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Es wird die Frage erörtert, inwieweit die aktuelle Einweisungspraxis in den Maßregelvollzug nach StGB § 63 unter forensischen, methodischen und kriminalpolitischen Aspekten als sicher bewertet werden kann. Dazu werden die Entwicklung der Belegungszahlen sowie die Situation im Maßregelvollzug dargestellt. Im Hinblick auf einen Diskussionsentwurf zur Reform des StGB § 63 werden vier Bestandteile der (juristischen) Prüfung bei einer möglichen Einweisung untersucht: (1) das Vorliegen eines Eingangskriteriums des § 20 StGB, (2) die Einschätzung der Einsichts- und Steuerungsfähigkeit, (3) das Überdauern der psychischen Störung sowie (4) die Frage der zukünftigen Gefährlichkeit. Aufgrund der Analyse dieser Prüfungspunkte sowie Studien zur Qualität von Sachverständigengutachten wird gefolgert, dass die aktuelle Begutachtungs- und Einweisungspraxis bezüglich des Maßregelvollzugs als wenig fundiert eingeschätzt werden muss.