Zur Diskussion über eine Erweiterung der Strafbarkeit von Cybergrooming
- Kritisch betrachtet werden zwei Gesetzentwürfe, die die Strafbarkeit von Cybergrooming (§ 176 Abs. 4 Nr. 3 StGB) im vorbereitenden Stadium eines sexuellen Missbrauchs von Kindern erweitern wollen: (1) Gesetzentwurf der Bundesregierung (BR-Drs. 365/19 vom 9.8.2019), der u.a. vorschlägt, durch eine Neufassung des § 176 Abs. 6 StGB den Versuch des Cybergrooming gegenüber objektiv untauglichen betroffenen Personen oder Tatobjekten unter Strafe zu stellen, sowie (2) Gesetzesantrag des Landes Hessen (BR-Drs. 518/18 vom 16.10.2018), der nach Beratungen im Rechtsausschuss des Bundesrates eine Erweiterung des objektiven Tatbestands des § 176 Abs. 5 Nr. 3 und 4 StGB vorsieht und Kinder solchen Personen gleichstellt, die lediglich der Täter für ein Kind hält. Eine isolierte Neufassung des § 176 Abs. 6 StGB wird abgelehnt. Bedenken werden formuliert zu der von der Hessischen Landesregierung vorgeschlagenen Gleichstellung von Kindern mit Personen, die lediglich für Kinder gehalten werden können. Die in den Entwürfen vorgeschlagenen punktuellen Änderungen des Sexualstrafrechts erscheinen in der Gesamtwürdigung nicht widerspruchsfrei. Plädiert wird für eine breiter angelegte Reform des Sexualstrafrechts, die bereits durch eine vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz eingesetzte Reformkommission vorbereitet wurde.
Author: | Axel DesseckerGND |
---|---|
Parent Title (German): | Kriminalpolitische Zeitschrift (KriPoZ) |
Publisher: | Deutsche Hochschule der Polizei |
Place of publication: | Münster |
Document Type: | Article |
Language: | German |
Year of first Publication: | 2019 |
Release Date: | 2022/07/11 |
GND Keyword: | Cyber-Grooming; Strafbarkeit; Strafrecht |
Volume: | 4.2019 |
Issue: | 5 |
First Page: | 282 |
Last Page: | 286 |
Institutions: | Kriminologische Zentralstelle (KrimZ) |
DDC classes: | 300 Sozialwissenschaften / 340 Recht / 345 Strafrecht |
KrimZ Classification: | Strafrecht. Strafverfolgung. Sanktionen |
Licence (German): | Urheberrechtlich geschützt |