einen "Fragebogen zur Beurteilung der Suizidgefahr" (FBS) erfasst. Ausgewertet wurden n=1188 Testbögen von Jugendstrafgefangenen, die zwischen dem 01.01.2011 und 31.3.2016 in die Jugendstrafanstalt gekommen sind. Im Ergebnis zeigen die meisten Jugendstrafgefangenen keine erhöhte Suizidalität. Bei mehr als jedem zwanzigsten jedoch wurde eine starke oder besonders starke Suizidalität getestet. Als Risikofaktoren für erhöhte FBS-Werte konnten niedriger Selbstwert, Suchtproblematik, mangelnde soziale Beziehungen und psychische Beeinträchtigung identifiziert werden. Im (Jugend-)Strafvollzug werden Kennzeichnungen und standardisierte Hinweise verwendet, wenn auf bestimmte (Jugend-)Strafgefangene im Vollzug besonders geachtet werden soll. So bezeichnet die Kennzeichnung "GM" das Vorhandensein von Risikofaktoren, "S" kennzeichnet eine bestehende akute Suizidgefahr. Untersucht wurden Kennzeichnungen und Hinweise zu denjenigen Jugendstrafgefangen, die am 6.6.2016 inhaftiert waren oder die Jugendstrafanstalt zwischen dem 6.6.2014 und dem 6.6.2016 verlassen haben (n=599). Während "GM"-Kennzeichnungen mit erhöhten FBS-Werten aus der Zugangstestung korrelierten, zeigen Jugendstrafgefangene, die im Laufe ihrer Haft akute Suizidalität entwickeln, im FBS kaum erhöhte und keine starken Suizidalitätswerte. Akute Suizidalität in Haft kann daher durch FBS-Testung nicht vorhergesagt werden. Die Ergebnisse der FBS-Testung weisen jedoch auf Auffälligkeiten der jugendlichen Strafgefangen hin und können als Grundlage für Gesprächsangebote sowie für niederschwelligere Präventionsmaßnahmen genommen werden.