Berichte und Materialien (BM-Online)
Elektronische Schriftenreihe der Kriminologischen Zentralstelle e.V.
ISSN: 2199-4188
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Die Kriminologische Zentralstelle führt seit 1997 im Auftrag ihrer Mitglieder eine jährliche Stichtagserhebung in sozialtherapeutischen Anstalten und Abteilungen des Justizvollzuges durch. In diesem Jahr liegt bereits die dreiundzwanzigste derartige Grunddatenerhebung in Folge vor. Ziel dieser Umfrage ist die Erfassung zentraler Eckdaten der Sozialtherapie im Strafvollzug, um deren Stand und Entwicklung dokumentieren zu können. An der diesjährigen Befragung nahmen alle 71 am Stichtag existierenden sozialtherapeutischen Einrichtungen Deutschlands teil. Neben den vorhandenen Haftplätzen und der Belegung wurden diverse Angaben zu den Gefangenen, spezielle institutionelle Vorgänge sowie Angaben zum Personal der Einrichtungen erfasst. Wie bereits in den Vorjahren wurden bei vielen Fragebereichen auch Zeitreihen ermittelt.
Im vorliegenden Berichtsjahr ergeben sich eine weitere Stabilisierung der strukturellen Gegebenheiten sowie die Fortsetzung einiger Trends. Die Zahl der Haftplätze reduziert sich abermals, was nahelegt, dass eine allgemeine Sättigungsgrenze der Versorgung erreicht wird. Auch die Zahl der Gefangenen, die versorgt werden, hat sich zum Stichtag 2019 reduziert. Der Trend der Alterung der Gefangenen wird auch dieses Jahr weiter fortgesetzt, so dass ein Drittel der nach Allgemeinem Strafrecht verurteilten Männer 50 Jahre oder älter sind. Sexualstraftäter stellten auch in diesem Jahr gut die Hälfte der Inhaftierten in der Sozialtherapie. Die Fachdienstausstattung bleibt auf gleichbleibend günstigem Niveau mit lediglich 5,8 Haftplätzen auf einer Fachdienststelle.
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Ziele der Regensburger Aufarbeitungsstudie waren die Dokumentation und analytische Aufbereitung der Gewalt in den Einrichtungen der Regensburger Domspatzen zwischen 1945 und 1995 aus soziologischer und kriminologischer Perspektive. Methodisch wurden hierzu verschiedene Quellen auf Basis eines qualitativen Forschungsansatzes kombiniert. Eine zentrale Grundlage waren ausführliche Erhebungen zu Biografien, Erfahrungen und Wahrnehmungen von 26 ehemaligen Schülern, die alle Jahrzehnte des Untersuchungszeitraums repräsentierten. Untersucht werden die berichteten Erfahrungen und Formen erlittener Gewalt und ihrer Folgen. Auf strukturelle Ursachen der Gewalt wird eingegangen und das Gewaltverhalten von Funktionsträgern analysiert. Anschließend werden Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Gewalt und zur Prävention gegeben.
17
Nach § 67a II StGB kann eine zu Sicherungsverwahrung verurteilte Person in den Vollzug einer anderen Maßregel überwiesen werden, sofern das Gericht der Auffassung ist, dass ihre Resozialisierung dort besser gefördert werden kann. Seit der Reform der Sicherungsverwahrung ist dies sowohl aus dem Vollzug der vorgelagerten Freiheitsstrafe als auch nach Antritt der Sicherungsverwahrung möglich.
Der vorliegende Forschungsbericht liefert grundlegende personen- und verfahrensbezogene Informationen dazu, in welchen Fällen § 67a II StGB zur Anwendung kommt. Die Datenbasis lieferte eine bundesweite Abfrage der Einrichtungen des forensisch-psychiatrischen Maßregelvollzugs zu einschlägigen Unterbringungen nach dem 01.01.2014 und eine daran anschließende Aktenanalyse.
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In der seit 2002 laufenden Erhebungsreihe der KrimZ zur Vollstreckung der lebenslangen Freiheitsstrafe setzen die Berichtsjahre 2016 und 2017 die Folge der Jahre fort, in denen vergleichsweise viele Vollzugsaufenthalte beendet und Gefangene aufgrund einer nachträglichen Aussetzung der Vollstreckung zur Bewährung entlassen wurden. Bei den Entlassenen handelt es sich erneut häufig um Personen, die den Strafvollzug nach besonders langen Verbüßungszeiten in entsprechend höherem Lebensalter verlassen haben.
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Die Kriminologische Zentralstelle führt seit 1997 im Auftrag ihrer Mitglieder eine jährliche Stichtagserhebung in sozialtherapeutischen Anstalten und Abteilungen des Justizvollzuges durch. In diesem Jahr liegt bereits die zweiundzwanzigste derartige Grunddatenerhebung in Folge vor. Ziel dieser Umfrage ist die Erfassung zentraler Eckdaten der Sozialtherapie im Strafvollzug, um deren Stand und Entwicklung dokumentieren zu können. An der diesjährigen Befragung nahmen alle 71 am Stichtag existierenden sozialtherapeutischen Einrichtungen Deutschlands teil. Neben den vorhandenen Haftplätzen und der Belegung wurden diverse Angaben zu den Gefangenen, spezielle institutionelle Vorgänge sowie Angaben zum Personal der Einrichtungen erfasst. Wie bereits in den Vorjahren wurden bei vielen Fragebereichen auch Zeitreihen ermittelt.
Im vorliegenden Berichtsjahr ergeben sich eine weitere Stabilisierung der strukturellen Gegebenheiten sowie die Fortsetzung einiger Trends. So werden etwas weniger Haftplätze zur Verfügung gestellt als letztes Jahr, obwohl die Anzahl der Einrichtungen gleich geblieben ist. Diese Haftplätze werden auch von einer minimal geringeren Anzahl Gefangenen belegt als letztes Jahr. Der Trend der Alterung der Gefangenen setzte sich weiter fort, sodass zum Stichtag ein Drittel der nach Allgemeinem Strafrecht verurteilten Männer über 50 Jahre alt waren. Die Fachdienstausstattung verbesserte sich und es kamen erstmalig 5,8 Haftplätze auf eine Fachdienststelle.
14
Die Sicherungsverwahrung, die eine unbefristete Freiheitsentziehung nach voller Verbüßung einer Freiheits- oder Jugendstrafe ermöglicht, wurde im Jahr 2013 reformiert. Seither ist ihr Vollzug nach dem Gesetz freiheitsorientiert und therapiegerichtet zu gestalten. Der vorliegende Forschungsbericht zum Vollzug der Sicherungsverwahrung und der vorgelagerten Strafe enthält grundlegende Informationen zur Praxis des Vollzugs in den ersten Jahren seit dieser Reform. Die von der KrimZ durchgeführte empirische Untersuchung beruht auf jährlichen Erhebungen über Strukturmerkmale der zuständigen Anstalten und Einrichtungen des Justizvollzugs und über im Vollzug eingesetzte Maßnahmen.
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Aufgrund aktueller gesetzlicher Bestimmungen wird die Mehrheit der entlassenen Sexualstraftäter in Deutschland nach ihrer Entlassung ambulant nachversorgt. Daten von insgesamt 47 Einrichtungen, die Bestandteil dieser extramuralen Versorgungsstruktur sind, werden vorgestellt und diskutiert. Die an der Untersuchung teilnehmenden Institutionen werden mehrheitlich durch das Justizministerium bzw. justiznahe Behörden finanziert. Zwei Drittel der Gesamtklientel sind Sexualstraftäter, die sich größtenteils unter Führungsaufsicht mit Therapieweisung befanden. Darüber hinaus werden Informationen über die Anwendung von Rehabilitationsmodellen, therapeutische Ansätze und die Implementierung von standardisierten diagnostischen Verfahren sowie Kriminalprognoseinstrumenten dargestellt. Schließlich werden die Ergebnisse von Evaluationsstudien zu den teilnehmenden Einrichtungen vorgestellt.
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Die Kriminologische Zentralstelle führt seit 1997 im Auftrag ihrer Mitglieder eine jährliche Stichtagserhebung in sozialtherapeutischen Anstalten und Abteilungen des Justizvollzuges durch. Ziel dieser Umfrage ist die Erfassung zentraler Eckdaten der Sozialtherapie im Strafvollzug, um deren Stand und Entwicklung dokumentieren zu können. An der diesjährigen Befragung nahmen alle 71 am Stichtag existierenden sozialtherapeutischen Einrichtungen Deutschlands teil. Neben den vorhandenen Haftplätzen und der Belegung wurden diverse Angaben zu den Gefangenen, spezielle institutionelle Vorgänge sowie Angaben zum Personal der Einrichtungen erfasst. Wie bereits in den Vorjahren wurden bei vielen Fragebereichen auch Zeitreihen ermittelt.
Im 21. Jahr der Erhebungsreihe ergeben sich eine weitere Stabilisierung der strukturellen Gegebenheiten sowie die Fortsetzung einiger Trends. So werden etwas mehr Haftplätze zur Verfügung gestellt als letztes Jahr, obwohl die Anzahl der Einrichtungen gleich geblieben ist. Diesen Haftplätzen stehen jedoch etwas weniger Gefangene gegenüber als letztes Jahr. Der Trend der Alterung der Gefangenen stagnierte und es waren 2017 vermehrt minderjährige Gefangene aufgenommen worden. Dennoch waren zum Stichtag weiterhin ein Drittel der nach Allgemeinem Strafrecht verurteilten Männer über 50 Jahre alt.
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Die Verurteilung unschuldiger Personen lässt sich auch in einem Rechtsstaat nicht gänzlich ausschließen. Das kann im schlimmsten Fall dazu führen, dass Personen zu Unrecht eine Haftstrafe verbüßen müssen. Während dies in den Medien durchaus auf Interesse stößt, erfolgte in Deutschland bisher keine systematische wissenschaftliche Aufarbeitung von Fehlurteilen und insbesondere deren Folgen für die zu Unrecht Inhaftierten und ihr persönliches Umfeld.
Die Studie soll Aufschluss über den Stand der Entschädigung und Rehabilitation von zu Unrecht inhaftierten Personen in Deutschland geben. Außerdem werden die Folgen für die Betroffenen und deren Bedarfe und Wünsche eruiert. Untersuchungsgrundlage dieser Studie sind alle ermittelbaren Fälle im Zeitraum seit 1990, bei denen es nach Verbüßung einer Freiheitsstrafe und erfolgreichem Wiederaufnahmeverfahren zu einem Freispruch kam. Die Erkenntnisse wurden durch eine umfängliche Aktenanalyse der einschlägigen Verfahren sowie der gezielten Befragung daran beteiligter Personen (u. a. Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger, ehemals Inhaftierte, Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte) erlangt.
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Das Thema des Einjahresprojektes "Extremismus und Justizvollzug" erfuhr durch mehrere islamistisch motivierte Anschläge in Europa, bei denen auch Haftaufenthalte der Täter bekannt wurden, während des Projektzeitraums eine besondere Aktualität. Der Band gibt Auskunft über drei Teilprojekte, die Einblick in den aktuellen Stand von Literatur und Praxis geben sollen. Teil I des Bandes enthält eine Darstellung der für das Projekt durchgesehenen Fachliteratur und formuliert Handlungsmöglichkeiten zum Umgang mit Extremismus im Justizvollzug. In Teil II wird über quantitative Aspekte, insbesondere über eine Befragung aller Jugendstrafanstalten in Deutschland berichtet. Teil III enthält Ergebnisse einer Befragung von Experten. Im Rahmen des Projektes wurde zudem im März 2017 ein Kolloquium mit Experten aus Wissenschaft und Praxis durchgeführt, dessen Ergebnisse an vielen Stellen in die Berichtsteile eingeflossen sind. Die Protokolle der vier Arbeitsgruppen sind ebenfalls Teil des Bandes.
Der externe Anhangsband, erstellt von Christian Illgner, enthält eine Auswahlbibliographie zum Projektthema "Extremismus und Justizvollzug". Hierfür wurden deutsche und fremdsprachige Fachartikel, Beiträge in Sammelbänden, graue Literatur und Fachbücher berücksichtigt, von denen 80 überwiegend fremdsprachige Artikel im Rahmen des Projektes neu mit Abstracts versehen wurden.