360 Soziale Probleme, Sozialdienste, Versicherungen
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Leitfaden für ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im niedersächsischen Justizvollzug
(2018)
In den 14 niedersächsischen Justizvollzugseinrichtungen mit rund 5000 Gefangenen sind fast 600 Personen ehrenamtlich tätig und ergänzen die Arbeit der hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Der vorliegende Leitfaden informiert rund um die ehrenamtliche Mitarbeit im niedersächsischen Justizvollzug. Aufgezeigt werden mögliche Tätigkeitsfelder und der Weg, wie man ehrenamtliche Mitarbeiterin oder ehrenamtlicher Mitarbeiter werden kann. Weitere Themen sind Fragen zur Eigenmotivation des ehrenamtlichen Engagements, Wissenswertes zum Justizvollzug und zu Inhaftierten sowie mögliche Anfangsschwierigkeiten bei der Aufnahme einer ehrenamtlichen Tätigkeit. Auf einschlägige gesetzliche Bestimmungen wird hingewiesen.
Qualitätsstandards für die Durchführung der psychosozialen Prozessbegleitung in Niedersachsen
(2017)
Verletzte einer Straftat können in bestimmten Fällen eine psychosoziale Prozessbegleitung beantragen. Dargelegt werden die Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um eine psychosoziale Prozessbegleitung in Anspruch nehmen zu können und Möglichkeiten zur Beantragung einer psychosozialen Prozessbegleitung. Der Ablauf der psychosozialen Prozessbegleitung wird vor, während und nach dem gerichtlichen Prozess beschrieben und die wichtigsten Aufgaben des bzw. der psychosozialen Prozessbegleiter/-in erläutert. Die Anforderungen an die Qualifikation bzw. Kompetenzen, die eine in der psychosozialen Prozessbegleitung tätige Person bzw. Institution in Niedersachsen erfüllen muss, werden erörtert und dabei die überregionale Vernetzung gesondert beschrieben. Abschließend werden Kriterien zur Gewährleistung der Qualität des Angebots besprochen, wobei sowohl qualitative als auch quantitative Erhebungen zur Qualitätssicherung vorgeschrieben sind.
Seit 2009 ist die Abteilung Ambulanter Justizsozialdienst Niedersachsen bei dem Oberlandesgericht Oldenburg verantwortlich für die landesweite Organisation und fachliche Ausrichtung der Aufgabenfelder (1) Bewährungshilfe, (2) Führungsaufsicht, (3) Gerichtshilfe und (4) Täter-Opfer-Ausgleich. Die aktuell gültigen Qualitätsstandards wurden 2015 von einer Expertengruppe vorgelegt, die diese auf Grundlage eines Feedbackverfahrens unter Beteiligung aller Justizsozialarbeitern und Justizsozialarbeiterinnen überarbeitet haben. Im Handbuch werden festgelegte Standards für die Leistungen des Ambulanten Justizsozialdienstes Niedersachsen in den vier Aufgabenfeldern unter Berücksichtigung der Struktur-, Prozess-, und Ergebnisqualität vorgestellt und Ansätze zur Qualitätssicherung (z. B. Supervision, Dokumentation und Berichtswesen) diskutiert.
Die Qualitätsstandards der Stiftung Opferhilfe Niedersachsen zum Angebot der Beratung und Begleitung für Opfer von Straftaten und deren Angehörigen werden beschrieben. Ziel der Stiftung ist es, die Folgen von Straftaten gegen die verletzten Personen anzuerkennen und u. a. finanzielle Unterstützung bzw. Ausgleich zu geben. Der Ablauf der von der Stiftung Opferhilfe Niedersachsen geleisteten praktischen Einzelfallhilfe gliedert sich dabei in vier Schritte: (1) Kontaktaufnahme, (2) Erstgespräch/Clearing, (3) Vereinbarung von Handlungsschritten, (4) Weitervermittlung/Kontaktabbruch/Beendung der Beratung und Begleitung. Die Rahmenbedingungen für eine wirkungsvolle Einzelfallhilfe (z. B. Erreichbarkeit, Netzwerkarbeit) werden dargestellt. Zudem werden Maßnahmen, die die Stiftung Opferhilfe Niedersachsen durch einen Qualitätszirkel zur Weiterentwicklung und Überprüfung von Qualitätsstandards ergreift, sowie die interne Qualitätskontrolle vorgestellt. Abschließend werden Arbeitshilfen zu den verschiedenen Aufgabenbereichen der Opferhilfe (z. B. Zeugenbegleitung, finanzielle Hilfen, Auskunftsgesuche) formuliert.
Vorgestellt wird ein Bericht der Landesregierung von Schleswig-Holstein, in dem Maßnahmen zur Verbesserung des Opferschutzes und zur Umsetzung des geltenden Opferentschädigungsgesetzes durch die zuständigen Landesbehörden darlegt werden. In diesem Zusammenhang wird die Opferentwicklung im Land Schleswig-Holstein für die letzten zehn Jahre differenziert nach Straftatengruppe und Alter überblicksartig dargestellt. Strafprozessuale Rechtsgrundlagen zum Opferschutz (z. B. Mitwirkung am Strafverfahren, Nebenklage) werden erörtert und Gesetzesinitiativen der SPD und des Bundesrates zum Opferschutz diskutiert. Das Opferentschädigungsgesetz wird detailliert (u. a. Anspruchsvoraussetzungen, Umfang der Leistungen) besprochen und in diesem Zusammenhang die Kritik der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten berücksichtigt. Der Täter-Opfer-Ausgleich wird gesondert dargestellt. Zudem werden weitere Maßnahmen zur Gewährleistung und Verbesserung des Opferschutzes (z. B. Opfer- und Zeugenbetreuung, Prozessbegleitung) angeführt, wobei auch polizeiliche und justizielle Maßnahmen diskutiert sowie verschiedene Pilotprojekte u. a. an Gerichten vorgestellt werden. Abschließend werden Konzepte, die vom Rat für Kriminalitätsverhütung in Schleswig-Holstein in mehreren Arbeitsgruppen erarbeitet worden sind, erörtert.
Vorgestellt wird der 2. Opferschutzbericht der Landesregierung von Schleswig-Holstein. Einführend wird ein Überblick über die Opferentwicklung in den letzten zehn Jahren (1995 – 2005) differenziert nach Straftatengruppe, Geschlecht und Alter gegeben. Strafprozessuale Rechtsgrundlagen zum Opferschutz (z. B. Beteiligung am Strafverfahren, Rechtsbeistand, Informationsrechte, besondere Schutzrechte) werden erörtert und verschiedene Initiativen zur Verbesserung des strafprozessualen Opferschutzes angeführt. Die Möglichkeiten der Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche im Strafverfahren (z. B. Adhäsionsverfahren) werden dargestellt. Neuerungen bei den materiell-strafrechtlichen Regelungen zum Opferschutz (z. B. Graffiti-Bekämpfungsgesetz, Stalking) sowie Neuerungen bei den zivilrechtlichen Regelungen zum Opferschutz (z. B. Gewaltschutzgesetz, Gesetz zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung) werden erwähnt. Der Täter-Opfer-Ausgleich, das Opferentschädigungsgesetz und das Opferanspruchssicherungsgesetz werden gesondert diskutiert. Maßnahmen zur Verbreitung von Informationen zum Opferschutz und verschiedene Projekte im Bereich des Opferschutzes (z. B. Maßnahmen gegen häusliche Gewalt, Fachstelle gegen Frauenhandel, Opferschutzberichte der Gerichtshilfe) sowie im Bereich der Zeugenberatung und -betreuung werden vorgestellt, wobei auch auf bauliche Maßnahmen und zeugengerechte Vernehmungsmethoden eingegangen wird.
Opferschutz ist auch das Ziel von Kriminalprävention. Zur Prävention von Jugendkriminalität durch weniger eingriffsintensive zeitnahe Maßnahmen wird auf die Möglichkeiten der Diversion hingewiesen. Erläutert werden Organisation und Arbeit des Rates für Kriminalitätsverhütung Schleswig-Holstein und es werden verschiedene Präventionsprojekte zum Schutz von Jugendlichen vorgestellt. Zudem haben alle Staatsanwaltschaften des Landes Sonderdezernate für Sexualstrafsachen eingerichtet, bei der Staatsanwaltschaft des Landgerichts Kiel existiert zudem ein Seniorenschutzdezernat. Abschließend werden polizeiliche und justizielle Aus- und Fortbildungen vorgestellt.
Im 3. Opferschutzbericht der Landesregierung von Schleswig-Holstein wird die Opferentwicklung in den letzten zehn Jahren (2001 – 2010) überblicksartig dargestellt. Vorgestellt werden bestehende und neu hinzugekommene rechtliche Regelungen zum Opferschutz im Strafprozessrecht (z. B. Gewaltschutzgesetz). Möglichkeiten der außergerichtlichen Konfliktschlichtung (z. B. Täter-Opfer-Ausgleich) und Rechtsgrundlagen zur Durchsetzung der wirtschaftlichen Interessen der Opfer (u. a. Opferentschädigungsgesetz, Opferanspruchssicherungsgesetz) werden diskutiert und die Verbreitung von Informationen für die betroffene Zielgruppe dargelegt. Verschiedene Fach- und Beratungsstellen werden vorgestellt und die Bedeutung der Zeugenschutzberatung und -betreuung sowie die psychosoziale Prozessbegleitung betont, wobei auch auf bauliche Maßnahmen und zeugengerechte Vernehmungsmethoden eingegangen wird. Hinsichtlich der Jugendkriminalität werden verschiedene Maßnahmen, die auch dem Opferschutz dienen (u. a. Diversion, vorrangiges Jugendverfahren, Fallkonferenzen), diskutiert.
Opferschutz ist auch das Ziel von Kriminalprävention. Erläutert werden Organisation und Arbeit des Rates für Kriminalitätsverhütung Schleswig-Holstein und es werden verschiedene Präventionsprojekte zum Schutz von Jugendlichen vorgestellt. Die Staatsanwaltschaften haben verschiedene Sonderdezernate (z. B. Kinderschutzdezernat) eingerichtet, zudem existiert die „Zentrale Stelle Korruption“ und die Zentralstelle „Informations- und Kommunikationskriminalität“ des Generalstaatsanwalts des Landes Schleswig-Holstein. Opferschutzorientierte Aus- und Fortbildungen der Polizei und Justiz, die Landesstiftung Opferschutz Schleswig-Holstein sowie der „Runde Tisch“ der Opferhilfeorganisationen in Schleswig-Holstein werden vorgestellt. Abschließend wird die Arbeit der ambulanten soziale Dienste der Justiz, die freie Straffälligenhilfe, die Möglichkeiten des Strafvollzugs und des Maßregelvollzugs hinsichtlich des präventiven Opferschutzes diskutiert und dabei ein Fokus auf Vorsorgemaßnahmen im Umgang mit rückfallgefährdeten Tätern und Täterinnen gelegt.
Der 4. Opferschutzbericht der Landesregierung von Schleswig-Holstein (SH) gibt einen Überblick über die Opferwerdung anhand der Polizeilichen Kriminalstatistik (2006 – 2015) ergänzt um Ergebnisse aus einer „Befragung zu Sicherheit und Kriminalität 2015“ (sog. "Dunkelfeldstudie") des Landeskriminalamts Schleswig-Holstein. Des Weiteren wird ein Überblick über die wichtigsten Gesetzesänderungen und Gesetzesvorhaben zum Opferschutz seit 2011 gegeben, wobei auch auf die Gesetzgebung auf Landesebene eingegangen wird. Die rechtlichen Möglichkeiten von Opfern werden dargestellt, betont werden dabei flankierende Maßnahmen gegen häusliche Gewalt nach dem Landesverwaltungsgesetz Schleswig-Holstein. Neben vermögensrechtlichen Ansprüchen werden auch die Möglichkeiten der finanziellen Hilfe (z. B. Landesstiftung Opferschutz, Hilfeschecks des Weißen Rings, Härteleistungen) erörtert.
Opferschutz ist auch ein Ziel von Kriminalprävention. Vorgestellt werden verschiedene Akteure im Bereich der Kriminalprävention in Schleswig-Holstein sowie einzelne kriminalpräventive Projekte und Maßnahmen. Als Beitrag zu einem verbesserten Opferschutz durch effektivere Strafverfolgung wird die Spezialisierung von Staatsanwaltschaften auf bestimmte Deliktsbereiche wie Sexualstraftaten betont sowie verschiedene Maßnahmen zum Umgang mit Jugenddelinquenz erörtert. Die Arbeit der ambulanten soziale Dienste der Justiz, die freie Straffälligenhilfe, die Möglichkeiten des Strafvollzugs und des Maßregelvollzugs werden hinsichtlich eines präventiven Opferschutzes diskutiert und dabei ein Fokus auf Vorsorgemaßnahmen im Umgang mit rückfallgefährdeten Tätern und Täterinnen gelegt. Abschließend wird der angemessene und sensible Umgang (z. B. der Polizei, Justiz) mit Opfern von Straftaten besprochen und auf diverses Informationsmaterial verwiesen.
Ausgangspunkt der Analyse ist die Frage nach Justizkulturen, nach regionalen und lokalen Verfahrens- und Entscheidungsbesonderheiten im Bereich der Strafjustiz, die sich in der örtlichen Strafrechtspraxis unterhalb des geltenden Rechts gebildet haben. Eingegangen wird auf methodische Aspekte der Messung und des Nachweises der Unterschiede. Die festgestellte ungleiche Rechtsanwendung zieht rechts- und kriminalpolitische Probleme nach sich, die diskutiert werden. Neben Risiken der Ungleichheit werden auch Chancen der regionalen Disparität benannt.
Extremism and the prison system. A handbook for practitioners : Countering islamist radicalisation
(2020)
The German prison system is currently confronted with the
challenge of having to deal with persons classified as radicalised
Islamists who have either returned from the territory of the socalled
“Islamic State” or have otherwise been convicted in the
context of Islamist-motivated offences. There is also a recurring
debate as to whether or how the specific conditions in prisons
contribute to radicalisation. At the same time, many correctional
facilities lack concepts on how to manage persons posing a
threat to public security, sympathisers, and “at-risk” individuals.
Extremism and the Prison System. A Handbook for Practitioners –
Countering Islamist Radicalisation aims to contribute to an improved
understanding of prevention measures, to analyse the impact of
individual interventions, and to embed them in a holistic approach.
Its objective is to explore possible forms of de-radicalisation work
in prisons and the extent to which detention centres and the
conditions prevailing there are to be evaluated as (de-)radicalisation
factors. In addition to the theoretical part, the handbook includes
an interactive component. It provides a guideline for practitioners
on the assessment of initial suspicions, the preparation of individual
action plans, and the selection of appropriate interventions.