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Vorgestellt wird ein Bericht der Landesregierung von Schleswig-Holstein, in dem Maßnahmen zur Verbesserung des Opferschutzes und zur Umsetzung des geltenden Opferentschädigungsgesetzes durch die zuständigen Landesbehörden darlegt werden. In diesem Zusammenhang wird die Opferentwicklung im Land Schleswig-Holstein für die letzten zehn Jahre differenziert nach Straftatengruppe und Alter überblicksartig dargestellt. Strafprozessuale Rechtsgrundlagen zum Opferschutz (z. B. Mitwirkung am Strafverfahren, Nebenklage) werden erörtert und Gesetzesinitiativen der SPD und des Bundesrates zum Opferschutz diskutiert. Das Opferentschädigungsgesetz wird detailliert (u. a. Anspruchsvoraussetzungen, Umfang der Leistungen) besprochen und in diesem Zusammenhang die Kritik der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten berücksichtigt. Der Täter-Opfer-Ausgleich wird gesondert dargestellt. Zudem werden weitere Maßnahmen zur Gewährleistung und Verbesserung des Opferschutzes (z. B. Opfer- und Zeugenbetreuung, Prozessbegleitung) angeführt, wobei auch polizeiliche und justizielle Maßnahmen diskutiert sowie verschiedene Pilotprojekte u. a. an Gerichten vorgestellt werden. Abschließend werden Konzepte, die vom Rat für Kriminalitätsverhütung in Schleswig-Holstein in mehreren Arbeitsgruppen erarbeitet worden sind, erörtert.
Der vorliegende Opferschutzbericht der Landesregierung Nordrhein-Westfalen (NRW) wurde unter Federführung des nordrhein-westfälischen Justizministeriums erstellt und geht auf den Beschluss der Landesregierung vom 21. September 2010 zurück. Der Bericht dient u. a. der Informierung von Bürgerinnen und Bürgern, Einrichtungen und Institutionen. Die Bedeutung des Opferschutzes als zentrales kriminalpolitisches Thema der Gegenwart wird betont. Der Bericht behandelt folgende Aspekte des Opferschutzes: (1) Rechtsgrundlagen des Opferschutzes, (2) opferschützende Maßnahmen und Projekte der Landesregierung sowie (3) Statistiken zur Opferentwicklung. Unter ersterem werden diverse Opferrechte – darunter Strafantrags- und Informationsrechte des Opfers – sowie materiell-strafrechtliche Regelungen und weitere Aspekte der Rechtslage erörtert. Der Fokus der aktuellen Maßnahmen und Projekte liegt vor allem auf der Kriminalprävention, der Aufklärung sowie auf vorhandenen Opferberatungs- und Opferbetreuungsstellen. Die Statistiken zur Opferentwicklung beruhen auf Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) des Landes NRW im Zeitraum von 2001 bis 2010. Dabei ist zu beachten, dass sich im Untersuchungszeitraum Veränderungen ergeben haben (z. B. das Inkrafttreten neuer Straftatbestände), die die Erfassung und Vergleichbarkeit der Daten beeinflussen.
Die vorliegende Untersuchung, die im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und in Kooperation mit dem Arbeitskreis der Opferhilfen e.V. (ado) durchgeführt wurde, enthält eine Bestandsaufnahme aller Opferhilfeeinrichtungen der Bundesrepublik Deutschland, die sich der Beratung und Betreuung von Betroffenen von Gewalt- und Sexualdelikten widmen. Durch eine quantitative Onlineumfrage und qualitative Interviews wurden Daten erhoben, die erstmals die Einrichtungen der Opferhilfe in Deutschland über regionale und inhaltliche Grenzen hinweg darstellen.
Weiterhin wurde in diesem Projekt eine frei zugängliche, benutzerfreundliche Datenbank erstellt, die Betroffenen von Straftaten die Suche nach geeigneten Unterstützungsangeboten erleichtern soll: die Onlinedatenbank für Betroffene von Straftaten – ODABS (http://www.odabs.org).
Vorgestellt wird der 2. Opferschutzbericht der Landesregierung von Schleswig-Holstein. Einführend wird ein Überblick über die Opferentwicklung in den letzten zehn Jahren (1995 – 2005) differenziert nach Straftatengruppe, Geschlecht und Alter gegeben. Strafprozessuale Rechtsgrundlagen zum Opferschutz (z. B. Beteiligung am Strafverfahren, Rechtsbeistand, Informationsrechte, besondere Schutzrechte) werden erörtert und verschiedene Initiativen zur Verbesserung des strafprozessualen Opferschutzes angeführt. Die Möglichkeiten der Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche im Strafverfahren (z. B. Adhäsionsverfahren) werden dargestellt. Neuerungen bei den materiell-strafrechtlichen Regelungen zum Opferschutz (z. B. Graffiti-Bekämpfungsgesetz, Stalking) sowie Neuerungen bei den zivilrechtlichen Regelungen zum Opferschutz (z. B. Gewaltschutzgesetz, Gesetz zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung) werden erwähnt. Der Täter-Opfer-Ausgleich, das Opferentschädigungsgesetz und das Opferanspruchssicherungsgesetz werden gesondert diskutiert. Maßnahmen zur Verbreitung von Informationen zum Opferschutz und verschiedene Projekte im Bereich des Opferschutzes (z. B. Maßnahmen gegen häusliche Gewalt, Fachstelle gegen Frauenhandel, Opferschutzberichte der Gerichtshilfe) sowie im Bereich der Zeugenberatung und -betreuung werden vorgestellt, wobei auch auf bauliche Maßnahmen und zeugengerechte Vernehmungsmethoden eingegangen wird.
Opferschutz ist auch das Ziel von Kriminalprävention. Zur Prävention von Jugendkriminalität durch weniger eingriffsintensive zeitnahe Maßnahmen wird auf die Möglichkeiten der Diversion hingewiesen. Erläutert werden Organisation und Arbeit des Rates für Kriminalitätsverhütung Schleswig-Holstein und es werden verschiedene Präventionsprojekte zum Schutz von Jugendlichen vorgestellt. Zudem haben alle Staatsanwaltschaften des Landes Sonderdezernate für Sexualstrafsachen eingerichtet, bei der Staatsanwaltschaft des Landgerichts Kiel existiert zudem ein Seniorenschutzdezernat. Abschließend werden polizeiliche und justizielle Aus- und Fortbildungen vorgestellt.
Der Schutz der Opfer von Straftaten ist mittlerweile fest in der Rechtsprechung verankert. Die Opferrechte im Strafverfahren sind in den letzten Jahrzehnten immer mehr erweitert worden, und gesetzliche Möglichkeiten sozialer Opferentschädigung bestehen seit bald 40 Jahren. Kriminalitätsopfer stehen im Brennpunkt öffentlicher Aufmerksamkeit, und sie gehören zu den wichtigen Klientengruppen sozialpädagogischer Praxis. Dennoch ist der Bedarf an Hilfe für Personen, die als Betroffene einer Straftat Leid erfahren haben, in der Gesellschaft nicht gedeckt. Institutionelle Unterstützung und Betreuung in Form von Information, Verständnis und Stabilisierung können dieses Leid mindern und den betroffenen Personen helfen, trotz des Geschehenen wieder zur Normalität zu gelangen.
Der vorliegende Band dokumentiert die Ergebnisse des Expertenkolloquiums "Hilfen für Opfer von Straftaten", welches im September 2013 in Frankfurt am Main stattfand. Der Band zieht eine aktuelle Zwischenbilanz aus den Perspektiven unterschiedlicher Akteure des Opferschutzes und der Opferhilfe und erörtert das Verhältnis von Polizei und Justiz zur Opferhilfe, die Stellung von Jungen und Männern als Kriminalitätsopfer, die Professionalisierung der Opferhilfe, Erfahrungen aus Österreich und der Schweiz sowie die neuen europäischen Rahmenregelungen des Opferschutzes.
Der vorliegende zweite Opferschutzbericht der Beauftragten für den Opferschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) dient u. a. als aktueller Tätigkeitsbericht der Beauftragten und des Teams seit Erscheinen des ersten Jahresberichts am 31.März 2019. Die Zusammensetzung des Teams ist bis auf den Ein- und Austritt von Praktikantinnen und Praktikanten nach wie vor unverändert. Der Aufgabereich des Teams umfasst (ebenfalls unverändert): (1) die Fortführung der Ansprechstelle für Opfer von Straf- und Gewalttaten, (2) Netzwerkarbeit und (3) die Mitarbeit an der Weiterentwicklung des justiziellen Opferschutzes. Seit Einrichtung der Ansprechstelle im Jahr 2017 bestand mit 1404 Betroffenen, seit dem letzten Bericht mit 576 Betroffenen Kontakt. Aktuelle Entwicklungen der Netzwerkarbeit zeichnen sich vor allem dadurch aus, dass seit dem letzten Berichtsjahr zwei große allgemeine Netzwerktreffen und zwei weitere Treffen zum Thema „Häusliche Gewalt“ organisiert wurden. Es wurden insgesamt 450 Gäste begrüßt. In Bezug auf die im letzten Berichtsjahr festgestellten Schwachstellen im justiziellen Opferschutz können in einigen Fällen positive Entwicklungen konstatiert werden. So werden z. B. von der Landeskoordinationsstelle zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Männer Unterstützungsangebote für von Gewalt betroffene Männer vorbereitet. Auch bezüglich der anonymen Spurensicherung sind Erfolge zu verzeichnen. Mit dem am 01.März 2020 in Kraft getretenen Masernschutzgesetz sind die Kosten für eine anonyme Spurensicherung unter Wahrung der Anonymität der Betroffenen von der Krankenkasse zu tragen.
Der vorliegende dritte Opferschutzbericht der Beauftragten für den Opferschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) dient u. a. als aktueller Tätigkeitsbericht der Beauftragten und des Teams im Berichtszeitraum von April 2020 bis März 2021. Die Zusammensetzung des Teams ist bis auf den Ein- und Austritt von Praktikantinnen und Praktikanten nach wie vor unverändert. Im Berichtsjahr (2021) wird das Team um die Stelle einer Dipl. Sozialarbeiterin vergrößert werden. Der Aufgabereich des Teams umfasst (seit Erscheinen des ersten Opferschutzberichts im März 2019 weiterhin unverändert): (1) die Fortführung der Ansprechstelle für Opfer von Straf- und Gewalttaten, (2) Netzwerkarbeit und (3) die Mitarbeit an der Weiterentwicklung des justiziellen Opferschutzes. Seit Einrichtung der Ansprechstelle im Jahr 2017 bestand mit 1843 Betroffenen, seit dem letzten Bericht mit 576 Betroffenen Kontakt. Infolge der Corona-Pandemie konnte die Netzwerkarbeit nur eingeschränkt ausgeübt werden. 2020 mussten die meisten Präsenzveranstaltungen abgesagt werden. Erst im Herbst desselben Jahres konnten Veranstaltungen in kleinerem Rahmen wieder stattfinden. Um das Defizit auszugleichen wurden u. a. Informationspapiere mit opferschutzrechtlichen Bezügen verfasst und z. B. an Fachberatungsstellen landesweit versandt. Im aktuellen Berichtszeitraum lag der Schwerpunkt des justiziellen Opferschutzes auf dem Themenbereich der psychosozialen Prozessbegleitung und dem Pilotprojekt „Pilotprojekt Koordinatorinnen und Koordinatoren für den Opferschutz im Strafverfahren bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften“.
Vierter Bericht der Beauftragten für den Opferschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (2017 - 2022)
(2022)
Im vorliegenden vierten Opferschutzbericht der Beauftragten für den Opferschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) werden – von der bisherigen Form abweichend – nicht nur aktuelle Entwicklungen im Opferschutz und Tätigkeiten der Beauftragten und des Teams erörtert, sondern u. a. auch ein Rückblick auf die Entwicklung der Stelle, den aktuellen Stand der Netzwerkarbeit, den Arbeitsalltag und die in NRW erfolgten Verbesserungen im Opferschutz gegeben. Der Aufgabenbereich der Beauftragten und des Teams ist seit der Einrichtung der Stelle (2017) unverändert. Dieser umfasst: (1) die Fortführung der Ansprechstelle für Opfer von Straf- und Gewalttaten, (2) Netzwerkarbeit und (3) die Mitarbeit an der Weiterentwicklung des justiziellen Opferschutzes. Vom Zeitpunkt der Einrichtung bis zum Berichtsjahr (2022) bearbeitete die Ansprechstelle insgesamt 2274 Anfragen von Einzelpersonen. Berücksichtigt man zusätzlich Kontaktanfragen der täglichen Arbeit (z. B. rechtliche Anfragen und Veranstaltungsplanungen) liegt die Anzahl der seit Dezember 2017 erfolgten Kontakte bei über 20 000. Das Netzwerk der Beauftragten und des Teams umfasst Vertreterinnen und Vertreter von Behörden, Organisationen und Vereinen mit Berührungspunkten zum Opferschutz. Exemplarisch können hierfür Beauftragte des polizeilichen Opferschutzes und die Landeskoordinierungsstelle zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Männer genannt werden. Bezüglich des justiziellen Opferschutzes werden positive Entwicklungen konstatiert. Besonderen Stellenwert erfahren hierbei die Einrichtung eines Opferschutzportals durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW (2020) und eines Opferschutzfonds durch den nordrhein-westfälischen Landtag (2022).
Im Zeitraum von Ende 2008 bis Mitte 2010 wurden in einem ersten Schritt durch Recherche und Versandaktionen alle Einrichtungen, die einen Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) anbieten, angeschrieben und in einem zweiten Schritt, durch Mithilfe der ermittelten Einrichtungen weitere Institutionen in diesem Tätigkeitsgebiet gefunden. Insgesamt existierten Mitte 2010 mindestens N = 438 TOA-Einrichtungen in Deutschland. 238 TOA-Einrichtungen haben anhand von standardisierten Fragebögen Angaben zu den Institutionen (u. a. Art und Weise der Durchführung des TOA, Kontext zu häuslicher Gewalt, Zielgruppen, Anzahl von Fällen, Auswahl der TOA-Fälle, Zusammenarbeit mit Polizei und Justiz) und zu den vermittelnden Personen (u. a. Qualifikation, Grad der Spezialisierung, Kontrollformen, Kooperationen, Ressourcenbedarf, Erfolgskriterien, rechtspolitische bzw. kriminalpolitische Einstellungen zum TOA) gemacht.