Viktimologie. Opfer
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Das Bekanntwerden von Missbrauchsvorfällen in pädagogischen Institutionen, auch der katholischen Kirche, löste 2010 eine bundesweite öffentliche Debatte über die Gefahren sexualisierter Gewalt und körperlicher Misshandlungen im institutionellen Kontext aus. Vor diesem Hintergrund befasst sich der vorliegende Beitrag mit der psychologischen Betrachtung von Belastungserleben und dem Prozess der sekundären Viktimisierung bei Fällen des Missbrauchs im institutionellen Kontext. In einer November 2015 bis Januar 2016 durchgeführten Befragung von N = 21 betroffenen ehemaligen Internatsschülern der Regensburger Domspatzen wurden die Schwere der traumatischen Kindheitserfahrung, der Zusammenhang mit akuten psychischen Belastungen von Betroffenen und der Einfluss des Umgangs der katholischen Kirche mit der Thematik erhoben. Die Erlebnisse der Vergangenheit sowie das aktuelle Erleben der Studienteilnehmer, insbesondere im Hinblick auf den Umgang der Kirche mit den Missbrauchsvorwürfen, wurden anhand standardisierter und psychometrisch geprüfter Verfahren erfasst und die Ergebnisse mit denen anderer Stichproben verglichen und umfassend diskutiert.
Die Kriminologische Zentralstelle führte mit der Hochschule Luzern und dem Institut für Konfliktforschung Wien zwischen 2008 und 2010 das Forschungsprojekt "Kooperation von öffentlicher Jugendhilfe und Strafjustiz bei Sexualdelikten gegen Kinder" durch, das mit Mitteln der Europäischen Kommission gefördert wurde. Um Informationen über interdisziplinäre Arbeitskreise aus öffentlicher Jugendhilfe und Strafjustiz zu erhalten, wurden in den drei beteiligten Ländern zunächst die Träger der öffentlichen Jugendhilfe schriftlich befragt. Dem schlossen sich Interviews mit Mitgliedern solcher Kooperationen an. Die gewonnenen Befunde werden ausführlich in Band 60 der Reihe Kriminologie und Praxis (KUP) dargestellt. Der vorliegende Kurzbericht enthält eine zusammenfassende Darstellung.
In den meisten EU-Staaten und anderen europäischen Ländern sind Kinder- und Jugendhilfebehörden für den Schutz von Kindern, etwa vor sexuellem Missbrauch, zuständig. Als Opfer von Sexualdelikten haben Kinder zudem eine gewichtige Rolle im Strafverfahren inne. Auch hier haben sie ein Recht auf Schutz – durch Polizei, Strafverfolgungsbehörden und Gerichte. Dabei ist davon auszugehen, dass eine Zusammenarbeit zwischen öffentlicher Jugendhilfe und Strafjustiz die Schutzwirkungen verstärkt, dabei dauerhafte multiprofessionelle Arbeitsbündnisse effizienter sind als einmalige Ad-hoc-Kontakte. Zwischen 2008 und 2010 führte die Kriminologische Zentralstelle mit ihren Partnerinnen aus der Schweiz (Hochschule Luzern) und Österreich (Institut für Konfliktforschung Wien) das Forschungsprojekt "Kooperation von öffentlicher Jugendhilfe und Strafjustiz bei Sexualdelikten gegen Kinder" durch, das mit Mitteln der Europäischen Kommission gefördert wurde. Um Informationen über entsprechende interdisziplinäre Arbeitskreise zu erhalten, wurden in den drei beteiligten Ländern zunächst die Träger der öffentlichen Jugendhilfe schriftlich befragt. Dem schlossen sich Interviews mit Mitgliedern solcher Kooperationen an. Die gewonnenen Befunde werden ausführlich in drei Länderberichten dargestellt, wobei sich diese an länderübergreifenden Fragestellungen ausrichten und ausdrücklich parallele bzw. divergierende Gesichtspunkte aufgreifen. Trotz aller Unterschiede zwischen den untersuchten Arbeitskreisen ist ihnen doch gemeinsam, dass bestimmte Bedingungen gegeben sein sollten, damit eine Kooperation von öffentlicher Jugendhilfe und Strafjustiz bei Sexualdelikten gegen Kinder gelingen kann. Das abschließend entwickelte Basismodell soll deshalb Orientierung und Hilfe beim Aufbau von und der Tätigkeit in interdisziplinär besetzten Arbeitsbündnissen bieten. Es ist auf der Grundlage des Inputs entstanden, den PraktikerInnen geliefert haben, wurde mit wissenschaftlichem Instrumentarium entwickelt - und wendet sich nun vor allem wieder an PraktikerInnen.