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Die Tätigkeit psychologischer und psychiatrischer Sachverständiger vor Gericht hat zwar eine lange Tradition und ist auch durch Gesetzgebung und Rechtsprechung ein fest verankerter Bestandteil moderner Strafrechtspflege, sie ist aber dennoch immer wieder Gegenstand kontroverser und kritischer Diskussionen. Der vorliegende Band, der auf eine Fachtagung der KrimZ im Juni 2011 zurückgeht, informiert über zentrale empirisch-wissenschaftliche Methoden und rechtliche Grundlagen sowie über den aktuellen Stand wesentlicher Problembereiche psychowissenschaftlicher Expertisen im Rahmen der Strafjustiz (insbesondere Zeugenaussage, Schuldfähigkeit, Verantwortlichkeit, Kriminalprognose).
Der Übergang vom Strafvollzug bzw. von der Unterbringung im psychiatrischen Maßregelvollzug in die Entlassung zur Bewährung ist für die Resozialisierung von Gefangenen bzw. Untergebrachten und damit nicht zuletzt auch für die Sicherheit der Bevölkerung von entscheidender Bedeutung. Die ambulante Nachsorge im Anschluss an den stationären Aufenthalt stellt hierbei ein wichtiges Bindeglied dar. Schließlich sind die Ursachen der (erneuten) Straffälligkeit in aller Regel nicht eng umgrenzte Störungen, die nach intramuraler Behandlung beseitigt sind, vielmehr bedürfen stationäre Maßnahmen der Ergänzung und Fortsetzung durch nachgehende, extramurale Betreuung und Hilfsangebote, namentlich bei Straftätern mit erhöhtem Rückfallrisiko. Der Band dokumentiert die Ergebnisse einer 2003 von der KrimZ in Wiesbaden veranstalteten Fachtagung, in deren Rahmen das komplexe Thema aus der Sichtweise und Erfahrung mehrerer Experten aus Praxis und Wissenschaft vorgestellt und diskutiert wurde.
Das generelle Spannungsverhältnis, in dem das Strafverfahren steht, erfährt auf dem Gebiet, in dem Verdeckte Ermittler und V-Personen eingesetzt werden, eine Zuspitzung. Es gibt wohl kaum einen anderen Bereich im Strafverfahrensrecht, möglicherweise sogar im Recht überhaupt, in dem die Auffassungen über die Legitimität staatlich zurechenbaren Handelns so weit auseinandergehen. Dabei ist die Problematik Verdeckter Ermittlungen in Anbetracht mehrerer unlängst ergangener obergerichtlicher Entscheidungen gegenwärtig von ganz besonderer Aktualität. Vor diesem Hintergrund veranstaltete die Kriminologische Zentralstelle (KrimZ) vom 20. - 21. Juni 2000 in Wiesbaden zu diesem Thema eine Fachtagung. Ziel der Veranstaltung war, aus unterschiedlichen Perspektiven Einblicke in die Problematik Verdeckter Ermittlungen zu gewähren, besonders problematische Bereiche näher zu beleuchten, Informationen auszutauschen sowie ein kritisches Forum für eine Diskussion zu bieten. Dabei bildeten die praktischen Problemaspekte den Schwerpunkt. Der vorliegende Band enthält die überarbeiteten Beiträge zu dieser Fachtagung sowie eine Auswahlbibliographie zum Thema.
In recent years a general need for policy-oriented criminology has become quite obvious. The existence and the new foundations of corresponding institutions in supranational organizations and in a great number of countries give proof of this development. This need concerns legal measures as well as practical actions of the administration of criminal justice and the police. How this need is taken into account differs widely. There is criminological research on government behalf done by public authorities or research units within office administration, there is the establilshment of separate research centers and research under government contract executed by independen scientist. There are bodies consulting official authorities and initiating criminological research on government behalf. All these different forms of criminological research and councelling were represented within a special workshop at the 10th International Congress on Criminology which was held in Hamburg from September 4-10, 1988. The workshop was organized and chaired by the editor, the director of the Kriminologische Zentralstelle (Central Institute of Criminology). In this volume are represented contributions to the workshop on institutions of the United Nations, the Council of Europe, the United States of America, Australia, Japan and China and various countries of Europe with a special focus on the Federal Republic of Germany. An introduction gives an overview of the organizations and functions of theses institutions. The volume ist complemented by an index of the authores and their institutions.
Im Mai 1994 hat der Große Senat des Bundesgerichtshofs für Strafsachen die Rechtsfigur der fortgesetzten Tat aufgegeben (BGHSt 40, 138 ff.). Seither sind gleichartige Tatserien grundsätzlich nicht mehr zu einer einzigen Tat zusammenzufassen, sondern jede einzelne Gesetzesverletzung ist als selbständige Tat zu behandeln. Die Einbringung dieser neuartigen Perspektive hat die strafrechtliche Praxis in mancher Hinsicht vor zum Teil sehr schwierige Probleme gestellt. Vor diesem Hintergrund veranstaltete die Kriminologische Zentralstelle vom 15. bis 16. Juni 1998 eine Fachtagung zum Thema „Zur Rechtswirklichkeit nach Wegfall der fortgesetzten Tat“. Ziel der Veranstaltung war es, von ganz unterschiedlichen Positionen aus Einblicke in die "neue" Rechtswirklichkeit zu gewähren, Möglichkeiten eines Erfahrungsaustauschs anzubieten, den konkreten Fragen aus der Praxis konkrete Antworten gegenüberzustellen, ein kritisches Forum für eine Diskussion zu offerieren und Perspektiven aufzuzeigen. Der vorliegende Band enthält die überarbeiteten Beiträge zu dieser Fachtagung sowie einen Diskussionsbericht.
Die strafrechtliche Unterbringung psychisch gestörter sowie alkohol- oder drogenabhängiger Straffälliger in Einrichtungen des Maßregelvollzuges ist immer wieder Gegenstand kontroverser Diskussionen. Während es dabei in den Massenmedien meist um spektakuäre Einzelfälle, z. B. Entweichungen und neue Straftaten von Maßregelvollzugspatienten geht, sind für die Fachöffentlichkeit vor allem Fragen der rechtlichen und praktischen Ausgestaltung der Unterbringung von Interesse. Besonders bedeutsam ist diese Thematik für die neuen Bundesländer, in denen die Versordung forensisch-psychiatrischer Patienten seit 1990 neu zu gestalten war. Die am 19./20.06.1995 in Berlin stattgefundene Fachtagung widmete sich dem Thema des Neuaufbaus des Maßregelvollzugs in den neuen Bundesländern. Der vorliegende Band enthält die Beiträge dieser Fachtagung. In einem ersten Teil werden empirische Ergebnisse zum Maßregelvollzug in den neuen Bundesländer referiert, die aus einer von der Kriminologischen Zentralstelle (KrimZ) in Wiesbaden in Kooperation mit dem Institut für Forensische Psychiatrie der Freien Universität Berlin in den Jahren 1993 und 1994 durchgeführten Studie zur Versorgungssituation forensisch-psychiatrischer Patienten in den neuen Bundesländern resultieren. Präsentiert werden darüberhinaus empirische Ergebnisse einer Umfrage über die Praxis des Maßregelvollzuges in den alten Bundesländern. In vier inhaltlich gegliederten Themenblöcken werden anschließend aktuelle Fragen des Maßregelvollzuges (rechtliche Rahmenbedingungen, allgemeine und übergreifende Konzepte, therapeutische Konzepte und erforderliche Ressourcen, Überleitung und Nachsorge zu entlassender Patienten) erörtert. Den Abschluß der Tagung bildete eine Expertenrunde zu den weiteren Perspektiven der Versorgung forensisch-psychiatrischer Patienten. Der Band enthält die Eingangsstatements der Experten und zeichnet die sich anschließende Diskussion nach.
Ausgehend von der Feststellung, dass die reine Reaktion auf und die Repression von Straftaten durch Polizei und Strafjustiz nicht mehr ausreichen, gewinnt die Prävention von Kriminalität zunehmend an Bedeutung. Dabei geht es darum, möglichst frühzeitig Fehlentwicklungen und Risiken erkennen und ggf. intervenieren zu können, bevor sie sich in Form von Kriminalität realisiert haben, wobei die verschiedensten Lebensbereiche, Arbeitsfelder und Institutionen angesprochen sind. Kriminalprävention betrifft dabei nicht nur die Zuständigkeit des Staates, vielmehr sind andere gesellschaftliche Kräfte und Bereiche mit einzubeziehen. In diesem konzeptionellen Zusammenhang ist neu nach der präventiven Bedeutung und Kraft des Strafrechts zu fragen. Dabei erweist sich, dasss einerseits der Stellenwert strafrechtlicher Institutionen deutlich relativiert wird, jedoch andererseits strafrechtliche Aspekte auf allen Ebenen der Kriminalprävention wirksam werden. Der vorliegende Band vereinigt Beiträge einer Tagung an der Deutschen Richterakademie, die im Oktober 1995 in Trier stattgefunden hat und vom Justizministerium Baden-Württemberg und der Kriminologischen Zentralstelle vorbereitet worden war. Behandelt werden die wesentliche Elemente des Gesamtzusammenhangs und die spezielle Verbindung von Kriminalprävention und Strafjustiz.
Grundlage für den vorliegenden Band bildet die Fachtagung "Datenschutzrechtliche Probleme kriminologischer Forschung, die vom 4. bis 6. März 1987 von der Kriminologischen Zentralstelle in Wiesbaden durchgeführt wurde. Ziel der Tagung war es, eingebettet in das grundsätzliche Verhältnis von Wissenschaft und Datenschutz, die besondere Problemlage der kriminologischen Forschung aufzugreifen. Angesprochen waren nicht nur die unmittelbar betroffenen Forscherinnen und Forscher einerseits und Datenschutzbeauftragten andererseits, sondern gleichermaßen die "datenbesitzenden" Stellen im Bereich der Strafrechtspflege, der Polizei und der statistischen Ämter. Neben den überarbeiteten und zum Teil erheblich erweiterten Referaten der Tagung sind drei zusätzliche Beiträge zum Thema enthalten sowie eine Zusammenfassung der auf der Tagung durchgeführten Fachdiskussion. Im Anhang findet sich eine Erklärung zum Verhältnis von Datenschutz und kriminologischer Forschung vom 21. September 1987, unterzeichnet von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern der Kriminologie.
Am 13. Juni 1986 fand in Wiesbaden die Eröffnungsveranstaltung der Kriminologischen Zentralstelle (KrimZ) statt. Der Band enthält Reden und Diskussionbeiträge dieser Veranstaltung. Zunächst wird die neu eingerichtete Institution "Kriminologische Zentralstelle" vorgestellt, anschließend werden die Möglichkeiten einer anwendungsbezogenen Kriminologie unter verschiedenen Aspekten diskutiert. Neben der Erörterung grundsätzlicher Fragen werden unterschiedliche Erwartungen, Forderungen und Grenzziehungen seitens der empirischen und dogmatischen Wissenschaften und seitens der verschiedenen Praxisfelder formuliert. Das wissenschaftliche Kolloquium diente zugleich einer ersten Standortbestimmung der zukünftigen Arbeit der KrimZ.
Der sexuelle Mißbrauch von Kindern zählt zu jenen Straftaten, denen weite Teile der Bevölkerung mit besonders großem Unverständnis und offener Ablehnung gegenüberstehen. Diese Grundhaltung verstärkt sich regelmäßig bei Bekanntwerden neuer, spektakulärer Vorfälle, insbesondere dann, wenn bereits einschlägig vorbestrafte Personen als Täter ermittelt werden. Auch in der offiziellen Kriminalpolitik wird dem Schutz potentieller Opfer des sexuellen Kindesmißbrauchs ein zunehmend hoher Stellenwert eingeräumt. Angesichts der hohen Aktualität dieses Problemfeldes liegt zwar eine Vielzahl entsprechender Publikationen vor, es zeigen sich jedoch Erkenntislücken zur Rückfälligkeit von Sexualstraftätern oder zur Therapie von Mißbrauchsopfern. Vor diesem Hintergrund führte die Kriminologische Zentralstelle im November 1998 eine Fachtagung in Wiesbaden durch, deren Ergebnisse in diesem Band dokumentiert werden. Die Beiträge behandeln u.a. folgende Themen: (1) KrimZ-Projekt "Legalbewährung und kriminelle Karrieren von Sexualstraftätern", (2) Studie zur Rückfälligkeit von entlassenen Patienten des Maßregelvollzuges gem. § 63 StGB, (3) Ermittlungsverfahren bei sexuellem Kindesmißbrauch und Probleme der Strafverteidigung, (4) Begutachtung und Prognose bei Sexualstraftätern, (5) Ambulante Behandlung von Sexualstraftätern sowie Therapie im Straf- und Maßregelvollzug, (6) Viktimologische Aspekte des sexuellen Kindesmißbrauchs, (7) Beurteilung des Realitätsgehalts von Kinderaussagen über sexuellen Mißbrauch, (8) Symptome und Auffälligkeiten nach Sexualdelikten sowie Therapieformen für Mißbrauchsopfer.