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Sozialtherapie in den 90er Jahren : gegenwärtiger Stand und aktuelle
Entwicklung im Justizvollzug
(1993)
Der vorliegende Band gliedert sich in zwei Hauptteile: In einem ersten Teil werden einzelne Aufsätze aus Wissenschaft und Praxis zur Sozialtherapie im Justizvollzug verzeichnet, so zur Entwicklung und Zukunft der Sozialtherapeutischen Anstalten (einschließlich "Mindestanforderungen an Sozialtherapeutische Einrichtungen"), zum aktuellen Stand der deutschen und internationalen Forschung zur Evaluation der Straftäterbehandlung, zur Praxis im sozialtherapeutischen Vollzug (Entscheidungen, Regeln, Anstaltsorganisation) sowie zur sozialtherapeutischen Behandlung von Frauen und Männern. Ein Fall aus der Behandlungspraxis sowie eine Abhandlung zum sexuell abweichenden Verhalten schließen den ersten Teil ab. Der zweite Teil widmet sich in einer synoptischen Darstellung zahlreichen formalen und inhaltlichen Aspekten der Sozialtherapie, die nach den Ergebnissen einer im Sommer 1992 durchgeführten Umfrage unter allen 14 derzeit existierenden sozialtherapeutischen Anstalten und Abteilungen erstellt wurde. Ergänzt wird die Synopse durch die Auswertung einer zeitgleich durchgeführten Anfrage bei den Landesjustizverwaltungen aller 16 Bundesländer zu ihrer Praxis und Bewertung der Sozialtherapie im Justizvollzug. Im Anhang findet sich eine Literaturübersicht zur Sozialtherapie aus den Jahren 1980 bis 1992.
Der Band enthält in dritter Folge alle für den Jahrgang 1992 von der KrimZ für die JURIS-Literaturdatenbank ausgewerteten Zeitschriftennachweise sowie weitere Datensätze, die von anderen JURIS-Dokumentationsstellen stammen. Weitere kriminalistisch-kriminologisch relevante Datensätze stellte das Bundeskriminalamt aus der COD-Literaturdokumentation zur Verfügung. Alle dokumentarischen Nachweise sind mit Kurzreferaten (Abstracts) versehen. Die Anordnung im Band folgt einer Sachgruppengliederung, die eine thematische Orientierung ermöglicht. Darüber hinaus gibt ein differenziertes Sachregister die Möglichkeit, gezielt nach Dokumenten zu suchen. Eine weitere Hilfestellung bietet ein Autorenregister.
Die strafrechtliche Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus : Probleme und Perspektiven
(1993)
Die strafrechtliche Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus findet - nicht zuletzt wegen steigender Belegungszahlen und spektakulärer Einzelfälle - zunehmendes Interesse. Der vorliegende Band geht auf ein Expertenkolloquium zurück, das die Kriminologische Zentralstelle vom 30.11. bis 1.12.1992 in Wiesbaden zum Thema "Probleme der strafrechtlichen Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus" veranstaltete. Experten aus unterschiedlichen Disziplinen und Berufsgruppen, die mit Unterbringungsfragen befasst sind, thematisierten die justitiellen Weichenstellungen im Verfahrensverlauf von der Anordnung einer einstweiligen Unterbringung über den Vollzug der Maßregel, Vollzugslockerungen und Überprüfung der Fortdauer, Fragen der Aussetzung, der Nachsorge, der Führungsaufsicht bis hin zur Legalbewährung und Aussetzungwiderruf. Ein besonderes Interesse lag auf dem Zusammenspiel von Strafjustiz und Psychiatrie. Die Beiträge zu den einzelnen Themenkomplexen sowie zur Abschlussdiskussion sind in überarbeiteter Form im vorliegenden Band enthalten. Ergänzend werden erste Erkenntnisse aus einer umfangreichen Aktenuntersuchung berichtet, die zu diesen Fragestellungen von der Kriminologischen Zentralstelle durchgeführt wird.
Behandelt werden die Bestimmungen des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG), die es drogenabhängigen Straftätern ermöglichen, sich anstelle von Strafhaft einer Drogentherapie zu unterziehen. Vorgestellt werden die Ergebnisse einer Analyse von einschlägigen Strafakten des Verurteilungsjahrganges 1984, der einschließlich der Vollstreckungszeiten und der Legalbewährung bis 1990 weiterverfolgt wurde. Eingangs werden der kriminalpolitische Rahmen und der Forschungsstand näher erläutert. Auf eine Charakterisierung der Therapieregelungen des BtMG und die Projektbeschreibung folgt ein ausführlicher Ergebnisteil, der zu folgenden Bereichen Stellung nimmt: (1) Sozio- und deliktbiografische Merkmale des Drogenabhängigen, (2) Einleitung des Zurückstellungsverfahrens, (3) Antragsbearbeitung und Überleitung in die Therapie, (4) Therapieverlauf, (5) Erledigung der Bezugsentscheidung, (6) Legalbewährung. In einer ausführlichen Zusammenfassung werden die Ergebnisse abschließend bewertet und praktische Vorschläge für eine verbesserte Nutzung dieser Therapieregelungen gemacht.
Ausgehend von einem kurzen Rückblick auf die Entwicklung der Sozialtherapeutischen Anstalten im Justizvollzug werden in diesem Beitrag aktuelle Problembereiche der Sozialtherapie diskutiert. Langjährige praktische Erfahrungen wie auch wissenschaftliche Evaluationsstudien sprechen für eine Konsolidierung und hinreichende Bewährung dieses Behandlungsansatzes. Dennoch verweist eine aktuelle Umfrage unter den bestehenden Einrichtungen auf zahlreiche Probleme und Mängel konzeptioneller und struktureller Art. Es wird die Ausarbeitung eines verbindlichen Rahmenkonzepts empfohlen.
Der Beitrag befasst sich mit Praxis und Bewährung der in BtMG §§ 35ff. geregelten Therapieüberleitung für drogenabhängige Straftäter (Zurückstellung der Strafvollstreckung). Ausgehend von Überlegungen zum Verhältnis von Freiwilligkeit und Zwang bei Therapien, werden zunächst allgemeine Entwicklungsschritte der Drogenabhängigkeit sowie neuere Tendenzen der therapeutischen Versorgung dargestellt; ferner wird die Frage erörtert, welche Beweggründe bei der Aufnahme einer Entzugsbehandlung im Vordergrund stehen. Eine Evaluation von Therapieüberleitungen gem. BtMG § 35 zeigte für die untersuchte Stichprobe, dass etwa die Hälfte aller auf diesem Wege begonnenen Therapien erfolgreich beendet wurden. Obwohl die erneute Straffälligkeit dieser Therapiegruppe (Beobachtungszeitraum: 3 Jahre) mit über 50% relativ hoch ist, zeigten sich bezüglich Schwere und Häufigkeit neuer Straftaten doch signifikant bessere Ergebnisse im Vergleich zu Therapieabbrechern und Nicht-Antritten. Abschließend werden einige zentrale drogenpolitische Konsequenzen vorgestellt. BtMG § 35 sollte danach nicht als Königsweg angesehen, aber bei geeigneten Fällen rechtzeitig zur Anwendung gebracht werden.
Ergebnisse einer empirischen Untersuchung der Kriminologischen Zentralstelle in Wiesbaden zur Praxis der Gemeinnützigen Arbeit werden berichtet. Ziel dieser Untersuchung war es, Aufschluss über Erledigungsformen und Vollstreckungsmodalitäten bei uneinbringlichen Geldstrafen sowie über mit der Durchführung der Gemeinnützigen Arbeit verbundene Probleme und Praktiken zu erhalten. Als Datengrundlage dienten Befragungen von Rechtspflegern und anderen Beteiligten an der Vermittlung der Gemeinnützigen Arbeit sowie 400 Akten von abgeschlossenen Verfahren. Folgende Ergebnisse werden ermittelt: (1) Die Gemeinnützige Arbeit machte nur 8,5% der Fälle einer Tilgung uneinbringlicher Geldstrafen gegenüber 77% Zahlungen und 14% Verbüßungen von Ersatzfreiheitsstrafen aus, (2) bei 5% der Verfahren mit der Gemeinnützigen Arbeit wurde die Geldstrafe vollständig durch Arbeit getilgt, (3) bei der Ausgestaltung der Gemeinnützigen Arbeit sind die drei Organisationsformen (Gerichtshilfe-, Vereins-, Rechtspflegermodell) entstanden. Insgesamt wird der Gemeinnützigen Arbeit ein Schattendasein bescheinigt. Eine Einführung als eigenständige Sanktion wird angesichts einer fehlenden Infrastruktur kritisch beurteilt.