Kriminalprävention. Verbrechensfurcht
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Islamistische Radikalisierung erkennen und vermeiden : Präventionsmöglichkeiten im Justizvollzug
(2021)
Das von 2018 bis 2020 an der Kriminologischen Zentralstelle durchgeführte Projekt "Islamistische Radikalisierung erkennen und vermeiden - Prävention im Justizvollzug" und das daraus resultierende "Praxishandbuch Extremismus und Justizvollzug - Islamistischer Radikalisierung begegnen" werden vorgestellt. Das Praxishandbuch unterstützt die Mitarbeitenden des Allgemeinen Vollzugsdienstes darin, im Rahmen der Ressourcen der eigenen Justizvollzugsanstalt einen speziell auf den Einzelfall ausgerichteten individuellen Handlungsplan zur deradikalisierenden Intervention zu erstellen. Das Vorgehen erstreckt sich über vier Schritte: (1) Konkretisierung des Anfangsverdachts, (2) Bildung eines Interventionsteams und Durchführung einer Bestands- und Bedarfsanalyse der Anstalt, (3) Auswahl von Deradikalisierungsmaßnahmen, (4) Berücksichtigung von Qualitätsmerkmalen. Deradikalisierungsmaßnahmen können dabei bei den Inhaftierten (Mikroebene), bei den Bediensteten (Mesoebene) und auf Anstaltsebene (Makroebene) ansetzen. Auf Mikroebene nehmen neben Einzelmaßnahmen vor allem ein strukturierter Vollzugsalltag mit ausreichender Freizeitgestaltung sowie die originäre Resozialisierungsarbeit eine wichtige Rolle ein. Auf Mesoebene rücken insbesondere die Wissensvermittlung, das Kompetenztraining und die Anerkennung der geleisteten Arbeit in den Fokus und auf Makroebene ein positives Anstaltsklima. Abschließend wird konstatiert, dass der multifaktoriell bedingte Phänomenbereich Extremismus einen komplexen Präventionsansatz erfordert.
Vorgestellt wird der am 18. Januar 2013 vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen veröffentlichte Controllingbericht für das Programm „Förderung der Täterarbeit als Mittel der Gewaltprävention und Haftvermeidung“ für das Jahr 2011. Seit 2011 werden Maßnahmen freier Träger, die auf eine Verhaltensänderung von Tätern häuslicher Gewalt abzielen, aus Mitteln des Justizministeriums gefördert. Ziel dabei ist, den Opferschutz zu verbessern und einen Haftaufenthalt der Täter zu vermeiden. Bereits im ersten Förderjahr wurden insgesamt 12 Projekte finanziert und 450 Personen mit 2934 Maßnahmen erfasst. Das Fördervolumen lag bei 349.600 €, wobei infolge des späten Projektbeginns nur ca. 150.000 € in Anspruch genommen werden konnten. Prognostiziert wird, dass durch das Programm die Angebote der Täterarbeit verbessert werden und dass auf lange Sicht eine Entlastung der Strafjustiz und des Strafvollzugs erreicht wird. Abschließend werden die Bewirtschaftungsgrundsätze des Projekts diskutiert, darunter Verwendungszweck, Rechtsgrundlage, Zuwendungsvoraussetzungen sowie Art und Höhe der Förderung.
Vorgestellt werden Arbeitsergebnisse eines vom Europarat eingesetzten Expertengremiums zur partnerschaftlich orientierten Kriminalprävention in deutscher Sprache. Nach einer Einführung in die Grundlagen des Partnerschaftsmodells und seiner möglichen Übertragbarkeit für Deutschland, werden - in gekürzten und überarbeiteten Fassungen - ausgewählte Länderberichte dargelegt: die Beiträge aus Finnland, Norwegen, Frankreich und Kanada zeigen, wie unterschiedlich die Ausgestaltungen des Partnerschaftsmodells in den jeweiligen Ländern sind und welche Impulse die verschiedenen Programme, Projekte und Konzepte Deutschland vermitteln können. Abschließend werden ausgewählte Aspekte des Mandats für das Expertenkomitee „Partnerschaft in der Kriminalprävention" und Erkenntnisse aus den Länderberichten (Schlüsselpartner, Rolle von Polizei und Justiz, Zusammensetzung der Partnerschaften, Rolle der Gemeinden, lokalen Verwaltungen und Bürgergemeinschaften) erörtert.
Berichtet wird über neue Instrumente zur
Gefährlichkeitseinschätzung. Die Entwicklung valider statistischer
Prognoseinstrumente für Terrorismus und extremistische Gewalt ist
aufgrund der kleinen Basisgruppen extrem aufwendig und deshalb kaum
fortgeschritten. Prognosen mithilfe persönlicher Erfahrungen haben
demgegenüber nur geringe Vorhersagekraft. Das Instrument VERA-2 wurde
auf Grundlage einer Analyse von Fachliteratur und Experteninterviews in
Kanada entwickelt: 28 Faktoren, darunter auch protektive und
demographische Faktoren, werden in drei bzw. zwei Ausprägungen
bewertet, woraus sich eine Einschätzung des Gesamtrisikos ergibt.
Ergänzend wird die Erstellung einer individuellen Fallbeschreibung
empfohlen. Das von einem amerikanischen Psychologen entwickelte
Verfahren TRAP-18 unterscheidet zwei Gruppen von Indikatoren, deren
Vorliegen Warnhinweise sind und eine genauere Untersuchung des Falls
erfordern, ohne aus Zahlenwerten einen bestimmten Risikograd zu bilden.
Beide Instrumente fordern vom Anwender großes Fachwissen. Erläutert
wird zudem der Zusammenhang zwischen falsch-positiven und falsch-
negativen Prognosen.
Ausgehend von der Feststellung, dass die reine Reaktion auf und die Repression von Straftaten durch Polizei und Strafjustiz nicht mehr ausreichen, gewinnt die Prävention von Kriminalität zunehmend an Bedeutung. Dabei geht es darum, möglichst frühzeitig Fehlentwicklungen und Risiken erkennen und ggf. intervenieren zu können, bevor sie sich in Form von Kriminalität realisiert haben, wobei die verschiedensten Lebensbereiche, Arbeitsfelder und Institutionen angesprochen sind. Kriminalprävention betrifft dabei nicht nur die Zuständigkeit des Staates, vielmehr sind andere gesellschaftliche Kräfte und Bereiche mit einzubeziehen. In diesem konzeptionellen Zusammenhang ist neu nach der präventiven Bedeutung und Kraft des Strafrechts zu fragen. Dabei erweist sich, dasss einerseits der Stellenwert strafrechtlicher Institutionen deutlich relativiert wird, jedoch andererseits strafrechtliche Aspekte auf allen Ebenen der Kriminalprävention wirksam werden. Der vorliegende Band vereinigt Beiträge einer Tagung an der Deutschen Richterakademie, die im Oktober 1995 in Trier stattgefunden hat und vom Justizministerium Baden-Württemberg und der Kriminologischen Zentralstelle vorbereitet worden war. Behandelt werden die wesentliche Elemente des Gesamtzusammenhangs und die spezielle Verbindung von Kriminalprävention und Strafjustiz.
In einer 2002 bis Anfang 2003 durchgeführten Befragung wurde der Sachstand zu Maßnahmen der Landesjustizverwaltungen zur Bekämpfung und Prävention von Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Gewalt erhoben. Die Auswertung berücksichtigt alle bis Ende Juli 2003 eingegangenen Fragebögen und Materialien aus 15 von 16 Bundesländern. Ziel der Befragung ist es, eine Bestandsaufnahme zu erstellen, wie die Justiz der gesellschaftlichen Herausforderung des Rechtsextremismus begegnet. Sie dient dem Informationsaustausch und der Verständigung der Landesjustizverwaltungen.