Kriminologische Zentralstelle (KrimZ)
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Im 28. Jahr der Erhebungsreihe zur Situation in den sozialtherapeutischen Einrichtungen zeigt sich eine weitere Stabilisierung der strukturellen Gegebenheiten, da weiterhin 71 Einrichtungen vorhanden sind, die geringfügig weniger Haftplätze zur Verfügung stellen konnten als im Vorjahr. Es wird weiterhin die Tendenz einer Versorgungssättigung gesehen. Die Zahl der Gefangenen in sozialtherapeutischen Einrichtungen stieg im Berichtsjahr geringfügig. Folglich lässt sich auch eine leicht steigende Belegungsquote beobachten, womit der sinkende Trend der letzten Jahre unterbrochen wurde. In diesem Jahr sank der Anteil der Gefangenen, die älter als 50 Jahre alt sind leicht, wobei der Anteil der Jugendlichen und Heranwachsenden zum ersten Mal seit 2020 wieder leicht anstieg. Sexualstraftäter*innen stellten wieder gut die Hälfte der Inhaftierten in der Sozialtherapie. Der Anteil der Gefangenen, die keine Zulassung zu vollzugsöffnenden Maßnahmen innehatten oder höchstens zu Ausführungen zugelassen waren, betrug in diesem Jahr etwas weniger als 78%. Die Fachdienstausstattung blieb auf gleichbleibend günstigem Niveau mit lediglich 5,5 Haftplätzen auf einer Fachdienststelle. Weitere Ergebnisse und Entwicklungen werden im Bericht dargestellt.
Seit der Entstehung einer Öffentlichkeit in der modernen Gesellschaft werden Kriminalfälle aufgrund ihrer Häufigkeit und medialen Verfügbarkeit regelmäßig thematisiert. Die mediale Darstellung folgt journalistischen Interessen und unterscheidet sich je nach Medium hinsichtlich Form und Format, wobei digitale Medien und mobile Endgeräte spezifische Anforderungen mit sich bringen. Alle Medien haben ihre Eigengesetzlichkeiten. Die Digitalisierung hat sowohl die Geschwindigkeit der Informationsverbreitung als auch das Nutzungsverhalten deutlich verändert. Mediale Diskurse, wie etwa Reformen im Sexualstrafrecht, können politischen Entscheidungen (mit-)beeinflussen. Kriminalität und der Umgang mit Kriminalität sind zugleich politische Themen. Vor diesem Hintergrund erscheint eine Analyse der Wechselwirkungen und Zusammenhänge zwischen Medien, Kriminalität und Kriminalpolitik als notwendig. Die Beiträge dieses Bandes gehen auf eine Fachtagung der Kriminologischen Zentralstelle im Oktober 2017 in Wiesbaden zurück.
Gewalt und Zwang sind alltägliche Phänomene. Zunehmende Aufmerksamkeit gibt es für solche Vorfälle, die in gesellschaftlichen und staatlichen Einrichtungen vorkommen. So haben Befragungen unter Gefangenen ergeben, dass Gewalt im Strafvollzug häufiger vorkommt als erwartet und dass auch dort ein großes Dunkelfeld existiert. Über Fixierungen von Patientinnen und Patienten in der stationären Psychiatrie hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Die Aufarbeitung systematischer körperlicher und sexualisierter Gewalt in Internatsschulen und Einrichtungen der Heimerziehung ist bislang nicht abgeschlossen. Der Band befasst sich aus interdisziplinärer Perspektive mit verschiedenen Formen von Gewalt und Zwang im institutionellen Kontext und thematisiert sowohl Strategien der Täter/-innen als auch Folgen für die Betroffenen. Tatbegünstigende Strukturen werden ebenso diskutiert wie der institutionelle Umgang mit Aufarbeitung und Prävention.
Seit 1973 schützt das Strafgesetzbuch zwar die sexuelle Selbstbestimmung, nicht mehr die „Sittlichkeit“. Mittlerweile wird jedoch vermehrt in Frage gestellt, ob der Schutz der sexuellen Selbstbestimmung im Gesetz konsequent genug angelegt ist und in der Strafrechtspraxis durchgesetzt werden kann. Aktuelle Beispiele betreffen so unterschiedliche Konstellationen wie den Schutz vor sexuellem Missbrauch in Heimen und ähnlichen Einrichtungen, den Schutz vor plötzlichen sexuellen Übergriffen in Menschenmengen oder öffentlichen Verkehrsmitteln und den Schutz vor sexuellen Nötigungen in einer ausweglosen Lage. Seit der Strafrechtsreform im Jahr 1973 wurden weitere gesetzgeberische Maßnahmen ergriffen. Eine der jüngsten wesentlichen Änderungen wurde am 10. November 2016 mit dem Inkrafttreten des 50. Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – zur Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung – wirksam. Der vorliegende Band enthält Stellungnahmen zum neuen Recht aus unterschiedlichen Perspektiven und weitere aktuelle Forschungsergebnisse.
Behandlung im Justizvollzug
(2016)
Seit rund 40 Jahren ist der Strafvollzug in Deutschland auf das Ziel der Resozialisierung ausgerichtet. Das Strafvollzugsgesetz fordert einen "Behandlungsvollzug", und alle Länder, die seit der Föderalismusreform eigene Gesetze eingeführt haben, halten daran fest. Damit entsprechen sie nicht zuletzt den Anforderungen des Grundgesetzes, die das Bundesverfassungsgericht bereits in den 1970er-Jahren herausgearbeitet hat, bevor das Strafvollzugsgesetz des Bundes in Kraft getreten ist.
Doch wie weit reichen die Möglichkeiten der Behandlung? Wie wirksam ist Behandlung bei unterschiedlichen Gruppen von Gefangenen? Welche Erfahrungen können verallgemeinert werden? Welche neuen Anforderungen sind zu berücksichtigen? Das sind einige der Fragen, die bei einer Tagung der KrimZ im November 2015 in Wiesbaden aufgegriffen wurden. Der vorliegende Band enthält alle Beiträge zu dieser Veranstaltung.
Die vorliegende Untersuchung, die im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und in Kooperation mit dem Arbeitskreis der Opferhilfen e.V. (ado) durchgeführt wurde, enthält eine Bestandsaufnahme aller Opferhilfeeinrichtungen der Bundesrepublik Deutschland, die sich der Beratung und Betreuung von Betroffenen von Gewalt- und Sexualdelikten widmen. Durch eine quantitative Onlineumfrage und qualitative Interviews wurden Daten erhoben, die erstmals die Einrichtungen der Opferhilfe in Deutschland über regionale und inhaltliche Grenzen hinweg darstellen.
Weiterhin wurde in diesem Projekt eine frei zugängliche, benutzerfreundliche Datenbank erstellt, die Betroffenen von Straftaten die Suche nach geeigneten Unterstützungsangeboten erleichtern soll: die Onlinedatenbank für Betroffene von Straftaten – ODABS (http://www.odabs.org).
Der vorliegende Band berichtet über eine vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in Auftrag gegebene länderübergreifende Evaluation sozialtherapeutischer Behandlung im Justizvollzug. In Fortführung eines Vorgängerprojekts, über dessen Ergebnisse 2009 ein Forschungsbericht von Melanie Spöhr vorgelegt wurde, werden die in den Bundesländern laufenden Evaluationsprojekte zur sozialtherapeutischen Behandlung von Sexualstraftätern systematisch erfasst und kontinuierlich begleitet. Die in den einzelnen sozialtherapeutischen Einrichtungen durchgeführten Behandlungskonzepte werden vergleichend dargestellt und bewertet. Über das Vorgängerprojekt hinaus werden auch Gewaltstraftäter in die Untersuchung einbezogen. Datengrundlage sind sowohl quantitative Einrichtungsbefragungen als auch ergänzend vertiefende qualitative Befragungen in den sozialtherapeutischen Einrichtungen sowie deren Behandlungskonzepte. Die Praxis der sozialtherapeutischen Einrichtungen, deren Zahl in den letzten Jahren deutlich angestiegen ist, hat sich auch inhaltlich verändert. Die Strafvollzugsgesetze der Länder sehen Sozialtherapie nicht mehr vorrangig für Sexualstraftäter vor. Darüber hinaus hat die Bedeutung der Sozialtherapie im Bereich der Sicherungsverwahrung und ihrer Vermeidung deutlich zugenommen. Die mehrjährige Forschungsarbeit, über die hier berichtet wird, ist auch Ausdruck solcher Umbrüche im Justizvollzug.
Der Bericht widmet sich zunächst dem Kammerurteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Fall M. gegen die Bundesrepublik Deutschland vom 17.11.2009 und der darauf zurückgehenden nationalen Gesetzgebung und Rechtsprechung, greift dabei Themen wie die Entschädigung für konventionswidrige Freiheitsentziehung und die Dauerobservation von Entlassenen auf und stellt dar, wie sich die Bundesländer auf und für die "neue" Sicherungsverwahrung einrichten. Dem schließen sich Ausführungen zu jenen Altfällen an, deren Sicherungsverwahrung nach § 66 StGB anlässlich einer vor dem 31.01.1998 begangenen Straftat erstmalig angeordnet worden war, die sich am 10.05.2010 in der Unterbringung befunden hatten und bei denen die Zehnjahresfrist spätestens am 31.12.2010 abgelaufen war. Die dargestellten Daten basieren auf einer Analyse der Gefangenenpersonalakten. Von zentraler Bedeutung war bei deren Erhebung, ob es während des Vollzugs der Freiheitsstrafe und der Sicherungsverwahrung zu therapeutischen und vollzugsöffnenden Maßnahmen gekommen war. Einen anderen Schwerpunkt bildete die Frage, in welcher Phase nach dem Kammerurteil und (damit) unter welchen rechtlichen Voraussetzungen die Fortdauer der Unterbringung geprüft worden war. Für jene Probanden, bei denen die Verwahrung endete, wurde zudem erhoben, wohin sie entlassen wurden und mit welchen Weisungen dies geschah.
Die Resozialisierung von Straffälligen, verstanden als der Prozess, diese zur Führung eines straffreien und gesellschaftlich verantwortungsvollen Lebens zu befähigen, stellt das zentrale Ziel des Straf- und Maßregelvollzugs sowie der ambulanten Maßnahmen in der Straffälligenhilfe dar. Im Idealfall handelt es sich dabei um individualisierte Hilfen für Straffällige. Neben Standardprogrammen, die für eine Vielzahl von Personen geeignet sind, muss es daher stets auch spezielle Angebote geben, die lediglich für einen vergleichsweise kleinen Teil von Betroffenen angezeigt sind. Diese Gruppe der „Straffälligen mit besonderen Bedürfnissen“ sowie die damit verbundenen Aufgaben und Fragestellungen standen im Mittelpunkt einer Fachtagung der KrimZ im Oktober 2013, deren Ergebnisse der vorliegende Band dokumentiert. Er gibt einen Einblick in zentrale Problembereiche und beschäftigt sich aus der Perspektive unterschiedlicher Expertinnen und Experten mit verschiedenen Konzepten und Lösungsansätzen.
Justizvollzug in Bewegung
(2013)
Seit über 30 Jahren ist der Strafvollzug in Deutschland auf das Ziel der Resozialisierung ausgerichtet. Das Strafvollzugsgesetz fordert einen „Behandlungsvollzug", und alle Länder, die seit der Föderalismusreform eigene Gesetze eingeführt haben, halten daran fest. In der öffentlichen Wahrnehmung sieht sich der Justizvollzug immer wieder mit Kritik konfrontiert und steht entsprechend unter Rechtfertigungsdruck. Die Kritik resultiert vermehrt aus Einzelfällen oder Berichten über „besondere Vorkommnisse“. Solche Diskussionen rücken jedoch häufig von allgemeinen Entwicklungen ab, die sowohl Gefangene als auch Bedienstete im Justizvollzug zumindest mittelbar betreffen. Der vorliegende Band, der auf die gleichnamige Fachtagung der Kriminologischen Zentralstelle im September 2012 zurückgeht, thematisiert zentrale Themen der Justizvollzugspraxis: von der Entwicklung der Gefangenenzahlen in Deutschland und Europa über Gewaltprävention und Übergangsmanagement nach der Entlassung bis hin zum Umgang mit „gefährlichen Straftätern", insbesondere in den Bereichen Sicherungsverwahrung und Therapieunterbringung.