Kriminologische Zentralstelle (KrimZ)
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Oberlandesgerichtliche Kontrolle langer Untersuchungshaft : Erfahrungen, Probleme, Perspektiven
(1998)
Der vorliegende Band enthält Beiträge einer Expertentagung im Dezember 1996 in Wiesbaden zur Problematik lang andauernder Untersuchungshaft und ihrer Begrenzung. Vor dem Hintergrund einer Zahl von aktuell ca. 7.000 Fällen, bei denen die Haftdauer von 6 Monaten überschritten wird (20 % aller Verhafteten) wird der Versuch unternommen, die Problemfelder zu bezeichnen, die Schwierigkeiten in der Praxis zu untersuchen und gleichzeitig Lösungsansätze für eine Verfahrensbeschleunigung und Haftverkürzung aufzuzeigen. Der Band gliedert sich in folgende Abschnitte: (1) Übergreifende Betrachtung der Kontrolle langer Untersuchungshaft aus rechtlicher und empirischer Sicht, (2) Die oberlandesgerichtliche Kontrolle langer Untersuchunghaft - Erfahrungen aus der Praxis, (3) Ursachen für Verfahrensverzögerungen, (4) Möglichkeiten der Verfahrensbeschleunigung und Vermeidung von Haftbefehlsaufhebungen, (5) Praktische Bedeutung der Haftkontrolle nach §§ 121ff StPO, (6) Rechtsprechungsanalyse zu §§ 121ff StPO insbesondere im Hinblick auf die Gründe für Haftfortdauer bzw. Haftaufhebung. Im Anhang finden sich die Richtlinien der Generalstaatsanwaltschaften zur Bearbeitung von Haftsachen.
Das "Gesetz zur Bekämpfung von Sexualdelikten und anderen gefährlichen Straftaten" vom 26. Januar 1998 stellt die Landesjustizverwaltungen und die Justizpraxis vor neue Herausforderungen im Umgang mit Sexualstraftätern. Dies betrifft vor allem die Verlegung von Gefangenen in sozialtherapeutische Anstalten und Abteilungen des Justizvollzuges. Während diese bisher ausschließlich freiwillig und mit Zustimmung des Anstaltsleiters erfolgte, sieht der geänderte § 9 StVollzG eine solche Verlegung für Sexualstraftäter mit mehr als zwei Jahren Freiheitsstrafe nunmehr als Regelfall vor. Diese und weitere neue Bestimmungen führten bundesweit zu zahlreichen Diskussionen und Planungen, aber auch zu vielen offenen Fragen. Vor diesem Hintergrund veranstaltete die Kriminologische Zentralstelle (KrimZ) in Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis Sozialtherapeutische Anstalten im Justizvollzug e.V. im Juni 1999 in Wiesbaden eine Fachtagung, deren Ergebnisse in diesem Band dokumentiert werden. In Referaten einschlägiger Experten werden zentrale Problemfelder des Tagungsthemas aus juristischer, medizinischer und sozialwissenschaftlicher Perspektive diskutiert. Dargestellt werden auch die Ergebnisse einer KrimZ-Umfrage zur Umsetzung des Gesetzes in der Praxis sowie die Berichte mehrerer Landesjustizverwaltungen über ihre aktuellen Planungen. Im Anhang findet sich eine Auswahlbibliographie zum Tagungsthema.
Der vorliegende Forschungsbericht liefert eine breite und für die westlichen Bundesländer repräsentative Darstellung zur Praxis der Anordnung und Vollstreckung der strafrechtlichen Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus. Daten über Unterbringungen nach § 64 StGB und über sanktionslose Verfahren gegen schuldunfähige Personen werden zu Vergleichen herangezogen. Zunächst wird die Maßregel nach § 63 in den Zusammenhang des Sanktionenrechts gestellt. Auf dieser Grundlage werden unter Einbeziehung amtlicher statistischer Daten und bisheriger empirischer Ergebnisse Forschungsfragen und -methoden der Untersuchung entwickelt. Für die Beschreibung der Untersuchungsgruppe werden allgemeine soziodemographische Daten sowie Daten zu psychischen Störungen und der strafrechtlichen Vorbelastung der untersuchten Personen erhoben. Modalitäten der Anordnung und Vollstreckung der Maßregel nach § 63 StGB stellen den zentralen Teil des Projektes dar. Bezogen auf die Anordnung der Maßregel werden verfahrensbezogene Aspekte wie vorläufige Freiheitsentziehungen sowie Begutachtung, Verteidigung und erkennende Gerichte untersucht. Im einzelnen werden weiter die Anlaßdelikte für die Anordnung der Maßregel sowie wesentliche Aspekte der Sanktionsentscheidung selbst betrachtet. Schließlich wird auf regionale Unterschiede der Unterbringungshäufigkeit hingewiesen. Anschließend wird der Verlauf der Vollstreckung von der Rechtskraft der Unterbringungsentscheidung bis zur Erledigung der Maßregel beschrieben. Dabei stehen die justitiellen Weichenstellungen sowie die Unterbringungsdauer im Vordergrund. Es folgt eine Untersuchung der Effektivität der Maßregel anhand der Legalbewährung nach den Daten des Bundeszentralregisters sowie der Widerrufe der Aussetzung zur Bewährung. Den Abschluss bildet ein kriminalpolitischer Ausblick.
Die strafrechtliche Unterbringung psychisch gestörter sowie alkohol- oder drogenabhängiger Straffälliger in Einrichtungen des Maßregelvollzuges ist immer wieder Gegenstand kontroverser Diskussionen. Während es dabei in den Massenmedien meist um spektakuäre Einzelfälle, z. B. Entweichungen und neue Straftaten von Maßregelvollzugspatienten geht, sind für die Fachöffentlichkeit vor allem Fragen der rechtlichen und praktischen Ausgestaltung der Unterbringung von Interesse. Besonders bedeutsam ist diese Thematik für die neuen Bundesländer, in denen die Versordung forensisch-psychiatrischer Patienten seit 1990 neu zu gestalten war. Die am 19./20.06.1995 in Berlin stattgefundene Fachtagung widmete sich dem Thema des Neuaufbaus des Maßregelvollzugs in den neuen Bundesländern. Der vorliegende Band enthält die Beiträge dieser Fachtagung. In einem ersten Teil werden empirische Ergebnisse zum Maßregelvollzug in den neuen Bundesländer referiert, die aus einer von der Kriminologischen Zentralstelle (KrimZ) in Wiesbaden in Kooperation mit dem Institut für Forensische Psychiatrie der Freien Universität Berlin in den Jahren 1993 und 1994 durchgeführten Studie zur Versorgungssituation forensisch-psychiatrischer Patienten in den neuen Bundesländern resultieren. Präsentiert werden darüberhinaus empirische Ergebnisse einer Umfrage über die Praxis des Maßregelvollzuges in den alten Bundesländern. In vier inhaltlich gegliederten Themenblöcken werden anschließend aktuelle Fragen des Maßregelvollzuges (rechtliche Rahmenbedingungen, allgemeine und übergreifende Konzepte, therapeutische Konzepte und erforderliche Ressourcen, Überleitung und Nachsorge zu entlassender Patienten) erörtert. Den Abschluß der Tagung bildete eine Expertenrunde zu den weiteren Perspektiven der Versorgung forensisch-psychiatrischer Patienten. Der Band enthält die Eingangsstatements der Experten und zeichnet die sich anschließende Diskussion nach.
Der vorliegende Forschungsbericht stellt den Abschluss einer Teiluntersuchung zu dem Forschungsprojekt der Kriminologischen Zentralstelle (KrimZ) "Anordnung und Vollstreckung der Maßregeln gemäß §§ 63 und 64 StGB" dar. Er enthält eine breite und für die westlichen Bundesländer repräsentative Darstellung der Anordnungs- und Vollstreckungspraxis der strafrechtlichen Unterbringung in einer Entziehungsanstalt. Zunächst wird die Maßregel nach § 64 StGB in den Zusammenhang des Sanktionenrechts gestellt. Auf der Grundlage amtlicher statistischer Daten und des Stands der empirischen Forschung werden anschließend Forschungsfragen und -methoden der Untersuchung entwickelt. Für die Beschreibung der Untersuchungsgruppe werden allgemeine soziodemographische Daten sowie Daten zur Suchtproblematik und der strafrechtlichen Vorbelastung der untersuchten Personen erhoben. Modalitäten der Anordnung und Vollstreckung der Maßregel nach § 64 StGB stellen den zentralen Teil des Projektes dar. Bezogen auf die Anordnung der Maßregel werden prozessuale Aspekte, vor allem Verfahren im Vorfeld der Maßregel sowie Begutachtung, Verteidigung und anordnende Gerichte, näher untersucht; es wird nach Anlaßdelikten und unterschiedlichen Personengruppen differenziert; vor allem werden die wesentlichen Elemente der Sanktionsentscheidung dargelegt und auf bedeutsame regionale Unterschiede der Unterbringungshäufigkeit hingewiesen. Für die Untersuchung der Vollstreckung der Maßregel werden Vollstreckungsverläufe im Längsschnitt bis hin zur Erledigung der Maßregel abgebildet. Dabei stehen die justitiellen Weichenstellungen, die Dauer und Beendigung des Vollzugs sowie Vollzugslockerungen im Vordergrund. Abschließend werden Fragen der Effektivität der Maßregel erörtert und kriminalpolitische Folgerungen aus den Ergebnissen diskutiert.
Ein breit angelegtes Forschungsprojekt der Kriminologischen Zentralstelle (KrimZ) beschäftigte sich mit der Anordnung und Vollstreckung der stationären Maßregeln nach § 63 und § 64 StGB (Projektlaufzeit 1993 bis 1996). Während im bereits erschienenen Band über "Die strafrechtliche Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus" (Kriminologie und Praxis ; Band 13) die Unterbringung nach § 63 StGB in den Blick genommen wurde, widmet sich der vorliegende Band der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nach § 64 StGB. Hierzu veranstaltete die KrimZ am 5. und 6. Dezember 1994 in Wiesbaden ein Expertenkolloquium, dessen Ergebnisse zusammen mit weiteren Beiträgen in diesem Band veröffentlicht sind. An der Tagung beteiligten sich Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus den Bereichen der psychiatrischen und psychologischen Forschung, der Maßregelvollzugspraxis, der Strafrechtswissenschaft, der Kriminologie und der Strafjustiz, den sozialen Diensten der Justiz sowie der Justiz- und Gesundheitsverwaltung. Im Vordergrund der Erörterungen standen zunächst die verschiedenen Unterbringungsmöglichkeiten für alkohol- und drogenabhängige Straftäter im Maßregelvollzug sowie Alternativen. Darüber hinaus wurden die justitellen Weichenstellungen bei Anordnung und Vollstreckung der Maßregel nach § 64 StGB thematisiert. Zugleich wurden auch Fragen der inhaltlichen Vollzugsgestaltung und der organisatorischen Struktur des Maßregelvollzugs angesprochen. Der Band gliedert sich in folgende Teile: (1) Erste Ergebnisse aus der empirischen Untersuchung der KrimZ, (2) Problemfelder der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt und alternative Sanktionsformen, (3) Kriminalpolitischer Ausblick mit Beiträgen der Teilnehmer einer abschließenden Podiumsdiskussion sowie (4) Zusammenfassung der Diskussionen.
Fragen der Struktur und Organisation der Sozialen Dienste der Justiz sind ebenso facettenreich wie umstritten. Dies liegt einerseits an den vielfältigen, zum Teil neuartigen und sich verändernden Aufgaben, die diese Dienste zu bewältigen haben, andererseits an den unterschiedlichen Konzepten und Regelungen, die in den vergangenen Jahrzehnten in den Bundesländern entstanden sind. Die Kriminologische Zentralstelle (KrimZ) befasst sich mit diesem Themengebiet im Rahmen eines mehrstufig angelegten Forschungsprojektes, bei desssen Realisierung bereits zwei Bände der Reihe "Kriminologie und Praxis" erarbeitet wurden (KUP 11, KUP 14). Der vorliegende Band knüpft an eine Fachtagung an, die im Dezember 1995 in Bonn als gemeinschaftliche Veranstaltung der KrimZ und des DBH-Bildungswerkes stattfand und umfasst u.a. folgende Themenbereiche: (1) Hauptergebnisse einer bundesweiten Befragung der KrimZ zur Tätigkeit der Sozialen Dienste in der Justiz, (2) Statements zur Spezialisierung sozialer Arbeit aus der Sicht verschiedener Arbeitsfelder, (3) Praxis und Ergebnisse des Qualifizierungsprogramms der DBH in den neuen Ländern, (4) Strukturen Sozialer Dienste in den europäischen Nachbarländern, (5) Thesen zu Entwicklungsperspektiven der Sozialarbeit in der Justiz.
Als Femizid wird die Tötung von Mädchen oder Frauen aufgrund ihres Geschlechts bezeichnet. Eine Debatte zu verschiedenen Formen von Partnertötungen mit weiblichen Opfern vor dem Hintergrund hierarchisch geprägter Geschlechterverhältnisse wird in anderen Ländern seit einiger Zeit geführt, fand aber in Deutschland erst in jüngster Zeit Eingang in den wissenschaftlichen Diskurs. Nach einer Übersicht über die Verwendung des Begriffs Femizid und die dazugehörenden Debatten in verschiedenen Ländern und Kulturkreisen werden mögliche Erscheinungsformen und Prävalenzen aufgezeigt. Auf Fragen der aktuellen strafrechtlichen und kriminalpolitischen Handhabung von Femizid im Aus- und Inland wird eingegangen.
Einführend werden die durch die Föderalismusreform veränderten Rechtsgrundlagen für die Sozialtherapie erläutert und die Situation der Haftplatzkapazitäten und der tatsächlichen Belegung tabellarisch dargestellt. Anschließend werden die Ergebnisse einer Evaluation der Sozialtherapie im Justizvollzug referiert. Es zeigt sich, dass es sowohl beim Einweisungsverfahren als auch bei den Therapiephasen und der Therapievorbereitung verschiedene Vorgehensweisen gib. Zudem wird festgestellt, dass die Einrichtungen überwiegend den kognitiv-behavioralen Ansatz verfolgen, die Behandlungsvielfalt aber rückläufig ist. In allen Einrichtungen werden neben Einzel- auch Gruppenmaßnahmen angeboten, wobei bei letzteren eine Heterogenität zu verzeichnen ist. Aufgrund der Spezialisierung auf eine bestimmte Behandlungsrichtung oder eine bestimmte Klientel kommt es auch innerhalb eines Bundeslandes zu einer großen Spannbreite.
Am 13. Juni 1986 fand in Wiesbaden die Eröffnungsveranstaltung der Kriminologischen Zentralstelle (KrimZ) statt. Der Band enthält Reden und Diskussionbeiträge dieser Veranstaltung. Zunächst wird die neu eingerichtete Institution "Kriminologische Zentralstelle" vorgestellt, anschließend werden die Möglichkeiten einer anwendungsbezogenen Kriminologie unter verschiedenen Aspekten diskutiert. Neben der Erörterung grundsätzlicher Fragen werden unterschiedliche Erwartungen, Forderungen und Grenzziehungen seitens der empirischen und dogmatischen Wissenschaften und seitens der verschiedenen Praxisfelder formuliert. Das wissenschaftliche Kolloquium diente zugleich einer ersten Standortbestimmung der zukünftigen Arbeit der KrimZ.