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Aufgrund entscheidender Vorteile von (onlinebasierten) Selbstbeschreibungsverfahren im Kontext der Rückfallrisikoprognostik sowie vielversprechenden Studienergebnissen zur Bedeutung testpsychologischer Verfahren im Rahmen der Diagnostik und Prognose bei straffälligen Personen wurden im Rahmen eines mehrjährigen Forschungsprojektes als Teil des größeren Verbundprojektes „@myTabu – Online-Intervention für entlassene Kindesmissbrauchstäter während der Bewährungs- oder Führungsaufsicht“ drei Verfahren zur Erfassung von akut- und stabil-dynamischen Rückfallrisikofaktoren und deviantem sowie delinquentem Verhalten entwickelt: der Acute-SR, der Stable-SR und die Checklist of Behavioral Misconduct (CMC). Alle drei Verfahren wurden innerhalb einer multimethodalen Längsschnittstudie an einer repräsentativen Stichprobe von n = 175 Personen, die wegen einer pädosexuellen Straftat verurteilt wurden, validiert. Die Entwicklung und Anwendung der Verfahren werden im vorliegenden Manual ausführlich dargestellt und Forschungsergebnisse zu den Gütekriterien der drei Verfahren berichtet.
MOTRA-Monitor 2021
(2022)
Es wird ein Überblick über die einzelnen MOTRA-Module gegeben und erste empirische Ergebnisse für das Monitoring 2021 berichtet. Es wird konstatiert, dass das Jahr 2021 unter dem Einfluss der Corona-Pandemie und die damit einhergehende Radikalisierung des Corona-Protestgeschehens steht. Das Monitoring des Forschungsverbundes erstreckt sich dabei über Internetmonitoring, Einstellungsmonitoring, Protestmonitoring, kommunales Monitoring und PMK-Monitoring, ergänzend wird eine bundesweite Expertenbefragung zum aktuellen Radikalisierungsgeschehen durchgeführt. Am Beispiel des Gaza-Krieges 2021 werden Ereignisse, die außerhalb Deutschlands stattfinden, und deren Auswirkungen auf das Radikalisierungsgeschehen in Deutschland mit dem im MOTRA-Verbund zur Verfügung stehenden Instrumentarium analysiert. Zudem wird ein Technologie-Monitoring durchgeführt, das die Relevanz von Technologien im Problemfeld Radikalisierung und Extremismus beobachtet. In einer Auswertung von Strafverfahrensakten wird ein Fokus auf die Anwendungspraxis und die Wirkungsweisen des Terrorismusstrafrechts gelegt und die biografischen Verläufe terroristischer Akteure und Akteurinnen analysiert. Es wird zusammengefasst, dass sich 2021 im Kontext der Coronapandemie ein ideologisch diffuses politisch motiviertes Radikalisierungsgeschehen entfaltet hat, wobei rechtsaffine, populistische bzw. verschwörungstheoretische sowie systemkritisch-demokratiedistante Weltanschauungen dominieren.
Straftäter, denen gegenüber in den Jahren 1999/2000 anlässlich eines Sexualdeliktes Sicherungsverwahrung angeordnet wurde, bilden die Probanden der vorliegenden Untersuchung. Im Zentrum des Forschungsinteresses stand die Frage, wie es Strafgerichte mit der Ermittlung, Prüfung und Darstellung täter- und tatbezogener Faktoren halten, und zwar nicht nur in den Urteilen, die zur Anordnung der Maßregel führten, sondern auch in zuvor gegenüber den Probanden ergangenen Entscheidungen, die häufig ebenfalls auf erhebliche Tatvorwürfe zurückgehen. Im Rahmen der dafür durchgeführten Strafaktenanalyse fand die Frage nach Häufigkeit und Inhalt forensisch-psychiatrischer Begutachtungen besondere Beachtung. Den Ergebnissen der Studie sind Ausführungen zur Entwicklung der gesetzlichen Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung - bis hin zu jenen Änderungen, die am 1. Januar 2011 in Kraft traten - sowie zur Praxis der Anordnung und Unterbringung vorangestellt. Ergänzt werden die Darlegungen durch acht ausführliche Fallskizzen, die sich im Anhang befinden, aber dennoch auch einen Einstieg in die Thematik bieten können.
Die vorliegende Forschungsdokumentation zu vollzugsbezogenen Projekten ist in Zusammenarbeit mit GESIS - Leibniz Institut für Sozialwissenschaften entstanden. Dokumentiert werden Studien aus den Jahren 1987 bis 2010, die in den einschlägigen Fachdatenbanken der Kriminologischen Zentralstelle (KrimZ) und des GESIS - Leibniz-Instituts für Sozialwissenschaften nachgewiesen sind. Die Dokumentation enthält u.a. Forschungsarbeiten zu den Gefangenen (psychosoziale Lage, Drogen, Gewalt und Suizid, junge Männer, Frauen, Ausländer, Sexualstraftäter, Rückfällige), zu Aspekten von Planung und Gestaltung (Soziales Training, Behandlung, Bildung und Arbeit, Sport, Entlassungsvorbereitung und Vollzugslockerungen), Vollzugspersonal und externen
Helfern sowie Gefängnisarchitektur und historischen Fragen.
Ein Merkmal, das uns und unser Leben entscheidend prägt, ist das Geschlecht. Allerdings ist auch in der Kriminologie das Mann-Sein immer noch das Maß aller Dinge, was sich schon darin zeigt, dass es den Terminus "Männerkriminalität" nicht gibt, wohl aber denjenigen der "Frauenkriminalität", mit dem Täterinnen als "Abweichung von der Abweichung" herausgestellt werden. Ein besonders irritierender doppelter Normverstoß liegt vor, wenn Frauen mit Gewalt- oder Sexualdelikten in Erscheinung treten. Diese Täterinnen werden in der Öffentlichkeit - wenn ihr Verhalten nicht sowieso übersehen oder bagatellisiert wird - als Opfer (ihrer Vergangenheit oder Gegenwart), Ungeheuer oder pathologischer Fall wahrgenommen. Aber nur wer Frauen als "wirkliche" Täterinnen - und zwar auch und gerade im Gewalt- und Sexualbereich - akzeptiert, kann zum einen ihre Opfer bemerken und zum anderen ihre geschlechtstypischen Sozialisations- und Lebensbedingungen wahrnehmen. Dies ist zwingende Voraussetzung, um mit ihnen erfolgreich arbeiten und weitere Taten verhindern zu können. Die Kriminologische Zentralstelle (KrimZ) führte im Oktober 2008 eine interdisziplinäre Fachtagung zu dem Thema "Täterinnen - Befunde, Analysen, Perspektiven" durch, deren Ergebnisse im vorliegenden Band dokumentiert sind.
Die im Band enthaltenen Beiträge gehen auf eine von der KrimZ 2007 in Wiesbaden veranstaltete Fachtagung zurück. Sie geben einen praxisbezogenen Überblick mit kritischen Stellungnahmen zu aktuellen Entwicklungen in der Strafrechtspflege, die man mit dem Stichwort „Privatisierung" zusammenfassen kann. Dabei geht es auch um Vergleichsmöglichkeiten zwischen verschiedenen Praxisfeldern, gehen Überlegungen zur Modernisierung und Optimierung öffentlicher Aufgaben doch weit über den Strafvollzug hinaus. Zwar werden Privatisierungen auch im sensiblen Bereich des Strafrechts in einigen Ländern eher als selbstverständlich angesehen als in Deutschland. Dennoch werden für die Sozialen Dienste der Justiz je nach Bundesland gegenwärtig recht unterschiedliche Reformen angestrebt. Im Strafvollzug erproben die Länder verschiedene Modelle der Kooperation mit privaten Unternehmen. Am weitesten gediehen sind die Privatisierungsbestrebungen im Bereich psychiatrischer Krankenhäuser einschließlich des Maßregelvollzugs.
Gewalt gilt in unserer Gesellschaft als unannehmbare Form persönlicher Auseinandersetzung, der durch möglichst lückenlos angelegte Tatbestände des Strafrechts zu begegnen ist. Dabei geht es nicht nur um Gewaltkriminalität auf öffentlichen Straßen und Plätzen. Seit einigen Jahren werden in Gesetzgebung, Polizei und Strafrechtspraxis, aber auch durch Frauenhäuser, Einrichtungen der Jugendhilfe, Beratungsstellen und nichtstaatliche Organisationen vielfältige Anstrengungen gegen Gewalt im privaten Raum unternommen. Dabei werden strafrechtliche Verbote zunehmend durch flankierende Regelungen wie das Recht auf gewaltfreie Erziehung und das Gewaltschutzgesetz ergänzt. Der vorliegende Band geht zurück auf eine 2006 von der KrimZ veranstaltete Fachtagung und bietet einen praxisbezogenen Überblick über aktuell bedeutsame Formen von Gewalt in Partnerbeziehungen und in der Familie. In diesem Zusammenhang greift er die neuesten Entwicklungen in der Rechts- und Kriminalpolitik ebenso auf wie praktische Präventionsansätze und -modelle.
Kooperation findet nur statt, wenn sie sich für die Beteiligten lohnt. Scheint der persönliche Einsatz unverhältnismäßig, die eigene Souveränität gefährdet, das gemeinsame Ziel doch mehr das des Anderen zu sein, bleibt es häufig bei halbherzigen Versuchen. Unterschiede in den Aufgaben und Befugnissen, Handlungsformen und Rahmenbedingungen von Jugendhilfe sowie Justiz stellen zusätzliche Hindernisse dar, die durch Informationsmängel und Vorurteile verstärkt werden. Die Problematik kann sich weiter verschärfen, wenn es um von Sexualdelikten betroffene Kinder geht, da den Beteiligten der vermeintlich beste Weg dann besonders wichtig, dieser aber mit speziellen Schwierigkeiten gepflastert ist. Um die Kooperation von Jugendhilfe und Justiz bei Sexualdelikten gegen Kinder näher zu beleuchten, veranstaltete die Kriminologische Zentralstelle (KrimZ) im März 2006 in Wiesbaden eine interdisziplinäre Fachtagung. Der vorliegende Band enthält die Schriftfassungen der dort gehaltenen Vorträge. Die Autorinnen und Autoren widmen sich relevanten Fragen aus dem Straf- und Familien- sowie Kinder- und Jugendhilferecht, stellen Forschungsergebnisse zur Zusammenarbeit vor und berichten aus langjährigen erfolgreichen Kooperationen. Hinzu kommen Informationen über die Sozialpädagogische Prozessbegleitung und das Gerichtswissen von Kindern sowie Aufforderungen, bestimmte Fehler bei der Verdachtsbegründung zu vermeiden und bei alledem immer das Kind im Blick zu behalten.
Seit mehreren Jahren richtet sich die öffentliche Aufmerksamkeit verstärkt auf Formen der Kriminalität, die durch Ideologien oder Vorurteile bestimmt sind. Dies gilt z. B. für „Hasskriminalität" gegen (vermeintliche) Angehörige von Minderheiten, für „politisch motivierte Kriminalität" gegen Repräsentanten oder Symbole eines Staates, der von den Tätern gewaltsam bekämpft wird, aber auch - spätestens seit dem 11. September 2001 - für Straftaten militanter Islamisten. Die Motive für solche Straftaten werden häufig unter dem Begriff des „Extremismus" zusammengefasst, der damit in einem weiteren Sinne als dem polizeilichen Verständnis verwendet wird. In Kooperation mit der Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention (DFK) veranstaltete die Kriminologische Zentralstelle (KrimZ) am 24. und 25. November 2005 in Wiesbaden eine interdisziplinäre Fachtagung zu dem Thema „Extremistische Kriminalität - Kriminologie und Prävention". Der vorliegende Band dokumentiert die Ergebnisse dieser Veranstaltung. Die Schriftfassungen der Referate werden dabei ergänzt durch eine „Bibliographie zur extremistischen Kriminalität", die das Ergebnis einer Gemeinschaftsarbeit der Bibliotheken des Bundeskriminalamtes und der KrimZ ist. Ziel der Tagung war es, den aktuellen Erkenntnisstand zu Kernpunkten der Thematik aus unterschiedlicher Perspektive zu betrachten und zu diskutieren sowie Perspektiven für die Zukunft, namentlich Möglichkeiten der Prävention, aufzuzeigen.
Gegenstand der empirischen Untersuchung sind die Schleswig-Holsteinischen Richtlinien zur Förderung der Diversion bei jugendlichen und heranwachsenden Beschuldigten und ihre Umsetzung in die Praxis. Die Untersuchung setzt zunächst an 1015 Fällen an, die in Diversionserfassungsbögen des ersten Halbjahres 2000 bei den einzelnen Staatsanwaltschaften Schleswig-Holsteins hinterlegt waren. Um ein umfassendes Bild über die Wirkungen und Handhabung der Richtlinien in der Praxis zu gewinnen, wurde eine vergleichende Aktenanalyse durchgeführt. Hierbei wurden n = 320 Fälle aus dem ersten Halbjahr 2000 aus ganz Schleswig-Holstein, bei denen gemäß der Diversionsrichtlinien verfahren wurde, mit n = 160 vergleichenbaren Fällen aus dem ersten Halbjahr 1998, unmittelbar vor Einführung der Richtlinie, verglichen. Zusätzlich wurden Befragungen mittels Interviewbögen bei Staatsanwaltschaften und Polizeibehörden durchgeführt. Nach einem Überblick über die Diversion werden die schleswig-holsteinischen Richtlinien zunächst vorgestellt und eingeordnet. Die Auswertungen und Analysen der Diversionserfassungsbögen und Akten zeigen, dass die Beschuldigten in der Regel Ersttäter sind, im Durchschnitt 15,5 Jahre alt und Bagatelldelikte verübten. Die Tatmotivation ist überwiegend als "jugendtypisch" einzuordnen. Die Diversion dient bei diesen Beschuldigten der Verdeutlichung von Regeln und Normen, eine besondere erzieherische Einflussnahme erscheint nicht nötig. Diskutiert werden rechtsstaatliche Bedenken gegenüber dem schleswig-holsteinischen Diversionskonzept. Auf positive Entwicklungen im Zuge der Einführung der Richtlinien wird hingewiesen. In einem Resümee werden Hinweise für die Weiterentwicklung schneller und flexibler Reaktionen auf leichte Straftaten von Jugendlichen und Heranwachsenden gegeben.