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Vorgestellt werden Ergebnisse einer schriftlichen Umfrage der Kriminologischen Zentralstelle (KrimZ) zu Art, Konzeption und Ausstattung drogentherapeutischer Einrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland, die über eine Anerkennung gem. §§ 35 ff. BtMG verfügen. An der Umfrage beteiligten sich 77 der 119 im Winter 1987/88 staatlich anerkannten Einrichtungen. Im ersten Teil werden die Vorgehensweise und der Ablauf der Umfrage der KrimZ sowie die Rahmenbedingungen der Therapieeinrichtungen beschrieben. Im zweiten Teil werden die Ergebnisse der Umfrage betreffend Konzeption, Ausstattung und Arbeitsweise der teilnehmenden Einrichtungen dargestellt. Erfahrungen von Therapieeinrichtungen bei der Anwendung der §§ 35 ff. BtMG finden sich in einem dritten Teil. Als häufigste Problembereiche werden die als besonders schwierig eingestufte Klientel sowie die Kooperation mit den Strafvollstreckungsbehörden genannt. Der Anhang enthält eine aktualisierte Aufstellung der gem. §§ 35 ff. staatlich anerkannten Therapieeinrichtungen in Deutschland sowie den Fragebogen zur Umfrage.
1987 hat die Kriminologische Zentralstelle (KrimZ) mit ihrer dokumentarischen Arbeit im Bereich der Kriminologie begonnen. Kooperationspartner der im Aufbau befindlichen Literaturdokumentation ist die juris GmbH. Der vorliegende Referatedienst enthält alle für den Jahrgang 1990 von der KrimZ für die JURIS-Literaturdatenbank ausgewerteten Zeitschriftennachweise sowie weitere Datensätze, die von anderen JURIS-Dokumentationsstellen stammen. Alle dokumentarischen Nachweise sind mit Kurzreferaten (Abstracts) versehen. Die Anordnung im Band folgt einer Sachgruppengliederung, die eine erste thematische Orientierung ermöglicht. Darüber hinaus gibt ein differenziertes Sachregister die Möglichkeit, gezielternach Dokumenten zu suchen. Eine weitere Hilfestellung bietet ein Autorenregister.
Einem generellen Trend in (West-)Europa folgend hat die Gemeinnützige Arbeit (GA) in der Bundesrepublik Deutschland während der letzten Jahre eine zunehmende Bedeutung gewonnen. Ihr Hauptanwendungsgebiet im Erwachsenenstrafrecht liegt bei den uneinbringlichen Geldstrafen als Alternative zur Ersatzfreiheitsstrafe. Das Instrument des Artikels 293 EGStGB wurde von den Bundesländern unterschiedlich genutzt, insbesondere die Vermittlung der Gemeinnützigen Arbeit wurde organisatorisch verschieden geregelt. In dieser Situation setzt die bundesweite Untersuchung der Kriminologischen Zentralstelle ein. Sie ermittelt, welchen Stellenwert die Gemeinnützige Arbeit im Rahmen der Vollstreckung uneinbringlicher Geldstrafen besitzt und wie sich die Praxis ihrer Vermittlung und Durchführung gestaltet. Zunächst werden der kriminalpolitische Rahmen und aktuelle Rechtsgrundlagen dargestellt und Fragestellungen und Anlage der Untersuchung beschrieben. Nach einem Überblick über die uneinbringlichen Geldstrafen und ihre verschiedenen Erledigungsformen werden die praktisch bedeutsamsten Schritte von der Anbahnung der Gemeinnützigen Arbeit über ihre Ableistung bis hin zur Beendigung analysiert. Auf Unterschiede zwischen den einzelnen Staatsanwaltschaften im Umgang mit GA wird eingegangen. Anschließend werden die Geldstrafenschuldner anhand ihrer sozialen und strafrechtlichen Merkmale beschrieben. Eine zusammenfassende Bewertung der Untersuchungsergebnisse schließt den Band ab.
Zehn Jahre nach Inkrafttreten des neugefaßten Betäubungsmittelgesetzes setzt sich dieser Band mit Erfahrungen bezüglich der hierdurch geschaffenen Therapieregelungen, speziell mit der sog. "Zurückstellung der Strafvollstreckung" gem. § 35 BtMG, auseinander. Er basiert auf einer Fachtagung, die im Dezember 1991 in Wiesbaden stattfand, und knüpft inhaltlich an Bd. 3 dieser Reihe an, der sich ebenfalls mit Fragen von "Drogentherapie und Strafe" befaßte. Den Anfang des Buches bilden drei Beiträge über das KrimZ-Projekt "Praxis und Bewährung der §§ 35 ff. BtMG". Die darin vorgelegten Ergebnisse ziehen ein vorläufiges Resümee dieser Studie. Im Anschluß daran folgen Berichte über die Arbeit der Frankfurter Zentralstelle für die Bekämpfung der Betäubungsmittelkriminalität, über Charakteristika und Trends der Drogentherapie in stationären Einrichtungen sowie über den Crailsheimer Modellversuch einer Therapie im Jugendstrafvollzug. Nach diesen Erfahrungsberichten aus Deutschland folgen zwei Kapitel über Drogentherapie und Strafjustiz in Holland und in Österreich. Die Podiumsdiskussion der Tagung wird in Form einer Sammlung von Kurzbeiträgen der Diskussionsteilnehmer dokumentiert.
Strafrechtspraxis und Kriminologie im Dialog: Was können wir voneinander lernen? Unter diesem Thema fand vom 11. bis 16. März 1991 an der Deutschen Richterakademie in Trier eine Tagung statt, deren zentrale Idee unmittelbar mit dem Begriff des Dialoges ausgedrückt ist: Es sollte keine Veranstaltung werden, bei der die Wissenschaft im Sinne einer Einbahnstraße die Praxis mit ihren Ergebnissen (über die Praxis) konfrontiert, vielmehr war ein Austausch aufgrund eigener Berufs- bzw. Forschungserfahrung angestrebt. Das inhaltliche Gebiet, auf dem dieser Austausch am ehesten möglich erschien, war die Strafzumessungspraxis im weitesten Sinne. Ein Wechsel zwischen Plenumsveranstaltungen und Arbeitsgruppen sowie die Herkunft der Referenten, Arbeitsgruppenleiter und Teilnehmer aus Praxis und Wissenschaft schufen die äußeren Bedingungen für das Gelingen dieses Dialogs. Der vorliegende Band enthält die überarbeiteten und zum Teil erheblich erweiterten Vorträge sowie Berichte aus den Arbeitgruppen der o. g. Tagung. Die Beiträge befassen sich schwerpunktmäßig mit Fragen der Strafzumessung und der individualpräventiv geprägten Sanktionen. Zugleich ist mit der Sanktionsforschung ein Kerngebiet gegenwärtiger kriminologischer Bemühungen angesprochen. Daneben gibt es Kurzbeiträge zu einzelnen Feldern: Kriminologische Einzelfallbeurteilung, Täter-Opfer-Ausgleich, Diversion, Gemeinnützige Arbeit, Strafvollzug und Wiedereingliederung sowie Untersuchungshaft und Haftalternativen. Abschließend wird die auf der Tagung geführte Diskussion zusammenfassend wiedergegeben.
Die kriminologische Aus- und Fortbildung, die sonst meist getrennt in den verschiedenen Fächern und Ausbildungsbereichen behandelt wird und dort eher randständigen Charakter hat, stellt den gemeinsamen zentralen Gegenstand des vorliegenden Bandes dar. Ihm liegt die Fachtagung "Kriminologische Aus- und Fortbildung" zugrunde, welche die Kriminologische Zentralstelle vom 30.9. bis 2.10. 1991 in Wiesbaden veranstaltet hat. Enthalten sind die überarbeiteten und zum Teil erheblich erweiterten Beiträge zur Fachtagung. Neben einer gründlichen Bestandsaufnahme und einem Informationsaustausch sollte diese zu einer stärkeren bereichsübergreifenden Zusammenarbeit anregen, Impulse zur Sicherung und zum Ausbau bisheriger Angebote geben und schließlich die Bemühungen um eigenständige kriminologische Curricula stärken. In verschiedenen Abschnitten werden behandelt: (1) Überblick über die kriminologische Ausbildung in Deutschland und Europa, (2) die künftige Rolle der Kriminologie in der Juristenausbildung, (3) kriminologische Aus- und Weiterbildung in den Bezugswissenschaften Psychiatrie, Psychologie, Soziologie, Sozialpädagogik, (4) übergreifende und schwerpunktmäßige kriminologische Ausbildung sowie (5) kriminologische Aus- und Fortbildung für die Praxisfelder Polizei, Gerichts- und Bewährungshilfe, Strafvollzug und Strafjustiz. Der Band schließt mit einer Zusammenfassung der auf der Tagung geführten Diskussion. Als Extrakt der Tagung findet sich im Anhang ein Thesenpapier zur Ausbildung sowie Fort- und Weiterbildung in Kriminologie, das von einigen der Autoren erarbeitet worden ist.
Die Personenstatistiken der Strafrechtspflege müssen auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt werden. Diese Situation eröffnet die Chance, das bestehende System grundsätzlich zu überarbeiten, damit die bisherigen Unzulänglichkeiten überwunden und die Aussagekraft verbessert werden können. Das Expertengespräch über die Gestaltung der Personenstatistiken der Strafrechtspflege am 23. und 24. März 1992 in Bonn, das vom Bundesministerium der Justiz und der Kriminologischen Zentralstelle e.V. veranstaltet wurde, sollte Kriterien für eine Verbesserung vor allem der Personenstatistiken der Strafrechtspflege erarbeiten. Der vorliegende Band vereinigt die anläßlich dieses Expertengesprächs gehaltenen Beiträge. Als ausländische Modelle werden zunächst die unterschiedlichen Formen der Strafrechtspflegestatistiken in den Niederlanden, in Österreich und der Schweiz referiert. Anschließend wird auf die Situation in der Bundesrepublik Deutschland eingangen, das bisherige System der verschiedenen Strafrechtspflegestatistiken vorgestellt und Möglichkeiten der Neugestaltung aufgezeigt. Anhand einer empirischen Analyse werden die bisherigen Schwächen der Strafverfolgungsstatistik verdeutlicht. Den Abschluß bildet ein ausführlicher Bericht über die Diskussion der Expertenrunde.
Der Band enthält in zweiter Folge alle für den Jahrgang 1991 von der KrimZ für die JURIS-Literaturdatenbank ausgewerteten Zeitschriftennachweise sowie weitere Datensätze, die von anderen JURIS-Dokumentationsstellen stammen. Weitere kriminalistisch-kriminologisch relevante Datensätze stellte das Bundeskriminalamt aus der COD-Literaturdokumentation zur Verfügung. Alle dokumentarischen Nachweise sind mit Kurzreferaten (Abstracts) versehen. Die Anordnung im Band folgt einer Sachgruppengliederung, die eine thematische Orientierung ermöglicht. Darüber hinaus gibt ein differenziertes Sachregister die Möglichkeit, gezielt nach Dokumenten zu suchen. Eine weitere Hilfestellung bietet ein Autorenregister.
Ausgehend von einem kurzen Rückblick auf die Entwicklung der Sozialtherapeutischen Anstalten im Justizvollzug werden in diesem Beitrag aktuelle Problembereiche der Sozialtherapie diskutiert. Langjährige praktische Erfahrungen wie auch wissenschaftliche Evaluationsstudien sprechen für eine Konsolidierung und hinreichende Bewährung dieses Behandlungsansatzes. Dennoch verweist eine aktuelle Umfrage unter den bestehenden Einrichtungen auf zahlreiche Probleme und Mängel konzeptioneller und struktureller Art. Es wird die Ausarbeitung eines verbindlichen Rahmenkonzepts empfohlen.
Der Beitrag befasst sich mit Praxis und Bewährung der in BtMG §§ 35ff. geregelten Therapieüberleitung für drogenabhängige Straftäter (Zurückstellung der Strafvollstreckung). Ausgehend von Überlegungen zum Verhältnis von Freiwilligkeit und Zwang bei Therapien, werden zunächst allgemeine Entwicklungsschritte der Drogenabhängigkeit sowie neuere Tendenzen der therapeutischen Versorgung dargestellt; ferner wird die Frage erörtert, welche Beweggründe bei der Aufnahme einer Entzugsbehandlung im Vordergrund stehen. Eine Evaluation von Therapieüberleitungen gem. BtMG § 35 zeigte für die untersuchte Stichprobe, dass etwa die Hälfte aller auf diesem Wege begonnenen Therapien erfolgreich beendet wurden. Obwohl die erneute Straffälligkeit dieser Therapiegruppe (Beobachtungszeitraum: 3 Jahre) mit über 50% relativ hoch ist, zeigten sich bezüglich Schwere und Häufigkeit neuer Straftaten doch signifikant bessere Ergebnisse im Vergleich zu Therapieabbrechern und Nicht-Antritten. Abschließend werden einige zentrale drogenpolitische Konsequenzen vorgestellt. BtMG § 35 sollte danach nicht als Königsweg angesehen, aber bei geeigneten Fällen rechtzeitig zur Anwendung gebracht werden.