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Untersucht wird, ob aus methodologischer Sicht in den forensischen Wissenschaften eine Fortführung der Diskussion um Mindestanforderungen für Prognosegutachten angezeigt ist oder die aktuell vorliegenden Maßnahmen zur Qualitätssicherung als (immer noch) ausreichend eingestuft werden können. Dafür wird zunächst auf den Begriff der wissenschaftlichen Methode und dessen Umsetzung in der forensischen Praxis eingegangen. Anschließend werden (inter-)nationale Methodendiskurse beispielhaft dargestellt, die verdeutlichen, wie dynamisch die Methodenentwicklung im Bereich kriminalprognostischen Wissens seit geraumer Zeit ist. Vor diesem Hintergrund und in Anbetracht berufsethischer Standards wird geschlussfolgert, dass eine Überarbeitung der Mindestanforderungen angezeigt ist. Nach hier vertretener Meinung sollte im Zuge dieses Prozesses eine grundsätzliche Diskussion über Qualitätsstandards bei Prognosegutachten geführt werden.
Im Zentrum der kriminalprognostischen Begutachtung steht der individuelle Beurteilungsfall. Aus straf- und verfassungsrechtlichen Grundprinzipien wird das Erfordernis einer Berücksichtigung individueller Besonderheiten hergeleitet. Herausgearbeitet wird, dass zur Herstellung des gebotenen Einzelfallbezugs kontext- und veränderungsintensive Methoden einzusetzen sind. Insbesondere hängt die - jeweils gesondert zu prüfende - Kriminorelevanz festgestellter Einzelumstände vom Lebenskontext ab. Deshalb müssen auch prognostische Einschätzungen selbst die dafür maßgeblichen Kontextvariablen benennen, wobei diese Variablen unter Umständen von der Prognosebeurteilung selbst mitbestimmt werden.