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Der 4. Opferschutzbericht der Landesregierung von Schleswig-Holstein (SH) gibt einen Überblick über die Opferwerdung anhand der Polizeilichen Kriminalstatistik (2006 – 2015) ergänzt um Ergebnisse aus einer „Befragung zu Sicherheit und Kriminalität 2015“ (sog. "Dunkelfeldstudie") des Landeskriminalamts Schleswig-Holstein. Des Weiteren wird ein Überblick über die wichtigsten Gesetzesänderungen und Gesetzesvorhaben zum Opferschutz seit 2011 gegeben, wobei auch auf die Gesetzgebung auf Landesebene eingegangen wird. Die rechtlichen Möglichkeiten von Opfern werden dargestellt, betont werden dabei flankierende Maßnahmen gegen häusliche Gewalt nach dem Landesverwaltungsgesetz Schleswig-Holstein. Neben vermögensrechtlichen Ansprüchen werden auch die Möglichkeiten der finanziellen Hilfe (z. B. Landesstiftung Opferschutz, Hilfeschecks des Weißen Rings, Härteleistungen) erörtert.
Opferschutz ist auch ein Ziel von Kriminalprävention. Vorgestellt werden verschiedene Akteure im Bereich der Kriminalprävention in Schleswig-Holstein sowie einzelne kriminalpräventive Projekte und Maßnahmen. Als Beitrag zu einem verbesserten Opferschutz durch effektivere Strafverfolgung wird die Spezialisierung von Staatsanwaltschaften auf bestimmte Deliktsbereiche wie Sexualstraftaten betont sowie verschiedene Maßnahmen zum Umgang mit Jugenddelinquenz erörtert. Die Arbeit der ambulanten soziale Dienste der Justiz, die freie Straffälligenhilfe, die Möglichkeiten des Strafvollzugs und des Maßregelvollzugs werden hinsichtlich eines präventiven Opferschutzes diskutiert und dabei ein Fokus auf Vorsorgemaßnahmen im Umgang mit rückfallgefährdeten Tätern und Täterinnen gelegt. Abschließend wird der angemessene und sensible Umgang (z. B. der Polizei, Justiz) mit Opfern von Straftaten besprochen und auf diverses Informationsmaterial verwiesen.
Opfer von Straftaten bilden eine heterogene Gruppe. Viele leiden unter lang anhaltenden Folgen in Form von psychischen und physischen Beeinträchtigungen. Es gilt diese mithilfe von passenden Hilfs- und Unterstützungsangeboten zu reduzieren. In diesem Kontext ist eine Datenbank (www.odabs.org) für von Sexualdelikten und Gewaltdelikten betroffene Menschen, in der die Kontaktdaten und die vorhandenen Leistungen aller bundesweiten Einrichtungen gelistet sind, erstellt worden. Sie ist anonym, frei zugänglich, kostenlos und ermöglicht eine schnelle Übersicht über die zahlreichen Beratungsangebote nach individuellem Bedarf. Die Website entstand aus einer Bestandsaufnahme der Kriminologischen Zentralstelle zu Hilfeangeboten für Opfer von Straftaten in Deutschland ("Atlas der Opferhilfen"). Die Datenbank soll Betroffene von Straftaten darin unterstützen, mit ihrer Situation umzugehen.
Übertragung opferschützender Normen aus dem Strafverfahrensrecht in andere Verfahrensordnungen
(2017)
Es werden die Opferschutzbestimmungen im Strafprozessrecht, welche bereits durch intensive gesetzgeberische Tätigkeit sehr ausdifferenziert sind, mit anderen Verfahrensordnungen (Zivilprozessordnung, Arbeitsgerichtsgesetz, Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, Sozialgerichtsgesetz) verglichen, in denen die Opfer bislang weniger Aufmerksamkeit vom Gesetzgeber erfahren haben. Es werden Vorschläge für ein konsistentes justizielles Opferschutzkonzept entwickelt, um für alle wesentlichen gerichtlichen Angelegenheiten vergleichbare Schutzstandards garantieren zu können, unabhängig von einer aktiven oder passiven Verfahrenspartizipation der geschädigten Person. Empfohlen wird (1) Aufwertung bzw. Funktionserweiterung des Adhäsionsverfahren, (2) Minimierung bzw. Freistellung von Kostenrisiken, (3) Erweiterung der einfachen bzw. psychosozialen Prozessbegleitung, (4) opfersensible Beschränkung der Anordnung des persönlichen Erscheinens, der Parteivernehmung und des Umgangs mit Schriftsätzen und Dokumenten und (5) opfersensible Behandlung von Zeugen.