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Diskutiert wird der aktuelle Forschungsstand über die Risikoeinschätzung und das Risikomanagement bei Sexualstraftätern bzw. Sexualstraftäterinnen in Deutschland. Es wird konstatiert, dass der überwiegende Teil der in Deutschland angewendeten Methoden empirisch fundiert ist. Nach hier vertretener Ansicht sind sogenannte aktuarische Risikobewertungsinstrumente (ARIs) und Instrumente der strukturierten professionellen Risikobeurteilung (SPJs) die bedeutsamsten methodischen Ansätze im aktuellen forensisch-psychologischen Diskurs. Die wichtigsten Instrumente beider Ansätze wurden für den deutschsprachigen Raum bereits übersetzt und kreuzvalidiert. Da das standardisierte Verfahren von ARIs keine Erfassung von idiografischen Merkmalen zulässt, die für die Einschätzung des Risikos sowie für das Risikomanagement im Einzelfall essenziell sind, haben sich in Deutschland vor allem SPJ-Verfahren durchsetzen können. Es wird konstatiert, dass in der letzten Dekade ein Zuwachs an (verpflichtenden) Behandlungsangeboten für entlassene Sexualstraftäter/-innen zu verzeichnen ist, was zu einem erheblichen Rückgang der Rückfälle geführt hat. Abschließend wird das Präventionsprojekt Dunkelfeld (PPK) vorgestellt, das Personen, die sich selbst als pädophil identifizieren, präventive Behandlungsmaßnahmen ermöglicht.
Vorgestellt wird der Bericht der Kommission zur Untersuchung der baulich-technischen und administrativen Sicherheitseinrichtungen der Justizvollzugsanstalt Plötzensee, welcher vom Justizsenator in Berlin nach einer Entweichung von vier Strafgefangenen Ende 2017 in Auftrag gegeben worden ist. Ziel war es, Schwächen des bestehenden Systems zu identifizieren und Vorschläge zur Verbesserung der baulich-technischen und administrativen Sicherheitsvorkehrungen zu formulieren. Im Fokus steht dabei die Kfz-Werkstatt der Justizvollzugsanstalt, von welcher die Entweichung gelang. Empfohlen wird insbesondere, ausbruchsrelevantes Werkzeug unter Verschluss zu halten und die Aus-/Rückgabe zu dokumentieren. Zudem wird angeregt, nicht genutzte Räumlichkeiten abzuschließen und die Werkstatträume so zu gestalten, dass eine Kontrolle der Strafgefangenen dauerhaft möglich ist. Bei niedrigem Personalstand wird empfohlen die Nutzung der Werkstatt zu untersagen. Im Rahmen der Untersuchung werden auch Empfehlungen zu weiteren Bereichen der Justizvollzugsanstalt (z. B. Sicherung des Justizvollzugskrankenhauses und einzelner Teilanstalten) gegeben.
Es wird ein Bericht vorgestellt, der im Nachgang an eine Entweichung eines Strafgefangenen aus der Justizvollzugsanstalt Tegel im Februar 2018 von der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung in Auftrag gegeben worden ist. Gegenstand des Berichts sind die Überprüfung der Sicherheitsarchitektur, die Analyse von Schwachstellen und die Formulierung von Verbesserungsvorschlägen. Im Zusammenhang mit der Sicherheitsarchitektur werden die baulich-technischen Sicherheitsvorkehrungen (u. a. Sicherheitslinien, Alarmzentrale, Fahrzeugschleuse) sowie die Sicherung durch das Anstaltspersonal (u. a. Aufgaben des AVD, Personalsituation) beschrieben und dabei insbesondere auf die Umstände der Entweichung eingegangen. Als Schwachstellen werden insbesondere die veraltete Fahrzeugschleuse, bei der eine Kontrolle des Fahrzeugunterbodens nur mangelhaft möglich ist, identifiziert, als auch die niedrige Personaldecke in der Justizvollzugsanstalt, die die Entweichung erleichtert hat. Abschließend werden Empfehlungen zur Verbesserung der Sicherheitsvorkehrungen in der Justizvollzugsanstalt gegeben, u. a. wird die Modernisierung der Fahrzeugschleuse angemahnt. Grundsätzlich wird die Aufstockung der Personaldecke als äußerst bedeutsam für die Sicherheit in der Justizvollzugsanstalt eingeschätzt.
Vorgestellt werden der am 28. November 2018 veröffentlichte Evaluationsbericht der Landesregierung Nordrhein-Westfalen (NRW) über das nordrhein-westfälische Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz sowie empirische Befunde des Kriminologischen Dienstes NRW. Es wird konstatiert, dass der Behandlungsbedarf von Sicherungsverwahrten im Zeitraum vom 1.4.2017 bis zum 31.3.2018 durchschnittlich bei 6,0 Behandlungserfordernissen lag, während 2014 ein Wert von 4,3 ermittelt wurde. Darüber hinaus wurde eine sinkende Mitwirkungsbereitschaft bei Untergebrachten sowohl hinsichtlich der Verfolgung des Vollzugsziels als auch der Behandlungsangebote festgestellt. Nach Auffassung des Kriminologischen Dienstes NRW ist dies vor allem auf die Motivation der untergebrachten und weniger auf die Ausstattungsmängel in der Sicherungsverwahrung zurückzuführen. Auch vor diesem Hintergrund wurde ein dreistufiger Ausbau des Behandlungsprogramms vorgenommen. Das Programm umfasst eine Motivations- und Basisbehandlung, eine deliktorientierte Behandlungswohngruppe sowie eine intensive Förderung behandlungsgeeigneter und behandlungsmotivierter Untergebrachter. Darüber wurde festgestellt, dass die Gewährung von Langzeitausgängen sich positiv auf die Vorbereitung eines geeigneten sozialen Empfangsraums nach der Entlassung auswirkt. Auch für die nachgehende Betreuung nach § 60 SVVollzG NRW und die Möglichkeit einer Aufnahme auf freiwilliger Grundlage gemäß § 61 SVVollzG NRW werden positive Auswirkungen auf die Legalbewährung ehemaliger Untergebrachter konstatiert. Abschließend wird geschlussfolgert, dass sich das Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz allgemein bewährt hat und kein Bedarf für eine generelle Änderung vorliegt.
Im Zentrum der kriminalprognostischen Begutachtung steht der individuelle Beurteilungsfall. Aus straf- und verfassungsrechtlichen Grundprinzipien wird das Erfordernis einer Berücksichtigung individueller Besonderheiten hergeleitet. Herausgearbeitet wird, dass zur Herstellung des gebotenen Einzelfallbezugs kontext- und veränderungsintensive Methoden einzusetzen sind. Insbesondere hängt die - jeweils gesondert zu prüfende - Kriminorelevanz festgestellter Einzelumstände vom Lebenskontext ab. Deshalb müssen auch prognostische Einschätzungen selbst die dafür maßgeblichen Kontextvariablen benennen, wobei diese Variablen unter Umständen von der Prognosebeurteilung selbst mitbestimmt werden.
Behandelt wird der gestiegene Qualifizierungs- und Gutachtenbedarf in der Kriminalprognostik in den vergangenen Jahren und wie diesem Bedarf ohne Qualitätseinbußen nachgekommen werden kann. Nach dem Hinweis auf das Erfordernis einer besonderen Sachkunde von Prognosesachverständigen werden Prognosebezüge und Zuständigkeiten einzelner Fachdisziplinen behandelt. Daraus wird abgeleitet, dass die benötigte Prognosesachkunde im Wesentlichen durch Zusatzqualifizierungen statt in grundständigen Studiengängen erworben wird und die kriminalprognostische Begutachtung auf eine Zusammenarbeit unterschiedlicher Fachdisziplinen angewiesen ist. Es wird geschlussfolgert, dass die Bemühungen um eine solche Zusammenarbeit in der Begutachtungspraxis und bei der Aus- bzw. Fortbildung sowie dem Qualitätsmanagement intensiviert werden sollten.
Untersucht wird, ob aus methodologischer Sicht in den forensischen Wissenschaften eine Fortführung der Diskussion um Mindestanforderungen für Prognosegutachten angezeigt ist oder die aktuell vorliegenden Maßnahmen zur Qualitätssicherung als (immer noch) ausreichend eingestuft werden können. Dafür wird zunächst auf den Begriff der wissenschaftlichen Methode und dessen Umsetzung in der forensischen Praxis eingegangen. Anschließend werden (inter-)nationale Methodendiskurse beispielhaft dargestellt, die verdeutlichen, wie dynamisch die Methodenentwicklung im Bereich kriminalprognostischen Wissens seit geraumer Zeit ist. Vor diesem Hintergrund und in Anbetracht berufsethischer Standards wird geschlussfolgert, dass eine Überarbeitung der Mindestanforderungen angezeigt ist. Nach hier vertretener Meinung sollte im Zuge dieses Prozesses eine grundsätzliche Diskussion über Qualitätsstandards bei Prognosegutachten geführt werden.
Leitfaden für ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im niedersächsischen Justizvollzug
(2018)
In den 14 niedersächsischen Justizvollzugseinrichtungen mit rund 5000 Gefangenen sind fast 600 Personen ehrenamtlich tätig und ergänzen die Arbeit der hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Der vorliegende Leitfaden informiert rund um die ehrenamtliche Mitarbeit im niedersächsischen Justizvollzug. Aufgezeigt werden mögliche Tätigkeitsfelder und der Weg, wie man ehrenamtliche Mitarbeiterin oder ehrenamtlicher Mitarbeiter werden kann. Weitere Themen sind Fragen zur Eigenmotivation des ehrenamtlichen Engagements, Wissenswertes zum Justizvollzug und zu Inhaftierten sowie mögliche Anfangsschwierigkeiten bei der Aufnahme einer ehrenamtlichen Tätigkeit. Auf einschlägige gesetzliche Bestimmungen wird hingewiesen.
Die Täter-Opfer-Ausgleich-Statistik beruht auf Angaben von denjenigen Einrichtungen (n = 72), die die meisten Fälle (ca. 70 %) von Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) in Deutschland durchführen. Neben der TOA-Statistik werden für den Bericht die Ergebnisse einer Online-Befragung von Mediatoren und Mediatorinnen (N = 1244) herangezogen. Präsentiert werden Daten zu (1) den Geschädigten, (2) den Beschuldigten, (3) zur Ausgleichsbereitschaft der Beteiligten und (4) zum Erfolg bzw. Nicht-Erfolg der Ausgleichsgespräche. Zudem wird die Erledigung der Fälle im Strafverfahren besprochen. Die Durchführung eines TOA bei Straftaten gegen das Leben wird gesondert diskutiert.
Die Landesregierung von Rheinland-Pfalz geht in ihrem sechsten Opferschutzbericht insbesonders auf folgende Punkte ein: (1) Veränderungen hinsichtlich der Rechtslage zur Rechtsstellung des Opfers in den vergangenen zwei Jahren, u. a. Umsetzungen europäischer Vorgaben im Berichtzeitraum, (2) Entwicklung der Opferzahlen der Jahre 2008 bis 2017, inklusive einer statistischen Erfassung und Auswertung der Opferspezifik, (3) neu hinzugekommene Projekte und Maßnahmen bzw. Weiterentwicklung bestehender Programme sowohl im vorsorgenden als auch im nachsorgenden Opferschutzbereich, z. B. Bestellung eines Opferbeauftragten auf Landesebene und Anspruch auf psychosoziale Prozessbegleitung besonders schutzbedürftiger Verletzter bestimmter Straftaten und (4) ressortübergreifende und interdisziplinäre Vernetzung im Bereich Opferschutz.
Nach dem rheinland-pfälzischen Landesjustizvollzugsgesetz vom 1.6.2013 sind Behandlungsmaßnahmen für Strafgefangene und Jugendstrafgefangene "auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse zu konzipieren, zu standardisieren und auf ihre Wirksamkeit hin zu überprüfen". Der vorliegende Bericht zur Evaluation der Behandlungsmaßnahmen hat zum Ziel, die jeweilige Vollzugspopulation näher zu beschreiben, die im Vollzug vorgehaltenen Behandlungsprogramme zu strukturieren und zu analysieren sowie auf weitere Möglichkeiten der Evaluation hinzuweisen. Nach einem Überblick über die Grundlagen der Evaluationsforschung sowie der Besonderheiten der Evaluation von Behandlungsmaßnahmen im Vollzug werden die Bereiche Strafvollzug und Jugendstrafvollzug in eigenen Abschnitten dargestellt (Teil I: Strafvollzug, Teil II: Jugendstrafvollzug). Die Abschnitte behandeln jeweils methodische Hinweise und Datenquellen, Ergebnisse der Erhebungen und Auswertungen sowie Schlussfolgerungen. Zum Teil konnte hierbei auf Erfahrungen und Erhebungsinstrumente der länderübergreifend durch die Kriminologischen Dienste seit 2009 entwickelten Instrumente zur Evaluation des Jugendstrafvollzugs zurückgegriffen werden. Teil I (Strafvollzug) stellt die Ergebnisse der Strukturdatenanalyse sowie der Erhebung der Behandlungsmaßnahmenverläufe dar und geht auf besondere Vorkommnisse im Vollzug wie Gewalt unter Strafgefangenen und Suizid ein. Für Teil II (Jugendstrafvollzug) werden zusätzlich zu den Strukturdaten und Behandlungsmaßnahmen die Ergebnisse der durchgeführten Falldatenerhebung dargestellt.
Radikalisierung wird als Konzept mit verschiedenen Definitionen und vielfältigen Ursachen vorgestellt. Herkömmliche Theorieansätze im Bereich Radikalisierung werden nach hier vertretener Auffassung der großen Bandbreite der individuellen Ursachen nicht gerecht. Konzeptionen von Idealtypen ermöglichen demgegenüber die Unterscheidung von unterschiedlichen Radikalisierungsursachen auf der individuellen Ebene. Als übergreifende Typisierung wird die Unterscheidung in ideologisch Motivierte, Mitläufer, sozial Marginalisierte und Gewalt- bzw. Kriminalitätsaffine vorgeschlagen. Auf Basis dessen werden Implikationen für die Forschung gezogen. Für die Praxis können Idealtypenansätze für persönlichkeitsbezogene Deradikalisierungsansätze u. a. in Justizvollzugsanstalten genutzt werden.
Tätigkeitsbericht 2017
(2018)
Der vorliegende Bericht dokumentiert das 32. Jahr der Tätigkeit der Kriminologischen Zentralstelle (KrimZ) seit der Aufnahme ihrer Arbeit im Jahre 1986. Wie in jedem Jahr werden Entwicklung, Organisation und Aufgabenstellung der KrimZ zusammenfassend dargestellt sowie die im Berichtsjahr durchgeführten Projekte und Aktivitäten in knapper Form erläutert. Für internationale Kooperationspartner und Kontaktpersonen wurde am Ende des Berichts eine Zusammenfassung in englischer Sprache angefügt.
Die Kriminologische Zentralstelle führt seit 1997 im Auftrag ihrer Mitglieder eine jährliche Stichtagserhebung in sozialtherapeutischen Anstalten und Abteilungen des Justizvollzuges durch. In diesem Jahr liegt bereits die zweiundzwanzigste derartige Grunddatenerhebung in Folge vor. Ziel dieser Umfrage ist die Erfassung zentraler Eckdaten der Sozialtherapie im Strafvollzug, um deren Stand und Entwicklung dokumentieren zu können. An der diesjährigen Befragung nahmen alle 71 am Stichtag existierenden sozialtherapeutischen Einrichtungen Deutschlands teil. Neben den vorhandenen Haftplätzen und der Belegung wurden diverse Angaben zu den Gefangenen, spezielle institutionelle Vorgänge sowie Angaben zum Personal der Einrichtungen erfasst. Wie bereits in den Vorjahren wurden bei vielen Fragebereichen auch Zeitreihen ermittelt.
Im vorliegenden Berichtsjahr ergeben sich eine weitere Stabilisierung der strukturellen Gegebenheiten sowie die Fortsetzung einiger Trends. So werden etwas weniger Haftplätze zur Verfügung gestellt als letztes Jahr, obwohl die Anzahl der Einrichtungen gleich geblieben ist. Diese Haftplätze werden auch von einer minimal geringeren Anzahl Gefangenen belegt als letztes Jahr. Der Trend der Alterung der Gefangenen setzte sich weiter fort, sodass zum Stichtag ein Drittel der nach Allgemeinem Strafrecht verurteilten Männer über 50 Jahre alt waren. Die Fachdienstausstattung verbesserte sich und es kamen erstmalig 5,8 Haftplätze auf eine Fachdienststelle.