Viktimologie. Opfer
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Vierter Bericht der Beauftragten für den Opferschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (2017 - 2022)
(2022)
Im vorliegenden vierten Opferschutzbericht der Beauftragten für den Opferschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) werden – von der bisherigen Form abweichend – nicht nur aktuelle Entwicklungen im Opferschutz und Tätigkeiten der Beauftragten und des Teams erörtert, sondern u. a. auch ein Rückblick auf die Entwicklung der Stelle, den aktuellen Stand der Netzwerkarbeit, den Arbeitsalltag und die in NRW erfolgten Verbesserungen im Opferschutz gegeben. Der Aufgabenbereich der Beauftragten und des Teams ist seit der Einrichtung der Stelle (2017) unverändert. Dieser umfasst: (1) die Fortführung der Ansprechstelle für Opfer von Straf- und Gewalttaten, (2) Netzwerkarbeit und (3) die Mitarbeit an der Weiterentwicklung des justiziellen Opferschutzes. Vom Zeitpunkt der Einrichtung bis zum Berichtsjahr (2022) bearbeitete die Ansprechstelle insgesamt 2274 Anfragen von Einzelpersonen. Berücksichtigt man zusätzlich Kontaktanfragen der täglichen Arbeit (z. B. rechtliche Anfragen und Veranstaltungsplanungen) liegt die Anzahl der seit Dezember 2017 erfolgten Kontakte bei über 20 000. Das Netzwerk der Beauftragten und des Teams umfasst Vertreterinnen und Vertreter von Behörden, Organisationen und Vereinen mit Berührungspunkten zum Opferschutz. Exemplarisch können hierfür Beauftragte des polizeilichen Opferschutzes und die Landeskoordinierungsstelle zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Männer genannt werden. Bezüglich des justiziellen Opferschutzes werden positive Entwicklungen konstatiert. Besonderen Stellenwert erfahren hierbei die Einrichtung eines Opferschutzportals durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW (2020) und eines Opferschutzfonds durch den nordrhein-westfälischen Landtag (2022).
Der vorliegende dritte Opferschutzbericht der Beauftragten für den Opferschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) dient u. a. als aktueller Tätigkeitsbericht der Beauftragten und des Teams im Berichtszeitraum von April 2020 bis März 2021. Die Zusammensetzung des Teams ist bis auf den Ein- und Austritt von Praktikantinnen und Praktikanten nach wie vor unverändert. Im Berichtsjahr (2021) wird das Team um die Stelle einer Dipl. Sozialarbeiterin vergrößert werden. Der Aufgabereich des Teams umfasst (seit Erscheinen des ersten Opferschutzberichts im März 2019 weiterhin unverändert): (1) die Fortführung der Ansprechstelle für Opfer von Straf- und Gewalttaten, (2) Netzwerkarbeit und (3) die Mitarbeit an der Weiterentwicklung des justiziellen Opferschutzes. Seit Einrichtung der Ansprechstelle im Jahr 2017 bestand mit 1843 Betroffenen, seit dem letzten Bericht mit 576 Betroffenen Kontakt. Infolge der Corona-Pandemie konnte die Netzwerkarbeit nur eingeschränkt ausgeübt werden. 2020 mussten die meisten Präsenzveranstaltungen abgesagt werden. Erst im Herbst desselben Jahres konnten Veranstaltungen in kleinerem Rahmen wieder stattfinden. Um das Defizit auszugleichen wurden u. a. Informationspapiere mit opferschutzrechtlichen Bezügen verfasst und z. B. an Fachberatungsstellen landesweit versandt. Im aktuellen Berichtszeitraum lag der Schwerpunkt des justiziellen Opferschutzes auf dem Themenbereich der psychosozialen Prozessbegleitung und dem Pilotprojekt „Pilotprojekt Koordinatorinnen und Koordinatoren für den Opferschutz im Strafverfahren bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften“.
Der vorliegende zweite Opferschutzbericht der Beauftragten für den Opferschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) dient u. a. als aktueller Tätigkeitsbericht der Beauftragten und des Teams seit Erscheinen des ersten Jahresberichts am 31.März 2019. Die Zusammensetzung des Teams ist bis auf den Ein- und Austritt von Praktikantinnen und Praktikanten nach wie vor unverändert. Der Aufgabereich des Teams umfasst (ebenfalls unverändert): (1) die Fortführung der Ansprechstelle für Opfer von Straf- und Gewalttaten, (2) Netzwerkarbeit und (3) die Mitarbeit an der Weiterentwicklung des justiziellen Opferschutzes. Seit Einrichtung der Ansprechstelle im Jahr 2017 bestand mit 1404 Betroffenen, seit dem letzten Bericht mit 576 Betroffenen Kontakt. Aktuelle Entwicklungen der Netzwerkarbeit zeichnen sich vor allem dadurch aus, dass seit dem letzten Berichtsjahr zwei große allgemeine Netzwerktreffen und zwei weitere Treffen zum Thema „Häusliche Gewalt“ organisiert wurden. Es wurden insgesamt 450 Gäste begrüßt. In Bezug auf die im letzten Berichtsjahr festgestellten Schwachstellen im justiziellen Opferschutz können in einigen Fällen positive Entwicklungen konstatiert werden. So werden z. B. von der Landeskoordinationsstelle zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Männer Unterstützungsangebote für von Gewalt betroffene Männer vorbereitet. Auch bezüglich der anonymen Spurensicherung sind Erfolge zu verzeichnen. Mit dem am 01.März 2020 in Kraft getretenen Masernschutzgesetz sind die Kosten für eine anonyme Spurensicherung unter Wahrung der Anonymität der Betroffenen von der Krankenkasse zu tragen.
Der vorliegende erste Bericht der Beauftragten für Opferschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) behandelt diverse, den Opferschutz betreffende Aspekte des Landes. Grundlage der Arbeit der Beauftragten und des Teams bildet die am 15. November 2017 erlassene Allgemeine Verfügung (AV) des Ministeriums der Justiz des Landes NRW (4100 - III. 241 Sdb. Opferschutzbeauftragter). Eröffnet wurde die Stelle zum 01. Dezember 2017. Im Bericht werden die Tätigkeiten des Teams sowie erste Erfahrungsberichte dargelegt. Die Tätigkeiten umfassen im Wesentlichen: (1) die Fortführung einer zentralen Ansprechstelle für Opfer von Straf- und Gewalttaten, (2) Netzwerkarbeit und (3) die Mitarbeit an der Weiterentwicklung des justiziellen Opferschutzes. Opfer von Straftaten können sich zwar direkt an die Ansprechstelle wenden, dennoch wird konstatiert, dass eine langfristige Betreuung der Betroffenen durch die Beauftragte nicht vorgesehen und auch hinsichtlich der Vielzahl von Anfragen nicht angemessen geleistet werden kann. Netzwerkkontakte wurden bis dato u. a. mit polizeilichen Opferschützern, Frauenberatungsstellen, dem Justizvollzug und dem Weissen Ring e. V. geknüpft. Im Bericht wird die Mitwirkung an der Weiterentwicklung des justiziellen Opferschutzes als die langfristig nachhaltigste Aufgabe des Teams bezeichnet. Abschließend werden einige Defizite des justiziellen Opferschutzes festgestellt, darunter fehlende Hilfeangebote für von Gewalt betroffene Männer und das Fehlen eines landesweiten Konzepts für eine anonyme Spurensicherung in Fällen von sexueller Gewalt.
Opfer von Straftaten bilden eine heterogene Gruppe. Viele leiden unter lang anhaltenden Folgen in Form von psychischen und physischen Beeinträchtigungen. Es gilt diese mithilfe von passenden Hilfs- und Unterstützungsangeboten zu reduzieren. In diesem Kontext ist eine Datenbank (www.odabs.org) für von Sexualdelikten und Gewaltdelikten betroffene Menschen, in der die Kontaktdaten und die vorhandenen Leistungen aller bundesweiten Einrichtungen gelistet sind, erstellt worden. Sie ist anonym, frei zugänglich, kostenlos und ermöglicht eine schnelle Übersicht über die zahlreichen Beratungsangebote nach individuellem Bedarf. Die Website entstand aus einer Bestandsaufnahme der Kriminologischen Zentralstelle zu Hilfeangeboten für Opfer von Straftaten in Deutschland ("Atlas der Opferhilfen"). Die Datenbank soll Betroffene von Straftaten darin unterstützen, mit ihrer Situation umzugehen.
Die Landesregierung von Rheinland-Pfalz geht in ihrem fünften Opferschutzbericht insbesonders auf folgende Punkte ein: (1) Veränderungen hinsichtlich der Rechtslage zur Rechtsstellung des Opfers in den vergangenen zwei Jahren, u. a. Umsetzungen europäischer Vorgaben im Berichtzeitraum, (2) Entwicklung der Opferzahlen der Jahre 2006 bis 2015, inklusive einer statistischen Erfassung und Auswertung der Opferspezifik, (3) neu hinzugekommene Projekte und Maßnahmen bzw. Weiterentwicklung bestehender Programme sowohl im vorsorgenden als auch im nachsorgenden Opferschutzbereich und (4) ressortübergreifende und interdisziplinäre Vernetzung im Bereich Opferschutz.
Der 4. Opferschutzbericht der Landesregierung von Schleswig-Holstein (SH) gibt einen Überblick über die Opferwerdung anhand der Polizeilichen Kriminalstatistik (2006 – 2015) ergänzt um Ergebnisse aus einer „Befragung zu Sicherheit und Kriminalität 2015“ (sog. "Dunkelfeldstudie") des Landeskriminalamts Schleswig-Holstein. Des Weiteren wird ein Überblick über die wichtigsten Gesetzesänderungen und Gesetzesvorhaben zum Opferschutz seit 2011 gegeben, wobei auch auf die Gesetzgebung auf Landesebene eingegangen wird. Die rechtlichen Möglichkeiten von Opfern werden dargestellt, betont werden dabei flankierende Maßnahmen gegen häusliche Gewalt nach dem Landesverwaltungsgesetz Schleswig-Holstein. Neben vermögensrechtlichen Ansprüchen werden auch die Möglichkeiten der finanziellen Hilfe (z. B. Landesstiftung Opferschutz, Hilfeschecks des Weißen Rings, Härteleistungen) erörtert.
Opferschutz ist auch ein Ziel von Kriminalprävention. Vorgestellt werden verschiedene Akteure im Bereich der Kriminalprävention in Schleswig-Holstein sowie einzelne kriminalpräventive Projekte und Maßnahmen. Als Beitrag zu einem verbesserten Opferschutz durch effektivere Strafverfolgung wird die Spezialisierung von Staatsanwaltschaften auf bestimmte Deliktsbereiche wie Sexualstraftaten betont sowie verschiedene Maßnahmen zum Umgang mit Jugenddelinquenz erörtert. Die Arbeit der ambulanten soziale Dienste der Justiz, die freie Straffälligenhilfe, die Möglichkeiten des Strafvollzugs und des Maßregelvollzugs werden hinsichtlich eines präventiven Opferschutzes diskutiert und dabei ein Fokus auf Vorsorgemaßnahmen im Umgang mit rückfallgefährdeten Tätern und Täterinnen gelegt. Abschließend wird der angemessene und sensible Umgang (z. B. der Polizei, Justiz) mit Opfern von Straftaten besprochen und auf diverses Informationsmaterial verwiesen.
Der Schutz der Opfer von Straftaten ist mittlerweile fest in der Rechtsprechung verankert. Die Opferrechte im Strafverfahren sind in den letzten Jahrzehnten immer mehr erweitert worden, und gesetzliche Möglichkeiten sozialer Opferentschädigung bestehen seit bald 40 Jahren. Kriminalitätsopfer stehen im Brennpunkt öffentlicher Aufmerksamkeit, und sie gehören zu den wichtigen Klientengruppen sozialpädagogischer Praxis. Dennoch ist der Bedarf an Hilfe für Personen, die als Betroffene einer Straftat Leid erfahren haben, in der Gesellschaft nicht gedeckt. Institutionelle Unterstützung und Betreuung in Form von Information, Verständnis und Stabilisierung können dieses Leid mindern und den betroffenen Personen helfen, trotz des Geschehenen wieder zur Normalität zu gelangen.
Der vorliegende Band dokumentiert die Ergebnisse des Expertenkolloquiums "Hilfen für Opfer von Straftaten", welches im September 2013 in Frankfurt am Main stattfand. Der Band zieht eine aktuelle Zwischenbilanz aus den Perspektiven unterschiedlicher Akteure des Opferschutzes und der Opferhilfe und erörtert das Verhältnis von Polizei und Justiz zur Opferhilfe, die Stellung von Jungen und Männern als Kriminalitätsopfer, die Professionalisierung der Opferhilfe, Erfahrungen aus Österreich und der Schweiz sowie die neuen europäischen Rahmenregelungen des Opferschutzes.
Mit dem Gesetz zur Stärkung der Opferrechte im Strafverfahren (3. ORRG) wurde im neuen § 406g StPO die Psychosoziale Prozessbegleitung – eine besondere Form der nicht-rechtlichen Begleitung im Strafverfahren für besonders schutzbedürftige Verletzte vor, während und nach der Hauptverhandlung – in den Strafprozess eingeführt. Danach werden ab dem 1. Januar 2017 insbesondere minderjährige Opfer schwerer Sexual- und Gewaltstraftaten einen Anspruch auf Beiordnung einer psychosozialen Prozessbegleiterin bzw. eines ebensolchen -begleiters haben. Zudem wurde das Gesetz über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren (PsychPbG) beschlossen. In diesem sind u. a. die Grundsätze der Psychosozialen Prozessbegleitung sowie die Anforderungen an die Qualifikation Psychosozialer Prozessbegleiterinnen und -begleiter geregelt.
Anlässlich dieser bundesgesetzlichen Neuerungen – die zudem erforderlichen landesgesetzliche Regelungen lagen im Sommer 2016 noch nicht vor – führte die Kriminologische Zentralstelle (KrimZ) in Kooperation mit RECHT WÜRDE HELFEN – Institut für Opferschutz im Strafverfahren (RWH) im Juni 2016 eine Fachtagung zum Thema „Psychosoziale Prozessbegleitung. Gesetzlicher Anspruch, inhaltliche Anforderungen, praktische Ansätze“ durch. Der Tagungsband enthält jene Beiträge, die sich unmittelbar – auf gesetzlicher oder praktischer Ebene – mit der Psychosozialen Prozessbegleitung befassen.
Vorgestellt wird der 2. Opferschutzbericht der Landesregierung von Schleswig-Holstein. Einführend wird ein Überblick über die Opferentwicklung in den letzten zehn Jahren (1995 – 2005) differenziert nach Straftatengruppe, Geschlecht und Alter gegeben. Strafprozessuale Rechtsgrundlagen zum Opferschutz (z. B. Beteiligung am Strafverfahren, Rechtsbeistand, Informationsrechte, besondere Schutzrechte) werden erörtert und verschiedene Initiativen zur Verbesserung des strafprozessualen Opferschutzes angeführt. Die Möglichkeiten der Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche im Strafverfahren (z. B. Adhäsionsverfahren) werden dargestellt. Neuerungen bei den materiell-strafrechtlichen Regelungen zum Opferschutz (z. B. Graffiti-Bekämpfungsgesetz, Stalking) sowie Neuerungen bei den zivilrechtlichen Regelungen zum Opferschutz (z. B. Gewaltschutzgesetz, Gesetz zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung) werden erwähnt. Der Täter-Opfer-Ausgleich, das Opferentschädigungsgesetz und das Opferanspruchssicherungsgesetz werden gesondert diskutiert. Maßnahmen zur Verbreitung von Informationen zum Opferschutz und verschiedene Projekte im Bereich des Opferschutzes (z. B. Maßnahmen gegen häusliche Gewalt, Fachstelle gegen Frauenhandel, Opferschutzberichte der Gerichtshilfe) sowie im Bereich der Zeugenberatung und -betreuung werden vorgestellt, wobei auch auf bauliche Maßnahmen und zeugengerechte Vernehmungsmethoden eingegangen wird.
Opferschutz ist auch das Ziel von Kriminalprävention. Zur Prävention von Jugendkriminalität durch weniger eingriffsintensive zeitnahe Maßnahmen wird auf die Möglichkeiten der Diversion hingewiesen. Erläutert werden Organisation und Arbeit des Rates für Kriminalitätsverhütung Schleswig-Holstein und es werden verschiedene Präventionsprojekte zum Schutz von Jugendlichen vorgestellt. Zudem haben alle Staatsanwaltschaften des Landes Sonderdezernate für Sexualstrafsachen eingerichtet, bei der Staatsanwaltschaft des Landgerichts Kiel existiert zudem ein Seniorenschutzdezernat. Abschließend werden polizeiliche und justizielle Aus- und Fortbildungen vorgestellt.