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Evaluierungsbericht der Landesregierung zum Gesetz zur Regelung des Vollzuges der Sicherungsverwahrung in Nordrhein-Westfalen (Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz Nordrhein-Westfalen - SWollzG NRW) vom 30. April 2013 (GV. NRW. 5. 212)

  • Vorgestellt werden der am 28. November 2018 veröffentlichte Evaluationsbericht der Landesregierung Nordrhein-Westfalen (NRW) über das nordrhein-westfälische Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz sowie empirische Befunde des Kriminologischen Dienstes NRW. Es wird konstatiert, dass der Behandlungsbedarf von Sicherungsverwahrten im Zeitraum vom 1.4.2017 bis zum 31.3.2018 durchschnittlich bei 6,0 Behandlungserfordernissen lag, während 2014 ein Wert von 4,3 ermittelt wurde. Darüber hinaus wurde eine sinkende Mitwirkungsbereitschaft bei Untergebrachten sowohl hinsichtlich der Verfolgung des Vollzugsziels als auch der Behandlungsangebote festgestellt. Nach Auffassung des Kriminologischen Dienstes NRW ist dies vor allem auf die Motivation der untergebrachten und weniger auf die Ausstattungsmängel in der Sicherungsverwahrung zurückzuführen. Auch vor diesem Hintergrund wurde ein dreistufiger Ausbau des Behandlungsprogramms vorgenommen. Das Programm umfasst eine Motivations- und Basisbehandlung, eine deliktorientierte Behandlungswohngruppe sowie eine intensive Förderung behandlungsgeeigneter und behandlungsmotivierter Untergebrachter. Darüber wurde festgestellt, dass die Gewährung von Langzeitausgängen sich positiv auf die Vorbereitung eines geeigneten sozialen Empfangsraums nach der Entlassung auswirkt. Auch für die nachgehende Betreuung nach § 60 SVVollzG NRW und die Möglichkeit einer Aufnahme auf freiwilliger Grundlage gemäß § 61 SVVollzG NRW werden positive Auswirkungen auf die Legalbewährung ehemaliger Untergebrachter konstatiert. Abschließend wird geschlussfolgert, dass sich das Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz allgemein bewährt hat und kein Bedarf für eine generelle Änderung vorliegt.

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Metadaten
Series (Serial Number):Nordrhein-Westfalen / Landtag: Vorlage (17/1452)
Publisher:Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Place of publication:Düsseldorf
Document Type:Report
Language:German
Year of first Publication:2018
Contributing Corporation:Nordrhein-Westfalen / Ministerium der Justiz
Release Date:2023/12/05
Tag:Sicherungsverwahrter; Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz NRW
GND Keyword:Sicherungsverwahrung; Gesetz; Evaluation
Page Number:[2], 6, 67 Seiten
Note:
Enth.: Langenhoff, Georg: Sicherungsverwahrung in Nordrhein-Westfalen : ein empirischer Beitrag zur Evaluation des Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetzes
des Landes Nordrhein-Westfalen (SVVollzG NRW)
Institutions:Nordrhein-Westfalen / Ministerium der Justiz
DDC classes:300 Sozialwissenschaften / 360 Soziale Probleme, Sozialdienste, Versicherungen / 365 Justizvollzugsanstalten und verwandte Einrichtungen
KrimZ Classification:Strafvollzug. Sicherungsverwahrung. Maßregelvollzug
Licence (German):License LogoUrheberrechtlich geschützt