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Im Zentrum der kriminalprognostischen Begutachtung steht der individuelle Beurteilungsfall. Aus straf- und verfassungsrechtlichen Grundprinzipien wird das Erfordernis einer Berücksichtigung individueller Besonderheiten hergeleitet. Herausgearbeitet wird, dass zur Herstellung des gebotenen Einzelfallbezugs kontext- und veränderungsintensive Methoden einzusetzen sind. Insbesondere hängt die - jeweils gesondert zu prüfende - Kriminorelevanz festgestellter Einzelumstände vom Lebenskontext ab. Deshalb müssen auch prognostische Einschätzungen selbst die dafür maßgeblichen Kontextvariablen benennen, wobei diese Variablen unter Umständen von der Prognosebeurteilung selbst mitbestimmt werden.
Behandelt wird der gestiegene Qualifizierungs- und Gutachtenbedarf in der Kriminalprognostik in den vergangenen Jahren und wie diesem Bedarf ohne Qualitätseinbußen nachgekommen werden kann. Nach dem Hinweis auf das Erfordernis einer besonderen Sachkunde von Prognosesachverständigen werden Prognosebezüge und Zuständigkeiten einzelner Fachdisziplinen behandelt. Daraus wird abgeleitet, dass die benötigte Prognosesachkunde im Wesentlichen durch Zusatzqualifizierungen statt in grundständigen Studiengängen erworben wird und die kriminalprognostische Begutachtung auf eine Zusammenarbeit unterschiedlicher Fachdisziplinen angewiesen ist. Es wird geschlussfolgert, dass die Bemühungen um eine solche Zusammenarbeit in der Begutachtungspraxis und bei der Aus- bzw. Fortbildung sowie dem Qualitätsmanagement intensiviert werden sollten.
Untersucht wird, ob aus methodologischer Sicht in den forensischen Wissenschaften eine Fortführung der Diskussion um Mindestanforderungen für Prognosegutachten angezeigt ist oder die aktuell vorliegenden Maßnahmen zur Qualitätssicherung als (immer noch) ausreichend eingestuft werden können. Dafür wird zunächst auf den Begriff der wissenschaftlichen Methode und dessen Umsetzung in der forensischen Praxis eingegangen. Anschließend werden (inter-)nationale Methodendiskurse beispielhaft dargestellt, die verdeutlichen, wie dynamisch die Methodenentwicklung im Bereich kriminalprognostischen Wissens seit geraumer Zeit ist. Vor diesem Hintergrund und in Anbetracht berufsethischer Standards wird geschlussfolgert, dass eine Überarbeitung der Mindestanforderungen angezeigt ist. Nach hier vertretener Meinung sollte im Zuge dieses Prozesses eine grundsätzliche Diskussion über Qualitätsstandards bei Prognosegutachten geführt werden.
Radikalisierung wird als Konzept mit verschiedenen Definitionen und vielfältigen Ursachen vorgestellt. Herkömmliche Theorieansätze im Bereich Radikalisierung werden nach hier vertretener Auffassung der großen Bandbreite der individuellen Ursachen nicht gerecht. Konzeptionen von Idealtypen ermöglichen demgegenüber die Unterscheidung von unterschiedlichen Radikalisierungsursachen auf der individuellen Ebene. Als übergreifende Typisierung wird die Unterscheidung in ideologisch Motivierte, Mitläufer, sozial Marginalisierte und Gewalt- bzw. Kriminalitätsaffine vorgeschlagen. Auf Basis dessen werden Implikationen für die Forschung gezogen. Für die Praxis können Idealtypenansätze für persönlichkeitsbezogene Deradikalisierungsansätze u. a. in Justizvollzugsanstalten genutzt werden.
Tätigkeitsbericht 2017
(2018)
Der vorliegende Bericht dokumentiert das 32. Jahr der Tätigkeit der Kriminologischen Zentralstelle (KrimZ) seit der Aufnahme ihrer Arbeit im Jahre 1986. Wie in jedem Jahr werden Entwicklung, Organisation und Aufgabenstellung der KrimZ zusammenfassend dargestellt sowie die im Berichtsjahr durchgeführten Projekte und Aktivitäten in knapper Form erläutert. Für internationale Kooperationspartner und Kontaktpersonen wurde am Ende des Berichts eine Zusammenfassung in englischer Sprache angefügt.
Die Kriminologische Zentralstelle führt seit 1997 im Auftrag ihrer Mitglieder eine jährliche Stichtagserhebung in sozialtherapeutischen Anstalten und Abteilungen des Justizvollzuges durch. In diesem Jahr liegt bereits die zweiundzwanzigste derartige Grunddatenerhebung in Folge vor. Ziel dieser Umfrage ist die Erfassung zentraler Eckdaten der Sozialtherapie im Strafvollzug, um deren Stand und Entwicklung dokumentieren zu können. An der diesjährigen Befragung nahmen alle 71 am Stichtag existierenden sozialtherapeutischen Einrichtungen Deutschlands teil. Neben den vorhandenen Haftplätzen und der Belegung wurden diverse Angaben zu den Gefangenen, spezielle institutionelle Vorgänge sowie Angaben zum Personal der Einrichtungen erfasst. Wie bereits in den Vorjahren wurden bei vielen Fragebereichen auch Zeitreihen ermittelt.
Im vorliegenden Berichtsjahr ergeben sich eine weitere Stabilisierung der strukturellen Gegebenheiten sowie die Fortsetzung einiger Trends. So werden etwas weniger Haftplätze zur Verfügung gestellt als letztes Jahr, obwohl die Anzahl der Einrichtungen gleich geblieben ist. Diese Haftplätze werden auch von einer minimal geringeren Anzahl Gefangenen belegt als letztes Jahr. Der Trend der Alterung der Gefangenen setzte sich weiter fort, sodass zum Stichtag ein Drittel der nach Allgemeinem Strafrecht verurteilten Männer über 50 Jahre alt waren. Die Fachdienstausstattung verbesserte sich und es kamen erstmalig 5,8 Haftplätze auf eine Fachdienststelle.