Strafrecht. Strafverfolgung. Sanktionen
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Dargestellt wird der Einfluss der globalen Furcht vor Terrorismus auf gesetzgeberische Maßnahmen in Europa anhand strafprozessualer Entwicklungen im Recht der Europäischen Union (EU) sowie im Nationalen Recht auswählter europäischer Staaten (Vereinigtes Königreich, Spanien, Deutschland und Frankreich). So hat die EU die europäische Zusammenarbeit gegen den Terrorismus intensiviert u.a. mit Rahmenbeschlüssen über einen Europäischen Haftbefehls, zur Vorratsdatenspeicherung oder zu gemeinsamen Ermittlungsgruppen. Als problematisch eingestuft wird die Einführung sog. Terrorlisten. Anhand zweier Fälle eines Einspruchs von Personen gegen ihre Auflistung vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg wird die Problematik illustriert und die Rechtsprechung hierzu nachgezeichnet. Kritisiert wird die Ausweitung der Strafbarkeit durch eine Erweiterung der Straftatbestände auf Verdachtsfälle, auf Vorbereitungshandlungen oder öffentliche Aufforderungen zu terroristischen Straftaten. Insgesamt zeigen die Trends eine Ausweitung polizeilicher Ermittlungsbefugnisse, Einschränkungen von Bürgerrechten sowie eine Intensivierung der nationalen und internationalen Zusammenarbeit von Polizei und Geheimdiensten. In einem Fazit werden die dargestellten Trends und Entwicklungen kritisch bewertet.
Zur Diskussion stehen Beweisverbote, die im deutschen Strafprozessrecht nach hier vertretener Meinung nur singulär und wenig systematisch gesetzlich geregelt sind und auf einer unübersichtlichen obersten und obergerichtlichen Rechtsprechung basieren. Beweisverbote im europäischen Ausland und völkerrechtliche Auslegungen werden bei der Diskussion berücksichtigt. Empfohlen wird die Einführung einer gesetzlich verankerten Generalklausel zur Verwertbarkeit von unter Rechtsverstößen erlangten Beweisen durch den Gesetzgeber. Kontrovers diskutiert wird die sogenannte Widerspruchserfordernis beim Beweisverwertungsverbot. Es wird für eine gesetzliche Regelung des Verwertungswiderspruchs plädiert.
Auf eine Vereinbarung im Rahmen des Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und SPD für die 18. Legislaturperiode hin wurde vom Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas im Juli 2014 die Expertenkommission zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des allgemeinen Strafverfahrens und des Jugendstrafverfahrens einberufen. Der Expertenkommission gehörten Vertreter der Wissenschaft und der juristischen Praxis sowie Experten aus den Landesjustizverwaltungen, dem Bundesministerium des Innern und dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz an. Die Expertenkommission hat alle Verfahrensabschnitte des Strafverfahrens – vom Ermittlungsverfahren bis zur Strafvollstreckung – daraufhin untersucht, inwieweit sie unter Berücksichtigung rechtsstaatlicher Grundsätze in ihrer heutigen strukturellen Ausgestaltung den Anforderungen an ein effektives, praxistaugliches und modernes Strafverfahren noch entsprechen. Juli 2014 bis September 2015 hat sich die Expertenkommission zu acht Sitzungen im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zusammengefunden. In sieben weiteren jeweils zweitägigen Arbeitssitzungen hat die Expertenkommission die Fragestellungen anhand von schriftlichen Gutachten ihrer Mitglieder beraten. Auf der Grundlage ihrer Beratungen hat die Expertenkommission die in diesem Bericht dargestellten Empfehlungen formuliert und begründet.
Die Gutachten sowie die Protokolle der Arbeitssitzungen sind dem Bericht als Anlagenband I und II beigefügt.