Kriminologie und Praxis (KuP)
Schriftenreihe der Kriminologischen Zentralstelle e.V.
ISSN: 2366-3189
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Institute
1
Am 13. Juni 1986 fand in Wiesbaden die Eröffnungsveranstaltung der Kriminologischen Zentralstelle (KrimZ) statt. Der Band enthält Reden und Diskussionbeiträge dieser Veranstaltung. Zunächst wird die neu eingerichtete Institution "Kriminologische Zentralstelle" vorgestellt, anschließend werden die Möglichkeiten einer anwendungsbezogenen Kriminologie unter verschiedenen Aspekten diskutiert. Neben der Erörterung grundsätzlicher Fragen werden unterschiedliche Erwartungen, Forderungen und Grenzziehungen seitens der empirischen und dogmatischen Wissenschaften und seitens der verschiedenen Praxisfelder formuliert. Das wissenschaftliche Kolloquium diente zugleich einer ersten Standortbestimmung der zukünftigen Arbeit der KrimZ.
2
Grundlage für den vorliegenden Band bildet die Fachtagung "Datenschutzrechtliche Probleme kriminologischer Forschung, die vom 4. bis 6. März 1987 von der Kriminologischen Zentralstelle in Wiesbaden durchgeführt wurde. Ziel der Tagung war es, eingebettet in das grundsätzliche Verhältnis von Wissenschaft und Datenschutz, die besondere Problemlage der kriminologischen Forschung aufzugreifen. Angesprochen waren nicht nur die unmittelbar betroffenen Forscherinnen und Forscher einerseits und Datenschutzbeauftragten andererseits, sondern gleichermaßen die "datenbesitzenden" Stellen im Bereich der Strafrechtspflege, der Polizei und der statistischen Ämter. Neben den überarbeiteten und zum Teil erheblich erweiterten Referaten der Tagung sind drei zusätzliche Beiträge zum Thema enthalten sowie eine Zusammenfassung der auf der Tagung durchgeführten Fachdiskussion. Im Anhang findet sich eine Erklärung zum Verhältnis von Datenschutz und kriminologischer Forschung vom 21. September 1987, unterzeichnet von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern der Kriminologie.
3
Drogentherapie und Strafe
(1988)
Im März 1988 fand in Wiesbaden eine überregionale Fachtagung zum Thema "Drogentherapie und Strafe statt". Der vorliegende Band basiert auf dieser Tagung und enthält sämtliche Referate von Experten unterschiedlicher Professionen, die für diesen Zweck überarbeitet und teilweise ergänzt wurden sowie eine Zusammenfassung der Diskussion. Die Beiträge befassen sich mit praktischen Erfahrungen und wissenschaftlichen Erkenntnissen, die im Zusammenhang mit der Bereitstellung bzw. Berücksichtigung therapeutischer Maßnahmen bei Drogenstraftätern gemacht wurden. Im Mittelpunkt stehen die Bestimmungen zur Zurückstellung der Strafvollstreckung gemäß §§ 35 ff. BtMG, daneben kommen auch Möglichkeiten und Formen der Behandlung und Beratung Abhängiger im Rahmen des Straf- und Maßregelvollzuges sowie der Bewährungshilfe zur Sprache. Ein Schwerpunkt ist hierbei die Frage der möglichen Kooperation, aber auch der notwendigen Abgrenzung zwischen Instanzen der Strafrechtspflege einerseits und den Vertretern und Institutionen von Therapie und Beratung andererseits.
4
Vom 20. - 22. Februar 1989 fand an der Dienststelle Bundeszentralregister in Berlin die Fachtagung "Datensammlungen und Akten in der Strafrechtspflege als Basis für die kriminologische Forschung und Kriminalpolitik" statt. Sie wurde gemeinsam vom Generalbundesanwalt - Dienststelle Bundeszentralregister - und der Kriminologischen Zentralstelle ausgerichtet. Teilnehmer waren Fachleute aus den Statistischen Ämtern und dem Bundeszentralregister, den Justizministerien und dem Bundeskriminalamt, aus dem Kreis der Datenschutzbeauftragten sowie aus der kriminologischen Forschung. Der vorliegende Band beruht auf dieser Fachtagung und enthält die überarbeiteten und zum Teil erheblich erweiterten Referate sowie ausführliche Diskussionsberichte. In einer Übersicht werden die Datensammlungen der Strafrechtpflege in der Bundesrepublik Deutschland, in Österreich und der Schweiz mit Blick auf ihre wissenschaftliche Aussagekraft vorgestellt. Aus der Perspektive der "Datenanbieter", des Bundeszentralregisters und der Statistischen Ämter, wird die Praxis beleuchtet; und aus der Sicht der "Datennutzer", der Strafrechtspolitik und -praxis sowie der Forschung, geht es um die Nutzbarkeit und Aussagekraft dieser Daten für wissenschaftliche und kriminalpolitische Zwecke. Ein besonderer Abschnitt ist den Fragen einer Rückfallstatistik auf der Basis von BZR-Daten gewidmet. Schließlich werden die vorgesehenen gesetzgeberischen Regelungen der Akteneinsicht für wissenschaftliche Zwecke behandelt.
5
In recent years a general need for policy-oriented criminology has become quite obvious. The existence and the new foundations of corresponding institutions in supranational organizations and in a great number of countries give proof of this development. This need concerns legal measures as well as practical actions of the administration of criminal justice and the police. How this need is taken into account differs widely. There is criminological research on government behalf done by public authorities or research units within office administration, there is the establilshment of separate research centers and research under government contract executed by independen scientist. There are bodies consulting official authorities and initiating criminological research on government behalf. All these different forms of criminological research and councelling were represented within a special workshop at the 10th International Congress on Criminology which was held in Hamburg from September 4-10, 1988. The workshop was organized and chaired by the editor, the director of the Kriminologische Zentralstelle (Central Institute of Criminology). In this volume are represented contributions to the workshop on institutions of the United Nations, the Council of Europe, the United States of America, Australia, Japan and China and various countries of Europe with a special focus on the Federal Republic of Germany. An introduction gives an overview of the organizations and functions of theses institutions. The volume ist complemented by an index of the authores and their institutions.
6
Einem generellen Trend in (West-)Europa folgend hat die Gemeinnützige Arbeit (GA) in der Bundesrepublik Deutschland während der letzten Jahre eine zunehmende Bedeutung gewonnen. Ihr Hauptanwendungsgebiet im Erwachsenenstrafrecht liegt bei den uneinbringlichen Geldstrafen als Alternative zur Ersatzfreiheitsstrafe. Das Instrument des Artikels 293 EGStGB wurde von den Bundesländern unterschiedlich genutzt, insbesondere die Vermittlung der Gemeinnützigen Arbeit wurde organisatorisch verschieden geregelt. In dieser Situation setzt die bundesweite Untersuchung der Kriminologischen Zentralstelle ein. Sie ermittelt, welchen Stellenwert die Gemeinnützige Arbeit im Rahmen der Vollstreckung uneinbringlicher Geldstrafen besitzt und wie sich die Praxis ihrer Vermittlung und Durchführung gestaltet. Zunächst werden der kriminalpolitische Rahmen und aktuelle Rechtsgrundlagen dargestellt und Fragestellungen und Anlage der Untersuchung beschrieben. Nach einem Überblick über die uneinbringlichen Geldstrafen und ihre verschiedenen Erledigungsformen werden die praktisch bedeutsamsten Schritte von der Anbahnung der Gemeinnützigen Arbeit über ihre Ableistung bis hin zur Beendigung analysiert. Auf Unterschiede zwischen den einzelnen Staatsanwaltschaften im Umgang mit GA wird eingegangen. Anschließend werden die Geldstrafenschuldner anhand ihrer sozialen und strafrechtlichen Merkmale beschrieben. Eine zusammenfassende Bewertung der Untersuchungsergebnisse schließt den Band ab.
9
Zehn Jahre nach Inkrafttreten des neugefaßten Betäubungsmittelgesetzes setzt sich dieser Band mit Erfahrungen bezüglich der hierdurch geschaffenen Therapieregelungen, speziell mit der sog. "Zurückstellung der Strafvollstreckung" gem. § 35 BtMG, auseinander. Er basiert auf einer Fachtagung, die im Dezember 1991 in Wiesbaden stattfand, und knüpft inhaltlich an Bd. 3 dieser Reihe an, der sich ebenfalls mit Fragen von "Drogentherapie und Strafe" befaßte. Den Anfang des Buches bilden drei Beiträge über das KrimZ-Projekt "Praxis und Bewährung der §§ 35 ff. BtMG". Die darin vorgelegten Ergebnisse ziehen ein vorläufiges Resümee dieser Studie. Im Anschluß daran folgen Berichte über die Arbeit der Frankfurter Zentralstelle für die Bekämpfung der Betäubungsmittelkriminalität, über Charakteristika und Trends der Drogentherapie in stationären Einrichtungen sowie über den Crailsheimer Modellversuch einer Therapie im Jugendstrafvollzug. Nach diesen Erfahrungsberichten aus Deutschland folgen zwei Kapitel über Drogentherapie und Strafjustiz in Holland und in Österreich. Die Podiumsdiskussion der Tagung wird in Form einer Sammlung von Kurzbeiträgen der Diskussionsteilnehmer dokumentiert.
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Strafrechtspraxis und Kriminologie im Dialog: Was können wir voneinander lernen? Unter diesem Thema fand vom 11. bis 16. März 1991 an der Deutschen Richterakademie in Trier eine Tagung statt, deren zentrale Idee unmittelbar mit dem Begriff des Dialoges ausgedrückt ist: Es sollte keine Veranstaltung werden, bei der die Wissenschaft im Sinne einer Einbahnstraße die Praxis mit ihren Ergebnissen (über die Praxis) konfrontiert, vielmehr war ein Austausch aufgrund eigener Berufs- bzw. Forschungserfahrung angestrebt. Das inhaltliche Gebiet, auf dem dieser Austausch am ehesten möglich erschien, war die Strafzumessungspraxis im weitesten Sinne. Ein Wechsel zwischen Plenumsveranstaltungen und Arbeitsgruppen sowie die Herkunft der Referenten, Arbeitsgruppenleiter und Teilnehmer aus Praxis und Wissenschaft schufen die äußeren Bedingungen für das Gelingen dieses Dialogs. Der vorliegende Band enthält die überarbeiteten und zum Teil erheblich erweiterten Vorträge sowie Berichte aus den Arbeitgruppen der o. g. Tagung. Die Beiträge befassen sich schwerpunktmäßig mit Fragen der Strafzumessung und der individualpräventiv geprägten Sanktionen. Zugleich ist mit der Sanktionsforschung ein Kerngebiet gegenwärtiger kriminologischer Bemühungen angesprochen. Daneben gibt es Kurzbeiträge zu einzelnen Feldern: Kriminologische Einzelfallbeurteilung, Täter-Opfer-Ausgleich, Diversion, Gemeinnützige Arbeit, Strafvollzug und Wiedereingliederung sowie Untersuchungshaft und Haftalternativen. Abschließend wird die auf der Tagung geführte Diskussion zusammenfassend wiedergegeben.
10
Die kriminologische Aus- und Fortbildung, die sonst meist getrennt in den verschiedenen Fächern und Ausbildungsbereichen behandelt wird und dort eher randständigen Charakter hat, stellt den gemeinsamen zentralen Gegenstand des vorliegenden Bandes dar. Ihm liegt die Fachtagung "Kriminologische Aus- und Fortbildung" zugrunde, welche die Kriminologische Zentralstelle vom 30.9. bis 2.10. 1991 in Wiesbaden veranstaltet hat. Enthalten sind die überarbeiteten und zum Teil erheblich erweiterten Beiträge zur Fachtagung. Neben einer gründlichen Bestandsaufnahme und einem Informationsaustausch sollte diese zu einer stärkeren bereichsübergreifenden Zusammenarbeit anregen, Impulse zur Sicherung und zum Ausbau bisheriger Angebote geben und schließlich die Bemühungen um eigenständige kriminologische Curricula stärken. In verschiedenen Abschnitten werden behandelt: (1) Überblick über die kriminologische Ausbildung in Deutschland und Europa, (2) die künftige Rolle der Kriminologie in der Juristenausbildung, (3) kriminologische Aus- und Weiterbildung in den Bezugswissenschaften Psychiatrie, Psychologie, Soziologie, Sozialpädagogik, (4) übergreifende und schwerpunktmäßige kriminologische Ausbildung sowie (5) kriminologische Aus- und Fortbildung für die Praxisfelder Polizei, Gerichts- und Bewährungshilfe, Strafvollzug und Strafjustiz. Der Band schließt mit einer Zusammenfassung der auf der Tagung geführten Diskussion. Als Extrakt der Tagung findet sich im Anhang ein Thesenpapier zur Ausbildung sowie Fort- und Weiterbildung in Kriminologie, das von einigen der Autoren erarbeitet worden ist.
8
Die Personenstatistiken der Strafrechtspflege müssen auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt werden. Diese Situation eröffnet die Chance, das bestehende System grundsätzlich zu überarbeiten, damit die bisherigen Unzulänglichkeiten überwunden und die Aussagekraft verbessert werden können. Das Expertengespräch über die Gestaltung der Personenstatistiken der Strafrechtspflege am 23. und 24. März 1992 in Bonn, das vom Bundesministerium der Justiz und der Kriminologischen Zentralstelle e.V. veranstaltet wurde, sollte Kriterien für eine Verbesserung vor allem der Personenstatistiken der Strafrechtspflege erarbeiten. Der vorliegende Band vereinigt die anläßlich dieses Expertengesprächs gehaltenen Beiträge. Als ausländische Modelle werden zunächst die unterschiedlichen Formen der Strafrechtspflegestatistiken in den Niederlanden, in Österreich und der Schweiz referiert. Anschließend wird auf die Situation in der Bundesrepublik Deutschland eingangen, das bisherige System der verschiedenen Strafrechtspflegestatistiken vorgestellt und Möglichkeiten der Neugestaltung aufgezeigt. Anhand einer empirischen Analyse werden die bisherigen Schwächen der Strafverfolgungsstatistik verdeutlicht. Den Abschluß bildet ein ausführlicher Bericht über die Diskussion der Expertenrunde.