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Behandelt werden die Bestimmungen des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG), die es drogenabhängigen Straftätern ermöglichen, sich anstelle von Strafhaft einer Drogentherapie zu unterziehen. Vorgestellt werden die Ergebnisse einer Analyse von einschlägigen Strafakten des Verurteilungsjahrganges 1984, der einschließlich der Vollstreckungszeiten und der Legalbewährung bis 1990 weiterverfolgt wurde. Eingangs werden der kriminalpolitische Rahmen und der Forschungsstand näher erläutert. Auf eine Charakterisierung der Therapieregelungen des BtMG und die Projektbeschreibung folgt ein ausführlicher Ergebnisteil, der zu folgenden Bereichen Stellung nimmt: (1) Sozio- und deliktbiografische Merkmale des Drogenabhängigen, (2) Einleitung des Zurückstellungsverfahrens, (3) Antragsbearbeitung und Überleitung in die Therapie, (4) Therapieverlauf, (5) Erledigung der Bezugsentscheidung, (6) Legalbewährung. In einer ausführlichen Zusammenfassung werden die Ergebnisse abschließend bewertet und praktische Vorschläge für eine verbesserte Nutzung dieser Therapieregelungen gemacht.
Der Beitrag beschäftigt sich aus sozialwissenschaftlicher und rechtlicher Sicht mit der Gefährlichkeit psychisch gestörter Straftäter. Vor dem Hintergrund spektakulärer, aber seltener Delikte, die in der Berichterstattung der Massenmedien breiten Raum einnehmen, werden zunächst Ergebnisse von Befragungsstudien zu Wissen und Einstellungen über psychische Krankheiten referiert. Sodann werden verschiedene Gefahrbegriffe des deutschen Rechts erläutert, insbesondere die der strafrechtlichen Maßregeln. Schließlich werden Ergebnisse einer empirischen Untersuchung über die Praxis strafrechtlicher Unterbringungen psychisch gestörter und suchtkranker Straftäter vorgestellt. Dabei geht es um die Unterbringungsdelikte und die strafrechtliche Rückfälligkeit nach Entlassung aus dem psychiatrischen Maßregelvollzug.
Der vorliegende Forschungsbericht liefert eine breite und für die westlichen Bundesländer repräsentative Darstellung zur Praxis der Anordnung und Vollstreckung der strafrechtlichen Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus. Daten über Unterbringungen nach § 64 StGB und über sanktionslose Verfahren gegen schuldunfähige Personen werden zu Vergleichen herangezogen. Zunächst wird die Maßregel nach § 63 in den Zusammenhang des Sanktionenrechts gestellt. Auf dieser Grundlage werden unter Einbeziehung amtlicher statistischer Daten und bisheriger empirischer Ergebnisse Forschungsfragen und -methoden der Untersuchung entwickelt. Für die Beschreibung der Untersuchungsgruppe werden allgemeine soziodemographische Daten sowie Daten zu psychischen Störungen und der strafrechtlichen Vorbelastung der untersuchten Personen erhoben. Modalitäten der Anordnung und Vollstreckung der Maßregel nach § 63 StGB stellen den zentralen Teil des Projektes dar. Bezogen auf die Anordnung der Maßregel werden verfahrensbezogene Aspekte wie vorläufige Freiheitsentziehungen sowie Begutachtung, Verteidigung und erkennende Gerichte untersucht. Im einzelnen werden weiter die Anlaßdelikte für die Anordnung der Maßregel sowie wesentliche Aspekte der Sanktionsentscheidung selbst betrachtet. Schließlich wird auf regionale Unterschiede der Unterbringungshäufigkeit hingewiesen. Anschließend wird der Verlauf der Vollstreckung von der Rechtskraft der Unterbringungsentscheidung bis zur Erledigung der Maßregel beschrieben. Dabei stehen die justitiellen Weichenstellungen sowie die Unterbringungsdauer im Vordergrund. Es folgt eine Untersuchung der Effektivität der Maßregel anhand der Legalbewährung nach den Daten des Bundeszentralregisters sowie der Widerrufe der Aussetzung zur Bewährung. Den Abschluss bildet ein kriminalpolitischer Ausblick.
Anlässlich einer Verlaufsuntersuchung zu "Legalbewährung und kriminellen Karrieren von Sexualstraftätern" wird die Rückfälligkeit von 252 Tätern, die im ersten Halbjahr 1987 wegen eines sexuellen Gewaltdeliktes verurteilt worden sind, anhand der Strafakten und Bundeszentralregisterauszügen untersucht. Dargestellt werden Rückfallquoten, Rückfallgeschwindigkeit und Rückfalltaten, die Bedeutung von Vorstrafenbelastung, Tatalter und Tatgeschehen sowie Auswirkungen von Entscheidungen im Rahmen des Strafverfahrens. Ein Extremgruppenvergleich zwischen nicht Rückfälligen, nicht einschlägig Rückfälligen und einschlägig Rückfälligen wird unter den genannten Fragestellungen durchgeführt. Es zeigt sich, dass Täter mit einer frühzeitigen Begehung des ersten Sexualdelikts eine schlechtere Legalbewährung aufweisen. Auch finden sich bei 35 % der einschlägig Rückfälligen schon entsprechende Vortaten, während dies ansonsten nur bei ungefähr jedem Zehnten der Fall ist. Auf Unterschiede in den Täter-Opfer-Beziehungen wird hingewiesen. Zudem werden die mittels einer Diskriminanzanalyse ermittelten Risikofaktoren wiedergegeben.
Es werden einschlägige Rückfalluntersuchungen und Sekundäranalysen aus den angloamerikanischen Ländern ausgewertet. Im Vordergrund stehen Arbeiten zu Sexualdelikten, die mit (physischer) Gewalt verbunden sind. Es zeigt sich, dass nur nach einer Klärung maßgeblicher Variablen wie Delikte, Tat- und Tätereigenschaften, Maßstab der erneuten Straffälligkeit, Dauer des Beobachtungszeitraumes sowie Behandlungs- bzw. Kontrolldaten sinnvolle Aussagen über Rückfallquoten möglich sind. Folgende Ergebnisse lassen sich u.a. hervorheben: Sexualstraftäter treten in geringerem Maße als andere Straftäter erneut strafrechtlich in Erscheinung. Die einschlägige Rückfälligkeit von Sexualstraftätern ist im Allgemeinen geringer als ihre sonstige erneute strafrechtliche Auffälligkeit. Die Wahrscheinlichkeit einer erneuten Straftat steigt durch eine (schwere) strafrechtliche Vorbelastung erheblich. Junge (gewalttätige) Sexualstraftäter rezidivieren häufiger als ältere, insbesondere wenn spezielle Persönlichkeitsmerkmale vorliegen. Die Persönlichkeitsmerkmale von Vergewaltigern, die Mehrfach- oder Rückfalltäter sind, weichen von denen durchschnittlicher Männer häufig gravierend ab. In der Behandlung von Sexualstraftätern werden in den letzten Jahren zunehmend Erfolge bei der Rückfallvermeidung berichtet. Für die Gruppe der Vergewaltiger sind solche Effekte vergleichsweise bescheidener oder nicht vorhanden. Eine generelle Intensivierung ambulanter Kontrollmaßnahmen für Sexualstraftäter - als Ergänzung oder Alternative zum Strafvollzug oder in Verbindung mit therapeutischen bzw. sozialintegrativen Programmen - findet vor allem in den USA statt; die hierauf bezogene Rückfallforschung steckt noch in den Anfängen.
Legalbewährung nach strafrechtlichen Sanktionen: Eine bundesweite Rückfalluntersuchung 2004 bis 2007
(2010)
Mit einer im Jahr 2003 vorgelegten Studie für das Bezugsjahr 1994 wurde erstmals für Deutschland die Forderung nach einer alle strafrechtlich Sanktionierten einbeziehenden Rückfalluntersuchung erfüllt. Dieses Konzept bildet die Basis für die vorliegende Erhebung für das Bezugsjahr 2004. Für alle im Jahr 2004 strafrechtlich Sanktionierten oder aus der Haft Entlassenen wird während eines dreijährigen Zeitraums (bis 2007) überprüft, ob erneut Eintragungen in das Bundeszentralregister bzw. in das Erziehungsregister erfolgt sind. Die Datenziehung erfolgte im Jahr 2008. Dargestellt werden die Ergebnisse zu Folgeentscheidungen im Verhältnis zu den Bezugsentscheidungen sowie Folgeentscheidungen im Einzelnen, zu persönlichen Merkmalen wie Alter, Geschlecht und Nationalität, Rückfallraten nach Sanktionsart der Bezugsentscheidung sowie Folgeentscheidungen in Abhängigkeit von den Voreintragungen. Anhand ausgewählter Deliktbereiche werden Bezugs-, Vor- und Folgeentscheidung deliktbezogen ausgewertet. Abschließend werden die Folgeentscheidungen differenziert nach Bundesländern betrachtet.
Die bundesweite Untersuchung der Legalbewährung nach strafrechtlichen Sanktionen wurde im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz vom Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht und der Abteilung für Kriminologie, Jugendstrafrecht und Strafvollzug der Universität Göttingen durchgeführt. Nach dem Konzept der Rückfalluntersuchung werden alle in einem sogenannten Bezugsjahr strafrechtlich Sanktionierten oder aus der Haft Entlassenen während eines festgelegten Risikozeitraums daraufhin überprüft, ob sie wieder straffällig werden. Datenbasis hierfür sind die personenbezogenen Eintragungen im Zentral- und Erziehungsregister, die in der Regel mindestens fünf Jahre erhalten bleiben. Mit der vorliegenden zweiten Erhebungswelle wurden die Daten für den Zeitraum 2007 bis 2010 erfasst, sodass für die Bezugsjahre das Rückfallverhalten in einem dreijährigen Beobachtungszeitraum untersucht werden kann. Verknüpft mit den Daten der ersten Erhebungswelle für das Bezugsjahr 2004 kann der Beobachtungszeitraum entsprechend erweitert werden. Die Ergebnisse für die Bezugszeiträume 2007 bis 2010 und 2004 bis 2010 werden anhand ausgewählter Kategorien dargestellt: zu Folgeentscheidungen im Verhältnis zu den Bezugsentscheidungen sowie Folgeentscheidungen im Einzelnen, zu persönlichen Merkmalen wie Alter, Geschlecht und Nationalität, Rückfallraten nach Sanktionsart der Bezugsentscheidung sowie Folgeentscheidungen in Abhängigkeit von den Voreintragungen. Anhand ausgewählter Deliktbereiche werden Bezugs-, Vor- und Folgeentscheidung deliktbezogen ausgewertet. Abschließend werden die Folgeentscheidungen differenziert nach Bundesländern betrachtet.
In dem Festvortrag wird der Frage nachgegangen, ob der Jugendstrafvollzug dem Erziehungsziel gerecht wird. Zunächst wird das gesetzgeberische Ziel des Jugendstrafvollzugs benannt, das seit dem 01.01.2008 in § 2 des Hessischen Jugendstrafvollzugsgesetzes normiert ist. Anschließend werden zwei bundesweite Rückfalluntersuchungen und eine systematische Rückfalluntersuchung für den hessischen Jugendvollzug dargestellt und deutlich höhere Rückfallquoten im Jugend- als im Erwachsenenstrafvollzug festgestellt. In diesem Zusammenhang wird auf die unterschiedlichen Lebensphasen von Jugendlichen und Erwachsenen hingewiesen, insbesondere auf die Episodenhaftigkeit von Jugendkriminalität. Die eingangs aufgeworfene Frage wird mit "Ja" beantwortet, gleichzeitig aber auf Weiterentwicklungsmöglichkeiten hinwiesen. So sei das richtige Verständnis der Anlassdelikte und der damit zusammenhängenden Ursachen (kriminologische Tatanalyse) der Schlüssel zu einer erfolgreichen Resozialisierung, der einer wissenschaftlichen Begleitung bedarf.
Die bundesweite Untersuchung der Legalbewährung nach strafrechtlichen Sanktionen wurde im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht und der Abteilung für Kriminologie, Jugendstrafrecht und Strafvollzug der Universität Göttingen durchgeführt. Nach dem Konzept der Rückfalluntersuchung werden alle in einem sogenannten Bezugsjahr strafrechtlich Sanktionierten oder aus der Haft Entlassenen während eines festgelegten Risikozeitraums daraufhin überprüft, ob sie wieder straffällig werden. Datenbasis hierfür sind die personenbezogenen Eintragungen im Zentral-und Erziehungsregister, die in der Regel mindestens fünf Jahre erhalten bleiben. Die Daten des Zentralregisters werden in drei Erhebungswellen erfasst, sodass für die Bezugsjahre 2004, 2007 und 2010 das Rückfallverhalten in einem jeweils dreijährigen Beobachtungszeitraum untersucht werden kann. Außerdem können die Daten der einzelnen Erhebungswellen so miteinander verknüpft werden, dass für das Bezugsjahr 2004 der Beobachtungszeitraum mit der dritten Erhebungswelle auf 9 Jahre erweitert werden konnte. Für die Bezugszeiträume 2004 bis 2013, 2007 bis 2013 und 2010 bis 2013 werden die Ergebnisse zu ausgewählten Kategorien dargestellt: zu Folgeentscheidungen im Verhältnis zu den Bezugsentscheidungen sowie Folgeentscheidungen im Einzelnen, zu persönlichen Merkmalen wie Alter, Geschlecht und Nationalität, Rückfallraten nach Sanktionsart der Bezugsentscheidung sowie Folgeentscheidungen in Abhängigkeit von den Voreintragungen. Anhand ausgewählter Deliktbereiche werden Bezugs-, Vor- und Folgeentscheidung deliktbezogen ausgewertet. Abschließend werden die Folgeentscheidungen differenziert nach Bundesländern betrachtet.
Gegenstand des vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in Auftrag gegebenen Gutachtens ist eine Sekundäranalyse von empirischen Untersuchungen ab 1990 zur Anwendungspraxis, Ausgestaltung und insbesondere zum Erfolg von jugendkriminalrechtlichen Maßnahmen. Um die Befunde der Sekundäranalyse einordnen und bewerten zu können, wurde das Gutachten um eine umfassende Darstellung und Analyse von Jugendkriminalität im Hell- und Dunkelfeld erweitert. Eine Längs- und Querschnittsanalyse der jugendstrafrechtlichen Sanktionierungspraxis anhand der Strafrechtspflegestatistiken weist auf Probleme der Deskription und Interpretation jugendstrafrechtlicher Sanktionierungspraxis hin. Die Sekundäranalyse umfasst Untersuchungen zu Sanktionswirkungen von jugendkriminalrechtlichen Maßnahmen, erweitert um die Darstellung zentraler Ergebnisse US-amerikanischer Metaanalysen. Die Ergebnisse werden kriminalpolitisch eingeordnet. Abschließend werden auf Basis der im Gutachten erarbeiteten Erkenntnisse Handlungsempfehlungen gegeben.
Das Gutachten gliedert sich in neun Kapitel. Neben dem Gesamtdokument stehen zur übersichtlicheren Handhabung einzelne thematische Teile des Gutachtens separat zum Download zur Verfügung:
1. Gesamtdokument: Gutachten_JGG_Heinz_gesamt.pdf
2. Zusammenfassung: Gutachten_JGG_Heinz_Zusammenfassung.pdf
3. Grundlagen: Gutachten_JGG_Heinz_Kap_I-III_Grdlagen.pdf
4. Jugendkriminalität – Hell- und Dunkelfeld: Gutachten_JGG_Heinz_Kap_IV_JgdKrim.pdf
5. Jugendstrafrechtliche Sanktionsforschung – Möglichkeiten und Grenzen: Gutachten_JGG_Heinz_Kap_V_Selektionsprobleme.pdf
6. Jugendkriminalrechtliche Sanktionierungspraxis: Gutachten_JGG_Heinz_Kap_VI_SankPraxis.pdf
7. Sekundäranalyse von Untersuchungen zum „Erfolg“ jugendkriminalrechtlicher Maßnahmen einschl. US-amerikanischer Evaluationen zu Sanktionswirkungen bei jungen Straftätern): Gutachten_JGG_Heinz_Kap_VII_VIII_Erfolgsmessung.pdf
8. Handlungsempfehlungen: Gutachten_JGG_Heinz_Kap_IX_Handlungsempfehlungen.pdf
9. Literaturverzeichnis: Gutachten_JGG_Heinz_Anlage_Litverz.pdf