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Im Mai 1994 hat der Große Senat des Bundesgerichtshofs für Strafsachen die Rechtsfigur der fortgesetzten Tat aufgegeben (BGHSt 40, 138 ff.). Seither sind gleichartige Tatserien grundsätzlich nicht mehr zu einer einzigen Tat zusammenzufassen, sondern jede einzelne Gesetzesverletzung ist als selbständige Tat zu behandeln. Die Einbringung dieser neuartigen Perspektive hat die strafrechtliche Praxis in mancher Hinsicht vor zum Teil sehr schwierige Probleme gestellt. Vor diesem Hintergrund veranstaltete die Kriminologische Zentralstelle vom 15. bis 16. Juni 1998 eine Fachtagung zum Thema „Zur Rechtswirklichkeit nach Wegfall der fortgesetzten Tat“. Ziel der Veranstaltung war es, von ganz unterschiedlichen Positionen aus Einblicke in die "neue" Rechtswirklichkeit zu gewähren, Möglichkeiten eines Erfahrungsaustauschs anzubieten, den konkreten Fragen aus der Praxis konkrete Antworten gegenüberzustellen, ein kritisches Forum für eine Diskussion zu offerieren und Perspektiven aufzuzeigen. Der vorliegende Band enthält die überarbeiteten Beiträge zu dieser Fachtagung sowie einen Diskussionsbericht.
Die Umgestaltung des Strafvollzuges in den neuen Bundesländern brachte in den vergangenen Jahren zahlreiche Probleme mit sich. Dabei konnte nicht einfach völlig neu begonnen werden, vielmehr mußte ein bereits bestehendes System, das in den Strukturen des sozialistischen Staates fest verankert war, durch ein in vieler Hinsicht anderes, rechtsstaatliches Konzept ersetzt werden; und dies - zunächst - bei weitgehender Übernahme des bisherigen Personals und unter Nutzung der vorhandenen Baulichkeiten. Die wissenschaftliche Dokumentation und Analyse dieser schwierigen Entwicklungsarbeit steckt noch in den Anfängen, auch eine rechtshistorische Aufarbeitung des DDR-Strafvollzuges steht bislang, sieht man von Einzelbeiträgen ab, weitgehend aus. Vor diesem Hintergrund führte die Kriminologische Zentralstelle vom 3. - 5. November 1997 in Dresden in Zusammenarbeit mit dem Sächsischen Staatsministerium der Justiz eine Fachtagung durch, deren Referate und Diskus¬sionsbeiträge der vorliegende Band dokumentiert. Nach einem Rückblick auf den Strafvollzug in der DDR folgt eine Bestandsaufnahme der seit der Wiedervereinigung geleisteten Arbeit sowie eine Darstellung aktueller Probleme des Strafvollzuges in den neuen Ländern. Des weiteren werden Aspekte von Statistik und Vollzugsforschung angesprochen sowie Entwicklungsperspektiven des Strafvollzuges diskutiert.
Der sexuelle Mißbrauch von Kindern zählt zu jenen Straftaten, denen weite Teile der Bevölkerung mit besonders großem Unverständnis und offener Ablehnung gegenüberstehen. Diese Grundhaltung verstärkt sich regelmäßig bei Bekanntwerden neuer, spektakulärer Vorfälle, insbesondere dann, wenn bereits einschlägig vorbestrafte Personen als Täter ermittelt werden. Auch in der offiziellen Kriminalpolitik wird dem Schutz potentieller Opfer des sexuellen Kindesmißbrauchs ein zunehmend hoher Stellenwert eingeräumt. Angesichts der hohen Aktualität dieses Problemfeldes liegt zwar eine Vielzahl entsprechender Publikationen vor, es zeigen sich jedoch Erkenntislücken zur Rückfälligkeit von Sexualstraftätern oder zur Therapie von Mißbrauchsopfern. Vor diesem Hintergrund führte die Kriminologische Zentralstelle im November 1998 eine Fachtagung in Wiesbaden durch, deren Ergebnisse in diesem Band dokumentiert werden. Die Beiträge behandeln u.a. folgende Themen: (1) KrimZ-Projekt "Legalbewährung und kriminelle Karrieren von Sexualstraftätern", (2) Studie zur Rückfälligkeit von entlassenen Patienten des Maßregelvollzuges gem. § 63 StGB, (3) Ermittlungsverfahren bei sexuellem Kindesmißbrauch und Probleme der Strafverteidigung, (4) Begutachtung und Prognose bei Sexualstraftätern, (5) Ambulante Behandlung von Sexualstraftätern sowie Therapie im Straf- und Maßregelvollzug, (6) Viktimologische Aspekte des sexuellen Kindesmißbrauchs, (7) Beurteilung des Realitätsgehalts von Kinderaussagen über sexuellen Mißbrauch, (8) Symptome und Auffälligkeiten nach Sexualdelikten sowie Therapieformen für Mißbrauchsopfer.
Die Sozialen Dienste in der Justiz (Gerichtshilfe, Bewährungshilfe, Führungsaufsicht, Sozialdienst des Vollzugs) stehen aktuell in der Diskussion. Insbesondere durch die Notwendigkeit, eine soziale Strafrechtspflege in den neuen Bundesländern aufzubauen, aber auch durch neuere Entwicklungen in den alten Bundesländern treten Aspekte der effizienten Ausgestaltung von Organisation und Kooperation der einzelnen Dienste in den Vordergrund. Im Rahmen der Durchführung eines Forschungsprojekts zu den Sozialen Diensten in der Justiz hat die Kriminologische Zentralstelle vom 6. - 8. Juni 1993 in Wiesbaden ein Kolloquium veranstaltet, das Experten der verschiedenen beteiligten Berufsgruppen zusammenführte. Zunächst nach Gerichtshilfe, Bewährungshilfe, Vollzug, Führungsaufsicht, Projektarbeit und freier Straffälligenhilfe getrennt und dann unter übergreifenden Gesichtspunkten wurden vor dem Hintergrund der jeweiligen Aufgaben Praxis und Erfordernisse der Zusammenarbeit sowie die Auswirkungen organisatorischer Strukturen erörtert. Die Beiträge zu den einzelnen Themen und zur Abschlußdiskussion sind in überarbeiteter Form wiedergegeben. Darüber hinaus enthält der Band Teilberichte des KrimZ-eigenen Forschungsprojektes: eine umfassende Sekundäranalyse empirischer Untersuchungen zu Gerichtshilfe, Bewährungshilfe und Führungsaufsicht sowie eine Analyse der Ländervorschriften zu den Sozialen Diensten in der Justiz.
Oberlandesgerichtliche Kontrolle langer Untersuchungshaft : Erfahrungen, Probleme, Perspektiven
(1998)
Der vorliegende Band enthält Beiträge einer Expertentagung im Dezember 1996 in Wiesbaden zur Problematik lang andauernder Untersuchungshaft und ihrer Begrenzung. Vor dem Hintergrund einer Zahl von aktuell ca. 7.000 Fällen, bei denen die Haftdauer von 6 Monaten überschritten wird (20 % aller Verhafteten) wird der Versuch unternommen, die Problemfelder zu bezeichnen, die Schwierigkeiten in der Praxis zu untersuchen und gleichzeitig Lösungsansätze für eine Verfahrensbeschleunigung und Haftverkürzung aufzuzeigen. Der Band gliedert sich in folgende Abschnitte: (1) Übergreifende Betrachtung der Kontrolle langer Untersuchungshaft aus rechtlicher und empirischer Sicht, (2) Die oberlandesgerichtliche Kontrolle langer Untersuchunghaft - Erfahrungen aus der Praxis, (3) Ursachen für Verfahrensverzögerungen, (4) Möglichkeiten der Verfahrensbeschleunigung und Vermeidung von Haftbefehlsaufhebungen, (5) Praktische Bedeutung der Haftkontrolle nach §§ 121ff StPO, (6) Rechtsprechungsanalyse zu §§ 121ff StPO insbesondere im Hinblick auf die Gründe für Haftfortdauer bzw. Haftaufhebung. Im Anhang finden sich die Richtlinien der Generalstaatsanwaltschaften zur Bearbeitung von Haftsachen.
Migration und Kriminalität
(2021)
Die kriminologische Aus- und Fortbildung, die sonst meist getrennt in den verschiedenen Fächern und Ausbildungsbereichen behandelt wird und dort eher randständigen Charakter hat, stellt den gemeinsamen zentralen Gegenstand des vorliegenden Bandes dar. Ihm liegt die Fachtagung "Kriminologische Aus- und Fortbildung" zugrunde, welche die Kriminologische Zentralstelle vom 30.9. bis 2.10. 1991 in Wiesbaden veranstaltet hat. Enthalten sind die überarbeiteten und zum Teil erheblich erweiterten Beiträge zur Fachtagung. Neben einer gründlichen Bestandsaufnahme und einem Informationsaustausch sollte diese zu einer stärkeren bereichsübergreifenden Zusammenarbeit anregen, Impulse zur Sicherung und zum Ausbau bisheriger Angebote geben und schließlich die Bemühungen um eigenständige kriminologische Curricula stärken. In verschiedenen Abschnitten werden behandelt: (1) Überblick über die kriminologische Ausbildung in Deutschland und Europa, (2) die künftige Rolle der Kriminologie in der Juristenausbildung, (3) kriminologische Aus- und Weiterbildung in den Bezugswissenschaften Psychiatrie, Psychologie, Soziologie, Sozialpädagogik, (4) übergreifende und schwerpunktmäßige kriminologische Ausbildung sowie (5) kriminologische Aus- und Fortbildung für die Praxisfelder Polizei, Gerichts- und Bewährungshilfe, Strafvollzug und Strafjustiz. Der Band schließt mit einer Zusammenfassung der auf der Tagung geführten Diskussion. Als Extrakt der Tagung findet sich im Anhang ein Thesenpapier zur Ausbildung sowie Fort- und Weiterbildung in Kriminologie, das von einigen der Autoren erarbeitet worden ist.
Ausgehend von der Feststellung, dass die reine Reaktion auf und die Repression von Straftaten durch Polizei und Strafjustiz nicht mehr ausreichen, gewinnt die Prävention von Kriminalität zunehmend an Bedeutung. Dabei geht es darum, möglichst frühzeitig Fehlentwicklungen und Risiken erkennen und ggf. intervenieren zu können, bevor sie sich in Form von Kriminalität realisiert haben, wobei die verschiedensten Lebensbereiche, Arbeitsfelder und Institutionen angesprochen sind. Kriminalprävention betrifft dabei nicht nur die Zuständigkeit des Staates, vielmehr sind andere gesellschaftliche Kräfte und Bereiche mit einzubeziehen. In diesem konzeptionellen Zusammenhang ist neu nach der präventiven Bedeutung und Kraft des Strafrechts zu fragen. Dabei erweist sich, dasss einerseits der Stellenwert strafrechtlicher Institutionen deutlich relativiert wird, jedoch andererseits strafrechtliche Aspekte auf allen Ebenen der Kriminalprävention wirksam werden. Der vorliegende Band vereinigt Beiträge einer Tagung an der Deutschen Richterakademie, die im Oktober 1995 in Trier stattgefunden hat und vom Justizministerium Baden-Württemberg und der Kriminologischen Zentralstelle vorbereitet worden war. Behandelt werden die wesentliche Elemente des Gesamtzusammenhangs und die spezielle Verbindung von Kriminalprävention und Strafjustiz.
Strafrechtspraxis und Kriminologie im Dialog: Was können wir voneinander lernen? Unter diesem Thema fand vom 11. bis 16. März 1991 an der Deutschen Richterakademie in Trier eine Tagung statt, deren zentrale Idee unmittelbar mit dem Begriff des Dialoges ausgedrückt ist: Es sollte keine Veranstaltung werden, bei der die Wissenschaft im Sinne einer Einbahnstraße die Praxis mit ihren Ergebnissen (über die Praxis) konfrontiert, vielmehr war ein Austausch aufgrund eigener Berufs- bzw. Forschungserfahrung angestrebt. Das inhaltliche Gebiet, auf dem dieser Austausch am ehesten möglich erschien, war die Strafzumessungspraxis im weitesten Sinne. Ein Wechsel zwischen Plenumsveranstaltungen und Arbeitsgruppen sowie die Herkunft der Referenten, Arbeitsgruppenleiter und Teilnehmer aus Praxis und Wissenschaft schufen die äußeren Bedingungen für das Gelingen dieses Dialogs. Der vorliegende Band enthält die überarbeiteten und zum Teil erheblich erweiterten Vorträge sowie Berichte aus den Arbeitgruppen der o. g. Tagung. Die Beiträge befassen sich schwerpunktmäßig mit Fragen der Strafzumessung und der individualpräventiv geprägten Sanktionen. Zugleich ist mit der Sanktionsforschung ein Kerngebiet gegenwärtiger kriminologischer Bemühungen angesprochen. Daneben gibt es Kurzbeiträge zu einzelnen Feldern: Kriminologische Einzelfallbeurteilung, Täter-Opfer-Ausgleich, Diversion, Gemeinnützige Arbeit, Strafvollzug und Wiedereingliederung sowie Untersuchungshaft und Haftalternativen. Abschließend wird die auf der Tagung geführte Diskussion zusammenfassend wiedergegeben.
Since the beginnings of criminal statistics in the early 19th century their use as instruments for measuring the true amount of crime has been controversial. Nevertheless, they are still important up to the present day. These data are used to justify policies, to decide on measures of crime prevention and crime control and to make statements about the working of the criminal justice system. With the world closing up and Europe growing together, not only economic or social comparisons are needed, but there also exists a demand to compare the developments of criminality as well as the criminal policies and the criminal justice systems of different countries. A workshop organized by the editors and titled "Improving Crime and Criminal Justice Statistics - National and International Perspectives", which took place on the 11th International Congress on Criminology in Budapest in August 1993, brought together international experts to discuss the topic. The editors asked the contributors to answer the following questions in regard to their respective national situation: (1) Are there any statistics covering the whole area of police and criminal justice in the respective countries? (2) Are there any partial statistics, and if so, how are they connected? Are they compatible?(3) What can be said about reliability and value of data of statistics? (4) What will be the future developments regarding survey modes and computerization of data collection and evaluation? How can the availability of the data be improved? (5) How far can official statistics in future be replaced or complemented by victim surveys and microcensus? (6) Is it possible to establish international comparability/compatability of national statistics? This volume contains most of the papers presented at the conference and revised for this publication as well as some complementary contributions by other authors. After an introductory chapter, which describes the initial position and the present difficulties of the national criminal statistics and of their international comparability, the situation in several West and East European countries is shown. This is supplemented by reports from Africa as an example of developing countries and from Canada as an example of a non-European developed country. A concluding chapter discusses problems of international comparability and of concrete initiatives to carry out such comparisons.