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Vorgestellt wird ein Bericht der Landesregierung von Schleswig-Holstein, in dem Maßnahmen zur Verbesserung des Opferschutzes und zur Umsetzung des geltenden Opferentschädigungsgesetzes durch die zuständigen Landesbehörden darlegt werden. In diesem Zusammenhang wird die Opferentwicklung im Land Schleswig-Holstein für die letzten zehn Jahre differenziert nach Straftatengruppe und Alter überblicksartig dargestellt. Strafprozessuale Rechtsgrundlagen zum Opferschutz (z. B. Mitwirkung am Strafverfahren, Nebenklage) werden erörtert und Gesetzesinitiativen der SPD und des Bundesrates zum Opferschutz diskutiert. Das Opferentschädigungsgesetz wird detailliert (u. a. Anspruchsvoraussetzungen, Umfang der Leistungen) besprochen und in diesem Zusammenhang die Kritik der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten berücksichtigt. Der Täter-Opfer-Ausgleich wird gesondert dargestellt. Zudem werden weitere Maßnahmen zur Gewährleistung und Verbesserung des Opferschutzes (z. B. Opfer- und Zeugenbetreuung, Prozessbegleitung) angeführt, wobei auch polizeiliche und justizielle Maßnahmen diskutiert sowie verschiedene Pilotprojekte u. a. an Gerichten vorgestellt werden. Abschließend werden Konzepte, die vom Rat für Kriminalitätsverhütung in Schleswig-Holstein in mehreren Arbeitsgruppen erarbeitet worden sind, erörtert.
In einer 2002 bis Anfang 2003 durchgeführten Befragung wurde der Sachstand zu Maßnahmen der Landesjustizverwaltungen zur Bekämpfung und Prävention von Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Gewalt erhoben. Die Auswertung berücksichtigt alle bis Ende Juli 2003 eingegangenen Fragebögen und Materialien aus 15 von 16 Bundesländern. Ziel der Befragung ist es, eine Bestandsaufnahme zu erstellen, wie die Justiz der gesellschaftlichen Herausforderung des Rechtsextremismus begegnet. Sie dient dem Informationsaustausch und der Verständigung der Landesjustizverwaltungen.
Vorgestellt wird der 2. Opferschutzbericht der Landesregierung von Schleswig-Holstein. Einführend wird ein Überblick über die Opferentwicklung in den letzten zehn Jahren (1995 – 2005) differenziert nach Straftatengruppe, Geschlecht und Alter gegeben. Strafprozessuale Rechtsgrundlagen zum Opferschutz (z. B. Beteiligung am Strafverfahren, Rechtsbeistand, Informationsrechte, besondere Schutzrechte) werden erörtert und verschiedene Initiativen zur Verbesserung des strafprozessualen Opferschutzes angeführt. Die Möglichkeiten der Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche im Strafverfahren (z. B. Adhäsionsverfahren) werden dargestellt. Neuerungen bei den materiell-strafrechtlichen Regelungen zum Opferschutz (z. B. Graffiti-Bekämpfungsgesetz, Stalking) sowie Neuerungen bei den zivilrechtlichen Regelungen zum Opferschutz (z. B. Gewaltschutzgesetz, Gesetz zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung) werden erwähnt. Der Täter-Opfer-Ausgleich, das Opferentschädigungsgesetz und das Opferanspruchssicherungsgesetz werden gesondert diskutiert. Maßnahmen zur Verbreitung von Informationen zum Opferschutz und verschiedene Projekte im Bereich des Opferschutzes (z. B. Maßnahmen gegen häusliche Gewalt, Fachstelle gegen Frauenhandel, Opferschutzberichte der Gerichtshilfe) sowie im Bereich der Zeugenberatung und -betreuung werden vorgestellt, wobei auch auf bauliche Maßnahmen und zeugengerechte Vernehmungsmethoden eingegangen wird.
Opferschutz ist auch das Ziel von Kriminalprävention. Zur Prävention von Jugendkriminalität durch weniger eingriffsintensive zeitnahe Maßnahmen wird auf die Möglichkeiten der Diversion hingewiesen. Erläutert werden Organisation und Arbeit des Rates für Kriminalitätsverhütung Schleswig-Holstein und es werden verschiedene Präventionsprojekte zum Schutz von Jugendlichen vorgestellt. Zudem haben alle Staatsanwaltschaften des Landes Sonderdezernate für Sexualstrafsachen eingerichtet, bei der Staatsanwaltschaft des Landgerichts Kiel existiert zudem ein Seniorenschutzdezernat. Abschließend werden polizeiliche und justizielle Aus- und Fortbildungen vorgestellt.
Es werden einschlägige Rückfalluntersuchungen und Sekundäranalysen aus den angloamerikanischen Ländern ausgewertet. Im Vordergrund stehen Arbeiten zu Sexualdelikten, die mit (physischer) Gewalt verbunden sind. Es zeigt sich, dass nur nach einer Klärung maßgeblicher Variablen wie Delikte, Tat- und Tätereigenschaften, Maßstab der erneuten Straffälligkeit, Dauer des Beobachtungszeitraumes sowie Behandlungs- bzw. Kontrolldaten sinnvolle Aussagen über Rückfallquoten möglich sind. Folgende Ergebnisse lassen sich u.a. hervorheben: Sexualstraftäter treten in geringerem Maße als andere Straftäter erneut strafrechtlich in Erscheinung. Die einschlägige Rückfälligkeit von Sexualstraftätern ist im Allgemeinen geringer als ihre sonstige erneute strafrechtliche Auffälligkeit. Die Wahrscheinlichkeit einer erneuten Straftat steigt durch eine (schwere) strafrechtliche Vorbelastung erheblich. Junge (gewalttätige) Sexualstraftäter rezidivieren häufiger als ältere, insbesondere wenn spezielle Persönlichkeitsmerkmale vorliegen. Die Persönlichkeitsmerkmale von Vergewaltigern, die Mehrfach- oder Rückfalltäter sind, weichen von denen durchschnittlicher Männer häufig gravierend ab. In der Behandlung von Sexualstraftätern werden in den letzten Jahren zunehmend Erfolge bei der Rückfallvermeidung berichtet. Für die Gruppe der Vergewaltiger sind solche Effekte vergleichsweise bescheidener oder nicht vorhanden. Eine generelle Intensivierung ambulanter Kontrollmaßnahmen für Sexualstraftäter - als Ergänzung oder Alternative zum Strafvollzug oder in Verbindung mit therapeutischen bzw. sozialintegrativen Programmen - findet vor allem in den USA statt; die hierauf bezogene Rückfallforschung steckt noch in den Anfängen.
Das Verhältnis von Gericht, Staatsanwaltschaft und Polizei wird sowohl historisch als auch gegenwartsbezogen dargestellt, wobei insbesondere der Status der Staatsanwaltschaft diskutiert wird. Ein europäischer Überblick wird gegeben. Das Verhältnis von Justiz und Polizei wird hinsichtlich ausgewählter Kriminalitätsfelder, verschiedener beruflicher Kooperationsfelder und ausgewählter Alltagssituationen dargestellt. Strukturelle Probleme bei der Zusammenarbeit wie die Verlagerung des Schwerpunktes der Ermittlung auf die Polizei und Defizite bei einer effektiven richterlichen Kontrolle staatlicher Eingriffsbefugnisse (Richtervorbehalte) werden benannt. Ursachen werden v. a. in einer ungleichen Ressourcenverteilung (u. a. Personal, IT-Standard) von Justiz und Polizei zum Nachteil der Justiz gesehen. Die Einsetzung eines Untersuchungsrichters wird diskutiert, aber von der Kommission abgelehnt. Konkurrenzkonflikte werden hinsichtlich der Zusammenarbeit mit den Medien benannt und in diesem Zusammenhang ein Professionalitätsgefälle zwischen Polizei und Justiz zum Nachteil der Justiz festgestellt. Es wird u. a. eine stärkere Einbindung der Staatsanwaltschaft in das Ermittlungsverfahren, eine bessere Ressourcenausstattung der Justiz und die Sachherrschaft im Hinblick auf die Medieninformation gefordert.
Die Landesregierung von Rheinland-Pfalz geht in ihrem ersten Opferschutzbericht insbesonders auf folgende Punkte ein: (1) geltende Rechtslage hinsichtlich der unterschiedlichen Bereiche des Opferschutzes, (2) Maßnahmen zur Verbesserung des geltenden Opferentschädigungsgesetzes, (3) Entwicklung der Opferzahlen in den Jahren 1998 bis 2007, (4) Projekte und Maßnahmen sowohl im vorsorgenden als auch im nachsorgenden Opferschutzbereich und (5) beabsichtigte Bundesratsinitiativen im Bereich Opferschutz.
Die Kriminologische Zentralstelle führte mit der Hochschule Luzern und dem Institut für Konfliktforschung Wien zwischen 2008 und 2010 das Forschungsprojekt "Kooperation von öffentlicher Jugendhilfe und Strafjustiz bei Sexualdelikten gegen Kinder" durch, das mit Mitteln der Europäischen Kommission gefördert wurde. Um Informationen über interdisziplinäre Arbeitskreise aus öffentlicher Jugendhilfe und Strafjustiz zu erhalten, wurden in den drei beteiligten Ländern zunächst die Träger der öffentlichen Jugendhilfe schriftlich befragt. Dem schlossen sich Interviews mit Mitgliedern solcher Kooperationen an. Die gewonnenen Befunde werden ausführlich in Band 60 der Reihe Kriminologie und Praxis (KUP) dargestellt. Der vorliegende Kurzbericht enthält eine zusammenfassende Darstellung.
Tätigkeitsbericht 2009
(2010)
Der vorliegende Bericht dokumentiert das 24. Jahr der Tätigkeit der Kriminologischen Zentralstelle (KrimZ) seit der Aufnahme ihrer Arbeit im Jahre 1986. Wie in jedem Jahr werden Entwicklung, Organisation und Aufgabenstellung der KrimZ zusammenfassend dargestellt sowie die im Berichtsjahr durchgeführten Projekte und Aktivitäten in knapper Form erläutert. Für internationale Kooperationspartner und Kontaktpersonen wurde am Ende des Berichts eine Zusammenfassung in englischer Sprache angefügt.
Children who become victims of sex offenses are entitled to protection and assistance, not only from children and youth services but from police, public prosecution and court – therefore from a large number of institutions with different (legal) contracts, organisational structures, self-conceptions, interests and terminologies. Despite the common target, the cooperation of several institutions and different professions is not always easy. From 2008 to 2010, a research project, partially funded by the European Commission, was conducted by researchers from the Centre for Criminology, Lucerne University and the Institute of Conflict Research in Vienna to study current approaches to interdisciplinary cooperations on sex offenses against children in the three participating countries – Germany, Switzerland and Austria. The overall goal was to develop a model concept for interdisciplinary cooperations on sex offences against children with the participation of public children and youth services and criminal justice. This final report presents the findings of the study. An extended version, only issued in German, is published as volume 60 in the series of Kriminologie und Praxis (KUP). It is characterised primarily by much larger country reports and to a much broader representation of the data collected.
Die Landesregierung von Rheinland-Pfalz geht in ihrem zweiten Opferschutzbericht insbesonders auf folgende Punkte ein: (1) Veränderungen hinsichtlich der Rechtslage zur Rechtsstellung des Opfers in den vergangenen zwei Jahren, (2) Entwicklung der Opferzahlen der Jahre 2000 bis 2009, (3) neu hinzugekommene Projekte und Maßnahmen bzw. Weiterentwicklung bestehender Programme sowohl im vorsorgenden als auch im nachsorgenden Opferschutzbereich und (4) Bundesratsinitiativen zur Verbesserung des Opferschutzes.
Im sächsischen Strafvollzug wird ein Anstieg der Anzahl von Strafgefangenen, die 60 Jahre und älter sind, verzeichnet - ein Trend, der sich bundesweit in Justizvollzugsanstalten zeigt. Vorgestellt werden ausgewählte Ergebnisse einer schriftlichen Befragung dieser Gefangenengruppe im sächsischen Strafvollzug sowie von Interviews mit Vollzugsmitarbeitern. Von den 65 zum festgelegten Stichtag 11.01.2010 im sächsischen Vollzug Einsitzenden im Alter von über 60 Jahren nahmen 48 an der Befragung teil. Anhand eines Fragebogens wurden die Teilnehmenden zu ihren familiären Verhältnissen, ihren sozialen Kontakten, ihrem Gesundheitszustand und ihren Vorstellungen hinsichtlich der Zeit nach der Entlassung aus dem Strafvollzug befragt. Darüber hinaus wurden mit einigen Gefangenen Gespräche geführt, um zusätzliche Informationen zu erhalten. Im Fokus stand die Frage, welche spezifischen Problemfelder diese Gefangenengruppe aufweist und wie diesen im Rahmen der Entlassungsvorbereitung oder eines Übergangsmanagements begegnet werden kann. Im Ergebnis zeigt sich eine sehr heterogene Gruppe von Inhaftierten, die sich in Strataten und Vorbelastungen unterscheiden. Vielen gelingt es, während der Inhaftierung regelmäßigen Kontakt zu ihrem sozialen Umfeld zu halten. Die meisten Befragten werden nach der Entlassung einen festen Wohnort haben und auch über eine ausreichende finanzielle Grundsicherung verfügen. Drogen- und Alkoholproblematiken spielen bei der untersuchten Altersgruppe keine bzw. kaum eine Rolle. Es gibt jedoch eine Gruppe älterer Gefangener, die weder über gefestigte soziale Kontakte noch über einen eigenen Wohnraum für die Zeit nach der Entlassung verfügen. Auf Implikationen der Ergebnisse für die Frage der Entlassungsvorbereitung bzw. des Übergangsmanagement wird hingewiesen.
Tätigkeitsbericht 2010
(2011)
Der vorliegende Bericht dokumentiert das 25. Jahr der Tätigkeit der Kriminologischen Zentralstelle (KrimZ) seit der Aufnahme ihrer Arbeit im Jahre 1986. Wie in jedem Jahr werden Entwicklung, Organisation und Aufgabenstellung der KrimZ zusammenfassend dargestellt sowie die im Berichtsjahr durchgeführten Projekte und Aktivitäten in knapper Form erläutert. Für internationale Kooperationspartner und Kontaktpersonen wurde am Ende des Berichts eine Zusammenfassung in englischer Sprache angefügt.
Im 3. Opferschutzbericht der Landesregierung von Schleswig-Holstein wird die Opferentwicklung in den letzten zehn Jahren (2001 – 2010) überblicksartig dargestellt. Vorgestellt werden bestehende und neu hinzugekommene rechtliche Regelungen zum Opferschutz im Strafprozessrecht (z. B. Gewaltschutzgesetz). Möglichkeiten der außergerichtlichen Konfliktschlichtung (z. B. Täter-Opfer-Ausgleich) und Rechtsgrundlagen zur Durchsetzung der wirtschaftlichen Interessen der Opfer (u. a. Opferentschädigungsgesetz, Opferanspruchssicherungsgesetz) werden diskutiert und die Verbreitung von Informationen für die betroffene Zielgruppe dargelegt. Verschiedene Fach- und Beratungsstellen werden vorgestellt und die Bedeutung der Zeugenschutzberatung und -betreuung sowie die psychosoziale Prozessbegleitung betont, wobei auch auf bauliche Maßnahmen und zeugengerechte Vernehmungsmethoden eingegangen wird. Hinsichtlich der Jugendkriminalität werden verschiedene Maßnahmen, die auch dem Opferschutz dienen (u. a. Diversion, vorrangiges Jugendverfahren, Fallkonferenzen), diskutiert.
Opferschutz ist auch das Ziel von Kriminalprävention. Erläutert werden Organisation und Arbeit des Rates für Kriminalitätsverhütung Schleswig-Holstein und es werden verschiedene Präventionsprojekte zum Schutz von Jugendlichen vorgestellt. Die Staatsanwaltschaften haben verschiedene Sonderdezernate (z. B. Kinderschutzdezernat) eingerichtet, zudem existiert die „Zentrale Stelle Korruption“ und die Zentralstelle „Informations- und Kommunikationskriminalität“ des Generalstaatsanwalts des Landes Schleswig-Holstein. Opferschutzorientierte Aus- und Fortbildungen der Polizei und Justiz, die Landesstiftung Opferschutz Schleswig-Holstein sowie der „Runde Tisch“ der Opferhilfeorganisationen in Schleswig-Holstein werden vorgestellt. Abschließend wird die Arbeit der ambulanten soziale Dienste der Justiz, die freie Straffälligenhilfe, die Möglichkeiten des Strafvollzugs und des Maßregelvollzugs hinsichtlich des präventiven Opferschutzes diskutiert und dabei ein Fokus auf Vorsorgemaßnahmen im Umgang mit rückfallgefährdeten Tätern und Täterinnen gelegt.
Der vorliegende Opferschutzbericht der Landesregierung Nordrhein-Westfalen (NRW) wurde unter Federführung des nordrhein-westfälischen Justizministeriums erstellt und geht auf den Beschluss der Landesregierung vom 21. September 2010 zurück. Der Bericht dient u. a. der Informierung von Bürgerinnen und Bürgern, Einrichtungen und Institutionen. Die Bedeutung des Opferschutzes als zentrales kriminalpolitisches Thema der Gegenwart wird betont. Der Bericht behandelt folgende Aspekte des Opferschutzes: (1) Rechtsgrundlagen des Opferschutzes, (2) opferschützende Maßnahmen und Projekte der Landesregierung sowie (3) Statistiken zur Opferentwicklung. Unter ersterem werden diverse Opferrechte – darunter Strafantrags- und Informationsrechte des Opfers – sowie materiell-strafrechtliche Regelungen und weitere Aspekte der Rechtslage erörtert. Der Fokus der aktuellen Maßnahmen und Projekte liegt vor allem auf der Kriminalprävention, der Aufklärung sowie auf vorhandenen Opferberatungs- und Opferbetreuungsstellen. Die Statistiken zur Opferentwicklung beruhen auf Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) des Landes NRW im Zeitraum von 2001 bis 2010. Dabei ist zu beachten, dass sich im Untersuchungszeitraum Veränderungen ergeben haben (z. B. das Inkrafttreten neuer Straftatbestände), die die Erfassung und Vergleichbarkeit der Daten beeinflussen.
Vorgestellt wird der am 18. Dezember 2012 veröffentlichte Evaluationsbericht der Landesregierung Nordrhein-Westfalen (NRW) über das Gesetz zur Regelung des Jugendstrafvollzugs. Es wird konstatiert, dass der nordrhein-westfälische Jugendstrafvollzug bezüglich der Implementierung von Förderungs- und Erziehungsmaßnahmen positive Entwicklungen vorweist. Die Auslastungsquoten von schulischen und beruflichen Bildungsangeboten liegen zwischen 70 % und knapp 90 %, allerdings werden in diesem Zusammenhang auch hohe Abbruchquoten verzeichnet. Da die Haftzeit der Gefangenen oftmals nicht ausreicht, um begonnene Maßnahmen zu beenden, wird eine Unterstützung der Jugendlichen auch nach der Entlassung empfohlen. Darüber hinaus geht aus Einschätzungen der Fachdienste der Justizvollzugsanstalten hervor, dass eine erzieherische Ausgestaltung des Vollzugs sich positiv auf die für die Legalbewährung essenziellen Bereiche auswirkt. Weiterhin wird konstatiert, dass hinsichtlich der gesetzlich vorgeschriebene Einzelunterbringung jugendlicher Gefangener nachhaltige Verbesserung vorliegen. Zum Stichtag (31.12.2012) lag die Einzelunterbringungsquote zwischen 86 % und 97 %. Kritisiert wird allerdings, dass trotz der gesetzlichen Vorschrift die Gefangenen bei entsprechender Eignung in den offenen Vollzug zu verlegen, die Auslastungsquote der Plätze im offenen Vollzug im Vergleich zu 2010 um ca. 20 Prozentpunkte gesunken ist. Eine wissenschaftliche Untersuchung dieser Entwicklung findet bereits statt. Abschließend wird geschlussfolgert, dass keine Bedenken gegen eine Entfristung des Jugendstrafvollzugsgesetzes vorliegen und kein Bedarf für eine generelle Änderung des Gesetzes besteht.
Das am 4. August 2009 in Kraft getretene Gesetz zur Verfolgung der Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten (GVVG) hat drei neue Straftatbestände eingeführt: die „Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat“, § 89a StGB, die „Aufnahme von Beziehungen zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat“, § 89b StGB, und die „Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat“, § 91 StGB n. F. Der Gesetzgeber verfolgte damit die Ziele, eine möglichst effektive strafrechtliche Verfolgung auch von organisatorisch nicht gebundenen Tätern, die schwere staatsgefährdende Gewalttaten vorbereiten, zu ermöglichen und das Übereinkommen des Europarates zur Verhütung des Terrorismus vom 16. Mai 2005 und den Rahmenbeschluss 2008/919/JI des Rates zur Änderung des Rahmenbeschlusses 2002/475/JI des Rates zur Terrorismusbekämpfung umzusetzen. Im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz führten die KrimZ und die Ruhr-Universität Bochum gemeinschaftlich eine erste Evaluation des GVVG durch, die den Zeitraum vom Inkrafttreten des Gesetzes bis zum 31. Oktober 2011 umfasst. Zum Zeitpunkt der Erhebung lagen aufgrund der geringen Anzahl der Fälle nur wenig Informationen über Verfahren nach den §§ 89a, 89b und 91 StGB vor. Es wurden zwar über 50 Ermittlungsverfahren geführt, in denen die Vorschriften zumindest am Rande eine Rolle spielten, zu einer Verurteilung war es aber noch nicht gekommen. Im Hinblick auf die Akzeptanz der neu eingeführten Vorschriften bei den mit ihnen befassten Praktikern kommt die Untersuchung zu dem Ergebnis, dass das GVVG aus der Perspektive der Strafverfolgungsbehörden (Polizei und Staatsanwaltschaft) als gewinnbringend und die neu gewonnenen Ermittlungsmöglichkeiten zur „Erkenntnisverdichtung“ als hilfreich empfunden werden. Schwierigkeiten ergeben sich insbesondere für die ermittelnden Polizeibeamten in der Anwendung der zum Teil noch wenig konkretisierten Tatbestände und damit einhergehende Nachweisprobleme; insoweit erhoffen sich die Befragten eine Klarstellung durch die künftige Rechtsprechung.
Tätigkeitsbericht 2011
(2012)
Der vorliegende Bericht dokumentiert das 26. Jahr der Tätigkeit der Kriminologischen Zentralstelle (KrimZ) seit der Aufnahme ihrer Arbeit im Jahre 1986. Wie in jedem Jahr werden Entwicklung, Organisation und Aufgabenstellung der KrimZ zusammenfassend dargestellt sowie die im Berichtsjahr durchgeführten Projekte und Aktivitäten in knapper Form erläutert. Für internationale Kooperationspartner und Kontaktpersonen wurde am Ende des Berichts eine Zusammenfassung in englischer Sprache angefügt.
Die Landesregierung von Rheinland-Pfalz geht in ihrem dritten Opferschutzbericht insbesonders auf folgende Punkte ein: (1) Veränderungen hinsichtlich der Rechtslage zur Rechtsstellung des Opfers in den vergangenen zwei Jahren, u. a. Umsetzungen europäischer Vorgaben im Berichtzeitraum, (2) Entwicklung der Opferzahlen der Jahre 2002 bis 2011, (3) neu hinzugekommene Projekte und Maßnahmen bzw. Weiterentwicklung bestehender Programme sowohl im vorsorgenden als auch im nachsorgenden Opferschutzbereich und (4) ressortübergreifende und interdisziplinäre Vernetzung im Bereich Opferschutz.
Vorgestellt wird der am 18. Januar 2013 vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen veröffentlichte Controllingbericht für das Programm „Förderung der Täterarbeit als Mittel der Gewaltprävention und Haftvermeidung“ für das Jahr 2011. Seit 2011 werden Maßnahmen freier Träger, die auf eine Verhaltensänderung von Tätern häuslicher Gewalt abzielen, aus Mitteln des Justizministeriums gefördert. Ziel dabei ist, den Opferschutz zu verbessern und einen Haftaufenthalt der Täter zu vermeiden. Bereits im ersten Förderjahr wurden insgesamt 12 Projekte finanziert und 450 Personen mit 2934 Maßnahmen erfasst. Das Fördervolumen lag bei 349.600 €, wobei infolge des späten Projektbeginns nur ca. 150.000 € in Anspruch genommen werden konnten. Prognostiziert wird, dass durch das Programm die Angebote der Täterarbeit verbessert werden und dass auf lange Sicht eine Entlastung der Strafjustiz und des Strafvollzugs erreicht wird. Abschließend werden die Bewirtschaftungsgrundsätze des Projekts diskutiert, darunter Verwendungszweck, Rechtsgrundlage, Zuwendungsvoraussetzungen sowie Art und Höhe der Förderung.
Die „Häuser des Jugendrechts“ in Wiesbaden und Frankfurt am Main-Höchst, eröffnet im Dezember 2010 und im Februar 2011, sind die siebte und achte Einrichtung dieser Art in Deutschland. Sie sind Kooperationsprojekte von Polizei, Staatsanwaltschaft und Jugendgerichtshilfe bzw. dem Amt für soziale Arbeit (HdJR Wiesbaden). Ihre Einrichtung folgt einer Empfehlung der hessischen Expertenkommission zur Verbesserung der rechtlichen und tatsächlichen Instrumentarien zur Bekämpfung der Jugendkriminalität. Die Begleitforschung hierzu erfolgte im Auftrag des Hessischen Ministeriums der Justiz, für Integration und Europa (HMJIE). Sie orientierte sich an den vereinbarten Zielen im jeweiligen Konzeptionspapier. Verfahrensabläufe und Kooperationsstrukturen wurden in einem Zeitraum von 18 Monaten nach Eröffnung der beiden Einrichtungen evaluiert. Neben teilnehmender Beobachtung von Konferenzen, Besprechungen und allgemeinen Abläufen in den Häusern des Jugendrechts, der Auswertung von Falldaten wurden auch die Einschätzungen der Mitarbeiter erfragt.