Berichte und Materialien (BM-Online)
Elektronische Schriftenreihe der Kriminologischen Zentralstelle e.V.
ISSN: 2199-4188
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Institute
23e
Extremism and the prison system. A handbook for practitioners : Countering islamist radicalisation
(2020)
The German prison system is currently confronted with the
challenge of having to deal with persons classified as radicalised
Islamists who have either returned from the territory of the socalled
“Islamic State” or have otherwise been convicted in the
context of Islamist-motivated offences. There is also a recurring
debate as to whether or how the specific conditions in prisons
contribute to radicalisation. At the same time, many correctional
facilities lack concepts on how to manage persons posing a
threat to public security, sympathisers, and “at-risk” individuals.
Extremism and the Prison System. A Handbook for Practitioners –
Countering Islamist Radicalisation aims to contribute to an improved
understanding of prevention measures, to analyse the impact of
individual interventions, and to embed them in a holistic approach.
Its objective is to explore possible forms of de-radicalisation work
in prisons and the extent to which detention centres and the
conditions prevailing there are to be evaluated as (de-)radicalisation
factors. In addition to the theoretical part, the handbook includes
an interactive component. It provides a guideline for practitioners
on the assessment of initial suspicions, the preparation of individual
action plans, and the selection of appropriate interventions.
1
Der Schutz der Opfer von Straftaten ist mittlerweile fest in der Rechtsprechung verankert. Die Opferrechte im Strafverfahren sind in den letzten Jahrzehnten immer mehr erweitert worden, und gesetzliche Möglichkeiten sozialer Opferentschädigung bestehen seit bald 40 Jahren. Kriminalitätsopfer stehen im Brennpunkt öffentlicher Aufmerksamkeit, und sie gehören zu den wichtigen Klientengruppen sozialpädagogischer Praxis. Dennoch ist der Bedarf an Hilfe für Personen, die als Betroffene einer Straftat Leid erfahren haben, in der Gesellschaft nicht gedeckt. Institutionelle Unterstützung und Betreuung in Form von Information, Verständnis und Stabilisierung können dieses Leid mindern und den betroffenen Personen helfen, trotz des Geschehenen wieder zur Normalität zu gelangen.
Der vorliegende Band dokumentiert die Ergebnisse des Expertenkolloquiums "Hilfen für Opfer von Straftaten", welches im September 2013 in Frankfurt am Main stattfand. Der Band zieht eine aktuelle Zwischenbilanz aus den Perspektiven unterschiedlicher Akteure des Opferschutzes und der Opferhilfe und erörtert das Verhältnis von Polizei und Justiz zur Opferhilfe, die Stellung von Jungen und Männern als Kriminalitätsopfer, die Professionalisierung der Opferhilfe, Erfahrungen aus Österreich und der Schweiz sowie die neuen europäischen Rahmenregelungen des Opferschutzes.
2
Die vorliegende Untersuchung ist aus einem umfangreichen Forschungsvorhaben hervorgegangen, das sich mit dem Wandel der kriminalrechtlichen Maßregeln Sicherungsverwahrung und Führungsaufsicht unter dem Einfluss von Grundsatzentscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) und des Bundesverfassungsgerichts beschäftigt. Am Anfang stand ein Kammerurteil des EGMR im Fall M. ./. Deutschland, an das sich bald die Annahme knüpfte, dass es in Folge dieser Entscheidung zu zahlreichen Entlassungen aus der Sicherungsverwahrung kommen könnte. Diese Erwartungen sind nicht eingetreten. Es stellte sich heraus, dass solche Entlassungen lediglich etwa ein Fünftel der vergleichbaren „Parallelfälle“ betrafen. Als Beitrag zu einer Diskussion, die weithin weniger auf Erfahrungen und überprüfbare Daten Bezug genommen hat als auf skandalisierbare Einzelfälle, wurde eine empirische Untersuchung über jene Probanden, die tatsächlich aus der Unterbringung der Sicherungsverwahrung entlassen und nicht nach dem Therapieunterbringungsgesetz (ThUG) untergebracht, sondern der Führungsaufsicht unterstellt wurden, durchgeführt. Hierzu wurden Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfern der Führungsaufsicht u.a. nach erweiterten bzw. geänderten Weisungen und deren Befolgung, der Aufnahme in polizeiliche Sicherheitskonzepte des jeweiligen Bundeslandes und den sich daraus ergebenden Maßnahmen sowie nach der sozialen Integration und strafrechtliche Bewährung der Entlassenen befragt. Die Ergebnisse dieser Befragung werden im vorliegenden Bericht zusammengefasst.
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Die Vollstreckung lebenslanger Freiheitsstrafen : Dauer und Gründe der Beendigung im Jahr 2013
(2014)
In der seit über zehn Jahren laufenden Erhebungsreihe der KrimZ zur Vollstreckung der lebenslangen Freiheitsstrafe ist das Berichtsjahr 2013 durch einige Besonderheiten gekennzeichnet. In diesem Jahr wurden nicht nur besonders viele Vollzugsaufenthalte beendet und Gefangene aufgrund einer nachträglichen Aussetzung der Vollstreckung zur Bewährung entlassen. Bei den Entlassenen handelte es sich häufiger um Personen, die den Strafvollzug nach besonders langen Verbüßungszeiten in entsprechend höherem Lebensalter verließen.
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Die Kriminologische Zentralstelle führt seit 1997 im Auftrag ihrer Mitglieder eine jährliche Stichtagserhebung in sozialtherapeutischen Anstalten und Abteilungen des Justizvollzuges durch. Nunmehr liegt die neunzehnte derartige Grunddatenerhebung in Folge vor. Ziel dieser Umfrage ist die Erfassung zentraler Eckdaten der Sozialtherapie im Strafvollzug, um deren Stand und Entwicklung dokumentieren zu können. An der diesjährigen Befragung nahmen alle 69 am Stichtag existierenden sozialtherapeutischen Einrichtungen Deutschlands teil. Neben den vorhandenen Haftplätzen und der Belegung wurden diverse Angaben zu den Gefangenen (unter anderem Alter, Haftdauer, Straftaten), spezielle institutionelle Vorgänge (Zu- und Abgänge, Nachbetreuungsformen, vollzugsöffnende Maßnahmen) sowie Angaben zum Personal der Einrichtungen erfasst. Wie bereits in den Vorjahren wurden bei vielen Fragebereichen auch Zeitreihen ermittelt.
In der seit fast zwei Jahrzehnten durchgeführten Erhebungsreihe zur Situation in den sozialtherapeutischen Einrichtungen war das Berichtsjahr 2015 ein eher unauffälliges, in dem sich einige Trends der letzten Jahre fortsetzen; so etwa der geringfügige, aber weitere Rückgang des Anteils von Insassen, die wegen der Begehung von Sexualdelikten verurteilt wurden. Allerdings galt schon bei der Datenerhebung und dann auch im Text erstmals ein besonderes Augenmerk den ab 50-Jährigen, welche in jenen Einrichtungen, die nach Allgemeinem Strafrecht verurteilten Männern vorbehalten sind, inzwischen über ein Viertel der Gefangenen stellen.
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Die Vollstreckung lebenslanger Freiheitsstrafen : Dauer und Gründe der Beendigung im Jahr 2014
(2016)
In der seit über zehn Jahren laufenden Erhebungsreihe der KrimZ zur Vollstreckung der lebenslangen Freiheitsstrafe setzt das Berichtsjahr 2014 die Folge der Jahre fort, in denen besonders viele Vollzugsaufenthalte beendet und Gefangene aufgrund einer nachträglichen Aussetzung der Vollstreckung zur Bewährung entlassen wurden. Bei den Entlassenen handelte es sich häufig um Personen, die den Strafvollzug nach besonders langen Verbüßungszeiten in entsprechend höherem Lebensalter verließen.
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Die Kriminologische Zentralstelle führt seit 1997 im Auftrag ihrer Mitglieder eine jährliche Stichtagserhebung in sozialtherapeutischen Anstalten und Abteilungen des Justizvollzuges durch. Ziel dieser Umfrage ist die Erfassung zentraler Eckdaten der Sozialtherapie im Strafvollzug, um deren Stand und Entwicklung dokumentieren zu können. An der diesjährigen Befragung nahmen alle 71 am Stichtag existierenden sozialtherapeutischen Einrichtungen Deutschlands teil. Neben den vorhandenen Haftplätzen und der Belegung wurden diverse Angaben zu den Gefangenen, spezielle institutionelle Vorgänge sowie Angaben zum Personal der Einrichtungen erfasst. Wie bereits in den Vorjahren wurden bei vielen Fragebereichen auch Zeitreihen ermittelt.
Im 20. Jahr der Erhebungsreihe zur Situation in den sozialtherapeutischen Einrichtungen sprechen die Daten allgemein für eine Stabilisierung der strukturellen Gegebenheiten sowie der Fortsetzung einiger Trends. So reiht sich die Anzahl der Haftplätze in die Größenordnung der letzten vier Jahre ein, trotz Aufbau zwei neuer sozialtherapeutischen Einrichtungen. Der Trend der Alterung der Gefangenen wird demgegenüber fortgesetzt, so dass inzwischen ein Drittel der nach Allgemeinem Strafrecht verurteilten Männer zum Stichtag über 50 Jahre alt waren.
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Mit dem Gesetz zur Stärkung der Opferrechte im Strafverfahren (3. ORRG) wurde im neuen § 406g StPO die Psychosoziale Prozessbegleitung – eine besondere Form der nicht-rechtlichen Begleitung im Strafverfahren für besonders schutzbedürftige Verletzte vor, während und nach der Hauptverhandlung – in den Strafprozess eingeführt. Danach werden ab dem 1. Januar 2017 insbesondere minderjährige Opfer schwerer Sexual- und Gewaltstraftaten einen Anspruch auf Beiordnung einer psychosozialen Prozessbegleiterin bzw. eines ebensolchen -begleiters haben. Zudem wurde das Gesetz über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren (PsychPbG) beschlossen. In diesem sind u. a. die Grundsätze der Psychosozialen Prozessbegleitung sowie die Anforderungen an die Qualifikation Psychosozialer Prozessbegleiterinnen und -begleiter geregelt.
Anlässlich dieser bundesgesetzlichen Neuerungen – die zudem erforderlichen landesgesetzliche Regelungen lagen im Sommer 2016 noch nicht vor – führte die Kriminologische Zentralstelle (KrimZ) in Kooperation mit RECHT WÜRDE HELFEN – Institut für Opferschutz im Strafverfahren (RWH) im Juni 2016 eine Fachtagung zum Thema „Psychosoziale Prozessbegleitung. Gesetzlicher Anspruch, inhaltliche Anforderungen, praktische Ansätze“ durch. Der Tagungsband enthält jene Beiträge, die sich unmittelbar – auf gesetzlicher oder praktischer Ebene – mit der Psychosozialen Prozessbegleitung befassen.
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Der vorliegende Band enthält die deutsche Übersetzung der revidierten Version des Violence Risk Appraisal Guide (VRAG-R). Mehr als 20 Jahre nach der Veröffentlichung der ersten Version des Violence Risk Appraisal Guide (VRAG) publizierten Grant T. Harris, Marnie E. Rice, Vernon L. Quinsey und weitere Kolleginnen und Kollegen im Jahr 2013 die revidierte Version des VRAG-R. In der Zwischenzeit wurde der VRAG das wohl am meisten genutzte und am besten wissenschaftlich untersuchte aktuarisch-statistische Prognoseinstrument für die Vorhersage gewalttätigen Verhaltens weltweit.
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Die Vollstreckung lebenslanger Freiheitsstrafen : Dauer und Gründe der Beendigung im Jahr 2015
(2017)
In der seit über zehn Jahren laufenden Erhebungsreihe der KrimZ zur Vollstreckung der lebenslangen Freiheitsstrafe setzt das Berichtsjahr 2015 die Folge der Jahre fort, in denen vergleichsweise viele Vollzugsaufenthalte beendet und Gefangene aufgrund einer nachträglichen Aussetzung der Vollstreckung zur Bewährung entlassen wurden. Bei den Entlassenen handelte es sich häufig um Personen, die den Strafvollzug nach besonders langen Verbüßungszeiten in entsprechend höherem Lebensalter verließen.