Erscheinungsformen von Gewalt und Kriminalität
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Es werden einschlägige Rückfalluntersuchungen und Sekundäranalysen aus den angloamerikanischen Ländern ausgewertet. Im Vordergrund stehen Arbeiten zu Sexualdelikten, die mit (physischer) Gewalt verbunden sind. Es zeigt sich, dass nur nach einer Klärung maßgeblicher Variablen wie Delikte, Tat- und Tätereigenschaften, Maßstab der erneuten Straffälligkeit, Dauer des Beobachtungszeitraumes sowie Behandlungs- bzw. Kontrolldaten sinnvolle Aussagen über Rückfallquoten möglich sind. Folgende Ergebnisse lassen sich u.a. hervorheben: Sexualstraftäter treten in geringerem Maße als andere Straftäter erneut strafrechtlich in Erscheinung. Die einschlägige Rückfälligkeit von Sexualstraftätern ist im Allgemeinen geringer als ihre sonstige erneute strafrechtliche Auffälligkeit. Die Wahrscheinlichkeit einer erneuten Straftat steigt durch eine (schwere) strafrechtliche Vorbelastung erheblich. Junge (gewalttätige) Sexualstraftäter rezidivieren häufiger als ältere, insbesondere wenn spezielle Persönlichkeitsmerkmale vorliegen. Die Persönlichkeitsmerkmale von Vergewaltigern, die Mehrfach- oder Rückfalltäter sind, weichen von denen durchschnittlicher Männer häufig gravierend ab. In der Behandlung von Sexualstraftätern werden in den letzten Jahren zunehmend Erfolge bei der Rückfallvermeidung berichtet. Für die Gruppe der Vergewaltiger sind solche Effekte vergleichsweise bescheidener oder nicht vorhanden. Eine generelle Intensivierung ambulanter Kontrollmaßnahmen für Sexualstraftäter - als Ergänzung oder Alternative zum Strafvollzug oder in Verbindung mit therapeutischen bzw. sozialintegrativen Programmen - findet vor allem in den USA statt; die hierauf bezogene Rückfallforschung steckt noch in den Anfängen.
Anhand einer Online-Befragung wurde die Prävalenz sexueller und physischer Viktimisierung in der Studienzeit differenziert nach den Kategorien feste Beziehung, Date und One-Night-Stand an einer Stichprobe 167 männlicher und weiblicher Studierender der Universität Mainz (Befragungszeitraum: Juli 2014). Die Gewalterfahrungen wurden in zwei Schweregraden erfasst. Von den Befragten berichteten 41,1 % minderschwere und 8,9 % schwere Gewalterfahrungen. Während die Prävalenz sexueller Viktimisierung für Studentinnen signifikant höher war, gab für beide Schweregrade ein höherer Prozentsatz männlicher Teilnehmer an, körperliche Gewalt erfahren zu haben. Minderschwere Gewalterfahrungen kamen generell am häufigsten in festen Beziehungen, schwere sexuelle Gewalterfahrungen am häufigsten bei Dates vor. Der Zusammenhang zwischen Viktimisierungserfahrungen in verschiedenen Beziehungstypen war moderat bis hoch. Am stärksten war die Assoziation sexueller Viktimisierung zwischen Dates und One-Night-Stands. Obwohl durch den geringen Stichprobenumfang nur bedingt von generalisierbaren Ergebnissen ausgegangen werden kann, ähneln die Prävalenzen denen anderer Studien. Die Ergebnisse legen demnach u. a. nahe, Dates als Risikosituationen sexueller Viktimisierung zu untersuchen.
Forschungsprojekt AMBOSafe: Angriffe auf Rettungsdienstpersonal : Charakteristika und Prävention
(2022)
Im Rahmen des Projektes AMBOSafe ("Angriffe auf Mitarbeiter/-innen und Bedienstete von Organisationen mit Sicherheitsaufgaben") wurden konfliktreiche Einsatzsituationen von Polizei- und Rettungskräften untersucht. Vorgestellt werden Ergebnisse, die durch Befragungen von N = 1.144 Rettungskräften erhoben wurden. Zusätzlich haben N = 60 Rettungskräfte bis zu 16 Wochen ihren Arbeitsalltag standardisiert dokumentiert sowie Ereignisprotokolle für besondere Vorkommnisse verfasst. Es werden Häufigkeiten zu verbalen und körperlichen Angriffen berichtet und Tätermerkmale beschrieben. Zudem werden die Begleitumstände der Konfliktsituation (z. B. Stressmerkmale) untersucht sowie die Konsequenzen erfragt. Aus der Untersuchung geht hervor, dass eine Anzeige durch Rettungskräfte in den seltensten Fällen erfolgt. Bedeutsam ist auch, dass in den meisten Fällen die Rettungskräfte von der Eskalation der Einsatzsituation überrascht wurden und die wenigsten Rettungskräfte Maßnahmen zur Eigensicherung (z. B. Absprachen mit Kollegen bzw. Kolleginnen, Festlegung von Codewörtern oder eines Notfallplans) vorgenommen hatten. Empfohlen wird, Aspekte der Eigensicherung und Selbstverteidigung sowie Deeskalationsstrategien in Aus- und Fortbildungen aufzugreifen.
Die Etablierung des Internets als sozialer Raum stellt die größte Umwälzung menschlicher Kommunikations- und Interaktionsformen der letzten Jahrzehnte dar. Bekannte Delinquenzformen wurden an die digitale Welt angepasst, entstanden sind aber auch neue, strafrechtlich relevante Äußerungsformen in der digitalen Kommunikation. Im Überblick werden kriminologische und forensische Erkenntnisse aus dem deutschsprachigen Raum zu Formen der Cyberkriminalität dargestellt, die im Kontext von Partnerschaft, Sexualität und Peerbeziehungen auftreten: Neben dem Cyberstalking und Cybergrooming wird auf Cyberbullying (oder -mobbing) sowie das (Love- oder Romance‑)Scamming eingegangen und es werden zentrale Forschungsergebnisse referiert. Die Darstellung dieser cyberkriminellen Ausdrucksformen verdeutlicht den stetigen Zuwachs an Bedeutung, den dieser Delinquenzbereich in den letzten Jahren verzeichnet, und unterstreicht gleichzeitig die Notwendigkeit einer spezifischen Cyberkriminologie dieser und anderer digitalen Delinquenzformen.
In der jüngeren Vergangenheit wird medial und politisch über die Frage eines Anstiegs der sog. Messerkriminalität sowie über einen mutmaßlichen Zusammenhang mit der Staatsangehörigkeit der Täter/-innen diskutiert. Anhand von Daten aus Rheinland-Pfalz werden aktuelle empirische Ergebnisse über das Phänomen der Messerkriminalität berichtet. Ausgehend von einer Erhebung des rheinland-pfälzischen Ministeriums der Justiz wurden zu diesem Zweck Urteilstexte von insgesamt N = 519 rechtskräftig wegen schwerer Gewaltkriminalität abgeurteilten Personen ausgewertet, die sich auf Aburteilungen des Jahres 2013 (n = 253) und des Jahres 2018 (n = 266) beziehen. Die Ergebnisse zeigen, dass es keinen statistisch signifikanten Unterschied zwischen Messerkriminalität und schwerer Gewaltkriminalität insgesamt hinsichtlich der untersuchten Variablen, insbesondere der Staatsangehörigkeit, gibt. Auch ein massiver Anstieg der Messergewalt von 2013 auf 2018 konnte nicht nachgewiesen werden. Lediglich der Unterschied zwischen Messerkriminalität und genereller schwerer Gewaltkriminalität hinsichtlich der Schuldfähigkeitsbeurteilung war für beide Jahrgänge hochsignifikant. Es wird geschlussfolgert, dass auf Grundlage der vorliegenden Ergebnisse kein unmittelbarer kriminalpolitischer Handlungsbedarf abgeleitet werden kann.
Auf Grundlage von Daten des Ministeriums der Justiz Rheinland-Pfalz werden Risikofaktoren, Täter- und Tatcharakteristika von Messergewalt empirisch untersucht. Die Stichprobe umfasst N = 452 Personen (n = 37 Frauen, n = 415 Männer), die in Rheinland-Pfalz wegen mindestens eines Falles schwerer Gewaltkriminalität abgeurteilt wurden und deren Aburteilung entweder 2013 oder 2018 Rechtskraft erlangte. Insgesamt 13,9 % der Gewalttaten (n = 63) stellen Fälle von Messergewalt dar. Die beiden Subgruppen (Messergewalt und schwere Gewalt ohne Messereinsatz) werden hinsichtlich Sozialdaten, psychischer Gesundheit, Gewaltverhalten und Viktimisierungserfahrungen verglichen. Aus den Ergebnissen geht hervor, dass sich Täter/-innen von Messergewalt hinsichtlich sozioökonomischer Aspekte (Bildungsgrad und Arbeitsverhältnis) nicht wesentlich von Täter/-innen schwerwiegender Gewaltdelikte ohne Messereinwirkung unterscheiden. Erstere sind durchschnittlich älter, weisen überproportional häufiger eine Beeinträchtigung der Einsichts- und Steuerungsfähigkeit sowie Erfahrungen elterlicher Gewalt auf. Von besonderer Auffälligkeit ist, dass Täter/-innen von Messergewalt häufig bis zum 18. Lebensjahr mit den Eltern zusammenleben. Nach hier vertretener Ansicht kann dies sowohl als Schutzfaktor im Sinne einer intakten elterlichen Beziehung als auch Risikofaktor im Sinne einer erhöhten Wahrscheinlichkeit für das Erleben elterlicher Gewalt interpretiert werden. Abschließend wird auf die Limitationen der Untersuchung hingewiesen.
Nach einem Überblick über die Entwicklung von Gewalt gegen Bedienstete der Polizei, des Rettungswesens und gegen Hilfeleistende der Feuerwehr anhand von Hellfelddaten der Polizeilichen Kriminalstatistik wird der Stand der wissenschaftlichen Aufarbeitung der Gewalt gegen Rettungskräfte in Deutschland untersucht. Die Befunde aus den vorgestellten empirischen Studien werden hinsichtlich folgender Merkmale dargestellt: (1) Art und Umfang der Gewalt, (2) Situative Merkmale der Angriffssituation, (3) Merkmale der angreifenden Personen, (4) Merkmale der von Gewalt Betroffenen und Folgen des Angriffs, (5) Meldehäufigkeit und Dunkelzifferrelation, (6) Vorbereitung auf Konfliktsituationen und Nachbereitung von Gewalterfahrungen. Im Anschluss werden diskutierte Handlungsempfehlungen und Präventionsansätze dargestellt. Die Sekundäranalyse zeigt Forschungsdesiderata auf, die im Einzelnen benannt werden.
Ziele der Regensburger Aufarbeitungsstudie waren die Dokumentation und analytische Aufbereitung der Gewalt in den Einrichtungen der Regensburger Domspatzen zwischen 1945 und 1995 aus soziologischer und kriminologischer Perspektive. Methodisch wurden hierzu verschiedene Quellen auf Basis eines qualitativen Forschungsansatzes kombiniert. Eine zentrale Grundlage waren ausführliche Erhebungen zu Biografien, Erfahrungen und Wahrnehmungen von 26 ehemaligen Schülern, die alle Jahrzehnte des Untersuchungszeitraums repräsentierten. Untersucht werden die berichteten Erfahrungen und Formen erlittener Gewalt und ihrer Folgen. Auf strukturelle Ursachen der Gewalt wird eingegangen und das Gewaltverhalten von Funktionsträgern analysiert. Anschließend werden Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Gewalt und zur Prävention gegeben.
Als Femizid wird die Tötung von Mädchen oder Frauen aufgrund ihres Geschlechts bezeichnet. Eine Debatte zu verschiedenen Formen von Partnertötungen mit weiblichen Opfern vor dem Hintergrund hierarchisch geprägter Geschlechterverhältnisse wird in anderen Ländern seit einiger Zeit geführt, fand aber in Deutschland erst in jüngster Zeit Eingang in den wissenschaftlichen Diskurs. Nach einer Übersicht über die Verwendung des Begriffs Femizid und die dazugehörenden Debatten in verschiedenen Ländern und Kulturkreisen werden mögliche Erscheinungsformen und Prävalenzen aufgezeigt. Auf Fragen der aktuellen strafrechtlichen und kriminalpolitischen Handhabung von Femizid im Aus- und Inland wird eingegangen.
Eigentums- und Vermögensdelikte : ein Beispiel aus der kriminologischen Geschlechterforschung
(2017)
Es wird eine Studie vorgestellt, in der 2.053 Strafverfahren zu einfachen Eigentums- und Vermögensdelikten, die 2013 von der Amtsanwaltschaft Frankfurt am Main bearbeitet worden sind, hinsichtlich der Anlassdelikte und Geschlechtsunterschiedene der tatverdächtigen Personen analysiert werden. Ausgeschlossen wurden Jugendstrafverfahren sowie in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht besondere Verfahren. Erhoben wurden personenbezogene Daten der Tatverdächtigen (u. a. Vorstrafen, soziodemografische Daten) sowie Daten zu Anlasstaten, Ermittlungsverläufen und verfahrensabschließenden Entscheidungen. Die Ergebnisse zeigen, dass sich die Verfahren hinsichtlich der Anlasstat (Betrugsdelikt vs. Diebstahlsdelikt) unterscheiden. Zudem werden bei den Tatverdächtigen Geschlechtsunterschiede festgestellt: Diese sind überwiegend männlich und verursachen eine höhere Schadenshöhe. Sowohl weibliche als auch männliche Tatverdächtige sind häufig finanziell bedürftig und zu großen Teilen erwerbslos. Bei der Fallbearbeitung zeigt sich, dass weibliche Tatverdächtige eher kooperieren und höhere Geldstrafen (in Bezug auf die verursachte Schadenssumme) akzeptieren.
In einem kurzen Überblick werden ausgewählte Ergebnisse des bundesweiten Forschungsprojekts AMBOSafe ("Angriffe auf Mitarbeiter/-innen von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben") vorgestellt. Dafür wurden N = 1.763 Polizeikräfte online befragt und N = 538 Polizeikräfte haben ein wöchentliches Ereignisprotokoll geführt. Berichtet werden Zahlen zur Häufigkeit körperlicher Angriffe bzw. zum Erleben bedrohlicher Situationen sowie deskriptive Zahlen zur angreifenden Person (u. a. Geschlecht, Alkohol-/Drogenkonsum) und zur Art der Angriffe (z. B. Beleidigung, Bedrohung, Schlagen). Abschließend werden erfolgreiche Deeskalationsstrategien der Polizeikräfte vorgestellt sowie ihre Einschätzung der Situation beschrieben.
Aktuell werden Angriffe gegen Rettungsdienstpersonal medial und politisch vermehrt diskutiert, was u. a. politische Initiativen und Gesetzesänderungen zur Folge hat. Es wird konstatiert, dass die wissenschaftliche Studienlage in Deutschland insbesondere in Hinsicht auf die Prävalenzen solcher Vorfälle lückenhaft ist. Zwischen Mai bis August 2021 wurden im Rahmen einer Langzeitbefragung das Rettungsdienstpersonal mit Hilfe eines Onlinefragebogens befragt und qualitative Interviews mit Experten und Expertinnen bzw. Betroffenen geführt. Neben den Häufigkeiten von Gewaltdelikten wurden Eskalationsfaktoren sowie Folgen der Vorfälle für die betroffenen Einsatzkräfte erhoben. Es zeigt sich, dass Angriffe, insbesondere verbaler Art, zum Arbeitsalltag von Rettungsdienstpersonal gehören. Im Durchschnitt wurden wöchentlich 29 % der Befragten beleidigt, belästigt oder verbal bedroht. Pro Woche waren 8 % der Befragten körperlichen Angriffen ausgesetzt. Die Betroffenen äußern den Wunsch nach Nachbetreuung und eine Anpassung der Ausbildungslage. Empfohlen werden Schulungen, die für Gefahren sensibilisieren, Deeskalationsansätze in den Blick nehmen und Eigensicherung thematisieren.
Mittels einer Retrospektivbefragung im Zeitraum vom 02. Mai bis zum 21. August 2021 (16 Wochen) untersucht die vorliegende Studie Angriffsprävalenzen in Arbeitsbereichen mit normdurchsetzenden und helfenden Tätigkeiten. Zu diesem Zweck wurden wöchentlich Daten über Angriffe bzw. Gewalterfahrungen im Arbeitsalltag erhoben und hinsichtlich einer einwöchigen bzw. vierwöchigen Prävalenz untersucht. Diese umfassen: (1) verbale Angriffe, (2) körperliche Angriffe, (3) Gewalt gegen Sachgegenstände, (4) Diebstahl von Material oder Ausrüstung und (5) bewusstes Behindern bzw. Stören der Maßnahme. Die Stichprobe setzt sich zu 85,8 % (n = 609) aus Teilnehmenden normdurchsetzender Arbeitsbereiche (z. B. Polizei und kommunaler Ordnungsdienst) und zu 14,6 % (n = 104) aus Teilnehmenden helfender Arbeitsbereiche (z. B. Feuerwehr und Rettungsdienst) zusammen. Bei Betrachtung der Teilnehmenden, die mindestens eine Woche an der Befragung teilgenommen haben, ergibt sich eine Zusammensetzung aus 72,7 % männlichen und 27,3 % weiblichen Befragten. In allen Berufsgruppen zeigt sich, dass verbale Angriffe den größten Teil der gemeldeten Angriffe darstellen. Trotz der unterschiedlichen Aufgabenbereiche ist die Gruppe der helfenden Funktionsträger/-innen (bei einer Prävalenz von einer Woche) nur geringfügig seltener von Angriffen betroffen als die Gruppe der normdurchsetzenden. Der größte Unterschied ist bei körperlichen Angriffen mit 3,5 Prozentpunkten zu verzeichnen. Abschließend werden methodische Vorzüge und Einschränkungen der Studie diskutiert.
Zur Frage, warum Frauen weniger kriminell sind als Männer, reicht es nicht aus, einfach nur Ursachen für unterschiedliche Kriminalitätsbelastungen im Allgemeinen zu finden, sondern die spezifischen Tatstrukturen und Hintergründe von Taten durch Frauen müssen betrachtet werden. Um Kriminalität von Frauen zu verstehen, werden verschiedene, häufig durch Frauen begangene Delikte kursorisch dargestellt. Im Detail handelt es sich um Gewaltdelikte (Kindesmisshandlungen und -tötungen sowie Gewalt in Paarbeziehungen und der Altenpflege), Stalking, Vermögensdelikte und Falschaussagen. Die Darstellung zeigt Tatstrukturen, Motivlagen und Risikofaktoren auf, die kriminelle Aktivitäten von Frauen fördern. Festgestellt wird, dass sich die Begehungsweisen der Taten zwischen Frauen und Männern sowohl hinsichtlich der Deliktschwere als auch der Motivlage unterscheiden. Häufig werden die Taten in Situationen begangen, die sich einer formellen Kontrolle entziehen und im Dunkelfeld verbleiben. So begehen Frauen überproportional häufig Straftaten im sozialen Nahraum und insbesondere in Sorgeverhältnissen.
Theorien und Erklärungsmodelle von Radikalisierungsprozessen im Kontext des Rechtsextremismus
(2021)
Es werden Theorien und Erklärungsmodelle von Radikalisierungsprozessen im Bereich des Rechtsextremismus vorgestellt. Die rechtsextremistische Ideologie wird dabei in drei thematische Schwerpunkte differenziert: (1) Kulturnationalismus, (2) Ethnonationalismus, (3) rassistischer Nationalismus. Der Radikalisierungsprozess stellt ein komplexes und multimodal bedingtes Phänomen dar, welches sowohl die Verstärkung bereits vorhandener Einstellungen als auch die steigende Bereitschaft für extreme Verhaltensweisen umfasst. Auslösende Faktoren für die An- bzw. Übernahme von rechtsextremistischen Einstellungen stellen das soziale Umfeld, empfundene oder erlebte Ungerechtigkeit und Unsicherheit, spezielle (Lebens-)Ereignisse und kognitive Geschlossenheit in einer ideologischen Gruppe dar. Zudem werden Faktoren, die eine Einstellungsradikalisierung begünstigen (z. B. Diskriminierungserfahrungen, mobilisierendes soziales Netzwerk) und Faktoren, die eine Verhaltensradikalisierung fördern (z. B. Verlust eines geliebten Menschen, Gruppenkonflikte, Idealisierung des Märtyrertums), vorgestellt. Es wird empfohlen, Radikalisierungsprozesse hinsichtlich ihrer jeweiligen Bezugsideologie zu differenzieren, um konkretere Erkenntnisse für zukünftige Forschungsarbeiten, aber auch für die Konzeption von Präventionsprogrammen und der Verbesserung des sicherheitsbehördlichen Bedrohungsmanagements zu generieren.
Vorgestellt wird der am 12.11.2015 vorgelegte Abschlussbericht der Untersuchung über die Verfahrensverläufe und Verurteilungsquoten bei Sexualstraftaten in Bremen. Im Fokus stand dabei die Evaluation des 1984 in Bremen eingeführte sog. "Bremer Modell", welches zur Bearbeitung von Sexualstraftaten ein Sonderdezernat der Staatsanwaltschaft sowie ein auf Sexualstraftaten spezialisiertes Fachkommissariat bei der Kriminalpolizei Bremen vorsieht. Das Institut für Polizei- und Sicherheitsforschung der Hochschule für öffentliche Verwaltung Bremen hat in diesem Zusammenhang 94 Akten zu Verfahren nach § 177 StGB (Sexueller Übergriff; sexuelle Nötigung; Vergewaltigung) aus dem Jahr 2012 ausgewertet. Es werden u. a. deskriptive Daten zu Opfern, Beschuldigten und Tatbeständen sowie die Sachbearbeitung von Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten dargestellt. Die quantitativen Ergebnisse werden mittels drei qualitativer Gruppeninterviews mit Experten bzw. Expertinnen aus Polizei (N = 4) und Staatsanwaltschaft (N = 3) sowie der Vizepräsidentin des Amtsgerichts Bremen und dem Vorsitzenden des Schwurgerichts am Landgericht Bremen validiert. In einem weiteren Schritt werden die Daten aus der Aktenanalyse mit Daten aus den Verfahrensregistern der Polizei und der Staatsanwaltschaft Bremen abgeglichen. Die Tätigkeit von Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht wird daraufhin bewertet. Abschließend werden die Empfehlungen der Forschungsgruppe sowie die gemeinsamen Verbesserungsvorschläge der Beteiligten erörtert.
Die vorgestellte Untersuchung basiert auf Daten der im Auftrag des Bundesjustizministeriums erstellten Rückfallstatistik. Für die statistische Analyse wurden in einer Vollerhebung 1994 alle im Bundeszentralregister (BZR) registrierten Personen mit einer relevanten Bezugsentscheidung abgesammelt. Diese Probanden wurden über einen Rückfallzeitraum von vier Jahren verfolgt. Die Absammlung der Folgedaten wurde für das Bezugsjahr 1998 im Jahr 1999 durchgeführt. Die Sonderauswertung zur Rückfälligkeit bei Gewaltkriminalität zeigt u.a., dass die meisten Gewaltdelikte der Körperverletzung zugeordnet werden können (80 %). Der Frauenanteil ist erwartungsgemäß niedrig, der Ausländeranteil niedriger als bei Nicht-Gewaltdelikten. Nach Art der Vor- und Folgeeintragungen wird ein einfaches Karrieremodell entworfen, das fünf verschiedene Verlaufsformen zeigt: Einmaltäter, Gelegenheitstäter, Aussteiger, Einsteiger und Serientäter. Die Ergebnisse zeigen, dass für die meisten Täter das Gewaltdelikt in der Bezugsentscheidung ein einmaliges Ereignis bleibt. 6,3 % werden den Serientätern zugeordnet, wobei über 80 % der Seriengewalttäter Serien-Körperverletzer sind.
Die Kriminologische Zentralstelle (KrimZ) befasst sich seit Ende 1996 in einem mehrstufigen Forschungsvorhaben mit der Thematik "Legalbewährung und kriminelle Karrieren von Sexualstraftätern". Im Rahmen dieses Projektes sind bereits drei separate Bände in der Schriftenreihe "Kriminologie und Praxis" erschienen. Während die bisherigen Publikationen die Ergebnisse zu den sexuellen Missbrauchs- bzw. Gewaltdelikten zum Gegenstand haben bzw. auf Täter abstellen, bei denen aus Anlass einer Sexualstraftat eine Maßregel nach §§ 63, 64 StGB angeordnet wurde, widmet sich die vorliegende Studie jenen Tätern, die laut Bundeszentralregister im 1. Halbjahr 1987 in der DDR wegen der Begehung eines Sexualdeliktes rechtskräftig verurteilt worden waren. Nach einem Überblick über die einschlägigen Straftatbestände in der DDR und die dortige statistische Erfassung der (Sexual-)Delinquenz wird das Design der Studie vorgestellt. Der Erhebungsgruppe gehören 148 Personen an. Die Verlaufsstudie wird in zwei Schritten durchgeführt: (1) Analyse von Bundeszentralregisterauszügen zur Ermittlung der auszuwertenden Verfahren sowie zur Erhebung eventueller Vorbelastungen und Folgeverurteilungen der Probanden, (2) Auswertung der Strafakten zu den jeweiligen Bezugsentscheidungen aus dem ersten Halbjahr 1987. Es folgt die Präsentation der Projektergebnisse, wobei die Untersuchungsgruppe für eine differenziertere Betrachtung nach Delikten (Sexueller Missbrauch, Sexuelle Gewaltkriminalität, Sexuelle Belästigung) unterteilt wird. Dabei werden die Täter zunächst - unabhängig von der Frage der Rückfälligkeit - hinsichtlich biographischer Merkmale dargestellt, gefolgt von Daten, die sich mit dem Tatgeschehen und dem Ermittlungsverfahren sowie der Verurteilung und der Amnestie aus 1987 befassen. Danach wird der Rückfallaspekt zuerst im Hinblick auf entsprechende Quoten, sodann unter dem Gesichtspunkt von Art und Anzahl der Rückfalltaten betrachtet, schließlich werden Karrieretypen aufgezeigt. Im Anschluss werden einige mögliche Erklärungsansätze für die extrem hohe Quote der (einschlägig) Rückfälligen diskutiert und dabei auch die Rückfallgeschwindigkeit thematisiert. Anhand eines Extremgruppenvergleichs zwischen einschlägig Rückfälligen und solchen, die sich hinsichtlich der Begehung von Sexualstraftaten bewährten, werden Risikofaktoren ermittelt und erörtert.
Erst in den letzten Jahren hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass Kinder, Jugendliche und Heranwachsende nicht lediglich Opfer von Sexualstraftaten sind, sondern auch als sexuell deviante Täter in Erscheinung treten. So war nach der Polizeilichen Kriminalstatistik im Jahr 2002 etwa jeder vierte Tatverdächtige, dem sexueller Missbrauch von Kindern vorgeworfen wurde, unter 21 Jahre alt. Deshalb, aber auch aufgrund des Befundes, dass ein erheblicher Teil der erwachsenen Sexualstraftäter bereits in jungen Jahren mit sexuellen Übergriffen auffällt, ist es zum effektiven Schutz junger Menschen vor sexueller Gewalt erforderlich, möglichst frühzeitig einsetzende Interventionsstrategien zu entwickeln. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend plant daher die Durchführung eines Modellprojektes "Qualitätsstandards für den professionellen Umgang mit minderjährigen sexuell devianten Tätern und Täterinnen". Zur Vorbereitung dieser Maßnahme wurde die Kriminologische Zentralstelle (KrimZ), die sich seit mehreren Jahren mit Fragen der Sexualdelinquenz befasst, beauftragt, die vorliegende Bestandsaufnahme zu erstellen. Nach einer detaillierten Aufbereitung der Daten amtlicher Rechtspflegestatistiken werden verschiedene empirische Studien zur Sexualdelinquenz junger Menschen dargestellt. In einer Sonderauswertung werden jugendspezifische Ergebnisse aus dem 2002 bis 2006 durchgeführten Projekt der KrimZ zur "Legalbewährung und kriminellen Karriere von Sexualstraftätern" präsentiert. Die Zusammenschau richtet sich insbesondere an all jene Personen, die während ihrer beruflichen Tätigkeit - etwa in Beratungsstellen und Jugendämtern, bei Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht - mit sexuell devianten jungen Tätern konfrontiert sind. Gleichzeitig zeigt sie weitergehenden Forschungsbedarf auf, auch im Hinblick auf die wissenschaftliche Begleitung laufender und zukünftiger therapeutischer Behandlungsmaßnahmen.
Die Kriminologische Zentralstelle (KrimZ) befasst sich seit Ende 1996 im Rahmen eines mehrstufigen Forschungsvorhabens mit der Thematik "Legalbewährung und kriminelle Karrieren von Sexualstraftätern". Neben der grundlegenden Frage, wie häufig wegen eines Sexualdeliktes Verurteilte rückfällig werden, war zentrales Interesse der Studie, Merkmale des Täters, seiner Tat(en) sowie der justitiellen Reaktion zu erfassen und angenommene Zusammenhänge zwischen diesen Daten und Legalbewährung bzw. Rückfälligkeit zu bestätigen oder zu verwerfen. Um über einen ausreichend langen Beobachtungszeitraum zu verfügen, wurden Erhebungsgruppen zu Personen gebildet, die im 1. Halbjahr 1987 wegen der Begehung ausgewählter Sexualstraftaten sanktioniert worden waren. Die Untersuchung bezieht sich auf drei Hauptgruppen: "Sexuelle Missbrauchsdelikte" (§§ 174, 176 StGB a.F.), "Sexuelle Gewaltdelikte" (§§ 177, 178 StGB a.F.) und "Sexuelle Belästigungsdelikte" (§ 183 StGB). Hinzu kamen Täter, bei denen aus Anlass einer solchen Straftat eine Maßregel nach §§ 63, 64 StGB angeordnet worden ist bzw. eine Verurteilung in der ehemaligen DDR erfolgt war.
Der vorliegende Band dokumentiert die Ergebnisse zu den sexuellen Gewaltdelikten. Zunächst werden - neben den bisherigen Erkenntnissen zu Legalbewährung und Rückfälligkeit von Sexualstraftätern - Umfang, Struktur und Entwicklung der sexuellen Gewaltkriminalität dargestellt. Der Hauptteil, der die Ergebnisse der Studie zum Gegenstand hat, widmet sich den gewalttätigen Sexualstraftätern zuerst in ihrer Gesamtheit, also unabhängig von der Frage einer späteren eventuellen Rückfälligkeit. Dabei werden sowohl täter- und tatbezogene Merkmale wie auch solche des Ermittlungsverfahrens, der Verurteilung und der Strafvollstreckung aufgegriffen. Im Anschluss wird der Rückfallaspekt zunächst anhand entsprechender Quoten, sodann unter Karrieregesichtspunkten diskutiert. Schließlich werden im Rahmen eines Extremgruppenvergleichs - nach Darstellung der neuerlichen Straftaten sowie der Rückfallgeschwindigkeit - die oben genannten Merkmale hinsichtlich ihrer Relevanz für neuerliche Straffälligkeit erörtert.