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Der vorliegende Bericht zur Dauer der drei unbefristeten Sanktionen des deutschen Kriminalrechts und den Gründen ihrer Beendigung im Jahr 2005 ist der vierte zu dieser Erhebung, die von der KrimZ seit 2002 durchgeführt wird. Der Aufbau der Darstellung orientiert sich an den Forschungsberichten zu den Vorjahren.
Die Kriminologische Zentralstelle führt seit 1997 im Auftrag ihrer Mitglieder eine regelmäßige Stichtagserhebung in sozialtherapeutischen Anstalten und Abteilungen des Justizvollzugs durch, um Stand und Entwicklung der Sozialtherapie im Justizvollzug zu dokumentieren. Die Stichtagserhebung basiert auf einem Fragebogen, der in enger Zusammenarbeit mit den sozialtherapeutischen Einrichtungen sowie mit dem Arbeitskreis „Sozialtherapeutische Anstalten im Justizvollzug“ erstellt wurde. Der vorliegende Bericht wertet die dreizehnte derartige Grunddatenerhebung aus. An der diesjährigen Befragung nahmen alle 52 am Stichtag existierenden sozialtherapeutischen Einrichtungen Deutschlands teil. Neben den vorhandenen Haftplätzen und der Belegung wurden diverse Angaben zu den Gefangenen (u. a. Alter, Haftdauer, Straftaten), spezielle institutionelle Vorgänge (Zu- und Abgänge, Nachbetreuungsformen, Lockerungen) sowie Angaben zum Personal der Einrichtungen erfasst. Wie bereits in den Vorjahren wurden bei einzelnen Fragebereichen auch Zeitreihen ermittelt. In Ergänzung zu der Grunddatenerhebung wurde zum Stichtag am 31.03.2009 eine Umfrage zu den vom Arbeitskreis „Sozialtherapeutische Anstalten im Justizvollzug“ formulierten Mindestanforderungen an sozialtherapeutische Einrichtungen durchgeführt.
Lebenslange Freiheitsstrafe und Sicherungsverwahrung : Dauer und Gründe der Beendigung im Jahr 2007
(2009)
Der vorliegende Bericht zur Dauer der beiden unbefristeten Sanktionen des deutschen Kriminalrechts, die eine Unterbringung im Justizvollzug zur Folge haben, und den Gründen ihrer Beendigung im Jahr 2007 ist der sechste zu dieser Erhebungsreihe, die von der KrimZ seit 2002 durchgeführt wird. Der Aufbau der Darstellung orientiert sich im Wesentlichen an den Forschungsberichten zu den Vorjahren. Ergebnisse zur Praxis der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB) wurden zuletzt für das Jahr 2006 dargestellt
In den meisten EU-Staaten und anderen europäischen Ländern sind Kinder- und Jugendhilfebehörden für den Schutz von Kindern, etwa vor sexuellem Missbrauch, zuständig. Als Opfer von Sexualdelikten haben Kinder zudem eine gewichtige Rolle im Strafverfahren inne. Auch hier haben sie ein Recht auf Schutz – durch Polizei, Strafverfolgungsbehörden und Gerichte. Dabei ist davon auszugehen, dass eine Zusammenarbeit zwischen öffentlicher Jugendhilfe und Strafjustiz die Schutzwirkungen verstärkt, dabei dauerhafte multiprofessionelle Arbeitsbündnisse effizienter sind als einmalige Ad-hoc-Kontakte. Zwischen 2008 und 2010 führte die Kriminologische Zentralstelle mit ihren Partnerinnen aus der Schweiz (Hochschule Luzern) und Österreich (Institut für Konfliktforschung Wien) das Forschungsprojekt "Kooperation von öffentlicher Jugendhilfe und Strafjustiz bei Sexualdelikten gegen Kinder" durch, das mit Mitteln der Europäischen Kommission gefördert wurde. Um Informationen über entsprechende interdisziplinäre Arbeitskreise zu erhalten, wurden in den drei beteiligten Ländern zunächst die Träger der öffentlichen Jugendhilfe schriftlich befragt. Dem schlossen sich Interviews mit Mitgliedern solcher Kooperationen an. Die gewonnenen Befunde werden ausführlich in drei Länderberichten dargestellt, wobei sich diese an länderübergreifenden Fragestellungen ausrichten und ausdrücklich parallele bzw. divergierende Gesichtspunkte aufgreifen. Trotz aller Unterschiede zwischen den untersuchten Arbeitskreisen ist ihnen doch gemeinsam, dass bestimmte Bedingungen gegeben sein sollten, damit eine Kooperation von öffentlicher Jugendhilfe und Strafjustiz bei Sexualdelikten gegen Kinder gelingen kann. Das abschließend entwickelte Basismodell soll deshalb Orientierung und Hilfe beim Aufbau von und der Tätigkeit in interdisziplinär besetzten Arbeitsbündnissen bieten. Es ist auf der Grundlage des Inputs entstanden, den PraktikerInnen geliefert haben, wurde mit wissenschaftlichem Instrumentarium entwickelt - und wendet sich nun vor allem wieder an PraktikerInnen.
Die Kriminologische Zentralstelle führt seit 1997 im Auftrag ihrer Mitglieder eine regelmäßige Stichtagserhebung in sozialtherapeutischen Anstalten und Abteilungen des Justizvollzugs durch, um Stand und Entwicklung der Sozialtherapie im Justizvollzug zu dokumentieren. Die Stichtagserhebung basiert auf einem Fragebogen, der in enger Zusammenarbeit mit den sozialtherapeutischen Einrichtungen sowie mit dem Arbeitskreis „Sozialtherapeutische Anstalten im Justizvollzug“ erstellt wurde. An der diesjährigen Befragung nahmen alle 56 am Stichtag existierenden sozialtherapeutischen Einrichtungen Deutschlands teil. Neben den vorhandenen Haftplätzen und der Belegung wurden diverse Angaben zu den Gefangenen (u. a. Alter, Haftdauer, Straftaten), spezielle institutionelle Vorgänge (Zu- und Abgänge, Nachbetreuungsformen, Lockerungen) sowie Angaben zum Personal der Einrichtungen erfasst. Wie bereits in den Vorjahren wurden bei einzelnen Fragebereichen auch Zeitreihen ermittelt. Der vorliegende Bericht wertet die vierzehnte derartige Grunddatenerhebung aus. In Ergänzung zu der Grunddatenerhebung wurde zum Stichtag am 31.03.2010 eine Umfrage zu den vom Arbeitskreis „Sozialtherapeutische Anstalten im Justizvollzug“ formulierten Mindestanforderungen an sozialtherapeutische Einrichtungen durchgeführt..
Lebenslange Freiheitsstrafe und Sicherungsverwahrung : Dauer und Gründe der Beendigung im Jahr 2008
(2010)
Der vorliegende Bericht zur Dauer der beiden unbefristeten Sanktionen des deutschen Kriminalrechts, die eine Unterbringung im Justizvollzug zur Folge haben, und den Gründen ihrer Beendigung im Jahr 2008 ist der siebte zu dieser Erhebungsreihe, die von der KrimZ seit 2002 durchgeführt wird. Der Aufbau der Darstellung orientiert sich im Wesentlichen an den Forschungsberichten zu den Vorjahren. Ergebnisse zur Praxis der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB) wurden zuletzt für das Jahr 2006 dargestellt
Legalbewährung nach strafrechtlichen Sanktionen: Eine bundesweite Rückfalluntersuchung 2004 bis 2007
(2010)
Mit einer im Jahr 2003 vorgelegten Studie für das Bezugsjahr 1994 wurde erstmals für Deutschland die Forderung nach einer alle strafrechtlich Sanktionierten einbeziehenden Rückfalluntersuchung erfüllt. Dieses Konzept bildet die Basis für die vorliegende Erhebung für das Bezugsjahr 2004. Für alle im Jahr 2004 strafrechtlich Sanktionierten oder aus der Haft Entlassenen wird während eines dreijährigen Zeitraums (bis 2007) überprüft, ob erneut Eintragungen in das Bundeszentralregister bzw. in das Erziehungsregister erfolgt sind. Die Datenziehung erfolgte im Jahr 2008. Dargestellt werden die Ergebnisse zu Folgeentscheidungen im Verhältnis zu den Bezugsentscheidungen sowie Folgeentscheidungen im Einzelnen, zu persönlichen Merkmalen wie Alter, Geschlecht und Nationalität, Rückfallraten nach Sanktionsart der Bezugsentscheidung sowie Folgeentscheidungen in Abhängigkeit von den Voreintragungen. Anhand ausgewählter Deliktbereiche werden Bezugs-, Vor- und Folgeentscheidung deliktbezogen ausgewertet. Abschließend werden die Folgeentscheidungen differenziert nach Bundesländern betrachtet.
Die vorliegende Forschungsdokumentation zu vollzugsbezogenen Projekten ist in Zusammenarbeit mit GESIS - Leibniz Institut für Sozialwissenschaften entstanden. Dokumentiert werden Studien aus den Jahren 1987 bis 2010, die in den einschlägigen Fachdatenbanken der Kriminologischen Zentralstelle (KrimZ) und des GESIS - Leibniz-Instituts für Sozialwissenschaften nachgewiesen sind. Die Dokumentation enthält u.a. Forschungsarbeiten zu den Gefangenen (psychosoziale Lage, Drogen, Gewalt und Suizid, junge Männer, Frauen, Ausländer, Sexualstraftäter, Rückfällige), zu Aspekten von Planung und Gestaltung (Soziales Training, Behandlung, Bildung und Arbeit, Sport, Entlassungsvorbereitung und Vollzugslockerungen), Vollzugspersonal und externen
Helfern sowie Gefängnisarchitektur und historischen Fragen.
Lebenslange Freiheitsstrafe und Sicherungsverwahrung : Dauer und Gründe der Beendigung im Jahr 2009
(2011)
Der vorliegende Bericht zur Dauer der beiden unbefristeten Sanktionen des deutschen Kriminalrechts, die eine Unterbringung im Justizvollzug zur Folge haben, und den Gründen ihrer Beendigung im Jahr 2009 ist der achte zu dieser Erhebungsreihe, die von der KrimZ seit 2002 durchgeführt wird. Der Aufbau der Darstellung orientiert sich im Wesentlichen an den Forschungsberichten zu den Vorjahren. Ergebnisse zur Praxis der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB) wurden zuletzt für das Jahr 2006 dargestellt
Die Kriminologische Zentralstelle führt seit 1997 im Auftrag ihrer Mitglieder eine regelmäßige Stichtagserhebung in sozialtherapeutischen Anstalten und Abteilungen des Justizvollzugs durch, um Stand und Entwicklung der Sozialtherapie im Justizvollzug zu dokumentieren. Die Stichtagserhebung basiert auf einem Fragebogen, der in enger Zusammenarbeit mit den sozialtherapeutischen Einrichtungen sowie mit dem Arbeitskreis „Sozialtherapeutische Anstalten im Justizvollzug“ erstellt wurde. An der diesjährigen Befragung nahmen alle 61 am Stichtag existierenden sozialtherapeutischen Einrichtungen Deutschlands teil. Neben den vorhandenen Haftplätzen und der Belegung wurden diverse Angaben zu den Gefangenen (unter anderem Alter, Haftdauer, Straftaten), spezielle institutionelle Vorgänge (Zu- und Abgänge, Nachbetreuungsformen, Lockerungen) sowie Angaben zum Personal der Einrichtungen erfasst. Der vorliegende Bericht wertet die fünfzehnte derartige Grunddatenerhebung aus. Wie bereits in den Vorjahren wurden bei einzelnen Fragebereichen auch Zeitreihen ermittelt. In Ergänzung zu der Grunddatenerhebung wurde zum Stichtag am 31.03.2011 eine Umfrage zu den vom Arbeitskreis „Sozialtherapeutische Anstalten im Justizvollzug“ formulierten Mindestanforderungen an sozialtherapeutische Einrichtungen durchgeführt.
Straftäter, denen gegenüber in den Jahren 1999/2000 anlässlich eines Sexualdeliktes Sicherungsverwahrung angeordnet wurde, bilden die Probanden der vorliegenden Untersuchung. Im Zentrum des Forschungsinteresses stand die Frage, wie es Strafgerichte mit der Ermittlung, Prüfung und Darstellung täter- und tatbezogener Faktoren halten, und zwar nicht nur in den Urteilen, die zur Anordnung der Maßregel führten, sondern auch in zuvor gegenüber den Probanden ergangenen Entscheidungen, die häufig ebenfalls auf erhebliche Tatvorwürfe zurückgehen. Im Rahmen der dafür durchgeführten Strafaktenanalyse fand die Frage nach Häufigkeit und Inhalt forensisch-psychiatrischer Begutachtungen besondere Beachtung. Den Ergebnissen der Studie sind Ausführungen zur Entwicklung der gesetzlichen Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung - bis hin zu jenen Änderungen, die am 1. Januar 2011 in Kraft traten - sowie zur Praxis der Anordnung und Unterbringung vorangestellt. Ergänzt werden die Darlegungen durch acht ausführliche Fallskizzen, die sich im Anhang befinden, aber dennoch auch einen Einstieg in die Thematik bieten können.
Lebenslange Freiheitsstrafe und Sicherungsverwahrung : Dauer und Gründe der Beendigung im Jahr 2010
(2012)
Der vorliegende Bericht zur Dauer der beiden unbefristeten Sanktionen des deutschen Kriminalrechts, die eine Unterbringung im Justizvollzug zur Folge haben, und den Gründen ihrer Beendigung im Jahr 2010 ist der neunte zu dieser Erhebungsreihe, die von der KrimZ seit 2002 durchgeführt wird. Der Aufbau der Darstellung orientiert sich im Wesentlichen an den Forschungsberichten zu den Vorjahren. Ergebnisse zur Praxis der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB) wurden zuletzt für das Jahr 2006 dargestellt.
Die Kriminologische Zentralstelle führt seit 1997 im Auftrag ihrer Mitglieder eine regelmäßige Stichtagserhebung in sozialtherapeutischen Anstalten und Abteilungen des Justizvollzugs durch, um Stand und Entwicklung der Sozialtherapie im Justizvollzug zu dokumentieren. Die Stichtagserhebung basiert auf einem Fragebogen, der in enger Zusammenarbeit mit den sozialtherapeutischen Einrichtungen sowie mit dem Arbeitskreis „Sozialtherapeutische Anstalten im Justizvollzug“ erstellt wurde. Der vorliegende Bericht wertet die sechzehnte derartige Grunddatenerhebung aus. An der diesjährigen Befragung nahmen alle 63 am Stichtag existierenden sozialtherapeutischen Einrichtungen Deutschlands teil. Neben den vorhandenen Haftplätzen und der Belegung wurden diverse Angaben zu den Gefangenen (unter anderem Alter, Haftdauer, Straftaten), spezielle institutionelle Vorgänge (Zu- und Abgänge, Nachbetreuungsformen, Lockerungen) sowie Angaben zum Personal der Einrichtungen erfasst. Wie bereits in den Vorjahren wurden bei einzelnen Fragebereichen auch Zeitreihen ermittelt. In Ergänzung zu der Grunddatenerhebung wurde zum Stichtag am 31.03.2012 eine Umfrage zu den vom Arbeitskreis „Sozialtherapeutische Anstalten im Justizvollzug“ formulierten Mindestanforderungen an sozialtherapeutische Einrichtungen durchgeführt.
Der vorliegende Bericht zur Dauer der beiden unbefristeten Sanktionen des deutschen Kriminalrechts, die eine Unterbringung im Justizvollzug zur Folge haben, und den Gründen ihrer Beendigung in den Jahren 2011 und 2012 ist der zehnte zu dieser Erhebungsreihe, die von der KrimZ seit 2002 durchgeführt wird. Der Aufbau der Darstellung orientiert sich im Wesentlichen an den Forschungsberichten zu den Vorjahren. Ergebnisse zur Praxis der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB) wurden zuletzt für das Jahr 2006 dargestellt.
Die Kriminologische Zentralstelle führt seit 1997 im Auftrag ihrer Mitglieder eine jährliche Stichtagserhebung in sozialtherapeutischen Anstalten und Abteilungen des Justizvollzuges durch. Nunmehr liegt die siebzehnte derartige Grunddatenerhebung in Folge vor. Ziel dieser Umfrage ist die Erfassung zentraler Eckdaten der Sozialtherapie im Strafvollzug, um deren Stand und Entwicklung dokumentieren zu können. Die Stichtagserhebung basiert auf einem Fragebogen, der in enger Zusammenarbeit mit den sozialtherapeutischen Einrichtungen sowie mit dem Arbeitskreis „Sozialtherapeutische Anstalten im Justizvollzug“ erstellt wurde. An der diesjährigen Befragung nahmen alle 66 am Stichtag existierenden sozialtherapeutischen Einrichtungen Deutschlands teil. Neben den vorhandenen Haftplätzen und der Belegung wurden diverse Angaben zu den Gefangenen (unter anderem Alter, Haftdauer, Straftaten), spezielle institutionelle Vorgänge (Zu- und Abgänge, Nachbetreuungsformen, Lockerungen) sowie Angaben zum Personal der Einrichtungen erfasst. Wie bereits in den Vorjahren wurden bei einzelnen Fragebereichen auch Zeitreihen ermittelt. In Ergänzung zu der Grunddatenerhebung wurde zum Stichtag am 31.03.2013 eine Umfrage zu den vom Arbeitskreis „Sozialtherapeutische Anstalten im Justizvollzug“ formulierten Mindestanforderungen an sozialtherapeutische Einrichtungen durchgeführt.
Im Zeitraum von Ende 2008 bis Mitte 2010 wurden in einem ersten Schritt durch Recherche und Versandaktionen alle Einrichtungen, die einen Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) anbieten, angeschrieben und in einem zweiten Schritt, durch Mithilfe der ermittelten Einrichtungen weitere Institutionen in diesem Tätigkeitsgebiet gefunden. Insgesamt existierten Mitte 2010 mindestens N = 438 TOA-Einrichtungen in Deutschland. 238 TOA-Einrichtungen haben anhand von standardisierten Fragebögen Angaben zu den Institutionen (u. a. Art und Weise der Durchführung des TOA, Kontext zu häuslicher Gewalt, Zielgruppen, Anzahl von Fällen, Auswahl der TOA-Fälle, Zusammenarbeit mit Polizei und Justiz) und zu den vermittelnden Personen (u. a. Qualifikation, Grad der Spezialisierung, Kontrollformen, Kooperationen, Ressourcenbedarf, Erfolgskriterien, rechtspolitische bzw. kriminalpolitische Einstellungen zum TOA) gemacht.
Die bundesweite Untersuchung der Legalbewährung nach strafrechtlichen Sanktionen wurde im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz vom Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht und der Abteilung für Kriminologie, Jugendstrafrecht und Strafvollzug der Universität Göttingen durchgeführt. Nach dem Konzept der Rückfalluntersuchung werden alle in einem sogenannten Bezugsjahr strafrechtlich Sanktionierten oder aus der Haft Entlassenen während eines festgelegten Risikozeitraums daraufhin überprüft, ob sie wieder straffällig werden. Datenbasis hierfür sind die personenbezogenen Eintragungen im Zentral- und Erziehungsregister, die in der Regel mindestens fünf Jahre erhalten bleiben. Mit der vorliegenden zweiten Erhebungswelle wurden die Daten für den Zeitraum 2007 bis 2010 erfasst, sodass für die Bezugsjahre das Rückfallverhalten in einem dreijährigen Beobachtungszeitraum untersucht werden kann. Verknüpft mit den Daten der ersten Erhebungswelle für das Bezugsjahr 2004 kann der Beobachtungszeitraum entsprechend erweitert werden. Die Ergebnisse für die Bezugszeiträume 2007 bis 2010 und 2004 bis 2010 werden anhand ausgewählter Kategorien dargestellt: zu Folgeentscheidungen im Verhältnis zu den Bezugsentscheidungen sowie Folgeentscheidungen im Einzelnen, zu persönlichen Merkmalen wie Alter, Geschlecht und Nationalität, Rückfallraten nach Sanktionsart der Bezugsentscheidung sowie Folgeentscheidungen in Abhängigkeit von den Voreintragungen. Anhand ausgewählter Deliktbereiche werden Bezugs-, Vor- und Folgeentscheidung deliktbezogen ausgewertet. Abschließend werden die Folgeentscheidungen differenziert nach Bundesländern betrachtet.
Die Kriminologische Zentralstelle führt seit 1997 im Auftrag ihrer Mitglieder eine regelmäßige Stichtagserhebung in sozialtherapeutischen Anstalten und Abteilungen des Justizvollzuges durch. Nunmehr liegt die achtzehnte derartige Grunddatenerhebung in Folge vor. Ziel dieser Umfrage ist die Erfassung zentraler Eckdaten der Sozialtherapie im Justizvollzug, um deren Stand und Entwicklung dokumentieren zu können. Die Stichtagserhebung basiert auf einem Fragebogen, der in enger Zusammenarbeit mit den sozialtherapeutischen Einrichtungen sowie mit dem Arbeitskreis „Sozialtherapeutische Anstalten im Justizvollzug“ erstellt wurde. An der diesjährigen Befragung nahmen alle 68 am Stichtag existierenden sozialtherapeutischen Einrichtungen Deutschlands teil. Neben den vorhandenen Haftplätzen und der Belegung wurden diverse Angaben zu den Gefangenen (unter anderem Alter, Haftdauer, Straftaten), spezielle institutionelle Vorgänge (Zu- und Abgänge, Nachbetreuungsformen, Lockerungen) sowie Angaben zum Personal der Einrichtungen erfasst. Wie bereits in den Vorjahren wurden bei einzelnen Fragebereichen auch Zeitreihen ermittelt. In Ergänzung zu der Grunddatenerhebung wurde zum Stichtag am 31.03.2014 eine Umfrage zu den vom Arbeitskreis „Sozialtherapeutische Anstalten im Justizvollzug“ formulierten Mindestanforderungen an sozialtherapeutische Einrichtungen durchgeführt.
Die Vollstreckung lebenslanger Freiheitsstrafen : Dauer und Gründe der Beendigung im Jahr 2013
(2014)
In der seit über zehn Jahren laufenden Erhebungsreihe der KrimZ zur Vollstreckung der lebenslangen Freiheitsstrafe ist das Berichtsjahr 2013 durch einige Besonderheiten gekennzeichnet. In diesem Jahr wurden nicht nur besonders viele Vollzugsaufenthalte beendet und Gefangene aufgrund einer nachträglichen Aussetzung der Vollstreckung zur Bewährung entlassen. Bei den Entlassenen handelte es sich häufiger um Personen, die den Strafvollzug nach besonders langen Verbüßungszeiten in entsprechend höherem Lebensalter verließen.
Die vorliegende Untersuchung ist aus einem umfangreichen Forschungsvorhaben hervorgegangen, das sich mit dem Wandel der kriminalrechtlichen Maßregeln Sicherungsverwahrung und Führungsaufsicht unter dem Einfluss von Grundsatzentscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) und des Bundesverfassungsgerichts beschäftigt. Am Anfang stand ein Kammerurteil des EGMR im Fall M. ./. Deutschland, an das sich bald die Annahme knüpfte, dass es in Folge dieser Entscheidung zu zahlreichen Entlassungen aus der Sicherungsverwahrung kommen könnte. Diese Erwartungen sind nicht eingetreten. Es stellte sich heraus, dass solche Entlassungen lediglich etwa ein Fünftel der vergleichbaren „Parallelfälle“ betrafen. Als Beitrag zu einer Diskussion, die weithin weniger auf Erfahrungen und überprüfbare Daten Bezug genommen hat als auf skandalisierbare Einzelfälle, wurde eine empirische Untersuchung über jene Probanden, die tatsächlich aus der Unterbringung der Sicherungsverwahrung entlassen und nicht nach dem Therapieunterbringungsgesetz (ThUG) untergebracht, sondern der Führungsaufsicht unterstellt wurden, durchgeführt. Hierzu wurden Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfern der Führungsaufsicht u.a. nach erweiterten bzw. geänderten Weisungen und deren Befolgung, der Aufnahme in polizeiliche Sicherheitskonzepte des jeweiligen Bundeslandes und den sich daraus ergebenden Maßnahmen sowie nach der sozialen Integration und strafrechtliche Bewährung der Entlassenen befragt. Die Ergebnisse dieser Befragung werden im vorliegenden Bericht zusammengefasst.
Die Praxis der Strafrechtspflege in Deutschland wird mit Hilfe von Statistiken für die Polizei, die Staatsanwaltschaft, der Strafverfolgung und der Strafgerichte aus dem Jahr 2013, für die Bewährungshilfe aus dem Jahr 2011 und für den Bereich des Strafvollzugs aus dem Jahr 2014 anhand folgender Kriterien beschrieben: (1) Straftaten (angezeigte und aufgeklärte Fälle) und Tatverdächtige, (2) Strafverfolgung, (3) Strafzumessung und Strafsanktionen (Freiheitsstrafe, Geldstrafe, Maßregeln, Täter-Opfer-Ausgleich), (4) Bewährungshilfe, (5) Justizvollzug und Maßregelvollzug (u. a. Belegung und Dauer), (6) Wiederverurteilungen und (7) Europäischer Vergleich. Es wird darauf hingewiesen, dass die Gesamtzahlen der Straftaten und Straftäter seit zwei Jahrzehnten tendenziell abnehmen.
Die Kriminologische Zentralstelle führt seit 1997 im Auftrag ihrer Mitglieder eine jährliche Stichtagserhebung in sozialtherapeutischen Anstalten und Abteilungen des Justizvollzuges durch. Nunmehr liegt die neunzehnte derartige Grunddatenerhebung in Folge vor. Ziel dieser Umfrage ist die Erfassung zentraler Eckdaten der Sozialtherapie im Strafvollzug, um deren Stand und Entwicklung dokumentieren zu können. An der diesjährigen Befragung nahmen alle 69 am Stichtag existierenden sozialtherapeutischen Einrichtungen Deutschlands teil. Neben den vorhandenen Haftplätzen und der Belegung wurden diverse Angaben zu den Gefangenen (unter anderem Alter, Haftdauer, Straftaten), spezielle institutionelle Vorgänge (Zu- und Abgänge, Nachbetreuungsformen, vollzugsöffnende Maßnahmen) sowie Angaben zum Personal der Einrichtungen erfasst. Wie bereits in den Vorjahren wurden bei vielen Fragebereichen auch Zeitreihen ermittelt.
In der seit fast zwei Jahrzehnten durchgeführten Erhebungsreihe zur Situation in den sozialtherapeutischen Einrichtungen war das Berichtsjahr 2015 ein eher unauffälliges, in dem sich einige Trends der letzten Jahre fortsetzen; so etwa der geringfügige, aber weitere Rückgang des Anteils von Insassen, die wegen der Begehung von Sexualdelikten verurteilt wurden. Allerdings galt schon bei der Datenerhebung und dann auch im Text erstmals ein besonderes Augenmerk den ab 50-Jährigen, welche in jenen Einrichtungen, die nach Allgemeinem Strafrecht verurteilten Männern vorbehalten sind, inzwischen über ein Viertel der Gefangenen stellen.
Die bundesweite Untersuchung der Legalbewährung nach strafrechtlichen Sanktionen wurde im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht und der Abteilung für Kriminologie, Jugendstrafrecht und Strafvollzug der Universität Göttingen durchgeführt. Nach dem Konzept der Rückfalluntersuchung werden alle in einem sogenannten Bezugsjahr strafrechtlich Sanktionierten oder aus der Haft Entlassenen während eines festgelegten Risikozeitraums daraufhin überprüft, ob sie wieder straffällig werden. Datenbasis hierfür sind die personenbezogenen Eintragungen im Zentral-und Erziehungsregister, die in der Regel mindestens fünf Jahre erhalten bleiben. Die Daten des Zentralregisters werden in drei Erhebungswellen erfasst, sodass für die Bezugsjahre 2004, 2007 und 2010 das Rückfallverhalten in einem jeweils dreijährigen Beobachtungszeitraum untersucht werden kann. Außerdem können die Daten der einzelnen Erhebungswellen so miteinander verknüpft werden, dass für das Bezugsjahr 2004 der Beobachtungszeitraum mit der dritten Erhebungswelle auf 9 Jahre erweitert werden konnte. Für die Bezugszeiträume 2004 bis 2013, 2007 bis 2013 und 2010 bis 2013 werden die Ergebnisse zu ausgewählten Kategorien dargestellt: zu Folgeentscheidungen im Verhältnis zu den Bezugsentscheidungen sowie Folgeentscheidungen im Einzelnen, zu persönlichen Merkmalen wie Alter, Geschlecht und Nationalität, Rückfallraten nach Sanktionsart der Bezugsentscheidung sowie Folgeentscheidungen in Abhängigkeit von den Voreintragungen. Anhand ausgewählter Deliktbereiche werden Bezugs-, Vor- und Folgeentscheidung deliktbezogen ausgewertet. Abschließend werden die Folgeentscheidungen differenziert nach Bundesländern betrachtet.
Die Kriminologische Zentralstelle führt seit 1997 im Auftrag ihrer Mitglieder eine jährliche Stichtagserhebung in sozialtherapeutischen Anstalten und Abteilungen des Justizvollzuges durch. Ziel dieser Umfrage ist die Erfassung zentraler Eckdaten der Sozialtherapie im Strafvollzug, um deren Stand und Entwicklung dokumentieren zu können. An der diesjährigen Befragung nahmen alle 71 am Stichtag existierenden sozialtherapeutischen Einrichtungen Deutschlands teil. Neben den vorhandenen Haftplätzen und der Belegung wurden diverse Angaben zu den Gefangenen, spezielle institutionelle Vorgänge sowie Angaben zum Personal der Einrichtungen erfasst. Wie bereits in den Vorjahren wurden bei vielen Fragebereichen auch Zeitreihen ermittelt.
Im 20. Jahr der Erhebungsreihe zur Situation in den sozialtherapeutischen Einrichtungen sprechen die Daten allgemein für eine Stabilisierung der strukturellen Gegebenheiten sowie der Fortsetzung einiger Trends. So reiht sich die Anzahl der Haftplätze in die Größenordnung der letzten vier Jahre ein, trotz Aufbau zwei neuer sozialtherapeutischen Einrichtungen. Der Trend der Alterung der Gefangenen wird demgegenüber fortgesetzt, so dass inzwischen ein Drittel der nach Allgemeinem Strafrecht verurteilten Männer zum Stichtag über 50 Jahre alt waren.
Die Vollstreckung lebenslanger Freiheitsstrafen : Dauer und Gründe der Beendigung im Jahr 2014
(2016)
In der seit über zehn Jahren laufenden Erhebungsreihe der KrimZ zur Vollstreckung der lebenslangen Freiheitsstrafe setzt das Berichtsjahr 2014 die Folge der Jahre fort, in denen besonders viele Vollzugsaufenthalte beendet und Gefangene aufgrund einer nachträglichen Aussetzung der Vollstreckung zur Bewährung entlassen wurden. Bei den Entlassenen handelte es sich häufig um Personen, die den Strafvollzug nach besonders langen Verbüßungszeiten in entsprechend höherem Lebensalter verließen.
Der 2013 in Kraft getretene § 16a JGG ermöglicht die Verhängung von Jugendarrest bei Jugendlichen und bei Heranwachsenden, auf die nach § 105 JGG Jugendstrafrecht angewendet wird, in Kombination mit verschiedenen Varianten der Bewährungsstrafe. Zentrales Anliegen der von Beginn 2014 bis Mai 2016 durchgeführten Studie war es, zu untersuchen, wie das neue Sanktionsinstrument von den Gerichten angewendet wird (Analyse der verfügbaren amtlichen Daten und Analyse von Jugendstrafakten aus 27 zufällig ausgewählten Landgerichtsbezirken aus zwölf Bundesländern). Weiter wurde die Einstellung von Praktikern (Jugendrichter, Jugendstaatsanwälte, Bewährungshelfer, Arrestvollzugsleiter und Jugendgerichtshelfer) zur Anwendung und Praxis des § 16a-Arrestes mittels schriftlicher Befragung erfasst. Ehemalige Arrestanten wurden zu ihrem eigenen Erleben des Arrestvollzugs befragt. Anhand von Auskünften aus dem Bundeszentralregister wurde die Rückfallwahrscheinlichkeit bei den verschiedenen Gruppen von Bewährungsprobanden erhoben. Aus den Ergebnissen werden u.a. folgende Befunde abgeleitet: Der Arrest nach § 16a JGG wird insgesamt eher zurückhaltend, dabei regional sehr unterschiedlich genutzt; der Arrest nach § 16a JGG wird dort intensiv genutzt, wo der Einsatz freiheitsentziehender Sanktionen insgesamt hoch ist; zu einem § 16a-Arrest Verurteilte unterscheiden sich kaum von den ausschließlich zu einer Jugendstrafe mit Bewährung Verurteilten; der Aspekt der Unrechtsverdeutlichung als Zwecksetzung für den Arrest nach § 16a JGG spielt in der Praxis der Entscheidungen und in der Wahrnehmung der Befragten eine nicht unwesentliche Rolle. Für den untersuchten Zeitraum zeigt die Verhängung eines § 16a-Arrestes zusätzlich zu einer Jugendstrafe mit Bewährung keine Auswirkungen auf Ausmaß, Geschwindigkeit, Häufigkeit oder Schwere des Rückfalls.
Aufgrund aktueller gesetzlicher Bestimmungen wird die Mehrheit der entlassenen Sexualstraftäter in Deutschland nach ihrer Entlassung ambulant nachversorgt. Daten von insgesamt 47 Einrichtungen, die Bestandteil dieser extramuralen Versorgungsstruktur sind, werden vorgestellt und diskutiert. Die an der Untersuchung teilnehmenden Institutionen werden mehrheitlich durch das Justizministerium bzw. justiznahe Behörden finanziert. Zwei Drittel der Gesamtklientel sind Sexualstraftäter, die sich größtenteils unter Führungsaufsicht mit Therapieweisung befanden. Darüber hinaus werden Informationen über die Anwendung von Rehabilitationsmodellen, therapeutische Ansätze und die Implementierung von standardisierten diagnostischen Verfahren sowie Kriminalprognoseinstrumenten dargestellt. Schließlich werden die Ergebnisse von Evaluationsstudien zu den teilnehmenden Einrichtungen vorgestellt.
Die Kriminologische Zentralstelle führt seit 1997 im Auftrag ihrer Mitglieder eine jährliche Stichtagserhebung in sozialtherapeutischen Anstalten und Abteilungen des Justizvollzuges durch. Ziel dieser Umfrage ist die Erfassung zentraler Eckdaten der Sozialtherapie im Strafvollzug, um deren Stand und Entwicklung dokumentieren zu können. An der diesjährigen Befragung nahmen alle 71 am Stichtag existierenden sozialtherapeutischen Einrichtungen Deutschlands teil. Neben den vorhandenen Haftplätzen und der Belegung wurden diverse Angaben zu den Gefangenen, spezielle institutionelle Vorgänge sowie Angaben zum Personal der Einrichtungen erfasst. Wie bereits in den Vorjahren wurden bei vielen Fragebereichen auch Zeitreihen ermittelt.
Im 21. Jahr der Erhebungsreihe ergeben sich eine weitere Stabilisierung der strukturellen Gegebenheiten sowie die Fortsetzung einiger Trends. So werden etwas mehr Haftplätze zur Verfügung gestellt als letztes Jahr, obwohl die Anzahl der Einrichtungen gleich geblieben ist. Diesen Haftplätzen stehen jedoch etwas weniger Gefangene gegenüber als letztes Jahr. Der Trend der Alterung der Gefangenen stagnierte und es waren 2017 vermehrt minderjährige Gefangene aufgenommen worden. Dennoch waren zum Stichtag weiterhin ein Drittel der nach Allgemeinem Strafrecht verurteilten Männer über 50 Jahre alt.
Das Thema des Einjahresprojektes "Extremismus und Justizvollzug" erfuhr durch mehrere islamistisch motivierte Anschläge in Europa, bei denen auch Haftaufenthalte der Täter bekannt wurden, während des Projektzeitraums eine besondere Aktualität. Der Band gibt Auskunft über drei Teilprojekte, die Einblick in den aktuellen Stand von Literatur und Praxis geben sollen. Teil I des Bandes enthält eine Darstellung der für das Projekt durchgesehenen Fachliteratur und formuliert Handlungsmöglichkeiten zum Umgang mit Extremismus im Justizvollzug. In Teil II wird über quantitative Aspekte, insbesondere über eine Befragung aller Jugendstrafanstalten in Deutschland berichtet. Teil III enthält Ergebnisse einer Befragung von Experten. Im Rahmen des Projektes wurde zudem im März 2017 ein Kolloquium mit Experten aus Wissenschaft und Praxis durchgeführt, dessen Ergebnisse an vielen Stellen in die Berichtsteile eingeflossen sind. Die Protokolle der vier Arbeitsgruppen sind ebenfalls Teil des Bandes.
Der externe Anhangsband, erstellt von Christian Illgner, enthält eine Auswahlbibliographie zum Projektthema "Extremismus und Justizvollzug". Hierfür wurden deutsche und fremdsprachige Fachartikel, Beiträge in Sammelbänden, graue Literatur und Fachbücher berücksichtigt, von denen 80 überwiegend fremdsprachige Artikel im Rahmen des Projektes neu mit Abstracts versehen wurden.
Die Vollstreckung lebenslanger Freiheitsstrafen : Dauer und Gründe der Beendigung im Jahr 2015
(2017)
In der seit über zehn Jahren laufenden Erhebungsreihe der KrimZ zur Vollstreckung der lebenslangen Freiheitsstrafe setzt das Berichtsjahr 2015 die Folge der Jahre fort, in denen vergleichsweise viele Vollzugsaufenthalte beendet und Gefangene aufgrund einer nachträglichen Aussetzung der Vollstreckung zur Bewährung entlassen wurden. Bei den Entlassenen handelte es sich häufig um Personen, die den Strafvollzug nach besonders langen Verbüßungszeiten in entsprechend höherem Lebensalter verließen.
Der vorliegende Band enthält die deutsche Übersetzung der revidierten Version des Violence Risk Appraisal Guide (VRAG-R). Mehr als 20 Jahre nach der Veröffentlichung der ersten Version des Violence Risk Appraisal Guide (VRAG) publizierten Grant T. Harris, Marnie E. Rice, Vernon L. Quinsey und weitere Kolleginnen und Kollegen im Jahr 2013 die revidierte Version des VRAG-R. In der Zwischenzeit wurde der VRAG das wohl am meisten genutzte und am besten wissenschaftlich untersuchte aktuarisch-statistische Prognoseinstrument für die Vorhersage gewalttätigen Verhaltens weltweit.
Die Verurteilung unschuldiger Personen lässt sich auch in einem Rechtsstaat nicht gänzlich ausschließen. Das kann im schlimmsten Fall dazu führen, dass Personen zu Unrecht eine Haftstrafe verbüßen müssen. Während dies in den Medien durchaus auf Interesse stößt, erfolgte in Deutschland bisher keine systematische wissenschaftliche Aufarbeitung von Fehlurteilen und insbesondere deren Folgen für die zu Unrecht Inhaftierten und ihr persönliches Umfeld.
Die Studie soll Aufschluss über den Stand der Entschädigung und Rehabilitation von zu Unrecht inhaftierten Personen in Deutschland geben. Außerdem werden die Folgen für die Betroffenen und deren Bedarfe und Wünsche eruiert. Untersuchungsgrundlage dieser Studie sind alle ermittelbaren Fälle im Zeitraum seit 1990, bei denen es nach Verbüßung einer Freiheitsstrafe und erfolgreichem Wiederaufnahmeverfahren zu einem Freispruch kam. Die Erkenntnisse wurden durch eine umfängliche Aktenanalyse der einschlägigen Verfahren sowie der gezielten Befragung daran beteiligter Personen (u. a. Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger, ehemals Inhaftierte, Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte) erlangt.
Die Täter-Opfer-Ausgleich-Statistik beruht auf Angaben von denjenigen Einrichtungen (n = 72), die die meisten Fälle (ca. 70 %) von Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) in Deutschland durchführen. Neben der TOA-Statistik werden für den Bericht die Ergebnisse einer Online-Befragung von Mediatoren und Mediatorinnen (N = 1244) herangezogen. Präsentiert werden Daten zu (1) den Geschädigten, (2) den Beschuldigten, (3) zur Ausgleichsbereitschaft der Beteiligten und (4) zum Erfolg bzw. Nicht-Erfolg der Ausgleichsgespräche. Zudem wird die Erledigung der Fälle im Strafverfahren besprochen. Die Durchführung eines TOA bei Straftaten gegen das Leben wird gesondert diskutiert.
Die Kriminologische Zentralstelle führt seit 1997 im Auftrag ihrer Mitglieder eine jährliche Stichtagserhebung in sozialtherapeutischen Anstalten und Abteilungen des Justizvollzuges durch. In diesem Jahr liegt bereits die zweiundzwanzigste derartige Grunddatenerhebung in Folge vor. Ziel dieser Umfrage ist die Erfassung zentraler Eckdaten der Sozialtherapie im Strafvollzug, um deren Stand und Entwicklung dokumentieren zu können. An der diesjährigen Befragung nahmen alle 71 am Stichtag existierenden sozialtherapeutischen Einrichtungen Deutschlands teil. Neben den vorhandenen Haftplätzen und der Belegung wurden diverse Angaben zu den Gefangenen, spezielle institutionelle Vorgänge sowie Angaben zum Personal der Einrichtungen erfasst. Wie bereits in den Vorjahren wurden bei vielen Fragebereichen auch Zeitreihen ermittelt.
Im vorliegenden Berichtsjahr ergeben sich eine weitere Stabilisierung der strukturellen Gegebenheiten sowie die Fortsetzung einiger Trends. So werden etwas weniger Haftplätze zur Verfügung gestellt als letztes Jahr, obwohl die Anzahl der Einrichtungen gleich geblieben ist. Diese Haftplätze werden auch von einer minimal geringeren Anzahl Gefangenen belegt als letztes Jahr. Der Trend der Alterung der Gefangenen setzte sich weiter fort, sodass zum Stichtag ein Drittel der nach Allgemeinem Strafrecht verurteilten Männer über 50 Jahre alt waren. Die Fachdienstausstattung verbesserte sich und es kamen erstmalig 5,8 Haftplätze auf eine Fachdienststelle.
Die Praxis der Strafrechtspflege in Deutschland wird mit Hilfe von Statistiken für die Staatsanwaltschaft, der Strafverfolgung und der Strafgerichte aus dem Jahr 2017 und für die Polizei sowie für den Bereich des Strafvollzugs aus dem Jahr 2018 anhand folgender Kriterien beschrieben: (1) Straftaten (angezeigte und aufgeklärte Fälle) und Tatverdächtige, (2) Strafverfolgung, (3) Strafzumessung und Strafsanktionen (u. a. Freiheitsstrafe, Geldstrafe, Maßregeln, Täter-Opfer-Ausgleich), (4) Bewährungshilfe und Führungsaufsicht, (5) Justizvollzug und Maßregelvollzug (u. a. Belegung und Dauer), (6) Wiederverurteilungen und (7) Europäischer Vergleich. Festgestellt wird, dass die Gesamtzahlen der Straftaten und Straftäter seit zwei Jahrzehnten tendenziell abnehmen. Es wird darauf hingewiesen, dass dieser Trend in den Jahren 2015 bis 2017 unterbrochen wurde. Wird die Strafhärte – gemessen an der Gefangenenrate – betrachtet, kann Deutschland im europäischen Vergleich als weniger punitiv eingeordnet werden.
Die Sicherungsverwahrung, die eine unbefristete Freiheitsentziehung nach voller Verbüßung einer Freiheits- oder Jugendstrafe ermöglicht, wurde im Jahr 2013 reformiert. Seither ist ihr Vollzug nach dem Gesetz freiheitsorientiert und therapiegerichtet zu gestalten. Der vorliegende Forschungsbericht zum Vollzug der Sicherungsverwahrung und der vorgelagerten Strafe enthält grundlegende Informationen zur Praxis des Vollzugs in den ersten Jahren seit dieser Reform. Die von der KrimZ durchgeführte empirische Untersuchung beruht auf jährlichen Erhebungen über Strukturmerkmale der zuständigen Anstalten und Einrichtungen des Justizvollzugs und über im Vollzug eingesetzte Maßnahmen.
Die Kriminologische Zentralstelle führt seit 1997 im Auftrag ihrer Mitglieder eine jährliche Stichtagserhebung in sozialtherapeutischen Anstalten und Abteilungen des Justizvollzuges durch. In diesem Jahr liegt bereits die dreiundzwanzigste derartige Grunddatenerhebung in Folge vor. Ziel dieser Umfrage ist die Erfassung zentraler Eckdaten der Sozialtherapie im Strafvollzug, um deren Stand und Entwicklung dokumentieren zu können. An der diesjährigen Befragung nahmen alle 71 am Stichtag existierenden sozialtherapeutischen Einrichtungen Deutschlands teil. Neben den vorhandenen Haftplätzen und der Belegung wurden diverse Angaben zu den Gefangenen, spezielle institutionelle Vorgänge sowie Angaben zum Personal der Einrichtungen erfasst. Wie bereits in den Vorjahren wurden bei vielen Fragebereichen auch Zeitreihen ermittelt.
Im vorliegenden Berichtsjahr ergeben sich eine weitere Stabilisierung der strukturellen Gegebenheiten sowie die Fortsetzung einiger Trends. Die Zahl der Haftplätze reduziert sich abermals, was nahelegt, dass eine allgemeine Sättigungsgrenze der Versorgung erreicht wird. Auch die Zahl der Gefangenen, die versorgt werden, hat sich zum Stichtag 2019 reduziert. Der Trend der Alterung der Gefangenen wird auch dieses Jahr weiter fortgesetzt, so dass ein Drittel der nach Allgemeinem Strafrecht verurteilten Männer 50 Jahre oder älter sind. Sexualstraftäter stellten auch in diesem Jahr gut die Hälfte der Inhaftierten in der Sozialtherapie. Die Fachdienstausstattung bleibt auf gleichbleibend günstigem Niveau mit lediglich 5,8 Haftplätzen auf einer Fachdienststelle.
Ziele der Regensburger Aufarbeitungsstudie waren die Dokumentation und analytische Aufbereitung der Gewalt in den Einrichtungen der Regensburger Domspatzen zwischen 1945 und 1995 aus soziologischer und kriminologischer Perspektive. Methodisch wurden hierzu verschiedene Quellen auf Basis eines qualitativen Forschungsansatzes kombiniert. Eine zentrale Grundlage waren ausführliche Erhebungen zu Biografien, Erfahrungen und Wahrnehmungen von 26 ehemaligen Schülern, die alle Jahrzehnte des Untersuchungszeitraums repräsentierten. Untersucht werden die berichteten Erfahrungen und Formen erlittener Gewalt und ihrer Folgen. Auf strukturelle Ursachen der Gewalt wird eingegangen und das Gewaltverhalten von Funktionsträgern analysiert. Anschließend werden Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Gewalt und zur Prävention gegeben.
Nach § 67a II StGB kann eine zu Sicherungsverwahrung verurteilte Person in den Vollzug einer anderen Maßregel überwiesen werden, sofern das Gericht der Auffassung ist, dass ihre Resozialisierung dort besser gefördert werden kann. Seit der Reform der Sicherungsverwahrung ist dies sowohl aus dem Vollzug der vorgelagerten Freiheitsstrafe als auch nach Antritt der Sicherungsverwahrung möglich.
Der vorliegende Forschungsbericht liefert grundlegende personen- und verfahrensbezogene Informationen dazu, in welchen Fällen § 67a II StGB zur Anwendung kommt. Die Datenbasis lieferte eine bundesweite Abfrage der Einrichtungen des forensisch-psychiatrischen Maßregelvollzugs zu einschlägigen Unterbringungen nach dem 01.01.2014 und eine daran anschließende Aktenanalyse.
In der seit 2002 laufenden Erhebungsreihe der KrimZ zur Vollstreckung der lebenslangen Freiheitsstrafe setzen die Berichtsjahre 2016 und 2017 die Folge der Jahre fort, in denen vergleichsweise viele Vollzugsaufenthalte beendet und Gefangene aufgrund einer nachträglichen Aussetzung der Vollstreckung zur Bewährung entlassen wurden. Bei den Entlassenen handelt es sich erneut häufig um Personen, die den Strafvollzug nach besonders langen Verbüßungszeiten in entsprechend höherem Lebensalter verlassen haben.
Im 24. Jahr der Erhebungsreihe zur Situation in den sozialtherapeutischen Einrichtungen zeigt sich eine weitere Stabilisierung der strukturellen Gegebenheiten. In diesem Berichtsjahr eröffnete eine weitere sozialtherapeutische Einrichtung, so dass 72 Einrichtungen geringfügig mehr Haftplätze zur Verfügung stellen konnten als im Vorjahr. Dennoch wird weiterhin die Tendenz einer Versorgungssättigung gesehen, denn die Zahl der Gefangenen in sozialtherapeutischen Einrichtungen blieb auf konstantem Niveau. Dies hatte eine sinkende Belegungsquote zur Folge, ein Trend, der sich seit einigen Jahren fortsetzt. Auch in diesem Jahr wuchs der Anteil der Gefangenen, die älter als 50 Jahre alt sind, wobei ebenso der Anteil der Jugendlichen und Heranwachsenden leicht angestiegen war. Sexualstraftäter/innen stellten wieder knapp die Hälfte der Inhaftierten in der Sozialtherapie. Der Anteil der Gefangenen, die keine Zulassung zu vollzugsöffnenden Maßnahmen innehatten oder höchstens zu Ausführungen zugelassen waren, betrug in diesem Jahr knapp 81%, was einem neuen Höchststand entspricht. Die Fachdienstausstattung blieb auf gleichbleibend günstigem Niveau mit lediglich 5,7 Haftplätzen auf einer Fachdienststelle. Weitere Ergebnisse und Entwicklungen werden im Bericht dargestellt.
Extremism and the prison system. A handbook for practitioners : Countering islamist radicalisation
(2020)
The German prison system is currently confronted with the
challenge of having to deal with persons classified as radicalised
Islamists who have either returned from the territory of the socalled
“Islamic State” or have otherwise been convicted in the
context of Islamist-motivated offences. There is also a recurring
debate as to whether or how the specific conditions in prisons
contribute to radicalisation. At the same time, many correctional
facilities lack concepts on how to manage persons posing a
threat to public security, sympathisers, and “at-risk” individuals.
Extremism and the Prison System. A Handbook for Practitioners –
Countering Islamist Radicalisation aims to contribute to an improved
understanding of prevention measures, to analyse the impact of
individual interventions, and to embed them in a holistic approach.
Its objective is to explore possible forms of de-radicalisation work
in prisons and the extent to which detention centres and the
conditions prevailing there are to be evaluated as (de-)radicalisation
factors. In addition to the theoretical part, the handbook includes
an interactive component. It provides a guideline for practitioners
on the assessment of initial suspicions, the preparation of individual
action plans, and the selection of appropriate interventions.
Die Vollstreckung lebenslanger Freiheitsstrafen : Dauer und Gründe der Beendigung im Jahr 2018
(2020)
In der seit über fünfzehn Jahren laufenden Erhebungsreihe der KrimZ zur Vollstreckung der lebenslangen Freiheitsstrafe setzt das Berichtsjahr 2018 die Folge der Jahre fort, in denen vergleichsweise viele Vollzugsaufenthalte beendet und Gefangene aufgrund einer nachträglichen Aussetzung der Vollstreckung zur Bewährung entlassen wurden. Bei den Entlassenen handelt es sich häufig um Personen, die den Strafvollzug nach besonders langen Verbüßungszeiten in entsprechend höherem Lebensalter verlassen haben.
Von den 107 Personen, deren lebenslange Freiheitsstrafe im Jahr 2018 beendet wurde, wurden 76 nach Aussetzung des Strafrestes gem. § 57a StGB in Freiheit entlassen. Dies entspricht einem Anteil von 4,2 % der am Stichtag 31. März 2018 einsitzenden Gefangenen mit lebenslangen Freiheitsstrafen. Die Hälfte dieser Entlassenen hatte mehr als 17 Jahre im Vollzug der lebenslangen Freiheitsstrafe verbracht. 13 Gefangene wurden ins Ausland ausgeliefert, ausgewiesen oder zur Vollstreckung der Strafe überstellt. 14 Personen verstarben während der Strafverbüßung.
Der deutsche Justizvollzug steht aktuell vor der Herausforderung, mit als islamistisch radikalisiert eingestuften Personen umgehen zu müssen, die aus dem Gebiet des sog. "Islamischen Staates" zurückkehren oder sonst im Zusammenhang mit islamistisch motivierten Straftaten verurteilt wurden. Zudem wird immer wieder diskutiert, ob bzw. wie die spezifischen Bedingungen im Gefängnis zu Radikalisierung beitragen. Gleichzeitig liegen bei weitem nicht in allen Haftanstalten Konzepte vor, wie mit Gefährdern, Sympathisanten und Gefährdeten umzugehen ist. Das 'Praxishandbuch Extremismus und Justizvollzug - islamistischer Radikalisierung begegnen' zielt darauf ab, zu einem verbesserten Verständnis von Präventionsmaßnahmen beizutragen, die Wirkung einzelner Interventionen zu analysieren und in einen ganzheitlichen Ansatz einzubetten. Es soll sich der Frage genähert werden, wie Deradikalisierungsarbeit im Gefängnis konkret aussehen kann und inwieweit Haftanstalten und die dort vorherrschenden Bedingungen als (De-)Radikalisierungsfaktoren zu bewerten sind. Zusätzlich zum theoretischen Teil beinhaltet das Handbuch eine interaktive Komponente. Praktikerinnen und Praktiker werden vom Überprüfen des Anfangsverdachts, über das Erstellen eines individuellen Handlungsplans, bis hin zur Auswahl geeigneter Maßnahmen angeleitet.
Jedes Land steht vor der Herausforderung, wie es seine Bevölkerung vor höchstgefährlichen Straftätern schützen und gleichzeitig die Würde der Straftäter/-innen wahren kann. Deutschland stellt sich dieser Herausforderung mit einem zweispurigen Strafrechtssystem: Neben Freiheitsstrafen existiert die Maßregel der Sicherungsverwahrung, welche im Anschluss an die zeitige Freiheitsstrafe vollstreckt wird und zeitlich unbegrenzt andauern kann.
Die vorliegende Arbeit untersucht den politischen Aushandlungsprozess, der im Deutschen Bundestag über fünf Legislaturperioden hinweg unter wechselnden Regierungskoalitionen intensiv und teilweise hitzig geführt worden ist. Im Diskurs zur Ausgestaltung der Sicherungsverwahrung werden Grundwerte verhandelt, die die Freiheit von uns allen tangieren. Was ist uns die individuelle Freiheit wert? Welche Bedeutung soll der Sicherheit der Allgemeinheit zugemessen werden? Wie sehr können und wollen wir uns auf prognostizierte Gefährlichkeitswerte verlassen?
Der Entscheidungsdiskurs zur Maßregel der Sicherungsverwahrung wird dabei aus sicherheitskultureller Sicht analysiert. Die dem Diskurs zugrunde liegenden Wissensordnungen bzw. Wertesysteme der politischen Parteien werden mit Hilfe der artikulierten Überzeugungen rekonstruiert. Ein besonderes Augenmerk wird dabei auf die im Zeitverlauf differierenden Konstellationen Regierungs- vs. Oppositionspartei gelegt.
Die Täter-Opfer-Ausgleich-Statistik beruht auf freiwilligen Angaben von denjenigen Einrichtungen (2017: n = 76, 2018: n = 72), die die meisten Fälle (ca. 70 %) von Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) in Deutschland durchführen. Die TOA-Statistik wird prozessual produziert, indem die verantwortlichen Mediatoren/-innen die Software zur Bundesweiten TOA-Statistik zur Verwaltung der Ausgleichsfälle benutzen. Auf diese Weise werden simultan zum Dokumentationsprozess die Daten für die Statistik erhoben. Präsentiert werden Daten zu (1) Allgemeinen Fallmerkmalen, (2) den Geschädigten, (3) den Beschuldigten, (4) zur Ausgleichsbereitschaft der Beteiligten, (5) zu den Auswertungen zu den Ausgleichsverfahren und (6) zum Erfolg bzw. Nicht-Erfolg der Ausgleichsgespräche. Zudem wird die Erledigung der Fälle im Strafverfahren besprochen und abschließend die Deliktstruktur in der TOA-Statistik und der Polizeilichen Kriminalstatistik vergleichend untersucht.
Die Vollstreckung lebenslanger Freiheitsstrafen : Dauer und Gründe der Beendigung im Jahr 2020
(2021)
In der seit über fünfzehn Jahren laufenden Erhebungsreihe der KrimZ zur Vollstreckung der lebenslangen Freiheitsstrafe setzt das Berichtsjahr 2020 die Folge der Jahre fort, in denen vergleichsweise viele Vollzugsaufenthalte beendet und Gefangene aufgrund einer nachträglichen Aussetzung der Vollstreckung zur Bewährung entlassen wurden. Bei den Entlassenen handelt es sich häufig um Personen, die den Strafvollzug nach besonders langen Verbüßungszeiten in entsprechend höherem Lebensalter verlassen haben.
Von den 119 Personen, deren lebenslange Freiheitsstrafe im Jahr 2020 beendet wurde, wurden 68 nach Aussetzung des Strafrestes gem. § 57a StGB in Freiheit entlassen. Die Hälfte dieser Entlassenen hatte mehr als 17,9 Jahre im Vollzug der lebenslangen Freiheitsstrafe verbracht. 17 Gefangene wurden ins Ausland ausgeliefert, ausgewiesen oder zur Vollstreckung der Strafe überstellt. 26 Personen verstarben während der Strafverbüßung.
Im Rahmen eines zweijährigen Projektes wurde eine Betreuungsstruktur der hessischen Bewährungshilfe evaluiert. Das Sicherheitsmanagement (SIMA) II betreut wegen Gewaltdelikten verurteilte Personen mit erhöhtem Rückfallrisiko sowie Führungsaufsichtsprobanden/-innen mit negativer Sozialprognose. Die Betreuungsintensität der Probanden/-innen des SIMA II wird auf Basis initialer Risikoeinschätzungen bestimmt. Mit dieser Priorisierung orientiert sich der Fachbereich am international führenden Rehabilitationsmodell im Bereich der Behandlung straffälliger Personen – dem Risk-Need-Responsivity (RNR)-Modell. Ziel des Projektes war es, die Qualität der Risikoeinschätzungen (Projektteil 1) und die rückfallpräventive Wirksamkeit der risikoorientierten Betreuung (Projektteil 2) zu überprüfen. Darüber hinaus sollten anhand von Interviews die Perspektive der Bewährungshelfer/-innen des SIMA II und ggf. Optimierungspotentiale untersucht werden (Projektteil 3). Im Ergebnis erweisen sich beide im Fachbereich eingesetzten Risikoeinschätzungsinstrumente als reliabel und valide, lassen jedoch gleichzeitig Raum für Optimierung. Analysen von Auszügen aus dem Bundeszentralregister zeigen eine Reduktion allgemeiner sowie einschlägiger Rückfälligkeit der SIMA II-Klientel im Vergleich zu einer Kontrollgruppe, die vor Einführung des neuen Fachbereichs in der hessischen Bewährungshilfe betreut worden war. Auch die befragten Mitarbeiter/-innen des SIMA II beurteilen die spezialisierte, risikoorientierte und wissenschaftliche Ausrichtung des SIMA II mehrheitlich positiv, weisen jedoch gleichzeitig auf Verbesserungsmöglichkeiten hin. Insgesamt sprechen die Ergebnisse der Evaluation für die kriminalpräventive Wirksamkeit der Betreuung im SIMA II sowie für den Nutzen des Risikoprinzips im Kontext von Bewährungshilfe.
Im 25. Jahr der Erhebungsreihe zur Situation in den sozialtherapeutischen Einrichtungen zeigt sich eine weitere Stabilisierung der strukturellen Gegebenheiten. In diesem Berichtsjahr wurden zwei sozialtherapeutische Einrichtungen zusammengelegt, so dass nun wieder 71 Einrichtungen vorhanden sind, die geringfügig weniger Haftplätze zur Verfügung stellen konnten als im Vorjahr. Dennoch wird weiterhin die Tendenz einer Versorgungssättigung gesehen, obwohl die Zahl der Gefangenen in sozialtherapeutischen Einrichtungen geringfügig sank. Folglich lässt sich auch eine sinkende Belegungsquote beobachten, ein Trend, der sich seit einigen Jahren fortsetzt. Auch in diesem Jahr wuchs der Anteil der Gefangenen, die älter als 50 Jahre alt sind, wobei der Anteil der Jugendlichen und Heranwachsenden leicht abgesunken war. Sexualstraftäter stellten wieder knapp die Hälfte der Inhaftierten in der Sozialtherapie. Zum ersten Mal stellten die Sonstigen Delikte einen leicht größeren Anteil als die Eigentums- und Vermögensdelikte. Der Anteil der Gefangenen, die keine Zulassung zu vollzugsöffnenden Maßnahmen innehatten oder höchstens zu Ausführungen zugelassen waren, betrug in diesem Jahr etwas mehr als 81%, was einem neuen Höchststand entspricht. Die Fachdienstausstattung blieb auf gleichbleibend günstigem Niveau mit lediglich 5,6 Haftplätzen auf einer Fachdienststelle. Weitere Ergebnisse und Entwicklungen werden im Bericht dargestellt.
Die Vollstreckung lebenslanger Freiheitsstrafen : Dauer und Gründe der Beendigung im Jahr 2019
(2021)
In der seit über fünfzehn Jahren laufenden Erhebungsreihe der KrimZ zur Vollstreckung der lebenslangen Freiheitsstrafe setzt das Berichtsjahr 2019 die Folge der Jahre fort, in denen vergleichsweise viele Vollzugsaufenthalte beendet und Gefangene aufgrund einer nachträglichen Aussetzung der Vollstreckung zur Bewährung entlassen wurden. Bei den Entlassenen handelt es sich häufig um Personen, die den Strafvollzug nach besonders langen Verbüßungszeiten in entsprechend höherem Lebensalter verlassen haben.
Von den 118 Personen, deren lebenslange Freiheitsstrafe im Jahr 2019 beendet wurde, wurden 78 nach Aussetzung des Strafrestes gem. § 57a StGB in Freiheit entlassen bzw. begnadigt. Die Hälfte dieser Entlassenen hatte mehr als 16,6 Jahre im Vollzug der lebenslangen Freiheitsstrafe verbracht. 24 Gefangene wurden ins Ausland ausgeliefert, ausgewiesen oder zur Vollstreckung der Strafe überstellt. 12 Personen verstarben während der Strafverbüßung.